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Vortrag von Herrn Norbert Reich - Pfronstetten

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Rechtskraft des Vorbescheides<br />

• Der Vorbescheid erhält nach § 21 LJagdGDVO<br />

Rechtskraft, wenn er nicht innerhalb <strong>von</strong><br />

2 Wochen<br />

nach Zustellung <strong>von</strong> einer der beiden Parteien<br />

gegenüber der Gemeinde abgelehnt wird<br />

(Die Fälligkeit der Verfahrenskosten wird dadurch nicht<br />

berührt!)<br />

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