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Amts- und Mitteilungsblatt - Petersaurach

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<strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />

der Gemeinde<br />

<strong>Petersaurach</strong><br />

mit ihren Ortsteilen:<br />

Hauptstraße 29, 91580 <strong>Petersaurach</strong><br />

Wicklesgreuth, Altendettelsau, Ziegendorf, Langenloh, Großhaslach, Gleizendorf,<br />

Steinbach, Vestenberg, Külbingen, Frohnhof <strong>und</strong> Adelmannssitz<br />

Telefon 09872/9798-0 Internet: www.petersaurach.de Telefax 09872/9798-88<br />

Wichtige Telefonnummern:<br />

Schule <strong>Petersaurach</strong> 09872/95 39 98 0<br />

Schule Großhaslach 09872/95 58 91<br />

Kindergarten <strong>Petersaurach</strong> 09872/81 72<br />

Kindergarten Großhaslach 09872/78 83<br />

Hort für Kinder 09872/95 39 98 - 60<br />

Bauhof 09872/9798-0<br />

Reckenberg-Gruppe 09831/67 81-0<br />

Notruf Wasser 0172/8102334<br />

N-ergie AG – Notruf Strom 0180/2713538<br />

FFW Großhaslach 09872/954214<br />

Schlauchwaschanlage<br />

Herausgeber <strong>und</strong> verantwortlich für den Inhalt: Gemeinde <strong>Petersaurach</strong><br />

Bürgerbüro<br />

mit integrierter Postfiliale<br />

Öffnungszeiten<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

07.30 – 18.00 Uhr<br />

07.30 – 16.30 Uhr<br />

07.30 – 16.30 Uhr<br />

07.30 – 18.00 Uhr<br />

07.30 – 12.00 Uhr<br />

09.00 – 12.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten der Bücherei:<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

15.00 – 18.00 Uhr<br />

08.00 – 09.00 Uhr<br />

15.00 – 18.00 Uhr<br />

geschlossen<br />

11.00 – 12.00 Uhr<br />

16.00 – 19.00 Uhr<br />

16.00 – 18.00 Uhr<br />

Telefon: 09872/95399850<br />

Leiterin:<br />

Vertretung:<br />

Frau Rogatsch<br />

Frau Rebelein<br />

42. Jahrgang 19. Januar 2013 Nr. 01/2013<br />

Zum Neuen Jahr<br />

Will das Glück nach seinem Sinn<br />

dir was Gutes schenken,<br />

sage Dank <strong>und</strong> nimm es hin<br />

ohne viel Bedenken.<br />

Jede Gabe sei begrüßt,<br />

doch vor allen Dingen:<br />

Das, worum du dich bemühst,<br />

möge dir gelingen.<br />

Wilhelm Busch<br />

Am Mittwoch, den 06.02.2013<br />

sind Bürgerbüro, Postfiliale <strong>und</strong> Rathaus wegen einer Personalversammlung ab 12.00 Uhr<br />

geschlossen.<br />

Die nächste Bürgersprechst<strong>und</strong>e<br />

ist am Montag, 28.01.2013 von 14 bis 18 Uhr.<br />

Sie können mich in dieser Zeit ohne Voranmeldung besuchen<br />

Bürgerbüro, Postfiliale <strong>und</strong> Rathaus haben am Faschingsdienstag, 12. Februar<br />

nachmittags geschlossen<br />

Der Wertstoffhof ist am Faschingsdienstag geschlossen!!!<br />

Seite 1


Abfallwirtschaft<br />

Hausmüllabfuhr immer in der geraden Woche:<br />

Mo. 21.01.<br />

Mo. 04.02.<br />

Mo. 18.02.<br />

Biotonne immer in der ungeraden Woche:<br />

Mo. 28.01.<br />

Mo. 11.02.<br />

Mo. 25.02.<br />

Altpapiertonnen Donnerstag, 07.02.<br />

Gelber Sack Freitag, 08.02.<br />

Die Abfallbehältnisse müssen ab 6.00 Uhr morgens zur<br />

Abholung bereitstehen!<br />

Bei Fragen zur Müllentsorgung wenden Sie sich bitte an<br />

das Landratsamt Ansbach – Abfallrecht<br />

Tel. 0981/4683535<br />

Wertstoffhof am Bauhof in <strong>Petersaurach</strong> am Aicher<br />

Weg<br />

Die Wertstoffannahme erfolgt ganzjährig:<br />

dienstags von 16.30 bis 19.00 Uhr<br />

samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

Es können auch Altkleider, zugunsten der Sanitätsbereitschaft<br />

<strong>Petersaurach</strong>, abgegeben werden.<br />

Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten!!<br />

Unerlaubtes Ablagern von Abfällen jeglicher Art wird<br />

nach dem Bußgeldkatalog "Umweltschutz" geahndet.<br />

Auf die Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe im Landkreis<br />

Ansbach wird hingewiesen. Diese kann im Wertstoffhof<br />

oder bei der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> eingesehen<br />

werden.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass<br />

Schränke nur zerlegt angeliefert werden dürfen<br />

die Anlieferungen sortiert sein müssen<br />

keine Lacke <strong>und</strong> Dosen angeliefert werden dürfen<br />

Tapeten zum Restmüll gehören<br />

Styropor <strong>und</strong> Styroporabfälle können nicht mehr im<br />

Wertstoffhof abgegeben werden.<br />

Grüngut- <strong>und</strong> Bauschuttannahme auf der Deponie in<br />

Gleizendorf - Betreiber ist die Firma Transporte<br />

Dotterweich GmbH, Geiselwind<br />

Bauschutt <strong>und</strong> Erde sowie Grüngut <strong>und</strong> holziges Material,<br />

das jeweils aus dem Gemeindegebiet stammt, kann<br />

dort angeliefert werden.<br />

Öffnungszeiten für Kleinanlieferer:<br />

März samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

April bis Oktober samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

dienstags von 17.00 bis 19.00 Uhr<br />

November samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr<br />

Dezember bis Februar ist die Deponie<br />

geschlossen<br />

Folgende beseitigungsfähige Abfälle dürfen angeliefert<br />

werden, das Entgelt für die Ablagerung beträgt:<br />

Bauschutt <strong>und</strong><br />

Bodenaushub<br />

6,00 € je m³ bei<br />

Mengen ab 1 m³<br />

2,50 € bei<br />

Mengen bis 1 m³<br />

Äste <strong>und</strong> anderes holziges Material<br />

kostenlos<br />

ohne grüne Bestandteile<br />

verbleibendes Grüngut<br />

10,00 €/m³<br />

Mindestgebühr 5,00 €<br />

Wir bitten um saubere Trennung von grünen <strong>und</strong> holzigen<br />

Bestandteilen, da nur dann eine kostenlose Annahme<br />

der holzigen Bestandteile möglich ist. Weiterhin<br />

verweisen wir auf die Möglichkeit, kleine Mengen Grüngut<br />

in der Biotonne zu entsorgen. Es darf nur unbelasteter<br />

Bauschutt, frei von Fremdstoffen, angeliefert<br />

werden.<br />

Nicht angenommen werden:<br />

Gipskarton/Gips, Heraklithplatten, Ytong/Porenbeton.<br />

Sämtlicher Bauschutt muss frei von Verunreinigungen<br />

wie z.B. Isolierungen, PVC, Holz, Asphalt, Teer, schädlichen<br />

Farbanstrichen usw. sein.<br />

Wir weisen darauf hin, dass sich die Firma Transporte<br />

Dotterweich GmbH vorbehält, einen Nachweis über die<br />

Herkunft des angelieferten Materials aus dem Gemeindegebiet<br />

zu verlangen.<br />

Für evtl. Rückfragen ( 09556/92260<br />

Hinweis: Die Abfallratgeber für 2013 werden diesmal direkt an die Gebührenzahler versandt (bis Ende Januar).<br />

Wer keinen Abfallratgeber erhalten hat, kann sich diesen im Rathaus abholen.<br />

Funkalarmierung<br />

Am Samstag, den 02.02.2013 zwischen<br />

11.15 Uhr <strong>und</strong> 12.00 Uhr werden wieder<br />

die Feueralarmsirenen, im Rahmen der<br />

monatlichen Probealarmierung,<br />

ausgelöst.<br />

Die Bevölkerung wird hiermit über den<br />

Probebetrieb unterrichtet. Wir weisen darauf hin, dass bei<br />

diesen Probealarmierungen auch die Feueralarmsirene bei<br />

der Firma RKW mit ausgelöst wird.<br />

A n z e i g e n s c h l u s s<br />

für die nächste Ausgabe vom<br />

16. Februar 2013<br />

ist Montag, der 04. Februar 2013<br />

Terminänderungen aus wichtigen Gründen<br />

vorbehalten.<br />

Seite 2


Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />

ich möchte Sie an dieser Stelle informieren über:<br />

• den aktuellen Stand des Glasfaserprojektes<br />

Die Planung für den Ausbau haben wir von der Firma Sacoin Süd Mitte Dezember erhalten. Die Unterlagen sind dementsprechend<br />

umfangreich, da sie sich auf den Ausbau in der gesamten Gemeinde beziehen – also für alle Ortsteile. Die<br />

Unterlagen wurden umgehend von uns an unsere Beraterfirma gegeben. Diese wird die Planungen auf die technische<br />

Machbarkeit überprüfen.<br />

Diesen Schritt mussten wir mit einbeziehen, damit wir die Sicherheit für eine fehlerfreie Gr<strong>und</strong>lage für alle weiteren<br />

Schritte haben. Mit der Planung wurden auch die voraussichtlichen Baukosten mit geliefert.<br />

Auch die finanzielle Seite des Projektes wird im Augenblick von Beratern der Gemeinde überprüft. Die Wirtschaftlichkeit<br />

ist der wesentliche Aspekt für die Umsetzung unseres Projektes. Sehr positiv ist zu vermerken, dass die genannten<br />

Summen im Rahmen der ursprünglichen Schätzungen lagen. Allerdings werden wir auch in diesem Bereich auf die endgültige<br />

Stellungnahme unserer Fachleute warten müssen.<br />

Die nächsten Schritte werden Gespräche mit dem Landratsamt <strong>und</strong> mit unseren Banken sein. Diese brauchen wir sowohl<br />

zur Genehmigung der Maßnahme wie auch zur Finanzierung des Glasfaserprojektes. Sie sehen, dass dieses ehrgeizige<br />

aber auch machbare Projekt von vielen Schritten abhängt. Ich habe auch größtes Verständnis dafür, dass viele Fragen<br />

von Ihnen kommen – wann es denn endlich losgeht.<br />

Wir wollen bis Ende Januar alle notwendigen Fragen dazu klären um Ihnen den Projektablauf bekannt geben zu können.<br />

Der Gemeinderat <strong>und</strong> die Verwaltung sehen diesen Ausbau als absolut wichtige Maßnahme an <strong>und</strong> arbeiten mit aller<br />

Kraft daran, dass es gelingen wird. Ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.<br />

• Bürgerbüro<br />

Seit über einem Jahr ist das Bürgerbüro im Rathaus fester Bestandteil der Gemeindeverwaltung. Um das Personal optimal<br />

einsetzen zu können war es nötig die Frage der Öffnungszeiten zu diskutieren. Im Vorfeld wurden Aufzeichnungen<br />

über die Besucherzahlen geführt. Und im Sommer letzten Jahres hatten wir Sie in einer Befragung gebeten, Ihre Einschätzungen<br />

zum Bürgerbüro abzugeben. Ich möchte mich sehr herzlich bedanken, denn der Rücklauf der Meldungen<br />

war sehr gut. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage – Besucherzahlen <strong>und</strong> Einsatz des Personals - hat sich der Gemeinderat mehrmals<br />

mit dem Thema auseinandergesetzt <strong>und</strong> eine Änderung der Öffnungszeiten beschlossen. Generell ist es immer schwierig<br />

einmal gesetzte Zeiten zu verändern. Allerdings wollen wir den Service auf einem sehr hohen Niveau langfristig anbieten<br />

können. Vor allem der Samstagvormittag wird in den letzten Monaten besser angenommen <strong>und</strong> ist immer noch ein Service,<br />

der bei anderen Kommunen so nicht angeboten wird. Ich bitte Sie um Verständnis <strong>und</strong> hoffe dass Sie auch weiterhin<br />

mit der Qualität der Verwaltung im Rathaus zufrieden sein können.<br />

Neue Öffnungszeiten ab 01. März 2013<br />

Montag:<br />

Dienstag:<br />

Mittwoch:<br />

Donnerstag:<br />

Freitag:<br />

Samstag:<br />

08:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 18:00 Uhr<br />

08:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 16:30 Uhr<br />

08:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 16:30 Uhr<br />

08:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 16:30 Uhr<br />

08:00 Uhr – 12:00 Uhr<br />

09:00 Uhr – 12:00 Uhr<br />

• Wertstoffhof<br />

In den letzten Wochen gab es einiges Unverständnis von Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern im Zusammenhang mit dem Wertstoffhof.<br />

Ich bin eigentlich kein großer Fre<strong>und</strong> davon immer auf Zuständigkeiten hinzuweisen. Allerdings in diesem Fall<br />

muss ich es tun. Unser Wertstoffhof arbeitet im Auftrag des Landratsamtes, das heißt, dass alle Vorgaben was die Annahme<br />

von Material anbelangt vom Landkreis Ansbach kommen. Die Gemeinde hat in diesem Bereich keine eigene<br />

Möglichkeit dies unmittelbar zu beeinflussen. Außerdem werden die Wertstoffhöfe regelmäßig durch das Landratsamt<br />

kontrolliert <strong>und</strong> sehr eindringlich darauf hingewiesen, wenn etwas nicht passen sollte. Eine solche Prüfung hat in den<br />

letzten Wochen stattgef<strong>und</strong>en (der Prüfbericht steht noch aus). Vor Ort wurden bereits Anweisungen durch die Kontrolleure<br />

gegeben, die künftig einzuhalten sind. Ich bedauere es sehr, dass Sie dadurch größere Unannehmlichkeiten haben.<br />

Die Mitarbeiter des Wertstoffhofes müssen in einer Situation arbeiten, die sie nicht zu verantworten haben.<br />

• Agenda 21<br />

Auf Gr<strong>und</strong> einiger Anfragen aus dem ehemaligen Agenda 21 Arbeitskreis möchte ich Ende Februar zu einer Zusammenkunft<br />

einladen. Alle die daran Interesse haben können sich gerne bei mir im Rathaus melden. Im nächsten <strong>Amts</strong>blatt wird<br />

dann der Termin für dieses Treffen veröffentlicht werden.<br />

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit.<br />

Ihr<br />

Lutz Egerer, 1. Bürgermeister<br />

Seite 3


Anzeige von Bauarbeiten der DB Netz AG während der Nacht bzw. an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />

Die DB Netz AG führt unten angegebene unaufschiebbare Bauarbeiten durch. Die Baumaßnahmen sind zur Aufrechterhaltung<br />

der Betriebssicherheit erforderlich <strong>und</strong> können aufgr<strong>und</strong> der gegebenen betrieblichen Voraussetzungen<br />

(Erfordernis <strong>und</strong> Einhaltung des Fahrplanes) nur in den angegebenen Nachtzeiten bzw. an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />

durchgeführt werden.<br />

Angaben zu den Bauarbeiten:<br />

Beschreibung der Ausführungszeitraum:<br />

Baumaßnahmen:<br />

Schienenschleifen TG 18.01.2013 von 22:45 Uhr<br />

bis 19.01.2013 05:10 Uhr<br />

Schienenschleifen TG 22.01.2013 von 22:50 Uhr<br />

bis 23.01.2013 04:40 Uhr<br />

Schienenschleifen TG 23.01.2013 von 22:50 Uhr<br />

bis 24.01.2013 05:05 Uhr<br />

Schienenschleifen TG 04.02.2013 von 22:40 Uhr<br />

bis 05.02.2013 03:30 Uhr<br />

Schienenschleifen TG 05.02.2013 von 23:50 Uhr<br />

bis 06.02.2013 04:20 Uhr<br />

Streckenabschnitt/Ort:<br />

Bahnhof Wicklesgreuth Gleis 2, Km 31,855 – 32,986 + km<br />

32,450 – 32,986 (direkt am Bahnhof <strong>und</strong> Richtung Ansbach)<br />

GL Wicklesgreuth – Heilsbronn, km 26,218 – 31,200 (knappe<br />

200 m vor Einfahrtssignal am Bahnhof Wicklesgreuth )<br />

GL Heilsbronn – Wicklesgreuth km 26,171 – 26,800 +<br />

km 26,800 – 28,500, (ca. 2,5 km entfernt von Wicklesgreuth)<br />

GL Ansbach – Wicklesgreuth, km 33,700 – 32,924 (vor<br />

Wicklesgreuth)<br />

GL Ansbach – Wicklesgreuth km 42,463 – 33,700 (ca. 500 m<br />

vor Wicklesgreuth)<br />

Einhaltung der Räum- <strong>und</strong> Streupflicht<br />

Der Räum- <strong>und</strong> Streudienst der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong><br />

ist angewiesen möglichst sparsam mit Salz umzugehen.<br />

Dies bedeutet, dass nur an gefährlichen Strecken Salz<br />

gestreut wird. Auf ebenen Gemeindestraßen wird nur<br />

geräumt!<br />

Zum Räumen <strong>und</strong> Streuen der Gehsteige <strong>und</strong> Gehbahnen<br />

entlang der Gr<strong>und</strong>stücke sind die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

verpflichtet. Ein Nichteinhalten dieser Räum<strong>und</strong><br />

Streupflicht kann im Schadensfall zu erheblichen<br />

Haftungen führen. Aus Umweltgründen sollte darauf verzichtet<br />

werden, zum Streuen der Gehbahnen Streusalz<br />

zu verwenden. Es sollte abstumpfendes Material, wie<br />

Sand, Splitt o.ä. verwendet werden.<br />

Achtung! - Straßen für den Räumdienst freihalten!<br />

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die<br />

Winterdienstfahrzeuge eine Straßenbreite von mindestens<br />

3,50 m zur Durchfahrt benötigen. Es sollte deshalb,<br />

wenn möglich, nicht im Straßenbereich sondern auf dem<br />

eigenen Gr<strong>und</strong>stück geparkt werden!<br />

Straßen, die die Mindestbreite von 3,50 m<br />

durch versperrte PKW´s nicht einhalten, werden<br />

nicht geräumt!<br />

Bürgergemeinschaft Neuendettelsau<br />

Am 9.12.12 fand der jährliche Fahrplanwechsel statt. Für<br />

die Bahn- <strong>und</strong> Busverbindungen nach <strong>Petersaurach</strong><br />

ergaben sich keine Änderung. Die VGN-Buslinie 713<br />

fährt zwar samstags einmal mehr nach Neuendettelsau<br />

<strong>und</strong> zurück, kommt dabei aber nicht nach <strong>Petersaurach</strong>.<br />

Die Bürgergemeinschaft Neuendettelsau-Windsbach<br />

hatte daher nicht viel Arbeit, um die Fahrplankarte auf<br />

den aktuellen Stand zu bringen.<br />

Der Fahrplan kann im Bürgerbüro des Rathauses<br />

<strong>Petersaurach</strong> abgeholt oder von der homepage der<br />

Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> heruntergeladen werden.<br />

STAATLICHES BAUAMT ANSBACH<br />

Die Kreisstraße AN 10, Ausbau Adelmannsitz – Wicklesgreuth<br />

ist über die Wintermonate für den Verkehr<br />

freigegeben.<br />

Die Straßenbauarbeiten an der Kreisstraße AN 10 zwischen<br />

Adelmannsitz <strong>und</strong> Wicklesgreuth konnten wegen<br />

Wintereinbruch nicht ganz fertig gestellt werden. Noch<br />

fehlen die Asphaltdeckschicht, die Markierung <strong>und</strong> die<br />

Schutzplanken entlang der Baustrecke. Die Strecke ist<br />

jedoch auf der Asphalttragschicht befahrbar <strong>und</strong> ein geregelter<br />

Winterdienst ist möglich. Aus diesem Gr<strong>und</strong>, hat<br />

das Staatliche Bauamt beschlossen, die Umleitung des<br />

Verkehrs über die Winterpause aufzuheben <strong>und</strong> die<br />

neue Strecke unter Geschwindigkeitseinschränkung für<br />

den Verkehr freizugeben. Zu beachten ist, dass die alte<br />

Anbindung der AN 10 an die B 14 in Wicklesgreuth als<br />

Sackgasse umfunktioniert wird <strong>und</strong> der neue Anschluss<br />

westlich von Wicklesgreuth in Betrieb genommen wird.<br />

Bei voraussichtlich andauernder geeigneter Witterung<br />

<strong>und</strong> sobald die Mischanlagen ihren Betrieb wieder aufnehmen<br />

(voraussichtlich in März 2013), werden die<br />

Bauarbeiten unter erneuter Vollsperrung <strong>und</strong> Verkehrsumleitung,<br />

innerhalb einiger Wochen, zum Abschluss<br />

gebracht. Darüber wird das Bauamt erneut über die<br />

Presse informieren.<br />

Das Staatliche Bauamt bittet die Verkehrsteilnehmer, die<br />

Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen<br />

sowie die beschilderten Einschränkungen zu beachten.<br />

Dauerkarten für das städtische Freibad<br />

Heilsbronn<br />

Ab sofort beginnt im Bürgerbüro der Gemeinde<br />

<strong>Petersaurach</strong> der Vorverkauf der Dauerkarten für das<br />

Freibad in Heilsbronn. Bis 31.01.2013 wird auf alle Saisonkarten<br />

ein Rabatt in Höhe von 10 % gewährt. Ab<br />

01.02.2013 beginnt der reguläre Kartenvorverkauf.<br />

Seite 4


H<strong>und</strong>ehaltung<br />

Die H<strong>und</strong>ehalter werden auf ihre Pflicht zur An- <strong>und</strong> Abmeldung<br />

ihrer H<strong>und</strong>e aufmerksam gemacht.<br />

Nach zwingender gesetzlicher Vorschrift muss die Gemeinde<br />

<strong>Petersaurach</strong> für jeden über vier Monate alten<br />

H<strong>und</strong> eine H<strong>und</strong>esteuer erheben.<br />

Die Steuerschuld für das Haushaltsjahr 2013 entstand<br />

am 01. Januar 2013 für jeden, im Gemeindebereich gehaltenen,<br />

über vier Monate alten H<strong>und</strong>.<br />

Wird ein H<strong>und</strong> erst nach dem 01. Januar 2013 vier Monate<br />

alt, oder wird ein über vier Monate alter H<strong>und</strong> erst<br />

nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerpflicht<br />

an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht<br />

wird.<br />

Soweit noch nicht geschehen, ist die Anmeldung nachzuholen<br />

<strong>und</strong> die H<strong>und</strong>esteuer bei der Gemeindekasse<br />

einzuzahlen.<br />

Die H<strong>und</strong>esteuer ist keine Reinigungsgebühr<br />

Nach wie vor beschweren sich Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürger über H<strong>und</strong>ebesitzer, die ihre Lieblinge auf<br />

Gehsteigen „Tretminen“ verlegen lassen <strong>und</strong> ihr<br />

rücksichtsloses Verhalten dann noch mit der<br />

H<strong>und</strong>esteuer begründen, die sie schließlich zahlen<br />

müssten.<br />

Nochmals in aller Kürze zur Klarstellung:<br />

Die H<strong>und</strong>esteuer ist keine Reinigungsgebühr <strong>und</strong> wird<br />

nicht für die Beseitigung von H<strong>und</strong>ekot erhoben. Sie gibt<br />

H<strong>und</strong>ebesitzern auch kein Recht, öffentliche Verkehrsflächen<br />

<strong>und</strong> private Gr<strong>und</strong>stücke durch ihren Vierbeiner<br />

verschmutzen zu lassen.<br />

Wer sich detaillierter mit dem Thema beschäftigen<br />

möchte, kann sich im Rathaus gerne die ausführliche<br />

Begründung zu diesen Feststellungen beschaffen.<br />

Die Gemeinde weist auch nochmals mit aller Deutlichkeit<br />

darauf, dass sie die mutwilligen Verschmutzungen<br />

von Straßen <strong>und</strong> Wegen durch H<strong>und</strong>e künftig nicht mehr<br />

tolerieren <strong>und</strong> ggf. durch Bußgelder gegen Unbelehrbare<br />

am oberen Ende der Leine vorgehen wird.<br />

Für eine saubere Gemeinde!<br />

Machen Sie mit!!<br />

Geben Sie also ein gutes Beispiel <strong>und</strong> beseitigen<br />

Sie die Hinterlassenschaft ihres H<strong>und</strong>es.<br />

Im Gemeindegebiet stehen Ihnen<br />

„H<strong>und</strong>ekotbehälter“ samt den dazugehörigen<br />

„H<strong>und</strong>ekotbeuteln“ zur Verfügung<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über die Eintragung für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträge in Bayern vom 17.01.2013 bis 30.01.2013<br />

1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk.<br />

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:<br />

Eintragungsbezirk<br />

Eintragungsraum<br />

Nr. Abgrenzung Bezeichnung <strong>und</strong> genaue<br />

Anschrift<br />

1 Gesamtgemeinde Rathaus <strong>Petersaurach</strong>, Bürgerbüro,<br />

Zi. 18 Hauptstraße 29, <strong>Petersaurach</strong><br />

Öffnungszeiten<br />

wie im Bürgerbüro, siehe <strong>Amts</strong>blatt Seite 1,<br />

zusätzlich Montag, 28.01.2013 bis 20.00 Uhr<br />

2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen<br />

Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass<br />

zur Eintragung mitzubringen.<br />

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder<br />

Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.<br />

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal <strong>und</strong> nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist<br />

unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen<br />

werden.<br />

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis<br />

verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a<br />

Abs. 1 <strong>und</strong> 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).<br />

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.11.2012. nach Art. 65 LWG, die<br />

u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46/2012 veröffentlicht. Diese Bekanntmachung<br />

ist in der Gemeindeverwaltung <strong>Petersaurach</strong> während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt<br />

<strong>und</strong> kann dort eingesehen werden.<br />

<strong>Petersaurach</strong>, 11.01.2013<br />

Jörg Hildebrandt, Gemeindewahlleiter<br />

Seite 5


Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong><br />

(Entwässerungssatzung – EWS -) vom 01.02.2013<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Artikel 23 <strong>und</strong> Artikel 24 Absatz 1 Nrn 1 <strong>und</strong> 2, Absatz 2 <strong>und</strong> Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO), sowie<br />

Artikel 34 Absatz 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> folgende<br />

Satzung:<br />

§ 1<br />

Öffentliche Einrichtung<br />

(1) Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung)<br />

für das gesamte Gebiet der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong>.<br />

(2) Art <strong>und</strong> Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong>.<br />

(3) Zur Entwässerungseinrichtung der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> gehören auch die im öffentlichen Straßengr<strong>und</strong> liegenden<br />

Teile der Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse.<br />

§ 2<br />

Gr<strong>und</strong>stücksbegriff – Verpflichtete<br />

(1) 1 Gr<strong>und</strong>stück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende <strong>und</strong> einem gemeinsamen Zweck dienende<br />

Gr<strong>und</strong>eigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es<br />

sich um mehrere Gr<strong>und</strong>stücke oder Teile von Gr<strong>und</strong>stücken im Sinn des Gr<strong>und</strong>buchrechts handelt. 2 Soweit rechtlich<br />

verbindliche planerische Vorstellungen vorhanden sind, sind diese zu berücksichtigen.<br />

(2) 1 Die in dieser Satzung für die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Erbbauberechtigte<br />

oder ähnlich zur Nutzung eines Gr<strong>und</strong>stücks dinglich Berechtigte. 2 Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt<br />

<strong>und</strong> verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:<br />

Abwasser<br />

Kanäle<br />

Schmutzwasserkanäle<br />

Mischwasserkanäle<br />

Regenwasserkanäle<br />

Sammelkläranlage<br />

Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse<br />

(Anschlusskanäle)<br />

Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen<br />

Messschacht<br />

ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch<br />

verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist oder das von Niederschlägen<br />

aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließt.<br />

Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

anfallende Abwasser, einschließlich Jauche <strong>und</strong> Gülle, das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich,<br />

forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden;<br />

nicht zum Aufbringen bestimmt ist, insbesondere das menschliche Fäkalabwasser.<br />

sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich<br />

der Sonderbauwerke, wie z. B. Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe.<br />

dienen ausschließlich der Aufnahme von Schmutzwasser.<br />

sind zur Aufnahme von Niederschlags- <strong>und</strong> Schmutzwasser bestimmt.<br />

dienen ausschließlich der Aufnahme vom Niederschlagswasser<br />

ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich<br />

der Ableitung zum Gewässer.<br />

sind die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht.<br />

sind die Einrichtungen eines Gr<strong>und</strong>stücks, die dem Ableiten des Abwassers dienen, bis<br />

einschließlich des Kontrollschachts.<br />

ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses <strong>und</strong> für die Entnahme von<br />

Abwasserproben.<br />

§ 4<br />

Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungsrecht<br />

(1) 1 Jeder Gr<strong>und</strong>stückseigentümer kann verlangen, dass sein Gr<strong>und</strong>stück nach Maßgabe dieser Satzung an die öffentliche<br />

Entwässerungsanlage angeschlossen wird. 2 Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 14 bis 17 alles Abwasser in<br />

die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten.<br />

(2) 1 Das Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungsrecht erstreckt sich auf solche Gr<strong>und</strong>stücke, die durch einen Kanal erschlossen werden.<br />

2 Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer kann unbeschadet weitergehender b<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> landesgesetzlicher Vorschriften<br />

nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden. 3 Welche Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong>.<br />

(3) Ein Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungsrecht besteht nicht,<br />

a. Wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne weiteres von der öffentlichen Entwässerungsanlage<br />

übernommen werden kann <strong>und</strong> besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt;<br />

b. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht<br />

möglich ist.<br />

(4) Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann den Anschluss <strong>und</strong> die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung<br />

des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt.<br />

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§ 5<br />

Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang<br />

(1) 1 Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute Gr<strong>und</strong>stücke an die öffentliche Entwässerungsanlage<br />

anzuschließen (Anschlusszwang). 2 Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich<br />

unmöglich ist.<br />

(2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke an die öffentliche<br />

Entwässerungsanlage anzuschließen, wenn Abwasser anfällt.<br />

(3) Ein Gr<strong>und</strong>stück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd<br />

oder vorübergehend vorhanden sind.<br />

(4) 1 Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur<br />

Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. 2 In allen anderen Fällen<br />

ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> innerhalb der von ihr gesetzten<br />

Frist herzustellen.<br />

(5) 1 Auf Gr<strong>und</strong>stücken, die an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts<br />

alles Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang). 2 Verpflichtet sind die<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>und</strong> alle Benutzer der Gr<strong>und</strong>stücke. 3 Sie haben auf Verlangen der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong><br />

die dafür erforderliche Überwachung zu dulden.<br />

(6) Der Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang gilt nicht für Niederschlagswasser, sofern auf dem Gr<strong>und</strong>stück selbst dessen<br />

Versickerung oder anderweitige Beseitigung möglich ist.<br />

§ 6<br />

Befreiung vom Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang<br />

(1) 1 Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss<br />

oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls<br />

nicht zumutbar ist. 2 Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde<br />

<strong>Petersaurach</strong> einzureichen.<br />

(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen <strong>und</strong> Widerrufsvorbehalt erteilt werden.<br />

§ 7<br />

Sondervereinbarungen<br />

(1) Ist der Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, so kann die Gemeinde<br />

<strong>Petersaurach</strong> durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.<br />

(2) 1 Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung <strong>und</strong> der Beitrags- <strong>und</strong> Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> entsprechend. 2 Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung<br />

Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.<br />

§ 8<br />

Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse<br />

(1) 1 Die Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse werden von der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> hergestellt, angeschafft, verbessert, erneuert,<br />

verändert, beseitigt <strong>und</strong> unterhalten. 2 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann, soweit die Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse nicht<br />

nach § 1 Absatz 3 Bestandteil der Entwässerungsanlage sind, auf Antrag zulassen oder von <strong>Amts</strong> wegen anordnen,<br />

dass der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer den Gr<strong>und</strong>stücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, verbessert, erneuert, verändert,<br />

beseitigt <strong>und</strong> unterhält; die §§ 10 <strong>und</strong> 12 gelten entsprechend.<br />

(2) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> bestimmt die Zahl, Art, Nennweite <strong>und</strong> Führung der Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse. 2 Sie bestimmt<br />

auch, wo <strong>und</strong> an welchem Kanal anzuschließen ist. 3 Begründete Wünsche der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer werden<br />

dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.<br />

(3) Jeder Eigentümer, dessen Gr<strong>und</strong>stück an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen oder anzuschließen<br />

ist, muss die Verlegung von Gr<strong>und</strong>stücksanschlüssen, den Einbau von Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen<br />

<strong>und</strong> dergleichen <strong>und</strong> von Sonderbauwerken zulassen, ferner das Anbringen von Hinweisschildern dulden, soweit<br />

diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf seinem Gr<strong>und</strong>stück anfallenden Abwassers erforderlich<br />

sind.<br />

§ 9<br />

Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage<br />

(1) Jedes Gr<strong>und</strong>stück, das an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen wird, ist vorher vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

mit einer Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage zu versehen, die nach den anerkannten Regeln der Technik<br />

herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten <strong>und</strong> zu ändern ist.<br />

(2) 1 Die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen sind mit einer Gr<strong>und</strong>stückskläranlage zu versehen, wenn das Abwasser<br />

keiner Sammelkläranlage zugeführt wird. 2 Die Gr<strong>und</strong>stückskläranlage ist auf dem anzuschließenden Gr<strong>und</strong>stück zu<br />

erstellen; sie ist Bestandteil der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage.<br />

(3) 1 Am Ende der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht vorzusehen. 2 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong><br />

kann verlangen, dass anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist.<br />

Besteht zum Kanal kein natürliches Gefälle, so kann die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer den<br />

Einbau <strong>und</strong> den Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Gr<strong>und</strong>stücks verlangen, wenn ohne diese Anlage<br />

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eine ordnungsgemäße Beseitigung der Abwässer bei einer den Regeln der Technik entsprechenden Planung <strong>und</strong><br />

Ausführung des Kanalsystems nicht möglich ist.<br />

(4) Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.<br />

(5) Die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt<br />

werden.<br />

§ 10<br />

Zulassung der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage<br />

(1) 1 Bevor die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> folgende<br />

Unterlagen in doppelter Fertigung einzureichen:<br />

a. Lageplan des zu entwässernden Gr<strong>und</strong>stücks im Maßstab 1:1000,<br />

b. Gr<strong>und</strong>riss- <strong>und</strong> Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen <strong>und</strong> im Falle des § 9<br />

Absatz 2 die Gr<strong>und</strong>stückskläranlage ersichtlich sind,<br />

c. Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen<br />

auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- <strong>und</strong> Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen,<br />

Querschnitte <strong>und</strong> Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche zu ersehen<br />

sind,<br />

d. wenn Gewerbe- oder Industrieabwässer oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser<br />

abweicht, zugeführt werden, ferner Angaben über<br />

‣ Zahl der Beschäftigten <strong>und</strong> der ständigen Bewohner auf dem Gr<strong>und</strong>stück, wenn deren Abwasser miterfasst<br />

werden soll,<br />

‣ Menge <strong>und</strong> Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse<br />

‣ die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge<br />

‣ Höchstzufluss <strong>und</strong> Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,<br />

‣ die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation,<br />

Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen.<br />

2 Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch,<br />

Kreislauf, Abfluss) <strong>und</strong> durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.<br />

3 Die Pläne haben den bei der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> aufliegenden Planmustern zu entsprechen. Alle Unterlagen<br />

sind von den Bauherrn <strong>und</strong> Planfertigern zu unterschreiben.<br />

(2) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> prüft, ob die beabsichtigten Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen den Bestimmungen<br />

dieser Satzung entsprechen. 2 Ist das der Fall, so erteilt die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> schriftlich ihre Zustimmung <strong>und</strong><br />

gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück. 3 Die Zustimmung kann unter Bedingungen<br />

<strong>und</strong> Auflagen erteilt werden. 4 Andernfalls setzt die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> dem Bauherrn unter Angabe<br />

der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung. 5 Die geänderten Unterlagen sind sodann erneut einzureichen.<br />

(3) 1 Mit der Herstellung oder Änderung der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen darf erst nach schriftlicher Zustimmung<br />

der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> begonnen werden. 2 Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach<br />

straßenbau- <strong>und</strong> wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt.<br />

(4) Von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 kann die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> Ausnahmen zulassen.<br />

§ 11<br />

Herstellung <strong>und</strong> Prüfung der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage<br />

(1) 1 Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer haben der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens<br />

größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens drei Werktage vorher schriftlich anzuzeigen <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

den Unternehmer zu benennen. 2 Muss wegen Gefahr in Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, so<br />

ist der Beginn innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en schriftlich anzuzeigen.<br />

(2) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. 2 Alle Leitungen dürfen nur mit vorheriger<br />

Zustimmung der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> verdeckt werden. 3 Andernfalls sind sie auf Anordnung der Gemeinde<br />

<strong>Petersaurach</strong> freizulegen.<br />

(3) Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer haben zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte <strong>und</strong> Werkstoffe bereitzustellen.<br />

(4) 1 Festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist durch die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer zu beseitigen. 2 Die<br />

Beseitigung der Mängel ist der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> zur Nachprüfung anzuzeigen.<br />

(5) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann verlangen, dass die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen nur mit ihrer Zustimmung<br />

in Betrieb genommen werden. 2 Die Zustimmung kann insbesondere davon abhängig gemacht werden, dass seitens<br />

des vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer beauftragten Unternehmers eine Bestätigung über die Dichtheit <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit<br />

der Anlagen vorgelegt wird.<br />

(6) Die Zustimmung nach § 10 Absatz 3 <strong>und</strong> die Prüfung der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage durch die Gemeinde<br />

<strong>Petersaurach</strong> befreien den Gr<strong>und</strong>stückseigentümer, den Bauherrn, den ausführenden Unternehmer <strong>und</strong> den Planfertiger<br />

nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige <strong>und</strong> fehlerfreie Planung <strong>und</strong> Ausführung der Anlage.<br />

§ 12<br />

Überwachung<br />

(1) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> ist befugt, die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben<br />

zu entnehmen <strong>und</strong> Messungen durchzuführen. 2 Dasselbe gilt für die Gr<strong>und</strong>stücksanschlüsse <strong>und</strong> die Messschächte,<br />

wenn die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> sie nicht selbst unterhält. 3 Zu diesem Zweck sind den Beauftragten der<br />

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Gemeinde <strong>Petersaurach</strong>, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu<br />

gewähren <strong>und</strong> die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 4 Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer werden davon vorher möglichst<br />

verständigt; dies gilt nicht für Probeentnahmen <strong>und</strong> Abwassermessungen.<br />

(2) 1 Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer ist verpflichtet, die von ihm zu unterhaltenden Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen in<br />

Abständen von zehn Jahren durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Bauzustand, insbesondere auf Dichtheit<br />

<strong>und</strong> Funktionsfähigkeit untersuchen <strong>und</strong> festgestellte Mängel beseitigen zu lassen. 2 Über die durchgeführten<br />

Untersuchungen <strong>und</strong> über die Mängelbeseitigung ist der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> eine Bestätigung des damit beauftragten<br />

Unternehmers vorzulegen. 3 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann darüber hinaus jederzeit verlangen, dass die<br />

vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer<br />

Einleiter, Beeinträchtigungen der öffentlichen Entwässerungsanlage <strong>und</strong> Gewässerverunreinigungen ausschließt.<br />

(3) 1 Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser<br />

abweicht, zugeführt, kann die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> den Einbau <strong>und</strong> den Betrieb von Überwachungseinrichtungen<br />

verlangen. 2 Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine Genehmigung<br />

nach Art. 41c BayWG vorliegt <strong>und</strong> die danach vorgeschriebenen Überwachungseinrichtungen – insbesondere<br />

in Vollzug der Abwassereigenüberwachungsverordnung vom 09. Dezember 1990 (GVBl S, 587) in der jeweils geltenden<br />

Fassung – eingebaut, betrieben <strong>und</strong> für eine ordnungsgemäße gemeindliche Überwachung zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

(4) Die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer haben Störungen <strong>und</strong> Schäden an den Gr<strong>und</strong>stücksanschlüssen, Messschächten,<br />

Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen <strong>und</strong> etwaigen Vorbehandlungsanlagen unverzüglich<br />

der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> anzuzeigen.<br />

(5) Die Verpflichtung nach den Absätzen 1 bis 4 gelten auch für die Benutzer der Gr<strong>und</strong>stücke.<br />

§ 13<br />

Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Gr<strong>und</strong>stück<br />

1 Abflusslose Gruben <strong>und</strong> Sickeranlagen sind außer Betrieb zu setzen, sobald ein Gr<strong>und</strong>stück an die öffentliche Entwässerungsanlage<br />

angeschlossen ist; das gleiche gilt für Gr<strong>und</strong>stückskläranlagen, sobald die Abwässer einer ausreichenden<br />

Sammelkläranlage zugeführt werden. 2 Sonstige Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungseinrichtungen sind, wenn sie den Bestimmungen<br />

der §§ 9 bis 11 nicht entsprechen, in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Gr<strong>und</strong>stück an die öffentliche<br />

Entwässerungsanlage anzuschließen ist.<br />

§ 14<br />

Einleiten in die Kanäle<br />

(1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet<br />

werden.<br />

(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden kann, bestimmt die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong>.<br />

§ 15<br />

Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen<br />

(1) In die öffentliche Entwässerungsanlage dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die<br />

1. die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Ges<strong>und</strong>heit beeinträchtigen,<br />

2. die öffentliche Entwässerungsanlage oder die angeschlossenen Gr<strong>und</strong>stücke gefährden oder beschädigen,<br />

3. den Betrieb der Entwässerungsanlage erschweren, behindern oder beeinträchtigen,<br />

4. die landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des Klärschlamms erschweren oder<br />

verhindern oder<br />

5. sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken.<br />

(2) Dieses Verbot gilt insbesondere für<br />

1. feuergefährliche oder zerknall fähige Stoffe wie Benzin, Benzol, Öl,<br />

2. infektiöse Stoffe, Medikamente,<br />

3. radioaktive Stoffe,<br />

4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers<br />

führen, Lösemittel,<br />

5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können,<br />

6. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Quellwasser,<br />

7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze,<br />

Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten,<br />

8. Räumgut aus Leichtstoff- <strong>und</strong> Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben <strong>und</strong> Tierhaltungen,<br />

Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke,<br />

9. Absetzgut, Schlämme oder Suspensionen aus Vorbereitungsanlagen, Räumgut aus Gr<strong>und</strong>stückskläranlagen<br />

<strong>und</strong> Abortgruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme,<br />

10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit<br />

oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten<br />

sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, polycyclische Aromaten, Phenole<br />

2 Ausgenommen sind:<br />

a. Unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art <strong>und</strong> in der Menge, wie sie auch im Abwasser<br />

aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind;<br />

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. Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können <strong>und</strong> deren<br />

Einleitung die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> in den Einleitungsbedingungen nach Absatz 3 zugelassen hat;<br />

c. Stoffe, die auf Gr<strong>und</strong> einer Genehmigung nach Art. 41c BayWG eingeleitet werden oder für die eine Genehmigungspflicht<br />

nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Genehmigungspflicht für das Einleiten<br />

wassergefährdender Stoffe in Sammelkanalisationen <strong>und</strong> ihre Überwachung vom 27.09.1985 (GVBl S.<br />

634) in der jeweils geltenden Fassung entfällt, soweit die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> keine Einwendungen<br />

erhebt.<br />

11. Abwasser aus Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebetrieben,<br />

a. von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen<br />

nach § 7a WHG entsprechen wird,<br />

b. das wärmer als +35° C ist,<br />

c. das einen ph-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist,<br />

d. das aufschwimmende Öle <strong>und</strong> Fette enthält,<br />

e. das als Kühlwasser benutzt worden ist.<br />

12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brennwertkesseln,<br />

13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten Brennwertkesseln mit einer Nennwertleistung über<br />

200 kW.<br />

(3) Die Einleitungsbedingungen nach Absatz 2 Nr. 10 Buchstabe b. werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen<br />

oder im Rahmen der Sondervereinbarung festgelegt.<br />

(4) Über Absatz 3 hinaus kann die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> in Einleitungsbedingungen auch die Einleitung von Abwasser<br />

besonderer Art <strong>und</strong> Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum<br />

Schutz des Betriebspersonals, der Entwässerungsanlage oder zur Erfüllung der für den Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlage<br />

geltenden Vorschriften, insbesondere deren Bedingungen <strong>und</strong> Auflagen des der Gemeinde<br />

<strong>Petersaurach</strong> erteilten wasserrechtlichen Bescheids erforderlich ist.<br />

(5) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann die Einleitungsbedingungen nach Absatz 3 <strong>und</strong> 4 neu festlegen, wenn die Einleitung<br />

von Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage nicht nur vorübergehend nach Art <strong>und</strong> Menge wesentlich<br />

geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlage geltenden Gesetze oder Bescheide<br />

ändern. 2 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten<br />

Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen.<br />

(6) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Absätze 1 <strong>und</strong> 2 zulassen, wenn der Verpflichtete<br />

Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende oder den Betrieb der öffentlichen<br />

Entwässerungsanlage erschwerende Wirkung verlieren. 2 In diesem Fall hat er der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> eine<br />

Beschreibung nebst Plänen in doppelter Ausführung vorzulegen. 3 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann die Einleitung<br />

der Stoffe zulassen, erforderlichenfalls nach Anhörung der für den Gewässerschutz zuständigen Sachverständigen.<br />

(7) Leitet der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten Brennwertanlagen oder aus gasbefeuerten<br />

Brennwertanlagen über 200 kW in die Entwässerungsanlage ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren<br />

<strong>und</strong> der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine Bescheinigung<br />

des zuständigen Kaminkehrermeisters oder eines fachlich geeigneten Unternehmers vorzulegen.<br />

(8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> <strong>und</strong> einem Verpflichteten, die das Einleiten von<br />

Stoffen im Sinn des Absatzes 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der öffentlichen Entwässerungsanlage ermöglichen,<br />

bleiben vorbehalten.<br />

(9) Wenn Stoffe im Sinn des Absatzes 1 in eine Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage oder in die öffentliche Entwässerungsanlage<br />

gelangen, ist die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> sofort zu verständigen.<br />

§ 16<br />

Abscheider<br />

(1) Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten wie z. B: Benzin, Benzol, Öle oder Fette mit abgeschwemmt werden<br />

können, sind in die Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage Abscheider einzuschalten <strong>und</strong> insoweit ausschließlich diese zu<br />

benutzen.<br />

(2) 1 Die Abscheider müssen in regelmäßigen Zeitabständen <strong>und</strong> bei Bedarf entleert werden. 2 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong><br />

kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Entleerung verlangen. 3 Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen.<br />

§ 17<br />

Untersuchung des Abwassers<br />

(1) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann über die Art <strong>und</strong> Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss<br />

verlangen. 2 Bevor erstmalig Abwasser eingeleitet oder wenn Art <strong>und</strong> Menge des eingeleiteten Abwassers<br />

geändert werden, ist der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält,<br />

die unter das Verbot von § 15 fallen.<br />

(2) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers<br />

untersuchen lassen. 2 Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die<br />

Sammelkanalisation eine Genehmigung nach Art. 41c BayWG vorliegt <strong>und</strong> die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen,<br />

insbesondere nach der Abwassereigenüberwachungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung, ordnungsgemäß<br />

durchgeführt <strong>und</strong> der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> vorgelegt werden. 3 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann verlangen,<br />

dass die nach § 12 Absatz 3 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben <strong>und</strong> die Messergebnisse<br />

vorgelegt werden.<br />

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(3) Die Beauftragten der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> <strong>und</strong> die Bediensteten der für die Gewässeraufsicht zuständigen Behörden<br />

können die anzuschließenden oder die angeschlossenen Gr<strong>und</strong>stücke betreten, wenn dies zur Durchführung der<br />

in den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 vorgesehenen Maßnahmen erforderlich ist<br />

§ 18<br />

Haftung<br />

(1) 1 Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> haftet unbeschadet Absatz 2 nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen,<br />

die sich auch bei ordnungsmäßiger Planung, Ausführung <strong>und</strong> Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung<br />

nicht vermeiden lassen. 2 Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden.<br />

(2) Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> haftet für Schäden, die sich aus dem Benützen der öffentlichen Entwässerungsanlage<br />

ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen<br />

bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />

(3) Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>und</strong> die Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage<br />

einschließlich des Gr<strong>und</strong>stücksanschlusses zu sorgen.<br />

(4) 1 Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet der Gemeinde<br />

<strong>Petersaurach</strong> für alle ihr dadurch entstehenden Schäden <strong>und</strong> Nachteile. 2 Dasselbe gilt für Schäden <strong>und</strong> Nachteile,<br />

die durch den mangelhaften Zustand der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage oder des Gr<strong>und</strong>stücksanschlusses verursacht<br />

werden, soweit dieser nach § 8 vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer herzustellen, zu erneuern, zu ändern <strong>und</strong> zu<br />

unterhalten ist. 3 Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 19<br />

Gr<strong>und</strong>stücksbenutzung<br />

(1) 1 Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer hat das Anbringen <strong>und</strong> Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung<br />

von Abwasser über sein im Entsorgungsgebiet liegendes Gr<strong>und</strong>stück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich<br />

zuzulassen, wenn <strong>und</strong> soweit diese Maßnahme für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich ist. 2 Diese<br />

Pflicht betrifft nur Gr<strong>und</strong>stücke, die an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen oder anzuschließen sind,<br />

die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen<br />

Gr<strong>und</strong>stück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich<br />

vorteilhaft ist. 3 Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Gr<strong>und</strong>stücke den Eigentümer in unzumutbarer<br />

Weise belasten würde.<br />

(2) Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer ist rechtzeitig über Art <strong>und</strong> Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Gr<strong>und</strong>stücks<br />

zu benachrichtigen.<br />

(3) 1 Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für<br />

ihn nicht mehr zumutbar sind. 2 Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> zu tragen, soweit die Einrichtung<br />

nicht ausschließlich der Entsorgung des Gr<strong>und</strong>stücks dient.<br />

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege <strong>und</strong> Verkehrsflächen sowie für Gr<strong>und</strong>stücke, die durch<br />

Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen <strong>und</strong> Verkehrsflächen bestimmt sind.<br />

§ 20<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Nach Art. 24 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich<br />

1. Den Vorschriften über den Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwang (§ 5) zuwiderhandelt,<br />

2. Eine der in § 10 Absatz 1, §§ 11 Absatz 1, § 12 Absatz 4 <strong>und</strong> 5 <strong>und</strong> § 17 Absatz 1 festgelegten Melde-, Auskunftsoder<br />

Vorlagefristen verletzt,<br />

3. Entgegen § 10 Absatz 3 vor Zustimmung der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> mit der Herstellung oder Änderung der Gr<strong>und</strong>stücksentwässerungsanlage<br />

beginnt,<br />

4. Entgegen den Vorschriften der §§ 14 <strong>und</strong> 15 Abwässer <strong>und</strong> sonstige Stoffe in die öffentliche Entwässerungsanlage<br />

einleitet oder einbringt.<br />

§ 21<br />

Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel<br />

(1) Die Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen<br />

für den Einzelfall erlassen.<br />

(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten<br />

die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- <strong>und</strong> Vollstreckungsgesetzes.<br />

§ 22<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01. Februar 2013 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> vom 10.10.2008<br />

außer Kraft.<br />

<strong>Petersaurach</strong>, den 18. Januar 2013<br />

Lutz Egerer, 1. Bürgermeister<br />

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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011<br />

des Kommunalunternehmens der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> A.d.ö.R. für das Wirtschaftsjahr 2011 (gem. § 27 Abs.<br />

3 der Verordnung über Kommunalunternehmen - KUV)<br />

I. Aufgr<strong>und</strong> des § 27 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 der KUV hat der Vorstand des Kommunalunternehmens den Jahresabschluss, den<br />

Lagebericht <strong>und</strong> die Erfolgsübersicht nach Ende des Wirtschaftsjahres 2011 aufgestellt <strong>und</strong> dem Verwaltungsrat<br />

nach Durchführung der Abschlussprüfung zur Feststellung vorgelegt. Gr<strong>und</strong>lage für die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat war der Prüfbericht der Langenberger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

GmbH vom 30. September 2012.<br />

II. Die Langenberger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH erteilte folgenden Bestätigungsvermerk:<br />

„Zusammenfassende Schlussbemerkung <strong>und</strong> Bestätigungsvermerk - Wiedergabe des Bestätigungsvermerks<br />

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 30. September 2012 dem als Anlage 1 bis 3 beigefügten<br />

Jahresabschuss des Kommunalunternehmens der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> AöR; <strong>Petersaurach</strong>, zum 31. Dezember<br />

2011 <strong>und</strong> dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 den folgenden uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird.<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung sowie Anhang - unter<br />

Einbeziehung der Buchführung <strong>und</strong> den Lagebericht des Kommunalunternehmens der Gemeinde <strong>Petersaurach</strong> AöR<br />

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Durch Artikel 107. BayGO wurde der<br />

Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des<br />

Kommunalunternehmens im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG- Die Buchführung <strong>und</strong> die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

<strong>und</strong> Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzenden landesrechtlichen<br />

Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe<br />

ist es, auf der Gr<strong>und</strong>lage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />

Einbeziehung der Buchführung <strong>und</strong> über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben.<br />

Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit <strong>und</strong> über das wirtschaftliche <strong>und</strong> rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />

Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss <strong>und</strong> Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> der<br />

wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses <strong>und</strong><br />

des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Gr<strong>und</strong>lage für unsere<br />

Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung <strong>und</strong> des Lageberichts hat zu keinen<br />

Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Gr<strong>und</strong> der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages <strong>und</strong> vermittelt unter<br />

Beachtung der Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />

der Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem<br />

Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens <strong>und</strong> stellt die<br />

Chancen <strong>und</strong> Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens gaben keinen Anlass zu Beanstandungen.“<br />

III. Daraufhin fasste der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 10.12.2012 folgenden Beschluss:<br />

1. Der von der Langenberger GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte <strong>und</strong> mit einem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk mit Datum vom 30.9.2012 versehene Jahresabschluss wird festgestellt.<br />

2. Die Bilanzsumme beträgt EUR 180.106,32. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 7.715,58 wird zusammen<br />

mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 5.748,80 auf neue Rechnung vorgetragen.<br />

3. Dem Vorstand wird Entlastung erteilt.<br />

IV. Der Jahresabschluss 2011 liegt von Montag, 21. Januar 2013 bis einschließlich Montag, 28. Januar 2013 im Rathaus<br />

<strong>Petersaurach</strong>, Erdgeschoss, Zimmer 13, innerhalb der allgemeinen Geschäftsst<strong>und</strong>en öffentlich zur Einsicht<br />

auf.<br />

<strong>Petersaurach</strong>, 28.12.2012<br />

Andreas Hannamann<br />

Vorstand<br />

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Wer lachen kann, dort wo er hätte heulen können,<br />

bekommt wieder Lust am Leben.<br />

Werner Finck (1902-1978)<br />

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Neue Gesichter im Elternbeirat des Kinderhortes <strong>Petersaurach</strong><br />

Zur Elternbeiratswahl am 05.12.2012 kamen 10 interessierte Mamis. (Die Väter mussten sich wahrscheinlich Dingen wie<br />

Kinder hüten widmen.) Die Tische waren nett gedeckt <strong>und</strong> die Bio-Obst- <strong>und</strong> Gemüsesticks luden zum Naschen ein.<br />

Nach einer kurzen Vorstellungsr<strong>und</strong>e schritten die beiden Erzieherinnen gleich zur Tat: Neu- bzw. „Altwahl“, da die drei<br />

amtierenden Elternbeirätinnen wieder im Amt bestätigt wurden. Somit stellt sich der Elternbeirat aus Gerdi Schwab,<br />

Evelyn Roth, Manuela Ambach, Bettina Nölp <strong>und</strong> Carolin Carson zusammen. Der Kinderhort bedankte sich mit einer<br />

kleinen Aufmerksamkeit für die bisherige <strong>und</strong> zukünftige Zusammenarbeit.<br />

Neben der Hausaufgabenbetreuung, der eigentlichen Kernaufgabe, gibt es hier noch ein vielfältiges Angebot. Mittwochnachmittags<br />

z. B. findet die Kinderkonferenz statt, wo die Kinder u. a. mitbestimmen dürfen, was gekocht werden soll. Die<br />

Kinder finden nicht nur das „Tobezimmer“ super, sondern auch der Kicker ist heiß begehrt – für einen zweiten wäre schon<br />

noch Platz, nur der Sponsor fehlt noch...<br />

Wir werden bald eine Liste mit den Hausaufgaben-Zeichen bekommen, damit wir als Eltern wissen, welche „Kontrolleurin“<br />

sich hinter welchem Symbol (z. B. Sonne) verbirgt. Die jeweiligen Hausaufgaben werden so nämlich vom Hort als erledigt<br />

gekennzeichnet; immerhin von ca. 40 Kindern!<br />

Sehr zu unserer Freude kochen die Erzieherinnen in „unserem Hort“ selber; das wissen gerade wir berufstätigen Eltern<br />

sehr zu schätzen, weil hierfür unter der Woche abends oft die Zeit knapp ist. Hier im Hort schnuppern die Kleinen begeistert,<br />

wenn Zwiebeln angebraten werden <strong>und</strong> wissen, dass ges<strong>und</strong>es Gemüse wie Paprika mit in die Tomatensoße<br />

kommt. Auch die Sorge einer Mutter wegen Allergien des Kindes konnte ausgeräumt werden, da hierauf dann ganz speziell<br />

Rücksicht genommen wird.<br />

Am Freitag, den 21.12. gab es für unsere Kinder bis 15:00 Uhr eine Weihnachtsfeier im Hort. Dazu brachten wir Eltern<br />

Obst, Plätzchen <strong>und</strong> Nüsse vorbei. Die Kinder konnten sich so in ruhiger Atmosphäre mit Punsch, Nascherei <strong>und</strong> Kerzenschein<br />

auf Weihnachten einstimmen.<br />

Wir Eltern freuen uns, dass unsere Kinder von so einem engagierten Team betreut werden, denen man ihre Begeisterung<br />

für den Beruf anmerkt. Auch vielen Dank an den Elternbeirat, der sich ständig Gedanken zu evtl. Verbesserungen <strong>und</strong><br />

deren Umsetzung macht <strong>und</strong> so zur wertvollen Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen beiträgt.<br />

Claudia Lehner-Sepp<br />

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Das Theresien-Gymnasium,<br />

Schreibmüllerstr. 10, 91522 Ansbach, Wirtschaftswissenschaftliches<br />

<strong>und</strong> Sozialwissenschaftliches Gymnasium<br />

mit bilingualem Zug <strong>und</strong> Einführungsklasse, veranstaltet<br />

einen „Tag der offenen Tür" am Freitag, 08. März 2013,<br />

in der Zeit von 14.30 bis 17.00 Uhr. Alle Interessenten<br />

sind herzlich eingeladen. Wir führen in Kleingruppen<br />

durch unsere Räume <strong>und</strong> stehen gerne Rede <strong>und</strong> Antwort.<br />

Weiterhin informieren wir über unser erfolgreiches<br />

Projekt „Bläserklasse".<br />

Im nächsten Schuljahr ist die Einrichtung eines offenen<br />

Ganztagesangebots geplant.<br />

Gymnasium Carolinum<br />

Das Gymnasium Carolinum Ansbach (Reuterstraße 9,<br />

91522 Ansbach) veranstaltet am Donnerstag, den 08.<br />

März 2012, von 14:30 bis 17:30 Uhr einen Tag der<br />

offenen Tür.<br />

Die Schule ist ein sprachliches, humanistisches <strong>und</strong><br />

musisches Gymnasium.<br />

Alle Eltern der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die in das<br />

Gymnasium übertreten möchten, sind herzlich eingeladen,<br />

zusammen mit ihren Kindern das Carolinum zu<br />

besuchen.<br />

Wir freuen uns darauf, sie durch unser Haus zu führen<br />

<strong>und</strong> ihre Fragen zu beantworten.<br />

Markgraf-Georg-Friedrich-Realschule<br />

Staatliche Realschule Heilsbronn<br />

Ansbacher Straße 11, 91560 Heilsbronn<br />

Telefon (09872) 2598 Telefax (09872) 6867<br />

Internet: www.realschule-heilsbronn.de<br />

E-Mail: verwaltung@realschule-heilsbronn.de<br />

Informationsabend für den Übertritt in die<br />

5. Jahrgangsstufe<br />

Interessierte Eltern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte, deren<br />

Kinder die 4. Jahrgangsstufe der Gr<strong>und</strong>schule oder die<br />

5. Jahrgangsstufe der Mittelschule besuchen <strong>und</strong> im<br />

kommenden Schuljahr in die Realschule übertreten<br />

möchten, haben die Gelegenheit die Markgraf-Georg-<br />

Friedrich Realschule Heilsbronn - die einzige für den<br />

Deutschen Schulpreis 2012 nominierte Realschule<br />

Bayerns - kennenzulernen.<br />

Gerne möchten wir Ihnen unsere Schule vorstellen <strong>und</strong><br />

mit Ihnen ins Gespräch kommen. Um besser auf Ihre<br />

Fragen eingehen zu können, finden in diesem Jahr erstmals<br />

zwei Informationsabende statt.<br />

27.02.2013 für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aus den Orten:<br />

Heilsbronn, Bürglein, Roßtal, Rohr, Großhabersdorf,<br />

Dietenhofen, Weihenzell<br />

28.02.2013 für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aus den Orten:<br />

Neuendettelsau, Windsbach, <strong>Petersaurach</strong>, Mitteleschenbach,<br />

Merkendorf, Sachsen, Lichtenau, Wolframs-<br />

Eschenbach<br />

Beginn jeweils um 19:00 Uhr<br />

Sollten Sie an „Ihrem“ Termin verhindert sein, dürfen Sie<br />

selbstverständlich am anderen Termin kommen.<br />

Um einen Eindruck von der größten Bildungsstätte im<br />

Landkreis Ansbach zu erhalten, werden ab 18:00 Uhr an<br />

beiden Tagen Schulhausführungen angeboten. Dabei<br />

können die Fachräume <strong>und</strong> einige Klassenzimmer besichtigt<br />

werden. Dort führen Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

ausgewählte Präsentationen vor. Während des Informationsabends<br />

werden die Kinder durch Tutoren der SMV<br />

betreut.<br />

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die Schulleitung<br />

<strong>und</strong> der Beratungslehrer, Herr BerR Thomas<br />

Erlwein, persönlich oder telefonisch (09872 / 2598) zur<br />

Verfügung.<br />

Jürgen Katzenberger, Schulleiter<br />

Kurt Mitländer, stellv. Schulleiter<br />

Josef Gerstlacher, Zweiter Realschulkonrektor<br />

Laurentius-Realschule<br />

Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe<br />

Alle Eltern, die sich über die Aufnahme ihrer Kinder an<br />

unsere Realschule informieren wollen, laden wir sehr<br />

herzlich ein zu einer<br />

Informationsveranstaltung mit Schulhausführung<br />

<strong>und</strong> Schülerprogramm am Freitag, 22. Februar 2013<br />

um 16.00 Uhr in der Turnhalle der Realschule<br />

Wir unterrichten die Schüler auf der Gr<strong>und</strong>lage des<br />

christlichen Menschenbildes <strong>und</strong> begleiten sie auf ihrem<br />

Weg ins Leben. Ganzheitliches Lernen ist uns besonders<br />

wichtig. Hierzu gehören auch die Angebote der Offenen<br />

<strong>und</strong> der Geb<strong>und</strong>enen Ganztagsschule für die 5. Klassen<br />

einschließlich einer Mittags- <strong>und</strong> Hausaufgabenbetreuung<br />

<strong>und</strong> einem großen Angebot an Wahl- <strong>und</strong> Förderunterricht.<br />

Wir bieten die Profilfächer Sozialwesen, Französisch<br />

<strong>und</strong> BWR an.<br />

Neben den formalen Bestimmungen zum Übertritt informieren<br />

wir auch über unser pädagogisches Konzept<br />

<strong>und</strong> die Vielzahl an Aktivitäten außerhalb des Unterrichts.<br />

Die Kinder werden von Tutoren durch die Schule geführt<br />

<strong>und</strong> können in Workshops die Schule näher kennen lernen.<br />

Tel. 09874/86440,<br />

Homepage: www.laurentius-realschule.de<br />

Heike Geßner, Schulleiterin<br />

Die Johann-Steingruber-Schule Ansbach veranstaltet am<br />

Donnerstag, dem 24. Januar 2013, 19.00 Uhr in der<br />

Aula der Schule einen Informationsabend zum Übertritt<br />

mit gleichzeitiger Kinderbetreuung.<br />

An diesem Abend stellen wir unsere Schule <strong>und</strong> unser<br />

breitgefächertes Bildungsangebot vor. Auch das pädagogische<br />

Konzept der offenen <strong>und</strong> geb<strong>und</strong>enen Ganztagsschule<br />

werden wir erläutern. Natürlich informieren wir Sie<br />

generell über den Bildungsweg der Realschule, die Voraussetzungen<br />

für den Übertritt, das Aufnahmeverfahren<br />

sowie die Berufs- <strong>und</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten nach<br />

dem Realschulabschluss. Zusätzlich besteht am gleichen<br />

Tag die Möglichkeit, im Rahmen eines „Nachmittags der<br />

offenen Tür“ unsere neue, attraktive Schule zu besichtigen.<br />

In der Zeit von 16.00 bis 18.30 Uhr werden Führungen<br />

angeboten, durch die Sie einen Einblick in unser<br />

Schulleben gewinnen können.<br />

Herbert Argmann, Realschuldirektor<br />

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Staatliches Berufliches,<br />

Schulzentrum Ansbach<br />

Brauhausstraße 9b, 91522 Ansbach<br />

Tel.: 0981/4884620, Fax : 0981/48846244,<br />

E-mail: schule@bsz-ansbach.de, www.bsz-ansbach.de<br />

Ausbildung in Dienstleistungs- <strong>und</strong> Pflegeberufen<br />

• zum/zur Assistent/in für Ernährung <strong>und</strong> Versorgung<br />

• zum/zur Kinderpfleger/in<br />

• zum/zur Sozialbetreuer/in <strong>und</strong> Pflegefachhelfer/in<br />

Techniker für Umweltschutztechnik <strong>und</strong> erneuerbare<br />

Energien<br />

• Verkürzte Ausbildung mit Mittlerem Schulabschluss<br />

• Berufe in der Agrarwirtschaft<br />

• Berufsvorbereitung in Dienstleistung <strong>und</strong> sozialen<br />

Berufen<br />

Information <strong>und</strong> Anmeldung:<br />

Dienstag, 15.01.2013, ab 15:00 Uhr<br />

Donnerstag, 07.02.2013, ab 15:00 Uhr<br />

Freitag, 08.03.2013, ab 17:00 Uhr<br />

Dienstag, 09.04.2013, ab 15:00 Uhr<br />

Montag, 06.05.2013, ab 15:00 Uhr<br />

Mittwoch, 12.06.2013, ab 15:00 Uhr<br />

Donnerstag, 25.07.2013 ab 15:00 Uhr<br />

Als erste staatliche Berufsschule<br />

in Bayern in Qualitätssicherung<br />

zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.<br />

Seite 22


TSV Lichtenau/Abteilung Handball<br />

Handball in Lichtenau – Saison 2012/13<br />

Liebe Handballfre<strong>und</strong>e,<br />

wir schreiben das Jahr 2013, für das wir Ihnen viel Glück<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit wünschen.<br />

Auch in diesem Jahr wollen wir Sie <strong>und</strong> uns mit gelungenen<br />

Spielzügen <strong>und</strong> natürlich jeder Menge Tore erfreuen.<br />

Folgende Spiele laden in den nächsten Wochen nach<br />

Neuendettelsau ein.<br />

20.01.2013 – Spieltag zugunsten der<br />

Stammzellentypisierung für Arnulf Meffle<br />

12.40 Uhr wA LL : TSV Weitramsdorf<br />

14.30 Uhr Männer 1 : TSV 2000 Rothenburg<br />

16.20 Uhr Damen : Post SV Nürnberg<br />

17.02.2013<br />

11.00 Uhr mA ÜBOL : TV 1881 Altdorf<br />

12.40 Uhr wA LL : Vfl Günzburg<br />

14.30 Uhr Männer 1 : MTV Stadeln<br />

16.20 Uhr Frauen : HC Cadolzburg<br />

18.00 Uhr wB ÜBL : SV 1928 Rednitzhembach<br />

19.30 Uhr Männer 2 : HG Ansbach<br />

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6. Großhaslach Kinderadvent 2012<br />

Am 1. Dezember 2012, fand zum 6. Mal der Großhaslacher<br />

Kinderadvent der Ortsvereine <strong>und</strong> der Kirchengemeinde<br />

Großhaslach statt. Die zahlreichen kleinen <strong>und</strong><br />

großen Besucher konnten ab 14.00 Uhr in verschiedenen<br />

Bastelgruppen aktiv werden, das Puppentheater besuchen<br />

oder sich draußen mit diversen Bewegungsspielen<br />

den Tag vertreiben. Die Feuerwehr Großhaslach veranstaltete<br />

wieder ein Lagerfeuer mit Kinderpunsch <strong>und</strong><br />

Würstchen. Auf dem kleinen Markt konnte man warme<br />

Getränke, Speisen <strong>und</strong> Selbstgebasteltes erstehen. Um<br />

17.30 Uhr wurde mit dem Auftritt des Kinderchors der<br />

Kirchengemeinde, einer Andacht mit Pfarrerin Karin<br />

Hüttel <strong>und</strong> dem Großhaslacher Posaunenchor der<br />

Advent eingeläutet <strong>und</strong> der Tag fand seinen gewohnt feierlichen<br />

Ausklang.<br />

Der Dank der Ortsvereine gilt der Firma Besenbeck <strong>und</strong><br />

der Metzgerei Geyer, die uns wieder großzügig unterstützt<br />

haben. Unser besonderer Dank gilt dieses Jahr der<br />

Bäckerei Peipp, deren Chef uns bei der Entwicklung der<br />

erstmals verkauften Großhaslacher Specksterne tatkräftig<br />

geholfen hat.<br />

Dank des Engagements der Firmen, der freiwilligen Helfer<br />

<strong>und</strong> vor allem der Präparanden <strong>und</strong> Konfirmanden,<br />

die sich in die Buden gestellt haben <strong>und</strong> mit sehr viel<br />

Eifer <strong>und</strong> Talent für Umsatz sorgten, konnten wir der<br />

„Elterninitiative krebskranker Kinder e.V.“ in Nürnberg<br />

dieses Jahr 1.800,-- Euro überweisen.<br />

Wir bedanken uns bei allen Besuchern, die diesen<br />

Kinderadvent immer wieder zu einem Erfolg machen.<br />

Die Großhaslacher Ortsvereine <strong>und</strong> die Kirchengemeinde<br />

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Veranstaltungen der Kommunalen Allianz<br />

Januar 2013<br />

Freitag 18. Jan. 19.30 Uhr Neujahrsempfang des CSU Ortsverbandes <strong>Petersaurach</strong> im Schützenheim<br />

<strong>Petersaurach</strong><br />

Samstag 19. Jan. 20.00 Uhr Faschingsball des Geflügelzuchtvereins Dietenhofen in der Ausstellungshalle<br />

in Haunoldshofen<br />

Samstag 19. Jan. 10.00 Uhr Zu Besuch bei Abt Sebald Bamberger Führung mit Heinz Schmutterer<br />

Treffpunkt: Religionspädagogisches Zentrum, Heilsbronn<br />

Samstag 19. Jan. 20.11 Uhr 11. Prunksitzung der Stadt Heilsbronn mit der Karnevalsgesellschaft<br />

„Mönchswaldfüchse“ Mitteleschenbach in der Hohenzollernhalle Heilsbronn<br />

Samstag 26. Jan. 20.00 Uhr Christian Springer alias "FONSI" präsentiert in der Schulturnhalle<br />

Dietenhofen sein neues Programm "Jetzt reicht's,…leider nicht für alle…!;<br />

Veranstaltung im Rahmen der Kulturreihe Dietenhofen<br />

Sonntag 27. Jan. Kinderfasching des Kindergarten Förderervereins <strong>Petersaurach</strong> im<br />

Schützenheim <strong>Petersaurach</strong><br />

Sonntag 27. Jan. Lichtmeßmarkt in der Windsbacher Innenstadt von 11.00 bis 16.00 Uhr<br />

Sonntag 27. Jan. 17.00 -<br />

18.30 Uhr<br />

Februar 2013<br />

Wiederholung des Jahreskonzerts 2012 der Schlossmusik Dietenhofen<br />

im Veranstaltungssaal des Heimatvereins im Schloß<br />

Freitag 01. Feb. Marriage Week: Cocktailabend mit Livemusik – Neuendettelsau<br />

Samstag 02. Feb. Rockfasching des FCN Fanclubs Krone <strong>Petersaurach</strong>, in der Aurachhalle<br />

<strong>Petersaurach</strong><br />

Samstag 02. Feb. 18.00 Uhr St. Laurentius: Konzert "Mass of joy" – Neuendettelsau<br />

Samstag 02. Feb. 18.00 Uhr Das Münster im Kerzenlicht - Führung mit Jutta Gruber<br />

Treffpunkt: Münster, Heilsbronn<br />

Samstag 02. Feb. Marriage Week: Kabarettabend – Neuendettelsau<br />

Sonntag 03. Feb. 17.00 Uhr Faschingskonzert der Musikschule im Konventsaal, Heilsbronn<br />

Sonntag 03. Feb. Marriage Week: ökum. Gottesdienst in St. Nikolai – Neuendettelsau<br />

Dienstag 05. Feb. Marriage Week: italienischer Abend – Neuendettelsau<br />

Mittwoch 06. Feb. Lichtmessmarkt in Heilsbronn<br />

Mittwoch 06. Feb. Marriage Week: Energiebilder malen – Neuendettelsau<br />

Samstag 09. Feb. Rockfasching der Sportfre<strong>und</strong>e Großhaslach im Sportheim Großhaslach mit<br />

"Powerage"<br />

Samstag 09. Feb. 14.00 Uhr Seniorenfasching der kommunalen Allianz „komm,A“ in der Hohenzollernhalle<br />

Heilsbronn<br />

Sonntag 10. Feb. Kinderfasching der Landjugend Vestenberg<br />

Dienstag 12. Feb. 14.00 Uhr Faschingskegeln der FGJ Eisstockschützen Külbingen<br />

(Eisstockbahn Külbingen)<br />

Dienstag 12. Feb. 14.00 Uhr Kinderfasching der FC Cobra Wicklesgreuth e.V.<br />

Samstag 16. Feb. 20.00 Uhr O Marianne hilf - anna maria spies (Frontfrau der ehemaligen Couplet AG) ist<br />

mit ihrem neuen Soloprogramm in der Schulturnhalle Dietenhofen zu Gast.<br />

Veranstaltung der Kulturreihe Dietenhofen<br />

Sonntag 17. Feb. 14.00 Uhr Die Mühle in Bürglein - ein Schatzkästlein im Verborgenen,<br />

Führung mit Gert Linhard, Treffpunkt: Mühle Bürglein<br />

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Evang. Luth. Kirchengemeinde Großhaslach<br />

20. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias<br />

9.30 Uhr Gottesdienst / Kindergottesdienst<br />

Vikarin Schaller<br />

27. Januar Septuagesimae<br />

9.30 Uhr Gottesdienst / Kindergottesdienst<br />

Pfrin. Karin Hüttel<br />

03. Februar Sexagesimae<br />

9.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl<br />

Vikarin Kerstin Schaller<br />

10. Februar Estomihi<br />

9.30 Uhr Gottesdienst / Kindergottesdienst<br />

Pfrin. Karin Hüttel<br />

17. Februar Invokavit/1. Sonntag der Passionszeit<br />

9.30 Uhr Gottesdienst mit Verabschiedung<br />

von Vikarin Kerstin Schaller<br />

Kindergottesdienst /<br />

Chöre der Gemeinde<br />

Kirchenkaffee im Jakobushaus<br />

Jakobustreff: Dienstag, 29. Januar<br />

„Von guten Mächten w<strong>und</strong>erbar geborgen“<br />

Dietrich Bonhoeffer<br />

Sein wohl bekanntestes Gedicht hat Dietrich Bonhoeffer<br />

(1906-1945) in den letzten Tagen des Jahres 1944 in einer<br />

Gefängniszelle geschrieben. Aus dem Gedicht wurde ein<br />

Lied, mit dem wir den ersten Jakobustreff des Jahres 2013<br />

beginnen. Die sieben Strophen enthalten zahlreiche Hinweise<br />

auf Bonhoeffers bewegendes Leben.<br />

Mit Vikarin Kerstin Schaller<br />

Kinderchor Proben mittwochs um 16 Uhr im Jakobushaus<br />

für Kinder von 6-10 Jahren. Chorleitung: Katrin Daubinger,<br />

Tel. 09827/7277<br />

Chorgemeinschaft Großhaslach:<br />

Proben mittwochs um 19.30 Uhr im Jakobushaus.<br />

Chorleitung: Bärbel Jehkul, Tel. 09872-955864<br />

Posaunenchor - Proben freitags um 19.30 Uhr im<br />

Jakobushaus - Chorleitung: Katrin Fröhlich, Tel. 956551<br />

Filzgruppe<br />

Montags von 14.30 bis 16.30 Uhr im Jakobushaus<br />

Kontakt: Regina Stephan-Mitesser, Tel. 954933<br />

Minigottesdienstteam<br />

Kontakt: Elke Wäger, Tel. 80 38 62<br />

Jugendausschuss: Nächster Termin: Freitag, 11. Januar,<br />

17.30 Uhr, Vorsitzender: Felix Bürkel, Tel. 1023<br />

Jugend-Band: Treffen 14-tägig, Sonntag, 15.00 Uhr<br />

Leitung: Florian Christ, Tel. 09824-923450<br />

Kindergottesdienstteam: Nächstes Treffen, Montag<br />

14. Januar, 20.00 Uhr<br />

Kinderfasching im Jakobushaus<br />

Herzlich eingeladen sind alle Kinder mit<br />

ihren Familien<br />

Ein buntes Programmerwartet euch:<br />

• Live-Musik, lustige Spiele <strong>und</strong> viele Preise<br />

mit Simone <strong>und</strong> mit Georg Moll<br />

• Kaffee <strong>und</strong> Kuchen für die Eltern<br />

• Jugendliche mixen coole Drinks<br />

Jakobushaus Großhaslach am Sonntag, 3. Februar 2013<br />

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Eintritt: 3 Euro<br />

Wir sind zu erreichen:<br />

Pfarramt Großhaslach, Kirchplatz 1, Großhaslach,<br />

Telefon 09872 / 7600<br />

Pfarrerin: Karin Hüttel, Vikarin: Kerstin Schaller<br />

Sekretärin: Sabine Weis<br />

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Kath. Pfarramt St. Franziskus Neuendettelsau<br />

Sonntag, 20.01.2013<br />

09.30 Uhr Hochamt<br />

Mittwoch, 23.01.2013<br />

17.00 Uhr Feier der Buße <strong>und</strong> der Versöhnung <strong>und</strong><br />

Beichtfest für Kommunionkinder<br />

Donnerstag, 24.01.2013<br />

18.30 Uhr Beichtgelegenheit<br />

18.30 Uhr Rosenkranz<br />

19.00 Uhr Hl. Messe<br />

20.00 Uhr "Jehovas Zeugen - Gefängnis ohne Mauern"<br />

Informationsabend , Thomas & Edith Erhard,<br />

Haimendorf<br />

Freitag, 25.01.2013<br />

16.30 Uhr Rosenkranz<br />

17.00 Uhr Hl. Messe<br />

Samstag, 26.01.2013<br />

08.00 Uhr Rosenkranz<br />

08.30 Uhr Hl. Messe<br />

Sonntag, 27.01.2013<br />

09.25 Uhr Pfarrheim: Kinderwortgottesdienst - anschl.<br />

Kirchenkaffee<br />

09.30 Uhr Hochamt<br />

Dienstag, 29.01.2013<br />

08.00 Uhr Rosenkranz<br />

08.30 Uhr Hl. Messe<br />

Mittwoch, 30.01.2013<br />

15.00 Uhr Stählin-Heim: Hl. Messe<br />

17.00 Uhr 8. Weggottesdienst<br />

20.15 Uhr Pfarrhaus/Oratorium: "Komm <strong>und</strong> sieh…"<br />

Meditationsabend<br />

Donnerstag, 31.01.2013<br />

18.30 Uhr Beichtgelegenheit<br />

18.30 Uhr Rosenkranz<br />

19.00 Uhr Hl. Messe<br />

19.30 Uhr Anbetung vor dem ausgesetzten<br />

Allerheiligsten<br />

Freitag, 01.02.2013<br />

16.30 Uhr Rosenkranz<br />

17.00 Uhr Hl. Messe<br />

Samstag, 02.02.2013<br />

08.00 Uhr Rosenkranz<br />

08.30 Uhr Hl. Messe<br />

Sonntag, 03.02.2013 4. Sonntag im Jahreskreis<br />

(Bibelsonntag)<br />

09.30 Uhr Hochamt mit Segnung der Kerzen, anschl.<br />

Möglichkeit zum Empfang des Blasiussegen<br />

Dienstag, 05.02.2013<br />

08.00 Uhr Rosenkranz<br />

08.30 Uhr Hl. Messe<br />

Mittwoch, 06.02.2013<br />

17.00 Uhr 9. Weggottesdienst<br />

20.15 Uhr Pfarrhaus/Oratorium: "Komm <strong>und</strong> sieh…"<br />

Meditationsabend<br />

Donnerstag, 07.02.2013<br />

14.00 Uhr Rosenkranz<br />

14.30 Uhr Hl. Messe<br />

15.00 Uhr Pfarrheim: Seniorennachmittag<br />

Freitag, 08.02.2013<br />

16.30 Uhr Beichtgelegenheit<br />

16.30 Uhr Rosenkranz<br />

17.00 Uhr Hl. Messe<br />

Samstag, 09.02.2013<br />

18.00 Uhr Wicklesgreuth: Vorabendmesse<br />

19.00 Uhr Wickelsgreuth/Bürgertreff am Bahnhof:<br />

Kirchenstammtisch<br />

19.00 Uhr Faschingsfeier der Ministranten<br />

Sonntag, 10.02.2013 5. Sonntag im Jahreskreis<br />

09.30 Uhr Hochamt<br />

Mittwoch, 13.02.2013<br />

15.00 Uhr Stählin-Heim: Hl. Messe zum Aschermittwoch<br />

mit Austeilung des Aschenkreuzes<br />

17.00 Uhr Weggottesdienst, Austeilung des Aschenkreuzes<br />

18.30 Uhr Rosenkranz<br />

19.00 Uhr Hl. Messe zum Aschermittwoch mit Austeilung<br />

des Aschenkreuzes<br />

20.15 Uhr Pfarrheim: Exerzitien im Alltag Fastenzeit 2013<br />

- Infoabend <strong>und</strong> Start<br />

Donnerstag, 14.02.2013<br />

18.30 Uhr Gelegenheit zum Empfang des Sakramentes<br />

der Versöhnung (Beichte)<br />

18.30 Uhr Rosenkranz<br />

19.00 Uhr Hl. Messe<br />

Sonntag, 17.02.2013 1. Fastensonntag<br />

09.30 Uhr Hochamt zum Anbetungssonntag mit Möglichkeit<br />

zum Kommunionempfang unter beiden<br />

Gestalten<br />

10.30 Uhr Anbetungsst<strong>und</strong>en<br />

17.00 Uhr Kreuzwegandacht<br />

17.30 Uhr Eucharistische Andacht mit feierlichem Segen<br />

<strong>und</strong> TeDeum<br />

Dienstag, 19.02.2013<br />

08.00 Uhr Rosenkranz<br />

08.30 Uhr Hl. Messe<br />

Mittwoch, 20.02.2013<br />

17.00 Uhr 10. Weggottesdienst<br />

20.15 Uhr Pfarrheim: Exerzitien im Alltag Fastenzeit 2013<br />

Donnerstag, 21.02.2013<br />

18.30 Uhr Beichtgelegenheit<br />

18.30 Uhr Rosenkranz<br />

19.00 Uhr Hl. Messe<br />

Freitag, 22.02.2013<br />

16.30 Uhr Rosenkranz<br />

17.00 Uhr Hl. Messe<br />

Samstag, 23.02.2013<br />

18.00 Uhr Großhaslach: Vorabendmesse<br />

19.00 Uhr Großhaslach/Sommerbräu: Kirchenstammtisch<br />

Ihre Pfarrei: St. Franziskus, Nelkenstr. 6,<br />

91564 Neuendettelsau<br />

Tel: 09874/339<br />

Fax: 09874/335<br />

Mail: neuendettelsau@bistum-eichstaett.de<br />

www.st-franziskus-neuendettelsau.de<br />

Seite 28


Seite 29


Ende des amtlichen Teils<br />

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