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Amtspflichtverletzung im Fall Aeneas Heller - Alpenparlament TV

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„Nebst Anlagen“ wird durch die Eingangsstelle mit dem<br />

Eingangstempel des Oberlandesgerichtes bestätigt. Die<br />

Kasuistik von Dr. Klemann war also mit Gewißheit be<strong>im</strong><br />

Oberlandesgericht eingegangen. Außerdem verweist die<br />

Anwältin von Frau <strong>Heller</strong> in ihrem Schriftsatz vom<br />

03.11.2004 explizit auf die Ausführungen des Spezialisten<br />

Dr. Klemann, die den Beweis für die schwierige Diagnostik<br />

von Borreliose liefern sollten (Seite 3 des unten<br />

abgedruckten Schriftsatzes):<br />

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