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<strong>extrem</strong>e zustände<br />

MITTEN IN BERLIN<br />

Z<br />

ivilcourage gegen Rechts<strong>extrem</strong>ismus?<br />

Das fängt mit<br />

vielen kleinen Schritten an:<br />

Einschreiten, wenn Kinder sich<br />

mit “Du Opfer” oder “Du Jude”<br />

beschimpfen, nicht mitlachen, wenn<br />

der Nachbar rassistische Sprüche<br />

klopft, dazwischengehen, wenn<br />

sich Leute rassistisch anpöbeln oder<br />

<strong>extrem</strong>* / ausgabe frühjahr 2007<br />

Bunte Vielfalt gegen braune Einfalt. Ein Aufruf zur orangenen Revolution.<br />

Fotografiert von Lan Böhm und Holger Kulick<br />

Totale Verunsicherung<br />

bedrohen. Und keineswegs hinnehmen,<br />

wenn Neonazis ihre Reviere<br />

markieren. In einer Mittagspause<br />

sonnte sich unsere <strong>po</strong>litikorange-<br />

Redaktion auf einem Spielplatz mitten<br />

in einem eigentlich recht bürger-<br />

lichen Viertel Berlins. Auf was wir<br />

stießen, waren jede Menge Hakenkreuze<br />

und SS-Runen auf Spielgerät<br />

und Mauern und zwar keinesfalls nur<br />

Kinderkritzeleien. Seit über einem<br />

Jahr schon hatte sich niemand daran<br />

gestört, bestätigten Eltern spielender<br />

Kids, obwohl das Gartenbauamt den<br />

Spielplatz in der Berliner Bergstraße<br />

wöchentlich säubert. Nur offensichtlich<br />

nie von solchem Müll. Wir haben<br />

uns erlaubt, dem nachzuhelfen, denn<br />

04<br />

ein Straftatsbestand ist Hakenkreuzübermalen<br />

nicht. Schließlich wird in<br />

öffentlichem Interesse eine Straftat<br />

verhindert: sichtbare Neonazipropaganda.<br />

Das bestätigte uns danach<br />

sogar ein Polizist (siehe S. 13). Die<br />

ganze Aktion ausführlich unter: www.<br />

mut-gegen-rechte-gewalt.de/artikel.p<br />

hp?id=75&kat=75&artikelid=2497.<br />

Sind sie nun erlaubt? Oder nicht erlaubt? Durchgestrichene Hakenkreuze. Oder solche, die in den Müll versenkt werden.<br />

Das Stuttgarter Landgericht hat am 29.9.2006 für Verwirrung gesorgt und den Vertrieb entsprechender Aufkleber oder<br />

T-Shirts einem Versand in Baden-Württemberg verboten. Aber nur dort. Andere Gerichte sind dieser Auffassung nicht<br />

gefolgt. Und die Stuttgarter Richter stören sich eigentlich auch nur an der kommerziellen Verbreitung solcher Symbolik.<br />

Wer also selber malt, ist ganz auf der sicheren Seite: er macht deutlich, dass dies seine persönliche Auffassung ist, sich<br />

gegen Rechts<strong>extrem</strong>ismus als verfassungsfeindliche Strömung auszudrücken. Überdies hat der betroffene Nix-Gut-<br />

Versand aus Winnenden Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragt. Bis in dieser Instanz entschieden wird, hat das<br />

Stuttgarter Urteil keine Rechtskraft. Und sollten die BGH-Richter ähnlich entscheiden, bereiten Fach<strong>po</strong>litiker von SPD und<br />

Grünen im Bundestag bereits eine Gesetzeskorrektur vor, damit es möglich bleibt, auch mit durchkreuztem Hakenkreuz<br />

seine Verachtung des Nationalsozialismus auszudrücken. Mehr unter: wwww.dagegen-bleiben.de (siehe auch S. 12). H.K.

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