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Beschluss des G-BA über eine Änderung der AM-RL: Anlage VI

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<strong>Anlage</strong> 2 – <strong>Beschluss</strong> <strong>des</strong> G-<strong>BA</strong> <strong>über</strong> <strong>eine</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>AM</strong>-<strong>RL</strong>: <strong>Anlage</strong> <strong>VI</strong> - Off-Label-Use<br />

Intravenöse Immunglobuline (I<strong>VI</strong>G) bei Polymyositis und bei Dermatomyositis<br />

Die Tragenden Gründe zu diesem <strong>Beschluss</strong> werden auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>des</strong><br />

Gemeinsamen Bun<strong>des</strong>ausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.<br />

Berlin, den 18. April 2013<br />

Gemeinsamer Bun<strong>des</strong>ausschuss<br />

gemäß § 91 SGB V<br />

Der Vorsitzende<br />

Hecken<br />

KV Thüringen – Rundschreiben 7/2013 Seite 3 von 3

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