Leitfaden zu den Schutzzonenbereichen (22 KB) - .PDF - Mödling
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Zielset<strong>zu</strong>ng<br />
BAUVORHABEN IN SCHUTZZONEN<br />
<strong>Leitfa<strong>den</strong></strong> für die Präsentation von Projekten / Entwurfsideen<br />
für <strong>den</strong> Gestaltungsbeirat<br />
<strong>Mödling</strong> ist historisch bedeutsam als alte Babenbergerstadt. Daher soll in definierten<br />
<strong>Schutzzonenbereichen</strong> das gewachsene Erscheinungsbild erhalten wer<strong>den</strong>.<br />
Die historischen Fassa<strong>den</strong> und übrigen Außenwände eines Ensembles sind in ihrer<br />
überlieferten, stilgerechten Form <strong>zu</strong> erhalten. Änderungen sind nur dann <strong>zu</strong>lässig, wenn<br />
dadurch ein früherer kulturell, historisch oder künstlerisch bedeutungsloser stilwidriger<br />
Eingriff behoben wird oder eine Änderung <strong>zu</strong>r zeitgemäßen Nut<strong>zu</strong>ng des Objektes<br />
unbedingt erforderlich ist und dadurch keine Beeinträchtigung des Stadtbildes bewirkt<br />
wird.<br />
Charakteristische Merkmale der Fassa<strong>den</strong> wie Hauptgesimse, Fensterachsenabstände,<br />
Größe und Form von Maueröffnungen, Fenster- und Türumrahmungen und Faschen, die<br />
Fassa<strong>den</strong>gliederung mit Lisenen und dergleichen sind in Gestaltung und Farbe <strong>zu</strong><br />
erhalten.<br />
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens (bei Neu-, Zu- oder Umbauten) ist eine koordinierte<br />
Vorgangsweise Baubehörde – Bundes<strong>den</strong>kmalamt – Gestaltungsbeirat (fachlicher Beirat)<br />
an<strong>zu</strong>streben.<br />
Die Regelung der maximalen Gebäudehöhe über eine „von-bis“-Bestimmung bedeutet,<br />
dass der niedrigere Wert die maximale straßenseitige bzw. der höhere Wert die von der<br />
Straßenseite abgewandten maximalen Gebäudehöhen bestimmt.<br />
1. „Schutzzonen mit Objekten unter Denkmalschutz" sind in der Plandarstellung als<br />
HS01/_, VV01/_, MA01/_, HE01/_, EG01/_, CV01/_ gekennzeichnet.<br />
Äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der<br />
Gebäude sind <strong>zu</strong> erhalten. Bei Teilunterschutzstellung gelten für die<br />
verbleibende Liegenschaft die Bestimmungen der Kategorie „06“ (Pufferzone).<br />
2. „Schutzzonen mit schutzwürdigen Objekten" sind in der Plandarstellung als<br />
HS02/_, VV02/_, MA02/_, HE02/_, EG02/_, CV02/_, GS02/_ gekennzeichnet.<br />
Die äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der<br />
Gebäude sind <strong>zu</strong> erhalten. Historische Fenster, Putze und Dacheindeckungen sind<br />
UniCredit Bank Austria AG 630 026 805 BLZ 12.000, Hypo Investmentbank 3555000 927 BLZ 53.100<br />
Raika Guntramsdorf 702.555 BLZ 32.250
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möglichst <strong>zu</strong> bewahren. Bei der Farbgebung der Fassa<strong>den</strong> ist auf dem historischen<br />
Bestand auf<strong>zu</strong>bauen.<br />
Der Abbruch von Gebäu<strong>den</strong> (-teilen) ist un<strong>zu</strong>lässig.<br />
3. „Schutzzonen mit ensemblebedeutsamen Objekten" sind in der Plandarstellung als<br />
HS03/_, VV03/_, MA03/_, HE03/_, EG03/_, CV03/_ gekennzeichnet.<br />
Die äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der<br />
Gebäude haben in jedem Fall auf das Ensemble Rücksicht <strong>zu</strong> nehmen.<br />
Straßenseitige Fassa<strong>den</strong> und Dächer sind primär <strong>zu</strong> erhalten bzw. in ihrer äußeren<br />
Gestaltungscharakteristik, d.h. in ihrer prägen<strong>den</strong> Kubatur und Struktur<br />
wiederher<strong>zu</strong>stellen.<br />
4. „Schutzzonen mit dörflichem Charakter" sind in der Plandarstellung als HS04/_,<br />
VV04/_, MA04/_, HE04/_, EG04/_, CV04/_ gekennzeichnet.<br />
Die äußere Erscheinungsform und Struktur (Anordnung, Höhe, Proportion) der<br />
Gebäude haben in jedem Fall auf das Ensemble Rücksicht <strong>zu</strong> nehmen.<br />
Straßenseitige Fassa<strong>den</strong> und Dächer sind primär <strong>zu</strong> erhalten bzw. in ihrer äußeren<br />
Gestaltungscharakteristik, d.h. in ihrer prägen<strong>den</strong> Kubatur und Struktur<br />
wiederher<strong>zu</strong>stellen.<br />
5. „Pufferzonen" sind in der Plandarstellung als HS06/_, VV06/_, MA06/_, HE06/_,<br />
EG06/_, CV06/_ gekennzeichnet.<br />
Die Pufferzone umfasst sensible Übergangs- und Pufferbereiche im unmittelbaren<br />
Umfeld geschützter oder schützenswerter Objekte sowie Ensembles. Sie weisen<br />
keinen historischen und baulichen Wert auf, sollen sich jedoch bei Neu-, Zu- und<br />
Umbauten in Proportion und Kubatur dem charakteristischen Stadtbild einfügen.<br />
Kriterien bei der Beurteilung durch <strong>den</strong> Gestaltungsbeirat:<br />
Der Gestaltungsbeirat prüft, ob sich die durch ein Projekt vorgesehenen<br />
Maßnahmen hinsichtlich<br />
- Bebauungsdichte<br />
- Volumen und Proportionen der Baukörper<br />
- Fassa<strong>den</strong>gestaltung<br />
- Konstruktionsdimensionierung, Material, Proportion und Unterteilung der<br />
Fenster, Türen und Tore, Einfriedungen<br />
- Form, Deckungsmaterial und Aufbauten von Dächern<br />
in die charakteristische Struktur des Stadtbilds, der Schutzzonenbereiche und des<br />
Objekts harmonisch einfügen.<br />
Vor<strong>zu</strong>legende Unterlagen:<br />
- die Planungsunterlagen haben eindeutige topographische und<br />
umgebungsspezifische Darstellungen <strong>zu</strong> enthalten<br />
- grundsätzlich sind einfache Plandarstellungen wie Lageplan 1:500, Grundrisse<br />
1:200, Schnitte 1:200 und Ansichten 1:200 (inkl. Nachbargebäude)<br />
aus<strong>zu</strong>arbeiten
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- eine räumliche Darstellung in möglichst einfacher Erarbeitungsform kann <strong>zu</strong>m<br />
besseren Verständnis des Projektes/der Entwurfsidee beitragen (Fotos etc.)<br />
- ein Modell in Verbindung mit der Umgebung nach Absprache mit dem Bauamt