25.04.2014 Aufrufe

CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV

CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV

CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV

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Schule, Freizeit, Freiheit:<br />

<strong>CleverCard</strong><br />

Die <strong>Jahreskarte</strong><br />

für Schüler <strong>und</strong> <strong>Azubis</strong>


<strong>Jahreskarte</strong><br />

für Schüler <strong>und</strong> <strong>Azubis</strong><br />

Einsteigen <strong>und</strong> los!<br />

Ein gutes Angebot<br />

Die <strong>CleverCard</strong> ist <strong>die</strong> persönliche <strong>RMV</strong>-<strong>Jahreskarte</strong><br />

für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende. Dazu gehören alle<br />

Schüler von der Gr<strong>und</strong>schule bis zum Abitur, der<br />

klassische Azubi, aber auch Beamtenanwärter des<br />

einfachen <strong>und</strong> mittleren Dienstes, unter bestimmten<br />

Voraussetzungen auch Volontäre, Praktikanten<br />

<strong>und</strong> Teilnehmer eines freiwilligen sozialen oder<br />

ökologischen Jahres sowie <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> den<br />

B<strong>und</strong>esfreiwilligen<strong>die</strong>nst ableisten.<br />

Niedriger Preis<br />

100 % <strong>Jahreskarte</strong> bei<br />

110 % Leistung<br />

Dauerkarten-Komfort<br />

Einfach immer einsteigen<br />

Tarife <strong>und</strong> Preise:<br />

www.rmv.de<br />

2 3


Die 2 Varianten<br />

der <strong>CleverCard</strong>:<br />

eTicket RheinMain<br />

0012 4598 7557<br />

Vertragsbedingungen:<br />

www.rmv.de<br />

4 5


Die <strong>CleverCard</strong> als eTicket<br />

RheinMain<br />

Die Chipkarte voller neuer<br />

Möglichkeiten<br />

Die <strong>CleverCard</strong> gibt es jetzt auch auf einer Chipkarte,<br />

dem so genannten eTicket RheinMain. Alle wichtigen<br />

Ticketdaten wie Gültigkeit, Fahrtstrecke <strong>und</strong><br />

Fahrkartenart sind auf dem Chip des eTickets gespeichert.<br />

Und damit ist innerhalb des <strong>RMV</strong> vieles noch<br />

einfacher <strong>und</strong> komfortabler.<br />

Einfacher<br />

Das monatliche Austauschen der Wertmarken gehört<br />

dank der Chipkarte der Vergangenheit an.<br />

Sicherer<br />

Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich das eTicket umgehend<br />

beim ausstellenden Unternehmen sperren<br />

<strong>und</strong> ersetzen.<br />

Robuster<br />

Das eTicket RheinMain kann ruhig mal vom Regen<br />

überrascht werden oder eine R<strong>und</strong>e in der Waschmaschine<br />

mitfahren, denn Plastik ist stabiler als<br />

Papier.<br />

Immer informiert<br />

Die auf dem eTicket RheinMain gespeicherten<br />

Informationen lassen sich sowohl an allen <strong>RMV</strong>-<br />

Vertriebsstellen <strong>und</strong> Fahrkartenautomaten mit einem<br />

(((e-Logo als auch nach Registrierung der Chipkarte<br />

auf mein<strong>RMV</strong> unter www.rmv.de einsehen*.<br />

Einfach kontrolliert<br />

Ob beim Einstieg im Bus oder bei mobilen Kontrollen,<br />

zur Überprüfung der Gültigkeit muss <strong>die</strong> Chipkarte<br />

nur kurz an das dafür vorgesehene Kontrollgerät<br />

gehalten werden – fertig.<br />

* Hinweis: K<strong>und</strong>en der VGF, heag mobilo <strong>und</strong> ESWE<br />

Verkehr informieren sich bitte direkt bei ihrem Vertragspartner,<br />

welche Services für sie zur Verfügung<br />

stehen.<br />

6 7


Immer auf der<br />

sicheren Seite –<br />

das eTicket RheinMain<br />

Wird ein eTicket RheinMain mit der <strong>CleverCard</strong> verloren,<br />

ist nichts verloren. Bei Verlust oder Diebstahl<br />

lässt sich ihr eTicket umgehend sperren <strong>und</strong> es gibt<br />

gegen eine Gebühr* Ersatz.<br />

Auch beim Datenschutz*<br />

Sicherheit beim Datenschutz wird im <strong>RMV</strong> großgeschrieben.<br />

Bereits <strong>die</strong> Entwicklung des eTicket-<br />

Systems wurde von den Datenschutzbeauftragten<br />

der beteiligten Partner begleitet <strong>und</strong> <strong>die</strong> zuständigen<br />

Datenschutz-Aufsichtsbehörden wurden frühzeitig<br />

informiert <strong>und</strong> eingeb<strong>und</strong>en.<br />

So ist sichergestellt, dass alle im Zuge der Teilnahme<br />

am eTicket RheinMain gespeicherten personenbezogenen<br />

Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen<br />

des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes<br />

(BDSG) verarbeitet werden.<br />

Sprich: Alle datenschutzrechtlichen Anforderungen<br />

wie Transparenz, Datensparsamkeit <strong>und</strong> Löschmöglichkeiten<br />

werden erfüllt. Vor allem aber erfolgt keine<br />

Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen.<br />

Zudem sind in der <strong>CleverCard</strong> als eTicket RheinMain<br />

<strong>die</strong> Daten gespeichert, <strong>die</strong> auch auf der Papierkarte<br />

aufgedruckt sind: <strong>die</strong> Von-nach-über-Relation, <strong>die</strong><br />

Fahrkartenart, der Gültigkeitszeitraum, der maskierte<br />

Name sowie Geburtsmonat <strong>und</strong> -jahr <strong>und</strong> das Geschlecht<br />

des <strong>CleverCard</strong>-Inhabers. Nach Wahl des<br />

ausgebenden Unternehmens wird als Erkennungsmerkmal<br />

der Name des Inhabers ebenfalls auf <strong>die</strong><br />

Chipkarte gedruckt.<br />

8<br />

* Gemäß <strong>RMV</strong>-Tarifbestimmungen zur <strong>CleverCard</strong> <strong>und</strong> den<br />

* Bitte beachten Sie auch <strong>die</strong> Datenschutzbestimmungen des<br />

9<br />

„Besonderen Bedingungen“ zur <strong>CleverCard</strong>.<br />

jeweiligen Vertragspartners.


Clever unterwegs<br />

· Günstig.<br />

· 12 Monate gültig.<br />

· Jederzeit kündbar.<br />

· Keine automatische Verlängerung.<br />

· Auch für <strong>die</strong> Freizeit.<br />

· In den Ferien im gesamten <strong>RMV</strong>-Gebiet gültig.<br />

Nachrechnen lohnt sich: Gegenüber 12 Monatskarten<br />

für Schüler <strong>und</strong> <strong>Azubis</strong> sind r<strong>und</strong> 30 %<br />

Preisersparnis <strong>und</strong> mehr drin.<br />

Die <strong>CleverCard</strong> gilt 12 Monate ab dem ersten Gültigkeitstag.<br />

Sie kann jederzeit auch vorzeitig gekündigt<br />

werden <strong>und</strong> sie verlängert sich auch nicht automatisch.<br />

Die <strong>CleverCard</strong> wird für den Weg zur Schule oder<br />

Ausbildungsstätte ausgestellt, gilt aber auch für<br />

alle Freizeitwege innerhalb der freigegebenen Tarifgebiete.<br />

Innerhalb ihrer Vertragslaufzeit gilt <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong><br />

in den hessischen Schulferien im gesamten <strong>RMV</strong>-<br />

Gebiet – <strong>und</strong> das jeweils inklusive der angrenzenden<br />

Wochenenden (Samstag/Sonntag) <strong>und</strong> Feiertage.<br />

Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie<br />

bereits im gesamten Verb<strong>und</strong>raum genutzt werden.<br />

Vorteile <strong>und</strong><br />

Vergünstigungen<br />

· Ersatz bei Verlust.<br />

· Bequeme Ratenzahlung.<br />

· Einmalzahlung möglich <strong>und</strong> damit<br />

von 2 % Skonto profitieren.<br />

Wie bezahlen?<br />

Die <strong>CleverCard</strong> ist 12 Monate gültig <strong>und</strong> kann einmalig<br />

oder per Abo in Teilbeträgen bezahlt werden. Die Zahlung<br />

erfolgt dann in 8 Abbuchungen in den ersten 8<br />

Monaten. Danach sind 4 Monate lang keine Zahlungen<br />

mehr nötig.<br />

Bei einer einmalig im Voraus bezahlten <strong>CleverCard</strong><br />

wird auf den Jahrespreis ca. 2% Skonto gewährt.<br />

Während der Laufzeit stattfindende Preiserhöhungen<br />

sind dann nicht relevant, da <strong>die</strong> Fahrkarte bereits vollständig<br />

bezahlt ist.<br />

Verloren? Da es sich bei der <strong>CleverCard</strong> um eine<br />

persönliche Fahrkarte handelt, kann bei Verlust ein<br />

Ersatz gestellt werden. Nähere Infos dazu stehen<br />

in den Besonderen Bedingungen.<br />

Weitere Infos zu Tickets:<br />

www.rmv.de<br />

10<br />

11


Gut zu wissen<br />

· Bestandteile der <strong>CleverCard</strong> (CC).<br />

· Anschlussfahrkarte.<br />

Die CC besteht entweder aus einem Ausweis mit<br />

12 dazugehörigen Monatswertmarken oder einem<br />

eTicket RheinMain. Gültige Monatswertmarke <strong>und</strong><br />

unterschriebener Ausweis zusammen, oder <strong>die</strong><br />

Chipkarte mit der Fahrtberechtigung, sind der gültige<br />

Fahrausweis.<br />

Liegt ein Fahrtziel außerhalb des Geltungsbereichs<br />

der CC, kann am <strong>RMV</strong>-Automaten eine Anschlussfahrkarte<br />

gelöst werden. Sie ergänzt als vergünstigte<br />

Einzelfahrkarte <strong>die</strong> CC für <strong>die</strong>se Fahrtstrecke. Die<br />

Preisstufe des eTickets kann dazu direkt am Fahrkartenautomaten<br />

ausgelesen werden. Wichtig ist, dass<br />

entweder das Tarifgebiet, in dem <strong>die</strong> Fahrt beginnt,<br />

oder endet, durch <strong>die</strong> CC abgedeckt ist. Bei Kontrollen<br />

bitte <strong>die</strong> CC zusammen mit der Anschlussfahrkarte<br />

vorzeigen.<br />

CC-Inhaber, <strong>die</strong> zwischen 6 <strong>und</strong> 14 Jahre alt sind,<br />

lösen dazu Anschlussfahrkarten für Kinder.<br />

Ab 15 Jahren müssen dann Anschlussfahrkarten für<br />

Erwachsene gekauft werden.<br />

· Keine Übertragbarkeit <strong>und</strong> Mitnahme.<br />

· Nutzung angrenzender Gebiete.<br />

· Umzug oder Schulwechsel.<br />

Die CC ist nicht übertragbar <strong>und</strong> berechtigt nicht zur<br />

kostenlosen Mitnahme von Fre<strong>und</strong>en oder Bekannten.<br />

Die CC in Papierform kann in den so genannten Übergangstarifgebieten<br />

mit dem Nordhessischen Verkehrs-<br />

Verb<strong>und</strong> (NVV), dem Verkehrsverb<strong>und</strong> Rhein-Neckar<br />

(VRN), der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd<br />

(VGWS) oder dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverb<strong>und</strong><br />

(RNN) genutzt werden, z. B. wenn man dort wohnt<br />

oder dort zur Schule geht bzw. eine Ausbildung macht.<br />

Auch auf ausgewählten Buslinien im Rhein-Lahn-Kreis<br />

(RLK) <strong>und</strong> im Westerwaldkreis (WW) gilt <strong>die</strong> CC.<br />

Nicht gültig ist <strong>die</strong> CC jedoch im Übergangstarif zur Verkehrsgemeinschaft<br />

am Bayerischen Untermain (VAB).<br />

Im Falle eines Umzugs oder Schulwechsels muss<br />

eine neue <strong>CleverCard</strong> durch das ausstellende Unternehmen<br />

ausgefertigt werden.<br />

<strong>RMV</strong>-Service-Telefon: 01801 / 768 4636<br />

3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz,<br />

Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. € 0,42 / Minute<br />

12<br />

13


Tarife <strong>und</strong> Preise<br />

Um <strong>die</strong> Preisstufe ermitteln zu können, ist es notwendig<br />

zu wissen, welche Tarifgebiete befahren werden.<br />

Bei der <strong>CleverCard</strong> ist entscheidend, wo der Schüler<br />

wohnt <strong>und</strong> in welchem Ort sich <strong>die</strong> Schule bzw. <strong>die</strong><br />

Ausbildungsstätte befindet.<br />

Die <strong>CleverCard</strong> kann einmalig bezahlt werden. Dann<br />

werden im Nachhinein auch keine Tariferhöhungen<br />

geltend gemacht. Bei Einmalzahlung werden 2%<br />

Skonto gewährt. Es gibt aber auch <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

der Ratenzahlung. Wenn im Zeitraum der Gültigkeit<br />

dann eine allgemeine Preiserhöhung greift (etwa zum<br />

Fahrplanwechsel), wird <strong>die</strong>se Erhöhung auf <strong>die</strong><br />

weiteren Raten aufgeschlagen.<br />

Preisstufe 8x Gesamtpreis 1xZahlung*<br />

1 33,50 268,00 262,60<br />

2/2 Stadttarif 52,80 422,40 414,00<br />

Offenbach<br />

3<br />

Stadttarif<br />

67,90 543,20 532,30<br />

Frankfurt<br />

3 68,70 549,60 538,60<br />

4 103,00 824,00 807,50<br />

5 137,20 1.097,00 1.075,60<br />

6 171,60 1.372,80 1.345,30<br />

7 (17)¹ 206,00 1.648,00 1.615,00<br />

13 ² 62,75 502,00 492,00<br />

45 3 119,00 952,00 933,00<br />

*inklusive 2% Skonto<br />

¹ Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für<br />

Übergangsverkehre. Fahrkarten <strong>die</strong>ser Preisstufe<br />

haben keine Netzwirkung.<br />

² Tarifgebiet 65 Wiesbaden / Mainz.<br />

3<br />

RNN-Übergangsverkehr.<br />

Tarife <strong>und</strong> Preise:<br />

www.rmv.de<br />

14<br />

15


BIC<br />

Was zu tun ist –<br />

um <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> zu bekommen<br />

· Bestellschein ausfüllen.<br />

· Spätestens zum 10. des Vormonats vorlegen.<br />

· Altersnachweis (bis 15 Jahre)<br />

· Bestätigung von Schule/Ausbildungsbetrieb<br />

(ab 15 Jahre) nicht vergessen<br />

Zur Bestellung einer <strong>CleverCard</strong> bitte den für <strong>die</strong><br />

jeweilige <strong>CleverCard</strong> benötigten Bestellschein<br />

verwenden. Den gibt es in <strong>die</strong>ser Broschüre, in den<br />

<strong>RMV</strong>-Mobilitätszentralen oder im Internet unter<br />

www.rmv.de.<br />

Bitte in DRUCKSCHRIFT ausfü len.<br />

1 Persönliche Angaben <strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in) 2 Erziehungsberechtigte(r)<br />

3 Erforderliche Verbindung<br />

Von<br />

Nach<br />

Über<br />

Bestellschein für eine <strong>CleverCard</strong><br />

• Bi te beachten Sie, dass sich <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> nicht automatisch verlängert, sondern jeweils neu beste lt werden<br />

muss. Für lokale Varianten (z.B. <strong>CleverCard</strong> kreisweit, MobiTick) ist ein gesonderter Beste lschein auszufüllen. len.<br />

• Bitte geben Sie den ausgefüllten Bestellschein spätestens am 10. des Vormonats ab.<br />

Bitte geben Sie den ausgefüllten Bestellschein spätestens am 10. des Vormonats ab.<br />

Ich habe das 18. Lebensjahr bereits vo lendet <strong>und</strong> beste le eine<br />

<strong>CleverCard</strong> für mich. (Bitte ausfüllen)<br />

4 Ihre Unterschrift<br />

5 A Zahlweise<br />

5 B<br />

Erteilung von Einzugsermächtigung <strong>und</strong> SEPA-Lastschriftmandat (Angaben nicht erforderlich, wenn Barzahlung erfolgt)<br />

Erster Tag der Gültigkeit<br />

Ich bin Erziehungsberechtigte(r) <strong>und</strong> beste le eine<br />

Tag Monat Jahr<br />

<strong>CleverCard</strong> für mein Kind. (Bitte <strong>und</strong> ausfü len)<br />

<strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in) 2 Erziehungsberechtigte(r)<br />

01 20<br />

Nur auszufü len, wenn <strong>CleverCard</strong> Nutzer(in) unter nicht vo ljährig ist.<br />

weiblich männlich weiblich männlich<br />

Name<br />

Name<br />

Vorname<br />

Vorname<br />

Straße <strong>und</strong> Hausnummer<br />

Straße <strong>und</strong> Hausnummer<br />

Postleitzahl<br />

Wohnort<br />

Postleitzahl<br />

Wohnort<br />

Vorwahl/Telefon tagsüber (für Rückfragen)<br />

Geburtsdatum<br />

Vorwahl/Telefon tagsüber (für Rückfragen)<br />

E-Mail (für vertragsrelevante Informationen <strong>und</strong> Rückfragen)<br />

E-Mail (für vertragsrelevante Informationen <strong>und</strong> Rückfragen)<br />

Postleitzahl Ort/Ortsteil<br />

Postleitzahl Ort/Ortsteil<br />

Postleitzahl Ort/Ortsteil<br />

Haltestelle (sofern bekannt)<br />

Haltestelle (sofern bekannt)<br />

* Eintrag erfolgt durch das Unternehmen<br />

Halteste le (sofern bekannt)<br />

Preisstufe*<br />

Tarifgebiet*<br />

Tarifgebiet*<br />

Tarifgebiet*<br />

* Die Partner (Lokale Nahverkehrsorganisationen im <strong>RMV</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verkehrsunternehmen,<br />

<strong>die</strong> im Vertrieb K<strong>und</strong>endaten gewinnen) sind auf www.rmv.de zu finden oder bei den<br />

Lokalen Nahverkehrsorganisationen zu erfragen.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten vom <strong>RMV</strong> <strong>und</strong> von seinen Partnern* für Produktinformationen gespeichert werden dürfen<br />

angeschrieben (Post, E-Mail), angerufen werden kann. * Die Partner (Lokale Nahverkehrsorganisationen im <strong>RMV</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verkehrsunternehmen,<br />

widerrufen.<br />

<strong>und</strong> ich Ich kann <strong>die</strong>se Einwilligung jederzeit Mit meiner Unterschrift erkenne ich <strong>die</strong> Gemeinsamen Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> Tarifbestimmungen des <strong>RMV</strong> an. Ich habe außerdem <strong>die</strong><br />

besonderen Bedingungen der <strong>CleverCard</strong> zur Kenntnis genommen <strong>und</strong> bin damit einverstanden, dass <strong>die</strong>se Bestandteil des Vertrages werden.<br />

Ebenso bestätige ich <strong>die</strong> Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit lständigkeit meiner persönlichen Angaben.<br />

Ort, Datum Unterschrift Besteller(in) bzw. der/des Erziehungsberechtigten (Ihre Beste lung ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig!).<br />

Zahlung mit einmaliger Lastschrift des<br />

Gesamtbetrages (Einmalzahlung).<br />

Datum, Unterschrift der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers<br />

Zahlung mit einmaliger Barzahlung bzw. EC- oder Kreditkartenzahlung des Gesamtbetrages.<br />

1. Einzugsermächtigung<br />

Ich ermächtige/Wir ermächtigen wide ruflich, <strong>die</strong> von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fä ligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen.<br />

2. SEPA-Lastschriftmandat<br />

Ich ermächtige/Wir ermächtigen Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels tels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser Kreditinstitut an, <strong>die</strong> von<br />

auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, <strong>die</strong> Ersta tung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei <strong>die</strong> mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Zahlungsempfänger Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten zur Vertragsabwicklung, unter Beachtung der Datenschutzvorschriften, gespeichert werden. Wir behalten uns vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Im Falle le der Zahlungsunfähigkeit werden <strong>die</strong> Daten an <strong>die</strong><br />

<strong>RMV</strong>-Unternehmen, <strong>die</strong> ebenfa ls <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> anbieten, weitergegeben. Dieser Vorgehensweise stimme(n) ich/wir hiermit zu.<br />

Name, Vorname der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers<br />

Geburtsdatum<br />

weiblich<br />

männlich<br />

Postleitzahl<br />

Wohnort Straße, Hausnummer<br />

Bankleitzahl Kontonummer Kreditinstitut<br />

IBAN<br />

DE<br />

<strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in)<br />

(Bitte <strong>und</strong> ausfü len)<br />

6 Bestätigung der Schule / des Ausbildungsbetriebes / der Lehranstalt (ab 15 Jahren auszufüllen)<br />

b) wir hierfür <strong>die</strong> zur Ausbildung befugte Schule / ausbildende Ste le sind.<br />

Zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigter Personenkreis<br />

7<br />

Unterschrift der Schule / des Ausbildungsbetriebes / der Lehranstalt<br />

Zahlung mit achtmaliger monatlicher Lastschrift<br />

(wiederkehrende Zahlungen).<br />

D E<br />

-1-<br />

-2-<br />

Nachfolgende Bestätigung muss nur von Schülerinnen/Schülern bzw. Auszubildenden ab 15 Jahren erbracht werden. Bei schulpflichtigen<br />

Personen bis 14 Jahren (einschließlich) genügt ein Altersnachweis (z.B. Kinderausweis oder Geburtsurk<strong>und</strong>e).<br />

Name, Vorname<br />

Es wird bestätigt, dass<br />

Der Ausbildungstarif wird nur berechtigten Personen für <strong>die</strong> im <strong>RMV</strong>-Gebiet sowie in <strong>die</strong> <strong>RMV</strong>-Übergangstarifgebiete erforderlichen Fahrten<br />

vom Wohnort zum regelmäßigen Ausbildungs-/Schulort gewährt.<br />

Zum Zeitpunkt der Bestätigung ist der/<strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in) gemäß dem angekreuzten Buchstaben zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigt<br />

oder wird voraussichtlich zu Beginn des Gültigkeitszeitraumes berechtigt sein.<br />

Eintragungen des Verkehrsunternehmens / der Lokalen Nahverkehrsorganisation:<br />

Ausgefü lt <strong>und</strong> unterschrieben zurücksenden an:<br />

Die Mandatsreferenz wird Ihnen<br />

separat mitgeteilt.<br />

Fa ls Beste ler(in) abweichend von Kontoinhaber(in) ist,<br />

haften beide gesamtschuldnerisch für <strong>die</strong> Einhaltung<br />

a ler Verpflichtungen.<br />

bi te umdrehen<br />

20<br />

Geburtsdatum<br />

a) sich der/<strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in) für mindestens sechs Monate ab dem ersten Tag der Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong> (siehe Datum auf der<br />

Vorderseite) in schulischer Ausbildung <strong>und</strong> in folgendem Ausbildungsgang befindet:<br />

Postleitzahl Schul-/Ausbildungsort<br />

Ausbildungsgang<br />

Zutreffenden Buchstaben a) – h) bitte ankreuzen.<br />

a) Schüler(innen) (auch Gast-/Austauschschüler(innen ) <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>rende ö fentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Schulen<br />

a lgemeinbildender Schulen Einrichtungen des zweiten Bildungsweges<br />

berufsbildender Schulen Hochschulen <strong>und</strong> Akademien<br />

mit Ausnahme der Verwaltungs- <strong>und</strong> Weiterbildungsakademien, Volkshochschulen <strong>und</strong> Landvolkshochschulen sowie nur angezeigter privater Bildungsgänge<br />

b) Personen, <strong>die</strong> private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, <strong>die</strong> nicht unter Buchstabe a) fa len, besuchen, sofern sie aufgr<strong>und</strong> des Besuches <strong>die</strong>ser Schulen<br />

oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind<br />

oder sofern der Besuch <strong>die</strong>ser Schulen <strong>und</strong> sonstiger privater Bildungseinrichtungen nach dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist<br />

c) Personen, <strong>die</strong> an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder<br />

Realschulabschlusses besuchen<br />

d) Personen, <strong>die</strong> in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (ist vom Ausbildungsbetrieb zu bestätigen), oder in einem anderen<br />

Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsausbildungsgesetzes stehen*<br />

sowie Personen, <strong>die</strong> in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes*, § 36 Abs. 2<br />

der Handwerksordnung, ausgebildet werden* (* ist durch <strong>die</strong> zuständige Arbeitsagentur zu bestätigen)<br />

e) Personen, <strong>die</strong> einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen<br />

f) Praktikant(inn)en <strong>und</strong> Volontärinnen/Volontäre, sofern <strong>die</strong> Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte<br />

Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland für Ausbildung <strong>und</strong> Studium geltenden Bestimmungen erforderlich ist<br />

(ist von der Lehranstalt unter Punkt 7 zu bestätigen); Vorpraktikanten erbringen den Nachweis durch Vorlage von Bewerbungsunterlagen, Ausbildungsordnungen usw.<br />

(genaue Informationen bei den Ausgabeste len)<br />

g) Beamtenanwärter(innen) des einfachen <strong>und</strong> mi tleren Dienstes sowie Praktikant(inn)en <strong>und</strong> Personen, <strong>die</strong> durch Besuch eines Verwaltungslehrganges <strong>die</strong> Qualifikation für<br />

<strong>die</strong> Zulassung als Beamtenanwärter(innen) des einfachen oder mi tleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten<br />

h) Teilnehmer(innen) an einem freiwi ligen sozialen Jahr, freiwi ligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (wie z.B. B<strong>und</strong>esfreiwilligen<strong>die</strong>nst)<br />

Stempel der Schule/des Ausbildungsbetriebes/der Lehranstalt, Datum, Unterschrift<br />

Bei einem dualen Studium sind Unterschriften <strong>und</strong><br />

Stempel vom Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong> von der<br />

Hochschule/Berufsakademie erforderlich.<br />

geprüft/Datum gültig ab Monat/Jahr<br />

<strong>CleverCard</strong>-Nr.<br />

04/13<strong>RMV</strong><br />

Wenn der ausgefüllte Bestellschein bei der Verkaufsstelle<br />

bis zum 10. eines Monats vorliegt, kann <strong>die</strong><br />

<strong>CleverCard</strong> ab dem darauf folgenden Monat gelten.*<br />

Der Bestellschein kann natürlich jederzeit vorher<br />

abgegeben werden, das erspart Schlangestehen am<br />

Schuljahresbeginn <strong>und</strong> sorgt für Entspannung in den<br />

Ferien.<br />

Bei Vorlage eines vollständig ausgefüllten Bestellscheins<br />

kann <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> i. d. R. auch <strong>und</strong> bis zu 8<br />

Wochen im Voraus direkt ausgestellt werden.<br />

Bestellscheine zum Download:<br />

www.rmv.de<br />

* Die postalische Zusendung der <strong>CleverCard</strong> erfolgt<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich am Monatsende vor dem Gültigkeitsbeginn.<br />

16<br />

17


Bestellschein<br />

korrekt ausfüllen<br />

Bei <strong>CleverCard</strong>-Nutzern unter 15 Jahren genügt ein<br />

Altersnachweis, eine Bestätigung der Schule ist nicht<br />

erforderlich (Seite 2 des Bestellscheins muss also<br />

nicht ausgefüllt werden).<br />

Ab 15 Jahren muss bei Vertragsabschluss von der<br />

Schule oder der Ausbildungsstätte auf dem Bestellschein<br />

bestätigt werden, dass <strong>die</strong> Ausbildung noch<br />

mindestens sechs Monate andauert (Bestellschein<br />

Seite 2).<br />

Der <strong>CleverCard</strong>-Nutzer darf den Bestellschein erst ab<br />

dem 18. Lebensjahr selbst unterschreiben. Bis dahin<br />

muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.<br />

In das Adressfeld (1) bitte Namen <strong>und</strong> Adresse des<br />

<strong>CleverCard</strong>-Nutzers eintragen. In das Adressfeld (2)<br />

kommen Name <strong>und</strong> Adresse des Erziehungsberechtigten<br />

(sofern erforderlich).<br />

Zur Erteilung der Einzugsermächtigung bzw. des SE-<br />

PA-Mandats muss der Kontoinhaber unterschreiben.<br />

Was bedeutet SEPA-Mandat?<br />

Das bisherige Lastschriftverfahren wird bis Februar<br />

2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren<br />

abgelöst. Um Ihnen <strong>und</strong> uns den Wechsel auf<br />

das SEPA-Lastschriftverfahren zu erleichtern, haben<br />

<strong>die</strong> deutschen Bankenverbände das sogenannte<br />

„Kombimandat“ entwickelt, eine Kombination aus<br />

der bekannten Einzugsermächtigung <strong>und</strong> dem neuen<br />

SEPA-Lastschriftmandat. Gerne bieten wir Ihnen das<br />

Kombimandat in unserem Bestellschein an. Hierfür<br />

benötigen wir <strong>die</strong> Angaben der IBAN <strong>und</strong> BIC. Diese<br />

finden Sie z. B. auf dem Kontoauszug, auf den neuen<br />

Bankkarten oder im Online-Banking-Portal Ihrer Sparkasse<br />

bzw. Ihrer Bank.<br />

Die Empfängeradresse des Bestellscheins steht im<br />

Adressfeld auf der Rückseite.<br />

Bestellscheine zum Download:<br />

www.rmv.de<br />

18<br />

19


Berufsschul-<br />

Ausweis nötig?<br />

· Wenn bei Auszubildenden <strong>die</strong> Berufsschule<br />

außerhalb des Gültigkeitsbereiches der<br />

<strong>CleverCard</strong> liegt.<br />

Sofern der Berufsschulort nicht im Geltungsbereich<br />

der <strong>CleverCard</strong> liegt, kann für <strong>die</strong> Fahrt an den<br />

Berufsschultagen ergänzend eine Einzelfahrkarte für<br />

Kinder anstelle einer Einzelfahrkarte für Erwachsene<br />

gelöst werden.<br />

Als Nachweis <strong>und</strong> Voraussetzung hierfür <strong>die</strong>nt ein<br />

<strong>RMV</strong>-Berufsschul-Ausweis, der von den <strong>RMV</strong>-Mobilitätszentralen<br />

bzw. den Verkehrsunternehmen nach<br />

Bestätigung der Schule <strong>und</strong> der Ausbildungsstätte<br />

ausgestellt wird. Diese Vergünstigung durch Einzelfahrkarten<br />

für Kinder gilt allerdings nicht bei Blockunterricht.<br />

Den <strong>RMV</strong>-Berufsschul-Ausweis gibt es<br />

· bei den Verkehrsunternehmen<br />

· in den <strong>RMV</strong>-Mobilitätszentralen<br />

· Bei Blockunterricht:<br />

Um auch bei Blockunterricht von den günstigeren<br />

Preisen für <strong>Azubis</strong> zu profitieren, benötigt man eine<br />

„K<strong>und</strong>enkarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende“.<br />

Mit <strong>die</strong>ser können dann ermäßigte Wochen- oder<br />

Monatskarten erworben werden.<br />

· Sie ist in der Regel für das ganze<br />

Ausbildungsjahr gültig.<br />

· Sie kann mit einem vollständig ausgefüllten<br />

Bestellschein direkt ausgestellt werden.<br />

Der Bestellschein für <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> ist erhältlich:<br />

· als PDF-Datei (Download unter www.rmv.de)<br />

· in den <strong>RMV</strong>-Mobilitätszentralen<br />

· in jeder <strong>RMV</strong>-Vertriebsstelle<br />

· bei den Verkehrsunternehmen<br />

(Dort kann der Bestellschein auch abgegeben<br />

werden)<br />

· Er muss bei Personen ab 15 Jahren von der<br />

ausbildenden Stelle unterschrieben <strong>und</strong><br />

abgestempelt sein. Bis dahin genügt ein<br />

amtlicher Altersnachweis.<br />

<strong>RMV</strong>-Service-Telefon: 01801 / 768 4636<br />

3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz,<br />

Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. € 0,42 / Minute<br />

20<br />

21


Besondere Bedingungen<br />

Besondere Bedingungen für <strong>die</strong> <strong>Jahreskarte</strong> für Schüler <strong>und</strong><br />

Auszubildende „<strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis“<br />

– bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung <strong>und</strong> mehrmaliger<br />

Abbuchung im Voraus – im Rhein Main Verkehrsverb<strong>und</strong><br />

(<strong>RMV</strong>), gültig ab 01.06.2013.<br />

1. Vertragsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Es gelten <strong>die</strong> Gemeinsamen Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> Tarifbestimmungen<br />

(GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverb<strong>und</strong> GmbH<br />

(<strong>RMV</strong>) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie <strong>die</strong> hier<br />

aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen<br />

Fassung.<br />

2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer)<br />

a) Zur Nutzung der <strong>CleverCard</strong> sind alle Personen berechtigt, <strong>die</strong><br />

nach Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs<br />

definiert sind. Darüber hinaus wird eine <strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit angeboten, für deren Nutzung alle Personen berechtigt<br />

sind, <strong>die</strong> im Landkreis, für den <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> kreisweit gilt,<br />

wohnen <strong>und</strong> zur Schule bzw. Ausbildung gehen.<br />

b) Die <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit wird bei Nachweis der<br />

Berechtigung ausgestellt <strong>und</strong> ist nicht übertragbar. Der Nachweis<br />

erfolgt bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahren<br />

über den Bestellschein <strong>und</strong> durch einen Altersnachweis. Ab dem<br />

15. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch<br />

<strong>die</strong> Schule/ausbildende Stelle <strong>und</strong> ist von dem/der Besteller/in/<br />

Nutzer/in mit der Bestellung einzureichen. Die Berechtigung zur<br />

Nutzung des Ausbildungstarifs muss ab dem ersten Gültigkeitstag<br />

der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit für noch mindestens ein<br />

halbes Jahr bestehen.<br />

3. Vertragspartner/-in<br />

Vertragspartner/-in der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ist der/<br />

<strong>die</strong> unbeschränkt geschäftsfähige Besteller/-in. Dies gilt auch in<br />

den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler)<br />

angegeben wird.<br />

4. Fahrkarte (Nutzermedium)<br />

Die Ausgabe der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit erfolgt nach<br />

Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte,<br />

dem sogenannten Nutzermedium (eTicket RheinMain), auf der <strong>die</strong><br />

elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert<br />

wird, oder in Form eines <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises<br />

<strong>und</strong> zwölf dazugehörigen einzelnen Wertmarken. Auf dem<br />

Nutzermedium (eTicket RheinMain) werden <strong>die</strong> Fahrtberechtigung<br />

sowie Name (maskiert) <strong>und</strong> Geburtsdatum (Monat, Jahr) <strong>und</strong> das<br />

Geschlecht des Inhabers/der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich<br />

elektronisch gespeichert.<br />

Eine Chipkarte ohne <strong>die</strong> elektronische Fahrtberechtigung berechtigt<br />

allein nicht zur Fahrt.<br />

Der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis berechtigt nur in<br />

Kombination mit der jeweils gültigen Wertmarke zur Fahrt. Die<br />

Nummer auf dem <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis <strong>und</strong><br />

der Wertmarke muss übereinstimmen. Der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit-Ausweis muss vor der ersten Benutzung von dem/der<br />

Nutzer/-in mit unlöschbarer Schrift (z. B. Kugelschreiber) unterschrieben<br />

sein. Unvollständig ausgefüllte <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit-Ausweise <strong>und</strong> Wertmarken sind ungültig <strong>und</strong> berechtigen<br />

nicht zur Fahrt.<br />

4a. Sortiment<br />

In Ergänzung der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit wird eine<br />

Zuschlagkarte Jahr für <strong>die</strong> 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im<br />

Abonnement) zum Erwachsenentarif angeboten, <strong>die</strong> jedoch erst<br />

zusammen mit der gültigen <strong>CleverCard</strong> zur Fahrt berechtigt. Die<br />

räumliche <strong>und</strong> zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch<br />

<strong>die</strong> räumliche <strong>und</strong> zeitliche Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit abgedeckt sein.<br />

5. Geltungsbereich<br />

Die <strong>CleverCard</strong> wird für <strong>die</strong> zwischen Wohnort <strong>und</strong> Schulort/Ausbildungsort<br />

benötigten Tarifgebiete ausgegeben.<br />

Die <strong>CleverCard</strong> kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des<br />

jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in <strong>die</strong>sem <strong>und</strong> der jeweiligen<br />

Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Die <strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />

22<br />

23


Besondere Bedingungen<br />

wird für feste Tarifgebiete eines Landkreises ausgegeben (siehe<br />

hierzu auch Ziffer 13).<br />

Die <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit gilt während der Schulzeit<br />

ausschließlich im auf dem <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />

eingetragenen räumlichen Gültigkeitsbereich bzw. dem in der<br />

Chipkarte gespeicherten räumlichen Gültigkeitsbereich.<br />

Während der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch <strong>die</strong> direkt<br />

angrenzenden Wochenenden (Sa./So.) <strong>und</strong> Feiertage vor <strong>und</strong> nach<br />

den Ferienzeiten, erweitert sich <strong>die</strong> räumliche Gültigkeit auf den gesamten<br />

<strong>RMV</strong>-Verb<strong>und</strong>raum. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn<br />

kann <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit bereits im gesamten<br />

Verb<strong>und</strong>raum genutzt werden.<br />

Im Bereich der Übergangstarife gilt <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>, auch während<br />

der hessischen Ferien, ausschließlich in den von der <strong>CleverCard</strong><br />

abgedeckten Übergangstarifgebieten. Die Clever Card kreisweit<br />

gilt nicht in den Übergangstarifgebieten. Als Ferien zählen <strong>die</strong><br />

hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- <strong>und</strong> Sommerferien. Die<br />

beweglichen Ferientage sind ausgenommen.<br />

6. Geltungszeitraum<br />

Die <strong>CleverCard</strong> /<strong>CleverCard</strong> kreisweit gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen<br />

Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate <strong>und</strong> wird<br />

nicht automatisch verlängert.<br />

7. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung<br />

a) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.<br />

b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich.<br />

8. Preise <strong>und</strong> Zahlungsbedingungen<br />

a) Für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich gelten <strong>die</strong> von<br />

der <strong>RMV</strong> GmbH festgelegten Preise für <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/Clever-<br />

Card kreisweit. Zusätzlich können Versandkosten bis zu einer<br />

Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt werden.<br />

Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen<br />

Änderungen (Ziffer 10.e)) <strong>und</strong> bei vorzeitiger Kündigung der<br />

<strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Ziffer 12.2) möglich.<br />

Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw.<br />

Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im<br />

Voraus.<br />

b) Hat sich der Vertragspartner für <strong>die</strong> einmalige Abbuchung oder<br />

Barzahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden,<br />

wird auf den festgelegten Preis (ohne Versandkosten) ein Skonto<br />

von 2% gewährt.<br />

c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt <strong>die</strong><br />

Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preiserhöhungen,<br />

<strong>die</strong> während der Geltungsdauer der im Voraus bezahlten<br />

<strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit eintreten, führen zu keiner<br />

nachträglichen Geldforderung an den/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in. Bei<br />

Preissenkungen hat der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in Anspruch auf<br />

Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist<br />

für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten<br />

der Tarifänderung. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht<br />

durch Zahlung an den/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in der<br />

<strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit freigestellt.<br />

d) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird der Gesamtjahresbetrag<br />

in den ersten acht Monaten jeweils zum Monatsbeginn<br />

abgebucht (1/8 des Jahrespreises der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit).<br />

Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums (1.<br />

bis 8. Monat der Laufzeit der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit)<br />

werden <strong>die</strong> Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung<br />

im <strong>RMV</strong> angepasst, <strong>und</strong> zwar in der jeweiligen Höhe, <strong>die</strong><br />

personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind.<br />

e) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift<br />

aufgr<strong>und</strong> einer erteilten Einzugsermächtigung oder aufgr<strong>und</strong> eines<br />

erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit der<br />

Einzugsermächtigung bzw. dem SEPA-Lastschrift Mandat wird<br />

<strong>die</strong> Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen<br />

des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart,<br />

<strong>die</strong> jeweiligen Beträge für <strong>die</strong> Vertragslaufzeit monatlich<br />

oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse,<br />

einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland abzubuchen.<br />

Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification),<br />

basierend auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren,<br />

24<br />

25


Besondere Bedingungen<br />

wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen<br />

vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens<br />

wird dem K<strong>und</strong>en im Rahmen der Vorankündigung<br />

mitgeteilt.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird <strong>die</strong> Vorabankündigung an den Kontoinhaber<br />

gesendet. In Ausnahmefällen (wenn <strong>die</strong> Adresse des Kontoinhabers<br />

nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner<br />

(Besteller) informiert <strong>und</strong> er ist verpflichtet, <strong>die</strong>se Information an<br />

den Kontoinhaber weiterzuleiten.<br />

f) Der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in bzw. Kontoinhaber/-in verpflichtet<br />

sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag<br />

auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn<br />

bereitzuhalten. Bei mehrmaliger Abbuchung gilt <strong>die</strong>s zum 1. des<br />

jeweiligen Abbuchungsmonats. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus<br />

erfolgt <strong>die</strong> Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats.<br />

g) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht<br />

abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der<br />

Kontoinhaber/-in trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder<br />

wird <strong>die</strong> Einzugsermächtigung bzw. das erteilte SEPA-Mandat<br />

widerrufen, so kann der Vertrag von der abwickelnden Lokalen<br />

Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen mit<br />

sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch <strong>die</strong> Kündigung wird<br />

<strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ungültig. Der <strong>CleverCard</strong>-/<br />

<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis <strong>und</strong> alle zugehörigen Wertmarken<br />

sind unverzüglich an <strong>die</strong> abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation<br />

bzw. das abwickelnde Verkehrsunternehmen<br />

zurückzugeben. Solange <strong>die</strong> Rückgabe nicht erfolgt, hat der/<strong>die</strong><br />

Vertragspartner/-in den entsprechenden Abbuchungsbetrag zu<br />

bezahlen.<br />

Bei der Chipkarte wird <strong>die</strong> Fahrtberechtigung von der abwickelnden<br />

Lokalen Nahverkehrsgesellschaft oder von dem abwickelnden<br />

Verkehrsunternehmen gesperrt, <strong>die</strong> Chipkarte muss nicht<br />

zurückgegeben werden.<br />

Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht<br />

mehr möglich. Kosten, <strong>die</strong> der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation<br />

bzw. dem abwickelnden Verkehrsunternehmen<br />

durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten<br />

oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen,<br />

werden, soweit <strong>die</strong>s möglich ist, von dem angegebenen Konto<br />

abgebucht. Soweit <strong>die</strong>s nicht möglich ist, bleiben <strong>die</strong> Ansprüche<br />

gegen den Vertragspartner bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung<br />

wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro<br />

erhoben. Der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in hat <strong>die</strong> Möglichkeit, einen<br />

geringeren Aufwand nachzuweisen. Das schließt <strong>die</strong> Geltendmachung<br />

eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere<br />

der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.<br />

9. Zustandekommen des Vertrages<br />

a) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt<br />

bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw.<br />

dem Verkehrsunternehmen in der von der <strong>RMV</strong> GmbH festgelegten<br />

Form bis spätestens zum 10ten des Vormonats.<br />

b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-<br />

in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit<br />

einer Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. einem Verkehrsunternehmen<br />

ab.<br />

c) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner<br />

<strong>die</strong>ses Angebot annimmt, indem er <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit an den/<strong>die</strong> Besteller/-in oder den/<strong>die</strong> Nutzer/-in übergibt<br />

oder an einen von <strong>die</strong>sen versendet (bzw. oder an <strong>die</strong> im Bestellschein<br />

genannte Lieferadresse versendet). Der Versand an eine<br />

Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem/<br />

der Besteller/-in <strong>und</strong> dem/der Nutzer/-in um unterschiedliche<br />

Personen, ist der/<strong>die</strong> Nutzer/-in ausdrücklich zur Entgegennahme<br />

der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit berechtigt.<br />

Die <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Papier <strong>und</strong> Chipkarte) kann<br />

bei Barzahlung im Voraus bei ausgewählten <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen<br />

gekauft werden.<br />

Bei Ausgabe der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit als Chipkarte<br />

erhält der K<strong>und</strong>e/<strong>die</strong> K<strong>und</strong>in eine Quittung, auf der <strong>die</strong> wesentlichen<br />

Daten zur Fahrtberechtigung, <strong>die</strong> Kartennummer <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

zeitliche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind.<br />

10. Änderungen durch den/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in<br />

a) Alle Änderungen der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Anschrift,<br />

Schulwechsel, Bankverbindung, räumliche Gültigkeit usw.) sind<br />

jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu<br />

26<br />

27


Besondere Bedingungen<br />

zählt auch der Umstieg auf ein anderes <strong>Jahreskarte</strong>nangebot,<br />

JobTicket oder SemesterTicket. Ein Wechsel zu <strong>die</strong>sen Angeboten<br />

muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat<br />

der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit erfolgen.<br />

b) Die Änderungen müssen dem abwickelnden Unternehmen von<br />

dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet<br />

werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts<br />

Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen.<br />

c) Handelt es sich bei der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit um eine<br />

Papierkarte, können <strong>die</strong> gewünschten Änderungen nur bei der<br />

Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. beim Verkehrsunternehmen,<br />

bei dem <strong>die</strong> <strong>Jahreskarte</strong> gekauft wurde, durchgeführt werden.<br />

Die Änderung der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit erfolgt<br />

in der Weise, dass eine neue <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />

(für <strong>die</strong> restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab<br />

dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt<br />

<strong>und</strong> zugesandt wird.<br />

Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen<br />

<strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit muss <strong>die</strong> bisherige <strong>CleverCard</strong>/<br />

<strong>CleverCard</strong> kreisweit an <strong>die</strong> ausgebende Stelle zurückgegeben<br />

werden. Solange <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit der<br />

ausgebenden Stelle nicht vorliegt, hat der/<strong>die</strong> Besteller/-in den<br />

monatlichen Preis der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit weiterhin<br />

zu zahlen.<br />

Preisunterschiede aufgr<strong>und</strong> der gewünschten Änderung werden<br />

nach dem zum Änderungstermin gültigen Tarif ver-/berechnet.<br />

d) Bei einer Chipkarte können <strong>die</strong> Änderungen auch bei allen <strong>RMV</strong>-<br />

Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden.<br />

Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung<br />

(für <strong>die</strong> restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages)<br />

zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif<br />

ausgestellt wird.<br />

e) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen<br />

Wechsel auf ein anderes <strong>Jahreskarte</strong>nangebot wird bei<br />

einmaliger Abbuchung <strong>und</strong> Barzahlung im Voraus für jeden nicht<br />

genutzten Monat 1/12 des bezahlten Preises der <strong>CleverCard</strong>/<br />

<strong>CleverCard</strong> kreisweit gutgeschrieben. Der sich so ergebende<br />

Betrag wird ggf. mit dem Preis für <strong>die</strong> restliche Laufzeit der<br />

neuen <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit bzw. mit dem Preis für<br />

das neue <strong>Jahreskarte</strong>nangebot verrechnet. Bei monatlicher Abbuchung<br />

bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf <strong>die</strong><br />

abbuchungsfreien Monate erhalten. Eine entstehende Differenz<br />

wird beim nächsten Abbuchungstermin verrechnet (4/12 des<br />

zuletzt gültigen monatlichen Abbuchungsbetrages je genutzten<br />

Monat).<br />

f) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen<br />

Wechsel auf ein anderes <strong>Jahreskarte</strong>nangebot im<br />

abbuchungsfreien Zeitraum (d. h. in den letzten vier Monaten der<br />

Vertragslaufzeit) wird 1/12 des neuen Jahrespreises von 1/12 des<br />

bereits gezahlten Jahrespreises subtrahiert <strong>und</strong> mit der restlichen<br />

Vertragslaufzeit multipliziert. Der sich ergebende Betrag<br />

wird mit dem/der Besteller(in) verrechnet.<br />

11. Verlust/Ersatz<br />

a) Ersatz der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Papierfahrkarte):<br />

Nicht mehr vollständig lesbare oder beschädigte <strong>CleverCard</strong>-/<br />

<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweise bzw. Wertmarken werden gegen<br />

Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt, wenn<br />

sie zweifelsfrei den Nutzern zugeordnet werden können. Dem/<br />

der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein<br />

oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der/<strong>die</strong> Besteller/<br />

in bzw. der/<strong>die</strong> Nutzer/in der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ist<br />

verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den nicht mehr lesbaren<br />

oder beschädigten <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis mit<br />

allen dazugehörigen Wertmarken abzugeben. Dort erhält er/sie<br />

dann einen neuen <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken.<br />

b) Verlust des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises <strong>und</strong>/<br />

oder einzelner Wertmarke(n):<br />

Bei Verlust des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises <strong>und</strong>/<br />

oder einzelner Wertmarke(n) ist der/<strong>die</strong> Besteller(in)/ Nutzer(in)<br />

verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den noch vorhandenen<br />

<strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis/<strong>die</strong> noch vorhandenen<br />

Wertmarke(n) abzugeben. Gegen ein Entgelt von 10,00 Euro<br />

für <strong>die</strong> Ersatzausstellung des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-<br />

Ausweises sowie weiteren 10,00 Euro je verlorengegangener<br />

28<br />

29


Besondere Bedingungen<br />

gültiger Wertmarke erhält der/<strong>die</strong> Nutzer(in) an der ausgebenden<br />

Stelle einen neuen <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind<br />

Wertmarken des laufenden Monats; <strong>die</strong>se können nur ersetzt<br />

werden, wenn der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />

noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzausweises hat der<br />

Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in)<br />

oder Besteller(in) der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ist bzw.<br />

in deren Auftrag <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit entgegennimmt.<br />

Der in Verlust geratene <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-<br />

Ausweis <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken gelten ab <strong>die</strong>sem<br />

Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf<br />

Ersatz des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises <strong>und</strong> der<br />

Wertmarke(n).<br />

c) Verlust aller Wertmarken <strong>und</strong> des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit-Ausweises:<br />

Bei Verlust aller noch gültiger Wertmarken <strong>und</strong> des dazugehörigen<br />

<strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises erfolgt keine<br />

Erstattung <strong>und</strong> kein Ersatz.<br />

d) Ein für verloren erklärter <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />

oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden<br />

unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben.<br />

Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der<br />

Karten ist nicht möglich.<br />

e) Ersatz der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Chipkarte):<br />

Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit kann erfolgen.<br />

Gegen Zahlung von 25,00 Euro wird <strong>die</strong> Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

kann der K<strong>und</strong>e/<strong>die</strong> K<strong>und</strong>in entweder direkt bei dem Unternehmen,<br />

bei dem er/sie <strong>die</strong> Karte erworben hat, oder auch an einer<br />

der personalbe<strong>die</strong>nten <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol<br />

oder, sofern <strong>die</strong> Chipkarte im Vorfeld bei mein<strong>RMV</strong><br />

registriert wurde, dort online einreichen. Die Ersatzkarte wird<br />

ihm/ihr schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an<br />

personalbe<strong>die</strong>nten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol<br />

zur sofortigen Mitnahme ausgestellt.<br />

Fahrtkosten, <strong>die</strong> bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden<br />

nicht erstattet.<br />

12. Dauer <strong>und</strong> Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

12.1 Dauer des Vertrages<br />

Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag<br />

wird nicht automatisch verlängert.<br />

12.2 Vorzeitige Beendigung<br />

a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe<br />

der noch gültigen Wertmarken <strong>und</strong> des <strong>CleverCard</strong> -Ausweises<br />

gekündigt werden. Der Vertrag zur <strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />

kann vor Ablauf nur aus triftigem Gr<strong>und</strong>, z.B. Schulwechsel,<br />

Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Bei<br />

der Chipkarte kann <strong>die</strong> Kündigung direkt an einer Vertriebsstelle<br />

des Vertragspartners oder schriftlich erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung<br />

ist für <strong>die</strong> Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens<br />

(Poststempel) oder dem gewünschten Vertragsende möglich.<br />

Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Bei<br />

Kündigung wird der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in so behandelt, als habe<br />

er/sie von Beginn an den regulären Ausbildungstarif erworben.<br />

b) Die Rückgabe des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises<br />

<strong>und</strong> der Wertmarken muss spätestens zum Kündigungstermin<br />

erfolgen. Bei Rückgabe durch <strong>die</strong> Post gilt das Datum des Poststempels.<br />

Das Verlustrisiko trägt der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in. Das<br />

Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als<br />

letzter Nutzungstag.<br />

c) Bei einer Kündigung ist <strong>die</strong> Bankverbindung anzugeben (sofern<br />

nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger<br />

Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,00<br />

Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/<br />

der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder<br />

ein geringerer Aufwand entstanden ist.<br />

12.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung<br />

a) Bei einmaliger Abbuchung <strong>und</strong> Barzahlung im Voraus wird für<br />

jeden bereits genutzten Monat der reguläre Preis der entsprechenden<br />

Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende berech-<br />

30<br />

31


Besondere Bedingungen<br />

net. Für <strong>die</strong> Berechnung bei der <strong>CleverCard</strong> kreisweit ist <strong>die</strong><br />

Preisstufe der Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende in<br />

Ziffer 13 festgelegt. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden<br />

genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden<br />

Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende berechnet. Der<br />

sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten abskontierten<br />

Preis der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit wird erstattet. Für <strong>die</strong><br />

letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt<br />

keine Erstattung <strong>und</strong> keine Nachbelastung.<br />

b) Bei mehrmaliger Abbuchung wird für <strong>die</strong> bereits genutzten<br />

Monate der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für<br />

Schüler <strong>und</strong> Auszubildende berechnet. Für <strong>die</strong> Berechnung bei<br />

der <strong>CleverCard</strong> kreisweit ist <strong>die</strong> Preisstufe der Monatskarte für<br />

Schüler <strong>und</strong> Auszubildende in Ziffer 13 festgelegt. Bei angebrochenen<br />

Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des<br />

regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Schüler<br />

<strong>und</strong> Auszubildende erstattet. Für <strong>die</strong> letzten vier Monate des laufenden<br />

Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung <strong>und</strong> keine<br />

Nachbelastung.<br />

12.4 Sonderkündigungsrecht durch <strong>die</strong> abwickelnde Lokale<br />

Nahverkehrsorganisation/das abwickelnde Verkehrsunternehmen<br />

(Vertragspartner)<br />

Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner<br />

des Bestellers/der Bestellerin berechtigt, <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit-Ausweis mit Wertmarken ohne Erstattung für ungültig zu<br />

erklären <strong>und</strong> einzuziehen bzw. bei Chipkarten <strong>die</strong> Fahrtberechtigung<br />

zu sperren.<br />

13. Individuelle Regelungen für den jeweiligen Landkreis zur<br />

<strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />

13.1 Für den Landkreis Fulda <strong>und</strong> <strong>die</strong> Stadt Fulda<br />

a) Die räumliche Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong> kreisweit bezieht sich<br />

auf <strong>die</strong> Tarifgebiete 16, 17, 18, 19, 20 <strong>und</strong> 21.<br />

b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist <strong>die</strong> auf der <strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte<br />

Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte<br />

Preisstufe kann bei allen <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Ak-<br />

zeptanzsymbol, über das K<strong>und</strong>enportal „mein<strong>RMV</strong>“ im Internet<br />

unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit<br />

eTicket-Akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Landkreis<br />

Fulda ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 5.<br />

c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis<br />

der entsprechenden Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende<br />

herangezogen. Im Landkreis Fulda ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 3 der<br />

Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende.<br />

13.2 Für den Vogelsbergkreis<br />

a) Die räumliche Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong> kreisweit bezieht sich<br />

auf <strong>die</strong> Tarifgebiete 07, 08, 09, 10, 11, 12 <strong>und</strong> 13.<br />

b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist <strong>die</strong> auf der <strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte<br />

Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte<br />

Preisstufe kann bei allen <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol,<br />

über das K<strong>und</strong>enportal „mein<strong>RMV</strong>“ im Internet<br />

unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit<br />

eTicket-Akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Vogelsbergkreis<br />

ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 6.<br />

c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis<br />

der entsprechenden Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende<br />

herangezogen. Im Vogelsbergkreis ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 2 der<br />

Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende.<br />

13.3 Für den Rheingau-Taunus-Kreis<br />

a) Die räumliche Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong> kreisweit bezieht sich<br />

auf <strong>die</strong> Tarifgebiete 62, 63, 64 <strong>und</strong> 6570 (Walluf).<br />

b Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist <strong>die</strong> auf der <strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte<br />

Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte<br />

Preisstufe kann bei allen <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol,<br />

über das K<strong>und</strong>enportal „mein<strong>RMV</strong>“ im Internet<br />

unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit<br />

eTicket-Akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Rheingau-<br />

Taunus-Kreis ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 4.<br />

c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis<br />

der Monatskarte der Preisstufe 2 für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende<br />

herangezogen.<br />

32<br />

33


Auszug aus den <strong>RMV</strong>-Tarifbestimmungen:<br />

3.4.4 Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs<br />

Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten des Ausbildungstarifs sowie <strong>die</strong><br />

<strong>CleverCard</strong> werden an Personen im Alter von 6 bis 14 Jahren<br />

(einschließlich) sowie an Auszubildende im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes<br />

<strong>und</strong> des Allgemeinen Eisenbahngesetzes<br />

ausgegeben. Zeitkarten des Ausbildungstarifs (Wochen<strong>und</strong><br />

Monatskarten des Ausbildungstarifs <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<br />

<strong>CleverCard</strong> kreisweit) sind personengeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> somit nicht<br />

übertragbar. Ein Mitnahmerecht besteht nicht. Die Ausgabe<br />

erfolgt als Chipkarte (Nutzermedium) oder als K<strong>und</strong>enkarte<br />

bzw. <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis <strong>und</strong> Wertmarke<br />

in Papierform. Auf dem Nutzermedium (eTicket RheinMain)<br />

werden <strong>die</strong> Fahrtberechtigung sowie Name (maskiert) <strong>und</strong><br />

Geburtsdatum (Monat, Jahr) <strong>und</strong> das Geschlecht des Inhabers/<br />

der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch<br />

gespeichert. Die K<strong>und</strong>enkarte/der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit-Ausweis in Papierform ist vor der ersten Benutzung<br />

zu unterschreiben. Die Nummer der K<strong>und</strong>enkarte/des <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit-Ausweises ist auf <strong>die</strong> jeweils<br />

benutzte Wertmarke zu übertragen. Die Preisstufenangabe<br />

auf der K<strong>und</strong>enkarte/dem <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-<br />

Ausweis <strong>und</strong> der Wertmarke bzw. <strong>die</strong> Sortennummern müssen<br />

übereinstimmen. Die K<strong>und</strong>enkarte/der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit-Ausweis berechtigt bis zum Ende des eingetragenen<br />

Gültigkeitsdatums zur Benutzung ermäßigter Wertmarken des<br />

Ausbildungstarifes.<br />

Schüler sind:<br />

1. schulpflichtige Personen bis 14 Jahre (einschließlich);<br />

2. ab 15 Jahren: Schüler/Schülerinnen öffentlicher, staatlich<br />

genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender<br />

oder berufsbildender Schulen. Hierzu zählen auch Gast<strong>und</strong><br />

Austauschschüler.<br />

Auszubildende sind:<br />

1. alle Schüler nach obiger Definition<br />

2. ab 15 Jahren:<br />

a) Schüler/Schülerinnen <strong>und</strong> Studenten/Studentinnen öffentlicher,<br />

staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater<br />

, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten<br />

Bildungsweges, Hochschulen <strong>und</strong> Akademien mit Ausnahme<br />

der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen <strong>und</strong> Landvolkhochschulen<br />

sowie nur angezeigter privater Bildungsgänge;<br />

b) Personen, <strong>die</strong> private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen,<br />

<strong>die</strong> nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern<br />

sie auf Gr<strong>und</strong> des Besuchs <strong>die</strong>ser Schulen oder Bildungseinrichtungen<br />

von der Berufsschulpflicht befreit sind oder<br />

sofern der Besuch <strong>die</strong>ser Schulen <strong>und</strong> sonstiger privater<br />

Bildungseinrichtungen nach dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz<br />

förderungsfähig ist;<br />

c) Personen, <strong>die</strong> an einer Volkshochschule oder einer anderen<br />

Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb<br />

des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;<br />

d) Personen, <strong>die</strong> in einem Berufsausbildungsverhältnis (Lehre)<br />

im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen<br />

Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes<br />

stehen, sowie Personen, <strong>die</strong> in einer Einrichtung<br />

außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des §<br />

43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung<br />

ausgebildet werden;<br />

e) Personen, <strong>die</strong> einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang<br />

besuchen;<br />

f) Praktikanten/Praktikantinnen <strong>und</strong> Volontäre/Volontärinnen,<br />

sofern <strong>die</strong> Ableistung eines Praktikums oder Volontariats<br />

vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte<br />

Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach<br />

den in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland für Ausbildung <strong>und</strong><br />

Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist. Wird das<br />

Praktikum im Anschluss an ein Studium absolviert, so muss<br />

der Praktikant noch immatrikuliert sein;<br />

g) Beamtenanwärter/-innen des einfachen <strong>und</strong> mittleren Dienstes<br />

sowie Praktikanten/Praktikantinnen <strong>und</strong> Personen, <strong>die</strong><br />

durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs <strong>die</strong> Qualifikation<br />

für <strong>die</strong> Zulassung als Beamtenanwärter/-innen des einfachen<br />

oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie<br />

keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;<br />

h) Teilnehmer/-innen an einem freiwilligen sozialen Jahr oder<br />

an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren<br />

sozialen Diensten (z.B. B<strong>und</strong>esfreiwilligen<strong>die</strong>nst).<br />

34<br />

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Willkommen<br />

bei mainmove.de<br />

Diese Seite hat viel zu bieten. Von jungen<br />

Leuten für junge Leute findet man hier eine<br />

Menge Infos zu aktu-ellen Events, neuen Locations<br />

sowie Tipps <strong>und</strong> Tricks, wie man am<br />

schnellsten <strong>und</strong> günstigsten im <strong>RMV</strong>-Gebiet<br />

zum Ziel kommt.<br />

Auch junge Redakteure sind hier immer<br />

willkommen. Wer sich also im <strong>RMV</strong>-Gebiet<br />

auskennt wie in seiner Westentasche <strong>und</strong><br />

zwischen 16 <strong>und</strong> 22 Jahren alt ist, kann sich<br />

gerne beim mainmove.de-Team melden. Hier<br />

kann man seine Ideen einbringen.<br />

Reinklicken lohnt sich!<br />

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Stand Juni 2013

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