Finanzordnung - bei der Stadtkapelle Achern
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STADTKAPELLE ACHERN 1808 e.V.<br />
<strong>Finanzordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadtkapelle</strong> <strong>Achern</strong> 1808 e.V.<br />
gem. § 14 Abs. 3 <strong>der</strong> Satzung vom 13.03.2008<br />
- genehmigt gem. Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung vom 13.03.2008 -<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Grundsatz<br />
2. Haushaltsplan<br />
3. Jahresabschluss<br />
4. Rechtsverbindlichkeiten<br />
5. Zahlungsverkehr<br />
1. Grundsatz<br />
1.1 Die <strong>Finanzordnung</strong> i. V. mit <strong>der</strong> Geschäfts-, Jugend- und Ehrungsordnung regelt die<br />
Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Stadtkapelle</strong> <strong>Achern</strong> 1808 e.V. und<br />
ergänzt damit die jeweils geltende Vereinssatzung (siehe § 14 Aufgaben des<br />
Vorstandes).<br />
1.2 Die Finanzwirtschaft des Vereins ist sparsam zu führen.<br />
2. Haushaltsplan<br />
Der vom Schatzmeister aufgestellte Haushaltsplan ist vom Gesamtvorstand mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit zu genehmigen.<br />
3. Jahresabschluss<br />
Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes<br />
nachzuweisen und die Schulden und das Vermögen aufzuführen. Er hat außerdem eine<br />
Vermögensübersicht zu enthalten.<br />
Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer/innen berichtet die/<strong>der</strong> Schatzmeister/in<br />
dem Vorstand über das Ergebnis. Nach Genehmigung durch den Vorstand erfolgt die<br />
Veröffentlichung <strong>der</strong> Jahresrechnung in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
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STADTKAPELLE ACHERN 1808 e.V.<br />
4. Rechtsverbindlichkeiten<br />
Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanes ist im<br />
Einzelfall vorbehalten:<br />
a) <strong>der</strong>/dem 1. Vorsitzenden bis zu einer Summe von 500 €.<br />
b) <strong>der</strong>/dem 1. Vorsitzenden und <strong>der</strong>/dem Schatzmeister/in gemeinsam bis zu einer<br />
Summe von 800 €. Der Vorstand ist von solchen Verbindlichkeiten zu unterrichten.<br />
c) Gemäß dem im Haushaltsplan eines Jahres festgelegten Finanzrahmen zur<br />
Beschaffung von Noten kann die/<strong>der</strong> Dirigent/in über den Betrag alleinverantwortlich<br />
verfügen.<br />
Die/<strong>der</strong> Schatzmeister/in verwaltet die zentrale Kassen- und Buchungsstelle des<br />
Gesamtvereins einschließlich <strong>der</strong> Jugendkapelle. Zahlungen werden von <strong>der</strong>/vom<br />
Schatzmeister/in nur geleistet, wenn sie ordnungsgemäß angewiesen sind.<br />
Die/<strong>der</strong> Schatzmeister/in ist im Einvernehmen mit dem Vorstand berechtigt, zur Erledigung<br />
<strong>der</strong> Kassengeschäfte Aufgaben auf Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes zu übertragen.<br />
5. Zahlungsverkehr<br />
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und über die Konten <strong>der</strong> <strong>Stadtkapelle</strong><br />
<strong>Achern</strong> abzuwickeln. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden<br />
sein. Belege müssen den Tag <strong>der</strong> Ausgabe, den Betrag und den Verwendungszweck<br />
enthalten. Die sachliche Berechtigung <strong>der</strong> Ausgaben ist durch Unterschrift zu bestätigen.<br />
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