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Leitfaden zu den Schutzzonenbereichen (22 KB) - .PDF - Mödling

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Zielset<strong>zu</strong>ng<br />

BAUVORHABEN IN SCHUTZZONEN<br />

<strong>Leitfa<strong>den</strong></strong> für die Präsentation von Projekten / Entwurfsideen<br />

für <strong>den</strong> Gestaltungsbeirat<br />

<strong>Mödling</strong> ist historisch bedeutsam als alte Babenbergerstadt. Daher soll in definierten<br />

<strong>Schutzzonenbereichen</strong> das gewachsene Erscheinungsbild erhalten wer<strong>den</strong>.<br />

Die historischen Fassa<strong>den</strong> und übrigen Außenwände eines Ensembles sind in ihrer<br />

überlieferten, stilgerechten Form <strong>zu</strong> erhalten. Änderungen sind nur dann <strong>zu</strong>lässig, wenn<br />

dadurch ein früherer kulturell, historisch oder künstlerisch bedeutungsloser stilwidriger<br />

Eingriff behoben wird oder eine Änderung <strong>zu</strong>r zeitgemäßen Nut<strong>zu</strong>ng des Objektes<br />

unbedingt erforderlich ist und dadurch keine Beeinträchtigung des Stadtbildes bewirkt<br />

wird.<br />

Charakteristische Merkmale der Fassa<strong>den</strong> wie Hauptgesimse, Fensterachsenabstände,<br />

Größe und Form von Maueröffnungen, Fenster- und Türumrahmungen und Faschen, die<br />

Fassa<strong>den</strong>gliederung mit Lisenen und dergleichen sind in Gestaltung und Farbe <strong>zu</strong><br />

erhalten.<br />

Im Zuge des Bewilligungsverfahrens (bei Neu-, Zu- oder Umbauten) ist eine koordinierte<br />

Vorgangsweise Baubehörde – Bundes<strong>den</strong>kmalamt – Gestaltungsbeirat (fachlicher Beirat)<br />

an<strong>zu</strong>streben.<br />

Die Regelung der maximalen Gebäudehöhe über eine „von-bis“-Bestimmung bedeutet,<br />

dass der niedrigere Wert die maximale straßenseitige bzw. der höhere Wert die von der<br />

Straßenseite abgewandten maximalen Gebäudehöhen bestimmt.<br />

1. „Schutzzonen mit Objekten unter Denkmalschutz" sind in der Plandarstellung als<br />

HS01/_, VV01/_, MA01/_, HE01/_, EG01/_, CV01/_ gekennzeichnet.<br />

Äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der<br />

Gebäude sind <strong>zu</strong> erhalten. Bei Teilunterschutzstellung gelten für die<br />

verbleibende Liegenschaft die Bestimmungen der Kategorie „06“ (Pufferzone).<br />

2. „Schutzzonen mit schutzwürdigen Objekten" sind in der Plandarstellung als<br />

HS02/_, VV02/_, MA02/_, HE02/_, EG02/_, CV02/_, GS02/_ gekennzeichnet.<br />

Die äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der<br />

Gebäude sind <strong>zu</strong> erhalten. Historische Fenster, Putze und Dacheindeckungen sind<br />

UniCredit Bank Austria AG 630 026 805 BLZ 12.000, Hypo Investmentbank 3555000 927 BLZ 53.100<br />

Raika Guntramsdorf 702.555 BLZ 32.250


Seite 2/2<br />

möglichst <strong>zu</strong> bewahren. Bei der Farbgebung der Fassa<strong>den</strong> ist auf dem historischen<br />

Bestand auf<strong>zu</strong>bauen.<br />

Der Abbruch von Gebäu<strong>den</strong> (-teilen) ist un<strong>zu</strong>lässig.<br />

3. „Schutzzonen mit ensemblebedeutsamen Objekten" sind in der Plandarstellung als<br />

HS03/_, VV03/_, MA03/_, HE03/_, EG03/_, CV03/_ gekennzeichnet.<br />

Die äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der<br />

Gebäude haben in jedem Fall auf das Ensemble Rücksicht <strong>zu</strong> nehmen.<br />

Straßenseitige Fassa<strong>den</strong> und Dächer sind primär <strong>zu</strong> erhalten bzw. in ihrer äußeren<br />

Gestaltungscharakteristik, d.h. in ihrer prägen<strong>den</strong> Kubatur und Struktur<br />

wiederher<strong>zu</strong>stellen.<br />

4. „Schutzzonen mit dörflichem Charakter" sind in der Plandarstellung als HS04/_,<br />

VV04/_, MA04/_, HE04/_, EG04/_, CV04/_ gekennzeichnet.<br />

Die äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der<br />

Gebäude haben in jedem Fall auf das Ensemble Rücksicht <strong>zu</strong> nehmen.<br />

Straßenseitige Fassa<strong>den</strong> und Dächer sind primär <strong>zu</strong> erhalten bzw. in ihrer äußeren<br />

Gestaltungscharakteristik, d.h. in ihrer prägen<strong>den</strong> Kubatur und Struktur<br />

wiederher<strong>zu</strong>stellen.<br />

5. „Pufferzonen" sind in der Plandarstellung als HS06/_, VV06/_, MA06/_, HE06/_,<br />

EG06/_, CV06/_ gekennzeichnet.<br />

Die Pufferzone umfasst sensible Übergangs- und Pufferbereiche im unmittelbaren<br />

Umfeld geschützter oder schützenswerter Objekte sowie Ensembles. Sie weisen<br />

keinen historischen und baulichen Wert auf, sollen sich jedoch bei Neu-, Zu- und<br />

Umbauten in Proportion und Kubatur dem charakteristischen Stadtbild einfügen.<br />

Kriterien bei der Beurteilung durch <strong>den</strong> Gestaltungsbeirat:<br />

Der Gestaltungsbeirat prüft, ob sich die durch ein Projekt vorgesehenen<br />

Maßnahmen hinsichtlich<br />

- Bebauungsdichte<br />

- Volumen und Proportionen der Baukörper<br />

- Fassa<strong>den</strong>gestaltung<br />

- Konstruktionsdimensionierung, Material, Proportion und Unterteilung der<br />

Fenster, Türen und Tore, Einfriedungen<br />

- Form, Deckungsmaterial und Aufbauten von Dächern<br />

in die charakteristische Struktur des Stadtbilds, der Schutzzonenbereiche und des<br />

Objekts harmonisch einfügen.<br />

Vor<strong>zu</strong>legende Unterlagen:<br />

- die Planungsunterlagen haben eindeutige topographische und<br />

umgebungsspezifische Darstellungen <strong>zu</strong> enthalten<br />

- grundsätzlich sind einfache Plandarstellungen wie Lageplan 1:500, Grundrisse<br />

1:200, Schnitte 1:200 und Ansichten 1:200 (inkl. Nachbargebäude)<br />

aus<strong>zu</strong>arbeiten


Seite 3/3<br />

- eine räumliche Darstellung in möglichst einfacher Erarbeitungsform kann <strong>zu</strong>m<br />

besseren Verständnis des Projektes/der Entwurfsidee beitragen (Fotos etc.)<br />

- ein Modell in Verbindung mit der Umgebung nach Absprache mit dem Bauamt

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