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GOZ INFORM 2012 - LZK BW

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0500<br />

Leistungstext Punkte Honorar<br />

<strong>GOZ</strong> <strong>2012</strong><br />

0500 Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen<br />

Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind,<br />

oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130<br />

Der Zuschlag nach der Nummer 0500 ist je Behandlungstag nur einmal<br />

berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 0500 ist neben den<br />

Zuschlägen nach den Nummern 0510 bis 0530 nicht berechnungsfähig.<br />

400 1,0 22,50 €<br />

<strong>GOZ</strong> `88<br />

Ä 442<br />

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von<br />

250 bis 499 Punkten bewertet sind<br />

400 1,0 23,31 €<br />

Bema 2004<br />

(Pkt.0,8848 €)<br />

Nicht vorhanden<br />

Begriffsbestimmung: (nur falls eine ausführliche Leistungsdefinition zur Abgrenzung/Klarstellung erforderlich ist)<br />

Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse:<br />

• nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig<br />

• in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugeordnete zahnärztlich-chirurgische Leistung<br />

• maßgeblich ist die erbrachte Leistung mit der höchsten Punktzahl<br />

• nicht berechnungsfähig, wenn der Patient an demselben Tag mit derselben Erkrankung in stationäre<br />

Krankenhausbehandlung kommt<br />

• neben den entsprechenden Zuschlägen nach GOÄ 440 bis 445 für dieselbe Sitzung nicht berechnungsfähig<br />

Kommentierung/Abrechnungsparameter:<br />

Bewertung/Fazit:<br />

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt abhängig von beispielhaften Kosten-Minutensätzen, wie viel Behandlungszeit bei welchem<br />

Steigerungsfaktor zur Verfügung steht.<br />

Praxisindividuelle<br />

Kalkulation:<br />

Kosten pro Minute in € 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00<br />

Behandlungsminuten bei Faktor 1,0 5,6 4,5 3,7 3,2 2,8<br />

Behandlungsminuten bei Faktor 2,3 - - - - -<br />

Behandlungsminuten bei Faktor 3,5 - - - - -<br />

4 <strong>GOZ</strong> <strong>INFORM</strong> <strong>2012</strong> © <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> 12/2011<br />

0500

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