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Weihnachtsmärkte - Gemeinde Losheim am See

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16 Amtl. Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Ausgabe 49/2013<br />

schriftlich zu erfolgen. In unmittelbarem Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />

der Eintragung muss die Identität und die Wahlberechtigung<br />

derjenigen Personen, die ein Unterstützungsverzeichnis unterzeichnen<br />

wollen, geprüft werden. Die Unterzeichnerinnen und<br />

Unterzeichner haben in der Eintragung Vor- und F<strong>am</strong>ilienn<strong>am</strong>e,<br />

Wohnort und Wohnung anzugeben. Das Unterstützungsverzeichnis<br />

kann auch von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern<br />

unterzeichnet werden.<br />

Eine Wahlberechtigte / Ein Wahlberechtigter darf nur einen<br />

Wahlvorschlag unterstützen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge<br />

unterzeichnet, so ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen<br />

ungültig. Eine auf dem Unterstützungsverzeichnis<br />

geleistete Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden.<br />

Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig und muss von<br />

den Vertrauenspersonen der beteiligten Wahlvorschläge spätestens<br />

<strong>am</strong> Donnerstag, 20. März 2014, 18.00 Uhr, gemeins<strong>am</strong><br />

schriftlich gegenüber dem <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter erklärt werden<br />

(§ 29 KWG und § 24 KWO). Von der Änderung oder Zurücknahme<br />

eines verbundenen Wahlvorschlags erhalten die Vertrauenspersonen<br />

der an der Verbindung beteiligten anderen Wahlvorschläge<br />

unverzüglich schriftlich Kenntnis. Eine Verbindung von<br />

Wahlvorschlägen kann nur gemeins<strong>am</strong> aufgehoben werden.<br />

III.<br />

Gemäß § 71 KSVG ist für jeden <strong>Gemeinde</strong>bezirk ein Ortsrat zu<br />

bilden. In den <strong>Gemeinde</strong>bezirken Bachem, Bergen, Britten,<br />

Hausbach, Mitlosheim, Niederlosheim, Rimlingen, Rissenthal,<br />

Scheiden, Wahlen und Waldhölzbach ist je ein Ortsrat mit sieben<br />

Mitgliedern, im <strong>Gemeinde</strong>bezirk <strong>Losheim</strong> ein Ortsrat mit 9<br />

Mitgliedern zu wählen.<br />

Nach § 57 KWG wird ein Wahlvorschlag zur Ortsratswahl nicht<br />

in Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert. Der Wahlvorschlag<br />

darf höchstens doppelt so viel Bewerberinnen und Bewerber<br />

enthalten, wie Mitglieder des Ortsrates zu wählen sind.<br />

Ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der<br />

letzten <strong>Gemeinde</strong>ratswahl kein Sitz im <strong>Gemeinde</strong>rat oder bei der<br />

letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag<br />

zufiel, bedarf für die Wahl eines Ortsrates der Unterstützung<br />

durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen<br />

Anzahl der zu wählenden Ortsratsmitglieder.<br />

In den <strong>Gemeinde</strong>bezirken bis zu 500 Einwohnerinnen und Einwohnern<br />

bedarf ein unterstützungsbedürftiger Wahlvorschlag<br />

lediglich der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von<br />

mindestens der eineinhalbfachen Anzahl der zu wählenden Ortsratsmitglieder;<br />

dabei sind Zahlenbruchteile nicht anzurechnen.<br />

Der Unterstützung bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen<br />

Bundestag seit dessen letzter Wahl auf Grund eigener<br />

Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist. Ferner bedarf es<br />

der Unterstützung des Wahlvorschlages nicht, wenn einer Partei<br />

oder Wählergruppe bei den letzten Wahlen Sitze für den jeweiligen<br />

Ortsrat zugefallen sind (§ 57 Abs. 3 in Verbindung mit § 22<br />

Abs. 2 KWG und § 17 KWO).<br />

Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig und muss von<br />

den Vertrauenspersonen der beteiligten Wahlvorschläge spätestens<br />

<strong>am</strong> 20. März 2014, 18.00 Uhr, gemeins<strong>am</strong> schriftlich<br />

gegenüber dem <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter erklärt werden (§ 29 KWG<br />

i.V.m. § 51 KWG). Von der Änderung oder Zurücknahme eines<br />

verbundenen Wahlvorschlags erhalten die Vertrauenspersonen<br />

der an der Verbindung beteiligten anderen Wahlvorschläge<br />

unverzüglich schriftlich Kenntnis. Eine Verbindung von Wahlvorschlägen<br />

kann nur gemeins<strong>am</strong> aufgehoben werden.<br />

Im Übrigen wird auf die ausführlichen Bestimmungen des KWG<br />

und der KWO verwiesen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />

Lothar Christ, Bürgermeister<br />

Kommunalwahlen <strong>am</strong> 25. Mai 2014<br />

Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen<br />

für die Bestellung der Beisitzer und deren Stellvertreter im<br />

<strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> für<br />

die Kommunalwahlen<br />

Die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> vertretenen politischen<br />

Parteien und Wählergruppen fordere ich hiermit auf, Wahlberechtigte<br />

als Beisitzer bzw. Stellvertreter für die Bildung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses (§ 8 Kommunalwahlgesetz – KWG)<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> für die Kommunalwahlen zu<br />

benennen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss besteht aus dem <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />

als Vorsitzenden und mindestens vier von ihm berufenen<br />

Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin<br />

oder jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein<br />

Stellvertreter zu bestellen.<br />

Mitglied des Wahlausschusses kann gemäß § 8 Abs. 1 KWG nicht<br />

sein, wer Vertrauensperson oder deren Stellvertreter für einen<br />

Wahlvorschlag ist. Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses<br />

können nach § 10 Abs. 2 KWG nicht Mitglieder eines Wahlbeschwerdeausschusses<br />

sein.<br />

Bei der Bestellung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter können<br />

nur Vorschläge berücksichtigt werden, die bis spätestens 14.<br />

Februar 2014 bei mir schriftlich eingegangen sind.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss entscheidet bei den Kommunalwahlen<br />

insbesondere über die Zulassung der Wahlvorschläge<br />

und stellt ferner das Ges<strong>am</strong>tergebnis der Wahl in der <strong>Gemeinde</strong><br />

fest und nimmt die Verteilung der Sitze vor.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />

Lothar Christ, Bürgermeister<br />

Niederschrift <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung<br />

Am 10. 10. 2013 fand im Rathaus <strong>Losheim</strong> unter Vorsitz des<br />

Bürgermeisters Lothar Christ eine Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>Losheim</strong> in der Amtszeit 2009/2014 statt.<br />

Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung<br />

zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit<br />

fest.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Bürgerfragestunde<br />

2. Einführung und Verpflichtung eines neuen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedes<br />

3. Komplettierung der Ausschüsse<br />

4. Vergabe des Auftrages zur Neugestaltung des „Alten<br />

Marktes“ in der Ortsmitte im OT <strong>Losheim</strong><br />

5. Vergabe eines Planungsauftrages für die Erweiterung<br />

des Eingangsgebäudes <strong>am</strong> „Park der Vierjahreszeiten“<br />

<strong>am</strong> Stausee <strong>Losheim</strong> um einen Multifunktionsraum<br />

6. Verabschiedung einer gemeins<strong>am</strong>en Resolution der<br />

Saarländischen Krankenhausgesellschaften und der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> für eine dauerhafte, faire<br />

Krankenhausfinanzierung<br />

7. Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung<br />

des Winterdienstes mit dem Landesbetrieb für Straßenbau<br />

8. Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes für das<br />

Gewerbegebiet Hausbach<br />

9. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Stadion<br />

Weiherberg im Ortsteil <strong>Losheim</strong><br />

10. Änderung der Gebührensatzung für die Kindergärten der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

11. Änderung der Gebührenordnung für Hallen- und Bürgerhäuser<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

12. Höhergruppierung einer Beschäftigten<br />

Protokoll<br />

Öffentlicher Teil:<br />

zu 1 Bürgerfragestunde<br />

zu 2 Einführung und Verpflichtung eines neuen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedes<br />

Sachverhalt:<br />

Das ehemalige <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Dirk Fischer ist <strong>am</strong><br />

30.7.2013 verstorben. Herr Fischer gehörte der Fraktion<br />

„Die Linke“ an. Entsprechend dem Wahlvorschlag

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