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Amtsblatt Oberes Sprottental vom September 2013 - in Nöbdenitz!

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VG „<strong>Oberes</strong> <strong>Sprottental</strong>“ | 05.09.<strong>2013</strong> | Seite <br />

Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen<br />

Im Fundbüro der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft „<strong>Oberes</strong><br />

<strong>Sprottental</strong>“ liegt folgende Fundsache zur Abholung bereit:<br />

• Sonnenbrille<br />

Fundort: Nöbdenitz, Höhe Konsum<br />

Der rechtmäßige Eigentümer erhält hiermit Gelegenheit,<br />

die Fundsache im Ordnungsamt der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

„<strong>Oberes</strong> <strong>Sprottental</strong>“ abzuholen.<br />

Zwack<br />

Ordnungsamt<br />

Geme<strong>in</strong>de Heukewalde<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Heukewalde hat aufgrund<br />

der §§ 55 ff. Thür<strong>in</strong>ger Geme<strong>in</strong>de- und Landkreisordnung<br />

(Thür<strong>in</strong>ger Kommunalordnung – ThürKO) für<br />

den Freistaat Thür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> der Neubekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), <strong>in</strong> der zur Zeit<br />

erhöht<br />

um €<br />

Bekanntmachung<br />

gültigen Fassung <strong>vom</strong> 21. Dezember 2011 (GVBl S. 532)<br />

folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen, die nach<br />

Würdigung durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde<br />

beim Landratsamt Altenburger Land <strong>vom</strong> 24. Juli <strong>2013</strong><br />

AZ 164/<strong>2013</strong> hiermit bekannt gemacht wird.<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

der Geme<strong>in</strong>de Heukewalde (Landkreis Altenburger Land) für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Auf Grund des § 60 ThürKO erlässt die Geme<strong>in</strong>de Heukewalde folgende Nachtragshaushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden<br />

verm<strong>in</strong>dert<br />

um €<br />

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes<br />

e<strong>in</strong>schl. der Nachträge gegenüber<br />

bisher € auf nunmehr € verändert<br />

a) im Verwaltungshaushalt mit<br />

E<strong>in</strong>nahmen und 18.115 0 235.366 253.481<br />

Ausgaben 18.365 250 235.366 253.481<br />

b) im Vermögenshaushalt mit<br />

E<strong>in</strong>nahmen und 3.365 42.850 77.640 38.155<br />

Ausgaben 17.650 57.135 77.640 38.155<br />

§ 2<br />

Die Nachtragshaushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar <strong>2013</strong> <strong>in</strong> Kraft.<br />

Heukewalde, den 01.08.<strong>2013</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de Heukewalde<br />

Piewak, Bürgermeister<br />

Auslegungsh<strong>in</strong>weis zur Nachtragshaushaltssatzung<br />

Die Auslegung erfolgt auf der Grundlage § 57 Abs. 3 ThürKO. Der Haushaltsplan mit se<strong>in</strong>en Anlagen liegt am Sitz der<br />

Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft „<strong>Oberes</strong> <strong>Sprottental</strong>“, Am Geme<strong>in</strong>deamt 4, 04626 Nöbdenitz <strong>in</strong> der Zeit<br />

<strong>vom</strong> 09.09.<strong>2013</strong> bis 26.09.<strong>2013</strong><br />

während der üblichen Dienststunden zur E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong> der Kämmerei aus.<br />

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung <strong>2013</strong> nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO steht sie zur<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme zu den Geschäftszeiten der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft „<strong>Oberes</strong> <strong>Sprottental</strong>“, Am Geme<strong>in</strong>deamt 4,<br />

04626 Nöbdenitz <strong>in</strong> der Kämmerei zur Verfügung<br />

Heukewalde, den 01.08.<strong>2013</strong><br />

Piewak, Bürgermeister

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