Mitteilungsblatt z.d.A. Rat Nr. 8 vom 13. Juli 2013 - Stadt Leverkusen
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z.d.A.:<strong>Rat</strong> <strong>Nr</strong>. 8<br />
Seite 126 <strong>13.</strong> Juni <strong>2013</strong><br />
Von Fachbereich <strong>Stadt</strong>planung und Bauaufsicht wurde verfügt, dass der ursprünglich<br />
genehmigte Zustand wieder herzustellen ist. Eine geänderte Nutzung bedarf vorab einer<br />
Baugenehmigung.<br />
Zu 2.:<br />
Bereits im Jahr 2012 wurde die Problematik erkannt, dass städtische Sporthallen vermehrt<br />
als Veranstaltungsräume für schulische oder sonstige kulturelle Veranstaltungen<br />
genutzt wurden, ohne dass entsprechende Baugenehmigungen vorlagen. Aus diesem<br />
Grund wurden im Fachbereich Gebäudewirtschaft zwei, für ein Jahr befristete, Architektenstellen<br />
geschaffen, die Nutzungsänderungsanträge für alle betroffenen Schulsporthallen<br />
bearbeiten. Gemeinsam mit dem Fachbereich Schulen wird eine Prioritätenliste<br />
erstellt. Die Planstellen werden zum 17.06.<strong>2013</strong> besetzt.<br />
Kosten und bauliche Maßnahmen in die entsprechenden Hallen können erst nach Vorlage<br />
der Brandschutzgutachten bzw. der abschließenden Baugenehmigung ermittelt<br />
werden.<br />
Zu 3.:<br />
Für schulische Veranstaltungen, die im Hinblick auf Art und Umfang nicht in den vorhandenen<br />
Unterrichtsräumen der beiden Hitdorfer Grundschulen stattfinden können,<br />
wird in Abstimmung mit den Schulen die <strong>Stadt</strong>halle Hitdorf angemietet. Die Kosten trägt<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Leverkusen</strong> als Schulträger.<br />
Gebäudewirtschaft in Verbindung mit <strong>Stadt</strong>planung und Bauaufsicht sowie Schulen<br />
Anfrage der <strong>Rat</strong>sgruppe OP <strong>vom</strong> 16.05.<strong>2013</strong><br />
Geplanter Supermarkt an der Wuppertalstraße in Bergisch Neukirchen – Erhalt<br />
des Grünzugs / Beantwortung der Anfrage <strong>vom</strong> 18.03.<strong>2013</strong> in z.d.A.:<strong>Rat</strong> <strong>Nr</strong>. 5 <strong>vom</strong><br />
25.04.<strong>2013</strong>, Seite 85<br />
Vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Frage zur zukünftigen Bebauung im Hinterland<br />
des geplanten EDEKA-Marktes in Bergisch Neukirchen.<br />
Leider beruhigt der Verweis darauf, dass weiterhin § 35 (Außenbereich) gilt, nicht. Denn<br />
gerade erleben die Neukirchener ja, dass der § 35 in der Praxis keinen Bestandschutz<br />
gewährt. Der neue EDEKA-Markt soll eben genau dort hinein gebaut werden.<br />
So sehen die Neukirchener die Zukunft des Grünzugs hinter dem geplanten EDEKA-<br />
Markt im Prognosenkontext bzw. der Entwicklungslinie der bisherigen Grünzug-<br />
Überbauungen und haben Sorge, dass hier weitere Bebauung folgen wird.<br />
Wir bitten Sie daher über z.d.A.:<strong>Rat</strong> um Antwort auf die folgenden Fragen:<br />
Wie kann den Bergisch Neukirchenern vor diesem Hintergrund Gewissheit gegeben<br />
werden, dass sich dieser Bebauungs-Trend nicht weiter fortsetzt, und dem EDEKA keine<br />
weiteren Bauten in dem Grünzug folgen werden?<br />
Warum ist bisher keine Satzung zur umfassenden Sicherung des Grünzuges beschlossen<br />
worden?<br />
öffentlicher Teil