Günstiger Leben in München (Stand 2013-06)
Günstiger Leben in München (Stand 2013-06)
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<strong>Günstiger</strong> leben <strong>in</strong> <strong>München</strong><br />
Gesetzliche Ansprüche und f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung<br />
10<br />
Der Antrag ist bei der Agentur für<br />
Arbeit zu stellen, <strong>in</strong> deren Bezirk der<br />
Auszubildende se<strong>in</strong>en Wohnsitz oder<br />
se<strong>in</strong>en gewöhnlichen Aufenthalt hat.<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen erhalten<br />
weitere f<strong>in</strong>anzielle Unterstützungen.<br />
sich bitte an das für Sie zuständige<br />
Sozialbürgerhaus <strong>in</strong> Ihrem Stadtteil.<br />
Hier können Sie die entsprechende<br />
Leistung beantragen. Die Adressen<br />
der Sozialbürgerhäuser f<strong>in</strong>den Sie<br />
auf den Seiten 98 ff.<br />
K<strong>in</strong>der, muss besche<strong>in</strong>igt werden.<br />
Dies ist möglich durch die Jobcenter,<br />
die Arbeitgeber oder die Schuldnerberatungsstellen.<br />
Noch zu beachten: Jede Person kann<br />
nur e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Pfändungsschutzkonto<br />
gleichzeitig führen.<br />
qqReferat für Bildung und Sport<br />
Amt für Ausbildungsförderung<br />
Neuhauser Straße 39<br />
80331 <strong>München</strong><br />
Fon 233-96266, Fax 233-83388<br />
ÞÞ<br />
afa.rbs@muenchen.de<br />
Weitere Informationen erhalten Sie<br />
beim Servicetelefon Ausbildungsund<br />
Aufstiegsförderung 233-96778.<br />
Informationen und Formulare zum<br />
herunterladen f<strong>in</strong>den Sie unter<br />
www.muenchen.de/afa.<br />
Aus- und Weiterbildung/<br />
Berufsausbildungsbeihilfe<br />
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) richtet<br />
sich an Personen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beruflichen<br />
Ausbildung oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er berufsvorbereitenden<br />
Bildungsmaßnahme. F<strong>in</strong>anziell<br />
unterstützt wird auch die Vorbereitung<br />
auf den nachträglichen Erwerb<br />
des Hauptschulabschlusses oder<br />
e<strong>in</strong>es gleichwertigen Schulabschlusses.<br />
Voraussetzung ist, dass die Person<br />
während der Ausbildung nicht bei den<br />
Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsbetrieb<br />
vom Elternhaus zu weit<br />
entfernt ist.<br />
Informationen erhalten Sie bei Ihrer<br />
Beratungskraft bei der Agentur für Arbeit.<br />
qqAgentur für Arbeit <strong>München</strong><br />
Kapuz<strong>in</strong>erstraße 26<br />
80337 <strong>München</strong> | P<br />
Fon 018 01-555111<br />
Fax 51546669<br />
ÞÞ<br />
muenchen@arbeitsagentur.de<br />
www.arbeitsagentur.de<br />
Haushaltshilfe<br />
E<strong>in</strong>e Kostenübernahme für e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe<br />
besteht, wenn der Haushalt<br />
wegen Krankheit oder e<strong>in</strong>er Krankenhausbehandlung<br />
nicht selbständig<br />
geführt werden und wenn ke<strong>in</strong>e<br />
Person im Haushalt dies übernehmen<br />
kann. Die Kosten übernimmt <strong>in</strong> der<br />
Regel die Krankenkasse. Besteht ke<strong>in</strong>e<br />
Krankenversicherung, so wenden Sie<br />
Weitere f<strong>in</strong>anzielle<br />
Leistungen nach den<br />
Sozialgesetzbüchern<br />
Über weitere f<strong>in</strong>anzielle Leistungen –<br />
z. B. wenn das Geld der Pflegeversicherung<br />
nicht ausreicht, die Pflege zu zahlen<br />
– <strong>in</strong>formiert Sie das für Sie zuständige<br />
Sozialbürgerhaus <strong>in</strong> Ihrem Stadtteil.<br />
Die Adressen der Sozialbürgerhäuser<br />
f<strong>in</strong>den Sie auf den Seiten 98 ff.<br />
P-Konto und Girokonto<br />
für Jedermann<br />
P-Konto (Pfändungsschutzkonto)<br />
Seit dem 1.1.2012 besteht Pfändungsschutz<br />
nur noch auf dem P-Konto.<br />
Man erhält e<strong>in</strong> P-Konto, <strong>in</strong>dem man<br />
e<strong>in</strong> bestehendes Girokonto <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />
P-Konto umwandeln lässt. Der Kunde/<br />
die Kund<strong>in</strong> stellt dafür bei se<strong>in</strong>er/ihrer<br />
Bank e<strong>in</strong>en Antrag. Auf die Umwandlung<br />
hat der Kunde/die Kund<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />
gesetzlichen Anspruch. Auf dem<br />
P-Konto ist e<strong>in</strong> bestimmter Sockelbetrag<br />
(<strong>2013</strong>: 1045,04 €) nicht pfändbar.<br />
E<strong>in</strong>e Erhöhung des Betrages, z. B. für<br />
die Ehefrau/den Ehemann und die<br />
Girokonto für Jedermann<br />
Für Personen mit wirtschaftlichen<br />
Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit,<br />
bei Sparkassen und Banken e<strong>in</strong><br />
„Girokonto für Jedermann“ (auch Bürger<strong>in</strong>nen-<br />
und Bürgerkonto genannt)<br />
e<strong>in</strong>zurichten. Dieses Girokonto kann<br />
nicht überzogen werden, man kann<br />
also lediglich über das dort bestehende<br />
Guthaben verfügen. Damit ist es<br />
aber möglich, se<strong>in</strong>e Überweisungen<br />
z. B. für Miete und Strom bargeldlos<br />
über das Konto abzuwickeln.<br />
Sollten Sie Fragen zum P-Konto oder<br />
zum Girokonto für Jedermann haben,<br />
so können Sie Rat und Hilfe bei e<strong>in</strong>er<br />
der Münchner Schuldnerberatungsstellen<br />
(s.S. 90 ff) e<strong>in</strong>holen.<br />
Spenden- und<br />
Stiftungsmittel<br />
Zusätzlich zu den f<strong>in</strong>anziellen Leistungen<br />
nach den Sozialgesetzbüchern gibt<br />
es Spenden- und Stiftungsmittel, die<br />
Personen <strong>in</strong> Notlagen und bei f<strong>in</strong>anziellen<br />
Engpässen unterstützen.<br />
Wenden Sie sich bitte an das für Sie<br />
zuständige Sozialbürgerhaus <strong>in</strong> Ihrem<br />
Stadtteil. Die Adressen f<strong>in</strong>den Sie auf<br />
den Seiten 98 ff.<br />
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