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Günstiger Leben in München (Stand 2013-06)

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<strong>Günstiger</strong> leben <strong>in</strong> <strong>München</strong><br />

Gesetzliche Ansprüche und f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung<br />

10<br />

Der Antrag ist bei der Agentur für<br />

Arbeit zu stellen, <strong>in</strong> deren Bezirk der<br />

Auszubildende se<strong>in</strong>en Wohnsitz oder<br />

se<strong>in</strong>en gewöhnlichen Aufenthalt hat.<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen erhalten<br />

weitere f<strong>in</strong>anzielle Unterstützungen.<br />

sich bitte an das für Sie zuständige<br />

Sozialbürgerhaus <strong>in</strong> Ihrem Stadtteil.<br />

Hier können Sie die entsprechende<br />

Leistung beantragen. Die Adressen<br />

der Sozialbürgerhäuser f<strong>in</strong>den Sie<br />

auf den Seiten 98 ff.<br />

K<strong>in</strong>der, muss besche<strong>in</strong>igt werden.<br />

Dies ist möglich durch die Jobcenter,<br />

die Arbeitgeber oder die Schuldnerberatungsstellen.<br />

Noch zu beachten: Jede Person kann<br />

nur e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Pfändungsschutzkonto<br />

gleichzeitig führen.<br />

qqReferat für Bildung und Sport<br />

Amt für Ausbildungsförderung<br />

Neuhauser Straße 39<br />

80331 <strong>München</strong><br />

Fon 233-96266, Fax 233-83388<br />

ÞÞ<br />

afa.rbs@muenchen.de<br />

Weitere Informationen erhalten Sie<br />

beim Servicetelefon Ausbildungsund<br />

Aufstiegsförderung 233-96778.<br />

Informationen und Formulare zum<br />

herunterladen f<strong>in</strong>den Sie unter<br />

www.muenchen.de/afa.<br />

Aus- und Weiterbildung/<br />

Berufsausbildungsbeihilfe<br />

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) richtet<br />

sich an Personen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beruflichen<br />

Ausbildung oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er berufsvorbereitenden<br />

Bildungsmaßnahme. F<strong>in</strong>anziell<br />

unterstützt wird auch die Vorbereitung<br />

auf den nachträglichen Erwerb<br />

des Hauptschulabschlusses oder<br />

e<strong>in</strong>es gleichwertigen Schulabschlusses.<br />

Voraussetzung ist, dass die Person<br />

während der Ausbildung nicht bei den<br />

Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsbetrieb<br />

vom Elternhaus zu weit<br />

entfernt ist.<br />

Informationen erhalten Sie bei Ihrer<br />

Beratungskraft bei der Agentur für Arbeit.<br />

qqAgentur für Arbeit <strong>München</strong><br />

Kapuz<strong>in</strong>erstraße 26<br />

80337 <strong>München</strong> | P<br />

Fon 018 01-555111<br />

Fax 51546669<br />

ÞÞ<br />

muenchen@arbeitsagentur.de<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

Haushaltshilfe<br />

E<strong>in</strong>e Kostenübernahme für e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe<br />

besteht, wenn der Haushalt<br />

wegen Krankheit oder e<strong>in</strong>er Krankenhausbehandlung<br />

nicht selbständig<br />

geführt werden und wenn ke<strong>in</strong>e<br />

Person im Haushalt dies übernehmen<br />

kann. Die Kosten übernimmt <strong>in</strong> der<br />

Regel die Krankenkasse. Besteht ke<strong>in</strong>e<br />

Krankenversicherung, so wenden Sie<br />

Weitere f<strong>in</strong>anzielle<br />

Leistungen nach den<br />

Sozialgesetzbüchern<br />

Über weitere f<strong>in</strong>anzielle Leistungen –<br />

z. B. wenn das Geld der Pflegeversicherung<br />

nicht ausreicht, die Pflege zu zahlen<br />

– <strong>in</strong>formiert Sie das für Sie zuständige<br />

Sozialbürgerhaus <strong>in</strong> Ihrem Stadtteil.<br />

Die Adressen der Sozialbürgerhäuser<br />

f<strong>in</strong>den Sie auf den Seiten 98 ff.<br />

P-Konto und Girokonto<br />

für Jedermann<br />

P-Konto (Pfändungsschutzkonto)<br />

Seit dem 1.1.2012 besteht Pfändungsschutz<br />

nur noch auf dem P-Konto.<br />

Man erhält e<strong>in</strong> P-Konto, <strong>in</strong>dem man<br />

e<strong>in</strong> bestehendes Girokonto <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />

P-Konto umwandeln lässt. Der Kunde/<br />

die Kund<strong>in</strong> stellt dafür bei se<strong>in</strong>er/ihrer<br />

Bank e<strong>in</strong>en Antrag. Auf die Umwandlung<br />

hat der Kunde/die Kund<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

gesetzlichen Anspruch. Auf dem<br />

P-Konto ist e<strong>in</strong> bestimmter Sockelbetrag<br />

(<strong>2013</strong>: 1045,04 €) nicht pfändbar.<br />

E<strong>in</strong>e Erhöhung des Betrages, z. B. für<br />

die Ehefrau/den Ehemann und die<br />

Girokonto für Jedermann<br />

Für Personen mit wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit,<br />

bei Sparkassen und Banken e<strong>in</strong><br />

„Girokonto für Jedermann“ (auch Bürger<strong>in</strong>nen-<br />

und Bürgerkonto genannt)<br />

e<strong>in</strong>zurichten. Dieses Girokonto kann<br />

nicht überzogen werden, man kann<br />

also lediglich über das dort bestehende<br />

Guthaben verfügen. Damit ist es<br />

aber möglich, se<strong>in</strong>e Überweisungen<br />

z. B. für Miete und Strom bargeldlos<br />

über das Konto abzuwickeln.<br />

Sollten Sie Fragen zum P-Konto oder<br />

zum Girokonto für Jedermann haben,<br />

so können Sie Rat und Hilfe bei e<strong>in</strong>er<br />

der Münchner Schuldnerberatungsstellen<br />

(s.S. 90 ff) e<strong>in</strong>holen.<br />

Spenden- und<br />

Stiftungsmittel<br />

Zusätzlich zu den f<strong>in</strong>anziellen Leistungen<br />

nach den Sozialgesetzbüchern gibt<br />

es Spenden- und Stiftungsmittel, die<br />

Personen <strong>in</strong> Notlagen und bei f<strong>in</strong>anziellen<br />

Engpässen unterstützen.<br />

Wenden Sie sich bitte an das für Sie<br />

zuständige Sozialbürgerhaus <strong>in</strong> Ihrem<br />

Stadtteil. Die Adressen f<strong>in</strong>den Sie auf<br />

den Seiten 98 ff.<br />

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