technische ausschreibung
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LAGERORDNUNG<br />
1. Das Bundeslager der Jugendgruppen ist ein Zeltlager von ca. 1.000 Jugendlichen und<br />
Betreuern. Die Lagerordnung ist ausnahmslos einzuhalten. Eine Nichteinhaltung dessen zieht<br />
einen Ausschluss vom Lager, sowie die Verständigung des zuständigen Landesverbands mit<br />
sich.<br />
2. Für die gesamte Dauer des Lagers gilt Anwesenheitspflicht im Lagerareal. Alle<br />
Teilnehmer/innen sind während des Lagers registriert. Aufenthalte außerhalb des Lagers, z.B.<br />
für Ausflüge, Rahmenprogramm o.ä. müssen beim Info-Point (Registrierung) gemeldet<br />
werden (dies gilt auch für die Rückkehr zum Lager).<br />
3. Der/Die Gruppenleiter/in und der/die Gruppenbetreuer/in tragen durch ihre aktive<br />
Beteiligung und Unterstützung die Verantwortung für ihre jeweilige und gesamte Gruppe<br />
und somit auch zum Gelingen des Lagers wesentlich bei.<br />
4. Mit allen zur Verfügung gestellten Materialien ist sorgsam umzugehen. Bei Beschädigung ist<br />
Kostenersatz zu leisten.<br />
5. Im Lagergelände ist Ordnung zu halten! Auch im und um das Zelt wird Ordnung und<br />
Sauberkeit erwartet. Dies wird von zuständigen Mitarbeitern kontrolliert.<br />
6. Im Lagergelände und Bewerbsbereich besteht Mülltrennung. Anfallender Müll ist in die dafür<br />
vorgesehen Behälter zu geben. Müllsäcke sind bei der Lagerleitung erhältlich.<br />
7. Während der Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot für alle Teilnehmer/innen, auch für<br />
Gruppenleiter/innen und Teamer. Eine Ausnahme ist der V.I.P. Bereich. Rauchen und/oder<br />
offenes Feuer sind wegen Brandgefahr auf dem gesamten Gelände und in den Zelten<br />
strengstens untersagt. Für Raucher ist eine Raucherecke eingerichtet, wo ab entsprechendem<br />
Alter geraucht werden darf (Beachtet das Vorarlberger Jugendschutzgesetz: Fassung<br />
LGBl.Nr. 26/2004, 3/2008).<br />
8. Die Verpflegung ist aus hygienischen Gründen ausschließlich im Essbereich einzunehmen<br />
(Frühstück, Mittag- und Abendessen). Das Mitnehmen von Essen in die Zelte ist untersagt.<br />
9. Am Info-Point werden sämtliche Zeitangaben bekannt gemacht. Es wird ersucht Ruhe- und<br />
Nachtzeiten im Campbereich (22 Uhr bis 6 Uhr früh) einzuhalten!<br />
10. Für privat mitgebrachte Gegenstände wird seitens des Veranstalters keine Haftung<br />
übernommen.<br />
11. Das ziehen von Wassergräben um die Zelte und sonstige Gradarbeiten am Campgelände<br />
sind verboten!