CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV
CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV
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Besondere Bedingungen<br />
gültiger Wertmarke erhält der/<strong>die</strong> Nutzer(in) an der ausgebenden<br />
Stelle einen neuen <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind<br />
Wertmarken des laufenden Monats; <strong>die</strong>se können nur ersetzt<br />
werden, wenn der <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />
noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzausweises hat der<br />
Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in)<br />
oder Besteller(in) der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit ist bzw.<br />
in deren Auftrag <strong>die</strong> <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit entgegennimmt.<br />
Der in Verlust geratene <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-<br />
Ausweis <strong>und</strong> <strong>die</strong> dazugehörigen Wertmarken gelten ab <strong>die</strong>sem<br />
Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf<br />
Ersatz des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises <strong>und</strong> der<br />
Wertmarke(n).<br />
c) Verlust aller Wertmarken <strong>und</strong> des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit-Ausweises:<br />
Bei Verlust aller noch gültiger Wertmarken <strong>und</strong> des dazugehörigen<br />
<strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises erfolgt keine<br />
Erstattung <strong>und</strong> kein Ersatz.<br />
d) Ein für verloren erklärter <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweis<br />
oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden<br />
unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben.<br />
Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der<br />
Karten ist nicht möglich.<br />
e) Ersatz der <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong> kreisweit (Chipkarte):<br />
Ein Ersatz für in Verlust geratene oder nicht mehr prüfbare <strong>CleverCard</strong>/<strong>CleverCard</strong><br />
kreisweit kann erfolgen.<br />
Gegen Zahlung von 25,00 Euro wird <strong>die</strong> Ausstellung einer Ersatzkarte<br />
veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte<br />
kann der K<strong>und</strong>e/<strong>die</strong> K<strong>und</strong>in entweder direkt bei dem Unternehmen,<br />
bei dem er/sie <strong>die</strong> Karte erworben hat, oder auch an einer<br />
der personalbe<strong>die</strong>nten <strong>RMV</strong>-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol<br />
oder, sofern <strong>die</strong> Chipkarte im Vorfeld bei mein<strong>RMV</strong><br />
registriert wurde, dort online einreichen. Die Ersatzkarte wird<br />
ihm/ihr schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an<br />
personalbe<strong>die</strong>nten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol<br />
zur sofortigen Mitnahme ausgestellt.<br />
Fahrtkosten, <strong>die</strong> bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden<br />
nicht erstattet.<br />
12. Dauer <strong>und</strong> Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
12.1 Dauer des Vertrages<br />
Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag<br />
wird nicht automatisch verlängert.<br />
12.2 Vorzeitige Beendigung<br />
a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe<br />
der noch gültigen Wertmarken <strong>und</strong> des <strong>CleverCard</strong> -Ausweises<br />
gekündigt werden. Der Vertrag zur <strong>CleverCard</strong> kreisweit<br />
kann vor Ablauf nur aus triftigem Gr<strong>und</strong>, z.B. Schulwechsel,<br />
Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Bei<br />
der Chipkarte kann <strong>die</strong> Kündigung direkt an einer Vertriebsstelle<br />
des Vertragspartners oder schriftlich erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung<br />
ist für <strong>die</strong> Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens<br />
(Poststempel) oder dem gewünschten Vertragsende möglich.<br />
Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Bei<br />
Kündigung wird der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in so behandelt, als habe<br />
er/sie von Beginn an den regulären Ausbildungstarif erworben.<br />
b) Die Rückgabe des <strong>CleverCard</strong>-/<strong>CleverCard</strong> kreisweit-Ausweises<br />
<strong>und</strong> der Wertmarken muss spätestens zum Kündigungstermin<br />
erfolgen. Bei Rückgabe durch <strong>die</strong> Post gilt das Datum des Poststempels.<br />
Das Verlustrisiko trägt der/<strong>die</strong> Vertragspartner/-in. Das<br />
Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als<br />
letzter Nutzungstag.<br />
c) Bei einer Kündigung ist <strong>die</strong> Bankverbindung anzugeben (sofern<br />
nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger<br />
Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,00<br />
Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/<br />
der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder<br />
ein geringerer Aufwand entstanden ist.<br />
12.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung<br />
a) Bei einmaliger Abbuchung <strong>und</strong> Barzahlung im Voraus wird für<br />
jeden bereits genutzten Monat der reguläre Preis der entsprechenden<br />
Monatskarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende berech-<br />
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