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Schlussbericht 2012 - Neckar-Odenwald-Kreis

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<strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

des Rechnungsprüfungsamtes


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 2<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Rechnungsprüfungsamt<br />

<strong>Schlussbericht</strong><br />

über die Prüfung des<br />

Jahresabschlusses<br />

<strong>2012</strong><br />

Herausgeber:<br />

Landratsamt <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt<br />

Renzstr. 7<br />

74821 Mosbach<br />

Tel. 06261-841040<br />

Email: Wulfrin.Schatz@<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>.de<br />

http://www.neckar-odenwald-kreis.de


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 3<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

AfA<br />

ARAP<br />

ATZ<br />

BGB<br />

BW<br />

BWLV<br />

ELB<br />

ErgHH<br />

FAG<br />

FB<br />

FD<br />

FKSH<br />

GemHVO<br />

GemKVO<br />

GemO<br />

GG<br />

ggf.<br />

GPA<br />

HGB<br />

i.H.v.<br />

i.V.m.<br />

IKS<br />

KIVBF<br />

KMZ<br />

KVJS<br />

LKrO<br />

LOWiG<br />

LRKG<br />

NKHR<br />

NOK<br />

o.e.<br />

ÖPNV<br />

owi21<br />

PG<br />

PRAP<br />

PSCD<br />

PWB<br />

rd.<br />

RPA<br />

Rz<br />

SAP<br />

SAP-DVV<br />

SGB<br />

SHV<br />

SoBEG<br />

THH<br />

UVB<br />

UVG<br />

VJ<br />

VK<br />

VwV<br />

VRG<br />

WAUS<br />

z.B.<br />

Absetzung für Abnutzungen (Abschreibungen)<br />

aktiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Altersteilzeit<br />

Bürgerliches Gesetzbuch<br />

Baden-Württemberg<br />

Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation<br />

Erster Landesbeamter<br />

Ergebnishaushalt<br />

Finanzausgleichsgesetz<br />

Fachbereich<br />

Fachdienst<br />

Frauen- und Kinderschutzhaus<br />

Gemeindehaushaltsverordnung<br />

Gemeindekassenverordnung<br />

Gemeindeordnung<br />

Grundgesetz<br />

gegebenenfalls<br />

Gemeindeprüfungsanstalt<br />

Handelsgesetzbuch<br />

in Höhe von<br />

in Verbindung mit<br />

Internes Kontrollsystem<br />

Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken<br />

<strong>Kreis</strong>medienzentrum<br />

Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />

Landkreisordnung<br />

Landesordnungswidrigkeitengesetz<br />

Landesreisekostengesetz<br />

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

oben erwähnt<br />

Öffentlicher Personen Nachverkehr<br />

EDV-Programm Ordnungswidrigkeiten<br />

Produktgruppe NKHR<br />

passiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />

SAP-Debitorenbuchhaltung<br />

Pauschalwertberichtigung<br />

rund<br />

Rechnungsprüfungsamt<br />

Randziffer<br />

Softwareanbieter<br />

SAP-Personalabrechnungsprogramm<br />

Sozialgesetzbuch<br />

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge<br />

Sonderbehördeneingliederungsgesetz<br />

Teilhaushalt<br />

Untere Verwaltungsbehörde<br />

Unterhaltsvorschussgesetz<br />

Vorjahr<br />

Vollkräfte<br />

Verwaltungsvorschrift<br />

Verwaltungsreformgesetz<br />

EDV-Programm Wiederkehrende Ausgaben<br />

zum Beispiel


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 4<br />

_________________________________________________________________________________<br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

Abkürzungsverzeichnis 3<br />

Das Wichtigste in Kürze...................................................................................................... 5<br />

1. Rechnungsprüfung und <strong>Schlussbericht</strong>.................................................................................. 8<br />

1.1 Stellung des <strong>Schlussbericht</strong>es ................................................................................................ 8<br />

1.2 Rechnungsprüfungsamt ......................................................................................................... 8<br />

1.3 Prüfungsstandards, Internes Kontrollsystem und Korruptionsprävention ............................. 9<br />

1.4 Verwendungsnachweise, Kostenerstattungen...................................................................... 10<br />

1.5 Stand der überörtlichen Prüfungen ...................................................................................... 10<br />

1.5.1 Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung ....................................................................... 10<br />

1.5.2 Bauausgaben ........................................................................................................................ 11<br />

2. Haushaltsplanung <strong>2012</strong>........................................................................................................ 11<br />

2.1 Haushaltsplan <strong>2012</strong>.............................................................................................................. 11<br />

3. Jahresabschluss <strong>2012</strong> ........................................................................................................... 13<br />

3.1 Schlussbilanz <strong>2012</strong> .............................................................................................................. 16<br />

3.2 Prüfung Jahresabschluss <strong>2012</strong> ............................................................................................. 18<br />

3.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (Konto 00) ............................................................... 18<br />

3.2.2 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Konto 01) ................................. 18<br />

3.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Konto 02) ..................................... 18<br />

3.2.4 Infrastrukturvermögen (Konto 03)....................................................................................... 19<br />

3.2.5 Bauten auf fremden Grundstücken (Konto 04).................................................................... 20<br />

3.2.6 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (Konto 05) ................................................................ 20<br />

3.2.7 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (Konto 06) ............................................... 20<br />

3.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung (Konto 07) .................................................................. 20<br />

3.2.9 Vorräte (Konto 08)............................................................................................................... 21<br />

3.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (Konto 09) ........................................................ 21<br />

3.2.11 Anteile an verbundenen Unternehmen (Konto 10).............................................................. 22<br />

3.2.12 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen<br />

kommunalen Zusammenschlüssen (Konto 11).................................................................... 22<br />

3.2.13 Sondervermögen (Konto 12) ............................................................................................... 23<br />

3.2.14 Ausleihungen (Konto 13)..................................................................................................... 23<br />

3.2.15 Wertpapiere, Sonstige Einlagen (Konto 14) ........................................................................ 24<br />

3.2.16 Öffentlich-rechtliche Forderungen (Konto 15).................................................................... 25<br />

3.2.17 Forderungen aus Transferleistungen (Konto 15) ................................................................. 26<br />

3.2.18 Privatrechtliche Forderungen (Konto 16) ............................................................................ 27<br />

3.2.19 Liquide Mittel (Konto 17).................................................................................................... 28<br />

3.2.20 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Konto 18)............................................................... 29<br />

3.2.21 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (Konto 18)............................................ 30<br />

3.2.22 Basiskapital (Konto 20) ....................................................................................................... 30<br />

3.2.23 Rücklagen (Konto 20).......................................................................................................... 30<br />

3.2.24 Sonderposten für Investitionszuweisungen (Konto 21)....................................................... 31<br />

3.2.25 Anleihen (Konto 22) ............................................................................................................ 32<br />

3.2.26 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Konto 23)........................................................... 32<br />

3.2.27 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (Konto 24) .......... 33


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 5<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3.2.28 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Konto 25).......................................... 34<br />

3.2.29 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (Konto 26)......................................................... 34<br />

3.2.30 Sonstige Verbindlichkeiten (Konto 27) ............................................................................... 34<br />

3.2.31 Rückstellungen (Konto 28).................................................................................................. 37<br />

3.2.32 Passive Rechnungsabgrenzung (Konto 29) ......................................................................... 40<br />

3.3 Ergebnisrechnung <strong>2012</strong> ....................................................................................................... 41<br />

3.3.1 Gesamtergebnisrechnung <strong>2012</strong> und Haushaltsausgleich ..................................................... 41<br />

3.3.2 Kennzahlen im NKHR......................................................................................................... 42<br />

3.3.3 Kennzahl Netto-Steuer-Quote (NSQ).................................................................................. 42<br />

3.3.4 Kennzahl Finanzausgleichsquote (FAGQ) .......................................................................... 43<br />

3.3.5 Kennzahl Sozialaufwandsquote (SAQ) ............................................................................... 43<br />

3.3.6 Kennzahl Personalaufwandsquote (PAQ) ........................................................................... 44<br />

3.4 Finanzrechnung <strong>2012</strong>........................................................................................................... 45<br />

3.4.1 Gesamtfinanzrechnung <strong>2012</strong> ............................................................................................... 45<br />

3.4.2 Kennzahl Nettoinvestitionsrate (NIR) und –quote (NIQ).................................................... 46<br />

3.4.3 Kennzahl Reinvestitionsquote (RIQ)................................................................................... 46<br />

3.4.4 Kassenüberwachung ............................................................................................................ 47<br />

3.5 Einhaltung des Haushaltsplanes, Haushaltsübertragungen.................................................. 47<br />

3.6 Anhang und Rechenschaftsbericht....................................................................................... 50<br />

4. Weitere Prüfungen ............................................................................................................... 52<br />

4.1 Vorbemerkungen ................................................................................................................. 52<br />

4.2 Teilhaushalt 1: Innere Verwaltung....................................................................................... 53<br />

4.2.1 Postdienstleistungen ............................................................................................................ 53<br />

4.3 Teilhaushalt 2: Sicherheit und Ordnung .............................................................................. 53<br />

4.3.1 Zuschüsse Feuerwehrwesen................................................................................................. 53<br />

4.4 Teilhaushalt 5: Soziales und Jugend.................................................................................... 54<br />

4.4.1 Frauen- und Kinderschutzhaus ............................................................................................ 54<br />

4.4.2 Betreuungsverein <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> ......................................................................... 55<br />

4.4.3 Zahlungsströme zwischen Landkreis und Jobcenter............................................................ 56<br />

4.4.4 Abrechnung Gesamtverwaltungskosten zwischen Landkreis und Jobcenter ...................... 58<br />

4.5 Teilhaushalt 9: Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV....................................................... 59<br />

4.5.1 Fähre und <strong>Neckar</strong>brücke Zwingenberg................................................................................ 59<br />

4.5.2 Schadstellen- und Deckenprogramm bei Bundes-, Landes- und <strong>Kreis</strong>straßen.................... 59<br />

4.5.3 Abrechnung und Prüfung Gemeinschaftsaufwand <strong>Kreis</strong>straßen ......................................... 60<br />

4.6 Prüfungen im Personalbereich ............................................................................................. 61<br />

4.7 Betätigungsprüfung.............................................................................................................. 61<br />

4.7.1 Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsunternehmen ................................................................ 63<br />

5. Feststellungsbeschluss ......................................................................................................... 64


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 6<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Das Wichtigste in Kürze<br />

Das System der Internen Kontrollsysteme ist von Ausnahmen abgesehen noch zu verbessern (Rz.<br />

1.3).<br />

*<br />

Nach der <strong>Kreis</strong>umlagesenkung von 35,8% auf 35% lag der <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> noch mit 1,27<br />

Prozentpunkten über dem Landesdurchschnitt (VJ 1,53%). Bei dem wesentlich aussagefähigeren<br />

Wert der <strong>Kreis</strong>umlage pro Einwohner nach dem Haushaltsvergleich des Landkreistages lag der<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> dagegen mit rd. 309 € um rd. 25 €/Einw. (VJ 7 €) nach wie vor unter dem<br />

Landesdurchschnitt (Rz. 2.1).<br />

Die <strong>Kreis</strong>umlage reicht nicht aus, um den Gesamtzuschussbedarf des Teilhaushaltes 5 zu decken.<br />

Der Anteil der <strong>Kreis</strong>umlage ist auf 91,4% gesunken, liegt rd. 3,96 Mio. € unter dem Gesamtzuschussbedarf<br />

und verursacht eine Sozialaufwandsquote von 39,55 % bzw. 346,55 € pro Einwohner<br />

(Rz. 3.3.5).<br />

*<br />

Die gesamten liquiden Mittel haben sich gegenüber 2011 von rd. 14,5 Mio. € auf rd. 17.4 Mio. €<br />

erhöht. Die vorhandene Liquidität war im Jahresablauf ausreichend, weil jeweils zur Quartalsmitte,<br />

bevor die Finanzzuweisungen eingehen, noch ausreichend liquide Mittel vorhanden waren. Aus der<br />

Fortschreibung der gesamten Liquiditätsdarstellung im Finanzplanzeitraum bis 2016 ergibt sich<br />

unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Kreditermächtigung <strong>2012</strong> sowie der Haushaltsübertragungen<br />

2013 allerdings ein Absinken der Liquidität (incl. Festgelder) auf 8,5 Mio. €. (Rz. 3.2.19).<br />

*<br />

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (ohne Darlehensschulden der Beteiligungsgesellschaften)<br />

sind auf rd. 26,3 Mio. € oder 185,67 € je Einwohner gesunken. Gemessen an der Bilanzsumme<br />

ergibt dies eine Fremdkapitalquote von 18,50 % (Rz. 3.2.26).<br />

*<br />

Das ordentliche Ergebnis von rd. 2.236 TEUR erfüllt die Haushaltsausgleichsvorschrift. Die Abschreibungen<br />

wurden damit erwirtschaftet. Zusammen mit dem positiven außerordentlichen Ergebnis<br />

von rd. 89 TEUR (Rz. 3.3.1) stehen in den entsprechenden Rücklagen rd. 5,4 Mio. € zur<br />

Verfügung (Rz. 3.2.23).<br />

*<br />

Die Nettoinvestitionsrate gibt den Betrag an, der vom Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes<br />

nach Abzug der Kredittilgung für Investitionen zur Verfügung steht. Sie betrug rd. 8,357<br />

Mio. € (Rz. 3.4.2).


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 7<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Die Haushaltsübertragungen <strong>2012</strong> haben ein Volumen von rd. 7,9 Mio. € (Rz. 3.5).<br />

*<br />

*<br />

Die bilanzierte Vermögens- und Finanzlage des Landkreises ist zu einen von den bei Rz. 3.2.4 (Konto<br />

03910000 Stützmauern), Rz. 3.2.12 (Konto 11 Beteiligung Zweckverband KIVBF), Rz.<br />

3.2.16(Konto 15 PWB UVG-Leistungen), Rz. 3.2.30 (Konto 27993140 Schlüsselgeldkaution Asylbewerberunterkunft)<br />

und Rz. 3.2.31 (Konto 28 Rückstellung UVG-Leistungen) erwähnten Prüfungsfeststellungen,<br />

zum anderen vom Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse<br />

2010 und 2011 durch die GPA tangiert.<br />

Die Korrektur der GPA-Prüfung erfolgt abschließend im Jahresabschluss 2013.<br />

Gleichwohl kann der Jahresabschluss <strong>2012</strong> in der vorgelegten Form vom <strong>Kreis</strong>tag beschlossen<br />

werden (Rz. 5).


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 8<br />

_________________________________________________________________________________<br />

1. Rechnungsprüfung und <strong>Schlussbericht</strong><br />

1.1 Stellung des <strong>Schlussbericht</strong>es<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses (vgl. Rz. 3) nach §<br />

110 der Gemeindeordnung im <strong>Schlussbericht</strong> das Ergebnis des Jahresabschlusses unter<br />

Berücksichtigung prüfungsrelevanter Erkenntnisse zu würdigen. Der <strong>Kreis</strong>tag als<br />

Hauptorgan des Landkreises kann u.a. auch damit seine Kontrollmöglichkeit gegenüber der<br />

Verwaltung wahrnehmen.<br />

Um die Informationsqualität zu steigern, enthält der <strong>Schlussbericht</strong> darüber hinaus ggf.<br />

auch aktuelle Informationen und Hinweise, die über den reinen Rechenschafts- oder Erläuterungscharakter<br />

für das Jahr <strong>2012</strong> hinausgehen. Dieser <strong>Schlussbericht</strong> ist nicht das<br />

Werk eines Einzelnen, sondern das Produkt der Teamarbeit des Rechnungsprüfungsamtes.<br />

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit sind erwähnenswerte<br />

Prüfungsergebnisse in grün kursiver Schrift dargestellt.<br />

1.2 Rechnungsprüfungsamt<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hat nach § 110 Abs. 1 der GemO Pflichtaufgaben (z.B. Beachtung<br />

der Recht- und Gesetzmäßigkeit) und nach § 112 Abs. 2 der GemO durch <strong>Kreis</strong>tagsbeschluss<br />

übertragene freiwillige Aufgaben (insbesondere Prüfung der Organisation und<br />

Wirtschaftlichkeit). Die Arbeit ist dabei von der Absicht geprägt, die Verwaltung bei ihren<br />

Aufgaben mit Rat und Tat konstruktiv zu unterstützen, ohne die besondere Aufgabenstellung<br />

der Prüfung dabei zu vernachlässigen. Dabei beschränkt sich die Prüfung nicht<br />

nur auf bloße Vergangenheitsbewältigung, sondern will nach Möglichkeit über beratende<br />

Hinweise auch zukunftsorientiert wirken. Bei der Durchführung der Prüfungsaufgaben<br />

wird neben der Beachtung der Recht- und Gesetzmäßigkeit oder der Berücksichtigung von<br />

Sicherheitsaspekten auch Augenmerk auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.<br />

Hierbei werden organisatorische und wirtschaftliche Aspekte stärker gewichtet und<br />

Schwerpunktprüfungen umfassender ausgerichtet. Die Rechnungsprüfung hat damit im<br />

Vergleich zu der reinen Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer eine weiter- und<br />

tiefergehende Aufgabenstellung.<br />

Die Landkreisverwaltung ist als Einheitsverwaltung sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde<br />

(Landkreis) als auch staatliche Behörde (Untere Verwaltungsbehörde, § 1<br />

Abs. 3 Satz 2 LKrO). Entscheidungen der Landratsämter als Untere Verwaltungsbehörden<br />

sind "staatliche Akte", die mangels einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung grundsätzlich<br />

nicht im Rahmen der kommunalen (örtlichen und überörtlichen) Rechnungsprüfung<br />

geprüft werden können. Nach § 11 Abs. 3 FAG bzw. § 2 LOWiG werden aber die festgesetzten<br />

Gebühren und Bußgelder der Unteren Verwaltungsbehörde den Landkreisen als<br />

eigene Einnahmen überlassen. Hieraus folgt eine Veranschlagung im Haushaltsplan und<br />

eine Verbuchung im Jahresabschluss. Dadurch besteht nach § 110 Abs. 1 GemO eine Prüfungspflicht<br />

auch in diesem Bereich. Eine sachliche Prüfung der ureigenen UVB-Tätigkeit


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 9<br />

_________________________________________________________________________________<br />

ist selbstverständlich nicht Prüfungsgegenstand. Ungeachtet dessen wurde Mitte <strong>2012</strong> auf<br />

Wunsch des ELB mit einer Prüfung von Landschaftspflegemaßnahmen der Jahre 2008<br />

bis <strong>2012</strong> durchgeführt.<br />

Die vielfältigen Aufgaben der Rechnungsprüfung in Verbindung mit der Personalausstattung<br />

erfordern es, von dem in § 15 der Gemeindeprüfungsordnung verankerten Recht<br />

Gebrauch zu machen und sich bei der Prüfung auf Stichproben zu beschränken, Prioritäten<br />

zu setzen, teilweise größere Prüfungsabstände oder sogar Prüfungslücken in Kauf zu nehmen.<br />

Dies gilt um so mehr, als die Aufgaben der Rechnungsprüfung mit der Personalausstattung<br />

(derzeit 4,75 VK) in Einklang zu bringen sind und die sich trotz vermehrter Aufgaben<br />

und höheren Anforderungen z.B. durch die Verwaltungsreform 2005 und der Einführung<br />

der Doppik nicht erhöht haben. Beide Ereignisse haben definitiv die Prüfungsaufgaben<br />

nicht verringert. Insbesondere das NKHR in Verbindung mit der EDV-Software verursacht<br />

aufgrund seiner höheren Komplexität einen bleibenden Mehraufwand mit entsprechend erhöhten<br />

Anforderungen, die bei der Finanzverwaltung und der Landkreiskasse zu erhöhter<br />

Personalbesetzung geführt haben.<br />

Die wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung <strong>2012</strong> sind in den nachfolgenden Randziffern<br />

dargestellt.<br />

1.3 Prüfungsstandards, Internes Kontrollsystem und Korruptionsprävention<br />

Die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten bei der Rechnungsprüfung werden seit<br />

2009 durch sog. sicherheitsorientierte Prüfungsstandards für verschiedene Bereiche sichergestellt.<br />

Fertig gestellt wurden bisher Prüfungsstandards für die kameralen Kassenprüfungen<br />

bei SAP-Anwendern, für den Sozialbereich und für die Bezügeabrechnung mit<br />

SAP-DVV-Personal. Durch die Einführung des NKHR wurde der Prüfungsstandard für die<br />

Kassenprüfungen angepasst und für die doppische Jahresabschlussprüfung neu entwickelt.<br />

Die Führungskräfte sind in den Fachbereichen dafür verantwortlich, dass für alle wesentlichen<br />

Geschäftsprozesse ein funktionierendes Steuerungs- und Überwachungssystem besteht.<br />

Für den Jahresabschluss ist dieses auch als IKS (Internes Kontrollsystem) bekannte<br />

Verfahren aufgrund § 95 GemO, §§ 34-35 GemHVO verpflichtend und seitens des FB 1<br />

für die Erstellung des Jahresabschlusses auch umgesetzt (vgl. Rz. 3).<br />

Die entsprechende Teilumsetzung in den Fachbereichen sowie das IKS für sonstige wesentlichen<br />

Geschäftsprozesse ist von Ausnahmen abgesehen noch zu verbessern.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt ist gerne bereit, an der Umsetzung mit Rat und Tat mitzuwirken.<br />

Es gehört nach unserem Verständnis auch zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn, durch geeignete<br />

Maßnahmen im Rahmen der Korruptionsprävention die Gefahren strafbarer Handlungen<br />

(z.B. Unterschlagungen) zu minimieren. Eine Arbeitsgruppe beim Landkreistag hat<br />

hierzu einen Fragebogen entwickelt, der abschließend mit empfehlenden Charakter vom<br />

Landkreistag zur Anwendung empfohlen wurde. Der Fragenkatalog mit Fragen zum Führungsbereich,<br />

zur Organisation, Korruptionsprävention und Datenschutz wendet sich in


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 10<br />

_________________________________________________________________________________<br />

erster Linie an die Behördenleitung und Führungskräfte, die im Wege eines Self-Audit den<br />

eigenen Verantwortungsbereich realistisch einschätzen und bewerten sollen. Landrat Dr.<br />

Brötel hat daher in diesem Sinne den Fragekatalog an die Fachbereichsleitungen weitergeleitet.<br />

Die Führungskräfte sollten zunächst eine Analyse ihres Arbeitsumfeldes vornehmen<br />

und die Wirksamkeit interner Kontrollen verbessern. Die Gefahren strafbarer Handlungen<br />

können damit zwar nicht vollständig verhindert werden, Ziel muss es jedoch sein, solche<br />

Verstöße zu erschweren oder ggf. rechtzeitig zu entdecken. Hierbei darf eine vernünftige<br />

und angemessene Korruptionsprävention aber nicht auf Verweis auf einen angeblichen Datenschutz<br />

geopfert werden, der damit zum Täterschutz mutieren würde.<br />

1.4 Verwendungsnachweise, Kostenerstattungen<br />

Das Rechnungsprüfungsamt soll jedes Jahr aufgrund von Nebenbestimmungen in den Zuwendungsbescheiden<br />

die Verwendungsnachweise zur Abrechnung verschiedener Zuwendungen<br />

prüfen und bestätigen, obwohl diese Prüfung sowohl von den in Rz. 1.2 erwähnten<br />

gesetzlichen oder übertragenen Aufgaben als auch von den geänderten Nebenbestimmungen<br />

zum Zuwendungsbescheid nicht gedeckt ist. Dies betrifft z.B. dies Zuschüsse zur Förderung<br />

der Leader-Geschäftsstelle, Strukturen in der Tagespflege, Förderung von sozialpsychiatrischen<br />

Diensten, Ausbau von <strong>Kreis</strong>straßen, Zuschuss Suchtberatung für den<br />

BWLV, Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter<br />

Menschen im ÖPNV nach dem SGB IX, das Aktionsprogramm Kindertagespflege<br />

aus Mittel des Europäischen Sozialfonds, die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und<br />

Familienhebammen und die Kostenerstattungsfälle nach den §§ 106, 108 SGB XII, 89<br />

SGB VIII, die seit dem 01.01.2005 mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />

Baden-Württemberg (KVJS) als überörtlichen Träger halbjährlich abgerechnet werden.<br />

Die Prüfung dieser Verwendungsnachweise ist teilweise sehr aufwändig und hochsensibel,<br />

insbesondere wenn eine Förderung mit EU-Mitteln erfolgt und muss mit den knappen<br />

personellen Ressourcen des Rechnungsprüfungsamtes und den Grundsätzen einer<br />

risikoorientierten Prüfungsstrategie in Einklang gebracht werden. Aus diesem Grund<br />

wird versucht, nur noch Verwendungsnachweise zu prüfen, die im Eigeninteresse des<br />

Landkreises liegen.<br />

1.5 Stand der überörtlichen Prüfungen<br />

1.5.1 Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung<br />

Die letzte überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />

durch die Gemeindeprüfungsanstalt betraf die Eröffnungsbilanz<br />

2010 sowie die Haushaltsjahre 20010 bis 2011. Die Unterrichtung des <strong>Kreis</strong>tages über<br />

den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes vom 18.02.2013 und der Stellungnahme der<br />

Verwaltung ist am 06.05.2013 erfolgt. Das Prüfungsverfahren wurde mit Schreiben des<br />

Regierungspräsidiums vom 22.07.2013 für abgeschlossen erklärt.


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 11<br />

_________________________________________________________________________________<br />

1.5.2 Bauausgaben<br />

Die letzte überörtliche Prüfung der Bauausgaben des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es durch die<br />

Gemeindeprüfungsanstalt betraf die Haushaltsjahre 2006 bis 2009. Die Unterrichtung des<br />

<strong>Kreis</strong>tages über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes vom 21.03.2011 und der<br />

Stellungnahme der Verwaltung ist am 20.07.2011 erfolgt. Das Prüfungsverfahren wurde<br />

mit Schreiben des Regierungspräsidiums vom 05.12.2011 für abgeschlossen erklärt, der<br />

<strong>Kreis</strong>tag hierüber am 02.05.<strong>2012</strong> unterrichtet.<br />

2. Haushaltsplanung <strong>2012</strong><br />

2.1 Haushaltsplan <strong>2012</strong><br />

Der Haushalt <strong>2012</strong> des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es war aufgrund der damaligen Verhältnisse<br />

am Arbeitsmarkt und den gestiegenen Steuereinnahmen zum einen von Zuversicht, zum<br />

anderen aber auch wegen der Unsicherheiten um die künftige Wirtschafts- und Finanzentwicklung<br />

von Sorge geprägt.<br />

Trotz dieser zweigeteilten Aussichten wurde der <strong>Kreis</strong>haushalt mit sehr viel Mut und Zuversicht<br />

aufgestellt. So wurde sogar der <strong>Kreis</strong>umlagehebesatz von 35,8% auf 35,0% gesenkt,<br />

was geplante Einnahmen von rd. 45,2 Mio. € zur Folge hatte. Damit lag der <strong>Neckar</strong>-<br />

<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> noch mit 1,27 Prozentpunkten über dem Landesdurchschnitt (VJ 1,53%).<br />

Bei dem wesentlich aussagefähigeren Wert der <strong>Kreis</strong>umlage pro Einwohner nach dem<br />

Haushaltsvergleich des Landkreistages lag der <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> dagegen mit rd.<br />

309 € um rd. 25 €/Einw. (VJ 7 €) nach wie vor unter dem Landesdurchschnitt. Hätte der<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> die landesdurchschnittlichen <strong>Kreis</strong>umlageeinnahmen von rd. 334<br />

€/Einw. erzielen können, so hätte das Gesamtaufkommen statt rd. 45,2 Mio. € bei rd. 48,8<br />

Mio. € gelegen. Hierzu wäre allerdings aufgrund der schwächeren Steuerkraftsumme der<br />

kreisangehörigen Gemeinden ein <strong>Kreis</strong>umlagehebesatz von 37,84% notwendig gewesen.<br />

Beim tatsächlichen <strong>Kreis</strong>umlageaufkommen bzw. beim Pro-Kopf Aufkommen je Einwohner<br />

zeigt sich im mehrjährigen Vergleich dementsprechend folgende Entwicklung:<br />

Jahr NOK Einw. BW Einw. Einw.Diff. NOK tats. Anteil ord. Ertr.<br />

2010 314,27 350,28 -36,01 46.571.913 36,23%<br />

2011 320,02 327,14 -7,12 47.428.730 35,83%<br />

<strong>2012</strong> 308,62 333,69 -25,07 45.196.242 33,67%<br />

Auch aufgrund der gesenkten <strong>Kreis</strong>umlage konnte trotz Veranschlagung eines globalen<br />

Minderaufwandes von 450.000 € kein ausgeglichener Ergebnishaushalt vorgelegt werden.<br />

Dieser schloss mit einem negativen veranschlagten Gesamtergebnis von 587.536 € ab. Die<br />

gesetzliche Ausgleichsverpflichtung nach § 24 GemHVO, nach der die veranschlagten Abschreibungen<br />

i.H.v. rd. 6,7 Mio. € unter dem Gesichtspunkt des Ressourcenverbrauchskonzepts<br />

zu erwirtschaften sind, war nicht erfüllt. Nach Artikel 13 Abs. 6 der Übergangsbestimmungen<br />

des Gesetzes zur Reform des NKHR können aber sog. Frühumsteiger für den


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 12<br />

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Haushaltsausgleich ersatzweise die bisherigen Regelungen sinngemäß anwenden. Dies bedeutet,<br />

dass im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes (alte<br />

Zuführungsrate) höher sein muss, als die Kredittilgung. Dies war wie unten ersichtlich der<br />

Fall.<br />

Im Finanzhaushalt betrugen die Auszahlungen für Investitionen rd. 8 Mio. € (Vorjahr rd.<br />

3,18 Mio. €). Nach Abzug der Einzahlungen für Investitionen betrug der zu finanzierende<br />

Saldo rd. 5,3 Mio. €, der durch den Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes von<br />

rd. 2,5 Mio. € und Kreditaufnahmen von 1,73 Mio. € auf rd. 1,1 Mio. € reduziert wurde.<br />

Zusammen mit der Kredittilgung von rd. 1,7 Mio. € ergab sich eine Verringerung der Liquidität<br />

von rd. 2,8 Mio. €.<br />

Der Finanzhaushaltsplan als Übersicht:<br />

Gesamtfinanzhaushalt<br />

Plan<br />

Auszahlungen <strong>2012</strong><br />

Investitionsförderung -3.171.222<br />

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -330.000<br />

Bewegliches Vermögen -1.327.600<br />

Finanzvermögen -70.500<br />

Baumaßnahmen -3.127.000<br />

-8.026.322<br />

Einzahlungen<br />

Investitionszuwendungen 2.701.797<br />

Veräußerung von Sachvermögen 10.000<br />

Rückflüsse Ausleihungen 5.000<br />

2.716.797<br />

Saldo aus Investitionstätigkeit -5.309.525<br />

Zahlungsmittelüberschuss ErgHH 2.456.557<br />

Finanzierungsmittelbedarf -2.852.968<br />

Kredittilgung -1.685.690<br />

Saldo -4.538.658<br />

Kreditaufnahme 1.730.000<br />

Endsaldo aus Finanzierungstätigkeit -2.808.658<br />

Die geplante Nettoneuverschuldung betrug 44.310 €.<br />

Der Haushaltsplan <strong>2012</strong> wurde in der <strong>Kreis</strong>tagssitzung am 23.11.2011 einstimmig angenommen.<br />

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 20.12.2011 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung<br />

bestätigt und die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 13<br />

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3. Jahresabschluss <strong>2012</strong><br />

Nach dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 wurde die<br />

Kameralistik, die jahrzehntelang das beherrschende System für Haushaltsrecht und Rechnungswesen<br />

war, abgelöst und durch die kommunale Doppik ersetzt. Die kommunale<br />

Doppik entspricht jedoch nicht vollständig der Doppik nach Handelsrecht, sondern weist<br />

zahlreiche Besonderheiten aus, die mit dem System der öffentlichen Haushalte begründet<br />

wurden. Das neue Recht muss spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 angewendet werden.<br />

Der <strong>Kreis</strong>tag hat am 07.07.2008 die Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und<br />

Rechnungswesens bereits zum 01.01.2010 beschlossen.<br />

Der Landkreis hat nach § 95 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss<br />

aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen<br />

aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat<br />

sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />

Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts<br />

anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des<br />

Landkreises darzustellen.<br />

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses sind<br />

die Gemeindeordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts<br />

vom 04.05.2009,<br />

die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11.12.2009,<br />

die VwV Produkt und Kontenrahmen vom 11.03.2011,<br />

der auf der VwV Produkt und Kontenrahmen basierende Kontenrahmen und die Zuordnungsvorschriften,<br />

der Leitfaden zur Bilanzierung in der Fassung vom Januar 2011.<br />

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung<br />

(Bilanz). Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den<br />

Rechnungen eine Einheit bildet und durch einen Rechenschaftsbericht der Verwaltung zu<br />

erläutern ist.<br />

Dem Anhang sind die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über<br />

die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.<br />

Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen,<br />

vom Landrat unter Angabe des Datums zu unterzeichnen und vom <strong>Kreis</strong>tag innerhalb<br />

eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen (§ 95b GemO).<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hat nach § 110 GemO den Jahresabschluss vor der Feststellung<br />

durch den <strong>Kreis</strong>tag daraufhin zu prüfen, ob


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 14<br />

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1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-<br />

und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften<br />

verfahren worden ist,<br />

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise<br />

begründet und belegt sind,<br />

3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und<br />

4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden<br />

sind.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses durchzuführen. Es legt dem Landrat einen Bericht über das Prüfungsergebnis<br />

vor und fasst seine Bemerkungen in einem <strong>Schlussbericht</strong> zusammen, der dem<br />

<strong>Kreis</strong>tag vorzulegen ist.<br />

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach einer Checkliste des FB 1, an deren Inhalt<br />

auch das Rechnungsprüfungsamt mitgewirkt hat und die festlegt, welche Arbeiten wann<br />

vom wem zu erledigen sind, damit ein zeitnaher, vollständiger und zutreffender Jahresabschluss<br />

ermöglicht wird. Damit wird der Einrichtung eines funktionsfähigen rechnungslegungsbezogenen<br />

Internen Kontrollsystems (IKS) zur Verbesserung der Qualität der Buchführung<br />

Rechnung getragen.<br />

In diesem Sinne erfolgte die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt begleitend<br />

schon ab Januar 2013. So wurden insbesondere zahlreiche Forderungs-, Verbindlichkeits-,<br />

Bank- und Verrechnungskonten im Vorfeld vom Rechnungsprüfungsamt gesichtet<br />

und ggf. auf eine Korrektur dieser Konten hingewirkt. Gleichermaßen galt dies für die<br />

Korrektur des Grunderwerbs bei verschiedenen <strong>Kreis</strong>straßen, die mit einer Berichtigung<br />

der Eröffnungsbilanz (vgl. Rz. 3.2.22 Konto 20 Basiskapital) verbunden waren.<br />

Breiten Raum nahm auch die Mitwirkung des Rechnungsprüfungsamtes bei der Prüfung<br />

der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 durch die GPA ein. Teilweise<br />

sind die Prüfungsergebnisse bereits im Jahresabschluss <strong>2012</strong> enthalten; abschließend<br />

werden sie im Jahresabschluss 2013 berücksichtigt.<br />

Die endgültige Fassung des Jahresabschlusses wurde dem RPA am 23.05.2013 in ausgedruckter<br />

Form zur Verfügung gestellt. Die endgültige vom Landrat unterschriebene<br />

Schlussbilanz trägt das Datum 03.06.2013 und ist im Hinblick auf die Sechs-Monats-Frist<br />

des § 95b GemO rechtzeitig erstellt.<br />

Die Prüfung des dritten Jahresabschlusses nach Einführung des NKHR erfolgte wegen<br />

der grundsätzlichen Bedeutung in Schwerpunkten nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen<br />

Bestimmungen, die alle wesentlichen Bilanzpositionen umfasste.<br />

Der Grundsatz der Vollständigkeit, der als einer der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

in der GemHVO in § 26 (vollständige Erfassung der Einzahlungen und Forderungen),<br />

§ 35 (vollständige Führung der Bücher) und § 40 (vollständige Bilanzierung)<br />

seinen Niederschlag gefunden hat, konnte bei der Prüfung des Jahresabschlusses nur<br />

soweit einbezogen werden, wie diese Tatbestände in den einzelnen Fachbereichen auch


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 15<br />

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tatsächlich berücksichtigt wurden. Nach den Erkenntnissen der Rechnungsprüfung sind<br />

vor allem die Grundsätze der vollständigen Bilanzierung (z.B. insbesondere Forderungen,<br />

Verbindlichkeiten) aufgrund der Dezentralität der Buchungsvorgänge wenig bekannt<br />

und sollten durch geeignete Maßnahmen verbessert werden. Hierzu zählt auch die<br />

Unsitte, Zahlungseingänge häufig erst nach Zahlungseingang und Hinweisen der Landkreiskasse<br />

per Annahmeanordnung in Forderung bzw. Ertrag zu buchen.<br />

Die Erfahrungen aus der Jahresabschlussprüfung im NKHR zeigen, dass nach den gesetzlichen<br />

Vorgaben gegenüber der Prüfung der bisherigen Jahresrechnung der Prüfungsaufwand<br />

erheblich zugenommen hat. Zusätzlich sind auch die erhöhten Anforderungen<br />

an die komplexere EDV zu bewältigen. Dieser Mehraufwand geht zu Lasten der<br />

sonstigen Prüfungstätigkeiten, bei der allerdings auch die neue Rechnungslegung zu einem<br />

aufwändigeren Ressourceneinsatz führt.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 16<br />

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3.1 Schlussbilanz <strong>2012</strong><br />

Die nachfolgend dargestellte Schlussbilanz <strong>2012</strong> wird bei Rz. 3.2 im Einzelnen erläutert.<br />

31.12.2011 31.12.<strong>2012</strong><br />

A K T I V A<br />

1. Vermögen<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 75.967,29 65.750,36<br />

1.2 Sachvermögen<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke u.-stücksgl. Rechte 205.455,30 160.015,97<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und -stücksgl. Rechte 47.287.722,73 45.255.922,64<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen 44.669.321,32 43.738.264,06<br />

1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 26.183,01 26.183,01<br />

1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 3.215.246,21 3.194.248,89<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.245.268,26 2.514.873,97<br />

1.2.8 Vorräte 297.389,20 299.322,81<br />

1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 2.055.000,07 4.580.403,70<br />

Summe Sachvermögen 100.001.586,10 99.769.235,05<br />

1.3 Finanzvermögen<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 4.271.400,00 3.798.452,88<br />

1.3.2 Beteiligungen 177.691,37 219.343,53<br />

1.3.3 Sondervermögen 2.150,00 2.200,00<br />

1.3.4 Ausleihungen 48.824,59 2.543.824,59<br />

1.3.5 Wertpapiere 10.500.000,00 16.620.013,89<br />

1.3.6 Öffentl.-rechtl. Forderungen 5.616.393,32 889.572,13<br />

1.3.7 Forderungen aus Transferleistungen 1.694.836,01 2.024.108,21<br />

1.3.8 Privatrechtliche Forderungen 321.210,86 617.258,38<br />

1.3.9 Liquide Mittel 4.044.411,39 790.075,22<br />

Summe Finanzvermögen 26.676.917,54 27.504.848,83<br />

2. Abgrenzungsposten<br />

2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung 2.143.017,84 4.563.349,52<br />

2.2 Sonderposten für geleistete Invest.Zuschüsse 11.688.542,58 10.443.957,78<br />

S U M M E A K T I V A 140.586.031,35 142.347.141,54


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 17<br />

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31.12.2011 31.12.<strong>2012</strong><br />

P A S S I V A<br />

1. Kapitalposition 40.956.133,55 43.241.351,01<br />

1.1 Basiskapital 37.858.846,71 37.809.126,69<br />

1.2 Rücklagen<br />

1.2.1 Rückl. Überschüsse des ord. Ergebnisses 2.336.736,46 4.573.665,61<br />

1.2.2 Rückl. Überschüsse des Sonderergebnisses 641.280,59 730.627,41<br />

1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 119.269,79 127.931,30<br />

Summe Rücklagen 3.097.286,84 5.432.224,32<br />

1.3 Fehlbeträge ord. Ergebnis<br />

1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00<br />

1.3.2 Jahresfehlbetrag ohne Deckung aus Erg.rücklagen 0,00 0,00<br />

Summe Fehlbeträge ord. Ergebnis 0,00 0,00<br />

2. Sonderposten<br />

2.1 für Investitionszuweisungen 48.040.154,63 46.248.392,29<br />

2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00<br />

2.3 für Sonstiges 285.791,10 227.046,43<br />

Summe Sonderposten 48.325.945,73 46.475.438,72<br />

3. Rückstellungen<br />

3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 1.828.699,24 1.357.922,00<br />

3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 373.794,08 389.248,59<br />

3.3 Rekultivierungs- und Nachsorgerückstellung 16.066.045,16 16.692.994,36<br />

3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 46.153,74 129.851,39<br />

3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00<br />

3.6 Rückst.droh.Verluste Bürgsch.,Gewährl.,Gerichtsverf. 98.668,99 238.659,00<br />

3.7 Sonstige Rückstellungen 169.640,33 925.710,66<br />

Summe Rückstellungen 18.583.001,54 19.734.386,00<br />

4. Verbindlichkeiten<br />

4.1 Anleihen 0,00 0,00<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 26.438.434,67 26.336.744,75<br />

4.3 Verbindl. die Kreditaufnahmen wirtsch. gleichkommen 0,00 0,00<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190.770,40 2.595.373,52<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 4.226,49<br />

4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 4.521.670,99 703.651,22<br />

Summe Verbindlichkeiten 32.150.876,06 29.639.995,98<br />

5. Passive Rechnungsabgrenzung 570.074,47 3.255.969,83<br />

S U M M E P A S S I V A 140.586.031,35 142.347.141,54


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 18<br />

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3.2 Prüfung Jahresabschluss <strong>2012</strong><br />

3.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (Konto 00)<br />

Unter „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkörperlichen<br />

Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. § 90 BGB sind.<br />

Sie müssen einzeln existent sein und selbstständig bewertet werden können. Allen immateriellen<br />

Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf.<br />

jedoch durch einen körperlichen Träger vermittelt werden, insbesondere z.B. Lizenzen,<br />

Software. Immaterielles Vermögen wird nur aktiviert, wenn es entgeltlich erworben wurde<br />

(§ 40 Abs. 3 GemHVO) und ist in Höhe der Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten<br />

zu aktivieren.<br />

Bei den Konten der immaterielle Vermögensgegenstände wurde folgendes Vermögen bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 65.750,36 €<br />

Davon:<br />

00210000 Lizenzen 44.250,52 €<br />

00250000 Software 21.499,84 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A0510 und A0520) überein.<br />

3.2.2 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Konto 01)<br />

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke auf denen sich keine benutzbares Gebäude oder<br />

Infrastrukturvermögen befindet.<br />

Bei den Konten der unbebauten Grundstücke wurde folgendes Vermögen bilanziert:<br />

01910000 Sonstige unbebaute Grundstücke 160.015,97 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A1060) überein. Die Doppelerfassungen im Zusammenhang mit den<br />

Grunderwerbskosten der Transversale (K 3972) wurden korrigiert.<br />

3.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Konto 02)<br />

Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden.<br />

Bei den Konten der bebauten Grundstücke und der Gebäude wurde folgendes Vermögen<br />

bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 45.255.922,64 €<br />

Davon:


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 19<br />

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02110000 Grund und Boden bei Wohnbauten 65.100,00 €<br />

Asylbewerberwohnheim<br />

02120000 Gebäude bei Wohnbauten 77.280,38 €<br />

Asylbewerberwohnheim<br />

02210000 Grundstücke soz. Einrichtungen, unverändert 6.423,00 €<br />

Kirstetter Hof<br />

02220000 Gebäude soz. Einrichtungen, unverändert 1,00 €<br />

Kirstetter Hof<br />

02310000 Grundstücke mit Schulen, unverändert 2.445.891,16 €<br />

02320000 Schulgebäude 32.309.414,34 €<br />

02910000 Grundstücke Dienst- und Betriebsgebäude, unv. 2.491.475,40 €<br />

02920000 Dienst- und Betriebsgebäude 7.860.337,36 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A1200 – A1650) überein.<br />

3.2.4 Infrastrukturvermögen (Konto 03)<br />

Hierbei handelt es sich um die <strong>Kreis</strong>straßen. Die <strong>Kreis</strong>straßen bestehen aus den eigenständigen<br />

Vermögensgegenständen Grund und Boden, Straßenkörper und Straßenzubehör sowie<br />

Bauwerken.<br />

Die <strong>Kreis</strong>straßen wurden entsprechend dem Bilanzierungsleitfaden der Straßenart 1 mit einer<br />

Nutzungsdauer von 30 Jahren zugeordnet. Die Zugänge des Jahres <strong>2012</strong> wurden mit den<br />

tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Straßenzubehör (z.B. Schilderbrücken,<br />

Wegweisungen, Signalanlagen) sind darin enthalten.<br />

Bauwerke (z.B. Brücken, Stützmauern) sind grundsätzlich separat zu aktivieren und abzuschreiben.<br />

Bei den Konten des Infrastrukturvermögens wurde folgendes Vermögen bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 43.738.264,06 €<br />

Davon:<br />

03110000 Grund und Boden 4.504.396,95 €<br />

Die Doppelerfassungen der K 3954 im Zusammenhang mit den Grunderwerbskosten der<br />

Transversale (K 3972) wurden gegen das Basiskapital korrigiert.<br />

03210000 Brücken und Tunnel 4.283.195,76 €<br />

03310000 Gleisanlage Bahnhof <strong>Neckar</strong>elz 2.184,85 €<br />

03510000 Straßenkörper und Straßenzubehör 34.331.040,67 €<br />

03910000 Stützmauern 617.445,83 €<br />

Die bisherigen Kosten für Stützmauern, die noch versehentlich auf den Straßenkörper<br />

aktiviert und bilanziert wurden, werden 2013 korrigiert.<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A2000 – A2380) überein.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 20<br />

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3.2.5 Bauten auf fremden Grundstücken (Konto 04)<br />

Bauten auf fremden Grundstücken hat der <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> nicht.<br />

3.2.6 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (Konto 05)<br />

Grundsätzlich sind Kunstwerke mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten.<br />

Eine Abschreibung erfolgt nicht. Die Aktivierung erfolgt nach der Inventurrichtlinie wie<br />

beim beweglichen Anlagevermögen.<br />

Bei den Kunstgegenständen wurde folgendes Vermögen bilanziert:<br />

05110000 Kunstgegenstände, unverändert 26.183,01 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A3000) überein.<br />

3.2.7 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (Konto 06)<br />

Bei den Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen wurde folgendes Vermögen bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 3.194.248,89 €<br />

Davon:<br />

06110000 Fahrzeuge 1.192.293,44 €<br />

06210000 Maschinen 1.881.753,39 €<br />

06310000 Technische Anlagen 120.202,06 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A3200 – A3450) überein.<br />

3.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung (Konto 07)<br />

Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde folgendes Vermögen bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 2.514.873,97 €<br />

Davon:<br />

07110000 Betriebsvorrichtungen 822.080,09 €<br />

07210000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.692.793,88 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A3500 – A3600) nach der prüfungsbedingten Korrektur überein.


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 21<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3.2.9 Vorräte (Konto 08)<br />

Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb des Landkreises<br />

dienen, wie Rohstoffe (z.B. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z.B. Heizöl).<br />

Nach dem Prinzip der Einzelbewertung sind alle Vermögensgegenstände und Schulden (und<br />

in diesem Sinne auch die Vorräte) grundsätzlich einzeln zu bewerten. Die Bewertung der<br />

Vorräte erfolgt zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach dem Niederstwertprinzip.<br />

Durch die Befreiung von der Pflicht zur Inventarisierung von beweglichen Vermögensgegenständen<br />

bis zu einem Wert von 1.000 € ohne Umsatzsteuer entfällt weitgehend eine<br />

Vorratsbewertung, so das lediglich die Vorrate an Streusalz und Heizöl bewertet wurden.<br />

Die tatsächliche Bewertung erfolgte nach der Verbrauchsfolgebewertung nach dem FIFO-<br />

Verfahren (First in - First out). Das FIFO-Verfahren wird gewählt, wenn das zuerst beschaffte<br />

Material auch zuerst verbraucht wird. Der Endbestand wurde daher mit den Preisen<br />

der letzten Zugänge bewertet.<br />

Bei Konto 08 wurden folgende Vorräte bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 299.322,81 €<br />

Davon:<br />

08110100 Streusalz 242.000,00 €<br />

08310100 Heizöl 57.322,81 €<br />

3.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (Konto 09)<br />

Die Aufwendungen für einen Vermögensgegenstand, der noch nicht fertig gestellt worden<br />

ist, werden auf das spezielle Konto „Anlagen im Bau“ gebucht und erscheinen in der Bilanz,<br />

auch wenn der Vermögensgegenstand noch nicht betriebsbereit ist. Es erfolgt keine Abschreibung.<br />

Erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstands wird der Wert auf das entsprechende<br />

Aktivkonto gebucht und ab diesem Zeitpunkt abgeschrieben.<br />

Bei Konto 09 wurden folgende Anlagen im Bau bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 4.580.403,70 €<br />

Davon:<br />

Hochbau Verwaltungsgebäude 8 (Post) 1.896.972,05 €<br />

Hochbau Asylbewerberunterkunft Hardheim 805.452,43 €<br />

09611000 Zwischensumme Hochbau 2.702.424,48 €<br />

Tiefbau <strong>Kreis</strong>straßen K 3905 Rosenberg - Sindolsheim 2.078,93 €<br />

Tiefbau <strong>Kreis</strong>straßen K 3913 Neusaß – Glashofen 605.502,18 €<br />

Tiefbau <strong>Kreis</strong>straßen K 3972 Transversale 1.270.398,11 €<br />

09612000 Zwischensumme Tiefbau 1.877.979,22 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A4010 und A 4020) überein.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 22<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3.2.11 Anteile an verbundenen Unternehmen (Konto 10)<br />

Eine Beteiligung nach den §§ 103 und 103a GemO (unmittelbare Beteiligungen, mittelbare<br />

nach § 105a GemO fallen nicht darunter) im gemeindewirtschaftsrechtlichen Sinn liegen<br />

vor, wenn der Landkreis Anteile an einem rechtlich selbstständigen Unternehmen mit der<br />

Absicht erwirbt, einen dauerhaften Einfluss auf die Betriebsführung des Unternehmens zur<br />

Aufgabenerfüllung auszuüben. In Anlehnung an § 271 HGB ist die Kommune dann an einem<br />

verbundenen Unternehmen beteiligt, wenn sie auf das Unternehmen einen beherrschenden<br />

Einfluss ausübt, also z.B. die Mehrheit der Stimmrechte innehat.<br />

In der Kontengruppe 1013 wurden folgende Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem<br />

Anteil von mehr als 50% bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 3.798.452,88 €<br />

Davon:<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-Kliniken gGmbH 100% 2.527.052,88 €<br />

Der Wert des Anteils war lt. GPA-Prüfungsbericht zur Eröffnungsbilanz wegen des negativen<br />

Eigenkapitals entsprechend zu vermindern. Der Anteilswert entspricht der Bilanz<br />

der <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-Kliniken zum 31.12.2011.<br />

Energieagentur (EAN) 100% 25.000,00 €<br />

Dienstleistungsgesellschaft (DIGENO) 80% 20.800,00 €<br />

WiNO in Liquidation 100% 25.600,00 €<br />

Die Auswirkungen der Liquidation der WiNO (vgl. <strong>Kreis</strong>tag 23.11.2011) erfolgen erst im<br />

Jahresabschluss 2013.<br />

Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWN) 100% 1.200.000,00 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A5020) überein.<br />

3.2.12 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen<br />

oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen (Konto 11)<br />

Eine sonstige Beteiligung der Kommune liegt vor, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss<br />

auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer Geschäftsbeziehung eine Beteiligung<br />

mit einem Anteil von weniger als 50% hält.<br />

In der Kontengruppe 11130000 wurden folgende Beteiligungen mit einem Anteil von weniger<br />

als 50% bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 219.343,53 €<br />

Davon:<br />

Grundstückseigentümergemeinschaft<br />

Regionales Rechenzentrum Heidelberg GbR 4,04% 114.060,57 €<br />

Die ausgewiesene Beteiligung entspricht dem Beteiligungsverhältnis zum 31.12.<strong>2012</strong>.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 23<br />

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Zweckverband KIVBF 0,76% 91.882,96 €<br />

Die ausgewiesene Beteiligung entspricht nicht dem Beteiligungsverhältnis zum<br />

31.12.2011, der tatsächliche Wert liegt 479,64 € niedriger.<br />

Die Mitteilung des Zweckverbandes KIVBF über den Wert der Beteiligung per<br />

31.12.<strong>2012</strong> stand zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung noch aus.<br />

Bioenergieregion HOT GmbH 33,33% 10.000,00 €<br />

LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH 0,08% 2.600,00 €<br />

Heilbronner Verkehrsverbund GmbH 0,05% 800,00 €<br />

Zweckverband Isolier- und Quarantänestationsverband<br />

Kirnhalden 0,00 €<br />

Die Berichtigung der Eröffnungsbilanz und die Ertragsabwicklung des Restvermögens<br />

erfolgt wegen des erst 2013 stattfindenden Zahlungseingang erst 2013.<br />

Die bilanzierten Werte stimmen ansonsten mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A5220) überein.<br />

3.2.13 Sondervermögen (Konto 12)<br />

Nach § 96 GemO zählen zum Sondervermögen mit Sonderrechnung das Gemeindegliedervermögen,<br />

das Vermögen der rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche<br />

Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, öffentliche Einrichtungen, für die aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden sowie rechtlich unselbständige<br />

Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen. Zweckverbände zählen nicht zum Sondervermögen<br />

nach § 96 GemO.<br />

In der Kontengruppe 12110000 wurde folgendes Sondervermögen bilanziert:<br />

Badischer Gemeindeversicherungsverband Karlsruhe 2.220 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A5300) überein.<br />

3.2.14 Ausleihungen (Konto 13)<br />

Ausleihungen sind ausschließlich finanzielle Forderungen, z. B. Hypotheken, Grund- und<br />

Rentenschulden und Darlehen, nicht aber Waren- und Leistungsforderungen. Hierzu zählen<br />

auch Genossenschaftsanteile.<br />

Bei Konto 13 wurden folgende Ausleihungen bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 2.543.824,59 €<br />

Davon:<br />

Konto 13151010 2.500.000,00 €<br />

Liquiditätsdarlehen an die <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-Kliniken gGmbH für die Zeit vom 14.12.<strong>2012</strong><br />

bis 31.03.2013.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 24<br />

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Konto 13152010 5.000,00 €<br />

Das Darlehen wurde 2009 mit ursprünglich 25.000 € für die Gründung der <strong>Neckar</strong>-<br />

<strong>Odenwald</strong>-Kliniken Service GmbH gewährt (<strong>Kreis</strong>tag 17.11.2008) und beinhaltete die Ausstattung<br />

mit dem Stammkapital. Das Darlehen wird in 5 Jahresraten getilgt.<br />

Konto 13163010 25.564,59 €<br />

Der zinslose Vorschuss an den Betreuungsverein <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> e.V. wurde 2004<br />

mit Beschluss durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 23.03.1994 und mit<br />

Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages vom 14.12.1994 mit ursprünglich 20.000 DM bzw. 30.000 DM<br />

zur Sicherung der Liquidität bewilligt. Der Vorschuss ist zu verrechnen oder ggf. zurückzuzahlen,<br />

sobald dem Verein genügend Barreserven zur Deckung der lfd. Kosten zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Nachdem die bisherigen aufsummierten Jahresergebnisse des Betreuungsvereins seit<br />

1992 einen Gesamtverlust von 5.299,46 € ausweisen (vgl. Rz. 4.4.2), ist nach Einschätzung<br />

des Rechnungsprüfungsamtes absehbar mit keiner Rückzahlung des Vorschusses<br />

zu rechnen.<br />

Konto 13173020 Volksbank Franken eG, Buchen,<br />

Genossenschaftsanteil 300,00 €<br />

Konto 13183010 Familienheim Buchen-Tauberbischofsheim,<br />

Anteile am Geschäftsguthaben 12.960,00 €<br />

3.2.15 Wertpapiere, Sonstige Einlagen (Konto 14)<br />

Bei Konto 1492* wurden folgende Geldanlagen bilanziert:<br />

Konto 14920100 SPK 5.600.000,00 €<br />

Konto 14920200 VOBA 11.020.013,89 €<br />

Gesamtbetrag 16.620.013,89 €<br />

Die Geldanlagen haben sich gegenüber dem Jahresabschluss 2011 um rd. 6,1 Mio. € erhöht.<br />

Die Geldanlagen stellen eine Stichtagszahl dar, die von den Finanzzuweisungen am<br />

10.12.<strong>2012</strong> wesentlich beeinflusst sind, vgl. im übrigen die Hinweise zur Liquidität bei<br />

Rz. 3.2.19 (Konto 17).<br />

Geldanlagen waren <strong>2012</strong> ganzjährig möglich. Nachdem das Zinsniveau der<br />

Festgeldanlagen <strong>2012</strong> deutlich gesunken ist (∅ Zins 0,81%), haben sich die<br />

Zinseinnahmen dadurch um rd. 21.000 € auf rd. 132.000 € verringert.<br />

Der bilanzierte Betrag stimmt mit den Unterlagen aus der Prüfung der Festgeldanlagen<br />

<strong>2012</strong> überein, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Beträge auf dem KCM-Konto<br />

nicht als Tagesgeld, sondern als Kassenbestand im Tagesabschluss enthalten sind.<br />

Nach der Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes wird die Disposition der Festgeldanlagen<br />

durch den Kassenverwalter in Verbindung mit dem Kreditmanagement durch<br />

den FB 1 nach wie vor gut gestaltet.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 25<br />

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3.2.16 Öffentlich-rechtliche Forderungen (Konto 15)<br />

Forderungen (öffentlich-rechtliche sowie privatrechtliche) der Kommune sind grundsätzlich<br />

mit ihrem Nominalwert anzusetzen. Abzinsungen sind nicht vorzunehmen.<br />

Bei Konto 15 wurden folgende Forderungen bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 889.572,13 €<br />

Davon:<br />

15110000 Öffentlich-rechtliche Forderungen 538.858,98 €<br />

Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebühren der UVB.<br />

Eine Analyse des bilanzierten Forderungsbetrages ergab, dass hiervon am Prüfungstag<br />

07.03.2013 insgesamt lediglich noch 164.382,79 € offen waren. Größere Beträge ab 500 €<br />

und Buchungsdatum bis 31.12.2011 wurden überprüft.<br />

Niedergeschlagen wurden im Jahr <strong>2012</strong> über das Aufwandskonto 47213000 insgesamt<br />

39.477,76 €.<br />

15110100 Abfallgebühren 70.213,45 €<br />

15110101 Abfallgebühren: Mahngeb., Säumnis- und Verzugsz. 10.004,15 €<br />

15110102 Abfallgebühren: Bankspesen 74,30 €<br />

15190100 Abfallgebühren: Zweifelhafte Forderungen - 12.583,48 €<br />

15190000 Zweifelhafte öffentl.-rechtl. Forderungen - 8.255,27 €<br />

Gemäß dem Bilanzierungsleitfaden müssen zweifelhafte Forderungen wertberichtigt werden.<br />

Zu diesen zweifelhaften Forderungen gelten u.a. Forderungen gegen Schuldner bei denen<br />

ein Insolvenzverfahren läuft. Die Verbuchung erfolgt über das Aufwandskonto<br />

47212000 in der Ergebnisrechnung.<br />

15910000 übrige Öffentlich-rechtliche Forderungen 148.822,99 €<br />

Hierbei handelt es sich überwiegend um durchlaufende Gelder.<br />

Eine Analyse des bilanzierten Forderungsbetrages ergab, dass hiervon am Prüfungstag<br />

11.03.2013 lediglich noch 24.566,57 € offen waren. Ältere Forderungen mit größeren Beträgen<br />

und Überzahlungen wurden überprüft.<br />

Niedergeschlagen wurden im Jahr <strong>2012</strong> über das Aufwandskonto 47213000 insgesamt 0<br />

€.<br />

15911128 Forderungen Finanzverwaltung 150,00 €<br />

Hierbei handelt es sich um einen in unregelmäßigen Abständen abzurechnenden Auslagenvorschuss.<br />

15912150 Forderungen iTunes Karten KMZ Buchen 15,83 €<br />

Für die iPad’s des KMZ Buchen werden Gutscheine erworben, mit denen kostenpflichtige<br />

Apps finanziert werden.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 26<br />

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15913150 Forderungen Soziale Hilfen - Lastenausgleich 10.125,01 €<br />

Bei dem bilanzierten Betrag handelt es sich um die zum Bilanzstichtag noch offene Forderung<br />

gegenüber der AOK Sachsen-Anhalt, die die Krankenbehandlung für alle LAG-<br />

Berechtigten übernimmt. Die Kosten werden zu 75 % vom Träger der Sozialhilfe und 25 %<br />

vom Bund übernommen. Das Sozialamt zahlt vierteljährliche Abschlagszahlungen an die<br />

AOK und entsprechend den tatsächlich angefallenen Kosten wird nachträglich mit der AOK<br />

abgerechnet.<br />

15913210 Forderungen owi21 131.866,17 €<br />

15913625 Forderungen Jugendhilfe Programm Stärke 280,00 €<br />

15915430 Forderungen Gemeinschaftsaufwand Land 0,00 €<br />

Die Zuweisungen des Landes waren früher höher als die abgerechneten Aufwendungen. Daher<br />

war in der Eröffnungsbilanz 2010 bei Konto 27995421 eine Verbindlichkeit in Höhe<br />

von 354.953,72 € ausgewiesen. Diese Bedarfsschwankungen sollten von den Landkreisen<br />

über mehrere Haushaltsjahre ausgeglichen werden. Mittlerweile sind die Zuweisungen des<br />

Landes niedriger als die Aufwendungen, so dass der ungedeckte Betrag aus dem Jahresabschluss<br />

2011 von rd. 390.000 € auf nunmehr 578.460,40 € angestiegen ist. Nachdem die<br />

Verhandlungen mit dem Land über einen rückwirkenden finanziellen Ausgleich gescheitert<br />

sind, wurde die Forderung 2011 im Jahresabschluss <strong>2012</strong> beim Ertragskonto 34810000 abgesetzt.<br />

Bezüglich der Verbindlichkeit gegenüber dem Bund vgl. 27995420.<br />

15 Forderungen Leader-Geschäftsstelle 0 €<br />

Die Förderungen des Landes aus der EU-Förderung der Leader-Geschäftsstelle ab 2008<br />

(max. 618.035 € für 2008 – 2015 für alle 3 betroffenen Landkreise, Anteil NOK 41,9%)<br />

sind bisher größtenteils noch nicht ausbezahlt. Lediglich für die Personalkosten 2008-<br />

2009 wurden im März 2013 insgesamt 122.347 € bewilligt. Die geforderten<br />

Abschlagszahlungen der Kofinanzierungspartner für die verbleibenden Kosten bis 2011<br />

sind zeitversetzt bis <strong>2012</strong> eingegangen. Die endgültige Abrechnung kann erst nach Vorliegen<br />

aller Förderbescheide erfolgen. Daher sind im Jahresabschluss <strong>2012</strong> auch keine<br />

Forderungen an die Kofinanzierungspartner enthalten.<br />

3.2.17 Forderungen aus Transferleistungen (Konto 15)<br />

Bei Konto 15 wurden folgende Forderungen aus Transferleistungen bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 2.024.108,21 €<br />

Davon:<br />

15310098 Forderungen WAUS 1.440.235,33 €<br />

Hierbei handelt es sich um die Forderungen im Sozialbereich (ohne UVG).<br />

15310030 Forderungen UVG 1.904.634,65 €<br />

15390030 Pauschalwertberichtigung Forderungen UVG - 1.320.761,77 €


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 27<br />

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Nach den Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2009 beträgt die tatsächliche durchschnittliche<br />

Rückgriffsquote, die aus dem Verhältnis Ausgaben zu Einnahmen ermittelt wurde,<br />

im Landkreis rd. 30%. Daher wurden seit der Eröffnungsbilanz 70% der bilanzierten<br />

Forderung pauschal wertberichtigt.<br />

Für eine Pauschalwertberichtigung ist jedoch nicht das Verhältnis Ausgaben zu Einnahmen<br />

maßgebend, sondern das Verhältnis der tatsächlichen zu den geforderten Einnahmen.<br />

Nach einer entsprechenden Berechnung des Rechnungsprüfungsamtes für den Zeitraum<br />

2002 bis <strong>2012</strong> ergibt sich eine Einnahmequote von 65,31%. Die Pauschalwertberichtigung<br />

wird daher ab 2013 dementsprechend mit 35% berechnet und die Eröffnungsbilanz<br />

entsprechend korrigiert.<br />

Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung ergäbe für <strong>2012</strong> auf dieser Basis lediglich<br />

666.622,13€.<br />

Nachdem zwei Drittel der Forderungen UVG dem Land zustehen, wurde bei Konto<br />

28310000 eine entsprechende Rückstellung bilanziert (Vgl. Rz. 3.2.31).<br />

3.2.18 Privatrechtliche Forderungen (Konto 16)<br />

Bei Konto 16 wurden folgende Forderungen bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 617.258,38 €<br />

Davon:<br />

16110000 Privatrechtliche Forderungen 613.801,00 €<br />

Hierbei handelt es sich überwiegend um Forderungen, die früher als sonstige Verwaltungsund<br />

Betriebseinnahmen, Erstattungen, Mieten und Pachten oder Abgabe von Essen verbucht<br />

wurden.<br />

Eine Analyse des bilanzierten Forderungsbetrages ergab, dass hiervon am Prüfungstag<br />

18.03.2013 lediglich noch 21.942,89 € offen waren. Ältere Forderungen mit größeren<br />

Beträgen und Überzahlungen wurden überprüft und während der Prüfung bereinigt.<br />

Eine Auswertung offener Posten mit Bankeinzug ergab eine Auswertung von 276 offenen<br />

Forderungen mit einem Volumen von rd. 14.000 €, die bis nach 2010 zurückreichen.<br />

Offene Posten mit Bankeinzug kann es vom Grundsatz her eigentlich gar nicht geben, da<br />

nach dem Bankeinzug die Forderung ja bezahlt ist. Aufgrund von Eingabefehlern konnte<br />

der Bankeinzug jedoch nicht durchgeführt werden, auch eine Mahnung und Beitreibung<br />

konnte nicht erfolgen. Aufgrund des Prüfungshinweises wird versucht, diese Fälle<br />

zu bereinigen.<br />

Niedergeschlagen wurden im Jahr <strong>2012</strong> über das Aufwandskonto 47213000 insgesamt<br />

373,56 €.<br />

16810100 Umsatzsteuer Vorsteuer Vorjahr 3.457,38 €


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 28<br />

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3.2.19 Liquide Mittel (Konto 17)<br />

Im NKHR werden die liquide Mittel gemäß Kontenrahmen Baden-Württemberg in Sichteinlagen<br />

bei Banken und Kreditinstituten und Bargeld unterschieden. Als Teil des Finanzvermögens<br />

sind liquide Mittel zu ihrem Nennwert (Nennbetrag, Nominalwert) zu bewerten.<br />

Bei Konto 17 wurden folgende liquide Mittel bilanziert,:<br />

Gesamtbetrag 790.075,22 €<br />

Davon:<br />

Konto 1711 (Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten):<br />

17110100 Sparkasse <strong>Neckar</strong>tal-<strong>Odenwald</strong> 226.679,03 €<br />

17110200 Volksbank Mosbach 260.084,74 €<br />

17110300 Volksbank Franken Walldürn 17.720,95 €<br />

17110500 Tagegeld (KCM) Sparkasse <strong>Neckar</strong>tal-<strong>Odenwald</strong> 220.000,00 €<br />

17110600 Sparkasse <strong>Neckar</strong>tal-<strong>Odenwald</strong> Müllgebühren 28.088,25 €<br />

17110700 Volksbank Mosbach Müllgebühren 24.666,74 €<br />

Zusammen 777.239,71 €<br />

Die Summe der Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten stimmen mit dem Kontoauszügen<br />

zum 31.12.<strong>2012</strong> überein.<br />

Konto 1731 (Bargeld):<br />

17310000 Zahlstelle Zulassung Buchen 3.402,45 €<br />

17310001 Zahlstelle Zulassung Mosbach 2.513,06 €<br />

Zusammen 5.915,51 €<br />

Die Summe der Bargeldbestände stimmen nach der Prüfung mit den Handkassenabrechnungen<br />

zum 31.12.<strong>2012</strong> überein.<br />

Konto 17410100 Gesamtbetrag der Handvorschüsse 6.920,00 €<br />

Zur Erledigung von Kassengeschäften, zur Leistung geringfügiger Barzahlungen oder als<br />

Wechselgeld haben die am Bilanzstichtag vorhandenen 38 Zahlstellen und Handvorschüsse<br />

nach den §§ 3 und 4 der GemKVO den bilanzierten Gesamtvorschuss.<br />

Die gesamten liquiden Mittel <strong>2012</strong> (incl. Geldanlagen) haben sich gegenüber dem Jahresabschluss<br />

2011 um rd. 2,9 Mio. € erhöht:<br />

Negativer Saldo aus Investitionstätigkeit -6.615.641,82<br />

Zahlungsmittelüberschuss Ergebnisrechnung 9.798.605,99<br />

Finanzierungsmittelüberschuss 3.182.964,17<br />

Kreditaufnahme 1.340.000,00<br />

Kredittilgung -1.441.689,92<br />

Haushaltsunwirksame Zahlungen -6.342.530,42<br />

Veränderung Zahlungsmittelbestand -3.261.256,17<br />

Liquide Mittel 2011 lt. Finanzrechnung 4.044.411,39<br />

Liquide Mittel <strong>2012</strong> lt. Finanzrechnung (ohne Handvorschüsse) 783.155,22<br />

Geldanlagen 16.620.013,89<br />

Gesamtliquidität 17.403.169,11


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Die vorhandene Liquidität war im Jahresablauf ausreichend, weil jeweils zur Quartalsmitte,<br />

bevor die Finanzzuweisungen eingehen, noch ausreichend liquide Mittel vorhanden<br />

waren.<br />

Aus der Fortschreibung der gesamten Liquiditätsdarstellung im Finanzplanzeitraum bis<br />

2016 ergibt sich unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Kreditermächtigung<br />

<strong>2012</strong> sowie der Haushaltsübertragungen 2013 allerdings ein Absinken der Liquidität<br />

(incl. Festgelder) auf 8,5 Mio. €.<br />

Entwicklung der Liquidität<br />

20.000.000,00<br />

18.000.000,00<br />

16.000.000,00<br />

14.000.000,00<br />

12.000.000,00<br />

10.000.000,00<br />

8.000.000,00<br />

6.000.000,00<br />

4.000.000,00<br />

2.000.000,00<br />

0,00<br />

Erg. Erg. Erg. Plan Plan Plan Plan<br />

2010 2011 <strong>2012</strong> 2013 2014 2015 2016<br />

Mit einer prognostizierten Liquidität von 8,5 Mio. € sind die bilanzierten Rückstellungen<br />

von rd. 19,7 Mio. € allerdings nicht zu bezahlen. Dieser Zusammenhang wird in künftigen<br />

Haushaltsjahren zu beachten sein; zeigt aber auch die Notwendigkeit einer gesetzlichen<br />

Änderung bezüglich einer möglichen Kreditaufnahme, die derzeit nicht zulässig<br />

wäre.<br />

3.2.20 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Konto 18)<br />

Bei Konto 18 wurden folgende aktive Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 4.563.349,52 €<br />

Davon<br />

18010000 Kreditorenaufwendungen 2013 in <strong>2012</strong> ausbezahlt 118.512,47 €<br />

18011100 ARAP aus Bankschwebeposten 2.504.828,45 €<br />

18012600 WAUS-Aufwendungen 2013 in <strong>2012</strong> ausbezahlt 1.274.936,31 €<br />

18012800 Beamtenbezüge Januar 2013 in <strong>2012</strong> ausbezahlt 663.878,20 €<br />

18012800 Vorschüsse 1.194,09 €


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 30<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3.2.21 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (Konto 18)<br />

Nach § 40 Absatz 4 Satz 1 GemHVO sollen vom Landkreis geleistete Investitionszuschüsse<br />

als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und entsprechend abgeschrieben werden. Diese<br />

Sonderposten betreffen<br />

<br />

<br />

Investitionszuschüsse für nicht geförderte Baumaßnahmen in den beiden Krankenhäusern<br />

und<br />

sonstige Investitionszuschüsse (z.B. für Feuerwehrfahrzeuge, Restaurierung von<br />

Kleindenkmalen, Freilandmuseum Gottersdorf, Sportstättenbau, S-Bahn-Fahrzeuge,<br />

Buswartehäuschen oder Breitbandnetz).<br />

Bei Konto 1803 wurden daher folgende Sonderposten bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 10.443.957,78 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A0900) und den Investitionsaufträgen <strong>2012</strong> überein.<br />

3.2.22 Basiskapital (Konto 20)<br />

Das Basiskapital des Landkreises ist die im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelte<br />

Saldogröße aus der rechnerischen Differenz zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten<br />

der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten<br />

und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 61 Nr. 6 GemHVO), die später<br />

in den jeweiligen Jahresabschlussbilanzen fortgeschrieben wird und für evtl. Abdeckung<br />

von Fehlbeträgen zur Verfügung steht, vgl. § 25 GemHVO.<br />

Nach § 63 Abs. 3 GemHVO können Berichtigungen letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz<br />

folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden, d.h. im NOK letztmals im Jahresabschluss<br />

2013.<br />

Die Verringerung des Basiskapitals um 49.720,02 € auf 37.809.126,69 € basiert auf den<br />

Korrekturen des Anlagevermögens.<br />

Gemessen an der veränderten Bilanzsumme ergibt sich damit eine Basiskapitalquote von<br />

26,56 % (Eröffnungsbilanz 28,47 %).<br />

3.2.23 Rücklagen (Konto 20)<br />

Rücklagen sind im NKHR Teil der Kapitalposition der Bilanz. Eine Überleitung der kameralen<br />

allgemeinen Rücklage ins NKHR gab es nicht. Nach § 23 der GemHVO gibt es folgende<br />

Rücklagenarten:<br />

Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses,<br />

Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses und<br />

Zweckgebundene Rücklagen.


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 31<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Folgende Rücklagen wurden bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 5.432.224,32 €<br />

Davon<br />

20110000 Überschuss ord. Ergebnis 2010 99.478,34 €<br />

20110000 Überschuss ord. Ergebnis 2011 2.237.258,12 €<br />

20110000 Überschuss ord. Ergebnis <strong>2012</strong> 2.236.929,15 €<br />

20110000 Gesamtüberschüsse ord. Ergebnis 4.573.665,61 €<br />

20210000 Überschuss a.o. Ergebnis 2010 650.586,94 €<br />

20210000 Fehlbetrag a.o. Ergebnis 2011 - 9.306,35 €<br />

20210000 Überschuss a.o. Ergebnis <strong>2012</strong> 89.346,82 €<br />

Das außerordentliche positive Ergebnis von 89.346,82 € basiert auf Schadensersatzleistungen<br />

im Zusammenhang mit dem Wasserschaden der<br />

GTO 2011 (vgl. Schul-, Kultur- und Partnerschaftsausschuss vom<br />

07.11.2011) in Höhe von 59.456,76 € sowie auf 29.890,06 € Veräußerungserlösen.<br />

20210000 Gesamtüberschüsse a.o. Ergebnis 730.627,41 €<br />

20410000 zweckgebundene Rücklage Jugendfonds 127.931,30 €<br />

Der Sozialausschuss des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es hat am 26.09.2001 der Einrichtung eines<br />

Jugendfonds zugestimmt. Der Jugendfonds besteht aus einem Geldstock von ursprünglich<br />

50.000 €, der vom Land und Landkreis gespeist wurde. Aus den Erträgen und Zuwendungen<br />

des Jugendfonds sollen spezielle Jugendprojekte gefördert werden.<br />

Der Betrag des Jugendfonds hat sich seit 2008 wie folgt entwickelt<br />

Stand Ende 2008 101.601,91 €<br />

Stand Ende 2009 105.555,46 €<br />

Stand Ende 2010 112.239,09 €<br />

Stand Ende 2011 119.269,79 €<br />

Erträge <strong>2012</strong> 11.257,06 €<br />

Verzinsung 1.832,16 €<br />

Aufwendungen für Projekte (39% der Erträge) - 4.427,71 €<br />

Stand Ende <strong>2012</strong> 127.931,30 €<br />

3.2.24 Sonderposten für Investitionszuweisungen (Konto 21)<br />

Nach § 40 Absatz 4 Satz 2 GemHVO wurden empfangene Investitionszuweisungen als<br />

Sonderposten bilanziert und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst.<br />

Investitionszuschüsse werden bilanziert, wenn die Zuwendung dem Grunde und der Höhe<br />

nach konkret feststeht (Realisationsprinzip).<br />

Bei Konto 21 wurden folgende Sonderposten bilanziert: 46.475.438,72 €<br />

Davon:


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 32<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Konto 21100000<br />

<strong>Kreis</strong>straßen, Gebäude und bewegliches Anlagevermögen 46.248.392,29 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A9000) überein.<br />

Konto 21910000 sonstige Sonderposten: Sachspenden 25.046,43 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A9400) überein.<br />

Konto 21910000 sonstige Sonderposten:<br />

Investitionszuweisungen für <strong>Kreis</strong>straßen im Bau 202.000,00 €<br />

Die bilanzierten Werte stimmen mit den Werten aus dem Anlagenbestand <strong>2012</strong><br />

(Anlg.Klasse A9901) überein.<br />

3.2.25 Anleihen (Konto 22)<br />

Anleihen hat der <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> nicht ausgegeben.<br />

3.2.26 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Konto 23)<br />

Kredite dürfen nur unter den Nachrangigkeitsvoraussetzungen des § 78 Abs. 3 GemO (nur<br />

wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre)<br />

und nur im Finanzhaushalt für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur<br />

Umschuldung aufgenommen werden. Kredite sind in Höhe des Rückzahlungsbetrages zu<br />

passivieren.<br />

Bei Konto 23 wurden folgende Verbindlichkeiten<br />

aus Kreditaufnahmen bilanziert: 26.336.744,75 €<br />

Davon 23171000 1-5 Jahre Restlaufzeit 478.537,32 €<br />

Davon 23173000 >5 Jahre Restlaufzeit 23.859.939,51 €<br />

Trotz dem bei Rz. 3.2.19 erwähnten positiven Finanzierungsmittelüberschuss des Jahres<br />

<strong>2012</strong> in Höhe von rd. 9,8 Mio. € wurden von der geplanten Kreditaufnahme (1,73 Mio. €)<br />

1,34 Mio. € zinsgünstig realisiert. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (ohne<br />

Darlehensschulden der Beteiligungsgesellschaften) sind um 101.690 € auf rd. 23,8 Mio. €<br />

gesunken; dies sind 185,67 € je Einwohner.


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 33<br />

_________________________________________________________________________________<br />

35.000.000,00 €<br />

30.000.000,00 €<br />

25.000.000,00 €<br />

20.000.000,00 €<br />

15.000.000,00 €<br />

10.000.000,00 €<br />

5.000.000,00 €<br />

0,00 €<br />

2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Gemessen an der Bilanzsumme ergeben die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen eine<br />

Fremdkapitalquote von 18,50 % (Vorjahr 18,81 %).<br />

Die Fremdkapitalzinslastquote, also das Verhältnis der Fremdkapitalzinsen zu den Verbindlichkeiten<br />

betrug 4,20% (Vorjahr 4,44%).<br />

3.2.27 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

(Konto 24)<br />

Hierunter fallen z.B. kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Zu bilanzieren ist die tatsächliche Zahlungsverpflichtung.<br />

Der Landkreis hat im Jahr 2009 zwei Energiecontractingverträge für Verwaltungs- und<br />

Schulgebäude, bei denen bei einer Laufzeit von rd. 10 Jahren erheblicher "Erhaltungsaufwand"<br />

(Heizungskessel, Lampen etc) von den Firmen vorfinanziert und in jährlichen Raten<br />

abbezahlt wird, abgeschlossen. Das Regierungspräsidium hat zumindest den letzten Vertrag<br />

als kreditähnliches Rechtsgeschäft genehmigt. Damit wären die Verbindlichkeiten zu bilanzieren,<br />

die zum 31.12.<strong>2012</strong> noch in Höhe von 6.234.361,55 € bestehen.<br />

Nach den Umständen und Inhalt der konkreten Verträge ist jedoch der Tatbestand des kreditähnlichen<br />

Rechtsgeschäfts zweifelhaft, so dass aus auch Gründen der Refinanzierung der<br />

Contractingraten von einer Bilanzierung abgesehen wurde.<br />

Nach § 42 GemHVO sind unter der Vermögensrechnung (Bilanz), sofern sie nicht auf der<br />

Passivseite auszuweisen sind, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken,<br />

so z.B. auch eingegangene Verpflichtungen. Dies ist in Bezug auf die Contractingraten,<br />

Bürgschaften und Verpflichtungsermächtigungen im Rechenschaftsbericht der Verwaltung<br />

dargestellt.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 34<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3.2.28 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Konto 25)<br />

Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden<br />

Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um<br />

dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Diese sind zum Abschlussstichtag<br />

einzeln zu bewerten.<br />

Dementsprechend wurden bei Konto 25 folgende Verbindlichkeiten bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 2.595.373,52 €<br />

Davon:<br />

25110000 Lieferungen und Leistungen 2.476.861,05 €<br />

Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus der Kreditorenbuchhaltung, die gegenüber<br />

dem Vorjahr um rd. 1,4 Mio. € zugenommen haben.<br />

25110020 Kreditorenaufwendungen aus Rechnungsangrenzung 118.512,47 €<br />

Die Verbindlichkeiten betreffen die Aufwendungen aus Auszahlungsanordnungen, die mit<br />

Buchungsdatum 01.01.2013 oder später erfasst wurden, von der Kasse aber schon mit Zahllauf<br />

in <strong>2012</strong> ausgeführt werden mussten. Durch den im Jahr <strong>2012</strong> vorgenommenen Zahllauf<br />

(Verbindlichkeit an Bank) wären ohne Abgrenzungsbuchung die Verbindlichkeiten in der<br />

Schlussbilanz <strong>2012</strong> zu niedrig bzw. für 2013 entsprechend zu hoch. Aufgrund dessen wurden<br />

diese Buchungen in einer Summe in der Schlussbilanz <strong>2012</strong> korrigiert (ARAP<br />

18010000 an Verbindlichkeit 25110020, vgl. Rz. 3.2.20).<br />

3.2.29 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (Konto 26)<br />

Transferaufwendungen sind Aufwendungen ohne unmittelbar damit zusammenhängende<br />

Gegenleistung (§ 61 Nr. 39 GemHVO). Transferleistungen sind z.B. Leistungen im sozialen<br />

Bereich. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden dann bilanziert, wenn die Kommune<br />

ihre rechtliche Verpflichtung zur Zahlung noch nicht erfüllt hat.<br />

26110098 Verbindlichkeiten WAUS 4.226,49 €<br />

3.2.30 Sonstige Verbindlichkeiten (Konto 27)<br />

Unter dieser Sammelposition wurden folgende Verbindlichkeiten bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 703.651,22 €<br />

Davon:<br />

27910100 Klärungsbestand - 75,00 €<br />

Dieses Konto stellt den ungeklärten Bestand der Debitoren-Zahlungsklärung dar und sollte<br />

zum Jahresende keinen Saldo ausweisen.<br />

Die Verbindlichkeit ist geklärt.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 35<br />

_________________________________________________________________________________<br />

27910200 ungeklärte Zahlungseingänge 3.253,31 €<br />

Dieses Konto beinhaltet tatsächliche oder angebliche Überzahlungen aus der Debitorenbuchhaltung,<br />

die bei rechtzeitiger Sollstellung oder Rückzahlung nicht bestehen dürften.<br />

Nach einer Auswertung zum 31.01.2013 waren lediglich noch 54,71 € ungeklärt<br />

27910285 ungeklärte Zahlungseingänge<br />

aus dem Müllprogramm IS-Waste 6.636,86 €<br />

Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr (948,36 €) ist groß. Nachdem die Abfallgebührenzahlstelle<br />

Überzahlungen nur nach Hinweis abarbeitet, wurde die Landkreiskasse gebeten,<br />

ältere Verbindlichkeiten auszuwerten und der Abfallgebührenzahlstelle zur Abarbeitung<br />

zuzuleiten.<br />

27910300 Rückzahlungen aus PSCD 702,02 €<br />

Eine Auswertung zum Prüfungszeitpunkt 31.01.2013 zeigt, dass alle Positionen erledigt<br />

sind.<br />

27910400 Klärungsbestand WAUS 336,21 €<br />

Der bilanzierte Betrag aus dem Vorverfahren WAUS war am 18.01.2013 ausgeglichen.<br />

27910500 Klärungsbestand aus dem Müllprogramm IS-Waste - 104,67 €<br />

Zusammensetzung und Ursachen der „Forderung“ war zum Prüfungszeitpunkt unklar.<br />

27920100 Umsatzsteuer aus Vorjahr Ausgangssteuer 179,88 €<br />

27970000 Umsatzsteuer Vorsteuer Zahllast 0,28 €<br />

27991124 Sicherheitseinbehalte Immobilienmanagement 47.224,22 €<br />

Der Saldovortrag 2010 in Höhe von 6.455,20 € betrifft einen Sicherheitseinbehalt, vom<br />

dem <strong>2012</strong> 1.251,98 € ausbezahlt wurden. Der Zugang von 42.021 € ist jedoch eine Verbindlichkeit<br />

gegen einen Contractinggeber im Schulbereich.<br />

27991128 Verbindlichkeiten Sportförderung 6.790,00 €<br />

Der Landkreis fördert nach seinen Richtlinien den Bau- und Ausbau von Sportstätten nach<br />

den Vorschlägen der Sportkreise.<br />

Die Verbindlichkeit beinhaltet zurückgezahlte <strong>Kreis</strong>zuschüsse, deren endgültige Auszahlung<br />

vom Fachbereich noch überprüft werden muss.<br />

27991220 Jagdabgabe 4.246,55 €<br />

Die zusammen mit den Jagdscheingebühren erhobene Jagdabgabe steht dem Land zu und<br />

muss daher abgegrenzt werden.<br />

27992* Jugendbegleiterprogramme 9.417,70 €<br />

Durchlaufende Posten aus dem Jugendbegleiterprogramm der genannten Schulen (Einzahlungen<br />

der Jugendstiftung BW, Auszahlungen laufend)<br />

davon


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 36<br />

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27992110 Jugendbegleiterprogramm GTO 734,50 €<br />

27992111 Jugendbegleiterprogramm ZGS 952,00 €<br />

27992112 Jugendbegleiterprogramm ABS 870,00 €<br />

27992131 Jugendbegleiterprogramm LES 986,00 €<br />

27992132 Jugendbegleiterprogramm FSW 2.075.20 €<br />

27992133 Jugendbegleiterprogramm GS Mosbach 2.000,00 €<br />

27992134 Jugendbegleiterprogramm HWS Buchen 1.800,00 €<br />

27992130 Schließfachkaution LES Mosbach 1.750,00 €<br />

27992800 Lohnsteueranmeldung Dezember <strong>2012</strong> 296.203,81 €<br />

Der bilanzierte Betrag aus dem Vorverfahren DVV Personal für Dezember <strong>2012</strong> war im<br />

09.01.2013 ausgeglichen.<br />

27993000 Überzahlungen WAUS 62.849,37 €<br />

Am Bilanzstichtag verbliebene Überzahlungen müssen dem Forderungsbestand 15310098<br />

(Rz. 3.2.17) dazugeschlagen und parallel als Verbindlichkeiten verbucht werden.<br />

27993110 Soziale Hilfen, Beitragsabrechnung mit AOK - 21.960,00 €<br />

Bei dem bilanzierten Betrag handelt es sich aufgrund des Vorzeichens um die zum Bilanzstichtag<br />

noch offene Forderung über noch nicht abgerechnete Abschlagszahlungen<br />

gegenüber der AOK Stuttgart, die die Krankenbehandlung für SGB XII-Empfänger<br />

übernimmt. Das Sozialamt zahlt vierteljährliche Abschlagszahlungen an die AOK und<br />

entsprechend den tatsächlich angefallenen Kosten wird nachträglich mit der AOK abgerechnet.<br />

27993140 Schlüsselgeldkaution Asylbewerberunterkunft 2.955,00 €<br />

Für die Aushändigung eines Zimmerschlüssels ist von den Heimbewohnern eine Kaution<br />

von derzeit 20 € zu erbringen. Diese wird beim Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft<br />

nach Rückgabe des Schlüssels wieder zurückgezahlt.<br />

Die Fortschreibung der Schlüsselgeldkautionen <strong>2012</strong> basiert zum einen auf der angenommen<br />

Gesamtkaution 2011 von 2.000 €, auf während der Kassenprüfung im Mai 2013<br />

festgestellten unzutreffenden Eintragungen sowie auf Ein- und Auszahlungen, die mit<br />

den Handkassenabrechnungen <strong>2012</strong> nicht übereinstimmen. Der FD wurde erneut aufgefordert,<br />

eine zutreffende Fortschreibung zu erstellen und die Verbuchung zu berichtigen.<br />

27993210 Rückzahlungen owi21 291,10 €<br />

27993603 Verbindlichkeiten Jugendamt AK Sucht 9.609,59 €<br />

27993630 Mündelgelder 19.601,07 €<br />

Hierbei handelt es sich um die durchlaufenden Gelder des ehemaligen SHV 4.4990.1001.3,<br />

die aus Unterhaltszahlungen für Beistand- oder Vormundschaftsfälle stammen. Nach dem<br />

Rundschreiben des Landkreistages 328/<strong>2012</strong> sollen diese Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

saldiert werden, dies ist ab <strong>2012</strong> erfolgt.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 37<br />

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27995420 Gemeinschaftsaufwand<br />

<strong>Kreis</strong>straßenunterhaltung Bund 221.956,41 €<br />

Die Zuweisungen des Bundes waren früher höher als die abgerechneten Aufwendungen.<br />

Daher war in der Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in Höhe von 554.276,59 € ausgewiesen.<br />

Mittlerweile sind die Zuweisungen des Bundes niedriger als die Aufwendungen, so<br />

dass die Verbindlichkeit auf den bilanzierten Betrag gesunken ist.<br />

Bezüglich der Forderung 15915430 gegenüber dem Land vgl. Rz.. 3.2.16.<br />

Wegen der geringfügig fehlerhaften Abrechnung des Gemeinschaftsaufwandes <strong>2012</strong> beträgt<br />

die richtige Verbindlichkeit 222.030,69 €, vgl. Rz. 4.5.3.<br />

27995540 Naturschutz Sicherheitsleistungen 30.677,51 €<br />

3.2.31 Rückstellungen (Konto 28)<br />

Nach § 90 Abs. 2 GemO sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für hinsichtlich ihrer<br />

Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen Rückstellungen zu<br />

bilden. Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden<br />

Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer<br />

Fälligkeit ungewiss sind. Mit einer Inanspruchnahme der Kommune muss ernsthaft zu rechnen<br />

sein. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen,<br />

die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages<br />

anzusetzen, d.h. in Höhe desjenigen Betrags, welcher zum Zeitpunkt der<br />

künftigen Inanspruchnahme tatsächlich aufzubringen ist (einschließlich eventueller künftiger<br />

Preis- und Kostensteigerungen).<br />

§ 41 Abs. 1 der GemHVO präzisiert diese Verpflichtung, wonach Rückstellungen für folgende<br />

ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden sind<br />

(Pflichtrückstellungen):<br />

1. die Lohn- und Gehaltszahlung für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen<br />

von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen,<br />

2. die Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen,<br />

3. die Stilllegung und Nachsorge von Abfalldeponien,<br />

4. den Ausgleich von Gebührenüberschüssen,<br />

5. die Sanierung von Altlasten und<br />

6. drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren.<br />

Folgende Rückstellungen wurden bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 19.734.386,00 €<br />

Davon:


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 38<br />

_________________________________________________________________________________<br />

28230000 Altersteilzeitverpflichtungen 1.357.922,00 €<br />

Pflichtrückstellung nach § 41 Abs. 1 Ziffer 1 GemHVO für die Vergütungsverpflichtungen<br />

in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.<br />

28310000 Unterhaltsvorschussleistungen 389.248,59 €<br />

Pflichtrückstellung nach § 41 Abs. 1 Ziffer 2 GemHVO für die evtl. Zahlungsverpflichtung<br />

gegenüber dem Land.<br />

Die bei den Forderungen aus Transferleistungen (Rz. 3.2.17) erwähnte Berechnung der<br />

Pauschalwertberichtung wirkt sich auch auf die Rückstellungsberechnung aus. Die<br />

Rückstellung wird ab 2013 richtig berechnet und die Eröffnungsbilanz entsprechend korrigiert.<br />

Die Berechnung der Rückstellung ergäbe für <strong>2012</strong> auf dieser Basis 825.341,68 €.<br />

28410100 Rekultivierung Deponie Sansenhecken 15.805.692,82 €<br />

Pflichtrückstellung nach § 41 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO für den benötigten Rekultivierungsaufwand.<br />

Die Höhe der Rückstellung errechnet sich aus dem Wert der Eröffnungsbilanz zuzüglich des<br />

erforderlichen Zuführungsbetrages nach dem Gutachten und zuzüglich einer Verzinsung<br />

von 3%.<br />

28410200 Rekultivierung Bodenaushubdeponien 887.301,54 €<br />

Pflichtrückstellung nach § 41 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO für den benötigten Rekultivierungsaufwand.<br />

Die Höhe der Rückstellung errechnet sich aus dem Wert der Eröffnungsbilanz zuzüglich der<br />

in der Ergebnisrechnung 2011 vereinnahmten Gebührenanteile, die der Landkreis von den<br />

Betreibergemeinden erhält und zuzüglich einer Verzinsung von 3%.<br />

Eine Risikobewertung für diese Bodenaushubdeponien liegt nicht vor.<br />

28520000 Ausgleichspfl. Gebührenüberschüsse Abfall 129.851,39 €<br />

Pflichtrückstellung nach § 41 Abs. 1 Ziffer 4 GemHVO für den Ausgleich von Gebührenüberschüssen.<br />

Am Ende des Gebührenbemessungszeitraums entstehende Kostenüberdeckungen sind in<br />

den Gebührenkalkulationen der folgenden fünf Jahre zwingend gebührenmindernd zu berücksichtigen.<br />

Die Kostenüberdeckung hat damit den Charakter einer Verbindlichkeit gegenüber<br />

dem Gebührenzahler und ist daher zu bilanzieren.<br />

Das finanzielle Ergebnis der Abfallwirtschaft sieht <strong>2012</strong> wie folgt aus:<br />

Kostenart Beschreibung Ist <strong>2012</strong><br />

-<br />

Erträge<br />

9.252.828,29<br />

Ausgleich<br />

Kalkulation<br />

erf. Rückstellung<br />

Aufwendungen 9.288.595,97<br />

Interne Leistungsverrechnungen 347.968,23<br />

Kalkulatorische Zinsen -456.437,97<br />

Kostenüberdeckung <strong>2012</strong> -72.702,06 -11.219,93 -83.921,99<br />

Kostenunterdeckung Vorjahre -57.149,05<br />

Kostenüberdeckung/Rückstellung gesamt -129.851,11 -129.851,39


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 39<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Der tatsächlich geringfügig um 0,28 € höhere Rückstellungsbetrag erklärt sich durch<br />

Rundungsdifferenzen bei der Rückstellungsberechnung.<br />

286 Sanierung von Altlasten 0 €<br />

Pflichtrückstellung nach § 41 Abs. 1 Ziffer 5 GemHVO.<br />

Ist die Kommune zur Sanierung von Altlasten verpflichtet, so hat sie dafür Rückstellungen<br />

zu bilden. Voraussetzung ist, dass die Altlast zum Bilanzstichtag vorliegt und der Kommune<br />

bekannt ist. Unter Altlasten versteht man hierbei eine gefahrenträchtige Verunreinigung des<br />

Bodens oder des Grundwassers (Kontamination). Die Rückstellung ist in Höhe des Erfüllungsbetrages<br />

zu bilden.<br />

Der Landkreis ist letztendlich auch für die Nachsorge von 6 Übergangsdeponien (ehemalige<br />

Hausmülldeponien, Vorgängerdeponien vor Sansenhecken) zuständig. Diese Übergangsdeponien<br />

sind wesentlich risikobehafteter als die Bodenaushubdeponien. Die GPA<br />

hat im Prüfungsbericht über die Eröffnungsbilanz in Kenntnis des nur evtl. Sanierungsbedarfs<br />

noch keinen Anlass für eine Pflichtrückstellung gesehen.<br />

28720000 drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften,<br />

Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 238.659,00 €<br />

Pflichtrückstellung nach § 41 Abs. 1 Ziffer 6 GemHVO für derartige Verpflichtungen.<br />

Drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren. Aus Bürgschaften und<br />

Gewährleistungen waren keine Risiken ersichtlich.<br />

Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können weitere Rückstellungen (sog. Wahlrückstellungen) gebildet<br />

werden. Wahlrückstellungen dürfen nur für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte<br />

Aufwendungen gebildet werden (z.B. Aufwandsrückstellungen für unterlassene Instandhaltung).<br />

Folgende Wahlrückstellungen wurden bilanziert:<br />

Gesamtbetrag 925.710,66 €<br />

Davon:<br />

28910400 Unterlassene Instandhaltung Gebäude 180.000,00 €<br />

Für die im Haushaltsplan <strong>2012</strong> veranschlagten Instandhaltungsmaßnahmen für Fenster/Fassade<br />

(Geb.1), Fassade (Geb. 2) und energetische Sanierung Forst Schwarzach, die<br />

spätestens 2014 nachgeholt werden sollen.<br />

28910500 Rückstellung Energiecontracting 602.300,82 €<br />

Differenz der bisher gezahlten Abschlagszahlungen zu den vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen,<br />

eine Endabrechnung ist bisher nicht erfolgt.<br />

28910600 Rückstellung Rückzahlung Bildung und Teilhabe 143.409,84 €<br />

Evtl. Rückzahlungsbetrag zwischen erhaltener Quote <strong>2012</strong> für Bildung und Teilhabe (5,4 %<br />

der Istausgaben für Kosten der Unterkunft) abzüglich gezahlter Nettoausgaben für Bildung<br />

und Teilhabe.


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 40<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3.2.32 Passive Rechnungsabgrenzung (Konto 29)<br />

Bei Konto 29 wurden folgende passive Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert, weil in dieser<br />

Höhe die liquiden Mittel des Jahres <strong>2012</strong> begünstigt waren, die Aufwendungen aber erst<br />

2013 anfallen.<br />

Gesamtbetrag 3.255.969,83 €<br />

Davon:<br />

29111000 Direktaufwand Unterhaltung Landesstraßen 155.000,00 €<br />

Zweckgebundene Zuweisungen für Umrüstung und Bau von Ampelanlagen an Landesstraßen.<br />

29111000 Kommunale Gesundheitskonferenz 29.902,20 €<br />

Noch auszahlbare Spenden- und Fördermittel.<br />

29111000 Kursgebühren Fachwart Obst und Garten 2.975,00 €<br />

29111000 Schülerbeförderung 50.000,00 €<br />

Die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens für vertragliche Verpflichtungen<br />

aus der Schülerbeförderung gegenüber dem Hohenloher Verkehrsverbund war<br />

buchhalterisch falsch, richtig wäre eine Rückstellung gewesen.<br />

29111100 PRAP aus Bankschwebeposten 2.522.421,58 €<br />

29112700 Rechnungsabgrenzung WAUS 495.671,05 €


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 41<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3.3 Ergebnisrechnung <strong>2012</strong><br />

3.3.1 Gesamtergebnisrechnung <strong>2012</strong> und Haushaltsausgleich<br />

Erträge und Aufwendungen Plan <strong>2012</strong> Ergebnis <strong>2012</strong> Vergl. Ist – Plan.<br />

Steuern und ähnliche Abgaben -377.000,00 -369.008,31 -7.991,69<br />

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -101.667.742,85 -103.304.268,06 1.636.525,21<br />

Sonstige Transfererträge -5.364.800,00 -6.186.522,68 821.722,68<br />

Öffentlich-rechtliche Entgelte -9.117.584,00 -9.012.599,50 -104.984,50<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte -657.296,60 -1.107.149,33 449.852,73<br />

Kostenerstattungen und Kostenumlagen -13.737.896,60 -12.935.050,31 -802.846,29<br />

Zinsen und ähnliche Erträge -196.200,00 -277.572,95 81.372,95<br />

Akt. Eigenlstg. u. Bestandsveränderungen -24.909,91 24.909,91<br />

Sonstige ordentliche Erträge -2.213.200,00 -1.018.014,64 -1.195.185,36<br />

Ordentliche Erträge -133.331.720,05 -134.235.095,69 903.375,64<br />

Personalaufwendungen 31.060.469,83 30.647.024,65 413.445,18<br />

Versorgungsaufwendungen 866.000,00 856.559,96 9.440,04<br />

Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 13.032.523,86 12.827.948,72 204.575,14<br />

Planmäßige Abschreibungen 6.704.241,68 7.707.786,88 -1.003.545,20<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.398.692,00 1.108.175,06 290.516,94<br />

Transferaufwendungen 56.474.957,00 56.064.872,19 410.084,81<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen 24.382.372,00 22.785.799,08 1.596.572,92<br />

Ordentliche Aufwendungen 133.919.256,37 131.998.166,54 1.921.089,83<br />

Ordentliches Ergebnis 587.536,32 -2.236.929,15 2.824.465,47<br />

Ordentl.Ergebnis einschl.Fehlbetragsabd. 587.536,32 -2.236.929,15 2.824.465,47<br />

Außerordentliche Erträge -89.346,82 89.346,82<br />

Außerordentliche Aufwendungen<br />

Sonderergebnis -89.346,82 89.346,82<br />

Gesamtergebnis 587.536,32 -2.326.275,97 2.913.812,29<br />

Wesentliches Kernstück des NKHR ist neben der beabsichtigten besseren Steuerungsmöglichkeit<br />

die Umstellung von der bisherigen zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine<br />

vollständige Abbildung des Ressourcenverbrauchs durch Erfassung von Aufwendungen<br />

und Erträgen anstelle von Ausgaben und Einnahmen. Zentrales Element und zugleich finanzwirtschaftlich<br />

gravierende Konsequenz des Ressourcenverbrauchskonzeptes ist der<br />

Deckungsgrundsatz, wonach in jedem Rechnungsjahr der Ressourcenverbrauch (Aufwand)<br />

durch das Ressourcenaufkommen (Ertrag) zu decken ist und damit Abschreibungen zu<br />

erwirtschaften sind. Der Haushaltsausgleich im NKHR nach § 80 GemO bzw. § 24<br />

GemHVO wird daher auf die Gesamtergebnisrechnung bezogen und kann durch gestufte<br />

Ausgleichsregelungen vorgesehen werden. Für sog. Frühstarterkommunen, die vor dem<br />

Jahr 2016 umgestellt haben, gelten notfalls Sonderregelungen.<br />

Nach § 24 GemHVO soll als erster Schritt zum Haushaltsausgleich das ordentliche Ergebnis<br />

ausgeglichen sein.<br />

Dieses Ziel wurde mit der Planvorgabe von – 587.536 € nicht prognostiziert, mit dem<br />

Ergebnis von 2.236.929 € (trotz neuer Wahlrückstellungen in Höhe von 925.710 €) aber<br />

deutlich übertroffen und damit erreicht. Die Abschreibungen wurden somit erwirtschaftet.<br />

Nähere Einzelheiten zu den Hintergründen der Planabweichungen sind aus dem<br />

Rechenschaftsbericht der Verwaltung ersichtlich.


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 42<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Nach § 2 Abs. 2 GemHVO sind unter den Posten „außerordentliche Erträge“ und „außerordentliche<br />

Aufwendungen“ die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallenden<br />

Erträge und Aufwendungen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerung,<br />

auszuweisen, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Das außerordentliche Ergebnis, das im Rechenschaftsbericht der Verwaltung näher erläutert<br />

ist, setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Empf. Schadensersatzleistungen u.ä.<br />

Wasserschaden der GTO 2011 (vgl. Schul-, Kultur- und Partnerschaftsausschuss<br />

vom 07.11.2011) -59.456,76<br />

50*<br />

51* Aufwendungen 0,00<br />

Zwischenergebnis -59.456,76<br />

53* Erträge aus Veräußerungen -29.890,06<br />

Endergebnis 89.346,82<br />

3.3.2 Kennzahlen im NKHR<br />

Nach § 6 der GemHVO soll der Vorbericht zum Haushaltsplan sowie der Nachtragshaushaltsplan<br />

eine durch Kennzahlen gestützte, wertende Analyse der Haushaltslage und ihrer<br />

voraussichtlichen Entwicklung enthalten. Diese können gleichermaßen für die Beurteilung<br />

der Jahresabschlüsse herangezogen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat in den nachfolgenden<br />

Randziffern versucht, auf der Basis des Finanzkennzahlenvergleichs des Landkreistages<br />

einige wesentliche Kennzahlen für den <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> darzustellen.<br />

3.3.3 Kennzahl Netto-Steuer-Quote (NSQ)<br />

Die Netto-Steuer-Quote zeigt das Verhältnis der allgemeinen Deckungsmittel zu den ordentlichen<br />

Erträgen an.<br />

Ertrag/Aufwand 2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG -18.350.540,10 -17.392.961,20 -20.445.470,10<br />

Soziallastenausgleich § 21 FAG 0,00 0,00 0,00<br />

Grunderwerbsteuer (§ 11 Abs. 2 FAG) -2.622.581,60 -3.293.671,64 -2.507.686,37<br />

<strong>Kreis</strong>umlage -46.571.912,56 -47.428.730,00 -45.196.242,09<br />

FAG-Umlage 5.190.320,00 5.146.681,60 4.699.021,30<br />

-62.354.714,26 -62.968.681,24 -63.450.377,26<br />

Einwohnerzahl 31.12. 147.006 146.158 141.847<br />

Netto-Steuer-Quote (NSQ) in €/Einw. 424,16 430,83 447,32<br />

ordentliche Erträge der Ges.ErgR 128.561.611,23 132.383.834,14 134.235.095,69<br />

Netto-Steuer-Quote (NSQ) in % 48,50% 47,57% 47,27%<br />

<strong>Kreis</strong>umlagequote in % 36,23% 35,83% 33,67%<br />

Nach dieser Kennzahl beträgt der Anteil der sog. allgemeinen Deckungsmittel an den ordentlichen<br />

Erträgen der Gesamtergebnisrechnung im <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> 47,27 %<br />

bzw. 447,32 € pro Einwohner.


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 43<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3.3.4 Kennzahl Finanzausgleichsquote (FAGQ)<br />

Die Finanzausgleichsquote zeigt das Verhältnis der FAG-basierten Erträge zu den ordentlichen<br />

Erträgen an.<br />

Ertrag/Aufwand 2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG -18.350.540,10 -17.392.961,20 -20.445.470,10<br />

Zuweisungen UVB § 11 Abs. 1 FAG -1.801.264,40 -1.792.705,20 -1.778.998,60<br />

Grunderwerbsteuer § 11 Abs. 2 FAG -2.622.581,60 -3.293.671,64 -2.507.686,37<br />

Gebühren UVB § 11 Abs. 3 FAG -3.257.783,40 -3.256.533,05 -3.294.314,73<br />

Zuweisungen SoBEG § 11 Abs. 4 FAG -1.729.760,00 -1.520.411,00 -1.588.909,00<br />

Zuweisungen VRG § 11 Abs. 5 FAG -7.667.580,00 -7.515.847,00 -7.684.958,00<br />

Sachkostenbeiträge § 17 FAG -4.628.891,00 -4.685.752,50 -4.801.898,00<br />

Schülerbeförderung § 18 Abs. 3 FAG -3.587.000,00 -3.587.000,00 -4.009.000,00<br />

Soziallastenausgleich § 21 FAG 0,00 0,00 0,00<br />

Status-Quo-Ausgleich LWV § 22 FAG -2.407.730,00 -2.450.824,00 -2.981.632,00<br />

Verkehrslastenausgleich § 25 FAG -2.288.090,00 -2.335.160,00 -2.358.110,00<br />

ÖPNV § 28 FAG -384.111,00 -383.766,00 -383.117,00<br />

Ausbildung gD § 29 FAG -9.532,00 -14.583,00 -14.832,00<br />

Kleinkindbetreuung § 29c FAG -46.005,00 -57.485,00 -157.363,00<br />

FAG-Umlage § 1a FAG 5.190.320,00 5.146.681,60 4.699.021,30<br />

-43.590.548,50 -43.140.017,99 -47.307.267,50<br />

Einwohnerzahl 31.12. 147.006 146.158 141.847<br />

Finanzausgleichsquote (FAGQ) in €/Einw. 296,52 295,16 333,51<br />

ordentliche Erträge der Ges.ErgR 128.561.611,23 132.383.834,14 134.235.095,69<br />

Finanzausgleichsquote (FAGQ) in % 33,91% 32,59% 35,24%<br />

3.3.5 Kennzahl Sozialaufwandsquote (SAQ)<br />

In Ergänzung zum Rechenschaftsbericht der Verwaltung stellt sich der soziale Zuschussbedarf<br />

im Zeitvergleich wie folgt dar:<br />

Zuschussbedarf 2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Nettoressourcenbedarf THH 5 48.497.817 49.265.370 49.036.620<br />

Umlage LBWiA und KVJS 488.836 427.936 488.904<br />

Erstattung Land SGB II -227.906 -377.034 -369.008<br />

Gesamtzuschussbedarf 48.758.747 49.316.272 49.156.516<br />

<strong>Kreis</strong>umlage 46.571.913 47.428.730 45.196.242<br />

<strong>Kreis</strong>umlagedeckung in % 95,51% 96,17% 91,94%<br />

Ungedeckter Aufwand 2.186.834 1.887.542 3.960.274<br />

ord. Aufw. Ges.ErgR ohne AfA 121.681.341 123.000.435 124.290.380<br />

Sozialaufwandsquote 40,07% 40,09% 39,55%<br />

Einwohnerzahl 31.12. 147.006 146.158 141.847<br />

Gesamtzuschussbedarf/Einw. 331,68 337,42 346,55


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 44<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Tausende<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

97,00%<br />

96,00%<br />

95,00%<br />

94,00%<br />

93,00%<br />

92,00%<br />

91,00%<br />

90,00%<br />

Ungedeckter Aufw and<br />

<strong>Kreis</strong>umlagedeckung in %<br />

0<br />

89,00%<br />

<strong>2012</strong><br />

2011<br />

2010<br />

Die Übersicht zeigt, dass die <strong>Kreis</strong>umlage nicht ausreicht, den Gesamtzuschussbedarf zu<br />

decken. Der Anteil der <strong>Kreis</strong>umlage ist auf 91,94% gesunken und liegt mit rd. 3,96 Mio. €<br />

unter dem Gesamtzuschussbedarf. Gemessen an den um die Abschreibungen bereinigten<br />

ordentlichen Aufwendungen der Gesamtergebnisrechnung verursacht der soziale Zuschussbedarf<br />

eine Sozialaufwandsquote von 39,55 % bzw. 346,55 € pro Einwohner (Vorjahr<br />

40,09 % bzw. 337,42 €).<br />

3.3.6 Kennzahl Personalaufwandsquote (PAQ)<br />

In Ergänzung zum Rechenschaftsbericht der Verwaltung stellt sich der Personalaufwand<br />

im Zeitvergleich wie folgt dar:<br />

Aufwendungen für 2010 2011 <strong>2012</strong> Diff. VJ<br />

Besoldung Beamte 8.614.423 8.704.877 8.868.906 164.029<br />

Vergütungen Beschäftigte 14.752.652 14.904.803 15.283.482 378.680<br />

Versorgung Beamte 1.684.006 1.728.010 1.819.347 91.337<br />

ZVK Beschäftigte 1.262.307 1.278.361 1.308.505 30.143<br />

SV Beschäftigte 2.947.650 3.027.640 3.088.202 60.562<br />

Beihilfeumlagen 740.772 743.839 740.779 -3.060<br />

Zuführung Rückstellung ATZ 137.128 -20.792 -462.196 -441.404<br />

Versorgung Ruhestandsbeamte 480.341 495.880 543.292 47.412<br />

Beihilfeumlagen Ruhestandsbeamte 304.553 336.260 313.268 -22.992<br />

Gesamtaufwendungen 30.923.830 31.198.878 31.503.585 304.706<br />

Haushaltsansatz 31.485.306 31.445.328 31.926.470<br />

Diff. zum Haushaltsansatz -561.476 -246.449 -422.885<br />

Mehrausgaben zum VJ 359.560 275.049 304.706<br />

Mehrausgaben in % zum VJ 1,18 % 0,89 % 0,98 %<br />

ord. Aufw. Ges.ErgR ohne AfA 121.681.341 123.000.435 124.290.380<br />

Personalaufwandsquote 25,41% 25,36% 25,35%<br />

Einwohnerzahl 31.12. 147.006 146.158 141.847<br />

Personalaufwandsquote/Einw. 210,36 213,46 222,10


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 45<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Die Gesamtaufwendungen zeigen, dass der Haushaltsansatz um 422.885 € unterschritten<br />

wurde.<br />

Die Steigerung der Gesamtaufwendungen gegenüber dem Vorjahr mit lediglich 304.706 €<br />

(0,98 %) ist allerdings ganz wesentlich von der verminderten Zuführung zur Altersteilzeitrückstellung<br />

beeinflusst. Weitere Informationen sind im Rechenschaftsbericht der Verwaltung<br />

erläutert.<br />

Gemessen an den um die Abschreibungen bereinigten ordentlichen Aufwendungen der<br />

Gesamtergebnisrechnung verursacht der NKHR-Personalaufwand eine Personalaufwandsquote<br />

von 25,35 % bzw. 222,10 € pro Einwohner.<br />

3.4 Finanzrechnung <strong>2012</strong><br />

3.4.1 Gesamtfinanzrechnung <strong>2012</strong><br />

Die Gesamtfinanzrechnung stellt sich komprimiert wie folgt dar:<br />

Gesamtfinanzrechnung<br />

Plan Ergebnis<br />

Auszahlungen <strong>2012</strong> <strong>2012</strong><br />

Investitionsförderung -3.171.222 -424.231,66<br />

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -330.000 -495.836,44<br />

Bewegliches Vermögen -1.327.600 -1.028.403,67<br />

Finanzvermögen -70.500 -50,00<br />

Baumaßnahmen -3.127.000 -3.061.325,99<br />

sonstige Investitionen -2.500.000,00<br />

-8.026.322 -7.509.847,76<br />

Einzahlungen<br />

Investitionszuwendungen 2.701.797 830.328,79<br />

Veräußerung von Sachvermögen 10.000 38.269,65<br />

Veräußerung bew. Vermögen 0 0,00<br />

Veräußerung von Finanzvermögen 0 0,00<br />

sonstige Investitionstätigkeit 5.000 25.607,50<br />

Investitionsbeiträge 0 0,00<br />

2.716.797 894.205,94<br />

Saldo aus Investitionstätigkeit -5.309.525 -6.615.641,82<br />

Zahlungsmittelüberschuss ErgHH 2.456.557 9.798.605,99<br />

Finanzierungsmittelbedarf -2.852.968 3.182.964,17<br />

Kredittilgung -1.685.690 -1.441.689,92<br />

Saldo -4.538.658 1.741.274,25<br />

Kreditaufnahme 1.730.000 1.340.000,00<br />

Änderung Finanzierungsmittelbestand -2.808.658 3.081.274,25<br />

Haushaltsunwirksame Zahlungen -6.342.530,42<br />

Veränderung Zahlungsmittelbestand -3.261.256,17<br />

Endbestand liquide Mittel (Konto 17), vgl. Rz.<br />

3.2.19 783.155,22


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 46<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Nähere Einzelheiten zu den Hintergründen der Planabweichungen sind aus dem Rechenschaftsbericht<br />

der Verwaltung ersichtlich.<br />

3.4.2 Kennzahl Nettoinvestitionsrate (NIR) und –quote (NIQ)<br />

Die Nettoinvestitionsrate (NIR) gibt den Betrag an, der vom Zahlungsmittelüberschuss des<br />

Ergebnishaushaltes nach Abzug der Kredittilgung für Investitionen zur Verfügung steht.<br />

Die Nettoinvestitionsquote (NIQ) sagt aus, zu wieviel Prozent der Saldo aus der Investitionstätigkeit<br />

durch die Nettoinvestitionsrate gedeckt ist, unabhängig davon, ob zur Finanzierung<br />

der Investitionen Kredite aufgenommen wurden.<br />

2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Zahlungsmittelüberschuss ErgHH 4.551.980,35 7.065.838,44 9.798.605,99<br />

Kredittilgung -1.809.611,38 -1.634.229,96 -1.441.689,92<br />

Nettoinvestitionsrate (NIR) 2.742.368,97 5.431.608,48 8.356.916,07<br />

Nettoinvestitionsrate (NIR) pro Einw. 18,65 37,16 58,92<br />

Saldo aus Investitionstätigkeit 3.944.268,56 1.884.459,55 6.615.641,82<br />

abzüglich Kreditaufnahme 0,00 0,00 -1.340.000,00<br />

Nettosaldo aus Investitionstätigkeit 3.944.268,56 1.884.459,55 5.275.641,82<br />

Nettoinvestitionsquote (NIQ) 69,53% 288,23% 158,41%<br />

Finanzierung von Investitionen durch Eigenmittel: 2.742.368,97 1.884.459,55 5.275.641,82<br />

Einwohnerzahl 31.12. 147.006 146.158 141.847<br />

Die Nettoinvestitionsrate (NIR) hat sich <strong>2012</strong> nochmals deutlich verbessert und lag über<br />

dem Saldo aus der Investitionstätigkeit. Die Nettoinvestitionsquote (NIQ) war dadurch<br />

auch <strong>2012</strong> positiv.<br />

Die Finanzierung von Investitionen durch Eigenmittel hat den bei Rz. 3.4.1 erwähnten<br />

Endbestand der liquiden Mittel maßgeblich beeinflusst.<br />

3.4.3 Kennzahl Reinvestitionsquote (RIQ)<br />

Die Reininvestitionsquote gibt an, ob die Investitionen im betreffenden Jahresabschluss<br />

ausreichen, um den Werteverlust durch die Abschreibungen am Vermögen auszugleichen,<br />

d.h., ob das Vermögen zu- oder abgenommen hat. Liegt die Quote über 100%, so hat sich<br />

das Vermögen durch Neuinvestitionen erhöht.<br />

2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Auszahlungen 6.648.669,74 4.528.749,72 4.585.616,10<br />

Abschreibungen -5.219.768,98 -5.341.632,44 -5.466.539,88<br />

Vermögensveränderung 1.428.900,76 -812.882,72 -880.923,78<br />

Reinvestitionsquote (RIQ) 127,37% 84,78% 83,89%<br />

<strong>2012</strong> war somit erneut eine „Vermögensabnahme“ zu verzeichnen.


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 47<br />

_________________________________________________________________________________<br />

3.4.4 Kassenüberwachung<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hat nach § 112 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 1<br />

der Gemeindeprüfungsordnung die Landkreiskasse zu überwachen und insbesondere Kassenprüfungen<br />

vorzunehmen. Die Kassenprüfung erfolgt seit 2007 nach dem bei Rz. 1.3 erwähnten<br />

Prüfungsstandard, der mit 9 umfangreichen Themenbereichen den in § 2 der Gemeindeprüfungsordnung<br />

normierten Prüfungsumfang abdeckt. Im sicherheitsrelevanten<br />

Bereich werden dabei ggf. auch mathematisch-statische Prüfmethoden angewendet. Wegen<br />

des Umfangs der Prüfungshandlungen erfolgt die Prüfung mit jährlich wechselnden<br />

Schwerpunkten.<br />

Unvermutete Kassenprüfungen sind bei der Landkreiskasse jährlich vorzunehmen. Außerdem<br />

ist eine Kassenprüfung vorzunehmen, wenn ein neuer Kassenverwalter bestellt wird.<br />

Über die Kassenprüfung aus Anlass des Kassenverwalterwechsels zum 01.03.<strong>2012</strong> wurde<br />

mit Prüfungsbericht vom 14.03.<strong>2012</strong> berichtet.<br />

Bei Handvorschüssen, Zahlstellen und Beauftragungen der Landkreiskasse bestehen differenzierte<br />

Regelungen. Die gesamten Kassenprüfungsvorgänge erstrecken sich somit auf die<br />

Landkreiskasse sowie aktuell auf zusätzliche 38 Handvorschüssen, Zahlstellen und Beauftragungen,<br />

die zum Bilanzstichtag einen Gesamtbetrag von Hand- und Wechselgeldvorschüssen<br />

i.H.v. 6.920 € verwalten (vgl. Rz. 3.2.19). Wesentlich bedeutsamer sind jedoch<br />

die von den Zahlstellen und Handvorschüssen verarbeiteten Geldumsätze, die deutlich im<br />

sechsstelligen Bereich liegen.<br />

Wegen der möglichen Brisanz, die in der Verwaltung und Abwicklung derartiger umfangreicher<br />

Kassengeschäfte steckt, werden entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung alle<br />

Zahlstellen und Handvorschüsse in eine zwei- bis mehrjährige Überwachung einbezogen.<br />

Prüfungsschwerpunkte des Jahres <strong>2012</strong> waren außerhalb der Kassenprüfung aus Anlass des<br />

Kassenverwalterwechsels insbesondere Abstimmungskontrollen, Überzahlungen und<br />

Rückzahlungen vom Vertragsgegenstandskonto, Belegprüfung Auszahlungsanordnungen,<br />

Festgeldanlagen, Dienstanweisung Landkreiskasse, Berechtigungsverwaltung, Geschäftspartneranlage<br />

sowie die Prüfungen bei Zahlstellen und Handvorschüssen.<br />

Schwerwiegende Probleme haben sich nicht ergeben. Notwendige Verbesserungen bei<br />

den Abstimmungskontrollen und den anderen Themen wurden besprochen und abgestimmt.<br />

Die bei den Prüfungen der Zahlstellen und Handvorschüsse leider recht zahlreich<br />

vorgefundenen Mängel wurden durch entsprechende Hinweise der Rechnungsprüfung<br />

versucht abzustellen.<br />

3.5 Einhaltung des Haushaltsplanes, Haushaltsübertragungen<br />

Der Jahresabschluss ist nach § 110 der Gemeindeordnung u.a. daraufhin zu prüfen, ob der<br />

Haushaltsplan eingehalten worden ist. Hierbei spielen neben den Haushaltsübertragungen<br />

aus dem Vorjahr die über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsüberschreitungen<br />

des Ergebnishaushaltes) eine entscheidende Rolle. Sie sind nach § 84 der Gemein-


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 48<br />

_________________________________________________________________________________<br />

deordnung nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet<br />

ist oder wenn sie unabweisbar sind und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein<br />

geplanter Fehlbetrag sich nur unerheblich erhöht. Überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Auszahlungen (Haushaltsüberschreitungen des Finanzhaushaltes) sind nur zulässig, wenn<br />

ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist oder wenn sie unabweisbar<br />

sind.<br />

Für die Beurteilung der Haushaltsüberschreitungen sind die Vorgaben der GemHVO zu<br />

beachten, so<br />

o § 4 Abs. 2, wonach jeder Teilhaushalt eine Budgeteinheit bildet,<br />

o § 19 Abs. 2, wonach der Haushaltsplan regelt, dass Mehrerträge bestimmte Aufwendungsansätze<br />

des Ergebnishaushalts erhöhen oder Mindererträge bestimmte Aufwendungsansätze<br />

vermindern,<br />

o § 20 Abs. 1, wonach Budgets gegenseitig deckungsfähig sind, wenn der Haushaltsplan<br />

nichts anderes bestimmt,<br />

o § 20 Abs. 2, wonach weitergehende Deckungsfähigkeiten im Haushaltsplan vereinbart<br />

werden können und<br />

o § 21, in dem die Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen geregelt ist (Haushaltsübertragungen).<br />

Die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck<br />

verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach<br />

Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen<br />

Teilen in Benutzung genommen werden kann (§ 21 Abs. 1 GemHVO).<br />

Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder teilweise<br />

für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss<br />

des Haushaltsjahres verfügbar (§ 21 Abs. 2 GemHVO).<br />

Nach der Hauptsatzung des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es ist für die Übertragung nicht benötigter<br />

Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets der Landrat zuständig,<br />

soweit es sich um Sachkonten handelt, bei denen die Verwaltung durch Planvermerk im<br />

Haushaltsplan zur Übertragung ermächtigt ist, ansonsten der Ausschuss. Der Haushaltsplan<br />

<strong>2012</strong> enthält auf S. 53 ff. entsprechende Planvermerke.<br />

Sind die übrigen Haushaltsüberschreitungen nach Umfang oder Bedeutung erheblich, bedürfen<br />

sie der vorherigen Zustimmung des zuständigen Gremiums. Nach der für 2009 gültigen<br />

Hauptsatzung des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es bestanden für die Genehmigung von<br />

über- oder außerplanmäßigen Ausgaben folgende Zuständigkeiten:<br />

a) wenn die Deckung durch Minderausgaben im gleichen Haushaltsjahr gewährleistet<br />

ist<br />

bis 25.000,00 € Landrat<br />

von 25.000,01 – 50.000 € Ausschuss<br />

ab 50.000,01 € <strong>Kreis</strong>tag<br />

b) ansonsten


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 49<br />

_________________________________________________________________________________<br />

bis 5.000,00 € Landrat<br />

von 5.000,01 – 25.000 € Ausschuss<br />

ab 25.000,01 € <strong>Kreis</strong>tag<br />

Die Erheblichkeit der Haushaltsüberschreitungen beurteilt sich nach deren Verhältnis zu<br />

den Ansätzen im Haushaltsplan. Ein weiteres wesentliches Kriterium für die Erheblichkeit<br />

muss in den Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung gesehen werden. Davon ausgehend<br />

wäre die Erheblichkeit im Fall a) ab 25.000,01 € und im Fall b) schon ab 5.000,01 € gegeben.<br />

Durch die Vielzahl der im Haushaltsplan dargestellten Deckungskreise ist die Feststellung,<br />

bei welchen Planansätzen letztendlich noch verbleibende Haushaltsüberschreitungen<br />

entstanden sind, mit einem vernünftigen zeitlichen Aufwand nicht möglich und<br />

wurde vom Rechnungsprüfungsamt daher nicht geprüft. Dies ist in Anbetracht der Tatsache,<br />

dass in dem jährlichen Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss die überund<br />

außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nachträglich pauschal genehmigt<br />

werden, auch vertretbar.<br />

Die Haushaltsübertragungen nach § 21 der GemHVO haben im NKHR die Wirkung,<br />

dass in der Höhe der beschlossenen Haushaltsübertragungen des Vorjahres die entsprechenden<br />

Haushaltsansätze des laufenden Jahres überschritten werden können und nicht zu<br />

überplanmäßigen Ausgaben führen.<br />

Im neuen Anhang sind u.a. die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen<br />

(Haushaltsübertragungen) sowie die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen<br />

anzugeben. Die Übertragung ist nur zulässig, wenn dadurch das geplante Gesamtergebnis<br />

nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden (§ 18 Abs.<br />

2 GemHVO).<br />

Ausgehend von einer Gesamtbetrachtung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes waren<br />

die verfügbaren Mittel nicht überschritten:<br />

Verfügbare Mittel<br />

HÜB 2011 Ansatz <strong>2012</strong><br />

Über-<br />

/außer-pl.<br />

Ausg.<br />

Ergebnis <strong>2012</strong><br />

Differenz<br />

verfügbar<br />

HÜB <strong>2012</strong><br />

ErgHH Ord. Aufwendungen 1.562.547 133.919.256 1.251.620 131.998.167 4.735.257 1.657.510<br />

FinHH Ausz. Investitionstätigkeit 4.669.792 8.026.322 -4.600 7.509.848 5.181.666 6.288.666<br />

6.232.339 7.946.176


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 50<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Die Haushaltsübertragungen <strong>2012</strong> sind budget- bzw. investitionsbezogen im Anhang/Rechenschaftsbericht<br />

der Verwaltung aufgeführt und betrugen im Zeitvergleich:<br />

Haushaltsübertragungen<br />

9.000.000<br />

8.000.000<br />

7.000.000<br />

6.000.000<br />

5.000.000<br />

4.000.000<br />

3.000.000<br />

2.000.000<br />

1.000.000<br />

0<br />

2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Haushaltsübertragungen von Erträgen und Einzahlungen sieht das NKHR nicht vor. Lediglich<br />

nach § 87 Abs. 3 der GemO gilt die Kreditermächtigung weiter, bis die Haushaltssatzung<br />

für das übernächste Jahr erlassen ist.<br />

3.6 Anhang und Rechenschaftsbericht<br />

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit der Ergebnisrechnung, der<br />

Finanzrechnung und der Vermögensrechnung (Bilanz) eine Einheit bildet und durch einen<br />

Rechenschaftsbericht der Verwaltung zu erläutern ist (§ 95 Abs. 2 GemO).<br />

Dem Anhang sind nach § 95 Abs. 2 GemO als Anlagen beizufügen<br />

1. die Vermögensübersicht,<br />

2. die Schuldenübersicht und<br />

3. eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.<br />

Obwohl hier nicht ausdrücklich erwähnt, gehört dazu auch die Forderungsübersicht.<br />

In den Anhang sind nach § 53 GemHVO diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen<br />

Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung vorgeschrieben<br />

sind.<br />

Der FB 3 hat den Anhang in den Rechenschaftsbericht integriert, er ist beim RPA am<br />

27.08.2013 in der endgültigen Fassung eingegangen.<br />

Im Anhang sind ferner anzugeben<br />

1. die auf die Posten der Ergebnisrechnung und der Vermögensrechnung angewandten Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden,<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf Seite 37.<br />

2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden samt Begründung; deren<br />

Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen,


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 51<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Die drohenden Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren (Rückstellung<br />

28720000, Rz. 3.2.31) wurden <strong>2012</strong> im Gegensatz zu 2011 vollumfänglich zurückgestellt;<br />

der Hinweis hierzu im Rechenschaftsbericht der Verwaltung fehlt.<br />

3. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten,<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung fehlt.<br />

4. der auf den Landkreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband<br />

Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen,<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf Seite 43.<br />

5. die Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung der Investitionen (§ 22 Abs. 2, § 50<br />

Satz 2),<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf Seite 41.<br />

6. die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen)<br />

sowie die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen,<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf Seite 50.<br />

7. die unter der Vermögensrechnung aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre,<br />

insbesondere Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen<br />

(z.B. Leasingverträge) und in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen<br />

(§ 42),<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf Seite 41.<br />

8. den Landrat und die Mitglieder des <strong>Kreis</strong>tages, auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden<br />

sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf Seite 57.<br />

Hinzu kommen:<br />

9. Abweichungen und Begründungen von der Form der Darstellung, insbesondere die<br />

Gliederung der aufeinanderfolgenden Ergebnisrechnungen, Vermögensrechnungen (Bilanzen)<br />

und Finanzrechnungen, soweit in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände<br />

Abweichungen erforderlich waren (§ 47 Abs. 1 GemHVO),<br />

Wurden bei der Prüfung nicht festgestellt.<br />

10. In der Ergebnisrechnung, der Vermögensrechnung und der Finanzrechnung ist zu jedem<br />

Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Haushaltsjahres anzugeben. Sind<br />

die Beträge nicht vergleichbar, so ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern. Wird<br />

der Vorjahresbetrag angepasst, so ist auch dies im Anhang anzugeben und zu erläutern<br />

(§ 47 Abs. 2 GemHVO),<br />

Die Vorjahresbeträge sind angegeben. Soweit sie nicht vergleichbar sind oder der<br />

Vorjahresbetrag angepasst wurde (z.B. öffentlich-rechtliche Forderungen 15913632<br />

und Verbindlichkeiten 27993630 Mündelgelder in der Bilanz) ist die Erläuterung im<br />

Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf S. 40.<br />

11. Fällt ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Vermögensrechnung,<br />

so ist die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten bei dem Posten, unter dem der<br />

Ausweis erfolgt ist, zu vermerken oder im Anhang anzugeben, wenn dies zur Aufstellung<br />

eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist (§ 47 Abs. 3<br />

GemHVO),<br />

Wurden bei der Prüfung nicht festgestellt.


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 52<br />

_________________________________________________________________________________<br />

12. Eine weitere Untergliederung der Posten ist zulässig; dabei ist jedoch die vorgeschriebene<br />

Gliederung zu beachten. Neue Posten dürfen hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt<br />

nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird. Die Ergänzung ist im Anhang<br />

anzugeben und zu begründen (§ 47 Abs. 4 GemHVO),<br />

Wurden bei der Prüfung nicht festgestellt.<br />

13. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art,<br />

soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind<br />

(§ 49 Abs. 4 GemHVO),<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf Seite S. 3, 4 und 8.<br />

14. Berichtigungen der EB (§ 63 Abs. 2 GemHVO).<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf Seite 40.<br />

Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung soll nach § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen<br />

1. die Ziele und Strategien,<br />

2. Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung,<br />

3. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten<br />

sind,<br />

4. zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung<br />

und<br />

5. die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge.<br />

Angabe im Rechenschaftsbericht der Verwaltung auf Seite 4 und 51.<br />

Im Rechenschaftsbericht der Verwaltung sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die<br />

wirtschaftliche Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Erfüllung<br />

der Aufgaben so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und<br />

erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern und<br />

eine Bewertung der Abschlussrechnungen vorzunehmen.<br />

Nach § 80 der GemO sollen im Haushaltsplan zusätzlich Schlüsselprodukte und die bei diesen<br />

zu erbringenden Leistungsziele dargestellt werden. § 4 Abs. 2 der GemHVO präzisiert<br />

diese Forderung, wonach in den Teilhaushalten die Produktgruppen darzustellen sind, zusätzlich<br />

sollen Schlüsselprodukte, die Leistungsziele und die Kennzahlen zur Messung der<br />

Zielerreichung dargestellt werden.<br />

Hierüber sind im Haushaltsplan und Rechenschaftsbericht erste Aussagen enthalten.<br />

4. Weitere Prüfungen<br />

4.1 Vorbemerkungen<br />

Das Rechnungsprüfungsamt möchte mit dem <strong>Schlussbericht</strong> dem <strong>Kreis</strong>tag als Hauptorgan<br />

des Landkreises neben der bei Rz. 3.2 dargestellten Jahresabschlussprüfung auch eine Zusammenfassung<br />

des sonstigen wesentlichen Prüfungsgeschehens vermitteln. Aus diesem<br />

Grunde haben wir in den nachfolgenden Randziffern einige weitere Ergebnisse aus der<br />

Prüfungstätigkeit dargestellt. Um die Informationsqualität zu steigern, enthalten die nach-


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 53<br />

_________________________________________________________________________________<br />

folgenden Randziffern ggf. auch aktuelle Informationen und Hinweise, die über den reinen<br />

Rechenschafts- oder Erläuterungscharakter für das Jahr <strong>2012</strong> hinausgehen. Der<br />

<strong>Schlussbericht</strong> ist auf der Hompage des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es (www.neckarodenwald-kreis.de)<br />

unter Landratsamt – Verwaltung – Rechnungsprüfungsamt – Broschüren<br />

und Formulare eingestellt.<br />

4.2 Teilhaushalt 1: Innere Verwaltung<br />

4.2.1 Postdienstleistungen<br />

Im Rahmen einer beratenden Äußerung hat sich das Rechnungsprüfungsamt mit den Erfordernissen<br />

einer evtl. Ausschreibung von Postdienstleistungen und deren finanziellen Einsparung<br />

befasst. Grund für die beratende Äußerung waren Erkenntnisse aus anderen Landkreisen,<br />

die ein Einsparungspotential von 5,4 % bis 20 % ergeben hatten.<br />

Nach der Vergabeverordnung und der Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 ist eine europaweite<br />

Ausschreibung verbindlich vorgeschrieben, wenn der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer)<br />

über dem Schwellenwert von 200.000 € liegt,. Bis zu diesem Betrag wird eine<br />

Ausschreibung lediglich empfohlen. Die Aufwendungen des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es liegen<br />

an der Grenze zu diesem Schwellenwert.<br />

Im Rahmen der beratenden Äußerung hat das Rechnungsprüfungsamt einige Empfehlungen<br />

über die vorbereitenden Arbeiten und evtl. Umsetzung einer Ausschreibung ausgesprochen.<br />

4.3 Teilhaushalt 2: Sicherheit und Ordnung<br />

4.3.1 Zuschüsse Feuerwehrwesen<br />

Geprüft wurden die Zuschüsse des Landes und des <strong>Kreis</strong>es an die Gemeinden zur Anschaffung<br />

von Feuerwehrfahrzeugen der Jahre <strong>2012</strong> und 2013. Ferner wurden die <strong>Kreis</strong>zuschüsse<br />

ab 1991 mit der Alarmkartei abgestimmt.<br />

Prüfungsgegenstand waren insbesondere die Förderkonzeption, die Höhe der Zuwendungen<br />

sowie die korrekten Anwendungen der in der VwV-Z-Feu festgelegten Nebenbestimmungen<br />

zur Zweckbindung, Rückzahlung und Unwirksamkeit der Zuwendungsbescheide.<br />

Die Förderung des Landkreises richtet sich nach der Höhe der Zuwendungen durch das<br />

Land. Der Fördersatz beträgt 30 % der Landesförderung, die Landesförderung muss mindestens<br />

25.564,50 € betragen.<br />

Aus den Beschlüssen des Ausschusses für Verwaltung und Finanzen geht hervor, dass in<br />

den Jahren 2009 bis 2013 <strong>Kreis</strong>mittel in Höhe von 506.400 € bewilligt wurden; zur Auszahlung<br />

hiervon kamen bis zum 27.06.2013 insgesamt 93.318 €. Für zwei der abgerechneten<br />

Fahrzeuge wurden aufgrund einer geänderten Ausstattung jeweils 216 € weniger ausgezahlt.<br />

Zwei der bewilligten Fahrzeuge (Bewilligungen aus dem Jahr 2009) wurden jedoch nach der


___________________________________________________________________<br />

<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 54<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Antragstellung und Bewilligung doch nicht beschafft, wodurch sich die tatsächlichen Zuschüsse<br />

auf 476.718 € und die offenstehenden Maßnahmen auf 383.400 € reduzieren.<br />

In den bisherigen Haushaltsplänen (PG 126000) sind jeweils Verpflichtungsermächtigungen<br />

in Höhe von 200.000 für künftige Haushaltsjahre enthalten. Nach dem derzeitigen Stand<br />

sind davon 134.700 € erforderlich:<br />

offenstehenden Maßnahmen 383.400 €<br />

abz. Haushaltsübertragungen <strong>2012</strong> - 198.150 €<br />

abz. Haushaltsansatz 2013 - 50.550 €<br />

möglicher Haushaltsansatz 2014 134.700 €<br />

Die Prüfung ergab, dass die Einhaltung der Zweckbindungsfristen bisher so gut wie<br />

nicht überprüft und die Vorschriften der VwV-Z-Feu hinsichtlich der Zuwendungen des<br />

Landes bisher teilweise nicht beachtet wurden.<br />

Die <strong>Kreis</strong>zuschüsse wurden korrekt berechnet. Wir haben aber empfohlen, die Richtlinien<br />

des Landkreises über die Förderung des Feuerwehrwesens zu überarbeiten und die<br />

analoge Anwendung der VwV-Z-Feu und der ANBest-K festzuschreiben. Die Konzeption<br />

über förderfähige Feuerwehrfahrzeuge sollte verbessert werden.<br />

4.4 Teilhaushalt 5: Soziales und Jugend<br />

4.4.1 Frauen- und Kinderschutzhaus<br />

Das Frauen- und Kinderschutzhaus (FKSH) wurde in Zusammenarbeit mit dem Main-<br />

Tauber-<strong>Kreis</strong> zum 01.01.1994 gegründet. Grundlage für die Gründung war der Beschluss<br />

des <strong>Kreis</strong>tages vom 31.03.1993.<br />

Nach der ab 01.01.2008 gültigen Vereinbarung zwischen dem <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> und<br />

dem Main-Tauber-<strong>Kreis</strong> vom 01.12.2007 (Beschluss des Sozialausschusses vom<br />

07.05.2007) finanziert sich das FKSH über einen festgelegten Tagessatz pro Person und<br />

Belegungstag, der ab 01.01.2011 in Höhe von 66,51 € berechnet wird. Die vorher gewährten<br />

Festbetragszuschüsse der beiden Landkreise sowie die unentgeltlichen Sachleistungen<br />

des NOK sind ab 2008 entfallen. Ein evtl. entstehendes Defizit wird von den beiden Landkreisen<br />

je hälftig getragen.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 55<br />

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Für das Jahr <strong>2012</strong> ist ein Jahresverlust von 27.808,25 € entstanden, der insbesondere auf<br />

den erneuten Belegungsrückgang auf 24,06% zurückzuführen ist.<br />

Auslastung %<br />

50,00<br />

40,00<br />

30,00<br />

20,00<br />

10,00<br />

0,00<br />

2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Auslastung % 41,26 34,01 27,38 29,80 24,06<br />

Die tatsächliche Belegung für <strong>2012</strong> lag lt. FKSH bei 1.233 Tagen, die sich folgendermaßen<br />

aufteilen:<br />

Belegungsanteile<br />

14,36%<br />

80,21%<br />

5,43%<br />

NOK MTK Außerh.<br />

4.4.2 Betreuungsverein <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige<br />

(Betreuungsgesetz) ist mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Im Landesausführungsgesetz<br />

hierzu wurden die Landkreise als örtliche Betreuungsbehörden bestimmt.<br />

Nach dem Betreuungsgesetz ist sowohl eine Behördenbetreuung als auch eine Vereinsbetreuung<br />

möglich. Die finanziell für den Landkreis günstigere Möglichkeit liegt in einer<br />

Vereinsbetreuung, weil nur ein Verein seine Aufwendungen mit der Justizkasse abrechnen<br />

kann.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 56<br />

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Deshalb wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 07.09.92 der Beschluss zur<br />

Gründung eines Betreuungsvereines <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> mit Sitz in Mosbach gefasst.<br />

Die Eintragung im Vereinsregister ist am 7. Dezember 1992 erfolgt. Mitglieder des Betreuungsvereines<br />

sind u.a. die Gemeinden des Landkreises sowie der Landkreis selbst.<br />

Der <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> und der Betreuungsverein haben über ihre Zusammenarbeit<br />

auf dem Gebiet des Betreuungsrechts einen Kooperationsvertrag geschlossen. Im Zusammenhang<br />

mit dem Umzug des Betreuungsvereines in das Freiwilligenzentrum wurde der<br />

Kooperationsvertrag mit <strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vom 28.11.2001 geändert. Ab 01.01.2002 erhält<br />

der Betreuungsverein einen festen Zuschuss von 41.000 €. Die Sachleistungen werden<br />

nach dem Beschluss des <strong>Kreis</strong>tages vom 18.10.1995 weiterhin unentgeltlich gewährt.<br />

Die Mitgliederversammlung des Betreuungsvereines hat in ihrer Sitzung vom 16.03.1994<br />

beschlossen, dass das Rechnungsprüfungsamt des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es die Jahresabschlüsse<br />

prüfen soll. Die Jahresabschlussprüfung des Rechnungsprüfungsamtes ist in der<br />

o.e. Sachleistung enthalten.<br />

Diese Tätigkeit stellt eine freiwillige Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes dar. Die Aufgabenübertragung<br />

auf das Rechnungsprüfungsamt nach § 112 Abs. 2 der Gemeindeordnung<br />

wurde am 22.06.1994 vom <strong>Kreis</strong>tag beschlossen.<br />

Aus den Einzelheiten der Jahresabschlussprüfung <strong>2012</strong> ist aus finanzieller Sicht des<br />

Landkreises interessant, dass im Jahr <strong>2012</strong> der Bruttojahresfehlbetrag zunächst<br />

42.290,84 € betragen hat. Nach Abzug des Landkreiszuschusses in Höhe von 41.000 €<br />

und den vom Landkreis direkt gezahlten Sachaufwand in Höhe von 7.978,43 € verbleibt<br />

ein Jahresüberschuss von 6.687,59 € (Vorjahr 3.124,90 €).<br />

Die aufsummierten Jahresergebnisse seit 1992 weisen einen Gesamtverlust von 5.299,46<br />

€ (Vorjahr: 11.987,05 €) aus, der niedriger ist als die bisherigen Abschreibungen in Höhe<br />

von 28.627,94 €.<br />

Trotz des o.e. aufsummierten Gesamtverlustes ist die Liquidität des Betreuungsvereins<br />

noch gegeben. Dies hat seine Ursache in dem bei Rz. 3.2.14 erwähnten zinslosen Vorschuss.<br />

4.4.3 Zahlungsströme zwischen Landkreis und Jobcenter<br />

Prüfungsgegenstand waren die Zahlungsströme und Abrechnungen zwischen dem Jobcenter<br />

(gem. Einrichtung nach § 44b SGB II) und dem NOK im Jahr 2011, insbesondere die<br />

Abrechnung der Gesamtverwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) nach § 46 Abs. 3<br />

SGB II, die Abrechnung der Kosten der Unterkunft nach § 46 Abs. 5,6 SGB II sowie die<br />

Auswirkungen der Leistungsgewährung auf die Kosten der Unterkunft.<br />

Die Transferleistungen der Aufwandsart 43310000 Bildung und Teilhabe wurden nicht<br />

geprüft.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 57<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:<br />

2010 2011 <strong>2012</strong><br />

Erträge -4.584.950,09 -5.606.409,88 -5.032.669,66<br />

Personalaufwendungen 1.619.340,17 1.698.964,31 1.778.259,08<br />

Sach- und Dienstleistungen 23.454,08 25.889,60 1.554,52<br />

Transferleistungen BuT 100.572,75 204.745,08<br />

Sonst. Ord. Aufwendungen 9.882.735,73 9.638.917,72 9.314.995,63<br />

Ordentliches Ergebnis 6.940.579,89 5.857.934,50 6.266.884,65<br />

Interne Leistungen 552.743,80 593.486,17 618.013,44<br />

Nettoressourcenbedarf 7.493.323,69 6.451.420,67 6.884.898,09<br />

Abrechnung der Gesamtverwaltungskosten<br />

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II werden ab 01.01.2011 im<br />

Jobcenter erfüllt. Dieses hat sich aus der <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-Arbeitsgemeinschaft entwickelt<br />

und ist als „Gemeinsame Einrichtung“ nach § 44b SGB II etabliert. Der Landkreis<br />

trägt zunächst die Personalaufwendungen und die Kosten der Sach- und Dienstleistungen<br />

des landkreiseigenen Personals im Jobcenter. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Abrechnung<br />

der Gesamtverwaltungskosten und ist in den o.e. Erträgen enthalten.<br />

Die Abrechnung der Gesamtverwaltungskosten hat sich 2011 in die Abrechnung der Personal-<br />

und Sachkosten unterteilt.<br />

Tatsächlich wurden die Personalkosten 2011 zunächst mit monatlichen Abschlagszahlungen<br />

von einem Zwölftel des Haushaltsansatzes und danach mit der vorläufigen Höhe der<br />

Personalkosten abgerechnet.<br />

Die Abrechnung nach der endgültigen Höhe der Personalkosten auf der Basis der<br />

NKHR-Verbuchung wurde versäumt, so dass 27.347,97 € nachgefordert werden mussten.<br />

Konkrete Abrechnungsgrundlage für die Abrechnung der Sachkosten bis 2011 war die geänderte<br />

Vereinbarung über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft und Übertragung von<br />

Aufgaben gemäß § 44 b SGB II (Öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß §§ 53 ff. SGB X)<br />

zwischen Landkreis und Bundesagentur vom 12.09.2005. Nach § 20 dieser Vereinbarung<br />

regelt das Nähere der Budgetplan. Die Pauschale für die Sachkosten, die seinerzeit von der<br />

ARGE mit monatlich 663,88 € pro Mitarbeiter festgelegt war, wurde auch für das Jobcenter<br />

so übernommen.<br />

Die Abrechnung dieser Sachkostenpauschale ergab keine Beanstandungen.<br />

Der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen<br />

beträgt nach § 46 Abs. 3 SGB II 84,8 Prozent. Der Landkreisanteil von 15,2 Prozent ist<br />

2011 mit 551.523,02 € in den o.e. Sonstigen ordentlichen Aufwendungen enthalten.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 58<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Auswirkungen der Leistungsgewährung auf die Kosten der Unterkunft<br />

Ein weiterer Prüfungsschwerpunkt waren die Auswirkungen der Leistungsgewährung auf<br />

die Kosten der Unterkunft.<br />

Hierbei haben wir uns als Stichprobe auf die 40 Fälle beschränkt, die von der Internen Revision<br />

SGB II (Revisionsstützpunkt Hessen) <strong>2012</strong> geprüft wurden. Dadurch war gewährleistet,<br />

dass die grundlegenden Voraussetzungen für die Hilfegewährung an sich und die<br />

Zahlung der anderen Leistungskomponenten von Bundesseite intensiv geprüft waren, so<br />

dass unser Hauptaugenmerk auf die Kosten der Unterkunft beschränkt werden konnte.<br />

In den 40 geprüften Fällen ergaben sich bei den vom Landkreis zu tragenden Kosten der<br />

Unterkunft keine Beanstandungen.<br />

Abrechnung der Kosten der Unterkunft<br />

Das Jobcenter erfasst im jeweiligen Fall die Kosten der Unterkunft in ihrem EDV-<br />

Programm. Auf dieser Basis werden vom BA Service Haus in Nürnberg im Internet tägliche<br />

Listen über die Gesamtsummen der verausgabten Kosten der Unterkunft zur Verfügung<br />

gestellt und beim Landkreis abgebucht. Diese Kosten sind mit rd. 8,769 Mio. € in den<br />

o.e. Sonstigen ordentlichen Aufwendungen enthalten.<br />

Der Bund beteiligt sich nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II zweckgebunden mit 39,8% an den<br />

Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Erstattungen in Höhe von rd. 3,528 Mio. €<br />

sind in den o.e. Erträgen enthalten.<br />

Eine Überprüfung dieses Verfahrens ist praktisch kaum möglich. Wir haben uns daher<br />

lediglich in Stichproben von der Übereinstimmung mit den Fällen und der rechnerischen<br />

Richtigkeit überzeugt. Abweichungen wurden keine festgestellt.<br />

4.4.4 Abrechnung Gesamtverwaltungskosten zwischen Landkreis und Jobcenter<br />

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II werden ab 01.01.2011 im<br />

Jobcenter erfüllt. Der Landkreis trägt zunächst die Personalaufwendungen und die Kosten<br />

der Sach- und Dienstleistungen des landkreiseigenen Personals im Jobcenter. Die Erstattung<br />

erfolgt ab <strong>2012</strong> im Rahmen der Abrechnung der Gesamtverwaltungskosten nach der<br />

Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV). Diese Verordnung regelt die verschiedenen<br />

Erstattungstatbestände, die teilweise pauschal, teilweise spitz abrechenbar sind.<br />

Die dem Landkreis zustehenden Erstattungsbeträge wurden von verschiedenen Mitarbeitern<br />

im FB 1 in einer gemeinsam erarbeiteten Excelliste zusammengestellt und abgerechnet.<br />

Das Abrechnungsvolumen betrug knapp 2 Mio. €. Angesichts der äußerst komplexen<br />

Abrechnungszusammenhänge war die erste Abrechnung nach der VKFV nahezu vollständig.<br />

Lediglich in wenigen Teilbereichen in einer Größenordnung von rd. 10.000 € bestand<br />

noch Abrechnungsbedarf, der ab 2013 berücksichtigt werden soll.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 59<br />

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4.5 Teilhaushalt 9: Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV<br />

4.5.1 Fähre und <strong>Neckar</strong>brücke Zwingenberg<br />

Die <strong>Neckar</strong>querung in Zwingenberg war bis einschließlich Mai 2011 durch eine Fähre sichergestellt.<br />

Mit der Fertigstellung und Freigabe der Brücke im Juni 2011 besteht nun eine<br />

feste Verkehrsverbindung. In der Vereinbarung zwischen dem <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

und der Gemeinde Zwingenberg vom 02.12.2004/17.01.2005 wurde detailliert geregelt,<br />

dass sich der Landkreis am Defizit der <strong>Neckar</strong>fähre und ersatzweise auch an den Kosten<br />

des Betrieb und Unterhaltung der <strong>Neckar</strong>brücke finanziell mit zwei Drittel, max. 22.000 €<br />

jährlich, beteiligt. Diese Vereinbarung war zuvor Gegenstand der Beratungen im Ausschuss<br />

für Wirtschaft, Umwelt und Verkehr am 08.11.2004 (TOP 4 NÖ) und im <strong>Kreis</strong>tag<br />

am 22.11.2004 (TOP 6).<br />

Die bei der Prüfung der Kostenbeteiligung für die <strong>Neckar</strong>brücke festgestellten Überzahlungen<br />

für die Jahre 2005 und 2006 in Höhe von knapp 1.300 € sollten bei der nächsten<br />

Abrechnung verrechnet werden.<br />

4.5.2 Schadstellen- und Deckenprogramm bei Bundes-, Landes- und <strong>Kreis</strong>straßen<br />

Die Ausschreibung des Schadstellenprogramms Bund/Land ist getrennt von der des Deckenprogramms<br />

Landkreis als jeweils eine Gesamtausschreibung erfolgt:<br />

Schadstellenprogramm Submission 13.07.2011 569.493,41 €<br />

Deckenprogramm Submission 11.08.2011 348.644,43 €<br />

Die formalen Abläufe der Vergabe sowie die Angebotsprüfung wurden durch den FD Straßen<br />

gewissenhaft vorgenommen.<br />

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat sich auf vergleichende Aspekte zwischen<br />

beiden Programmen sowie auf die Abweichungen zwischen Submissionsergebnis und<br />

Schlussrechnungen beim Deckenprogramm (27.325,64 €) konzentriert. Die Mehrkosten<br />

konnten vom FD Straßen begründet werden.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 60<br />

_________________________________________________________________________________<br />

4.5.3 Abrechnung und Prüfung Gemeinschaftsaufwand <strong>Kreis</strong>straßen<br />

Die Abrechnung des geprüften Gemeinschaftsaufwandes <strong>2012</strong> stellt sich wie folgt dar:<br />

lt. richtiger Abrechnung Gesamt Anteil Bund Anteil Land Anteil NOK<br />

Personalausgaben 3.051.189,28<br />

Sachausgaben incl. Winterdienst 1.315.724,04<br />

Anlagevermögen


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 61<br />

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4.6 Prüfungen im Personalbereich<br />

Die Prüfungen im Personalbereich betrafen die Gewährung und Berechnung der Vollstreckungsvergütung,<br />

die nach den bundes- bzw. landesrechtlichen Vorschriften den<br />

kreiseigenen „Vollstreckungsbeamten“ als erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil zustehen.<br />

Die Berechnung als solche war bis auf geringfügige Differenzen nachvollziehbar.<br />

Hingewiesen wurde aber auf das ab 2008 geänderte Tarifrecht, nach der auch an nichtbeamtete<br />

„Vollstreckungsbeamte“ wieder dieser erfolgsabhängige Vergütungsbestandteil<br />

gezahlt werden kann.<br />

Weitere Prüfungsaktivitäten betrafen die Auswertung des Personalabrechnungssystems<br />

DVV-Personal nach den gezahlten Sekundär- und Primärlohnarten 2010 und 2011 (besondere<br />

Entgeltbestandteile wie unständige Bezügebestandteile, Zulagen, Sonderzahlungen<br />

etc.) und deren sachliche Berechtigung und rechnerischen Richtigkeit. Die personellen<br />

Angelegenheiten der <strong>Kreis</strong>bediensteten sind in diesem Bereich mit der erforderlichen<br />

Fachkenntnis bearbeitet worden. Die Lohnzulagen und Besitzstände wurden richtig berechnet<br />

und festgesetzt. Prüfungsbeanstandungen in Einzelfällen wurden während der<br />

Prüfung erledigt.<br />

4.7 Betätigungsprüfung<br />

Nach § 112 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat der <strong>Kreis</strong>tag des <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong>es<br />

mit Beschluss vom 02.09.1977 dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der Betätigung<br />

des Landkreises als Gesellschafter in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit übertragen.<br />

Bei der Betätigungsprüfung handelt es sich um eine formelle Prüfung, ob der Landkreis<br />

bei seiner wirtschaftlichen Betätigung die Vorschriften der Gemeindeordnung zur<br />

wirtschaftlichen Betätigung beachtet hat.<br />

Einige wesentliche Themen der Betätigungsprüfung sind zum Beispiel:<br />

Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Gründung von Unternehmen oder die Beteiligung<br />

an solchen,<br />

Mittelbare Beteiligungen der Unternehmen an anderen Unternehmen,<br />

Sicherstellung des angemessenen Landkreiseinflusses auf das Unternehmen,<br />

Wirksame Vertretung der Landkreisinteressen, Beachtung der Weisungen des <strong>Kreis</strong>tages,<br />

Einhaltung der Zuständigkeiten von Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat,<br />

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,<br />

Finanzielle Berührungspunkte zwischen Unternehmen und Landkreis,<br />

Steuerung und Überwachung der Unternehmen, wirtschaftliche Situation der Unternehmen,<br />

Prüfung der Unternehmen, Offenlegung der Jahresabschlüsse und Beteiligungsbericht.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 62<br />

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Neben der rein handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer<br />

erfolgen bei allen GmbH’s, an denen der Landkreis beteiligt ist, keine weitergehenden<br />

sachlichen Prüfungen.<br />

Im <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong> betraf die Betätigungsprüfung 2011<br />

o die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWN) mit ihren aktuell noch 8 Beteiligungen,<br />

o die Dienstleistungsgesellschaft (DIGENO),<br />

o die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WiNO) mit der Beteiligung an der EAN (bis<br />

31.12.2011),<br />

o die Energieagentur <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong> (EAN),<br />

o die <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-Kliniken gGmbH mit ihren aktuell 2 Beteiligungen sowie<br />

o die Bioenergie-Region Hohenlohe-<strong>Odenwald</strong>-Tauber (HOT).<br />

Die aktuellen Beteiligungsstrukturen und Kenzahlen sind in dem neu strukturierten Beteiligungsbericht<br />

der Verwaltung ausführlich dargestellt, der zuletzt in der <strong>Kreis</strong>tagssitzung am<br />

17.09.<strong>2012</strong> vorgestellt wurde.<br />

Daneben bestehen an der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH sowie bei<br />

verschiedenen anderen Unternehmen und Banken Minderheitsbeteiligungen von unter<br />

10%. Bei diesen Unternehmen findet aufgrund der betragsmäßig geringen Geschäftsanteile<br />

keine tiefer greifende Betätigungsprüfung statt, weil es sich um keine wirtschaftlich bedeutsamen<br />

Vorgänge im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 8 der Landkreisordnung handelt.<br />

Das Fazit einer Betätigungsprüfung kann naturgemäß erst gezogen werden, wenn der Jahresabschluss<br />

des Unternehmens aufgestellt, vom Wirtschaftsprüfer geprüft und durch den<br />

Prüfungsbericht erläutert worden ist. Aufgrund der hierfür erforderlichen Zeitvorgaben<br />

kann in diesem <strong>Schlussbericht</strong> nur über die Betätigungsprüfung 2011 berichtet werden,<br />

wobei allerdings die aktuelle Weiterentwicklung berücksichtigt wurde, soweit diese dem<br />

Rechnungsprüfungsamt bekannt ist.<br />

Veränderungen auf Seiten der Rechnungsprüfung (z.B. veränderte Anforderungen in<br />

qualitativer und quantitativer Hinsicht durch das NKHR) haben dazu geführt, dass bei<br />

der Betätigungsprüfung die rein formellen Anforderungen ggf. unberücksichtigt bleiben.<br />

Diese können und sollten durch die Geschäftsführungen sichergestellt und durch<br />

die Beteiligungsverwaltung überwacht werden. Wesentlicher Inhalt der Betätigungsprüfungen<br />

sind nur noch Grundsatzfragen (z.B. <strong>Kreis</strong>tagszuständigkeit, finanzielle Verflechtungen).<br />

In diesem Sinne haben wir darauf hingewiesen, dass eine vollständige<br />

Übernahme einer bisherigen mittelbaren Minderheitsbeteiligung (BEO) eine Angelegenheit<br />

darstellt, für die die Gesellschafterversammlung zuständig ist und einem Weisungsbeschluss<br />

des <strong>Kreis</strong>tages unterliegt. Weitere Hinweise betrafen die zeitliche Abfolge<br />

der Behandlung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat der EAN.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 63<br />

_________________________________________________________________________________<br />

4.7.1 Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsunternehmen<br />

Der Landkreis hat ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem er mit<br />

mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, so zu steuern und zu überwachen, dass der öffentliche<br />

Zweck nachhaltig erfüllt und das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird (§ 103 Abs.<br />

3 GemO). Nach § 105 GemO hat der Landkreis in einem Beteiligungsbericht u.a. die wirtschaftliche<br />

Lage der Beteiligungsunternehmen darzustellen. Dem wird durch den Abdruck<br />

der jeweiligen aktuellen Bilanz und G&V sowie der Nennung von Kennzahlen Rechnung<br />

getragen.<br />

Komprimiert für die Beteiligungsunternehmen AWN, DIGENO, WiNO, EAN und HOT<br />

stellen sich die Jahresabschlussergebnisse <strong>2012</strong> wie folgt dar:<br />

Jahr Unternehmen Ergebnis kumuliert<br />

<strong>2012</strong> AWN 221.546,29 4.572.585,27<br />

<strong>2012</strong> DIGENO -20.785,69 1.406.226,03<br />

2011 WiNO in Liquidation 16.940,10 657,43<br />

<strong>2012</strong> EAN -8.326,43 13.439,71<br />

<strong>2012</strong> HOT 1.572,63 6.730,39<br />

<strong>2012</strong> Jahresüberschuss 210.946,90 5.999.638,83<br />

Die bisherigen Ergebnisse sprechen unter Berücksichtigung besonderer Faktoren wie z.B.<br />

die Zuschussabhängigkeit bei der WiNO, EAN und HOT für eine wirtschaftliche Führung.<br />

Wesentlich schlechter stellen sich die <strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-Kliniken gGmbH dar, die seit<br />

ihrer Gründung von 2006 bis 2011 rd. 20,5 Mio. € Verlustausgleich erfordert haben.<br />

Nachweislich der Information über den Haushalt 2013 in der Sitzung des Ausschusses für<br />

Verwaltung und Finanzen am 08.07.2013 soll der Jahresfehlbetrag <strong>2012</strong> bei rd. 5 Mio. €<br />

liegen.<br />

In 10 Jahren zuvor lag der vergleichbare Verlustausgleich lediglich bei rd. 3 Mio. €. Nach<br />

den Gesamtumständen stellt sich die Frage, ob der Landkreis seine aus Art. 28 Abs. 2 Satz<br />

1 GG abzuleitenden gemeinwohlorientierten Handlungsspielräume angesichts offensichtlich<br />

fehlender Kontroll- und Steuerungsinstrumente zusehends verliert.


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<strong>Neckar</strong>-<strong>Odenwald</strong>-<strong>Kreis</strong><br />

Rechnungsprüfungsamt <strong>Schlussbericht</strong> <strong>2012</strong> Seite 64<br />

_________________________________________________________________________________<br />

5. Feststellungsbeschluss<br />

Die Jahresabschluss ist nach § 110 der Gemeindeordnung daraufhin zu prüfen, ob<br />

1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-<br />

und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften<br />

verfahren worden ist,<br />

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise<br />

begründet und belegt sind,<br />

3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und<br />

4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden<br />

sind.<br />

Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen ein<br />

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des<br />

Landkreises zu vermitteln.<br />

Die bilanzierte Vermögens- und Finanzlage des Landkreises ist zu einen von den bei Rz.<br />

3.2.4 (Konto 03910000 Stützmauern), Rz. 3.2.12 (Konto 11 Beteiligung Zweckverband<br />

KIVBF), Rz. 3.2.16(Konto 15 PWB UVG-Leistungen), Rz. 3.2.30 (Konto 27993140<br />

Schlüsselgeldkaution Asylbewerberunterkunft) und Rz. 3.2.31 (Konto 28 Rückstellung<br />

UVG-Leistungen) erwähnten Prüfungsfeststellungen, zum anderen vom Ergebnis der<br />

Prüfung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 durch die GPA<br />

tangiert.<br />

Die Korrektur der GPA-Prüfung erfolgt abschließend im Jahresabschluss 2013.<br />

Gleichwohl kann der Jahresabschluss <strong>2012</strong> in der vorgelegten Form vom <strong>Kreis</strong>tag beschlossen<br />

werden.<br />

Mosbach, den 28. August 2013<br />

Wulfrin Schatz<br />

Leiter Rechnungsprüfungsamt

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