0701091915 po extrem-web.indd - Amadeu Antonio Stiftung
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<strong>extrem</strong>e zustände<br />
MITTEN IN BERLIN<br />
Z<br />
ivilcourage gegen Rechts<strong>extrem</strong>ismus?<br />
Das fängt mit<br />
vielen kleinen Schritten an:<br />
Einschreiten, wenn Kinder sich<br />
mit “Du Opfer” oder “Du Jude”<br />
beschimpfen, nicht mitlachen, wenn<br />
der Nachbar rassistische Sprüche<br />
klopft, dazwischengehen, wenn<br />
sich Leute rassistisch anpöbeln oder<br />
<strong>extrem</strong>* / ausgabe frühjahr 2007<br />
Bunte Vielfalt gegen braune Einfalt. Ein Aufruf zur orangenen Revolution.<br />
Fotografiert von Lan Böhm und Holger Kulick<br />
Totale Verunsicherung<br />
bedrohen. Und keineswegs hinnehmen,<br />
wenn Neonazis ihre Reviere<br />
markieren. In einer Mittagspause<br />
sonnte sich unsere <strong>po</strong>litikorange-<br />
Redaktion auf einem Spielplatz mitten<br />
in einem eigentlich recht bürger-<br />
lichen Viertel Berlins. Auf was wir<br />
stießen, waren jede Menge Hakenkreuze<br />
und SS-Runen auf Spielgerät<br />
und Mauern und zwar keinesfalls nur<br />
Kinderkritzeleien. Seit über einem<br />
Jahr schon hatte sich niemand daran<br />
gestört, bestätigten Eltern spielender<br />
Kids, obwohl das Gartenbauamt den<br />
Spielplatz in der Berliner Bergstraße<br />
wöchentlich säubert. Nur offensichtlich<br />
nie von solchem Müll. Wir haben<br />
uns erlaubt, dem nachzuhelfen, denn<br />
04<br />
ein Straftatsbestand ist Hakenkreuzübermalen<br />
nicht. Schließlich wird in<br />
öffentlichem Interesse eine Straftat<br />
verhindert: sichtbare Neonazipropaganda.<br />
Das bestätigte uns danach<br />
sogar ein Polizist (siehe S. 13). Die<br />
ganze Aktion ausführlich unter: www.<br />
mut-gegen-rechte-gewalt.de/artikel.p<br />
hp?id=75&kat=75&artikelid=2497.<br />
Sind sie nun erlaubt? Oder nicht erlaubt? Durchgestrichene Hakenkreuze. Oder solche, die in den Müll versenkt werden.<br />
Das Stuttgarter Landgericht hat am 29.9.2006 für Verwirrung gesorgt und den Vertrieb entsprechender Aufkleber oder<br />
T-Shirts einem Versand in Baden-Württemberg verboten. Aber nur dort. Andere Gerichte sind dieser Auffassung nicht<br />
gefolgt. Und die Stuttgarter Richter stören sich eigentlich auch nur an der kommerziellen Verbreitung solcher Symbolik.<br />
Wer also selber malt, ist ganz auf der sicheren Seite: er macht deutlich, dass dies seine persönliche Auffassung ist, sich<br />
gegen Rechts<strong>extrem</strong>ismus als verfassungsfeindliche Strömung auszudrücken. Überdies hat der betroffene Nix-Gut-<br />
Versand aus Winnenden Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragt. Bis in dieser Instanz entschieden wird, hat das<br />
Stuttgarter Urteil keine Rechtskraft. Und sollten die BGH-Richter ähnlich entscheiden, bereiten Fach<strong>po</strong>litiker von SPD und<br />
Grünen im Bundestag bereits eine Gesetzeskorrektur vor, damit es möglich bleibt, auch mit durchkreuztem Hakenkreuz<br />
seine Verachtung des Nationalsozialismus auszudrücken. Mehr unter: wwww.dagegen-bleiben.de (siehe auch S. 12). H.K.