CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV
CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV
CleverCard - die Jahreskarte für Schüer und Azubis - RMV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gut zu wissen<br />
· Bestandteile der <strong>CleverCard</strong> (CC).<br />
· Anschlussfahrkarte.<br />
Die CC besteht entweder aus einem Ausweis mit<br />
12 dazugehörigen Monatswertmarken oder einem<br />
eTicket RheinMain. Gültige Monatswertmarke <strong>und</strong><br />
unterschriebener Ausweis zusammen, oder <strong>die</strong><br />
Chipkarte mit der Fahrtberechtigung, sind der gültige<br />
Fahrausweis.<br />
Liegt ein Fahrtziel außerhalb des Geltungsbereichs<br />
der CC, kann am <strong>RMV</strong>-Automaten eine Anschlussfahrkarte<br />
gelöst werden. Sie ergänzt als vergünstigte<br />
Einzelfahrkarte <strong>die</strong> CC für <strong>die</strong>se Fahrtstrecke. Die<br />
Preisstufe des eTickets kann dazu direkt am Fahrkartenautomaten<br />
ausgelesen werden. Wichtig ist, dass<br />
entweder das Tarifgebiet, in dem <strong>die</strong> Fahrt beginnt,<br />
oder endet, durch <strong>die</strong> CC abgedeckt ist. Bei Kontrollen<br />
bitte <strong>die</strong> CC zusammen mit der Anschlussfahrkarte<br />
vorzeigen.<br />
CC-Inhaber, <strong>die</strong> zwischen 6 <strong>und</strong> 14 Jahre alt sind,<br />
lösen dazu Anschlussfahrkarten für Kinder.<br />
Ab 15 Jahren müssen dann Anschlussfahrkarten für<br />
Erwachsene gekauft werden.<br />
· Keine Übertragbarkeit <strong>und</strong> Mitnahme.<br />
· Nutzung angrenzender Gebiete.<br />
· Umzug oder Schulwechsel.<br />
Die CC ist nicht übertragbar <strong>und</strong> berechtigt nicht zur<br />
kostenlosen Mitnahme von Fre<strong>und</strong>en oder Bekannten.<br />
Die CC in Papierform kann in den so genannten Übergangstarifgebieten<br />
mit dem Nordhessischen Verkehrs-<br />
Verb<strong>und</strong> (NVV), dem Verkehrsverb<strong>und</strong> Rhein-Neckar<br />
(VRN), der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd<br />
(VGWS) oder dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverb<strong>und</strong><br />
(RNN) genutzt werden, z. B. wenn man dort wohnt<br />
oder dort zur Schule geht bzw. eine Ausbildung macht.<br />
Auch auf ausgewählten Buslinien im Rhein-Lahn-Kreis<br />
(RLK) <strong>und</strong> im Westerwaldkreis (WW) gilt <strong>die</strong> CC.<br />
Nicht gültig ist <strong>die</strong> CC jedoch im Übergangstarif zur Verkehrsgemeinschaft<br />
am Bayerischen Untermain (VAB).<br />
Im Falle eines Umzugs oder Schulwechsels muss<br />
eine neue <strong>CleverCard</strong> durch das ausstellende Unternehmen<br />
ausgefertigt werden.<br />
<strong>RMV</strong>-Service-Telefon: 01801 / 768 4636<br />
3,9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz,<br />
Mobilfunkpreise anbieterabhängig, max. € 0,42 / Minute<br />
12<br />
13