(PDF) Wegweiser für Menschen mit Behinderung - Stadt Düsseldorf
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Hilfe und Unterstützung im Alltag<br />
Hauswirtschaftliche Dienste<br />
Hauswirtschaftliche Dienste halten eine<br />
Vielzahl von Hilfen bereit. Hierzu gehören<br />
zum Beispiel die Wohnungsreinigung, Einkaufsdienste<br />
oder die Wäschepflege. Einige<br />
Dienste betreuen auch hilfebedürftige <strong>Menschen</strong>.<br />
Sie gehen <strong>mit</strong> zum Arzt, helfen bei<br />
Behördengängen und stehen <strong>für</strong> Gespräche<br />
zur Verfügung. Anbieter von hauswirtschaftlichen<br />
Diensten sind die Verbände der Freien<br />
Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden und<br />
private Unternehmen.<br />
Nähere Informationen, auch zu den finanziellen<br />
Leistungen aus der Pflegeversicherung,<br />
gibt das Pflegebüro. Die Kontaktdaten stehen<br />
am Ende dieses Kapitels auf Seite 47.<br />
Die hauswirtschaftlichen Dienste sind im Internet<br />
unter www.duesseldorf.de/senioren,<br />
Rubrik Angebote im Überblick, abrufbar.<br />
Hilfe <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />
Viele pflegebedürftige <strong>Menschen</strong> werden<br />
in der eigenen Familie betreut, und oftmals<br />
sind die Pflegenden sehr hohen Belastungen<br />
ausgesetzt. Neben den in diesem Kapitel<br />
genannten Hilfsangeboten können unbürokratische<br />
Betreuungsangebote, Helferkreise<br />
und Selbsthilfegruppen pflegende Angehörige<br />
unterstützen.<br />
Nähere Informationen, auch zu den finanziellen<br />
Leistungen aus der Pflegeversicherung,<br />
gibt das Pflegebüro. Die Kontaktdaten stehen<br />
am Ende dieses Kapitels auf Seite 47.<br />
Kurzzeitpflege und häusliche<br />
Pflege bei Verhinderung<br />
der Pflegeperson<br />
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind,<br />
übernimmt die Pflegeversicherung unter<br />
bestimmten Voraussetzungen die Kosten der<br />
sogenannten Verhinderungspflege. Gründe<br />
können zum Beispiel Krankheit oder Urlaub<br />
der Pflegeperson sein.<br />
Zur Verhinderungspflege gehören die häusliche<br />
Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson<br />
und die Kurzzeitpflege in einer<br />
stationären Einrichtung.<br />
Die Kurzzeitpflege kann zum Beispiel auch<br />
im Anschluss an eine stationäre Behandlung<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten<br />
Kosten der Kurzzeitpflege und der<br />
häuslichen Pflege bei Verhinderung der<br />
Pflegeperson <strong>für</strong> jeweils längstens vier Wochen<br />
(28 Kalendertage) im Jahr. Dabei kann<br />
die Hilfe auch stundenweise in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Nähere Informationen, auch zu den finanziellen<br />
Leistungen aus der Pflegeversicherung,<br />
gibt das Pflegebüro. Die Kontaktdaten stehen<br />
am Ende dieses Kapitels auf Seite 47.<br />
Die Kurzzeitpflegeplätze sind im Internet<br />
unter www.duesseldorf.de/senioren, Rubrik<br />
Angebote im Überblick, abrufbar.