Allgemeine Informationen Kernzeit Ketsch - Postillion eV
Allgemeine Informationen Kernzeit Ketsch - Postillion eV
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<strong>Allgemeine</strong><br />
<strong>Informationen</strong><br />
<strong>Kernzeit</strong> <strong>Ketsch</strong><br />
(Stand 08/2010)<br />
KINDER- UND JUGENDHILFE IM RHEIN-NECKAR-KREIS<br />
<strong>Postillion</strong> e.V., Pottaschenloch 1, 69259 Wilhelmsfeld<br />
Telefon: (06220) 521 71 0, Email: hort@postillion.org, Internet: www.postillion.org
Benutzungsordnung für die <strong>Kernzeit</strong>en des <strong>Postillion</strong> e.V. Seite 2<br />
Tageseinrichtungen für Kinder im Schulalter bieten ein familienergänzendes und<br />
familienunterstützendes Angebot für berufstätige Eltern und ein anregungsreiches Angebot für<br />
Kinder. Es bedarf der Gestaltung einer Kultur des Aufwachsens, in die ein konzeptionsgeleitetes,<br />
aufeinander abgestimmtes, bedarfsorientiertes und verlässliches System der Betreuung,<br />
Erziehung und Bildung von Kindern im Schulalter integriert ist.1<br />
1. Grundsätze der Kindertagesbetreuung des <strong>Postillion</strong> e.V.<br />
Die <strong>Kernzeit</strong>en des <strong>Postillion</strong> e.V. betreuen Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse. Das Team der<br />
Mitarbeiter/innen steht den Kindern als ständige Ansprechpartner und Vertrauenspersonen zur<br />
Verfügung. Die Größe des Teams richtet sich nach Anzahl der angemeldeten Kinder in der<br />
<strong>Kernzeit</strong>. Die Mitarbeiter/innen des <strong>Postillion</strong> e.V. werden regelmäßig fort- und weitergebildet.<br />
2. <strong>Allgemeine</strong> Benutzerordnung<br />
2.1 Anmeldung und Kündigung<br />
In der <strong>Kernzeit</strong> werden Kinder, welche die Grundschule besuchen aufgenommen, insofern das<br />
Kind mit Hauptwohnsitz <strong>Ketsch</strong> gemeldet ist oder eine Schule in <strong>Ketsch</strong> besucht und ein Platz<br />
vorhanden ist. Soziale Gesichtspunkte werden berücksichtigt.<br />
Die Anmeldung ist schriftlich durch den/die Erziehungsberechtigten oder eines<br />
Bevollmächtigten mit dem Anmeldeformular vorzunehmen. Das Kind ist aufgenommen, wenn<br />
dem Träger alle geforderten Aufnahmeunterlagen vorliegen und den Erziehungsberechtigten<br />
eine schriftliche Zusage des Trägers zugegangen ist. Die Abmeldung muss ebenfalls schriftlich<br />
erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.<br />
2.2 Besonderheiten bei tageweiser und Verbundbuchung<br />
Eine Verbund-Belegung ist nur möglich, wenn eine Mindestanzahl an Vollbelegungen vorhanden<br />
ist (richtet sich nach der Größe der Einrichtung).<br />
Aufgrund der höheren Bedürftigkeit werden Vollbelegungen bevorzugt behandelt. Pro Tag<br />
können max. 50 Kinder (25 Kinder im Hort) die Einrichtung besuchen, d.h. u.U. kann eine<br />
Anmeldung abgelehnt werden, da der Wunschtag bereits belegt ist.<br />
2.3 Ausschluss<br />
Sofern ein Kind länger als vier Wochen unentschuldigt die <strong>Kernzeit</strong> nicht mehr besucht hat, kann<br />
der Platz anderweitig belegt werden.<br />
Wird der Elternbeitrag für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt, kann das Kind vom<br />
weiteren Besuch der <strong>Kernzeit</strong> ausgeschlossen werden.<br />
2.4 Öffnungszeiten und Schließzeiten<br />
Die <strong>Kernzeit</strong> ist regelmäßig, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage von 07.00 Uhr bis 08.45<br />
Uhr und 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr geöffnet, in den Ferien durchgängig von 07.00 Uhr bis 13.30 Uhr.<br />
An 15 Tagen im Jahr bleibt die <strong>Kernzeit</strong> geschlossen. Diese Tage werden rechtzeitig bekannt<br />
gegeben.<br />
2.5. Verbindliche Anmeldung in den Ferien<br />
Um die Ferien planen zu können, ist es erforderlich, dass vor jeden Ferien eine verbindliche<br />
Ferienanmeldung für jedes Kind erfolgt. Diese wird durch die <strong>Kernzeit</strong> organisiert (per<br />
1<br />
Vgl. Strätz, R. u.a.: Qualität für Schulkinder in Tageseinrichtungen, Beltz Verlag, Weinheim 2003, S. 22f.
Benutzungsordnung für die <strong>Kernzeit</strong>en des <strong>Postillion</strong> e.V. Seite 3<br />
schriftlicher Abfrage). Ferientage, die gebucht und nicht wahrgenommen wurden, werden nicht<br />
erstattet.<br />
2.6 Elternbeiträge<br />
Die Bemessung der Elternbeiträge richtet sich nach der Beitragsordnung für die <strong>Kernzeit</strong>- oder<br />
Verbundbetreuung (siehe Extrablätter). Der Beitrag kann gemäß einer erteilten<br />
Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht werden bzw. muss von Ihnen überwiesen werden,<br />
sobald die schriftliche Zusage zugegangen ist.<br />
Ein Antrag auf Ermäßigung des Beitrages kann unter Verwendung des Vordruckes „ Antrag auf<br />
Ermäßigung des Elternbeitrages“ beim <strong>Postillion</strong> e.V. gestellt werden. Die<br />
Einkommensverhältnisse sind innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Kindes glaubhaft<br />
darzulegen. Bei verspäteter Vorlage kommt für die zurückliegende Zeit der volle Beitrag zur<br />
Anwendung.<br />
Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und<br />
deshalb auch bei Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu bezahlen.<br />
Ausnahme: Ihr Kind ist drei Wochen und länger erkrankt oder nimmt an einer Kur über drei<br />
Wochen und länger teil.<br />
Erfolgt die Aufnahme nach dem 15. eines Monats, ist die Hälfte des entsprechenden<br />
Elternbeitrages für diesen Monat zu zahlen. Eine Änderung des Elternbeitrages bleibt dem<br />
Träger vorbehalten.<br />
2.7 Aufsichtspflicht<br />
Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/innen umfasst die gesamte Zeit des Aufenthalts der Kinder in<br />
der <strong>Kernzeit</strong> und während Ausflügen etc. Sie beginnt mit der Ankunft des Kindes in der <strong>Kernzeit</strong><br />
und endet mit der Übergabe des Kindes an seine Eltern/Erziehungsberechtigte oder einer von<br />
ihnen beauftragten Person. Soll/darf das Kind alleine nach Hause gehen, endet die<br />
Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/innen für das Kind mit dessen Verlassens der <strong>Kernzeit</strong>. Hierfür<br />
bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern.<br />
Bei Festen, Veranstaltungen etc. liegt die Aufsichtspflicht bei den anwesenden Eltern (oder der<br />
volljährigen Begleitperson). Sollte ein Kind die Veranstaltung alleine besuchen, ist dies vorab<br />
dem Team mitzuteilen.<br />
2.8 Regelung in Krankheitsfällen<br />
Um Ansteckungen zu vermeiden, haben Eltern/Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen,<br />
dass Kinder mit Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Erbrechen, Läusebefall, Fieber u.a. die<br />
<strong>Kernzeit</strong> bis zu ihrer Genesung nicht besuchen. Die Eltern verpflichten sich, das Fehlen ihres<br />
Kindes ab dem ersten Krankheitstag zu entschuldigen.<br />
Bei Verdacht oder Auftreten einer der folgenden Infektionskrankheiten besteht die Verpflichtung,<br />
umgehend die Einrichtung zu informieren (Infektionsschutzgesetz §34 (5)1 IfSG). Dies gilt<br />
ebenso, wenn ein Mitglied der Familie erkrankt ist. Das Kind darf die Einrichtung erst wieder<br />
besuchen, wenn durch ein ärztliches Attest eine Weiterverbreitung der Krankheit ausgeschlossen<br />
ist.<br />
Cholera<br />
Diphtherie<br />
Durchfallerkrankung durch EHEC-Bakterien<br />
Hämorrhagisches Fieber<br />
Hirnhautentzündung<br />
Impetigo contagiosa (Ansteckende<br />
Borkenflechte)<br />
Keuchhusten<br />
Läusebefall<br />
Masern<br />
Mumps<br />
Paratyphus-Salmonellen
Benutzungsordnung für die <strong>Kernzeit</strong>en des <strong>Postillion</strong> e.V. Seite 4<br />
Pest<br />
Poliomyelitis (Kinderlähmung)<br />
Scharlach u. bestimmte Streptokokken-<br />
Infektionen<br />
Shigellose (Ruhr)<br />
Skabies (Krätze)<br />
Tuberkulose der Lunge<br />
Typhus-Salmonellen<br />
Virushepatitis (Infektiöse Gelbsucht) Typ A<br />
und E<br />
Windpocken<br />
2.9 Versicherungen<br />
2.9.1 Haftpflicht<br />
Es besteht eine nachrangige Haftpflichtversicherung. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten<br />
zufügt (Sach- oder Personenschaden) oder in der Einrichtung verursacht, haften die Eltern,<br />
insofern keine Aufsichtspflichtverletzung seitens des Personals vorliegt. Es wird deshalb<br />
dringend empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.<br />
Eine Haftung für mitgebrachtes Spielzeug, Kleidung und Wertgegenstände wird seitens des<br />
<strong>Postillion</strong> nicht übernommen.<br />
2.9.2 Unfall<br />
Die Kinder sind auf dem Weg zur <strong>Kernzeit</strong> und zurück nach Hause, sowie für alle Aktivitäten, die<br />
im Rahmen des <strong>Kernzeit</strong>besuches stattfinden (auch bei Ausflügen etc.), gesetzlich<br />
unfallversichert. Nach einem Unfall übernimmt der Unfallträger (Unfallkasse Baden-<br />
Württemberg, Karlsruhe) die ambulante und stationäre Behandlung beim Arzt, Kinderpflege-,<br />
Verletztengeld, Verletztenrente bei bleibenden Schäden usw. Nähere <strong>Informationen</strong> erhalten Sie<br />
bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (www.ukbw.de). In den Ferien sind die Kinder über die<br />
Versicherung des <strong>Postillion</strong> e.V. unfallversichert.<br />
3. Mahlzeiten und Getränke (falls gebucht)<br />
Nach Schulschluss erhalten die Kinder eine warme Mahlzeit und Getränke. Hierbei werden<br />
hauptsächlich Wasser und Tee gereicht, zeitweise auch Säfte.<br />
Das kindgerechte und abwechslungsreiche Mittagessen wird von der Firma Ehrenfried Betriebe<br />
GmbH“ in Heidelberg geliefert. Diese ist auch im Internet unter www.ehrenfried.de ( Menü-<br />
Frisch-Service für Kita´s) zu finden. Die Portionierung und Essensausgabe erfolgt durch die<br />
Betreuungskräfte, so dass auf den mehr oder weniger großen Hunger der Kinder Rücksicht<br />
genommen wird. Alle Gerichte werden frisch zubereitet. Es wird auf Zusatzstoffe verzichtet und<br />
ausschließlich Qualitätsprodukte, überwiegend aus der Region, verwendet. Es wird sich streng<br />
nach den Hygienerichtlinien des HACCP-Konzeptes gerichtet mit freiwilliger Selbstkontrolle durch<br />
das Institut Fresenius. Die klar gestaltete und gesunde Menüauswahl richtet sich nach den<br />
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die nicht nur den Bedarf an allen für<br />
Kinder und Jugendliche relevanten Nährstoffen abdeckt, sondern zusätzlich der Prävention von<br />
Zivilisationskrankheiten im Erwachsenenalter vorbeugt. Zudem punktet das Konzept auch beim<br />
Geschmack, denn es berücksichtigt das, was Kinder wirklich gerne essen. Es gibt es zwei<br />
Menülinien, die täglich die Anforderungen „ohne Schweinefleisch“ und „vegetarisch“ bedienen.<br />
Dazu gibt es zertifizierte Bio-Komponenten bei den Beilagen.<br />
Kann ein Kind auf Grund einer Erkrankung, eines Termins o. ä. an der <strong>Kernzeit</strong>betreuung und am<br />
Essen nicht teilnehmen, so ist die voraussichtliche Dauer den <strong>Kernzeit</strong>mitarbeiter/innen<br />
mitzuteilen. Bei der Berechnung des Essensbeitrages handelt es sich um eine Mischkalkulation,<br />
so dass Kosten nur rückerstattet werden, wenn Ihr Kind drei Wochen oder länger krank ist oder<br />
an einer Kur teilnimmt.