CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV
CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV
CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV
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Schule, Freizeit, Freiheit:<br />
<strong>CleverCard</strong><br />
Die <strong>Jahreskarte</strong><br />
für Schüler <strong>und</strong> <strong>Azubis</strong>
<strong>Jahreskarte</strong><br />
für Schüler <strong>und</strong> <strong>Azubis</strong><br />
Einsteigen <strong>und</strong> los!<br />
Ein gutes Angebot<br />
Die <strong>CleverCard</strong> ist <strong>die</strong> persönliche <strong>RMV</strong>-<strong>Jahreskarte</strong><br />
für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende. Dazu gehören alle<br />
Schüler von der Gr<strong>und</strong>schule bis zum Abitur, der<br />
klassische Azubi, aber auch Beamtenanwärter des<br />
einfachen <strong>und</strong> mittleren Dienstes, unter bestimmten<br />
Voraussetzungen auch Volontäre, Praktikanten<br />
<strong>und</strong> Teilnehmer eines freiwilligen sozialen oder<br />
ökologischen Jahres sowie <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> den<br />
B<strong>und</strong>esfreiwilligen<strong>die</strong>nst ableisten.<br />
Niedriger Preis<br />
100 % <strong>Jahreskarte</strong> bei<br />
110 % Leistung<br />
Dauerkarten-Komfort<br />
Einfach immer einsteigen<br />
Tarife <strong>und</strong> Preise:<br />
www.rmv.de<br />
2 3
Die 2 Varianten<br />
der <strong>CleverCard</strong>:<br />
eTicket RheinMain<br />
0012 4598 7557<br />
Vertragsbedingungen:<br />
www.rmv.de<br />
4 5
Die <strong>CleverCard</strong> als eTicket<br />
RheinMain<br />
Die Chipkarte voller neuer<br />
Möglichkeiten<br />
Die <strong>CleverCard</strong> gibt es jetzt auch auf einer Chipkarte,<br />
dem so genannten eTicket RheinMain. Alle wichtigen<br />
Ticketdaten wie Gültigkeit, Fahrtstrecke <strong>und</strong><br />
Fahrkartenart sind auf dem Chip des eTickets gespeichert.<br />
Und damit ist innerhalb des <strong>RMV</strong> vieles noch<br />
einfacher <strong>und</strong> komfortabler.<br />
Einfacher<br />
Das monatliche Austauschen der Wertmarken gehört<br />
dank der Chipkarte der Vergangenheit an.<br />
Sicherer<br />
Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich das eTicket umgehend<br />
beim ausstellenden Unternehmen sperren<br />
<strong>und</strong> ersetzen.<br />
Robuster<br />
Das eTicket RheinMain kann ruhig mal vom Regen<br />
überrascht werden oder eine R<strong>und</strong>e in der Waschmaschine<br />
mitfahren, denn Plastik ist stabiler als<br />
Papier.<br />
Immer informiert<br />
Die auf dem eTicket RheinMain gespeicherten<br />
Informationen lassen sich sowohl an allen <strong>RMV</strong>-<br />
Vertriebsstellen <strong>und</strong> Fahrkartenautomaten mit einem<br />
(((e-Logo als auch nach Registrierung der Chipkarte<br />
auf mein<strong>RMV</strong> unter www.rmv.de einsehen*.<br />
Einfach kontrolliert<br />
Ob beim Einstieg im Bus oder bei mobilen Kontrollen,<br />
zur Überprüfung der Gültigkeit muss <strong>die</strong> Chipkarte<br />
nur kurz an das dafür vorgesehene Kontrollgerät<br />
gehalten werden – fertig.<br />
* Hinweis: K<strong>und</strong>en der VGF, heag mobilo <strong>und</strong> ESWE<br />
Verkehr informieren sich bitte direkt bei ihrem Vertragspartner,<br />
welche Services für sie zur Verfügung<br />
stehen.<br />
6 7
Immer auf der<br />
sicheren Seite –<br />
das eTicket RheinMain<br />
Wird ein eTicket RheinMain mit der <strong>CleverCard</strong> verloren,<br />
ist nichts verloren. Bei Verlust oder Diebstahl<br />
lässt sich ihr eTicket umgehend sperren <strong>und</strong> es gibt<br />
gegen eine Gebühr* Ersatz.<br />
Auch beim Datenschutz*<br />
Sicherheit beim Datenschutz wird im <strong>RMV</strong> großgeschrieben.<br />
Bereits <strong>die</strong> Entwicklung des eTicket-<br />
Systems wurde von den Datenschutzbeauftragten<br />
der beteiligten Partner begleitet <strong>und</strong> <strong>die</strong> zuständigen<br />
Datenschutz-Aufsichtsbehörden wurden frühzeitig<br />
informiert <strong>und</strong> eingeb<strong>und</strong>en.<br />
So ist sichergestellt, dass alle im Zuge der Teilnahme<br />
am eTicket RheinMain gespeicherten personenbezogenen<br />
Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen<br />
des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes<br />
(BDSG) verarbeitet werden.<br />
Sprich: Alle datenschutzrechtlichen Anforderungen<br />
wie Transparenz, Datensparsamkeit <strong>und</strong> Löschmöglichkeiten<br />
werden erfüllt. Vor allem aber erfolgt keine<br />
Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen.<br />
Zudem sind in der <strong>CleverCard</strong> als eTicket RheinMain<br />
<strong>die</strong> Daten gespeichert, <strong>die</strong> auch auf der Papierkarte<br />
aufgedruckt sind: <strong>die</strong> Von-nach-über-Relation, <strong>die</strong><br />
Fahrkartenart, der Gültigkeitszeitraum, der maskierte<br />
Name sowie Geburtsmonat <strong>und</strong> -jahr <strong>und</strong> das Geschlecht<br />
des <strong>CleverCard</strong>-Inhabers. Nach Wahl des<br />
ausgebenden Unternehmens wird als Erkennungsmerkmal<br />
der Name des Inhabers ebenfalls auf <strong>die</strong><br />
Chipkarte gedruckt.<br />
8<br />
* Gemäß <strong>RMV</strong>-Tarifbestimmungen zur <strong>CleverCard</strong> <strong>und</strong> den<br />
* Bitte beachten Sie auch <strong>die</strong> Datenschutzbestimmungen des<br />
9<br />
„Besonderen Bedingungen“ zur <strong>CleverCard</strong>.<br />
jeweiligen Vertragspartners.
Clever unterwegs<br />
· Günstig.<br />
· 12 Monate gültig.<br />
· Jederzeit kündbar.<br />
· Keine automatische Verlängerung.<br />
· Auch für <strong>die</strong> Freizeit.<br />
· In den Ferien im gesamten <strong>RMV</strong>-Gebiet gültig.<br />
Nachrechnen lohnt sich: Gegenüber 12 Monatskarten<br />
für Schüler <strong>und</strong> <strong>Azubis</strong> sind r<strong>und</strong> 30 %<br />
Preisersparnis <strong>und</strong> mehr drin.<br />
Die <strong>CleverCard</strong> gilt 12 Monate ab dem ersten Gültigkeitstag.<br />
Sie kann jederzeit auch vorzeitig gekündigt<br />
werden <strong>und</strong> sie verlängert sich auch nicht automatisch.<br />
Die <strong>CleverCard</strong> wird für den Weg zur Schule oder<br />
Ausbildungsstätte ausgestellt, gilt aber auch für<br />
alle Freizeitwege innerhalb der freigegebenen Tarifgebiete.<br />
Innerhalb ihrer Vertragslaufzeit gilt <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong><br />
in den hessischen Schulferien im gesamten <strong>RMV</strong>-<br />
Gebiet – <strong>und</strong> das jeweils inklusive der angrenzenden<br />
Wochenenden (Samstag/Sonntag) <strong>und</strong> Feiertage.<br />
Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie<br />
bereits im gesamten Verb<strong>und</strong>raum genutzt werden.<br />
Vorteile <strong>und</strong><br />
Vergünstigungen<br />
· Ersatz bei Verlust.<br />
· Bequeme Ratenzahlung.<br />
· Einmalzahlung möglich <strong>und</strong> damit<br />
von 2 % Skonto profitieren.<br />
Wie bezahlen?<br />
Die <strong>CleverCard</strong> ist 12 Monate gültig <strong>und</strong> kann einmalig<br />
oder per Abo in Teilbeträgen bezahlt werden. Die Zahlung<br />
erfolgt dann in 8 Abbuchungen in den ersten 8<br />
Monaten. Danach sind 4 Monate lang keine Zahlungen<br />
mehr nötig.<br />
Bei einer einmalig im Voraus bezahlten <strong>CleverCard</strong><br />
wird auf den Jahrespreis ca. 2% Skonto gewährt.<br />
Während der Laufzeit stattfindende Preiserhöhungen<br />
sind dann nicht relevant, da <strong>die</strong> Fahrkarte bereits vollständig<br />
bezahlt ist.<br />
Verloren? Da es sich bei der <strong>CleverCard</strong> um eine<br />
persönliche Fahrkarte handelt, kann bei Verlust ein<br />
Ersatz gestellt werden. Nähere Infos dazu stehen<br />
in den Besonderen Bedingungen.<br />
Weitere Infos zu Tickets:<br />
www.rmv.de<br />
10<br />
11
Gut zu wissen<br />
· Bestandteile der <strong>CleverCard</strong> (CC).<br />
· Anschlussfahrkarte.<br />
Die CC besteht entweder aus einem Ausweis mit<br />
12 dazugehörigen Monatswertmarken oder einem<br />
eTicket RheinMain. Gültige Monatswertmarke <strong>und</strong><br />
unterschriebener Ausweis zusammen, oder <strong>die</strong><br />
Chipkarte mit der Fahrtberechtigung, sind der gültige<br />
Fahrausweis.<br />
Liegt ein Fahrtziel außerhalb des Geltungsbereichs<br />
der CC, kann am <strong>RMV</strong>-Automaten eine Anschlussfahrkarte<br />
gelöst werden. Sie ergänzt als vergünstigte<br />
Einzelfahrkarte <strong>die</strong> CC für <strong>die</strong>se Fahrtstrecke. Die<br />
Preisstufe des eTickets kann dazu direkt am Fahrkartenautomaten<br />
ausgelesen werden. Wichtig ist, dass<br />
entweder das Tarifgebiet, in dem <strong>die</strong> Fahrt beginnt,<br />
oder endet, durch <strong>die</strong> CC abgedeckt ist. Bei Kontrollen<br />
bitte <strong>die</strong> CC zusammen mit der Anschlussfahrkarte<br />
vorzeigen.<br />
CC-Inhaber, <strong>die</strong> zwischen 6 <strong>und</strong> 14 Jahre alt sind,<br />
lösen dazu Anschlussfahrkarten für Kinder.<br />
Ab 15 Jahren müssen dann Anschlussfahrkarten für<br />
Erwachsene gekauft werden.<br />
· Keine Übertragbarkeit <strong>und</strong> Mitnahme.<br />
· Nutzung angrenzender Gebiete.<br />
· Umzug oder Schulwechsel.<br />
Die CC ist nicht übertragbar <strong>und</strong> berechtigt nicht zur<br />
kostenlosen Mitnahme von Fre<strong>und</strong>en oder Bekannten.<br />
Die CC in Papierform kann in den so genannten Übergangstarifgebieten<br />
mit dem Nordhessischen Verkehrs-<br />
Verb<strong>und</strong> (NVV), dem Verkehrsverb<strong>und</strong> Rhein-Neckar<br />
(VRN), der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd<br />
(VGWS) oder dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverb<strong>und</strong><br />
(RNN) genutzt werden, z. B. wenn man dort wohnt<br />
oder dort zur Schule geht bzw. eine Ausbildung macht.<br />
Auch auf ausgewählten Buslinien im Rhein-Lahn-Kreis<br />
(RLK) <strong>und</strong> im Westerwaldkreis (WW) gilt <strong>die</strong> CC.<br />
Nicht gültig ist <strong>die</strong> CC jedoch im Übergangstarif zur Verkehrsgemeinschaft<br />
am Bayerischen Untermain (VAB).<br />
Im Falle eines Umzugs oder Schulwechsels muss<br />
eine neue <strong>CleverCard</strong> durch das ausstellende Unternehmen<br />
ausgefertigt werden.<br />
<strong>RMV</strong>-Service-Telefon: 01801 / 768 4636<br />
3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz,<br />
Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. € 0,42 / Minute<br />
12<br />
13
Tarife <strong>und</strong> Preise<br />
Um <strong>die</strong> Preisstufe ermitteln zu können, ist es notwendig<br />
zu wissen, welche Tarifgebiete befahren werden.<br />
Bei der <strong>CleverCard</strong> ist entscheidend, wo der Schüler<br />
wohnt <strong>und</strong> in welchem Ort sich <strong>die</strong> Schule bzw. <strong>die</strong><br />
Ausbildungsstätte befindet.<br />
Die <strong>CleverCard</strong> kann einmalig bezahlt werden. Dann<br />
werden im Nachhinein auch keine Tariferhöhungen<br />
geltend gemacht. Bei Einmalzahlung werden 2%<br />
Skonto gewährt. Es gibt aber auch <strong>die</strong> Möglichkeit<br />
der Ratenzahlung. Wenn im Zeitraum der Gültigkeit<br />
dann eine allgemeine Preiserhöhung greift (etwa zum<br />
Fahrplanwechsel), wird <strong>die</strong>se Erhöhung auf <strong>die</strong><br />
weiteren Raten aufgeschlagen.<br />
Preisstufe 8x Gesamtpreis 1xZahlung*<br />
1 33,50 268,00 262,60<br />
2/2 Stadttarif 52,80 422,40 414,00<br />
Offenbach<br />
3<br />
Stadttarif<br />
67,90 543,20 532,30<br />
Frankfurt<br />
3 68,70 549,60 538,60<br />
4 103,00 824,00 807,50<br />
5 137,20 1.097,00 1.075,60<br />
6 171,60 1.372,80 1.345,30<br />
7 (17)¹ 206,00 1.648,00 1.615,00<br />
13 ² 62,75 502,00 492,00<br />
45 3 119,00 952,00 933,00<br />
*inklusive 2% Skonto<br />
¹ Die Preisstufe 17 ist eine spezielle Preisstufe für<br />
Übergangsverkehre. Fahrkarten <strong>die</strong>ser Preisstufe<br />
haben keine Netzwirkung.<br />
² Tarifgebiet 65 Wiesbaden / Mainz.<br />
3<br />
RNN-Übergangsverkehr.<br />
Tarife <strong>und</strong> Preise:<br />
www.rmv.de<br />
14<br />
15
BIC<br />
Was zu tun ist –<br />
um <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> zu bekommen<br />
· Bestellschein ausfüllen.<br />
· Spätestens zum 10. des Vormonats vorlegen.<br />
· Altersnachweis (bis 15 Jahre)<br />
· Bestätigung von Schule/Ausbildungsbetrieb<br />
(ab 15 Jahre) nicht vergessen<br />
Zur Bestellung einer <strong>CleverCard</strong> bitte den für <strong>die</strong><br />
jeweilige <strong>CleverCard</strong> benötigten Bestellschein<br />
verwenden. Den gibt es in <strong>die</strong>ser Broschüre, in den<br />
<strong>RMV</strong>-Mobilitätszentralen oder im Internet unter<br />
www.rmv.de.<br />
Bitte in DRUCKSCHRIFT ausfü len.<br />
1 Persönliche Angaben <strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in) 2 Erziehungsberechtigte(r)<br />
3 Erforderliche Verbindung<br />
Von<br />
Nach<br />
Über<br />
Bestellschein für eine <strong>CleverCard</strong><br />
• Bi te beachten Sie, dass sich <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> nicht automatisch verlängert, sondern jeweils neu beste lt werden<br />
muss. Für lokale Varianten (z.B. <strong>CleverCard</strong> kreisweit, MobiTick) ist ein gesonderter Beste lschein auszufüllen. len.<br />
• Bitte geben Sie den ausgefüllten Bestellschein spätestens am 10. des Vormonats ab.<br />
Bitte geben Sie den ausgefüllten Bestellschein spätestens am 10. des Vormonats ab.<br />
Ich habe das 18. Lebensjahr bereits vo lendet <strong>und</strong> beste le eine<br />
<strong>CleverCard</strong> für mich. (Bitte ausfüllen)<br />
4 Ihre Unterschrift<br />
5 A Zahlweise<br />
5 B<br />
Erteilung von Einzugsermächtigung <strong>und</strong> SEPA-Lastschriftmandat (Angaben nicht erforderlich, wenn Barzahlung erfolgt)<br />
Erster Tag der Gültigkeit<br />
Ich bin Erziehungsberechtigte(r) <strong>und</strong> beste le eine<br />
Tag Monat Jahr<br />
<strong>CleverCard</strong> für mein Kind. (Bitte <strong>und</strong> ausfü len)<br />
<strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in) 2 Erziehungsberechtigte(r)<br />
01 20<br />
Nur auszufü len, wenn <strong>CleverCard</strong> Nutzer(in) unter nicht vo ljährig ist.<br />
weiblich männlich weiblich männlich<br />
Name<br />
Name<br />
Vorname<br />
Vorname<br />
Straße <strong>und</strong> Hausnummer<br />
Straße <strong>und</strong> Hausnummer<br />
Postleitzahl<br />
Wohnort<br />
Postleitzahl<br />
Wohnort<br />
Vorwahl/Telefon tagsüber (für Rückfragen)<br />
Geburtsdatum<br />
Vorwahl/Telefon tagsüber (für Rückfragen)<br />
E-Mail (für vertragsrelevante Informationen <strong>und</strong> Rückfragen)<br />
E-Mail (für vertragsrelevante Informationen <strong>und</strong> Rückfragen)<br />
Postleitzahl Ort/Ortsteil<br />
Postleitzahl Ort/Ortsteil<br />
Postleitzahl Ort/Ortsteil<br />
Haltestelle (sofern bekannt)<br />
Haltestelle (sofern bekannt)<br />
* Eintrag erfolgt durch das Unternehmen<br />
Halteste le (sofern bekannt)<br />
Preisstufe*<br />
Tarifgebiet*<br />
Tarifgebiet*<br />
Tarifgebiet*<br />
* Die Partner (Lokale Nahverkehrsorganisationen im <strong>RMV</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verkehrsunternehmen,<br />
<strong>die</strong> im Vertrieb K<strong>und</strong>endaten gewinnen) sind auf www.rmv.de zu finden oder bei den<br />
Lokalen Nahverkehrsorganisationen zu erfragen.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten vom <strong>RMV</strong> <strong>und</strong> von seinen Partnern* für Produktinformationen gespeichert werden dürfen<br />
angeschrieben (Post, E-Mail), angerufen werden kann. * Die Partner (Lokale Nahverkehrsorganisationen im <strong>RMV</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verkehrsunternehmen,<br />
widerrufen.<br />
<strong>und</strong> ich Ich kann <strong>die</strong>se Einwilligung jederzeit Mit meiner Unterschrift erkenne ich <strong>die</strong> Gemeinsamen Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> Tarifbestimmungen des <strong>RMV</strong> an. Ich habe außerdem <strong>die</strong><br />
besonderen Bedingungen der <strong>CleverCard</strong> zur Kenntnis genommen <strong>und</strong> bin damit einverstanden, dass <strong>die</strong>se Bestandteil des Vertrages werden.<br />
Ebenso bestätige ich <strong>die</strong> Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit lständigkeit meiner persönlichen Angaben.<br />
Ort, Datum Unterschrift Besteller(in) bzw. der/des Erziehungsberechtigten (Ihre Beste lung ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig!).<br />
Zahlung mit einmaliger Lastschrift des<br />
Gesamtbetrages (Einmalzahlung).<br />
Datum, Unterschrift der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers<br />
Zahlung mit einmaliger Barzahlung bzw. EC- oder Kreditkartenzahlung des Gesamtbetrages.<br />
1. Einzugsermächtigung<br />
Ich ermächtige/Wir ermächtigen wide ruflich, <strong>die</strong> von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fä ligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen.<br />
2. SEPA-Lastschriftmandat<br />
Ich ermächtige/Wir ermächtigen Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels tels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser Kreditinstitut an, <strong>die</strong> von<br />
auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, <strong>die</strong> Ersta tung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei <strong>die</strong> mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
Zahlungsempfänger Gläubiger-Identifikationsnummer<br />
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten zur Vertragsabwicklung, unter Beachtung der Datenschutzvorschriften, gespeichert werden. Wir behalten uns vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Im Falle le der Zahlungsunfähigkeit werden <strong>die</strong> Daten an <strong>die</strong><br />
<strong>RMV</strong>-Unternehmen, <strong>die</strong> ebenfa ls <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> anbieten, weitergegeben. Dieser Vorgehensweise stimme(n) ich/wir hiermit zu.<br />
Name, Vorname der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers<br />
Geburtsdatum<br />
weiblich<br />
männlich<br />
Postleitzahl<br />
Wohnort Straße, Hausnummer<br />
Bankleitzahl Kontonummer Kreditinstitut<br />
IBAN<br />
DE<br />
<strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in)<br />
(Bitte <strong>und</strong> ausfü len)<br />
6 Bestätigung der Schule / des Ausbildungsbetriebes / der Lehranstalt (ab 15 Jahren auszufüllen)<br />
b) wir hierfür <strong>die</strong> zur Ausbildung befugte Schule / ausbildende Ste le sind.<br />
Zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigter Personenkreis<br />
7<br />
Unterschrift der Schule / des Ausbildungsbetriebes / der Lehranstalt<br />
Zahlung mit achtmaliger monatlicher Lastschrift<br />
(wiederkehrende Zahlungen).<br />
D E<br />
-1-<br />
-2-<br />
Nachfolgende Bestätigung muss nur von Schülerinnen/Schülern bzw. Auszubildenden ab 15 Jahren erbracht werden. Bei schulpflichtigen<br />
Personen bis 14 Jahren (einschließlich) genügt ein Altersnachweis (z.B. Kinderausweis oder Geburtsurk<strong>und</strong>e).<br />
Name, Vorname<br />
Es wird bestätigt, dass<br />
Der Ausbildungstarif wird nur berechtigten Personen für <strong>die</strong> im <strong>RMV</strong>-Gebiet sowie in <strong>die</strong> <strong>RMV</strong>-Übergangstarifgebiete erforderlichen Fahrten<br />
vom Wohnort zum regelmäßigen Ausbildungs-/Schulort gewährt.<br />
Zum Zeitpunkt der Bestätigung ist der/<strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in) gemäß dem angekreuzten Buchstaben zur Nutzung des Ausbildungstarifs berechtigt<br />
oder wird voraussichtlich zu Beginn des Gültigkeitszeitraumes berechtigt sein.<br />
Eintragungen des Verkehrsunternehmens / der Lokalen Nahverkehrsorganisation:<br />
Ausgefü lt <strong>und</strong> unterschrieben zurücksenden an:<br />
Die Mandatsreferenz wird Ihnen<br />
separat mitgeteilt.<br />
Fa ls Beste ler(in) abweichend von Kontoinhaber(in) ist,<br />
haften beide gesamtschuldnerisch für <strong>die</strong> Einhaltung<br />
a ler Verpflichtungen.<br />
bi te umdrehen<br />
20<br />
Geburtsdatum<br />
a) sich der/<strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>-Nutzer(in) für mindestens sechs Monate ab dem ersten Tag der Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong> (siehe Datum auf der<br />
Vorderseite) in schulischer Ausbildung <strong>und</strong> in folgendem Ausbildungsgang befindet:<br />
Postleitzahl Schul-/Ausbildungsort<br />
Ausbildungsgang<br />
Zutreffenden Buchstaben a) – h) bitte ankreuzen.<br />
a) Schüler(innen) (auch Gast-/Austauschschüler(innen ) <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>rende ö fentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Schulen<br />
a lgemeinbildender Schulen Einrichtungen des zweiten Bildungsweges<br />
berufsbildender Schulen Hochschulen <strong>und</strong> Akademien<br />
mit Ausnahme der Verwaltungs- <strong>und</strong> Weiterbildungsakademien, Volkshochschulen <strong>und</strong> Landvolkshochschulen sowie nur angezeigter privater Bildungsgänge<br />
b) Personen, <strong>die</strong> private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, <strong>die</strong> nicht unter Buchstabe a) fa len, besuchen, sofern sie aufgr<strong>und</strong> des Besuches <strong>die</strong>ser Schulen<br />
oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind<br />
oder sofern der Besuch <strong>die</strong>ser Schulen <strong>und</strong> sonstiger privater Bildungseinrichtungen nach dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist<br />
c) Personen, <strong>die</strong> an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder<br />
Realschulabschlusses besuchen<br />
d) Personen, <strong>die</strong> in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (ist vom Ausbildungsbetrieb zu bestätigen), oder in einem anderen<br />
Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsausbildungsgesetzes stehen*<br />
sowie Personen, <strong>die</strong> in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes*, § 36 Abs. 2<br />
der Handwerksordnung, ausgebildet werden* (* ist durch <strong>die</strong> zuständige Arbeitsagentur zu bestätigen)<br />
e) Personen, <strong>die</strong> einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen<br />
f) Praktikant(inn)en <strong>und</strong> Volontärinnen/Volontäre, sofern <strong>die</strong> Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte<br />
Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland für Ausbildung <strong>und</strong> Studium geltenden Bestimmungen erforderlich ist<br />
(ist von der Lehranstalt unter Punkt 7 zu bestätigen); Vorpraktikanten erbringen den Nachweis durch Vorlage von Bewerbungsunterlagen, Ausbildungsordnungen usw.<br />
(genaue Informationen bei den Ausgabeste len)<br />
g) Beamtenanwärter(innen) des einfachen <strong>und</strong> mi tleren Dienstes sowie Praktikant(inn)en <strong>und</strong> Personen, <strong>die</strong> durch Besuch eines Verwaltungslehrganges <strong>die</strong> Qualifikation für<br />
<strong>die</strong> Zulassung als Beamtenanwärter(innen) des einfachen oder mi tleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten<br />
h) Teilnehmer(innen) an einem freiwi ligen sozialen Jahr, freiwi ligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (wie z.B. B<strong>und</strong>esfreiwilligen<strong>die</strong>nst)<br />
Stempel der Schule/des Ausbildungsbetriebes/der Lehranstalt, Datum, Unterschrift<br />
Bei einem dualen Studium sind Unterschriften <strong>und</strong><br />
Stempel vom Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong> von der<br />
Hochschule/Berufsakademie erforderlich.<br />
geprüft/Datum gültig ab Monat/Jahr<br />
<strong>CleverCard</strong>-Nr.<br />
04/13<strong>RMV</strong><br />
Wenn der ausgefüllte Bestellschein bei der Verkaufsstelle<br />
bis zum 10. eines Monats vorliegt, kann <strong>die</strong><br />
<strong>CleverCard</strong> ab dem darauf folgenden Monat gelten.*<br />
Der Bestellschein kann natürlich jederzeit vorher<br />
abgegeben werden, das erspart Schlangestehen am<br />
Schuljahresbeginn <strong>und</strong> sorgt für Entspannung in den<br />
Ferien.<br />
Bei Vorlage eines vollständig ausgefüllten Bestellscheins<br />
kann <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> i. d. R. auch <strong>und</strong> bis zu 8<br />
Wochen im Voraus direkt ausgestellt werden.<br />
Bestellscheine zum Download:<br />
www.rmv.de<br />
* Die postalische Zusendung der <strong>CleverCard</strong> erfolgt<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich am Monatsende vor dem Gültigkeitsbeginn.<br />
16<br />
17
Bestellschein<br />
korrekt ausfüllen<br />
Bei <strong>CleverCard</strong>-Nutzern unter 15 Jahren genügt ein<br />
Altersnachweis, eine Bestätigung der Schule ist nicht<br />
erforderlich (Seite 2 des Bestellscheins muss also<br />
nicht ausgefüllt werden).<br />
Ab 15 Jahren muss bei Vertragsabschluss von der<br />
Schule oder der Ausbildungsstätte auf dem Bestellschein<br />
bestätigt werden, dass <strong>die</strong> Ausbildung noch<br />
mindestens sechs Monate andauert (Bestellschein<br />
Seite 2).<br />
Der <strong>CleverCard</strong>-Nutzer darf den Bestellschein erst ab<br />
dem 18. Lebensjahr selbst unterschreiben. Bis dahin<br />
muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.<br />
In das Adressfeld (1) bitte Namen <strong>und</strong> Adresse des<br />
<strong>CleverCard</strong>-Nutzers eintragen. In das Adressfeld (2)<br />
kommen Name <strong>und</strong> Adresse des Erziehungsberechtigten<br />
(sofern erforderlich).<br />
Zur Erteilung der Einzugsermächtigung bzw. des SE-<br />
PA-Mandats muss der Kontoinhaber unterschreiben.<br />
Was bedeutet SEPA-Mandat?<br />
Das bisherige Lastschriftverfahren wird bis Februar<br />
2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren<br />
abgelöst. Um Ihnen <strong>und</strong> uns den Wechsel auf<br />
das SEPA-Lastschriftverfahren zu erleichtern, haben<br />
<strong>die</strong> deutschen Bankenverbände das sogenannte<br />
„Kombimandat“ entwickelt, eine Kombination aus<br />
der bekannten Einzugsermächtigung <strong>und</strong> dem neuen<br />
SEPA-Lastschriftmandat. Gerne bieten wir Ihnen das<br />
Kombimandat in unserem Bestellschein an. Hierfür<br />
benötigen wir <strong>die</strong> Angaben der IBAN <strong>und</strong> BIC. Diese<br />
finden Sie z. B. auf dem Kontoauszug, auf den neuen<br />
Bankkarten oder im Online-Banking-Portal Ihrer Sparkasse<br />
bzw. Ihrer Bank.<br />
Die Empfängeradresse des Bestellscheins steht im<br />
Adressfeld auf der Rückseite.<br />
Bestellscheine zum Download:<br />
www.rmv.de<br />
18<br />
19
Berufsschul-<br />
Ausweis nötig?<br />
· Wenn bei Auszubildenden <strong>die</strong> Berufsschule<br />
außerhalb des Gültigkeitsbereiches der<br />
<strong>CleverCard</strong> liegt.<br />
Sofern der Berufsschulort nicht im Geltungsbereich<br />
der <strong>CleverCard</strong> liegt, kann für <strong>die</strong> Fahrt an den<br />
Berufsschultagen ergänzend eine Einzelfahrkarte für<br />
Kinder anstelle einer Einzelfahrkarte für Erwachsene<br />
gelöst werden.<br />
Als Nachweis <strong>und</strong> Voraussetzung hierfür <strong>die</strong>nt ein<br />
<strong>RMV</strong>-Berufsschul-Ausweis, der von den <strong>RMV</strong>-Mobilitätszentralen<br />
bzw. den Verkehrsunternehmen nach<br />
Bestätigung der Schule <strong>und</strong> der Ausbildungsstätte<br />
ausgestellt wird. Diese Vergünstigung durch Einzelfahrkarten<br />
für Kinder gilt allerdings nicht bei Blockunterricht.<br />
Den <strong>RMV</strong>-Berufsschul-Ausweis gibt es<br />
· bei den Verkehrsunternehmen<br />
· in den <strong>RMV</strong>-Mobilitätszentralen<br />
· Bei Blockunterricht:<br />
Um auch bei Blockunterricht von den günstigeren<br />
Preisen für <strong>Azubis</strong> zu profitieren, benötigt man eine<br />
„K<strong>und</strong>enkarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende“.<br />
Mit <strong>die</strong>ser können dann ermäßigte Wochen- oder<br />
Monatskarten erworben werden.<br />
· Sie ist in der Regel für das ganze<br />
Ausbildungsjahr gültig.<br />
· Sie kann mit einem vollständig ausgefüllten<br />
Bestellschein direkt ausgestellt werden.<br />
Der Bestellschein für <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> ist erhältlich:<br />
· als PDF-Datei (Download unter www.rmv.de)<br />
· in den <strong>RMV</strong>-Mobilitätszentralen<br />
· in jeder <strong>RMV</strong>-Vertriebsstelle<br />
· bei den Verkehrsunternehmen<br />
(Dort kann der Bestellschein auch abgegeben<br />
werden)<br />
· Er muss bei Personen ab 15 Jahren von der<br />
ausbildenden Stelle unterschrieben <strong>und</strong><br />
abgestempelt sein. Bis dahin genügt ein<br />
amtlicher Altersnachweis.<br />
<strong>RMV</strong>-Service-Telefon: 01801 / 768 4636<br />
3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz,<br />
Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. € 0,42 / Minute<br />
20<br />
21
Besondere Bedingungen<br />
Besondere Bedingungen für <strong>die</strong> <strong>Jahreskarte</strong> für Schüler <strong>und</strong><br />
Auszubildende „<strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis“<br />
– bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung <strong>und</strong> mehrmaliger<br />
Abbuchung im Voraus – im Rhein Main Verkehrsverb<strong>und</strong><br />
(<strong>RMV</strong>), gültig ab 01.06.2013.<br />
1. Vertragsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Es gelten <strong>die</strong> Gemeinsamen Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> Tarifbestimmungen<br />
(GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverb<strong>und</strong> GmbH<br />
(<strong>RMV</strong>) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie <strong>die</strong> hier<br />
aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer)<br />
a) Zur Nutzung der <strong>CleverCard</strong> sind alle Personen berechtigt, <strong>die</strong><br />
nach Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs<br />
definiert sind. Darüber hinaus wird eine <strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit angeboten, für deren Nutzung alle Personen berechtigt<br />
sind, <strong>die</strong> im Landkreis, für den <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong> kreisweit gilt,<br />
wohnen <strong>und</strong> zur Schule bzw. Ausbildung gehen.<br />
b) Die <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit wird bei Nachweis der<br />
Berechtigung ausgestellt <strong>und</strong> ist nicht übertragbar. Der Nachweis<br />
erfolgt bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahren<br />
über den Bestellschein <strong>und</strong> durch einen Altersnachweis. Ab dem<br />
15. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch<br />
<strong>die</strong> Schule/ausbildende Stelle <strong>und</strong> ist von dem/der Besteller/in/<br />
Nutzer/in mit der Bestellung einzureichen. Die Berechtigung zur<br />
Nutzung des Ausbildungstarifs muss ab dem ersten Gültigkeitstag<br />
der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit für noch mindestens ein<br />
halbes Jahr bestehen.<br />
3. Vertragspartner/-in<br />
Vertragspartner/-in der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ist der/<br />
<strong>die</strong> unbeschränkt geschäftsfähige Besteller/-in. Dies gilt auch in<br />
den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler)<br />
angegeben wird.<br />
4. Fahrkarte (Nutzermedium)<br />
Die Ausgabe der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit erfolgt nach<br />
Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte,<br />
dem sogenannten Nutzermedium (eTicket RheinMain), auf der <strong>die</strong><br />
elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert<br />
wird, oder in Form eines <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises<br />
<strong>und</strong> zwölf dazugehörigen einzelnen Wertmarken. Auf dem<br />
Nutzermedium (eTicket RheinMain) werden <strong>die</strong> Fahrtberechtigung<br />
sowie Name (maskiert) <strong>und</strong> Geburtsdatum (Monat, Jahr) <strong>und</strong> das<br />
Geschlecht des Inhabers/der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich<br />
elektronisch gespeichert.<br />
Eine Chipkarte ohne <strong>die</strong> elektronische Fahrtberechtigung berechtigt<br />
allein nicht zur Fahrt.<br />
Der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis berechtigt nur in<br />
Kombination mit der jeweils gültigen Wertmarke zur Fahrt. Die<br />
Nummer auf dem <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis <strong>und</strong><br />
der Wertmarke muss übereinstimmen. Der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit-Ausweis muss vor der ersten Benutzung von dem/der<br />
Nutzer/-in mit unlöschbarer Schrift (z. B. Kugelschreiber) unterschrieben<br />
sein. Unvollständig ausgefüllte <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit-Ausweise <strong>und</strong> Wertmarken sind ungültig <strong>und</strong> berechtigen<br />
nicht zur Fahrt.<br />
4a. Sortiment<br />
In Ergänzung der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit wird eine<br />
Zuschlagkarte Jahr für <strong>die</strong> 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im<br />
Abonnement) zum Erwachsenentarif angeboten, <strong>die</strong> jedoch erst<br />
zusammen mit der gültigen <strong>CleverCard</strong> zur Fahrt berechtigt. Die<br />
räumliche <strong>und</strong> zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch<br />
<strong>die</strong> räumliche <strong>und</strong> zeitliche Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit abgedeckt sein.<br />
5. Geltungsbereich<br />
Die <strong>CleverCard</strong> wird für <strong>die</strong> zwischen Wohnort <strong>und</strong> Schulort/Ausbildungsort<br />
benötigten Tarifgebiete ausgegeben.<br />
Die <strong>CleverCard</strong> kreisweit ist ein spezielles Tarifangebot des<br />
jeweiligen Landkreises mit Gültigkeit in <strong>die</strong>sem <strong>und</strong> der jeweiligen<br />
Sonderstatusstadt (soweit vorhanden). Die <strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />
22<br />
23
Besondere Bedingungen<br />
wird für feste Tarifgebiete eines Landkreises ausgegeben (siehe<br />
hierzu auch Ziffer 13).<br />
Die <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit gilt während der Schulzeit<br />
ausschließlich im auf dem <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />
eingetragenen räumlichen Gültigkeitsbereich bzw. dem in der<br />
Chipkarte gespeicherten räumlichen Gültigkeitsbereich.<br />
Während der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch <strong>die</strong> direkt<br />
angrenzenden Wochenenden (Sa./So.) <strong>und</strong> Feiertage vor <strong>und</strong> nach<br />
den Ferienzeiten, erweitert sich <strong>die</strong> räumliche Gültigkeit auf den gesamten<br />
<strong>RMV</strong>-Verb<strong>und</strong>raum. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn<br />
kann <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit bereits im gesamten<br />
Verb<strong>und</strong>raum genutzt werden.<br />
Im Bereich der Übergangstarife gilt <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>, auch während<br />
der hessischen Ferien, ausschließlich in den von der <strong>CleverCard</strong><br />
abgedeckten Übergangstarifgebieten. Die Clever Card kreisweit<br />
gilt nicht in den Übergangstarifgebieten. Als Ferien zählen <strong>die</strong><br />
hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- <strong>und</strong> Sommerferien. Die<br />
beweglichen Ferientage sind ausgenommen.<br />
6. Geltungszeitraum<br />
Die <strong>CleverCard</strong> /<strong>CleverCard</strong> kreisweit gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen<br />
Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate <strong>und</strong> wird<br />
nicht automatisch verlängert.<br />
7. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung<br />
a) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.<br />
b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich.<br />
8. Preise <strong>und</strong> Zahlungsbedingungen<br />
a) Für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich gelten <strong>die</strong> von<br />
der <strong>RMV</strong> GmbH festgelegten Preise für <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/Clever-<br />
Card kreisweit. Zusätzlich können Versandkosten bis zu einer<br />
Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt werden.<br />
Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen<br />
Änderungen (Ziffer 10.e)) <strong>und</strong> bei vorzeitiger Kündigung der<br />
<strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Ziffer 12.2) möglich.<br />
Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw.<br />
Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im<br />
Voraus.<br />
b) Hat sich der Vertragspartner für <strong>die</strong> einmalige Abbuchung oder<br />
Barzahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden,<br />
wird auf den festgelegten Preis (ohne Versandkosten) ein Skonto<br />
von 2% gewährt.<br />
c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt <strong>die</strong><br />
Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preiserhöhungen,<br />
<strong>die</strong> während der Geltungsdauer der im Voraus bezahlten<br />
<strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit eintreten, führen zu keiner<br />
nachträglichen Geldforderung an den/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in. Bei<br />
Preissenkungen hat der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in Anspruch auf<br />
Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist<br />
für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten<br />
der Tarifänderung. Das Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht<br />
durch Zahlung an den/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in der<br />
<strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit freigestellt.<br />
d) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird der Gesamtjahresbetrag<br />
in den ersten acht Monaten jeweils zum Monatsbeginn<br />
abgebucht (1/8 des Jahrespreises der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit).<br />
Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums (1.<br />
bis 8. Monat der Laufzeit der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit)<br />
werden <strong>die</strong> Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung<br />
im <strong>RMV</strong> angepasst, <strong>und</strong> zwar in der jeweiligen Höhe, <strong>die</strong><br />
personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind.<br />
e) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift<br />
aufgr<strong>und</strong> einer erteilten Einzugsermächtigung oder aufgr<strong>und</strong> eines<br />
erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit der<br />
Einzugsermächtigung bzw. dem SEPA-Lastschrift Mandat wird<br />
<strong>die</strong> Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen<br />
des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart,<br />
<strong>die</strong> jeweiligen Beträge für <strong>die</strong> Vertragslaufzeit monatlich<br />
oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse,<br />
einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland abzubuchen.<br />
Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification),<br />
basierend auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren,<br />
24<br />
25
Besondere Bedingungen<br />
wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen<br />
vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens<br />
wird dem K<strong>und</strong>en im Rahmen der Vorankündigung<br />
mitgeteilt.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird <strong>die</strong> Vorabankündigung an den Kontoinhaber<br />
gesendet. In Ausnahmefällen (wenn <strong>die</strong> Adresse des Kontoinhabers<br />
nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner<br />
(Besteller) informiert <strong>und</strong> er ist verpflichtet, <strong>die</strong>se Information an<br />
den Kontoinhaber weiterzuleiten.<br />
f) Der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in bzw. Kontoinhaber/-in verpflichtet<br />
sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag<br />
auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn<br />
bereitzuhalten. Bei mehrmaliger Abbuchung gilt <strong>die</strong>s zum 1. des<br />
jeweiligen Abbuchungsmonats. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus<br />
erfolgt <strong>die</strong> Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats.<br />
g) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht<br />
abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der<br />
Kontoinhaber/-in trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder<br />
wird <strong>die</strong> Einzugsermächtigung bzw. das erteilte SEPA-Mandat<br />
widerrufen, so kann der Vertrag von der abwickelnden Lokalen<br />
Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen mit<br />
sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch <strong>die</strong> Kündigung wird<br />
<strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ungültig. Der <strong>CleverCard</strong>-/<br />
<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis <strong>und</strong> alle zugehörigen Wertmarken<br />
sind unverzüglich an <strong>die</strong> abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation<br />
bzw. das abwickelnde Verkehrsunternehmen<br />
zurückzugeben. Solange <strong>die</strong> Rückgabe nicht erfolgt, hat der/<strong>die</strong><br />
Vertragspartner/-in den entsprechenden Abbuchungsbetrag zu<br />
bezahlen.<br />
Bei der Chipkarte wird <strong>die</strong> Fahrtberechtigung von der abwickelnden<br />
Lokalen Nahverkehrsgesellschaft oder von dem abwickelnden<br />
Verkehrsunternehmen gesperrt, <strong>die</strong> Chipkarte muss nicht<br />
zurückgegeben werden.<br />
Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht<br />
mehr möglich. Kosten, <strong>die</strong> der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation<br />
bzw. dem abwickelnden Verkehrsunternehmen<br />
durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten<br />
oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen,<br />
werden, soweit <strong>die</strong>s möglich ist, von dem angegebenen Konto<br />
abgebucht. Soweit <strong>die</strong>s nicht möglich ist, bleiben <strong>die</strong> Ansprüche<br />
gegen den Vertragspartner bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung<br />
wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro<br />
erhoben. Der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in hat <strong>die</strong> Möglichkeit, einen<br />
geringeren Aufwand nachzuweisen. Das schließt <strong>die</strong> Geltendmachung<br />
eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere<br />
der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.<br />
9. Zustandekommen des Vertrages<br />
a) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt<br />
bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw.<br />
dem Verkehrsunternehmen in der von der <strong>RMV</strong> GmbH festgelegten<br />
Form bis spätestens zum 10ten des Vormonats.<br />
b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-<br />
in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit<br />
einer Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. einem Verkehrsunternehmen<br />
ab.<br />
c) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner<br />
<strong>die</strong>ses Angebot annimmt, indem er <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit an den/<strong>die</strong> Besteller/-in oder den/<strong>die</strong> Nutzer/-in übergibt<br />
oder an einen von <strong>die</strong>sen versendet (bzw. oder an <strong>die</strong> im Bestellschein<br />
genannte Lieferadresse versendet). Der Versand an eine<br />
Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem/<br />
der Besteller/-in <strong>und</strong> dem/der Nutzer/-in um unterschiedliche<br />
Personen, ist der/<strong>die</strong> Nutzer/-in ausdrücklich zur Entgegennahme<br />
der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit berechtigt.<br />
Die <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Papier <strong>und</strong> Chipkarte) kann<br />
bei Barzahlung im Voraus bei ausgewählten <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen<br />
gekauft werden.<br />
Bei Ausgabe der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit als Chipkarte<br />
erhält der K<strong>und</strong>e/<strong>die</strong> K<strong>und</strong>in eine Quittung, auf der <strong>die</strong> wesentlichen<br />
Daten zur Fahrtberechtigung, <strong>die</strong> Kartennummer <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
zeitliche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind.<br />
10. Änderungen durch den/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in<br />
a) Alle Änderungen der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Anschrift,<br />
Schulwechsel, Bankverbindung, räumliche Gültigkeit usw.) sind<br />
jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu<br />
26<br />
27
Besondere Bedingungen<br />
zählt auch der Umstieg auf ein anderes <strong>Jahreskarte</strong>nangebot,<br />
JobTicket oder SemesterTicket. Ein Wechsel zu <strong>die</strong>sen Angeboten<br />
muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat<br />
der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit erfolgen.<br />
b) Die Änderungen müssen dem abwickelnden Unternehmen von<br />
dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet<br />
werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts<br />
Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen.<br />
c) Handelt es sich bei der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit um eine<br />
Papierkarte, können <strong>die</strong> gewünschten Änderungen nur bei der<br />
Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. beim Verkehrsunternehmen,<br />
bei dem <strong>die</strong> <strong>Jahreskarte</strong> gekauft wurde, durchgeführt werden.<br />
Die Änderung der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit erfolgt<br />
in der Weise, dass eine neue <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />
(für <strong>die</strong> restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab<br />
dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt<br />
<strong>und</strong> zugesandt wird.<br />
Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen<br />
<strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit muss <strong>die</strong> bisherige <strong>CleverCard</strong>/<br />
<strong>CleverCard</strong> kreisweit an <strong>die</strong> ausgebende Stelle zurückgegeben<br />
werden. Solange <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit der<br />
ausgebenden Stelle nicht vorliegt, hat der/<strong>die</strong> Besteller/-in den<br />
monatlichen Preis der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit weiterhin<br />
zu zahlen.<br />
Preisunterschiede aufgr<strong>und</strong> der gewünschten Änderung werden<br />
nach dem zum Änderungstermin gültigen Tarif ver-/berechnet.<br />
d) Bei einer Chipkarte können <strong>die</strong> Änderungen auch bei allen <strong>RMV</strong>-<br />
Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden.<br />
Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung<br />
(für <strong>die</strong> restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages)<br />
zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif<br />
ausgestellt wird.<br />
e) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen<br />
Wechsel auf ein anderes <strong>Jahreskarte</strong>nangebot wird bei<br />
einmaliger Abbuchung <strong>und</strong> Barzahlung im Voraus für jeden nicht<br />
genutzten Monat 1/12 des bezahlten Preises der <strong>CleverCard</strong>/<br />
<strong>CleverCard</strong> kreisweit gutgeschrieben. Der sich so ergebende<br />
Betrag wird ggf. mit dem Preis für <strong>die</strong> restliche Laufzeit der<br />
neuen <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit bzw. mit dem Preis für<br />
das neue <strong>Jahreskarte</strong>nangebot verrechnet. Bei monatlicher Abbuchung<br />
bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf <strong>die</strong><br />
abbuchungsfreien Monate erhalten. Eine entstehende Differenz<br />
wird beim nächsten Abbuchungstermin verrechnet (4/12 des<br />
zuletzt gültigen monatlichen Abbuchungsbetrages je genutzten<br />
Monat).<br />
f) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen<br />
Wechsel auf ein anderes <strong>Jahreskarte</strong>nangebot im<br />
abbuchungsfreien Zeitraum (d. h. in den letzten vier Monaten der<br />
Vertragslaufzeit) wird 1/12 des neuen Jahrespreises von 1/12 des<br />
bereits gezahlten Jahrespreises subtrahiert <strong>und</strong> mit der restlichen<br />
Vertragslaufzeit multipliziert. Der sich ergebende Betrag<br />
wird mit dem/der Besteller(in) verrechnet.<br />
11. Verlust/Ersatz<br />
a) Ersatz der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Papierfahrkarte):<br />
Nicht mehr vollständig lesbare oder beschädigte <strong>CleverCard</strong>-/<br />
<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweise bzw. Wertmarken werden gegen<br />
Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro ersetzt, wenn<br />
sie zweifelsfrei den Nutzern zugeordnet werden können. Dem/<br />
der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein<br />
oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der/<strong>die</strong> Besteller/<br />
in bzw. der/<strong>die</strong> Nutzer/in der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ist<br />
verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den nicht mehr lesbaren<br />
oder beschädigten <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis mit<br />
allen dazugehörigen Wertmarken abzugeben. Dort erhält er/sie<br />
dann einen neuen <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken.<br />
b) Verlust des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises <strong>und</strong>/<br />
oder einzelner Wertmarke(n):<br />
Bei Verlust des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises <strong>und</strong>/<br />
oder einzelner Wertmarke(n) ist der/<strong>die</strong> Besteller(in)/ Nutzer(in)<br />
verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den noch vorhandenen<br />
<strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis/<strong>die</strong> noch vorhandenen<br />
Wertmarke(n) abzugeben. Gegen ein Entgelt von 10,00 Euro<br />
für <strong>die</strong> Ersatzausstellung des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-<br />
Ausweises sowie weiteren 10,00 Euro je verlorengegangener<br />
28<br />
29
Besondere Bedingungen<br />
gültiger Wertmarke erhält der/<strong>die</strong> Nutzer(in) an der ausgebenden<br />
Stelle einen neuen <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind<br />
Wertmarken des laufenden Monats; <strong>die</strong>se können nur ersetzt<br />
werden, wenn der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />
noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzausweises hat der<br />
Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in)<br />
oder Besteller(in) der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ist bzw.<br />
in deren Auftrag <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit entgegennimmt.<br />
Der in Verlust geratene <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-<br />
Ausweis <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken gelten ab <strong>die</strong>sem<br />
Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf<br />
Ersatz des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises <strong>und</strong> der<br />
Wertmarke(n).<br />
c) Verlust aller Wertmarken <strong>und</strong> des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit-Ausweises:<br />
Bei Verlust aller noch gültiger Wertmarken <strong>und</strong> des dazugehörigen<br />
<strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises erfolgt keine<br />
Erstattung <strong>und</strong> kein Ersatz.<br />
d) Ein für verloren erklärter <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />
oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden<br />
unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben.<br />
Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der<br />
Karten ist nicht möglich.<br />
e) Ersatz der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Chipkarte):<br />
Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit kann erfolgen.<br />
Gegen Zahlung von 25,00 Euro wird <strong>die</strong> Ausstellung einer Ersatzkarte<br />
veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte<br />
kann der K<strong>und</strong>e/<strong>die</strong> K<strong>und</strong>in entweder direkt bei dem Unternehmen,<br />
bei dem er/sie <strong>die</strong> Karte erworben hat, oder auch an einer<br />
der personalbe<strong>die</strong>nten <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol<br />
oder, sofern <strong>die</strong> Chipkarte im Vorfeld bei mein<strong>RMV</strong><br />
registriert wurde, dort online einreichen. Die Ersatzkarte wird<br />
ihm/ihr schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an<br />
personalbe<strong>die</strong>nten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol<br />
zur sofortigen Mitnahme ausgestellt.<br />
Fahrtkosten, <strong>die</strong> bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden<br />
nicht erstattet.<br />
12. Dauer <strong>und</strong> Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
12.1 Dauer des Vertrages<br />
Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag<br />
wird nicht automatisch verlängert.<br />
12.2 Vorzeitige Beendigung<br />
a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe<br />
der noch gültigen Wertmarken <strong>und</strong> des <strong>CleverCard</strong> -Ausweises<br />
gekündigt werden. Der Vertrag zur <strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />
kann vor Ablauf nur aus triftigem Gr<strong>und</strong>, z.B. Schulwechsel,<br />
Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Bei<br />
der Chipkarte kann <strong>die</strong> Kündigung direkt an einer Vertriebsstelle<br />
des Vertragspartners oder schriftlich erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung<br />
ist für <strong>die</strong> Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens<br />
(Poststempel) oder dem gewünschten Vertragsende möglich.<br />
Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Bei<br />
Kündigung wird der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in so behandelt, als habe<br />
er/sie von Beginn an den regulären Ausbildungstarif erworben.<br />
b) Die Rückgabe des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises<br />
<strong>und</strong> der Wertmarken muss spätestens zum Kündigungstermin<br />
erfolgen. Bei Rückgabe durch <strong>die</strong> Post gilt das Datum des Poststempels.<br />
Das Verlustrisiko trägt der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in. Das<br />
Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als<br />
letzter Nutzungstag.<br />
c) Bei einer Kündigung ist <strong>die</strong> Bankverbindung anzugeben (sofern<br />
nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger<br />
Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,00<br />
Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/<br />
der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder<br />
ein geringerer Aufwand entstanden ist.<br />
12.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung<br />
a) Bei einmaliger Abbuchung <strong>und</strong> Barzahlung im Voraus wird für<br />
jeden bereits genutzten Monat der reguläre Preis der entsprechenden<br />
Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende berech-<br />
30<br />
31
Besondere Bedingungen<br />
net. Für <strong>die</strong> Berechnung bei der <strong>CleverCard</strong> kreisweit ist <strong>die</strong><br />
Preisstufe der Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende in<br />
Ziffer 13 festgelegt. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden<br />
genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden<br />
Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende berechnet. Der<br />
sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten abskontierten<br />
Preis der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit wird erstattet. Für <strong>die</strong><br />
letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt<br />
keine Erstattung <strong>und</strong> keine Nachbelastung.<br />
b) Bei mehrmaliger Abbuchung wird für <strong>die</strong> bereits genutzten<br />
Monate der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für<br />
Schüler <strong>und</strong> Auszubildende berechnet. Für <strong>die</strong> Berechnung bei<br />
der <strong>CleverCard</strong> kreisweit ist <strong>die</strong> Preisstufe der Monatskarte für<br />
Schüler <strong>und</strong> Auszubildende in Ziffer 13 festgelegt. Bei angebrochenen<br />
Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des<br />
regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Schüler<br />
<strong>und</strong> Auszubildende erstattet. Für <strong>die</strong> letzten vier Monate des laufenden<br />
Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung <strong>und</strong> keine<br />
Nachbelastung.<br />
12.4 Sonderkündigungsrecht durch <strong>die</strong> abwickelnde Lokale<br />
Nahverkehrsorganisation/das abwickelnde Verkehrsunternehmen<br />
(Vertragspartner)<br />
Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner<br />
des Bestellers/der Bestellerin berechtigt, <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit-Ausweis mit Wertmarken ohne Erstattung für ungültig zu<br />
erklären <strong>und</strong> einzuziehen bzw. bei Chipkarten <strong>die</strong> Fahrtberechtigung<br />
zu sperren.<br />
13. Individuelle Regelungen für den jeweiligen Landkreis zur<br />
<strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />
13.1 Für den Landkreis Fulda <strong>und</strong> <strong>die</strong> Stadt Fulda<br />
a) Die räumliche Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong> kreisweit bezieht sich<br />
auf <strong>die</strong> Tarifgebiete 16, 17, 18, 19, 20 <strong>und</strong> 21.<br />
b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist <strong>die</strong> auf der <strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte<br />
Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte<br />
Preisstufe kann bei allen <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Ak-<br />
zeptanzsymbol, über das K<strong>und</strong>enportal „mein<strong>RMV</strong>“ im Internet<br />
unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit<br />
eTicket-Akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Landkreis<br />
Fulda ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 5.<br />
c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis<br />
der entsprechenden Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende<br />
herangezogen. Im Landkreis Fulda ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 3 der<br />
Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende.<br />
13.2 Für den Vogelsbergkreis<br />
a) Die räumliche Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong> kreisweit bezieht sich<br />
auf <strong>die</strong> Tarifgebiete 07, 08, 09, 10, 11, 12 <strong>und</strong> 13.<br />
b) Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist <strong>die</strong> auf der <strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte<br />
Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte<br />
Preisstufe kann bei allen <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol,<br />
über das K<strong>und</strong>enportal „mein<strong>RMV</strong>“ im Internet<br />
unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit<br />
eTicket-Akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Vogelsbergkreis<br />
ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 6.<br />
c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis<br />
der entsprechenden Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende<br />
herangezogen. Im Vogelsbergkreis ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 2 der<br />
Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende.<br />
13.3 Für den Rheingau-Taunus-Kreis<br />
a) Die räumliche Gültigkeit der <strong>CleverCard</strong> kreisweit bezieht sich<br />
auf <strong>die</strong> Tarifgebiete 62, 63, 64 <strong>und</strong> 6570 (Walluf).<br />
b Für den Kauf der Anschlussfahrkarte ist <strong>die</strong> auf der <strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit aufgedruckte bzw. auf der Chipkarte gespeicherte<br />
Preisstufe von Relevanz. Die auf der Chipkarte gespeicherte<br />
Preisstufe kann bei allen <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol,<br />
über das K<strong>und</strong>enportal „mein<strong>RMV</strong>“ im Internet<br />
unter www.rmv.de oder an einem Fahrkartenautomaten mit<br />
eTicket-Akzeptanzsymbol ausgelesen werden. Im Rheingau-<br />
Taunus-Kreis ist <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Preisstufe 4.<br />
c) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird der reguläre Preis<br />
der Monatskarte der Preisstufe 2 für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende<br />
herangezogen.<br />
32<br />
33
Auszug aus den <strong>RMV</strong>-Tarifbestimmungen:<br />
3.4.4 Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs<br />
Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten des Ausbildungstarifs sowie <strong>die</strong><br />
<strong>CleverCard</strong> werden an Personen im Alter von 6 bis 14 Jahren<br />
(einschließlich) sowie an Auszubildende im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes<br />
<strong>und</strong> des Allgemeinen Eisenbahngesetzes<br />
ausgegeben. Zeitkarten des Ausbildungstarifs (Wochen<strong>und</strong><br />
Monatskarten des Ausbildungstarifs <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<br />
<strong>CleverCard</strong> kreisweit) sind personengeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> somit nicht<br />
übertragbar. Ein Mitnahmerecht besteht nicht. Die Ausgabe<br />
erfolgt als Chipkarte (Nutzermedium) oder als K<strong>und</strong>enkarte<br />
bzw. <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis <strong>und</strong> Wertmarke<br />
in Papierform. Auf dem Nutzermedium (eTicket RheinMain)<br />
werden <strong>die</strong> Fahrtberechtigung sowie Name (maskiert) <strong>und</strong><br />
Geburtsdatum (Monat, Jahr) <strong>und</strong> das Geschlecht des Inhabers/<br />
der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch<br />
gespeichert. Die K<strong>und</strong>enkarte/der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit-Ausweis in Papierform ist vor der ersten Benutzung<br />
zu unterschreiben. Die Nummer der K<strong>und</strong>enkarte/des <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit-Ausweises ist auf <strong>die</strong> jeweils<br />
benutzte Wertmarke zu übertragen. Die Preisstufenangabe<br />
auf der K<strong>und</strong>enkarte/dem <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-<br />
Ausweis <strong>und</strong> der Wertmarke bzw. <strong>die</strong> Sortennummern müssen<br />
übereinstimmen. Die K<strong>und</strong>enkarte/der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit-Ausweis berechtigt bis zum Ende des eingetragenen<br />
Gültigkeitsdatums zur Benutzung ermäßigter Wertmarken des<br />
Ausbildungstarifes.<br />
Schüler sind:<br />
1. schulpflichtige Personen bis 14 Jahre (einschließlich);<br />
2. ab 15 Jahren: Schüler/Schülerinnen öffentlicher, staatlich<br />
genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender<br />
oder berufsbildender Schulen. Hierzu zählen auch Gast<strong>und</strong><br />
Austauschschüler.<br />
Auszubildende sind:<br />
1. alle Schüler nach obiger Definition<br />
2. ab 15 Jahren:<br />
a) Schüler/Schülerinnen <strong>und</strong> Studenten/Studentinnen öffentlicher,<br />
staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater<br />
, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten<br />
Bildungsweges, Hochschulen <strong>und</strong> Akademien mit Ausnahme<br />
der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen <strong>und</strong> Landvolkhochschulen<br />
sowie nur angezeigter privater Bildungsgänge;<br />
b) Personen, <strong>die</strong> private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen,<br />
<strong>die</strong> nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern<br />
sie auf Gr<strong>und</strong> des Besuchs <strong>die</strong>ser Schulen oder Bildungseinrichtungen<br />
von der Berufsschulpflicht befreit sind oder<br />
sofern der Besuch <strong>die</strong>ser Schulen <strong>und</strong> sonstiger privater<br />
Bildungseinrichtungen nach dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz<br />
förderungsfähig ist;<br />
c) Personen, <strong>die</strong> an einer Volkshochschule oder einer anderen<br />
Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb<br />
des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;<br />
d) Personen, <strong>die</strong> in einem Berufsausbildungsverhältnis (Lehre)<br />
im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen<br />
Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes<br />
stehen, sowie Personen, <strong>die</strong> in einer Einrichtung<br />
außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des §<br />
43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung<br />
ausgebildet werden;<br />
e) Personen, <strong>die</strong> einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang<br />
besuchen;<br />
f) Praktikanten/Praktikantinnen <strong>und</strong> Volontäre/Volontärinnen,<br />
sofern <strong>die</strong> Ableistung eines Praktikums oder Volontariats<br />
vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte<br />
Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach<br />
den in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland für Ausbildung <strong>und</strong><br />
Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist. Wird das<br />
Praktikum im Anschluss an ein Studium absolviert, so muss<br />
der Praktikant noch immatrikuliert sein;<br />
g) Beamtenanwärter/-innen des einfachen <strong>und</strong> mittleren Dienstes<br />
sowie Praktikanten/Praktikantinnen <strong>und</strong> Personen, <strong>die</strong><br />
durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs <strong>die</strong> Qualifikation<br />
für <strong>die</strong> Zulassung als Beamtenanwärter/-innen des einfachen<br />
oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie<br />
keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;<br />
h) Teilnehmer/-innen an einem freiwilligen sozialen Jahr oder<br />
an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren<br />
sozialen Diensten (z.B. B<strong>und</strong>esfreiwilligen<strong>die</strong>nst).<br />
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Willkommen<br />
bei mainmove.de<br />
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Leuten für junge Leute findet man hier eine<br />
Menge Infos zu aktu-ellen Events, neuen Locations<br />
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auskennt wie in seiner Westentasche <strong>und</strong><br />
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Stand Juni 2013