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Kunst/Gestalten und Kunst - Universität zu Köln

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(2) Im Gr<strong>und</strong>studium muss jeweils ein Teilnahmenachweis aus den drei Bausteinen des<br />

Basismoduls I <strong>Kunst</strong>praxis I <strong>und</strong> Reflektion erworben werden (siehe Studienschema<br />

II im Anhang).<br />

(3) Die Zwischenprüfung, Exkursionen <strong>und</strong> das Schulpraktikum entfallen.<br />

(4) Im Hauptstudium sind folgende Teilnahmenachweise <strong>und</strong> Leistungsnachweise <strong>zu</strong><br />

erbringen:<br />

• zwei Teilnahmenachweise <strong>und</strong> ein Leistungsnachweis in Modul II (1 TN je<br />

Baustein, 1 LN in einem Baustein nach Wahl);<br />

• zwei Teilnahmenachweise <strong>und</strong> ein Leistungsnachweis in Modul III (1 TN je<br />

Baustein, 1 LN in einem Baustein nach Wahl);<br />

• zwei Teilnahmenachweise in Modul IV, die die Präsentation <strong>und</strong> Reflexion<br />

eigener künstlerischer Studien aus zwei Werkverfahren voraussetzen (1 TN je<br />

Baustein).<br />

(5) Für die Zulassung <strong>zu</strong>r Erweiterungsprüfung müssen die Teilnahmenachweise des<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptstudiums sowie jeweils ein Leistungsnachweis in Fachwissenschaft<br />

(Modul II) <strong>und</strong> Fachdidaktik (Modul III) (§ 29 Abs. 3 Nr. 2 LPO) <strong>und</strong> der<br />

Nachweis über das Bestehen der fachpraktischen Prüfung vorgelegt werden.<br />

(6) Die Erweiterungsprüfung besteht aus jeweils einer schriftlichen <strong>und</strong> einer mündlichen<br />

Prüfung über die Module II <strong>und</strong> III. § 15 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 gilt entsprechend.<br />

§ 17<br />

Studienplan<br />

Einen unverbindlichen Vorschlag für den Aufbau des Studiums macht der Studienplan, der<br />

dieser Ordnung als Anlage (I+II) beigefügt ist.<br />

§ 18<br />

Ordnungswidriges Verhalten<br />

Im Falle eines ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere eines Täuschungsversuchs,<br />

wird die bzw. der Studierende von der Veranstaltungsleiterin bzw. von dem<br />

Veranstaltungsleiter von der Lehrveranstaltung ausgeschlossen <strong>und</strong> die betreffende<br />

Studienleistung gilt als mit „nicht bestanden“ bewertet.<br />

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