08.05.2014 Aufrufe

Finanzordnung - bei der Stadtkapelle Achern

Finanzordnung - bei der Stadtkapelle Achern

Finanzordnung - bei der Stadtkapelle Achern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

STADTKAPELLE ACHERN 1808 e.V.<br />

<strong>Finanzordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadtkapelle</strong> <strong>Achern</strong> 1808 e.V.<br />

gem. § 14 Abs. 3 <strong>der</strong> Satzung vom 13.03.2008<br />

- genehmigt gem. Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung vom 13.03.2008 -<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Grundsatz<br />

2. Haushaltsplan<br />

3. Jahresabschluss<br />

4. Rechtsverbindlichkeiten<br />

5. Zahlungsverkehr<br />

1. Grundsatz<br />

1.1 Die <strong>Finanzordnung</strong> i. V. mit <strong>der</strong> Geschäfts-, Jugend- und Ehrungsordnung regelt die<br />

Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Stadtkapelle</strong> <strong>Achern</strong> 1808 e.V. und<br />

ergänzt damit die jeweils geltende Vereinssatzung (siehe § 14 Aufgaben des<br />

Vorstandes).<br />

1.2 Die Finanzwirtschaft des Vereins ist sparsam zu führen.<br />

2. Haushaltsplan<br />

Der vom Schatzmeister aufgestellte Haushaltsplan ist vom Gesamtvorstand mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit zu genehmigen.<br />

3. Jahresabschluss<br />

Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes<br />

nachzuweisen und die Schulden und das Vermögen aufzuführen. Er hat außerdem eine<br />

Vermögensübersicht zu enthalten.<br />

Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer/innen berichtet die/<strong>der</strong> Schatzmeister/in<br />

dem Vorstand über das Ergebnis. Nach Genehmigung durch den Vorstand erfolgt die<br />

Veröffentlichung <strong>der</strong> Jahresrechnung in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

Seite 1 von2 - <strong>Finanzordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadtkapelle</strong> <strong>Achern</strong>_20080313.doc


STADTKAPELLE ACHERN 1808 e.V.<br />

4. Rechtsverbindlichkeiten<br />

Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanes ist im<br />

Einzelfall vorbehalten:<br />

a) <strong>der</strong>/dem 1. Vorsitzenden bis zu einer Summe von 500 €.<br />

b) <strong>der</strong>/dem 1. Vorsitzenden und <strong>der</strong>/dem Schatzmeister/in gemeinsam bis zu einer<br />

Summe von 800 €. Der Vorstand ist von solchen Verbindlichkeiten zu unterrichten.<br />

c) Gemäß dem im Haushaltsplan eines Jahres festgelegten Finanzrahmen zur<br />

Beschaffung von Noten kann die/<strong>der</strong> Dirigent/in über den Betrag alleinverantwortlich<br />

verfügen.<br />

Die/<strong>der</strong> Schatzmeister/in verwaltet die zentrale Kassen- und Buchungsstelle des<br />

Gesamtvereins einschließlich <strong>der</strong> Jugendkapelle. Zahlungen werden von <strong>der</strong>/vom<br />

Schatzmeister/in nur geleistet, wenn sie ordnungsgemäß angewiesen sind.<br />

Die/<strong>der</strong> Schatzmeister/in ist im Einvernehmen mit dem Vorstand berechtigt, zur Erledigung<br />

<strong>der</strong> Kassengeschäfte Aufgaben auf Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes zu übertragen.<br />

5. Zahlungsverkehr<br />

Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und über die Konten <strong>der</strong> <strong>Stadtkapelle</strong><br />

<strong>Achern</strong> abzuwickeln. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden<br />

sein. Belege müssen den Tag <strong>der</strong> Ausgabe, den Betrag und den Verwendungszweck<br />

enthalten. Die sachliche Berechtigung <strong>der</strong> Ausgaben ist durch Unterschrift zu bestätigen.<br />

Seite 2 von2 - <strong>Finanzordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadtkapelle</strong> <strong>Achern</strong>_20080313.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!