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CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV

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Besondere Bedingungen<br />

gültiger Wertmarke erhält der/<strong>die</strong> Nutzer(in) an der ausgebenden<br />

Stelle einen neuen <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind<br />

Wertmarken des laufenden Monats; <strong>die</strong>se können nur ersetzt<br />

werden, wenn der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />

noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzausweises hat der<br />

Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in)<br />

oder Besteller(in) der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ist bzw.<br />

in deren Auftrag <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit entgegennimmt.<br />

Der in Verlust geratene <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-<br />

Ausweis <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken gelten ab <strong>die</strong>sem<br />

Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf<br />

Ersatz des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises <strong>und</strong> der<br />

Wertmarke(n).<br />

c) Verlust aller Wertmarken <strong>und</strong> des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit-Ausweises:<br />

Bei Verlust aller noch gültiger Wertmarken <strong>und</strong> des dazugehörigen<br />

<strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises erfolgt keine<br />

Erstattung <strong>und</strong> kein Ersatz.<br />

d) Ein für verloren erklärter <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />

oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden<br />

unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben.<br />

Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der<br />

Karten ist nicht möglich.<br />

e) Ersatz der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Chipkarte):<br />

Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />

kreisweit kann erfolgen.<br />

Gegen Zahlung von 25,00 Euro wird <strong>die</strong> Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

kann der K<strong>und</strong>e/<strong>die</strong> K<strong>und</strong>in entweder direkt bei dem Unternehmen,<br />

bei dem er/sie <strong>die</strong> Karte erworben hat, oder auch an einer<br />

der personalbe<strong>die</strong>nten <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol<br />

oder, sofern <strong>die</strong> Chipkarte im Vorfeld bei mein<strong>RMV</strong><br />

registriert wurde, dort online einreichen. Die Ersatzkarte wird<br />

ihm/ihr schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an<br />

personalbe<strong>die</strong>nten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol<br />

zur sofortigen Mitnahme ausgestellt.<br />

Fahrtkosten, <strong>die</strong> bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden<br />

nicht erstattet.<br />

12. Dauer <strong>und</strong> Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

12.1 Dauer des Vertrages<br />

Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag<br />

wird nicht automatisch verlängert.<br />

12.2 Vorzeitige Beendigung<br />

a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe<br />

der noch gültigen Wertmarken <strong>und</strong> des <strong>CleverCard</strong> -Ausweises<br />

gekündigt werden. Der Vertrag zur <strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />

kann vor Ablauf nur aus triftigem Gr<strong>und</strong>, z.B. Schulwechsel,<br />

Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Bei<br />

der Chipkarte kann <strong>die</strong> Kündigung direkt an einer Vertriebsstelle<br />

des Vertragspartners oder schriftlich erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung<br />

ist für <strong>die</strong> Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens<br />

(Poststempel) oder dem gewünschten Vertragsende möglich.<br />

Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Bei<br />

Kündigung wird der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in so behandelt, als habe<br />

er/sie von Beginn an den regulären Ausbildungstarif erworben.<br />

b) Die Rückgabe des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises<br />

<strong>und</strong> der Wertmarken muss spätestens zum Kündigungstermin<br />

erfolgen. Bei Rückgabe durch <strong>die</strong> Post gilt das Datum des Poststempels.<br />

Das Verlustrisiko trägt der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in. Das<br />

Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als<br />

letzter Nutzungstag.<br />

c) Bei einer Kündigung ist <strong>die</strong> Bankverbindung anzugeben (sofern<br />

nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger<br />

Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,00<br />

Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/<br />

der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder<br />

ein geringerer Aufwand entstanden ist.<br />

12.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung<br />

a) Bei einmaliger Abbuchung <strong>und</strong> Barzahlung im Voraus wird für<br />

jeden bereits genutzten Monat der reguläre Preis der entsprechenden<br />

Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende berech-<br />

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