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Pharma Research - PM-Report

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<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Klinische Forschung • Medical Affairs • Market-Access • Versorgungsforschung 15. Februar 1/12<br />

Kontakt zum <strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Redaktion: 030/545927-70 • Anzeigen: 030/44279-72 • E-Mail: anzeigen@pm-report.de • Internet: www.pm-report.de<br />

Inhalt<br />

Nachrichten...................Seite 33<br />

Frühe Nutzenbewertung:<br />

Die große Unbekannte<br />

Die ersten Bewertungen liegen<br />

vor. Die Ergebnisse sind durchaus<br />

unterschiedlich. Problem: Die unklare<br />

Situation bei der Vergleichstherapie............................Seite<br />

36<br />

Ist die <strong>Pharma</strong>forschung zu teuer?<br />

Preiserhöhungen waren der zentrale<br />

Wachstumsfaktor der <strong>Pharma</strong>branche<br />

in den letzten 20 Jahren. Das behauptet<br />

jedenfalls McKinsey. Doch<br />

diese Zeiten sind vorbei. Für immer.<br />

Heute müssen sich die <strong>Pharma</strong>firmen<br />

den Marktzugang über den zusätzlichen<br />

Nutzen des neuen Medikamentes<br />

erarbeiten. Und dann folgt<br />

noch die Preisverhandlung mit den<br />

gesetzlichen Krankenkassen. Was<br />

das bedeutet, beschreibt die Unternehmensberatung:<br />

Die Wachstumsdynamik<br />

sinkt, die Margen verringern<br />

sich. Deshalb bleibe den Unternehmen<br />

nichts anderes übrig, als die<br />

Betriebskosten zu senken. Und dazu<br />

zählen auch die Aktivitäten im Bereich<br />

Forschung und Entwicklung<br />

(FuE). Der Druck, FuE effizienter<br />

zu gestalten, kommt laut McKinsey<br />

auch von den Investoren. Anscheinend<br />

betrachten Anleger die Forschungsausgaben<br />

der Konzerne mit<br />

Geringschätzung, weil sie Werte eher<br />

zerstören als schaffen.<br />

Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen<br />

K<strong>PM</strong>G hat in<br />

einer Studie festgestellt, dass die<br />

Insulinkristalle, Foto: Lilly <strong>Pharma</strong><br />

Börsenkapitalisierung der meisten<br />

<strong>Pharma</strong>konzerne vom Cashflow der<br />

bereits im Verkauf befindlichen Produkte<br />

abhängt, während den Pipelines<br />

ein bescheidener oder gar kein<br />

Wert mehr beigemessen werde. Als<br />

Begründung dienen folgende Zahlen:<br />

Die FuE-Aufwendungen der<br />

US-<strong>Pharma</strong>konzerne haben sich zwischen<br />

1999 und 2010 von 25 Mrd.<br />

auf 50 Mrd. Dollar verdoppelt. Die<br />

Zahl der bei der FDA eingereichten<br />

Marktzulassungsanträge ist dagegen<br />

eher rückläufig.<br />

Auf lange Frist bleiben den <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

laut McKinsey im<br />

Wesentlichen zwei Möglichkeiten.<br />

Gelinge es nicht, die Rentabilität von<br />

FuE deutlich zu verbessern, könnten<br />

sie sich auf das Marketing und den<br />

Verkauf von Medikamenten beschränken<br />

und Produktion sowie Forschung<br />

auslagern. Setze ein Unternehmen<br />

die eigenen Forschungsaktivitäten<br />

unbeirrt fort, müsse es willens<br />

sein, dem höheren Informationsbedarf<br />

der Anleger – etwa in Bezug<br />

auf die in der Pipeline befindlichen<br />

Produkte – auch zu entsprechen.<br />

Das Special zum <strong>PM</strong>-<strong>Report</strong><br />

„Das Verfahren hat uns viel<br />

abverlangt.“<br />

Interview mit Kerstin Heinemann,<br />

Pressesprecherin von AstraZeneca<br />

Deutschland................Seite 39<br />

Die neuen Anforderungen der<br />

EMA zum EVMPD und ihre<br />

Auswirkungen auf das Informationsmanagement<br />

von <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

von Dr. Olaf Schoepke und<br />

Dr. Gerhard Neurauter.....Seite 40<br />

Nutzung von Daten aus elektronischen<br />

Patientenakten für<br />

die Forschung<br />

Das europäische Projekt „Electronic<br />

Health Records for Clinical<br />

<strong>Research</strong>” (EHR4CR).....Seite 43<br />

Studienregister: Die weltweit<br />

einheitlichen Standards fehlen<br />

........................................Seite 44<br />

Versorgungsforschung: Nachweis<br />

des Nutzens............Seite 45<br />

„Steigende Tendenz, Versorgungsforschung<br />

zu betreiben“<br />

Interview mit Friedhelm Leverkus,<br />

Director Health Economics&<br />

Outcomes & <strong>Research</strong> bei Pfizer<br />

Deutschland....................Seite 46<br />

Preisverhandlungen: Will die<br />

Union den Marktzugang<br />

erleichtern?....................Seite 47<br />

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<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Seite 33<br />

Vorbehalte, aber auch Hoffnungen<br />

verbindet der Vorsitzende<br />

der Arzneimittelkommission<br />

der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ),<br />

Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig,<br />

mit der individualisierten Medizin.<br />

„Vieles, was unter diesem Begriff<br />

subsumiert wird, klingt zwar attraktiv,<br />

ist aber durch klinische Studien<br />

wenig oder gar nicht belegt.“<br />

Chancen sieht er vor allem darin, Patientengruppen<br />

besser identifizieren<br />

zu können, die auf spezielle Arzneimittel<br />

gut ansprechen oder aber unerwünschte<br />

Arzneimittelwirkungen<br />

zeigen. Zudem könne dieser Forschungsbereich<br />

eine wichtige Rolle<br />

bei der gezielten Behandlung von<br />

bestimmten Tumorsubtypen spielen.<br />

Betont auch Prof. Dr. Ingolf Cascorbi,<br />

Direktor des Institutes für <strong>Pharma</strong>kologie<br />

des Universitätsklinikums<br />

Schleswig-Holstein Campus Kiel:<br />

„Weitere Forschung auf diesem Gebiet,<br />

insbesondere translationale prospektive<br />

Studien sind erforderlich,<br />

um sowohl die Steigerung des klinischen<br />

Nutzens als auch die ökonomischen<br />

Vorteile Genomik-basierter<br />

Arzneitherapien in der Praxis zu prüfen.“<br />

Quelle: 36. Interdisziplinäres<br />

Forum der Bundesärztekammer, Berlin.<br />

Das Bremer Institut für Präventionsforschung<br />

und Sozialmedizin<br />

(BIPS), Universität Bremen,<br />

hat auf Basis der PRISCUS-Liste<br />

die Prävalenz von potentiell inadäquater<br />

Medikation (PIM) für ältere<br />

Menschen in Deutschland abgeschätzt.<br />

Auf Basis pseudonymisierter<br />

Abrechnungsdaten von drei<br />

gesetzlichen Krankenkassen mit<br />

mehr als 8 Mio. Versicherten wurden<br />

alters- und geschlechtsstandardisierte<br />

Ein-Jahres-Periodenprävalenzen<br />

von PIM sowie die Häufigkeit<br />

von PIM-Verordnungen pro Person<br />

im Jahr 2007 berechnet. In der<br />

Studie wurden 804.400 Menschen<br />

(55,6% Männer, 44,4% Frauen) im<br />

Alter von mindestens 65 Jahren beobachtet.<br />

201.472 Personen (25%)<br />

erhielten mindestens eine PIM-Verordnung<br />

im Jahr 2007. Die PIM-Prävalenz<br />

war bei Frauen 32% und bei<br />

Männern 23,3% und stieg mit zunehmendem<br />

Alter an. Wirkstoffe mit<br />

höchster Prävalenz waren Amitriptylin<br />

(2,6%), Acetyldigoxin (2,4%), Tetrazepam<br />

(2%) und Oxazepam (2%).<br />

Insgesamt erhielten 8,8 % aller Versicherten<br />

vier oder mehr wirkstoffgleiche<br />

PIM-Verordnungen im Beobachtungszeitraum.<br />

Die Bremer Forscher<br />

stellen fest: „Da es sich bei den Arzneimitteln<br />

der PRISCUS-Liste nicht<br />

um absolute Kontraindikationen handelt<br />

und Informationen zur individuellen<br />

Nutzen-Risiko-Abwägung bei<br />

Verschreibung dieser Arzneimittel<br />

nicht vorlagen, konnte keine Aussage<br />

zu Fehlverordnungen vorgenommen<br />

werden.“ Quelle: Dtsch Arztebl Int;<br />

2012; 109(5): 69–75; DOI: 10.3238/<br />

arztebl.2012.0069<br />

Deutschland führt in der Forschung<br />

und Entwicklung medikamentöser<br />

Krebstherapien. German<br />

Science Day (GSD) hat in einer Studie<br />

die neun Nationen evaluiert, die<br />

auf dem Gebiet der Entwicklung neuer<br />

medikamentöser Krebstherapien<br />

am aktivsten tätig sind: Österreich,<br />

Dänemark, Frankreich, Deutschland,<br />

Italien, Norwegen, Schweden,<br />

die Schweiz und Großbritannien. Seit<br />

dem Jahr 2000 haben diese Nationen<br />

Finanzmittel in Höhe von 10 Mrd.<br />

Dollar eingeworben, in Deutschland<br />

landeten 24%. Die Studie erfasste<br />

109 Biotechunternehmen, 29 davon<br />

befinden sich in Deutschland. Insgesamt<br />

führen die Biotechfirmen derzeit<br />

256 onkologische Entwicklungsprogramme<br />

durch, davon 58 deutsche.<br />

In Deutschland erfolgen derzeit 23%<br />

aller Phase-I-Programme, 30% aller<br />

Phase-II-Programme und 24% der<br />

Phase-III-Programme.<br />

Die im Versorgungsstrukturgesetz<br />

(VStG) vorgesehene Erprobungsregelung<br />

für ärztliche Untersuchungs-<br />

und Behandlungsmethoden<br />

mit Medizinprodukten<br />

sollte als Chance gesehen und genutzt<br />

werden, forderten Dr. Ulrich<br />

Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln soll<br />

nicht nur bei neuen Medikamenten durchgeführt<br />

werden. Ingo Kailuweit (Foto), Vorstandsvorsitzender<br />

der KKH-Allianz, will auch bereits vorhandene<br />

Arzneimittel überprüfen lassen: „Es reicht nicht,<br />

nur die neuen Medikamente zu bewerten. Es gibt bereits<br />

heute eine Vielzahl von patentgeschützten Arzneimitteln<br />

im Bestandsmarkt, für die die Krankenkassen<br />

überteuerte Preise zahlen müssen, obwohl der<br />

Zusatznutzen zu hinterfragen ist.“ Ein Beispiel für<br />

teure Medikamente seien Präparate zur Behandlung<br />

von Tumorerkrankungen. Nach einer Auswertung der<br />

KKH-Allianz sind die Kosten für diese Arzneimittel zwischen 2004 und<br />

2010 um 167% gestiegen. Der Anstieg sei in erster Linie auf die teuren Preise<br />

für die Medikamente zurückzuführen, denn mengenmäßig habe die Zahl<br />

der Packungen nur um 59% zugenommen. Ein Krebsmedikament kostete<br />

im vergangenen Jahr im Durchschnitt fast 1000 Euro. Der Kassenchef erklärte:<br />

„Es geht nicht darum, das Arzneimittelangebot für die Patienten einzuschränken,<br />

denn der Marktzutritt neuer Arzneimittel ist nach wie vor sofort<br />

nach der Zulassung möglich. Ziel der Kosten-Nutzen-Bewertung ist es,<br />

die Preise zukünftig zu regulieren und dem europäischen Niveau anzupassen<br />

oder einer geeigneten Festbetragsgruppe zuzuführen.“<br />

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<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Seite 34<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

Orlowski vom Bundesgesundheitsministerium<br />

(BMG) und Dr. Rainer<br />

Hess vom Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

(G-BA). Die Erprobungsregelung<br />

sei ein Instrumentarium, um den<br />

Nutzen einer neuen Methode schneller<br />

zu belegen. Aufgrund der Heterogenität<br />

der Medizinprodukte müsse<br />

aber nach Risikoklasse und Modifikationsgrad<br />

differenziert werden,<br />

mahnt der BVMed. Und es müsse<br />

klar sein, welche Studien vom G-<br />

BA und dem IQWiG anerkannt werden.<br />

Hess stellte klar: „Wir sind nicht<br />

RCT-gläubig. Wir erkennen die bestmögliche<br />

Evidenz an und wissen sehr<br />

wohl, dass es bei Medizinprodukten<br />

nicht immer randomisierte kontrollierte<br />

Studien geben kann.“ Diese Abstufung<br />

müsse auch das IQWiG vornehmen.<br />

Details zur Erprobungsregelung<br />

werden in einer Verfahrensordnung<br />

vom G-BA festgelegt. Derzeit<br />

arbeitet bereits eine Arbeitsgruppe<br />

an den Festlegungen, beispielsweise<br />

wann ein „Potential“ einer Methode<br />

vorliege. Die Verfahrensordnung<br />

soll „relativ schnell kommen“ (Hess).<br />

Quelle: MedInform-Konferenz „Versorgungsstrukturgesetz<br />

2012“.<br />

Prof. Dr. Stephan Mühlig, Inhaber<br />

der Professur Klinische Psychologie<br />

an der Technischen Universität<br />

Chemnitz, erforscht, welche<br />

Therapieziele manisch-depressiv<br />

Erkrankte wichtig finden. „Oftmals<br />

haben die Betroffenen andere<br />

Prioritäten als die behandelnden<br />

Ärzte.“ Das Projekt „Entwicklung<br />

eines Verfahrens zur Beurteilung der<br />

Evidenzlage mittels systematischer<br />

Gewichtung patientenrelevanter<br />

Endpunkte“ wird vom Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung<br />

für zwei Jahre gefördert. „Ziel unseres<br />

Projektes ist es, die relative Bedeutung<br />

von Behandlungszielen aus<br />

Betroffenensicht systematisch zu untersuchen“,<br />

erklärt Mühlig. Dazu<br />

führen die Chemnitzer Psychologen<br />

Befragungen unter mehreren Hundert<br />

Betroffenen durch. Schließlich<br />

soll eine Therapiezielhierarchie entstehen,<br />

die „wichtige Einblicke in<br />

die Patienten- und auch die Angehörigen-Sichtweise<br />

ermöglicht.“ Die<br />

Ergebnisse sollen in Zukunft in die<br />

Bewertung von wissenschaftlichen<br />

Studien einfließen. Mühlig: „Therapieverfahren,<br />

die eher mit den Patientenwünschen<br />

übereinstimmen, erlangen<br />

dann in den Therapieleitlinien<br />

ein stärkeres Gewicht und werden<br />

eher empfohlen als patientenfernere<br />

Verfahren.“<br />

Einen Geburtstag der besonderen<br />

Art feiert das New England Journal<br />

of Medicine (NEJM): Es wird<br />

in diesem Jahr 200 Jahre alt. Die<br />

Frankfurter Rundschau bezeichnet<br />

Patienten in der klinischen Entwicklung<br />

Roche hat die Zahl der Patienten veröffentlicht, die in den Jahren<br />

2009 bis 2011weltweit in klinische Studien der Phasen I bis IV eingebunden<br />

waren. Severin Schwan, CEO von Roche, sagte, dass 2011 „bedeutende<br />

Fortschritte in der Entwicklung neuer Produkte gemacht“ wurden. Er<br />

sprach von „17 positiven Studien in der Spätphase der klinischen Entwicklung“.<br />

Die <strong>Pharma</strong>-Division von Roche plant im Geschäftsjahr 2012 die<br />

Marktzulassung von bis zu drei neuen Produkten sowie zusätzliche Anwendungsgebiete<br />

für bereits zugelassene Medikamente. Neue Wirkstoffe sind<br />

Zelboraf zur Therapie des schwarzen Hautkrebses, Erivedge zur Behandlung<br />

des Basalzellkarzinoms und Pertuzumab zur Therapie von Her2-positivem<br />

Brustkrebs. Die Zusammenarbeit mit der Diagnostics-Division bekommt<br />

immer größere Bedeutung. Derzeit bestehen mehr als 200 gemeinsame<br />

Projekte in der Forschung und Entwicklung.<br />

Anzahl der Patienten, die in den Jahren 2009 bis 2011 in die klinische Entwicklung<br />

des <strong>Pharma</strong>unternehmens Roche eingebunden waren<br />

400.000<br />

300.000<br />

200.000<br />

100.000<br />

0<br />

Weltweit; 2009 bis 2011<br />

Quelle: Roche. Grafik: <strong>PM</strong><br />

268.614 277.079<br />

2009 2010 2011<br />

332.183<br />

es als „Pflichtlektüre für Weißkittel“.<br />

600.000 Mediziner in 177 Ländern lesen<br />

jede Woche das Heft. Die Fachzeitschrift<br />

aus Boston sei weltweit der<br />

Goldstandard für medizinische Forschungsliteratur.<br />

Aus keiner anderen<br />

wissenschaftlichen Publikation werde<br />

häufiger zitiert. Eine Veröffentlichung<br />

im New England Journal sei wie ein<br />

Ritterschlag. Fast immer, wenn es einen<br />

Durchbruch in der medizinischen<br />

Forschung gibt, werde dort darüber<br />

zuerst berichtet. Wie wichtig das<br />

NEJM ist, zeigt der Impact-Factor.<br />

Der ist eine Maßzahl dafür, wie oft eine<br />

Zeitschrift in anderen Fachblättern<br />

zitiert wird. Er wird vom Thomson<br />

Institute for Scientific Information ermittelt.<br />

Das NEJM hat einen Wert von<br />

53 und liegt damit an der Spitze. Zum<br />

Vergleich: Lancet 34, Journal of the<br />

American Medical 30, British Medical<br />

Journal 13.<br />

A<br />

<strong>PM</strong>_<strong>Report</strong>_1202.indd 34 09.02.12 16:13<br />

Heft_


<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Seite 36<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

Frühe Nutzenbewertung: Die große Unbekannte<br />

Jetzt liegen sie also vor: die ersten<br />

frühen Nutzenbewertungen,<br />

die das Institut für Qualität und<br />

Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

(IQWiG) im Auftrag<br />

des G-BA durchgeführt hat. Die<br />

Ergebnisse sind durchaus unterschiedlich,<br />

zeigen aber auf, dass<br />

die Bewertung vor allem wegen<br />

der unklaren Situation bei der<br />

Vergleichstherapie ein große Unbekannte<br />

bleibt.<br />

Noch im vergangenen Jahr wurde<br />

als Erstes Ticagrelor (Handelsname<br />

Brilique®, Hersteller Astra-<br />

Zeneca) bewertet. Ergebnis: Ticagrelor<br />

hat für Patientinnen und Patienten<br />

mit einem „leichteren“ Herzinfarkt<br />

ohne typische EKG-Veränderungen<br />

(NSTEMI) oder mit einer instabilen<br />

Angina Pectoris (IA) einen beträchtlichen<br />

Zusatznutzen, da Ticagrelor<br />

das Risiko für Todesfälle und<br />

Herzinfarkte senkt. Für „schwerere“<br />

Herzinfarkte (STEMI), bei denen das<br />

EKG meist in charakteristischer Weise<br />

verändert ist, fehlen entsprechende<br />

Belege jedoch.<br />

Das Urteil zu Boceprevir (Handelsname<br />

Victrelis®, Hersteller<br />

MSD Sharp & Dohme) besagt, dass<br />

das vom pharmazeutischen Unternehmer<br />

vorgelegte Dossier Hinweise<br />

auf einen Zusatznutzen für Patientinnen<br />

und Patienten liefert, die noch<br />

keine Leberzirrhose haben. Allerdings<br />

lasse sich dessen Ausmaß nicht<br />

einstufen. Für zwei weitere Indikationen,<br />

für Patienten mit Leberzirrhose<br />

und Patienten, bei denen eine<br />

frühere Behandlung überhaupt keine<br />

Wirkung hatte (Nullresponse zur<br />

vorgeschalteten IFN-basierten Therapie),<br />

habe der Hersteller keine beziehungsweise<br />

keine ausreichenden<br />

Daten vorgelegt, so dass der Zusatznutzen<br />

für diese Patienten nicht erwiesen<br />

sei.<br />

Pirfenidon (Handelsname Esbriet®,<br />

Hersteller InterMune) stufte<br />

das Institut aus der Abwägung von<br />

Nutzen- und Schadensaspekten den<br />

Ausmaß des Zusatznutzens als „kein<br />

Zusatznutzen belegt“ ein.<br />

Bei Abirateron (Handelsname<br />

Zytiga®, Hersteller Janssen-Cilag)<br />

ermittelte das IQWiG bei der<br />

Behandlung von Patienten, für die<br />

eine weitere Therapie mit Docetaxel<br />

nicht in Frage kommt, einen Hinweis<br />

auf einen „beträchtlichen Zusatznutzen“.<br />

Bei Patienten, die noch<br />

mit Docetaxel behandelt werden<br />

können, sei ein Zusatznutzen von<br />

Abirateron dagegen nicht belegt.<br />

Denn das Herstellerdossier liefere<br />

für diese Patientengruppe nur unzureichende<br />

Angaben.<br />

Dr. Thomas Stark, medizinischer Geschäftsführer<br />

Janssen-Cilag: „Wir begrüßen<br />

die grundsätzlich positive Beurteilung<br />

der neuen Therapieoption.“<br />

Zu Linagliptin (Handelsname<br />

Trajenta®, Hersteller: Boehringer<br />

Ingelheim und Eli Lilly) sagt das<br />

IQWiG: Aus dem Dossier lässt sich<br />

ein Zusatznutzen nicht ableiten, da<br />

der Hersteller von der Festlegung des<br />

G-BA abweicht und eine andere Vergleichstherapie<br />

wählt.<br />

Cabazitaxel (Handelsname Jevtana®,<br />

Hersteller: Sanofi Aventis)<br />

erhält die folgende Bewertung: Bei<br />

der Behandlung von Patienten, die<br />

65 Jahre oder älter sind und für die<br />

eine weitere Therapie mit Docetaxel<br />

nicht in Frage kommt, stellt das<br />

IQWiG einen Hinweis auf einen beträchtlichen<br />

Zusatznutzen von Cabazitaxel<br />

aufgrund besserer Überlebenschancen<br />

fest. Bei den unter<br />

65-Jährigen gibt es einen entsprechenden<br />

Anhaltspunkt, wobei das<br />

Ausmaß hier allerdings nicht konkret<br />

einzustufen ist. Für Patienten,<br />

die weiterhin mit Docetaxel behandelt<br />

werden könnten, ist ein Zusatznutzen<br />

nicht belegt, weil ausreichende<br />

Daten fehlen.<br />

Bei Fingolimod (Handelsname<br />

Gilenya®, Hersteller: Novartis)<br />

stellten die Bewerter einen geringen<br />

Zusatznutzen für Patient(inn)en mit<br />

hochaktiver schubförmig verlaufender<br />

multipler Sklerose (RRMS) und<br />

rasch fortschreitendem und schwerem<br />

Krankheitsverlauf wegen des geringeren<br />

Auftretens grippeähnlicher<br />

Symptome fest. Unter Abwägung<br />

dieses Vorteils einerseits und der unsicheren<br />

Datenlage andererseits fällte<br />

das IQWiG dieses Urteil für diese<br />

Patientengruppe. Für zwei weitere<br />

Patientengruppen sei mangels verwertbarer<br />

Daten ein Zusatznutzen<br />

von Fingolimod nicht belegt.<br />

Telaprevir (Handelsname Incivo®,<br />

Hersteller Janssen-Cilag) verschafft<br />

verschiedenen Patientengruppen<br />

mit einer chronischen Hepatitis-<br />

C-Infektion vom Genotyp 1 Vorteile,<br />

sagt das IQWiG: Es gebe Belege,<br />

Hinweise oder Anhaltspunkte für einen<br />

Zusatznutzen. Dabei variiere allerdings<br />

nicht nur die Wahrscheinlichkeit,<br />

sondern auch das Ausmaß<br />

des Zusatznutzens. Gemäß Rechtsverordnung<br />

sei der Zusatznutzen damit<br />

„nicht quantifizierbar“.<br />

Bei Clostridium histolyticum<br />

(Handelsname Xiapex®; Hersteller<br />

Pfizer) lasse sich aus dem Dossier<br />

ein Zusatznutzen nicht ableiten,<br />

da der Hersteller keine beziehungsweise<br />

keine geeigneten Daten vorgelegt<br />

habe.<br />

Für Eribulin (Handelsname Halaven®,<br />

Hersteller Eisai) gebe es<br />

bei Patientinnen, für die Taxane oder<br />

Anthrazykline nicht mehr in Frage<br />

kommen, Anhaltspunkte, dass es Leben<br />

verlängern kann. Es sei aber unklar,<br />

um wie viele Wochen oder Monate.<br />

Bei Patientinnen, die erneut mit<br />

Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt<br />

werden können, zeigt sich kein<br />

Überlebensvorteil. Gleichzeitig sei<br />

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<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Seite 38<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

mangels geeigneter Daten nicht hinreichend<br />

sicher auszuschließen, dass<br />

Eribulin einen höheren Schaden in<br />

Form von Nebenwirkungen habe. In<br />

der Gesamtschau kommt das IQWiG<br />

deshalb zu dem Ergebnis, dass ein<br />

Zusatznutzen von Eribulin nicht belegt<br />

ist.<br />

Die Bewertungen des IQWiG haben<br />

zu einiger Kritik geführt. Allerdings:<br />

Die endgültige Festlegung<br />

des Zusatznutzens erfolgt durch den<br />

G-BA. Und: Die betroffenen Firmen<br />

haben die Möglichkeit, in einer Stellungnahme<br />

ihre Position zu verdeutlichen.<br />

Was Janssen-Cilag in Bezug<br />

auf Telaprevir erwartet, betont Dr.<br />

Thomas Stark, medizinischer Geschäftsführer:<br />

„Allerdings fordern<br />

wir im endgültigen Beschluss, die<br />

dauerhafte Virusfreiheit und damit<br />

die Heilung der Patienten wie von<br />

Wissenschaft und Zulassungsbehörden<br />

weltweit untermauert als valide<br />

und patientenrelevant anzuerkennen.“<br />

Das IQWiG sieht bisher bei<br />

einer Hepatitis-C-Therapie den zentralen<br />

Endpunkt dauerhaftes virologisches<br />

Ansprechen (sustained virological<br />

response – SVR) als nicht<br />

unmittelbar patientenrelevant an.<br />

Wie sehr die Einschätzung von<br />

Studienergebnissen voneinander abweicht,<br />

zeigt auch der Fall Fingolimod.<br />

So moniert Novartis, dass das<br />

IQWiG Anforderungen an Studiendaten<br />

stellt, die nicht erfüllbar seien.<br />

Deshalb habe das Institut in den<br />

beiden Hauptindikationen aufgrund<br />

angeblicher Formfehler die genaue<br />

Prüfung der von Novartis vorgelegten<br />

Studiendaten auch gar nicht vorgenommen.<br />

Und noch ein Punkt, auf<br />

den das IQWiG gar nicht eingegangen<br />

sei: Gilenya sei die erste orale<br />

Darreichungsform eines MS-Medikamentes.<br />

Der vfa erkennt gerade in dieser<br />

Nutzenbewertung gleich mehrere<br />

Rechtsverletzungen. Laut AMNOG<br />

werde bei einem Orphan Drug, worum<br />

es sich bei Gilenya handelt, der<br />

Zusatznutzen gegenüber einer Vergleichstherapie<br />

als gegeben anerkannt<br />

– da dies bereits im vorangegangenen<br />

europäischen Zulassungsverfahren<br />

festgestellt wurde. Mit<br />

diesem Gutachten habe das IQWiG<br />

auch gegen die gesetzliche Bestimmung<br />

verstoßen, den Feststellungen<br />

der Zulassungsbehörden über Qualität,<br />

Wirksamkeit und Unbedenklichkeit<br />

eines Medikamentes nicht zu widersprechen.<br />

Dr. Engelbert Günster, Vorsitzender der<br />

Geschäftsführung der Boehringer Ingelheim<br />

Deutschland GmbH: „Die breite<br />

wissenschaftliche Datenlage zu Linagliptin<br />

hat zu schnellen Zulassungen<br />

geführt, zum Beispiel in den USA, Japan<br />

und Europa.“<br />

Ähnlich kontrovers gestaltet sich<br />

die Diskussion um Linagliptin. Vor<br />

allem weichen die Auffassungen<br />

über die richtige Vergleichstherapie<br />

vollständig voneinander ab. In<br />

dem Dossier wurde der DPP-4-Inhibitor<br />

Linagliptin mit einer anderen<br />

Substanz (Sitagliptin) derselben<br />

Wirkstoffklasse verglichen. Dies sei<br />

ein Verfahren, das im internationalen<br />

Kontext angewandt wird und auf<br />

dem internationalen Standard der<br />

Wissenschaft basiert, hebt Boehringer<br />

Ingelheim hervor. Hiervon werde<br />

nun in Deutschland mit der vorab<br />

gegebenen, unverbindlichen Empfehlung<br />

des G-BA abgewichen, der<br />

Sulfonylharnstoffe und Humaninsulin<br />

als Vergleichstherapien benannt<br />

hatte. Die beiden Kooperationspartner<br />

Boehringer Ingelheim und Lilly<br />

weisen darauf hin, dass sie damit<br />

nicht einverstanden sind. Dies hätten<br />

sie, wie im Verfahren ausdrücklich<br />

vorgesehen, entsprechend begründet.<br />

Die <strong>Pharma</strong>unternehmen prangern<br />

an, dass die Dossierbewertung<br />

des Institutes auf rein formalen<br />

Gründen beruhe. Die Dossierbewertung<br />

lasse keinen Rückschluss auf<br />

den Stellenwert oder die Wirksamkeit<br />

von Linagliptin zu. „Hier werden<br />

unserer Meinung nach Äpfel<br />

mit Birnen verglichen. In Ländern,<br />

in denen es wie in Deutschland eine<br />

Nutzenbewertung gibt, ist Linagliptin<br />

mit anderen zugelassenen<br />

Substanzen aus derselben Klasse –<br />

den DPP-4-Hemmern – verglichen<br />

worden. Und auch der Preis orientiert<br />

sich dort an dieser Wirkstoffgruppe“,<br />

ärgert sich Dr. Engelbert<br />

Günster, Landesleiter Deutschland,<br />

Vorsitzender der Geschäftsführung<br />

der Boehringer Ingelheim Deutschland<br />

GmbH.<br />

Auch beim im Verfahren am weitesten<br />

fortgeschrittenen neuen Medikament<br />

Brilique gibt es Auseinandersetzungen<br />

vor allem über die<br />

Vergleichstherapie. AstraZeneca bemängelt,<br />

dass für die Europäische<br />

Arzneimittelbehörde EMA in der<br />

Zulassungsstudie als Vergleich die<br />

bisher verwendete Standardtherapie<br />

Clopidogrel für alle Patienten herangezogen<br />

wurde. Der G-BA habe<br />

für einzelne Subgruppen andere Vergleichstherapien<br />

festgelegt, die nicht<br />

die Realität in der Patientenversorgung<br />

widerspiegelten (siehe Interview<br />

S. 39).<br />

Weil der G-BA im Beschluss zu Ticagrelor<br />

der Bewertung des IQWiG<br />

zum Teil gefolgt sei, nicht aber der<br />

IQWiG-Methodik zur Klassifizierung<br />

des Zusatznutzens, sieht der<br />

vfa das Problem, dass noch erhebliche<br />

Unsicherheiten bestehen. Es<br />

stelle sich heraus, dass verschiedene<br />

methodische Vorgehensweisen nebeneinander<br />

praktiziert würden. Im<br />

Interesse der Patienten muss methodische<br />

Klarheit herrschen. Für zukünftige<br />

Verfahren müsse unbedingt<br />

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<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Seite 39<br />

geklärt werden, dass die frühe Nutzenbewertung<br />

auf gefestigten methodischen<br />

Standards ruht.<br />

Ganz einfach wird das alles nicht.<br />

Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender<br />

des G-BA, schwant wohl,<br />

was für eine Mammutaufgabe dem<br />

Ausschuss aufgebürdet wurde: „Nahezu<br />

im Zwei-Wochen-Rhythmus<br />

werden mit Aufnahme weiterer neuer<br />

Wirkstoffe in die Lauer-Taxe vergleichbare<br />

Bewertungen erfolgen.<br />

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass<br />

die frühen Nutzenbewertungen neu<br />

zugelassener Arzneimittelwirkstoffe<br />

im Jahr 2012 nicht nur den G-BA,<br />

sondern auch das Institut für Qualität<br />

und Wirtschaftlichkeit im Gesund-heitswesen<br />

(IQWiG) und in der<br />

Folge solcher Bewertungsentscheidungen<br />

auch den GKV-Spitzenverband<br />

extrem belasten.“ Vorsichtig<br />

weist er die Verantwortlichen in der<br />

Politik darauf hin, dass „der G-BA<br />

mit seiner daran ausgerichteten Organisations-<br />

und Verfahrensstruktur<br />

bereit sein“ müsse, „solche Mehraufgaben<br />

zu übernehmen und zu bewältigen.<br />

Die mit dem VStG erneut<br />

deutlich gestiegenen Anforderungen<br />

an die durch Stellungnahmeberechtigungen,<br />

Anhörungen und Beteiligungen<br />

geforderte Breite und Transparenz<br />

normativer Entscheidungsprozesse<br />

lassen sich durch ‚schlichte‘<br />

Vertragsabschlüsse nicht mehr<br />

ersetzen. Zumal die Rechtsprechung<br />

diese Anforderungen auch einfordern<br />

wird.“<br />

„Das Verfahren hat uns viel<br />

abverlangt.“<br />

Interview mit Kerstin Heinemann,<br />

Pressesprecherin von AstraZeneca<br />

Deutschland<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Sie haben das erste<br />

Verfahren zur frühen Nutzenbewertung<br />

hinter sich gebracht. Wie beurteilen<br />

Sie das Ergebnis?<br />

Heinemann: AstraZeneca hat sich<br />

mit Ticagrelor als erstes Unternehmen<br />

freiwillig der frühen Nutzenbewertung<br />

gestellt. Wir freuen uns über<br />

die positive Entscheidung des G-<br />

BA zu unserem Medikament für die<br />

überwiegende Mehrheit der Herzinfarktpatienten.<br />

Das ist ein gutes Ergebnis<br />

für eine Innovation, die bei<br />

ACS-Patienten die kardiovaskuläre<br />

Sterberate nachgewiesenermaßen<br />

senkt. Erfreulich ist insbesondere,<br />

dass der G-BA im Vergleich zum<br />

IQWiG für einen noch größeren Teil<br />

der ACS-Patienten den Zusatznutzen<br />

für Ticagrelor bestätigt hat.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Die Bewertung des<br />

Zusatznutzens von Ticagrelor fällt<br />

durchaus zwiespältig aus und sieht<br />

einen beträchtlichen Zusatznutzen<br />

für Patientinnen und Patienten mit<br />

instabiler Angina Pectoris (IA) sowie<br />

für Patientinnen und Patienten mit<br />

Myokardinfarkt ohne ST-Strecken-<br />

Hebung (NSTEMI). Entspricht diese<br />

Bewertung Ihren Vorstellungen?<br />

Heinemann: Der G-BA hat die<br />

Überlegenheit von Ticagrelor gegenüber<br />

Clopidogrel in den Subgruppen<br />

NSTEMI-IA und gegenüber Prasugrel<br />

in der Subgruppe STEMI/PCI-<br />

Patienten mit ischämischem Schlaganfall<br />

oder TIA in der Krankheitsgeschichte<br />

sowie älter als 75 Jahre<br />

anerkannt. Für die restlichen STEMI-<br />

PCI-Patienten wurde Brilique weder<br />

schlechter noch besser als Prasugrel<br />

eingestuft. Damit ist der Zusatznutzen<br />

von Ticagrelor für etwa 80 Prozent<br />

aller ACS-Patienten belegt. Das<br />

Ausmaß des Zusatznutzens für den<br />

kleineren Teil der Patienten bewerten<br />

wir jedoch anders als der G-BA. Mit<br />

der Zulassungsstudie PLATO haben<br />

wir einen Zusatznutzen von Ticagrelor<br />

über das gesamte akute Koronarsyndrom<br />

nachgewiesen.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Die Wahl der Vergleichstherapie<br />

hat nicht Ihre volle<br />

Zustimmung gefunden. Wurden Ihre<br />

Einsprüche gehört und berücksichtigt?<br />

Heinemann: Am Beschluss wird<br />

deutlich, wie stark die Bewertung<br />

von der Wahl der Vergleichstherapie<br />

beeinflusst wird. Während Ticagrelor<br />

in der mit der Europäischen-<br />

Arzneimittelbehörde(EMA)-Zulassungsstudie<br />

mit der bisher verwendeten<br />

Standardtherapie Clopidogrel<br />

verglichen wurde und hier einen Überlebensvorteil<br />

für alle Patienten zeigte,<br />

legte der G-BA für einzelne Subgruppen<br />

andere Vergleichstherapien fest.<br />

Zur Begründung führt der G-BA formale<br />

Gründe an, nicht aber die Realität<br />

in der Patientenversorgung.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Wie bewerten Sie<br />

den Ablauf des Verfahrens? War die<br />

Zusammenarbeit fair?<br />

Heinemann: Das Verfahren hat<br />

uns viel abverlangt. Angesichts der<br />

neuen Herausforderungen für alle<br />

Beteiligten war es fair und von gegenseitigem<br />

Respekt geprägt – auch<br />

wenn wir in der Sache zum Teil unterschiedliche<br />

Auffassungen vertreten.<br />

Dieses erste Preisfindungsverfahren<br />

bietet die Chance, echte Innovationen<br />

auch angemessen zu honorieren.<br />

Wir begreifen den Prozess<br />

auch als lernendes System. Sowohl<br />

wir als Unternehmen als die anderen<br />

Akteure im Gesundheitswesen machen<br />

derzeit ihre ersten Erfahrungen<br />

mit den neuen Regeln.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Was erwarten Sie<br />

von den Verhandlungen? Vertrauen<br />

Sie dem Verfahren?<br />

Heinemann: Wir wollen in den<br />

Verhandlungen einen fairen Preis für<br />

Ticagrelor erzielen, der den nachgewiesenen<br />

Zusatznutzen für die überwiegende<br />

Mehrheit der Herzinfarktpatienten<br />

angemessen widerspiegelt.<br />

Wir gehen davon aus, dass wir uns<br />

mit dem GKV-Spitzenverband auf einen<br />

fairen Preis einigen werden.<br />

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<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Seite 40<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

Die neuen Anforderungen der EMA zum Eudravigilance Medicinal Product Dictionary<br />

(EVMPD) und ihre Auswirkungen auf das Informationsmanagement von <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

von Dr. Olaf Schoepke, Geschäftsführer der<br />

EXTEDO Ltd (links), und Dr. Gerhard Neurauter,<br />

Leiter von EXTEDOs Regulatory Competence<br />

Center (rechts)<br />

Die Europäische Arzneimittelbehörde<br />

(European Medicines Agency,<br />

EMA) (3) kündigte vor kurzem eine<br />

neue Gesetzgebung im Bereich der<br />

<strong>Pharma</strong>kovigilanz (1,2) an, die sich mit<br />

der Modernisierung des <strong>Pharma</strong>kovigilanzsystems,<br />

der Verbesserung der<br />

Patientensicherheit und der Bereitstellung<br />

von Gesundheitsinformationen<br />

für Patienten befasst. In Anbetracht<br />

der Auswirkungen auf das Informationsmanagement<br />

und den Geschäftsablauf<br />

haben <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

sehr wenig Zeit, um sich auf<br />

die erste Phase einzustellen und diese<br />

umzusetzen. Der Versuch, die Norm<br />

zur Identifikation von Arzneimitteln<br />

(Identification of Medicinal Product,<br />

IDMP) (4–8) , als ein global harmonisiertes<br />

elektronisches Format für den<br />

Informationsaustausch zu definieren<br />

und zu etablieren, scheint heute die<br />

größte Herausforderung im vorgeschriebenen<br />

Registrierungsverfahren<br />

zu sein. Dieser Artikel beschreibt,<br />

wie Behörden und <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

auf diese neue Gesetzgebung<br />

reagieren können sowie die entsprechenden<br />

Auswirkungen auf ihr Datenmanagement.<br />

Aktuelle Problematik in der<br />

Life-Sciences-Industrie<br />

In der <strong>Pharma</strong>industrie gibt es<br />

bislang keinen weithin etablierten<br />

Standard für das Management der<br />

produktbezogenen Daten. Die Notwendigkeit<br />

verschiedener regulatorischer<br />

Prozesse und deren<br />

Vielfalt führten zu verschiedenen<br />

maßgeschneiderten<br />

Anwendungen, um<br />

alle möglichen wissenschaftlichen<br />

und betriebsbedingten<br />

Anforderungen<br />

zu erfüllen. Durch eine<br />

zunehmende Komplexität<br />

der Anwendungen und Daten<br />

wird die Erfassung von<br />

Daten und deren Wiederverwendung<br />

zeitaufwendig.<br />

Das Problem ist, dass<br />

die Lösungen selbst immer<br />

anspruchsvoller und komplexer<br />

werden, da Daten aufgrund<br />

fehlender Schnittstellen häufiger außerhalb<br />

sämtlicher Systeme gespeichert<br />

werden. Folglich wird die Dateneingabe<br />

mit all ihren Nachteilen,<br />

wie u. a. Tippfehlern, Rechtschreibfehlern<br />

oder lokalen Variationen,<br />

mehrmals vorgenommen, was die<br />

Datenprüfung zum Albtraum werden<br />

lässt.<br />

Die neue regulatorische Herausforderung<br />

Die neue Herausforderung begann<br />

mit der Ankündigung der Europäischen<br />

Arzneimittelbehörde EMA am<br />

1. Juli 2011, dass die neue EU-Gesetzgebung<br />

zur <strong>Pharma</strong>kovigilanz ab<br />

2. Juli 2012 bei allen in Europa zugelassenen<br />

Produkten umzusetzen ist.<br />

In dieser Gesetzgebung beschreibt<br />

die EMA, wie ihr <strong>Pharma</strong>kovigilanzsystem<br />

modernisiert und die Patientensicherheit<br />

verbessert wird und wie<br />

Gesundheitsinformationen Patienten<br />

zeitnah und effizient zur Verfügung<br />

gestellt werden. Um dieses Ziel zu<br />

erreichen, fordert die EMA das Einreichen<br />

von Arzneimittelinformationen<br />

(bis 2012) und wird ihre Eudravigilance-Datenbank<br />

aktualisieren,<br />

um den Empfang aller Einzelfall-Sicherheitsberichte<br />

(individual case safety<br />

reports) für Europa (bis 2015)<br />

zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang<br />

ordnet die EMA ein Produktverzeichnis<br />

und die Bereitstellung<br />

zusätzlicher <strong>Pharma</strong>kovigilanzdaten<br />

an, die alle Nebenwirkungen<br />

abdecken, und nicht nur die schwerwiegenden.<br />

Es ist offensichtlich, dass alle Akteure<br />

im regulatorischen Umfeld,<br />

von der Behörde bis hin zum Inhaber<br />

der Arzneimittelzulassung, von<br />

Softwareanbietern über Auftragsforschungsinstitute<br />

(CROs) bis hin zu<br />

Beratern, Wirkstoffherstellern oder<br />

Generika-Produzenten, von dieser<br />

Verordnung betroffen sind. Es wird<br />

erforderlich sein, dass Produktinformationen<br />

für alle in Europa zugelassenen<br />

Produkte als XEVPRM (eXtended<br />

EudraVigilance Product <strong>Report</strong><br />

Message) zusammen mit der<br />

jeweiligen Dokumentation der Beschriftung<br />

in der jeweiligen Landessprache<br />

im PDF-Format vorgelegt<br />

werden. Es ist anzumerken, dass das<br />

neue XEVMPD (eXtended Eudravigilance<br />

Medicinal Product Dictionary)<br />

im Bezug auf Inhalt und Volumen<br />

die Definition des gegenwärtig<br />

existierenden Arzneimittelverzeichnisses<br />

EVMPD bei Weitem übertrifft.<br />

Daher müssen die in der Eudravigilance-Datenbank<br />

in Form von<br />

EVMPD vorhandenen Produktinformationen<br />

aktualisiert werden.<br />

Eine weitere Herausforderung entsteht<br />

durch das umfassende, aber gleichermaßen<br />

komplexe geplante Datenmodell.<br />

<strong>Pharma</strong>unternehmen müssen<br />

die Geschäftsanforderungen und die<br />

technischen Forderungen Schritt für<br />

Schritt betrachten und verstehen, um<br />

die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.<br />

Dazu gehört auch ein grundlegendes<br />

Verständnis von Datenmodellen,<br />

Pflichtinformationen sowie neuen<br />

und bestehenden Relationen zwischen<br />

Aufzeichnungen.<br />

Auswirkungen der neuen Gesetzgebung<br />

auf Inhaber von Arzneimittelzulassungen<br />

und Behörden<br />

Die kontinuierliche Veröffentlichung<br />

von regulatorischen Richtlinien<br />

und Standards setzt <strong>Pharma</strong>unternehmen,<br />

Behörden und Softwareanbieter<br />

gleichermaßen unter steten<br />

Druck, den geforderten Veränderun-<br />

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110415


<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Seite 41<br />

gen und Aktualisierungen zeitnah gerecht<br />

zu werden. Dies führt in Kombination<br />

mit dem drohenden Fristablauf<br />

dazu, dass alle Akteure darauf<br />

erpicht sind, eine schnelle, leicht anwendbare<br />

und zugleich flexible Lösung<br />

zu finden, die es ihnen ermöglicht,<br />

die jüngsten Bestimmungen<br />

einzuhalten. Das neue Arzneimittelpaket<br />

ist jedoch recht komplex und<br />

die Einführung von IDMP muss sorgfältig<br />

durchgeführt werden. Die neue<br />

Arzneimittelbeschreibung ist an sich<br />

sehr ausführlich und alle erforderlichen<br />

Informationen können nicht auf<br />

einmal gesammelt werden, wenn sie<br />

tatsächlich alle vorhanden sind. Ein<br />

entscheidender Geschäftsfaktor wird<br />

die Entwicklung einer Strategie dafür<br />

sein, wie bereits vorhandene regulatorische<br />

Informationen innerhalb<br />

eines Unternehmens so erfasst<br />

und vorbereitet werden können, dass<br />

der folgende Migrations- oder Übergangsprozess<br />

zu einer harmonisierten<br />

Datenstruktur führt. Sowohl Anwendungen<br />

als auch Daten müssen<br />

in diesem wechselseitigen Datenaustausch<br />

erhalten werden.<br />

Eine weitere Folge der neuen<br />

Norm ist die Änderung der Prozesse<br />

von Behörden und der Industrie,<br />

wenn es darum geht, große Datenmengen<br />

effizient zu handhaben. Unternehmen<br />

produzieren eine enorme<br />

Menge Daten, die sehr von der Zahl<br />

der registrierten Produkte, der einzureichenden<br />

Berichte und der Änderungen,<br />

die gemeldet werden müssen,<br />

abhängt. Es müssen Prozesse<br />

definiert werden, um den steigenden<br />

Anforderungen auf beiden Seiten der<br />

Schnittstelle gerecht zu werden.<br />

Lösungsansätze<br />

Verschiedene Funktionen aus verschiedenen<br />

Orten, Abteilungen oder<br />

Standorten sind am Prozess der Datenerfassung<br />

und der Erstellung von<br />

Berichten auf Grundlage der Arzneimittelgesetzgebung<br />

beteiligt. Viele<br />

Produktinformationen, die Registrierungsangaben<br />

und Nebenwirkungen<br />

der Produkte sind in verschiedenen<br />

Datenbanken, im Unternehmen<br />

verstreut, erfasst und verfügbar. Die<br />

Harmonisierung der Produktdefinition<br />

innerhalb eines Unternehmens ist<br />

der erste Schritt hin zu einem neuen<br />

Produktverständnis.<br />

Es gibt eine Reihe an Möglichkeiten<br />

für eine unternehmensweite Produktdefinition<br />

wie das Internet und<br />

Cloud-Computing oder zentralisierte<br />

und dezentralisierte Datenmanagement-Systeme.<br />

Egal wo Daten eingegeben<br />

oder gespeichert werden und<br />

auf welche Weise Informationen abgerufen<br />

werden, Harmonisierung<br />

wird immer wichtiger. Egal welchen<br />

Ansatz das jeweilige Unternehmen<br />

wählt, ein harmonisierter und strukturierter<br />

Datenstandard für Arzneimittel<br />

gilt als unerlässlich.<br />

Befinden sich Produktdaten in<br />

mehreren Repositories, ist ein Mas-<br />

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<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Seite 42<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

ter-Repository erforderlich, in dem<br />

sich das Hauptverzeichnis des Produkts<br />

befindet, das den Zugriff kontrolliert<br />

und Datenmigration unterstützt.<br />

Ein Unternehmensnetzwerk,<br />

das die erforderlichen Schnittstellen<br />

unterstützt, ist über eine RemoteVerbindung<br />

mit der Datenquelle verbunden<br />

und sammelt weitere Informationen,<br />

zum Beispiel von Tochterunternehmen,<br />

die Daten zentral eingeben.<br />

Der Informationsaustausch zwischen<br />

Satellitenanwendungen macht diese<br />

Lösung auf einer sicheren IT-Infrastruktur<br />

verlässlicher. Die Unterstützung<br />

und Aufrechterhaltung einer<br />

solchen Umgebung ist aufgrund<br />

der Anzahl der Softwarekomponenten<br />

und beteiligten Akteure komplex.<br />

Jede der Anwendungen erfordert ihre<br />

eigene Schnittstelle zum Master-Repository,<br />

die spezifiziert, entwickelt<br />

und erhalten werden muss.<br />

Eine mehrfache Dateneingabe mit all<br />

ihren Herausforderungen und Datenredundanzen<br />

kann nicht verhindert<br />

werden.<br />

Ein zentrales Daten-Repository,<br />

unter dem man sich eine regulatorische<br />

Tracking-Datenbank mit integriertem<br />

eCTD, integrierter <strong>Pharma</strong>kovigilanz<br />

und eDMS-Lösung<br />

vorstellen kann, ist eine weitere<br />

tragfähige Option für die Handhabung<br />

von Daten. Alle Informationen<br />

werden in einer einzigen regulatorischen<br />

Tracking-Datenbank oder einem<br />

regulatorischen Master-Data-<br />

Dictionary gesammelt, die bzw. das<br />

leichter geprüft werden kann, und<br />

Datenredundanzen können durch einen<br />

einfachen Dateneingabeprozess<br />

vermieden werden. Aufgrund des<br />

Umfangs und der Natur solch einer<br />

Lösung ist ihre Entwicklung zeitaufwendig<br />

und die Migration von<br />

Daten von bestehenden und eingerichteten<br />

Anwendungen kann komplex<br />

sein.<br />

Aus Sicht der Verfasser ist der Ansatz,<br />

ein einziges, weltweites Repository<br />

zu schaffen, der vielversprechendste.<br />

Er bietet die einfache Dateneingabe,<br />

weniger Redundanz und<br />

eine bessere Datenqualität, was zu<br />

einem verbesserten <strong>Report</strong>ing führt.<br />

Management von EVMPD-Daten mit<br />

Hilfe einer Softwarelösung (Foto: Alexander<br />

Raths – Fotolia.com)<br />

Bei regulatorischen Informationen müssen<br />

große Datenmengen effizient gehandhabt<br />

werden (Foto: Alexander<br />

Raths – Fotolia.com)<br />

Schlussfolgerung<br />

Das neue Arzneimittelpaket sollte<br />

als Chance für die <strong>Pharma</strong>industrie<br />

betrachtet werden, bei der Globalisierung<br />

von regulatorischen Informationen<br />

mitzuhelfen, die Informationsqualität<br />

zu steigern und Informationsredundanz<br />

abzubauen. Die neue Gesetzgebung<br />

zur <strong>Pharma</strong>kovigilanz bietet<br />

eine Plattform für einen globalen Datenaustausch<br />

und sollte nicht als Belastung<br />

betrachtet werden, sondern<br />

vielmehr als Chance, die Informationstransparenz<br />

zu verbessern, was<br />

letztendlich den Patienten dient. Der<br />

Mehrwert, der durch das Zusammenführen<br />

von Informationen von Ressourcen<br />

wie der <strong>Pharma</strong>kovigilanz,<br />

Produktinformationen, PSUR und zukünftig<br />

eSPC und eCTD in einem einzigen<br />

Repository entsteht, ist unseres<br />

Erachtens unbestreitbar. In Anbetracht<br />

dessen, dass der Zeitrahmen<br />

für die Einführung von XEVMPD äußerst<br />

knapp bemessen ist, müssen jetzt<br />

die ersten Schritte in Richtung IDMP<br />

gemacht werden, um das Arzneimittelverzeichnis<br />

zu harmonisieren, der<br />

nächsten Phase im regulatorischen<br />

Datenmanagement.<br />

Referenzen:<br />

(1) Directive 2010/84/EU of the<br />

European Parliament and the Council<br />

of 15 December 2010, Directive<br />

2001/83/EC on the Community<br />

code relating on medicinal products<br />

for human use; L348; Vol.53; 74–99;<br />

Official Journal of the European Union;<br />

31 December 2010<br />

(2) Regulation (EU) No 1235/2010<br />

of the European Parliament and of the<br />

Council of 15 December 2010, Regulation<br />

(EC) No 724/2004 laying down<br />

Community procedures for the authorization<br />

and supervision of medicinal<br />

products for human and veterinary<br />

use and establishing a European Medicines<br />

Agency, and Regulation (EC) No<br />

1394/2007 on advanced therapy medicinal<br />

products; L348; vol.53; 1–17;<br />

Official Journal of the European Union;<br />

31 December 2010<br />

(3) http://www.ema.europa.eu/<br />

ema, visited on 15. Oct 2011<br />

(4) ISO/DIS 11615 Health Informatics<br />

– Identification of Medicinal<br />

Products – Data elements and structures<br />

for the unique identification<br />

and exchange of regulated medicinal<br />

product information<br />

(5) ISO/DIS 11616 Health Informatics<br />

– Identification of Medicinal<br />

Products – Data elements and<br />

structures for the unique identification<br />

and exchange of regulated pharmaceutical<br />

product information<br />

(6) ISO/DIS 11238 Health Informatics<br />

– Identification of Medicinal<br />

Products – Data elements and structures<br />

for the unique identification<br />

and exchange of regulated information<br />

on substances<br />

(7) ISO/DIS 11239 Health Informatics<br />

– Identification of Medicinal<br />

Products – Data elements and structures<br />

for the unique identification<br />

and exchange of regulated information<br />

on pharmaceutical dose forms,<br />

units of presentation, routes of administration<br />

and packaging<br />

(8) ISO/DIS 11240 Health Informatics<br />

– Identification of Medicinal<br />

Products – Data elements and<br />

structures for the unique identification<br />

and exchange of units of measurement<br />

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<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

Seite 43<br />

Nutzung von Daten aus elektronischen Patientenakten für die Forschung<br />

Das europäische Projekt „Electronic<br />

Health Records for Clinical<br />

<strong>Research</strong>” (EHR4CR) will eine<br />

europaweite Technologieplattform<br />

aufbauen, die künftig die Sekundärnutzung<br />

von Daten aus elektronischen<br />

Patientenakten für die klinische<br />

Forschung ermöglichen soll.<br />

Damit sollen Kosten gespart und klinische<br />

Forschungsprojekte schneller<br />

und effizienter durchgeführt werden.<br />

Insbesondere könnten die Forscher<br />

geeignete Studienpatienten besser<br />

identifizieren – bisher eine der größten<br />

Schwierigkeiten bei der Planung<br />

und Durchführung klinischer Studien.<br />

Nun soll eine technologische<br />

Plattform geschaffen werden, die<br />

elektronische Patientenakten nahtlos<br />

in bestehende Forschungsplattformen<br />

und Netzwerke des Gesundheitswesens<br />

integriert.<br />

Allerdings sind auf dem Weg noch<br />

zahlreiche rechtliche und ethische<br />

Fragen zu klären. Der<br />

rechtliche Rahmen, in<br />

dem sich Ärzte, Forscher<br />

und Patienten<br />

bei der grenzüberschreitenden<br />

Nutzung<br />

von Patientendaten<br />

für die klinische<br />

Forschung bewegen, ist insbesondere<br />

auch deshalb derzeit noch<br />

unklar, weil die gesetzlichen Bestimmungen<br />

und die Rechtspraxis zum<br />

Datenschutz und zum Schutz der<br />

Privatsphäre in den einzelnen EU-<br />

Mitgliedstaaten stark voneinander<br />

abweichen. Innerhalb des EHR4CR-<br />

Projektes wird deshalb die aktuelle<br />

Rechtssituation in den verschiedenen<br />

Mitgliedstaaten der EU analysiert<br />

und miteinander verglichen.<br />

Ziel ist es, Empfehlungen bereitzustellen,<br />

wie für die klinische Forschung<br />

bei der Nutzung der EU-weiten<br />

Technologieplattform Rechtssicherheit<br />

geschaffen werden kann.<br />

Dabei muss geprüft werden, welche<br />

Stationen auf dem Weg der Daten<br />

von der Klinik in die Forschung<br />

rechtlich kritisch sind.<br />

Das EHR4CR-Projekt wird im<br />

Rahmen der Innovative Medicines<br />

Initiative (IMI) bis 2014 mit insgesamt<br />

17 Mio. Euro gefördert. IMI hat<br />

das Ziel, die Entwicklung besserer<br />

und sichererer Medikamente zu beschleunigen.<br />

Die Initiative wird gemeinsam<br />

von der Europäischen Union<br />

und der European Federation of<br />

<strong>Pharma</strong>ceutical Industries and Associations<br />

(EFPIA) getragen.<br />

Clinical Trials<br />

Monitoring<br />

Electronic Data Capture<br />

Early Benefit Assessment (AMNOG)<br />

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<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

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<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

Studienregister: Die weltweit einheitlichen Standards fehlen<br />

Es gibt verschiedene Formate,<br />

in denen die Ergebnisse klinischer<br />

Studien üblicherweise berichtet<br />

und dokumentiert werden.<br />

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

im Gesundheitswesen<br />

(IQWiG) moniert, dass dafür<br />

einheitliche Standards fehlen.<br />

Das IQWiG hat untersucht, inwieweit<br />

Artikel in Fachzeitschriften, Ergebnisberichte<br />

in Studienregistern<br />

und Studienberichte, die bei Zulassungsbehörden<br />

eingereicht werden,<br />

ausreichende Angaben machen, um<br />

klinische Studien bewerten zu können.<br />

Dazu hat das Institut die Nutzenbewertungen<br />

von Arzneimitteln<br />

herangezogen, die es zwischen 2006<br />

und 2011 erarbeitet hat.<br />

Demnach haben Studienberichte,<br />

die zum Zweck der Zulassung von<br />

den Herstellern erstellt und bei den<br />

Behörden eingereicht werden, den<br />

höchsten Informationsgehalt, um eine<br />

klinische Studie zu bewerten. Diese<br />

sind allerdings in der Regel nicht<br />

öffentlich zugänglich.<br />

Deutlich schlechter schneiden Artikel<br />

in wissenschaftlichen Fachzeitschriften<br />

ab, die Ergebnisse in der<br />

Regel mit einem gewissen Zeitverzug<br />

dokumentieren, und Ergebnisberichte<br />

in Studienregistern, von denen<br />

es nach Erkenntnis des IQWiG<br />

weltweit inzwischen eine ganze Reihe<br />

gibt. Allerdings hätten diese Formate<br />

unterschiedliche Stärken und<br />

Schwächen: Artikel in den einschlägigen<br />

wissenschaftlichen Journalen<br />

enthalten häufiger vollständigere Informationen<br />

über die Methodik, also<br />

etwa über die Zuteilung der Teilnehmer<br />

zu den Vergleichsgruppen<br />

oder zur statistischen Auswertung<br />

der Daten. Berichte aus Studienregistern<br />

sind zwar weniger ergiebig<br />

im Hinblick auf die Methodik, berichten<br />

dafür aber detaillierter über<br />

die Ergebnisse, die sogenannten<br />

Outcomes.<br />

Nur für ein Drittel der Studien<br />

sind Berichte aus Registern verfügbar.<br />

Ergebnisberichte aus Studienregistern<br />

und Artikel in Fachjournalen<br />

könnten sich insofern gut ergänzen.<br />

Die Kombination der beiden<br />

Formate könnte auch einen gewissen<br />

Ausgleich dafür schaffen, dass Studienberichte<br />

häufig nur Behörden<br />

zugänglich sind. Für systematische<br />

Übersichten sollten Wissenschaftlerinnen<br />

und Wissenschaftler in jedem<br />

Fall immer auch auf Berichte in Studienregistern<br />

zurückgreifen. Das setze<br />

allerdings voraus, dass die Ergebnisdarstellung<br />

in diesem Format auch<br />

verfügbar ist. Und das scheint häufig<br />

nicht der Fall zu sein: Bei den vom<br />

IQWiG herangezogenen Nutzenbewertungen<br />

lagen Ergebnisberichte<br />

aus Registern nur für ein Drittel der<br />

untersuchten Studien vor.<br />

Clinicaltrials (oben) und <strong>Pharma</strong>net<br />

(unten): Studienregister für die Arzneimittelzulassung<br />

Adäquate Standards für Berichte<br />

aus Studienregistern erforderlich.<br />

Und die Autorinnen und Autoren<br />

identifizierten ein zweites Problem:<br />

In dem Maße, in dem die Arzneimittelzulassung<br />

international harmonisiert<br />

wurde, konnten auch Standards<br />

für die Studienberichte etabliert werden.<br />

Für Berichte in Studienregistern<br />

fehlen diese jedoch noch, zumal viele<br />

Register in Regie der <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

geführt werden und eine<br />

gesetzliche Verpflichtung zur Ergebnisregistrierung<br />

bislang nur in einigen<br />

Ländern besteht.<br />

Die umfassendste gesetzliche Regelung<br />

haben seit 2007 die USA<br />

(www.clinicaltrials.gov), sagt das<br />

IQWiG. Zwar gebe es inzwischen<br />

auch in Europa (seit 2004) und in<br />

Deutschland (seit 2011) entsprechende<br />

Verpflichtungen, diese würden jedoch<br />

noch nicht umgesetzt. Hinzu<br />

komme, dass die Anforderungen,<br />

die an die Berichte im deutschen Register<br />

(www.pharmnet-bund.de) gestellt<br />

werden, nicht hoch genug seien,<br />

um für eine Nutzenbewertung<br />

ausreichende Informationen zu bekommen.<br />

Die IQWiG-Untersuchung betont:<br />

Um Berichte in Studienregistern international<br />

vergleichbar zu machen<br />

und sicherzustellen, dass ihr Informationsgehalt<br />

ausreicht, ist es dringend<br />

notwendig, geeignete einheitliche<br />

Standards weltweit verbindlich<br />

vorzuschreiben.<br />

Zumindest bei älteren Studien<br />

sind Studienberichte unerlässliche<br />

Quelle. Gesetzliche Regelungen, die<br />

die Publikation von Studienergebnissen<br />

verbindlich vorschreiben, sind<br />

vergleichsweise jung und erfassen<br />

rückwirkend Studien höchstens bis<br />

zum Jahr 2004 und diese auch nur<br />

unvollständig. Der größte Teil der<br />

aktuell eingesetzten Medikamente<br />

wurde jedoch davor klinisch erprobt,<br />

so dass Berichte aus Registern nicht<br />

oder nur eingeschränkt verfügbar<br />

sind. Aufgrund dieser Feststellungen<br />

und um dennoch Arzneimittel auf einer<br />

möglichst vollständigen Datenbasis<br />

bewerten zu können, schlägt<br />

das IQWiG vor, zumindest für diese<br />

älteren Studien die bei Zulassungsbehörden<br />

eingereichten Studienberichte<br />

öffentlich zugänglich zu machen.<br />

Da sie bei den Behörden ohnehin<br />

vorliegen, dürfte der zusätzliche<br />

Aufwand überschaubar bleiben.<br />

Quelle: BMJ 2011;344: d8141<br />

doi: 10.1136/bmj.d8141 (Published<br />

3 January 2012)<br />

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Versorgungsforschung: Nachweis des Nutzens<br />

Versorgungsforschung ist notwendig,<br />

um eine effiziente, qualitativ<br />

hochwertige und zukunftssichere<br />

Versorgung zu gewährleisten.<br />

Das betrifft auch die <strong>Pharma</strong>unternehmen.<br />

Obwohl Versorgungsforschung<br />

als gesellschaftliche Aufgabe<br />

zu verstehen sei, zu der alle Institutionen<br />

und Organisationen im<br />

Gesundheits- und Sozialsystem beitragen<br />

sollten, wie der Verband Forschender<br />

Arzneimittelhersteller (vfa)<br />

betont. Doch der Verband sieht auch<br />

die Chance, „um zusätzliche Erkenntnisse<br />

bei der Anwendung zugelassener<br />

Arzneimittel zu gewinnen“.<br />

Noch ist Deutschland nach Ansicht<br />

von Hanspeter Quodt, Senior Vice<br />

President und Geschäftsführer der<br />

MSD Sharp & Dohme GmbH, nicht<br />

nur in Bezug auf Umfang und Datenstand<br />

der Versorgungsforschung ein<br />

„Entwicklungsland“. Auch die wissenschaftliche<br />

Akzeptanz von Versorgungsstudien<br />

bei der Nutzenbewertung<br />

sei gering ausgeprägt. Das<br />

IQWiG beispielsweise werfe solchen<br />

Studien schnell mangelnde Relevanz<br />

vor, weil diese den Forderungen nach<br />

Randomisierung und Verblindung<br />

nicht in dem Maße nachkommen<br />

können wie RCTs (Randomized controlled<br />

trial). Schon im vergangenen<br />

Jahr forderte Quodt, dass sich daran<br />

etwas ändern müsse.<br />

Denn Ziel der Versorgungsforschung<br />

sei es, herauszufinden, was<br />

beim Patienten ankomme. Das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz<br />

konzentriere<br />

sich auf den Nutzen. Daher<br />

müsse die Versorgungsforschung<br />

in die Nutzenbewertung einbezogen<br />

werden. Was in RCTs keinen medizinischen<br />

Nutzen belege, brauche<br />

zwar nicht mehr einer Versorgungsforschung<br />

unterzogen zu werden, aber<br />

RCTs sind laut Quodt nicht der Goldstandard<br />

zur Abbildung eines patientenrelevanten<br />

Nutzens im Versorgungsalltag.<br />

Dass Versorgungsforschung und<br />

Versorgungsstudien mit dem AM-<br />

NOG und insbesondere mit der Verordnung<br />

über die Nutzenbewertung<br />

Versorgungsforschung im<br />

AMNOG<br />

§ 35 b Kosten-Nutzen-Bewertung<br />

von Arzneimitteln<br />

(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

beauftragt auf Grund<br />

eines Antrags nach § 130 b Absatz<br />

8 das Institut für Qualität und<br />

Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

mit einer Kosten-Nutzen-Bewertung.<br />

Die Bewertung<br />

erfolgt durch Vergleich mit anderen<br />

Arzneimitteln und Behandlungsformen<br />

unter Berücksichtigung<br />

des therapeutischen Zusatznutzens<br />

für die Patienten im Verhältnis<br />

zu den Kosten; Basis für<br />

die Bewertung sind die Ergebnisse<br />

klinischer Studien sowie derjenigen<br />

Versorgungsstudien, die mit<br />

dem Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

nach Absatz 2 vereinbart<br />

wurden oder die der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss auf Antrag des<br />

pharmazeutischen Unternehmens<br />

anerkennt; …<br />

(2) Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

kann mit dem pharmazeutischen<br />

Unternehmer Versorgungsstudien<br />

und die darin zu behandelnden<br />

Schwerpunkte vereinbaren.<br />

Die Frist zur Vorlage dieser<br />

Studien bemisst sich nach der<br />

Indikation und dem nötigen Zeitraum<br />

zur Bereitstellung valider<br />

Daten; sie soll drei Jahre nicht<br />

überschreiten. Das Nähere regelt<br />

der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

in seiner Verfahrensordnung.<br />

Die Studien sind auf Kosten<br />

des pharmazeutischen Unternehmers<br />

bevorzugt in Deutschland<br />

durchzuführen.<br />

von Arzneimitteln (Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung<br />

– AM-<br />

NutzenV) eine neue Bedeutung bekommen,<br />

betont Dr. Simone Breitkopf<br />

vom Bundesverband der <strong>Pharma</strong>zeutischen<br />

Industrie (BPI). Das betrifft beispielsweise<br />

den Nutzen eines Arzneimittels<br />

im Sinne dieser Verordnung,<br />

wenn es um den patientenrelevanten<br />

therapeutischen Effekt insbesondere<br />

hinsichtlich der Verbesserung des<br />

Gesundheitszustandes, der Verkürzung<br />

der Krankheitsdauer, der Verlängerung<br />

des Überlebens, der Verringerung<br />

von Nebenwirkungen oder einer<br />

Verbesserung der Lebensqualität geht.<br />

Dr. Dr. Norbert Banik, Head of<br />

Biostatistics & Epidemiology, Glaxo-<br />

SmithKline GmbH & Co. KG, weist<br />

darauf hin, dass Studien aus der Versorgungsforschung<br />

einen Beitrag zum<br />

Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit<br />

oder zum Nutzen einer medizinischen<br />

Intervention leisten können.<br />

Das gilt vor allem dann, wenn innerhalb<br />

von sechs Monaten nach Nutzenbewertung<br />

lt. § 35 a (mit oder ohne<br />

festgestelltem Zusatznutzen) keine<br />

Einigung über den Preis erzielt wurde<br />

und ein Schiedsspruch vorliegt. In diesem<br />

Verfahren, in dem eine Kosten-<br />

Nutzen-Bewertung nach § 35 b beantragt<br />

werden kann, sind dazu dann<br />

Versorgungsstudien (§ 130 b) gefragt.<br />

Der früheste Beginn einer Versorgungsstudie<br />

ist demnach neun Monate<br />

nach einer initialen Nutzenbewertung<br />

und 15 Monate nach Markteinführung.<br />

Die Ergebnisse einer Versorgungsstudie<br />

lassen sich dann nach einem<br />

Jahr nach Veröffentlichung der<br />

Nutzenbewertung, also frühestens 18<br />

Monate nach Markteinführung eines<br />

neuen Arzneimittels, vorlegen.<br />

Banik macht aber deutlich, was die<br />

Voraussetzungen für einen sinnvollen<br />

Einsatz sind:<br />

- Eine zweckmäßige Vergleichstherapie<br />

muss tatsächlich eine zweckmäßige<br />

Vergleichstherapie und nicht<br />

ein wirtschaftliches oder medizinisches<br />

Konstrukt sein, dass sich gar<br />

nicht sinnvoll vergleichend studieren<br />

lässt<br />

- Versorgungsrealität und methodische<br />

Aspekte müssen prioritär beachtet<br />

werden – und nicht primär direkte<br />

Kosten … oder Opportunität<br />

- An der Realisierbarkeit von „Versorgungsstudien“,<br />

die aus der Festlegung<br />

der zweckmäßigen Vergleichstherapie<br />

resultieren würden, könne<br />

sehr leicht überprüft werden, ob<br />

deren Wahl plausibel war („Versorgungsstudien-Test“<br />

für zweckmäßige<br />

Vergleichstherapie)<br />

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<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong> 2/12<br />

„Steigende Tendenz, Versorgungsforschung zu betreiben“<br />

Interview mit<br />

Friedhelm Leverkus,<br />

Director<br />

Health Economics<br />

& Outcomes<br />

& <strong>Research</strong> bei<br />

Pfizer Deutschland<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Versorgungsforschung<br />

untersucht die Gesundheitsversorgung<br />

auf Qualität und Effizienz.<br />

Sind das Daten, die die Industrie<br />

interessieren müssen?<br />

Leverkus: Diese Definition ist aus<br />

meiner Sicht ein wenig zu eng gefasst.<br />

Als forschendes <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

entwickeln wir innovative<br />

Medikamente und tragen durch Qualitäts-<br />

und Effizienzsteigerung zu einer<br />

verbesserten Gesundheitsversorgung<br />

bei. Darüber hinaus sind wir natürlich<br />

daran interessiert, wie unsere<br />

Medikamente unter Alltagsbedingungen<br />

in der Praxis eingesetzt und welche<br />

gesundheitsrelevanten und ökonomischen<br />

Ergebnisse bei Patienten<br />

erzielt werden. Und wir wollen auch<br />

wissen, wo tatsächlich eine Unterversorgung<br />

vorliegt und wie man Behandlungsabläufe<br />

optimieren kann.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Schätzungen besagen,<br />

dass der Anteil für Versorgungsforschung<br />

bei den <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

derzeit unter 1% an allen<br />

Forschungsaufwendungen beträgt.<br />

Reicht das?<br />

Leverkus: Die Aufgabe der <strong>Pharma</strong>industrie<br />

besteht primär in der<br />

Entwicklung von innovativen Medikamenten.<br />

Wir sehen die Versorgungsforschung<br />

aber als einen Bereich<br />

an, der sich in Deutschland<br />

noch entwickeln muss und den sich<br />

Pfizer schrittweise erschließen kann.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Wie soll das aussehen?<br />

Leverkus: Pfizer hat in den letzten<br />

Jahren das Engagement in der Versorgungsforschung<br />

intensiviert und wird<br />

sich auch in Zukunft verstärkt damit<br />

auseinandersetzen. Wir sehen grundsätzlich<br />

eine steigende Tendenz, Versorgungsforschung<br />

zu betreiben.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Kann es sein, dass<br />

der aktuelle und zukünftige Stellenwert<br />

der Versorgungsforschung noch<br />

unklar ist?<br />

Leverkus: Hier kann ich nur für Pfizer<br />

Deutschland sprechen: Wir haben<br />

keinen Zweifel an der Sinnhaftigkeit<br />

von Versorgungsstudien – die Erkenntnisse<br />

unterstützen uns in unserer Kern-<br />

Aufgabe, nämlich der Entwicklung innovativer<br />

Medikamente und der bestmöglichen<br />

Behandlung von Patienten.<br />

Wir gehen davon aus, dass die Bedeutung<br />

von Versorgungsstudien in Zukunft<br />

noch steigen wird. Offen ist allerdings,<br />

wie und in welchem Umfang<br />

die Ergebnisse von Versorgungsforschung<br />

in die tatsächliche Behandlung<br />

oder Entwicklung von Versorgungsformen<br />

umgesetzt werden.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Ist insbesondere im<br />

Zusammenhang mit der frühen Nutzenbewertung<br />

die Versorgungsforschung<br />

für <strong>Pharma</strong>unternehmen unumgänglich,<br />

um die Zulassungsbehörden<br />

vom Nutzen, von der Qualität<br />

und der Wirtschaftlichkeit eines Medikamentes<br />

zu überzeugen?<br />

Leverkus: Für die frühe Nutzenbewertung<br />

spielen die Phase-III-Studien<br />

eine weit größere Rolle als Versorgungsstudien.<br />

Randomisierte Studien<br />

werden im deutschen Versorgungskontext<br />

nach wie vor unumgänglich<br />

sein. Es ist daher nicht vorstellbar,<br />

dass nicht-randomisierte Studien im<br />

Vergleich einen größeren Stellenwert<br />

einnehmen. Schließlich werden in diesen<br />

Studien nicht die Medikamente,<br />

sondern die Patienten, die ein gewisses<br />

Medikament erhalten, verglichen.<br />

Bei der frühen Nutzenbewertung<br />

sehe ich im Zusammenhang mit der<br />

Versorgungsforschung und epidemiologischen<br />

Forschung andere Vorteile:<br />

Hier geht es beispielsweise eher<br />

um Prävalenzschätzungen, Identifikation<br />

von Patientengruppen mit einer<br />

Unterversorgung, Häufigkeiten<br />

des Einsatzes von Vergleichstherapien<br />

und Kosten der Behandlung.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Kann Versorgungsforschung<br />

dabei helfen, den Marktzugang<br />

zu erleichtern?<br />

Leverkus: Das Ziel von Forschung<br />

ist in erster Linie Erkenntnisgewinn.<br />

Darauf aufbauend geht es dann darum,<br />

wie man die Versorgung von Patienten<br />

optimiert.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Versorgungsforschung<br />

wird gerne als gesellschaftliche<br />

Aufgabe dargestellt, womöglich,<br />

um die Kosten anderen aufbürden zu<br />

können. Ist Versorgungsforschung<br />

eine Aufgabe der Industrie, auch um<br />

die Akzeptanz beim Patienten und<br />

Verbraucher zu verbessern?<br />

Leverkus: Ich antworte auf derartige<br />

Positionen mit einer Gegenfrage:<br />

Ist der Straßenbau Aufgabe der<br />

Autohersteller? Und die Erforschung<br />

der Mobilität? Letzteres schon eher.<br />

Und so beteiligen auch wir uns an<br />

Versorgungsforschung. Aber ganz<br />

klar: Das Thema ist eine große Aufgabe.<br />

Das Gesundheitswesen schafft<br />

die Versorgungsstrukturen, die untersucht<br />

werden sollen. Es würde<br />

auch gar keinen Sinn machen, wenn<br />

wir alleine mit unseren Fragestellungen<br />

in diesem Bereich forschen würden.<br />

Mit der Akzeptanz bei Patienten<br />

hat das wenig zu tun. Die Akzeptanz<br />

von modernen Arzneimitteln und den<br />

Leistungen der forschenden Arzneimittelhersteller<br />

in der Bevölkerung<br />

ist gut.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Wie können <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

Versorgungsforschung<br />

angehen?<br />

Leverkus: Das kann man parallel<br />

zur Entwicklung eines Medikamentes<br />

betrachten. Auch Versorgungsstudien<br />

müssen hohen wissenschaftlichen<br />

Ansprüchen genügen.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Wo sehen Sie die<br />

größten Fallstricke?<br />

Leverkus: In der Methodik. Es<br />

kann schwierig sein, valide Schlüsse<br />

aus Versorgungsdaten zu ziehen.<br />

<strong>PM</strong>-<strong>Report</strong>: Wie macht das Pfizer?<br />

Leverkus: Wir setzten uns intern<br />

intensiv mit den methodischen<br />

Grundlagen auseinander und haben<br />

Standardprozesse in dem Bereich<br />

eingeführt. Wir werden auch hier in<br />

den nächsten Jahren die Aktivitäten<br />

intensivieren, um auch die Methodik<br />

weiterzuentwickeln und einheitliche<br />

Prozesse zu schaffen.<br />

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<strong>Pharma</strong> <strong>Research</strong><br />

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Preisverhandlungen: Will die Union den Marktzugang erleichtern?<br />

Die Premiere der Preisverhandlung<br />

zwischen <strong>Pharma</strong>hersteller<br />

und GKV-Spitzenverband ist<br />

in die erste Runde gegangen: AstraZeneca<br />

verhandelt über seinen<br />

Thrombozyten aggregationshemmer<br />

Ticagrelor (Brilique TM ). Spätestens<br />

Ende Juni soll das Ergebnis vorliegen.<br />

Bisher stehen für 21 innovative<br />

Wirkstoffe Preisverhandlungen an.<br />

Beide Parteien betonen, dass es<br />

um den fairen Preis geht. Aber Johann-Magnus<br />

von Stackelberg, stellvertretender<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

des GKV-Spitzenverbandes, setzt auf<br />

Konfrontation: „Faire Preise heißt für<br />

uns, dass sich die Gewinne der <strong>Pharma</strong>industrie<br />

am Zusatznutzen für die<br />

Patienten orientieren und nicht an<br />

den Wunschvorstellungen der Aktionäre.“<br />

Dr. Claus Runge (Foto),<br />

Vice President Corporate Affairs and<br />

Communications, Geschäftsleitung<br />

von AstraZeneca, betonte gegenüber<br />

der Frankfurter Rundschau, sein Unternehmen<br />

möchte einen „fairen<br />

Preis“ ansetzen, der „... adäquat den<br />

Zusatznutzen des Präparats widerspiegelt,<br />

der beträchtlich ist für die<br />

überwiegende Mehrheit der Patienten<br />

mit akutem Koronarsyndrom gegenüber<br />

den jetzigen Standardtherapien.<br />

Wir sind guter Dinge.“ Dass<br />

es nicht einfach werden wird, das ist<br />

aber auch Runge klar: „Das werden<br />

sehr intensive Gespräche werden.“<br />

Dabei gibt es vor allem zwei<br />

Knackpunkte: Bei der Nutzenbewertung<br />

ist es die Wahl der Vergleichstherapie,<br />

bei den Rabattverhandlungen<br />

die Frage, welche Preise aus dem<br />

europäischen Ausland als Bezugsgröße<br />

herangezogen werden können.<br />

Die Frage der europäischen Bezugspreise<br />

blieb bei den Verhandlungen<br />

zur Rahmenvereinbarung offen.<br />

Sie soll in Kürze durch die mit<br />

dem AMNOG ebenfalls eingeführte<br />

Schiedsstelle entschieden werden.<br />

Der siebenköpfigen Schiedsstelle,<br />

der jeweils zwei Vertreter der Kassen<br />

und der Industrie angehören, steht<br />

Manfred Zipperer, ehemaliger Abteilungsleiter<br />

im Bundesministerium<br />

für Gesundheit, als unparteiischer<br />

Vorsitzender vor. Vervollständigt<br />

wird das Gremium von zwei weiteren<br />

unparteiischen Teilnehmern.<br />

Die Schiedsstelle ist auch gefragt,<br />

falls sich Hersteller und Krankenkassen<br />

nicht auf den Erstattungspreis<br />

einigen können. Innerhalb von<br />

drei Monaten nach Scheitern der<br />

Verhandlungen muss sie einen Erstattungspreis<br />

festsetzen. Dies gilt<br />

rückwirkend ab dem 13. Monat nach<br />

Markteinführung des Medikamentes.<br />

Die Differenz zwischen dem letztlich<br />

gültigen Erstattungsbetrag und dem<br />

ursprünglichen Herstellerlistenpreis<br />

müssen die Hersteller den Krankenkassen<br />

zurückerstatten.<br />

Runge: „Das werden sehr intensive Gespräche<br />

werden.“<br />

Jetzt könnte es für den Marktzugang<br />

mehr Klarheit und eine Vereinfachung<br />

geben. Ein Positionspapier<br />

der AG Gesundheit der CDU/CSU-<br />

Bundestagsfraktion, deren Vorsitzender<br />

der gesundheitspolitische Sprecher<br />

der CDU, Jens Spahn, ist, will<br />

Fehlentwicklungen und Versäumnisse<br />

aufgreifen und diskutieren. Beispielsweise<br />

soll für Preisverhandlungen<br />

künftig der in vier vergleichbaren<br />

Staaten der Europäischen Union<br />

gezahlte Preis herangezogen werden.<br />

Damit soll verhindert werden,<br />

dass das relativ geringe Preisniveau<br />

von Ländern wie Rumänien und Bulgarien<br />

als Vergleichsgröße verwendet<br />

wird. Zudem sollen zwischen <strong>Pharma</strong>unternehmen<br />

und Krankenkassen<br />

ausgehandelte Rabatte für Arzneimittel<br />

mit einem Zusatznutzen geheim<br />

bleiben dürfen. Bei Biosimilars<br />

sollen erst zwei Jahre nach Patentablauf<br />

des Originals Rabattverträge eingesetzt<br />

werden dürfen. In dem Positionspapier<br />

plädieren die Unionspolitiker<br />

auch dafür, so früh wie möglich<br />

die Vergleichstherapie festzulegen,<br />

also gegen welches Präparat ein neues<br />

Medikament antreten soll – und<br />

das verbindlich für beide Seiten.<br />

Die Krankenkassen finden diese<br />

Änderungsgedanken gar nicht lustig.<br />

So sieht der AOK-Bundesverband in<br />

den Plänen eine Aufweichung der Nutzenbewertung<br />

neuer Arzneimittel und<br />

die Einschränkung von Arzneimittelrabattverträgen.<br />

Poltert Uwe Deh, geschäftsführender<br />

Vorstand des AOK-<br />

Bundesverbandes: „Das jetzt bekannt<br />

gewordene Positionspapier der<br />

CDU/CSU-Bundestagsfraktion liest<br />

sich wie eine Wünsch-dir-was-Liste<br />

der <strong>Pharma</strong>industrie und der Apotheken-Lobby.“<br />

Diese Kritik empfindet<br />

Spahn als „krass“ und „langsam problematisch“.<br />

Diskussion müsse möglich<br />

sein: „Wer Antibiotika-Forschung<br />

befördern will, darf dann nicht als<br />

Vergleichstherapie und Ausgangspreis<br />

die auf dem Markt befindlichen Produkte<br />

aus dem letzten Jahrtausend als<br />

absoluten Maßstab setzen. Denn Unternehmen<br />

werden nur dort nach wirklichen<br />

Innovationen forschen, wenn es<br />

auch die Chance auf angemessene Ertragschancen<br />

gibt.“<br />

Problematisch bleiben die Preisverhandlungen<br />

ohnedies. Der BPI sieht<br />

sie skeptisch, da der GKV-Spitzenverband<br />

die Rolle als Monopolist inne<br />

und dadurch eine „extreme Marktmacht“<br />

habe. Henning Fahrenkamp,<br />

BPI-Hauptgeschäftsführer, beobachtet<br />

die Verhandlungen mit Argusaugen:<br />

„Bei dieser Machtfülle braucht es<br />

Verantwortung und Augenmaß beim<br />

GKV-Spitzenverband. Sicherlich ist<br />

die Versuchung groß, die eigene Position<br />

zum Spardiktat zu verwenden.<br />

Doch muss er dieser Versuchung widerstehen,<br />

denn eines muss auch ihm<br />

klar sein, die Patienten, seine Versicherten,<br />

brauchen Innovationen. Wir<br />

als BPI werden genau beobachten,<br />

wie sich die Dinge entwickeln.“<br />

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