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Die regelmäßige PEUGEOT Wartung

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Garantie gegen Durchrostung<br />

Automobiles <strong>PEUGEOT</strong> gewährt auf Ihr Fahrzeug eine Garantie gegen Durchrostungsschäden (Korrosion der Karosserie von<br />

innen nach außen), beginnend mit dem Auslieferungsdatum auf dem „Garantiezertifikat“ im Serviceheft, und zwar für die Dauer<br />

von:<br />

- 12 Jahren bei einem PKW,<br />

- 5 Jahren bei einem Nutzfahrzeug.<br />

Hinweis:<br />

8<br />

Was die Garantie gegen Durchrostung umfasst<br />

<strong>Die</strong> Garantie gegen Durchrostung umfasst die<br />

Instandsetzung oder den Austausch der von<br />

Automobiles <strong>PEUGEOT</strong> oder dem Vertreter<br />

des Herstellers als fehlerhaft anerkannten<br />

Teile, die einen durch Korrosion verursachten<br />

Durchrostungsschaden aufweisen.<br />

• <strong>Die</strong> Garantie gegen Durchrostung gilt ausdrücklich<br />

nur, wenn das Fahrzeug stets unter<br />

strenger Einhaltung der Herstellernormen<br />

repariert wurde und wenn der Kunde zu gegebener<br />

Zeit:<br />

1) die im Serviceheft genannten regelmäßigen<br />

<strong>Wartung</strong>sarbeiten und<br />

2) die nachstehend aufgeführten Kontrollen im<br />

Rahmen der Garantie gegen Durchrostung<br />

hat durchführen und<br />

3) etwaige Schäden am Fahrzeug hat instandsetzen<br />

lassen.<br />

• Der <strong>Wartung</strong>szyklus der Garantie gegen<br />

Durchrostung sieht vier periodische<br />

Kontrollen vor, deren Kosten vom Benutzer<br />

zu tragen sind. <strong>Die</strong>se müssen bei PKW zwingend<br />

vier Jahre nach dem Beginn-Datum<br />

der Garantie gegen Durchrostung bzw. bei<br />

Nutzfahrzeugen zwei Jahre nach diesem<br />

Datum und anschließend für alle Fahrzeuge<br />

nach weiteren zwei Jahren erfolgen. Bei<br />

diesen Kontrollen prüft der Vertragspartner<br />

- gegebenenfalls nach einer vollständigen<br />

Fahrzeugwäsche - den Zustand des<br />

Fahrzeugs und stellt fest, welche Arbeiten<br />

durchzuführen sind und welche durch die<br />

<strong>PEUGEOT</strong>-Garantie gegen Durchrostung<br />

gedeckt sind. Auf äußere Einwirkungen<br />

zurückzuführende Beschädigungen, die zu<br />

Korrosion führen können, werden auf den<br />

hierzu vorgesehenen Seiten des Servicehefts<br />

angegeben und notiert. Darüber hinaus muss<br />

nach jeder Arbeit an der Karosserie (aufgrund<br />

eines Unfalls, Beschädigungen) stets<br />

eine Kontrolle unter den oben beschriebenen<br />

Bedingungen erfolgen. <strong>Die</strong> Vorschriften des<br />

Herstellers müssen zwingend eingehalten<br />

werden. Ihr Vertragspartner berät Sie hierzu<br />

gerne.<br />

• Nach jeder Arbeit an der<br />

Karosserie (aufgrund eines<br />

Unfalls, Beschädigungen…) muss<br />

stets eine Kontrolle unter den<br />

gleichen Bedingungen erfolgen.<br />

• Sie sind gehalten, Schäden aufgrund<br />

äußerer Einwirkung unter<br />

Einhaltung der von Automobiles<br />

<strong>PEUGEOT</strong> aufgestellten Normen<br />

und innerhalb von zwei Monaten<br />

nach den Kontrollen zu Ihren<br />

Lasten reparieren zu lassen. <strong>Die</strong>se<br />

Reparatur wird im „Serviceheft“ unter<br />

Angabe des Reparaturbetriebs,<br />

des Reparaturdatums, des<br />

Kilometerstands des Fahrzeugs<br />

und der Nummer der quittierten<br />

Rechnung vermerkt. <strong>Die</strong>ses bei den<br />

regelmäßigen Kontrollen ordnungsgemäß<br />

auszufüllende „Serviceheft“<br />

muss für die Inanspruchnahme<br />

sämtlicher Leistungen im Rahmen<br />

der <strong>PEUGEOT</strong>-Garantie gegen<br />

Durchrostung vorgelegt werden.

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