Download der Satzung als pdf - Oldieboote.de
Download der Satzung als pdf - Oldieboote.de
Download der Satzung als pdf - Oldieboote.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 1<br />
<strong>Satzung</strong> <strong>de</strong>s Vereins <strong>Oldieboote</strong> Deutschland e.V.<br />
§ 1 Name und Sitz<br />
Der Verein trägt <strong>de</strong>n Namen „<strong>Oldieboote</strong> Deutschland e.V.“. Er soll in das<br />
Vereinsregister eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Er hat seinen Sitz in Teupitz, Landkreis Dahme-Spreewald.<br />
Geschäftsjahr ist das Kalen<strong><strong>de</strong>r</strong>jahr.<br />
§ 2 Vereinszweck<br />
Zweck <strong>de</strong>s Vereins ist die För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Wassersports, das Sammeln,<br />
Bewahren und die Verbreitung kulturhistorischen Wissens über <strong>de</strong>n<br />
Wassersport, sowie die Veranstaltung von Treffen, die Teilnahme an Messen<br />
und an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Veranstaltungen, die diesem Zweck dienen. Der Verein kann<br />
selbst Mitglied in Vereinigungen und Verbän<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, die die För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s<br />
Wassersports o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Wassertourismus zum Zweck haben.<br />
Der Vereinszweck wird verwirklicht insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e durch die Ausrichtung von<br />
Treffen <strong><strong>de</strong>r</strong> Freun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wassersports, Durchführung von wassersportlichen<br />
Veranstaltungen, und die Verbreitung historischen Wissens über das Internet,<br />
auf Veranstaltungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Messen.<br />
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabenordnung.<br />
§ 3 Selbstlosigkeit<br />
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />
Zwecke.<br />
Mittel <strong>de</strong>s Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln <strong>de</strong>s Vereins.<br />
Es darf keine Person durch Ausgaben, die <strong>de</strong>m Zweck <strong>de</strong>s Vereins fremd sind<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 4 Organe <strong>de</strong>s Vereins<br />
Organe <strong>de</strong>s Vereins sind die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorstand.<br />
§ 5 Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitrag, Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Mitglieds<br />
Mitglied kann je<strong>de</strong> natürliche o<strong><strong>de</strong>r</strong> juristische Person wer<strong>de</strong>n. Bei<br />
nichtvolljährigen natürlichen Personen muss <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzliche Vertreter<br />
zustimmen. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an <strong>de</strong>n Vorstand zu richten.<br />
Dieser entschei<strong>de</strong>t binnen Monatsfrist nach freiem Ermessen über <strong>de</strong>n Antrag<br />
und teilt <strong>de</strong>m Antragsteller die Entscheidung mit.
Seite 2<br />
Die Mitgliedschaft kann <strong>als</strong> or<strong>de</strong>ntliches o<strong><strong>de</strong>r</strong> för<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>s Mitglied erworben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> haben das Recht, sich durch schriftliche Erklärung in eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Form <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitgliedschaft (or<strong>de</strong>ntlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> för<strong><strong>de</strong>r</strong>nd) umzumel<strong>de</strong>n. Mit<br />
Bestätigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ummeldung durch <strong>de</strong>n Vorstand än<strong><strong>de</strong>r</strong>n sich die Rechte und<br />
Pflichten zu diesem Zeitpunkt.<br />
Das Mitglied zahlt einen Mitgliedsbeitrag.<br />
Die Höhe, Staffelung, Fälligkeit o<strong><strong>de</strong>r</strong> Erlass <strong>de</strong>s Mitgliedsbeitrages regelt eine<br />
geson<strong><strong>de</strong>r</strong>t zu erlassen<strong>de</strong> Beitragssatzung.<br />
Die Mitgliedschaft en<strong>de</strong>t mit Tod, Austritt o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschluss aus <strong>de</strong>m Verein.<br />
Der Austritt kann nur zum En<strong>de</strong> eines Kalen<strong><strong>de</strong>r</strong>jahres erfolgen und muss 3<br />
Monate vor <strong>de</strong>m Jahresen<strong>de</strong> schriftlich mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Mitglied kann durch Beschluss <strong>de</strong>s Vorstands von <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>liste<br />
gestrichen wer<strong>de</strong>n, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zahlung <strong>de</strong>s Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist, wegen erheblicher Verletzung<br />
satzungsmäßiger Verpflichtungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> wegen eines schweren Verstoßes<br />
gegen die Interessen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Zweck <strong>de</strong>s Vereins.<br />
Dem betroffenen Mitglied ist vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung Gelegenheit zu geben, sich<br />
zu äußern. Es ist zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Verhandlung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über <strong>de</strong>n Ausschluss<br />
unter Einhaltung einer Min<strong>de</strong>stfrist von 14 Tagen schriftlich o<strong><strong>de</strong>r</strong> per E-Mail<br />
einzula<strong>de</strong>n. Die Frist beginnt mit <strong>de</strong>m Tag <strong><strong>de</strong>r</strong> Absendung. Die Entscheidung<br />
erfolgt schriftlich. Der Bescheid über <strong>de</strong>n Ausschluss ist durch eingeschrieben<br />
Brief zu übersen<strong>de</strong>n.<br />
Der Beschluss <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über <strong>de</strong>n Ausschluss ist endgültig.<br />
Die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen <strong>de</strong>s Vereins zu<br />
benutzen und an <strong>de</strong>n Veranstaltungen <strong>de</strong>s Vereins teilzunehmen<br />
Die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> haben im Rahmen ihrer Betätigung im Verein die erlassenen<br />
Ordnungsvorschriften zu beachten, sowie die För<strong><strong>de</strong>r</strong>ungspflicht, sich für das<br />
gemeinsame Ziel und <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>s Vereins einzusetzen.<br />
§ 6 Vorstand<br />
Der Vorstand im Sinne <strong>de</strong>s § 26 BGB besteht aus <strong>de</strong>m Ersten Vorsitzen<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>m stellvertreten<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Kassenwart, <strong>de</strong>m Schriftführer und<br />
einem Beisitzer.<br />
Der Verein wird vertreten durch <strong>de</strong>n Ersten Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> stellvertreten<strong>de</strong>n<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>n jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.<br />
Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch<br />
<strong>Satzung</strong> ausdrücklich <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung zugewiesen sind.<br />
Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Tätigkeiten Kommissionen<br />
einzusetzen.
Seite 3<br />
Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entschei<strong>de</strong>t<br />
die Stimme <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei seiner Abwesenheit, die <strong>de</strong>s<br />
stellvertreten<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n. Hierüber wer<strong>de</strong>n schriftliche Protokolle<br />
angefertigt.<br />
Der Vorstand kann im Umfrageverfahren Beschlüsse fassen durch<br />
Telefonkonferenz, Telefax o<strong><strong>de</strong>r</strong> E-Mail. Er ist beschlussfähig, wenn min<strong>de</strong>stens<br />
drei Vorstandsmitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> teilnehmen, hiervon min<strong>de</strong>stens einer <strong><strong>de</strong>r</strong> bei<strong>de</strong>n<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
Der erste Vorstand nach Vereinsgründung wird für ein Jahr gewählt, alle<br />
weiteren wer<strong>de</strong>n für die Dauer von zwei Jahren gewählt.<br />
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstan<strong>de</strong>s im Amt.<br />
Der Vorstand lädt schriftlich vier Wochen im Voraus min<strong>de</strong>stens einmal im Jahr<br />
zur Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung ein. Dies kann auch per Email und durch Aushang<br />
in <strong>de</strong>n Vereinsräumen erfolgen Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte<br />
Tagesordnung mitzuteilen. Die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> können eigene Vorschläge zur<br />
Tagesordnung bis eine Woche vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung an <strong>de</strong>n Vorstand<br />
richten.<br />
§ 7 Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung hat nur je<strong>de</strong>s volljährige Mitglied eine Stimme.<br />
Eine Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts durch einen Dritten ist ausgeschlossen.<br />
Die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß<br />
einberufen wur<strong>de</strong> und min<strong>de</strong>stens 7 stimmberechtigte Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> anwesend<br />
sind.<br />
Sie fasst mit <strong><strong>de</strong>r</strong> einfachen Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> Beschlüsse.<br />
<strong>Satzung</strong>sän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und eine Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Vereinszwecks bedürfen einer<br />
2/3 Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>. Ehrenmitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> haben in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung Stimmrecht. För<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> haben kein<br />
Stimmrecht.<br />
Die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung und die gefassten Beschlüsse wer<strong>de</strong>n protokolliert.<br />
Das Protokoll wird gemeinsam vom Schriftführer und <strong>de</strong>m Ersten Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m stellvertreten<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n unterzeichnet.<br />
Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung:<br />
- Bestimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung <strong>de</strong>s Vorstands<br />
- Entgegennahme <strong>de</strong>s Jahresberichts <strong>de</strong>s Vorstands und Beschlussfassung<br />
über <strong>de</strong>n Vereinshaushalt<br />
- <strong>Satzung</strong>sän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s Vereinszwecks und Auflösung <strong>de</strong>s<br />
Vereins<br />
- Bestimmung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl und Wahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Kassenprüfer sowie Entgegennahme<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>en Berichts<br />
- Die Höhe und Fälligkeit von Mitgliedsbeiträgen<br />
- Ernennung von Ehrenmitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
Eine außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung kann je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit durch <strong>de</strong>n<br />
Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen einberufen wer<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenn es von
Seite 4<br />
min<strong>de</strong>stens 1/10 <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> verlangt wird. Der Grund zur Einberufung ist<br />
mitzuteilen.<br />
§ 8 Kassenprüfer<br />
Die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung wählt min<strong>de</strong>stens zwei Kassenprüfer für <strong>de</strong>n<br />
Zeitraum von einem Jahr. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die<br />
Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Satzung</strong>svorgaben und Vereinsbeschlüsse.<br />
§ 9 Auflösung / Wegfall <strong>de</strong>s steuerbegünstigten Zwecks<br />
Bei Auflösung <strong>de</strong>s Vereins o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das<br />
Vermögen <strong>de</strong>s Vereins an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung<br />
Schiffbrüchiger (DGzRS) und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)<br />
zu je <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,<br />
mildtätige o<strong><strong>de</strong>r</strong> kirchliche Zwecke zu verwen<strong>de</strong>n haben.<br />
Die Auflösung <strong>de</strong>s Vereins kann nur in einer Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung mit einer<br />
Mehrheit von 9/10 <strong><strong>de</strong>r</strong> abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Falls die Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>versammlung nichts an<strong><strong>de</strong>r</strong>es beschließt, sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Erste<br />
Vorsitzen<strong>de</strong> und <strong><strong>de</strong>r</strong> stellvertreten<strong>de</strong> Vorsitzen<strong>de</strong> gemeinsam<br />
vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br />
Teupitz, <strong>de</strong>n 22. Oktober 2010