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Sicherheitshandbuch - Putzmeister Akademie

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<strong>Sicherheitshandbuch</strong><br />

Förder– und Verteilmaschinen für Beton<br />

1.5 Personal<br />

1.5.1 Anforderungen<br />

Der Betreiber muss sicherstellen, dass an/mit der Maschine nur<br />

Personen arbeiten, die geschult oder unterwiesen sind. Er muss<br />

die Zuständigkeiten der Personen für das Bedienen und Instandhalten<br />

klar festlegen. Er muss sicherstellen, dass nur dazu beauftragte<br />

Personen an der Maschine tätig werden.<br />

An Personen für das Bedienen und Instandhalten werden nachfolgende<br />

Anforderungen gestellt:<br />

– Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

– Sie müssen körperlich und geistig geeignet sein.<br />

– Sie müssen gesundheitlich tauglich sein (ausgeruht und unbelastet<br />

durch Alkohol, Drogen und Medikamente).<br />

– Sie müssen im Bedienen und Instandhalten der Maschine unterwiesen<br />

sein.<br />

– Sie müssen ihre Befähigung dem Betreiber gegenüber nachgewiesen<br />

haben.<br />

– Von ihnen muss zu erwarten sein, dass sie die ihnen übertragenen<br />

Aufgaben zuverlässig erfüllen.<br />

Das Personal darf keine lose Kleidung oder Schmuck (einschließlich<br />

Ringe) tragen. Offene lange Haare müssen unter einem Haarnetz<br />

getragen werden. Es besteht Verletzungsgefahr, z. B. durch<br />

Hängenbleiben oder Einziehen.<br />

1.5.2 Qualifizierung<br />

Personen, die an der Maschine geschult, angelernt, eingewiesen<br />

oder ausgebildet werden, dürfen nur unter ständiger Aufsicht einer<br />

erfahrenen Person an der Maschine tätig werden.<br />

Verfügen Sie nicht über qualifiziertes Personal, geeignete Werkstattausrüstung<br />

usw., beauftragen Sie den Kundendienst des Herstellers<br />

mit der Instandhaltung Ihrer Maschine.<br />

1.5.3 Verantwortung des<br />

Maschinisten<br />

Der Betreiber muss die Verantwortung des Maschinisten festlegen<br />

(auch im Hinblick auf nationale Vorschriften zur Teilnahme am öffentlichen<br />

Straßenverkehr) und ihm ermöglichen, sicherheitswidrige<br />

Anweisungen Dritter abzulehnen. Der Maschinist muss den Aufstellort<br />

ablehnen dürfen, wenn sicherheitstechnische Bedenken bestehen.<br />

24 03/2013 Rev11 DE

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