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Kommunaler Kinder - Stadt Lüdenscheid

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Fachbereich<br />

Jugend, Bildung und Sport<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lüdenscheid</strong><br />

<strong>Kommunaler</strong> <strong>Kinder</strong>- und Jugendförderplan<br />

für <strong>Lüdenscheid</strong> 2013 - 2016<br />

(2) Das Mindestalter für die Teilnahme an solchen Lehrgängen ist das vollendete 14.<br />

Lebensjahr. Die Teilnehmerzahl an diesen Lehrgängen muss mindestens fünf erreichen.<br />

Abendlehrgänge beginnen ab 18.00 Uhr und müssen mindestens vier Abende<br />

innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten umfassen.<br />

(3) Der Zuschuss beträgt je Teilnehmerin oder Teilnehmer:<br />

a. je Tag bei örtlich durchgeführten<br />

Abendlehrgängen 3,00 € (bisher 2,05 €)<br />

b. je Zeitstunde 1,00 € (bisher 0,51 €)<br />

mit einer Höchstdauer von 8 Zeitstunden<br />

pro Lehrgangstag, wobei die Mindestdauer<br />

eines Lehrganges 5 Zeitstunden betragen muss,<br />

c. bei Lehrgängen mit Übernachtung wird<br />

ein Übernachtungszuschlag von 2,00 € (bisher 1,53 €)<br />

pro Übernachtung gewährt.<br />

Die Leiterinnen oder Leiter dieser Lehrgänge gelten als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer.<br />

Keine Änderung hat es im § 1 der Richtlinien gegeben.<br />

Zuschüsse gemäß den Richtlinien werden nur gewährt, soweit entsprechende Haushaltsmittel<br />

zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuschüsse<br />

besteht nicht.<br />

Die neuen Richtlinien sollen am 01.01.2013 in Kraft treten.<br />

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