Kunst/Gestalten und Kunst - Universität zu Köln
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§ 5<br />
Studienbeginn<br />
Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester<br />
aufgenommen werden. Die künstlerische Eignungsprüfung wird jeweils im Semester<br />
vor Studienbeginn abgelegt. Die Termine <strong>und</strong> Bestimmungen hierfür sind <strong>zu</strong><br />
beachten. Informationen finden sich auf der Homepage des Instituts für <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Kunst</strong>theorie, Abteilung <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> ihre Didaktik.<br />
§ 6<br />
Dauer <strong>und</strong> Umfang des Studiums<br />
(1) Die Regelstudienzeit beträgt gemäß § 39 Abs. 1 LPO neun Semester. Die<br />
Regelstudienzeit ist keine Mindest- oder Höchststudienzeit.<br />
(2) Das Studium umfasst 20 Semesterwochenst<strong>und</strong>en (SWS). Es gliedert sich in ein<br />
Gr<strong>und</strong>studium mit 8 SWS <strong>und</strong> ein Hauptstudium mit 12 SWS. Das Gr<strong>und</strong>studium<br />
wird mit einer Zwischenprüfung nach den Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung<br />
der Humanwissenschaftlichen Fakultät für das Lehramt für<br />
Sonderpädagogik vom 25. August 2009 abgeschlossen.<br />
§ 7<br />
Aufbau des Studiums<br />
(1) Das Studium im Unterrichtsfach <strong>Kunst</strong>/<strong>Gestalten</strong> <strong>und</strong> im Unterrichtsfach <strong>Kunst</strong> ist<br />
modularisiert. Der sequentiellen Studienstruktur entsprechend werden die<br />
spezifischen Schwerpunkte in den Modulen systematisch aufgebaut <strong>und</strong> vertieft.<br />
(2) Das Kerncurriculum umfasst für das Gr<strong>und</strong>studium ein Basismodul. Das<br />
Gr<strong>und</strong>studium vermittelt Gr<strong>und</strong>lagen- <strong>und</strong> Orientierungswissen im<br />
Unterrichtsfach <strong>Kunst</strong>/<strong>Gestalten</strong> bzw. im Unterrichtsfach <strong>Kunst</strong>.<br />
Das Basismodul („<strong>Kunst</strong>praxis I <strong>und</strong> Reflexion“) teilt sich auf in 6 SWS<br />
künstlerische Praxis (empfohlen wird eine Vertiefung durch Atelierarbeit in<br />
ungefähr gleichem Umfang) <strong>und</strong> 2 SWS Einführung in das Studium.<br />
(3) Im Hauptstudium dienen die Module der Vertiefung <strong>und</strong> Erweiterung gewonnener<br />
Kompetenzen.<br />
Für alle Studierenden des Unterrichtsfaches <strong>Kunst</strong>/<strong>Gestalten</strong> <strong>und</strong> des Unterrichtsfaches<br />
<strong>Kunst</strong> sind verpflichtend <strong>zu</strong> belegen:<br />
Modul II (<strong>Kunst</strong>geschichte/<strong>Kunst</strong>wissenschaft/ 4 SWS)<br />
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