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Incoterms - Die Lieferbedingungen im ... - Paul-Orzessek.de

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<strong>Incoterms</strong> - <strong>Die</strong> <strong>Lieferbedingungen</strong> <strong>im</strong> Auslandsgeschäft<br />

Sie haben sich mit <strong>de</strong>m ausländischen Kun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Preis <strong>de</strong>r Ware geeinigt. Oft liegt aber <strong>de</strong>r<br />

Teufel <strong>im</strong> Detail. Wer bezahlt die Kosten <strong>de</strong>r Beschaffung von Zolldokumenten, wer zahlt <strong>de</strong>n Zoll und<br />

wer trägt das Transportrisiko? Wie teilen sich Exporteur und Importeur die Lasten <strong>de</strong>s Transports?<br />

<strong>Die</strong> <strong>Incoterms</strong> 2000 sind international vereinheitlichte Klauseln, die genau diese Punkte <strong>im</strong><br />

Kaufvertrag regeln. Dadurch wer<strong>de</strong>n kostspielige Missverständnisse vermie<strong>de</strong>n.<br />

Im folgen<strong>de</strong>n sollen die wesentlichen Inhalte <strong>de</strong>r <strong>Incoterms</strong> knapp und übersichtlich dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>n <strong>Incoterms</strong> wird zwischen Einpunktklauseln und Zweipunktklauseln unterschie<strong>de</strong>n: Bei<br />

Einpunktklauseln gehen Transportkosten und -risiko an einem Punkt während <strong>de</strong>s Transports über.<br />

Bei Zweipunktklauseln gehen Transportrisiko und –kosten an zwei verschie<strong>de</strong>nen Orten über.<br />

Empfehlung: Wenn Sie die <strong>Incoterms</strong> anwen<strong>de</strong>n, sollten Sie sich <strong>im</strong> Kaufvertrag ausdrücklich auf die<br />

<strong>Incoterms</strong> 2000 beziehen, weil die <strong>Incoterms</strong> regelmäßig aktualisiert wer<strong>de</strong>n. Ansonsten können<br />

zwischen Verkäufer und Käufer leicht Missverständnisse entstehen.<br />

Achtung: Verwen<strong>de</strong>n Sie brauchbare <strong>Incoterms</strong>: Oft wer<strong>de</strong>n <strong>Incoterms</strong> für See- und<br />

Binnenschifftransporte vereinbart, obwohl die Ware nur über Landwege transportiert wird. <strong>Die</strong>se<br />

<strong>Incoterms</strong> sind dann <strong>im</strong> Kaufvertrag ungültig.<br />

<strong>Incoterms</strong> 2000, die für alle Transportwege geeignet sind:<br />

EXW Ex Works (Ab Werk ... benannter Ort)<br />

FCA Free Carrier (Frei Frachtführer ... benannter Ort)<br />

CPT Carriage Paid To (Frachtfrei ... benannter Best<strong>im</strong>mungsort)<br />

CIP Carriage and Insurance Paid to (Frachtfrei versichert ... benannter Best<strong>im</strong>mungsort)<br />

DAF Delivered At Frontier (Geliefert Grenze ... benannter Ort)<br />

DDU Delivered Duty Unpaid (Geliefert unverzollt ... benannter Best<strong>im</strong>mungsort)<br />

DDP Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt ... benannter Best<strong>im</strong>mungsort)<br />

<strong>Incoterms</strong> 2000, die nur für Transporte auf Wasserwegen geeignet sind:<br />

FAS Free Alongsi<strong>de</strong> Ship (Frei Längsseite Schiff ... benannter Verschiffungshafen)<br />

FOB Free On Board (Frei an Bord ... benannter Verschiffungshafen)<br />

CIF Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung, Fracht ... benannter Best<strong>im</strong>mungshafen)<br />

CFR Cost and Freight (Kosten und Fracht ... benannter Best<strong>im</strong>mungshafen)<br />

DES Delivered Ex Ship (Geliefert ab Schiff ... benannter Best<strong>im</strong>mungshafen)<br />

DEQ Delivered Ex Quai (Geliefert ab Kai ... benannter Best<strong>im</strong>mungshafen)


Definitionen:<br />

EXW Ab Werk ( ...benannter Ort): EXW ist die für <strong>de</strong>n Exporteur günstigste Klausel, weil er die<br />

vereinbarte Ware in <strong>de</strong>r vereinbarten Zeit nur auf seinem (Fabrik -)Gelän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an einem an<strong>de</strong>ren<br />

benannten Ort abzustellen braucht, um alle seine Pflichten aus <strong>de</strong>m Kaufvertrag zu erfüllen. Ab<br />

diesem Ort gehen alle Transportkosten und Risiken sowie sonstige Abgaben (zum Beispiel: Zölle) auf<br />

<strong>de</strong>n Käufer über.<br />

Gruppe F: Haupttransport wird vom Verkäufer nicht bezahlt.<br />

FCA Frei Frachtführer ( ...benannter Ort): Der Verkäufer muss die Ware bis zum vereinbarten Ort<br />

liefern und zur Ausfuhr fre<strong>im</strong>achen. Er trägt bis zu diesem Ort alle Risiken und alle Kosten, die<br />

mit <strong>de</strong>m Transport verbun<strong>de</strong>n sind. Neu: Wenn <strong>de</strong>r vereinbarte Ort be<strong>im</strong> Verkäufer liegt, muss<br />

er die Ware auch verla<strong>de</strong>n. Bisher hing dies von <strong>de</strong>r Transportart ab.<br />

FAS Frei Längsseite Schiff ( ...benannter Verschiffungshafen): Der Verkäufer erfüllt die<br />

Bedingungen, wenn er die Ware bis zur Längsseite <strong>de</strong>s Schiffes <strong>im</strong> benannten Verschiffungshafen<br />

bringt, ab diesem Ort trägt <strong>de</strong>r Käufer alle Transportrisiken und –kosten. Der Verkäufer<br />

macht die Ware zur Ausfuhr frei. Neu: Der Käufer macht die Ware zur Einfuhr frei. Bisher<br />

sollte auch dies <strong>de</strong>r Verkäufer besorgen.<br />

FOB Frei an Bord ( ...benannter Verschiffungshafen): Der Übergang von Transportkosten und –<br />

risiken fin<strong>de</strong>t an <strong>de</strong>r La<strong>de</strong>kante <strong>de</strong>s Schiffes (Reling) <strong>im</strong> benannten Verschiffungshafen statt.<br />

Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr fre<strong>im</strong>achen.<br />

Gruppe C: Haupttransport wird vom Verkäufer bezahlt.<br />

Bei <strong>de</strong>n C-Klauseln han<strong>de</strong>lt es sich um Zweipunktklauseln: Transportkosten gehen an einem an<strong>de</strong>ren<br />

Ort über als das Transportrisiko. Deshalb bieten sich diese Klauseln insbeson<strong>de</strong>re bei Zahlung per<br />

Akkreditiv an. Denn <strong>de</strong>r Verkäufer bekommt von <strong>de</strong>r Bank gegen Vorlage <strong>de</strong>r Dokumente <strong>de</strong>n<br />

vereinbarten Betrag ausgezahlt. Danach sollte <strong>de</strong>r Verkäufer nicht mehr für die Transportrisiken<br />

verantwortlich sein.<br />

CFR<br />

CIF<br />

CPT<br />

CIP<br />

Kosten und Fracht ( ...benannter Best<strong>im</strong>mungshafen): <strong>Die</strong> Transportkosten wer<strong>de</strong>n vom<br />

Verkäufer bis zum Best<strong>im</strong>mungshafen getragen, aber die Gefahren gehen wie bei FOB über<br />

(Schiffsreling). Der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr frei.<br />

Kosten, Versicherung, Fracht ( ...benannter Best<strong>im</strong>mungshafen): <strong>Die</strong>se Regelung<br />

entspricht CFR, wobei <strong>de</strong>r Verkäufer die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer zu<br />

tragen<strong>de</strong>n Risiken abzuschließen hat und sie auch zahlen muss. Achtung: Oft schließt <strong>de</strong>r<br />

Verkäufer eine Versicherung mit Min<strong>de</strong>st<strong>de</strong>ckung ab. Wenn <strong>de</strong>r Käufer eine höhere Deckung<br />

wünscht, muss dies <strong>im</strong> Kaufvertrag vereinbart sein o<strong>de</strong>r er muss eine Zusatzversicherung<br />

abschließen.<br />

Frachtfrei ( ...benannter Best<strong>im</strong>mungshafen): Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis<br />

zum <strong>im</strong> Vertrag genannten Best<strong>im</strong>mungsort. Der Verkäufer trägt aber das Transportrisiko nur<br />

bis zur Übernahme an <strong>de</strong>n ersten Frachtführer. Der Verkäufer macht die Ware zur Ausfuhr<br />

frei.<br />

Frachtfrei versichert ( ...benannter Best<strong>im</strong>mungsort): <strong>Die</strong>ser Incoterm entspricht CPT,<br />

allerdings muss <strong>de</strong>r Verkäufer die Transportversicherung ab Übergabe an <strong>de</strong>n ersten<br />

Frachtführer besorgen und bezahlen.


Gruppe D<br />

DAF Geliefert Grenze ( ...benannter Ort): Der Verkäufer trägt die Transportkosten und –risiken<br />

bis zur Grenze. <strong>Die</strong> Ware ist nicht entla<strong>de</strong>n und befin<strong>de</strong>t sich auf <strong>de</strong>m Transportmittel <strong>de</strong>s<br />

Verkäufers. Der Begriff „Grenze“ umfasst dabei alle Grenzen, nicht nur die <strong>de</strong>s Käufers.<br />

Deshalb sollte die Grenze ausdrücklich <strong>de</strong>finiert sein. Der Verkäufer muss die Ware zur<br />

Ausfuhr fre<strong>im</strong>achen.<br />

DES Geliefert ab Schiff ( ...benannter Best<strong>im</strong>mungshafen): Der Verkäufer hat <strong>de</strong>m Käufer die<br />

Ware an Bord <strong>de</strong>s Schiffs <strong>im</strong> Best<strong>im</strong>mungshafen zur Verfügung zu stellen und zur Ausfuhr<br />

freizumachen. Der Verkäufer hat die Transportkosten und –risiken zu tragen, bis das Schiff<br />

seinen Best<strong>im</strong>mungshafen erreicht hat.<br />

DEQ Geliefert ab Kai ( ...benannter Best<strong>im</strong>mungsort): Wenn die Parteien wünschen, dass <strong>de</strong>r<br />

Verkäufer zusätzlich die Kosten und das Risiko <strong>de</strong>r Entladung trägt, sollte diese Klausel<br />

gewählt wer<strong>de</strong>n. Neu: Der Käufer übern<strong>im</strong>mt die Importfre<strong>im</strong>achung. Bisher musste <strong>de</strong>r<br />

Verkäufer die Ware zum Import fre<strong>im</strong>achen.<br />

DDU Geliefert unverzollt ( ...benannter Best<strong>im</strong>mungsort): Der Verkäufer liefert <strong>de</strong>m Käufer die<br />

Ware unverzollt und nicht entla<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n genannten Best<strong>im</strong>mungsort. Ab dann gehen die<br />

Kosten und die Risiken <strong>de</strong>s Transports über.<br />

DDP Geliefert verzollt ( ...benannter Best<strong>im</strong>mungsort): Der Verkäufer hat das Transportrisiko<br />

und die Transportkosten bis zum benannten Best<strong>im</strong>mungsort zu tragen. Er kommt auch für die<br />

Fre<strong>im</strong>achung zur Einfuhr auf, das heißt, er trägt auch die Einfuhrabgaben <strong>de</strong>s<br />

Best<strong>im</strong>mungslan<strong>de</strong>s.<br />

<strong>Die</strong> Klausel EXW stellt die günstigste Klausel für <strong>de</strong>n Exporteur dar. DDP enthält für <strong>de</strong>n Exporteur<br />

hingegen die meisten Bedingungen.<br />

Alle <strong>Lieferbedingungen</strong> verlangen einheitlich, dass <strong>de</strong>r Exporteur<br />

die Ware ordnungsgemäß am benannten Ort abliefert und <strong>de</strong>r Importeur sie fristgerecht ann<strong>im</strong>mt,<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Dokumente beschafft beziehungsweise bei <strong>de</strong>r Beschaffung auf Kosten <strong>de</strong>s<br />

Importeurs behilflich ist,<br />

sich über die Anfor<strong>de</strong>rungen einer transportgerechten Verpackung informiert und sie entsprechend<br />

durchführt,<br />

<strong>de</strong>m Importeur die Berechtigung einräumt, eine Warenprüfung (preshipment inspection) vor Verladung<br />

bzw. Annahme auf eigene Kosten vorzunehmen.<br />

Detailinformationen zu <strong>de</strong>n INCOTERMS sind auch erhältlich bei <strong>de</strong>r<br />

ICC DEUTSCHLAND e.V.<br />

Wilhelmstr. 43 g<br />

10117 Berlin<br />

Tel. 030 2007363-00<br />

Fax 030 2007363-69<br />

www.icc-<strong>de</strong>utschland.<strong>de</strong><br />

Zur weiteren Information empfehlen wir als Standardwerk die Broschüre „<strong>Incoterms</strong> 2000“, ICC-<br />

Publikation Nr. 560 ED, ISBN 3-929621-05-3


<strong>Die</strong> <strong>Incoterms</strong> fin<strong>de</strong>n Sie auch <strong>im</strong> Internet unter <strong>de</strong>r Adresse:<br />

http://www.iccwbo.org/incoterms/preambles.asp<br />

Stand: Mai 2008<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Jörn Jooß<br />

Tel. 0221 1640-554<br />

Fax 0221 1640-569<br />

E-Mail: joern.jooss@koeln.ihk.<strong>de</strong><br />

Christoph Hanke<br />

Tel. 0221 1640-552<br />

Fax 0221 1640-559<br />

E-Mail: christoph.hanke@koeln.ihk.<strong>de</strong><br />

Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer zu Köln<br />

Unter Sachsenhausen 10-26<br />

50667 Köln<br />

www.ihk-koeln.<strong>de</strong>

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