Weihnachtsmärkte - Gemeinde Losheim am See
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16 Amtl. Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Ausgabe 49/2013<br />
schriftlich zu erfolgen. In unmittelbarem Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />
der Eintragung muss die Identität und die Wahlberechtigung<br />
derjenigen Personen, die ein Unterstützungsverzeichnis unterzeichnen<br />
wollen, geprüft werden. Die Unterzeichnerinnen und<br />
Unterzeichner haben in der Eintragung Vor- und F<strong>am</strong>ilienn<strong>am</strong>e,<br />
Wohnort und Wohnung anzugeben. Das Unterstützungsverzeichnis<br />
kann auch von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern<br />
unterzeichnet werden.<br />
Eine Wahlberechtigte / Ein Wahlberechtigter darf nur einen<br />
Wahlvorschlag unterstützen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge<br />
unterzeichnet, so ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen<br />
ungültig. Eine auf dem Unterstützungsverzeichnis<br />
geleistete Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden.<br />
Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig und muss von<br />
den Vertrauenspersonen der beteiligten Wahlvorschläge spätestens<br />
<strong>am</strong> Donnerstag, 20. März 2014, 18.00 Uhr, gemeins<strong>am</strong><br />
schriftlich gegenüber dem <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter erklärt werden<br />
(§ 29 KWG und § 24 KWO). Von der Änderung oder Zurücknahme<br />
eines verbundenen Wahlvorschlags erhalten die Vertrauenspersonen<br />
der an der Verbindung beteiligten anderen Wahlvorschläge<br />
unverzüglich schriftlich Kenntnis. Eine Verbindung von<br />
Wahlvorschlägen kann nur gemeins<strong>am</strong> aufgehoben werden.<br />
III.<br />
Gemäß § 71 KSVG ist für jeden <strong>Gemeinde</strong>bezirk ein Ortsrat zu<br />
bilden. In den <strong>Gemeinde</strong>bezirken Bachem, Bergen, Britten,<br />
Hausbach, Mitlosheim, Niederlosheim, Rimlingen, Rissenthal,<br />
Scheiden, Wahlen und Waldhölzbach ist je ein Ortsrat mit sieben<br />
Mitgliedern, im <strong>Gemeinde</strong>bezirk <strong>Losheim</strong> ein Ortsrat mit 9<br />
Mitgliedern zu wählen.<br />
Nach § 57 KWG wird ein Wahlvorschlag zur Ortsratswahl nicht<br />
in Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert. Der Wahlvorschlag<br />
darf höchstens doppelt so viel Bewerberinnen und Bewerber<br />
enthalten, wie Mitglieder des Ortsrates zu wählen sind.<br />
Ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der<br />
letzten <strong>Gemeinde</strong>ratswahl kein Sitz im <strong>Gemeinde</strong>rat oder bei der<br />
letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag<br />
zufiel, bedarf für die Wahl eines Ortsrates der Unterstützung<br />
durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen<br />
Anzahl der zu wählenden Ortsratsmitglieder.<br />
In den <strong>Gemeinde</strong>bezirken bis zu 500 Einwohnerinnen und Einwohnern<br />
bedarf ein unterstützungsbedürftiger Wahlvorschlag<br />
lediglich der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von<br />
mindestens der eineinhalbfachen Anzahl der zu wählenden Ortsratsmitglieder;<br />
dabei sind Zahlenbruchteile nicht anzurechnen.<br />
Der Unterstützung bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen<br />
Bundestag seit dessen letzter Wahl auf Grund eigener<br />
Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist. Ferner bedarf es<br />
der Unterstützung des Wahlvorschlages nicht, wenn einer Partei<br />
oder Wählergruppe bei den letzten Wahlen Sitze für den jeweiligen<br />
Ortsrat zugefallen sind (§ 57 Abs. 3 in Verbindung mit § 22<br />
Abs. 2 KWG und § 17 KWO).<br />
Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig und muss von<br />
den Vertrauenspersonen der beteiligten Wahlvorschläge spätestens<br />
<strong>am</strong> 20. März 2014, 18.00 Uhr, gemeins<strong>am</strong> schriftlich<br />
gegenüber dem <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter erklärt werden (§ 29 KWG<br />
i.V.m. § 51 KWG). Von der Änderung oder Zurücknahme eines<br />
verbundenen Wahlvorschlags erhalten die Vertrauenspersonen<br />
der an der Verbindung beteiligten anderen Wahlvorschläge<br />
unverzüglich schriftlich Kenntnis. Eine Verbindung von Wahlvorschlägen<br />
kann nur gemeins<strong>am</strong> aufgehoben werden.<br />
Im Übrigen wird auf die ausführlichen Bestimmungen des KWG<br />
und der KWO verwiesen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />
Lothar Christ, Bürgermeister<br />
Kommunalwahlen <strong>am</strong> 25. Mai 2014<br />
Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen<br />
für die Bestellung der Beisitzer und deren Stellvertreter im<br />
<strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> für<br />
die Kommunalwahlen<br />
Die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> vertretenen politischen<br />
Parteien und Wählergruppen fordere ich hiermit auf, Wahlberechtigte<br />
als Beisitzer bzw. Stellvertreter für die Bildung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses (§ 8 Kommunalwahlgesetz – KWG)<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> für die Kommunalwahlen zu<br />
benennen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss besteht aus dem <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />
als Vorsitzenden und mindestens vier von ihm berufenen<br />
Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin<br />
oder jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein<br />
Stellvertreter zu bestellen.<br />
Mitglied des Wahlausschusses kann gemäß § 8 Abs. 1 KWG nicht<br />
sein, wer Vertrauensperson oder deren Stellvertreter für einen<br />
Wahlvorschlag ist. Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses<br />
können nach § 10 Abs. 2 KWG nicht Mitglieder eines Wahlbeschwerdeausschusses<br />
sein.<br />
Bei der Bestellung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter können<br />
nur Vorschläge berücksichtigt werden, die bis spätestens 14.<br />
Februar 2014 bei mir schriftlich eingegangen sind.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss entscheidet bei den Kommunalwahlen<br />
insbesondere über die Zulassung der Wahlvorschläge<br />
und stellt ferner das Ges<strong>am</strong>tergebnis der Wahl in der <strong>Gemeinde</strong><br />
fest und nimmt die Verteilung der Sitze vor.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />
Lothar Christ, Bürgermeister<br />
Niederschrift <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung<br />
Am 10. 10. 2013 fand im Rathaus <strong>Losheim</strong> unter Vorsitz des<br />
Bürgermeisters Lothar Christ eine Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>Losheim</strong> in der Amtszeit 2009/2014 statt.<br />
Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung<br />
zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit<br />
fest.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Bürgerfragestunde<br />
2. Einführung und Verpflichtung eines neuen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedes<br />
3. Komplettierung der Ausschüsse<br />
4. Vergabe des Auftrages zur Neugestaltung des „Alten<br />
Marktes“ in der Ortsmitte im OT <strong>Losheim</strong><br />
5. Vergabe eines Planungsauftrages für die Erweiterung<br />
des Eingangsgebäudes <strong>am</strong> „Park der Vierjahreszeiten“<br />
<strong>am</strong> Stausee <strong>Losheim</strong> um einen Multifunktionsraum<br />
6. Verabschiedung einer gemeins<strong>am</strong>en Resolution der<br />
Saarländischen Krankenhausgesellschaften und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> für eine dauerhafte, faire<br />
Krankenhausfinanzierung<br />
7. Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung<br />
des Winterdienstes mit dem Landesbetrieb für Straßenbau<br />
8. Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes für das<br />
Gewerbegebiet Hausbach<br />
9. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Stadion<br />
Weiherberg im Ortsteil <strong>Losheim</strong><br />
10. Änderung der Gebührensatzung für die Kindergärten der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
11. Änderung der Gebührenordnung für Hallen- und Bürgerhäuser<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
12. Höhergruppierung einer Beschäftigten<br />
Protokoll<br />
Öffentlicher Teil:<br />
zu 1 Bürgerfragestunde<br />
zu 2 Einführung und Verpflichtung eines neuen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedes<br />
Sachverhalt:<br />
Das ehemalige <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Dirk Fischer ist <strong>am</strong><br />
30.7.2013 verstorben. Herr Fischer gehörte der Fraktion<br />
„Die Linke“ an. Entsprechend dem Wahlvorschlag