Weihnachtsmärkte - Gemeinde Losheim am See
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20 Amtl. Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Ausgabe 49/2013<br />
Zur Schaffung klarer planungsrechtlicher Voraussetzungen<br />
ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für<br />
das Stadion Weiherberg erforderlich bzw. sinnvoll. Der<br />
von der Verwaltung vorgeschlagene Geltungsbereich<br />
beschränkt sich auf die im beiliegenden Plan dargestellte<br />
Fläche. Dabei ist der Flächennutzungsplan entweder<br />
im Parallelverfahren zu ändern oder im Nachgang<br />
anzupassen, wenn dies von der Landesplanung so mitgetragen<br />
wird. Mit einem Bebauungsplan wären auch die<br />
beiden Sportplätze des Stadions im Nachgang legalisiert.<br />
Der Ortsrat <strong>Losheim</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />
26.09.2013 über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
beraten.<br />
Mit der Durchführung des Verfahrens ist ein Planungsbüro<br />
zu beauftragen. Verwaltungsseitig wird<br />
die Auftragsvergabe an das <strong>Losheim</strong>er Büro Studio 13<br />
vorgeschlagen. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich<br />
auf ca. 18.300,00 €. Durch den Eingriff in Natur und<br />
Landschaft und die erforderliche Waldrodung werden<br />
Ausgleichmaßnahmen notwendig deren Lage und Kosten<br />
derzeit noch nicht benannt werden können. Beide Positionen<br />
waren bisher nicht Gegenstand der Beratungen.<br />
Es war daher auch darüber zu beraten, wer die Kosten<br />
des Planverfahrens und der Ausgleichsmaßnahmen übernimmt.<br />
Diskussionsverlauf:<br />
Zu Beginn der Beratungen wurde durch das Ratsmitglied<br />
Stefan Palm, auch in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher<br />
des Ortsteiles <strong>Losheim</strong>, mitgeteilt, dass der<br />
Ortsrat dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />
einstimmig zugestimmt hatte. Die Kosten für das<br />
Bauleitplanverfahren sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
sollten durch die <strong>Gemeinde</strong> getragen<br />
werden, da eine Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
auf die bestehenden Verhältnisse nicht zu Lasten des<br />
Sportvereins gehen können. Auch sollte der Planer ein<br />
Konzept zur Lösung der Parkplatzsituation mit in die<br />
Planungen aufnehmen.<br />
In der anschließenden Diskussion stellte sich heraus,<br />
dass die Forderungen des Ortsrates zu weiteren Steigerungen<br />
der Planungskosten führen, von daher bestand<br />
Einvernehmen, dass im Bauleitplanverfahren nur das<br />
Notwendige überplant werden sollte. Unterschiedliche<br />
Auffassungen bestanden unter den Fraktionen hinsichtlich<br />
der Kostenübernahme für die Planungskosten.<br />
Durch den Vorsitzenden der GALL-Fraktion wurde vorgeschlagen,<br />
zunächst über den Aufstellungsbeschluss<br />
und danach über die Kostenfrage zu beraten und zu<br />
entscheiden.<br />
Sodann ließ Bürgermeister Christ entsprechend dem<br />
Vorschlag der GALL-Fraktion über<br />
a) die Aufstellung des Bebauungsplans mit Ausweisung<br />
eines Baufensters für die vorgesehene Baumaßnahme<br />
abstimmen:<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
und<br />
b) Übernahme der Planungskosten durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
und Erteilung eines Verhandlungsmandates für die<br />
Verwaltung bezüglich der Kostenreduzierung zu verhandeln,<br />
abstimmen:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen 27<br />
Nein-Stimmen 3<br />
zu 10 Änderung der Gebührensatzung für die Kindergärten<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Sachverhalt:<br />
In Folge der tarifmäßigen Erhöhungen (ab 1. März 2012<br />
-3,5%, ab 1. Januar 2013 1,4 % und ab 1. August 2013<br />
1,4%) und auf Grund der erforderlichen veränderten<br />
Personalstruktur und Kapazität im Rahmen der Angebotserweiterung<br />
zur Umsetzung des Rechtsanspruchs<br />
auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr ist eine<br />
erhebliche Erhöhung der Personalkosten eingetreten.<br />
Hiernach beträgt der Deckungsgrad der Elternbeiträge<br />
für die Personalkosten für die Kindertageseinrichtungen<br />
derzeit nur noch 15% anstelle bisher 17%. Um diesen<br />
Deckungsgrad erneut zu erreichen, wäre eine 10 %ige<br />
Gebührenerhöhung erforderlich. Seitens der Verwaltung<br />
wurde darüber hinaus empfohlen, im Bereich der sehr<br />
stark nachgefragten 7 Stundenbetreuung im Krippenbereich<br />
die Gebühr um 20 % zu erhöhen, da gerade in<br />
diesem Bereich durch die Übermittagsbetreuung ein<br />
enormer Personalaufwand erforderlich ist und dieser<br />
Tatbestand auch mit Voraussetzung ist, den gewünschten<br />
Deckungsgrad von 17 % zu erreichen.<br />
Gemäß § 13 des Saarländischen Kinderbetreuungs- und<br />
Bildungsgesetzes SKBBG soll der Beitrag der Erziehungsberechtigten<br />
bis zu 25% der Personalkosten<br />
betragen. Der Beitragssatz verringert sich für das zweite<br />
und jedes weitere Kind um 25%.<br />
Vor diesem Hintergrund und auch im Hinblick darauf,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> im Landkreis Merzig<br />
Wadern (siehe Vergleichstabelle in der Anlage) die niedrigsten<br />
und auch auf Landesebene mit die günstigsten<br />
Kitabeiträge hat, ist eine Anpassung der Elternbeiträge<br />
erforderlich.<br />
Bezüglich der Erreichung eines höheren Deckungsgrades<br />
hatte die Verwaltung entsprechende Vorschläge erarbeitet.<br />
Diskussionsverlauf:<br />
In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates wurde durch den<br />
Sprecher der CDU-Fraktion, Herrn Norbert Müller mitgeteilt,<br />
dass seine Fraktion die Gebührenerhöhung auf 18<br />
%, wie in der neuen Verwaltungsvorlage dargestellt und<br />
seinerzeit im September 2011 durch den Rat gefordert<br />
und in der vorangehenden Ausschusssitzung auch<br />
bereits einvernehmlich unter den Fraktionen diskutiert,<br />
mittragen wird.<br />
Die generelle Ermächtigung der Verwaltung, die Gebühren<br />
jährlich entsprechend der tariflichen Lohnkostenerhöhung<br />
anzupassen sowie die kontinuierliche Erhöhung<br />
bis zur Erreichung des gewünschten Deckungsgrades,<br />
wird, wie auch in der Ausschusssitzung bereits mitgeteilt,<br />
durch die CDU-Fraktion nicht mitgetragen.<br />
D<strong>am</strong>it so Müller, erfolgt eine für alle einheitliche und<br />
solidarische Gebührenerhöhung, bei der die <strong>Gemeinde</strong><br />
Kreisweit immer noch im Ranking im unteren Bereich liegt.<br />
Dem stimmte Bürgermeister Christ zu. Auch nach der<br />
Erhöhung werden die Kindergartengebühren in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> sowohl auf Kreis- wie auch<br />
auf Landesebene im Vergleich immer noch sehr günstig<br />
sein. Weiter führte er aus, dass entsprechend den<br />
Vorgaben des Saarl. Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes<br />
der Beitrag der Erziehungsberechtigten bis zu 25<br />
% der Personalkosten betragen soll. Die <strong>Gemeinde</strong> muss<br />
neben ihrem Eigenanteil den ungedeckten Differenzbetrag<br />
zu den 25 % der Personalkosten mit übernehmen,<br />
d. h. bei 18 % Kostendeckung durch den Elternbeitrag<br />
muss die <strong>Gemeinde</strong> zusätzlich 7 % aufbringen.<br />
Künftige Anpassungen und Erhöhungen der Gebühren<br />
bedürften generell einer Änderung der Satzung, die<br />
vorbehaltliche Aufgabe des <strong>Gemeinde</strong>rates ist und somit<br />
sei auch garantiert, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat grundsätzlich<br />
über die Höhe der Kindergartengebühren entscheidet.<br />
Abschließend, so Bürgermeister Christ, sollte die<br />
Gebührenerhöhung entsprechend der neuen Verwaltungsvorlage<br />
auf 18 % beschlossen und die Verwaltung<br />
beauftragt werden, die Gebührensatzung entsprechend<br />
vorzubereiten und in der kommenden Ratssitzung<br />
beschließen zu lassen.<br />
Mit dieser Vorgehensweise erklärten sich die Fraktionen<br />
einverstanden.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt nach vorheriger Empfehlung<br />
des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, die<br />
Gebühren, wie in der geänderten Verwaltungsvorlage<br />
dargelegt, zum 1. 1. 2014 zu erhöhen.