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Ergänzung zu den TAB Mittelspannung, NNG - N-ERGIE Netz GmbH

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<strong>Ergän<strong>zu</strong>ng</strong><br />

<strong>TAB</strong> <strong>Mittelspannung</strong> 2008<br />

2.3 Betriebsspannung am <strong>Netz</strong>anschlusspunkt<br />

Hinsichtlich der Betriebsspannung am <strong>Netz</strong>anschlusspunkt<br />

sind DIN EN 50160 und die Normen<br />

der Reihe DIN EN 61000 (Elektromagnetische Verträglichkeit)<br />

<strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Hinweis: Das Hochspannungsnetz (110 kV) der<br />

N-<strong>ERGIE</strong> wird als <strong>Netz</strong> mit niederohmiger Sternpunkterdung<br />

betrieben. Einpolige Erdfehler führen<br />

<strong>zu</strong> kurzzeitigen Spannungseinbrüchen, die Häufigkeit<br />

kann regional und saisonal variieren.<br />

2.4 <strong>Netz</strong>rückwirkungen<br />

kein Eintrag<br />

2.4.1 Allgemeines<br />

kein Eintrag<br />

2.4.2 Schnelle Spannungsänderungen<br />

kein Eintrag<br />

2.4.3 Flicker<br />

kein Eintrag<br />

2.4.4 Oberschwingungen und Zwischenharmonische<br />

kein Eintrag<br />

2.4.5 Spannungsunsymmetrien<br />

kein Eintrag<br />

2.4.6 Kommutierungseinbrüche<br />

kein Eintrag<br />

2.4.7 Tonfrequenz-Rundsteuerung<br />

kein Eintrag<br />

2.4.8 Trägerfrequente Nut<strong>zu</strong>ng des Kun<strong>den</strong>netzes<br />

kein Eintrag<br />

2.4.9 Vorkehrungen gegen Spannungsabsenkungen<br />

und Versorgungsunterbrechungen<br />

kein Eintrag<br />

3. Übergabestation<br />

3.1 Baulicher Teil<br />

3.1.1 Allgemeines<br />

Übergabestationen können als freistehende oder<br />

baulich integrierte Stationen errichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Übergabestationen sind in unmittelbarer Nähe <strong>zu</strong>r<br />

Versorgungsleitung (in der Regel 15 m) und an der<br />

Grundstücksgrenze <strong>zu</strong> öffentlichen Wegen an<strong>zu</strong>ordnen.<br />

Die maximale Länge der Anschlussleitungen<br />

darf je System 50 m nicht überschreiten.<br />

Bei freistehen<strong>den</strong> Übergabestationen wird der Einsatz<br />

von fabrikfertigen Stationen gemäß DIN EN<br />

62271-202 empfohlen (IAC AB 16 kA/1s; Gehäuseklasse<br />

20).<br />

Baulich integrierte Übergabestationen sind vor<strong>zu</strong>gsweise<br />

mit einem Zugang vom öffentlichen Grund aus<br />

<strong>zu</strong> erstellen. Kombinierte <strong>Netz</strong>-/Übergabestationen<br />

sind nach Anhang B 7 <strong>zu</strong> errichten.<br />

Die Errichtung einer Übergabestation in Obergeschossen<br />

oder Geschossen unterhalb des 1. Untergeschosses<br />

ist nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

3.1.2 Einzelheiten <strong>zu</strong>r baulichen Ausführung<br />

Um die Sicherheit der Anlage <strong>zu</strong> gewährleisten, sind<br />

nicht brennbare Bauteile <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>.<br />

Zur Vermeidung von Störungen ist die Übergabestation<br />

gegen das Eindringen von Tieren, Fremdkörpern<br />

und Feuchtigkeit, insbesondere an Belüftungsöffnungen,<br />

Kabeleinführungen und Türen,<br />

<strong>zu</strong>verlässig <strong>zu</strong> schützen.<br />

Zugang und Türen<br />

Der Zugang, die Zufahrt und der Anlagentransport<br />

<strong>zu</strong> der Übergabestation und dem Messraum müssen<br />

jederzeit ungehindert möglich sein. Zugänge über<br />

Keller-/Einbringschächte mittels Steigleitern sind<br />

nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Zufahrt ist für einen LKW aus<strong>zu</strong>legen.<br />

Türen bei integrierten Stationen sind selbstschließend<br />

aus<strong>zu</strong>führen.<br />

Zarge und Türblatt müssen <strong>den</strong> Beanspruchungen<br />

in Folge eines Störlichtbogenfalles standhalten (z.B.<br />

Dreipunktverriegelung).<br />

Warnschilder sind <strong>zu</strong>verlässig und dauerhaft <strong>zu</strong><br />

befestigen.<br />

Die Bezeichnung der Übergabestation wird von der<br />

N-<strong>ERGIE</strong> durchgeführt und dementsprechend gekennzeichnet.<br />

Für sämtliche Zugangstüren im Verlauf des<br />

Stations<strong>zu</strong>ganges ist der Einbau von zwei Profilhalbzylindern<br />

(Doppelschließsystem) vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Sollte ein Doppelschließsystem nicht möglich sein,<br />

ist mindestens ein Schlüsselkasten mit hinterlegtem,<br />

kun<strong>den</strong>spezifischem Schlüssel an einer für die<br />

N-<strong>ERGIE</strong> jederzeit <strong>zu</strong>gänglichen Stelle an<strong>zu</strong>bringen.<br />

Die N-<strong>ERGIE</strong> stellt die für ihre Belange notwendigen<br />

Schließzylinder <strong>zu</strong>r Verfügung. Die Schließzylinder<br />

verbleiben im Eigentum der N-<strong>ERGIE</strong>.<br />

Schlösser und Betätigungseinrichtungen der Zugangstüren<br />

müssen ohne Schwierigkeit <strong>zu</strong>gänglich<br />

und <strong>zu</strong>verlässig gegen Verschmut<strong>zu</strong>ng und Wasser<br />

geschützt sein.<br />

Fenster<br />

kein Eintrag<br />

N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> 01/2014 6/44

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