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Weihnachtsmärkte - Gemeinde Losheim am See

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20 Amtl. Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>, Ausgabe 49/2013<br />

Zur Schaffung klarer planungsrechtlicher Voraussetzungen<br />

ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für<br />

das Stadion Weiherberg erforderlich bzw. sinnvoll. Der<br />

von der Verwaltung vorgeschlagene Geltungsbereich<br />

beschränkt sich auf die im beiliegenden Plan dargestellte<br />

Fläche. Dabei ist der Flächennutzungsplan entweder<br />

im Parallelverfahren zu ändern oder im Nachgang<br />

anzupassen, wenn dies von der Landesplanung so mitgetragen<br />

wird. Mit einem Bebauungsplan wären auch die<br />

beiden Sportplätze des Stadions im Nachgang legalisiert.<br />

Der Ortsrat <strong>Losheim</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />

26.09.2013 über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

beraten.<br />

Mit der Durchführung des Verfahrens ist ein Planungsbüro<br />

zu beauftragen. Verwaltungsseitig wird<br />

die Auftragsvergabe an das <strong>Losheim</strong>er Büro Studio 13<br />

vorgeschlagen. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich<br />

auf ca. 18.300,00 €. Durch den Eingriff in Natur und<br />

Landschaft und die erforderliche Waldrodung werden<br />

Ausgleichmaßnahmen notwendig deren Lage und Kosten<br />

derzeit noch nicht benannt werden können. Beide Positionen<br />

waren bisher nicht Gegenstand der Beratungen.<br />

Es war daher auch darüber zu beraten, wer die Kosten<br />

des Planverfahrens und der Ausgleichsmaßnahmen übernimmt.<br />

Diskussionsverlauf:<br />

Zu Beginn der Beratungen wurde durch das Ratsmitglied<br />

Stefan Palm, auch in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher<br />

des Ortsteiles <strong>Losheim</strong>, mitgeteilt, dass der<br />

Ortsrat dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />

einstimmig zugestimmt hatte. Die Kosten für das<br />

Bauleitplanverfahren sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

sollten durch die <strong>Gemeinde</strong> getragen<br />

werden, da eine Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

auf die bestehenden Verhältnisse nicht zu Lasten des<br />

Sportvereins gehen können. Auch sollte der Planer ein<br />

Konzept zur Lösung der Parkplatzsituation mit in die<br />

Planungen aufnehmen.<br />

In der anschließenden Diskussion stellte sich heraus,<br />

dass die Forderungen des Ortsrates zu weiteren Steigerungen<br />

der Planungskosten führen, von daher bestand<br />

Einvernehmen, dass im Bauleitplanverfahren nur das<br />

Notwendige überplant werden sollte. Unterschiedliche<br />

Auffassungen bestanden unter den Fraktionen hinsichtlich<br />

der Kostenübernahme für die Planungskosten.<br />

Durch den Vorsitzenden der GALL-Fraktion wurde vorgeschlagen,<br />

zunächst über den Aufstellungsbeschluss<br />

und danach über die Kostenfrage zu beraten und zu<br />

entscheiden.<br />

Sodann ließ Bürgermeister Christ entsprechend dem<br />

Vorschlag der GALL-Fraktion über<br />

a) die Aufstellung des Bebauungsplans mit Ausweisung<br />

eines Baufensters für die vorgesehene Baumaßnahme<br />

abstimmen:<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

und<br />

b) Übernahme der Planungskosten durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

und Erteilung eines Verhandlungsmandates für die<br />

Verwaltung bezüglich der Kostenreduzierung zu verhandeln,<br />

abstimmen:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen 27<br />

Nein-Stimmen 3<br />

zu 10 Änderung der Gebührensatzung für die Kindergärten<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Sachverhalt:<br />

In Folge der tarifmäßigen Erhöhungen (ab 1. März 2012<br />

-3,5%, ab 1. Januar 2013 1,4 % und ab 1. August 2013<br />

1,4%) und auf Grund der erforderlichen veränderten<br />

Personalstruktur und Kapazität im Rahmen der Angebotserweiterung<br />

zur Umsetzung des Rechtsanspruchs<br />

auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr ist eine<br />

erhebliche Erhöhung der Personalkosten eingetreten.<br />

Hiernach beträgt der Deckungsgrad der Elternbeiträge<br />

für die Personalkosten für die Kindertageseinrichtungen<br />

derzeit nur noch 15% anstelle bisher 17%. Um diesen<br />

Deckungsgrad erneut zu erreichen, wäre eine 10 %ige<br />

Gebührenerhöhung erforderlich. Seitens der Verwaltung<br />

wurde darüber hinaus empfohlen, im Bereich der sehr<br />

stark nachgefragten 7 Stundenbetreuung im Krippenbereich<br />

die Gebühr um 20 % zu erhöhen, da gerade in<br />

diesem Bereich durch die Übermittagsbetreuung ein<br />

enormer Personalaufwand erforderlich ist und dieser<br />

Tatbestand auch mit Voraussetzung ist, den gewünschten<br />

Deckungsgrad von 17 % zu erreichen.<br />

Gemäß § 13 des Saarländischen Kinderbetreuungs- und<br />

Bildungsgesetzes SKBBG soll der Beitrag der Erziehungsberechtigten<br />

bis zu 25% der Personalkosten<br />

betragen. Der Beitragssatz verringert sich für das zweite<br />

und jedes weitere Kind um 25%.<br />

Vor diesem Hintergrund und auch im Hinblick darauf,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> im Landkreis Merzig<br />

Wadern (siehe Vergleichstabelle in der Anlage) die niedrigsten<br />

und auch auf Landesebene mit die günstigsten<br />

Kitabeiträge hat, ist eine Anpassung der Elternbeiträge<br />

erforderlich.<br />

Bezüglich der Erreichung eines höheren Deckungsgrades<br />

hatte die Verwaltung entsprechende Vorschläge erarbeitet.<br />

Diskussionsverlauf:<br />

In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates wurde durch den<br />

Sprecher der CDU-Fraktion, Herrn Norbert Müller mitgeteilt,<br />

dass seine Fraktion die Gebührenerhöhung auf 18<br />

%, wie in der neuen Verwaltungsvorlage dargestellt und<br />

seinerzeit im September 2011 durch den Rat gefordert<br />

und in der vorangehenden Ausschusssitzung auch<br />

bereits einvernehmlich unter den Fraktionen diskutiert,<br />

mittragen wird.<br />

Die generelle Ermächtigung der Verwaltung, die Gebühren<br />

jährlich entsprechend der tariflichen Lohnkostenerhöhung<br />

anzupassen sowie die kontinuierliche Erhöhung<br />

bis zur Erreichung des gewünschten Deckungsgrades,<br />

wird, wie auch in der Ausschusssitzung bereits mitgeteilt,<br />

durch die CDU-Fraktion nicht mitgetragen.<br />

D<strong>am</strong>it so Müller, erfolgt eine für alle einheitliche und<br />

solidarische Gebührenerhöhung, bei der die <strong>Gemeinde</strong><br />

Kreisweit immer noch im Ranking im unteren Bereich liegt.<br />

Dem stimmte Bürgermeister Christ zu. Auch nach der<br />

Erhöhung werden die Kindergartengebühren in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Losheim</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> sowohl auf Kreis- wie auch<br />

auf Landesebene im Vergleich immer noch sehr günstig<br />

sein. Weiter führte er aus, dass entsprechend den<br />

Vorgaben des Saarl. Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes<br />

der Beitrag der Erziehungsberechtigten bis zu 25<br />

% der Personalkosten betragen soll. Die <strong>Gemeinde</strong> muss<br />

neben ihrem Eigenanteil den ungedeckten Differenzbetrag<br />

zu den 25 % der Personalkosten mit übernehmen,<br />

d. h. bei 18 % Kostendeckung durch den Elternbeitrag<br />

muss die <strong>Gemeinde</strong> zusätzlich 7 % aufbringen.<br />

Künftige Anpassungen und Erhöhungen der Gebühren<br />

bedürften generell einer Änderung der Satzung, die<br />

vorbehaltliche Aufgabe des <strong>Gemeinde</strong>rates ist und somit<br />

sei auch garantiert, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat grundsätzlich<br />

über die Höhe der Kindergartengebühren entscheidet.<br />

Abschließend, so Bürgermeister Christ, sollte die<br />

Gebührenerhöhung entsprechend der neuen Verwaltungsvorlage<br />

auf 18 % beschlossen und die Verwaltung<br />

beauftragt werden, die Gebührensatzung entsprechend<br />

vorzubereiten und in der kommenden Ratssitzung<br />

beschließen zu lassen.<br />

Mit dieser Vorgehensweise erklärten sich die Fraktionen<br />

einverstanden.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt nach vorheriger Empfehlung<br />

des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, die<br />

Gebühren, wie in der geänderten Verwaltungsvorlage<br />

dargelegt, zum 1. 1. 2014 zu erhöhen.

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