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(PDF) Wegweiser für Menschen mit Behinderung - Stadt Düsseldorf

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42<br />

Hilfe und Unterstützung im Alltag<br />

Hauswirtschaftliche Dienste<br />

Hauswirtschaftliche Dienste halten eine<br />

Vielzahl von Hilfen bereit. Hierzu gehören<br />

zum Beispiel die Wohnungsreinigung, Einkaufsdienste<br />

oder die Wäschepflege. Einige<br />

Dienste betreuen auch hilfebedürftige <strong>Menschen</strong>.<br />

Sie gehen <strong>mit</strong> zum Arzt, helfen bei<br />

Behördengängen und stehen <strong>für</strong> Gespräche<br />

zur Verfügung. Anbieter von hauswirtschaftlichen<br />

Diensten sind die Verbände der Freien<br />

Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden und<br />

private Unternehmen.<br />

Nähere Informationen, auch zu den finanziellen<br />

Leistungen aus der Pflegeversicherung,<br />

gibt das Pflegebüro. Die Kontaktdaten stehen<br />

am Ende dieses Kapitels auf Seite 47.<br />

Die hauswirtschaftlichen Dienste sind im Internet<br />

unter www.duesseldorf.de/senioren,<br />

Rubrik Angebote im Überblick, abrufbar.<br />

Hilfe <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />

Viele pflegebedürftige <strong>Menschen</strong> werden<br />

in der eigenen Familie betreut, und oftmals<br />

sind die Pflegenden sehr hohen Belastungen<br />

ausgesetzt. Neben den in diesem Kapitel<br />

genannten Hilfsangeboten können unbürokratische<br />

Betreuungsangebote, Helferkreise<br />

und Selbsthilfegruppen pflegende Angehörige<br />

unterstützen.<br />

Nähere Informationen, auch zu den finanziellen<br />

Leistungen aus der Pflegeversicherung,<br />

gibt das Pflegebüro. Die Kontaktdaten stehen<br />

am Ende dieses Kapitels auf Seite 47.<br />

Kurzzeitpflege und häusliche<br />

Pflege bei Verhinderung<br />

der Pflegeperson<br />

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind,<br />

übernimmt die Pflegeversicherung unter<br />

bestimmten Voraussetzungen die Kosten der<br />

sogenannten Verhinderungspflege. Gründe<br />

können zum Beispiel Krankheit oder Urlaub<br />

der Pflegeperson sein.<br />

Zur Verhinderungspflege gehören die häusliche<br />

Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson<br />

und die Kurzzeitpflege in einer<br />

stationären Einrichtung.<br />

Die Kurzzeitpflege kann zum Beispiel auch<br />

im Anschluss an eine stationäre Behandlung<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten<br />

Kosten der Kurzzeitpflege und der<br />

häuslichen Pflege bei Verhinderung der<br />

Pflegeperson <strong>für</strong> jeweils längstens vier Wochen<br />

(28 Kalendertage) im Jahr. Dabei kann<br />

die Hilfe auch stundenweise in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Nähere Informationen, auch zu den finanziellen<br />

Leistungen aus der Pflegeversicherung,<br />

gibt das Pflegebüro. Die Kontaktdaten stehen<br />

am Ende dieses Kapitels auf Seite 47.<br />

Die Kurzzeitpflegeplätze sind im Internet<br />

unter www.duesseldorf.de/senioren, Rubrik<br />

Angebote im Überblick, abrufbar.

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