Amtliches - Märkischer Kreis
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teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen<br />
amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort<br />
spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6.) Jeder Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des<br />
Bundeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,<br />
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§<br />
107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Balve, 06.08.2013<br />
Der Bürgermeister<br />
Hubertus Mühling<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Balve<br />
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses<br />
Am Dienstag, 17. September 2013, 17.00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses im Sitzungssaal<br />
des Rathauses, Raum 48, Widukindplatz 1, 58802 Balve, statt.<br />
Tagesordnung:<br />
A 1. Eröffnung der Sitzung<br />
A 2. Bestellung des Schriftführers<br />
A 3. Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses<br />
A 4. Kommunalwahlen 2014 / Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke<br />
A 5. Anfragen und Mitteilungen<br />
Der Wahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.<br />
Balve, 05.08.2013<br />
Der Bürgermeister als Wahlleiter<br />
Hubertus Mühling<br />
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