Wiesbadener Reiterleben 2012 - PSV-Bierstadt
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Bedeutung der Pferdepasskontrolle auf Pferdesportveranstaltungen<br />
(Beitrag aus der Tierärztlichen Klinik für Pferde Dr. Litsch + Dr. Eversfield, Wiesbaden)<br />
In den Augen vieler Turnierreiter ist es eine eher unnötige Maßnahme – die Equidenpasskontrolle<br />
vor einer Prüfung. Doch aus Sicht der Tierseuchenbekämpfung ist es<br />
durchaus wichtig, dass die Identität und der Impfschutz der Turnierpferde regelmäßig<br />
in Stichproben kontrolliert werden.<br />
Laut Tierschutztransportverordnung muss für jedes Pferd ein Equidenpass vorhanden<br />
sein und bei Verbringung der Tiere immer mitgeführt werden.<br />
Auf dem Turnier legt der vorsitzende Richter fest, in welcher Prüfung die Passkontrolle<br />
durchgeführt wird. Es ist die Aufgabe des Turniertierarztes die Identität der Pferde,<br />
sowie ihren Impfschutz gegen Infuenza zu überprüfen.<br />
Der Pferdepass muss vor Ausgabe der Startnummer in der Meldestelle abgegeben<br />
werde.<br />
Der Name des Pferdes, der bei der Turniernennung angegeben wird, muss mit dem<br />
Namen im Equidenpass übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, kann der Richter das<br />
Pferd vom Start ausschließen.<br />
Seit 2000 besteht in Deutschland auf nationalen Turnieren eine Impfpflicht gegen<br />
Equine Influenza. Das Virus zerstört die Schleimhäute der oberen und unteren<br />
Atemwege und ebnet damit den Weg für Infektionen mit Bakterien. Die Erkrankung<br />
ist hochansteckend und durchseucht sehr schnell den gesamten Bestand. Die Pferde<br />
leiden an starkem trockenem, schmerzhaftem Husten, schleimigem Nasenausfluss,<br />
allgemeiner Schwäche, Muskelzittern, gestörter Darmperistaltik und Herzschwäche.<br />
Das Fieber kann auf bis zu 42°C steigen. Bei tragende Stute ist eine Fehlgeburt möglich.<br />
Vor Einführung der Impfpflicht gab es regelmäßige Seuchenzüge durch ganz<br />
Europa, die damals Millionen DM Schäden z.B. durch Unbrauchbarkeit der Pferde<br />
und an Tierarztkosten verursachten.<br />
Es ist Pflicht die Impfung im Pferdepass einzutragen, so dass der Turniertierarzt die<br />
korrekte Durchführung der Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfung überprüfen<br />
kann. Die Vorgaben dafür liefert die Leistungs-Prüfungs-Ordnung der FN.<br />
Eine Grundimmunisierung ist nötig, wenn ein Pferd noch nie geimpft worden ist,<br />
zwar regelmäßig geimpft, aber noch nie grundimmunisiert wurde oder wenn die<br />
Wiederholungsimpfung nicht in der vorgegebenen Zeit erfolgt ist.<br />
Die Grundimmunisierung besteht aus einer dreimaligen Impfung. Die ersten beiden<br />
Injektionen müssen in einem Abstand von 42-70 Tagen erfolgen. Innerhalb dieser<br />
Spanne müssen die Vorgaben des Impfstoffherstellers beachtet werden. Die dritte<br />
Impfung und jede darauf folgende Wiederholungsimpfung muss nach sechs Monaten<br />
+/- 21 Tagen durchgeführt sein.<br />
Nach diesem Impfschema bauen Pferde den besten Immunschutz gegen Influenzavirusinfektionen<br />
auf. Startberechtigt ist ein Pferd ab dem 15. Tage nach der zweiten<br />
Influenza-Impfung. Nach der dritten Impfung der Grundimmunisierung bzw . nach<br />
einer Wiederholungsimpfung darf das Pferd sieben Tage nicht starten.<br />
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