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Wiesbadener Reiterleben 2012 - PSV-Bierstadt

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Bedeutung der Pferdepasskontrolle auf Pferdesportveranstaltungen<br />

(Beitrag aus der Tierärztlichen Klinik für Pferde Dr. Litsch + Dr. Eversfield, Wiesbaden)<br />

In den Augen vieler Turnierreiter ist es eine eher unnötige Maßnahme – die Equidenpasskontrolle<br />

vor einer Prüfung. Doch aus Sicht der Tierseuchenbekämpfung ist es<br />

durchaus wichtig, dass die Identität und der Impfschutz der Turnierpferde regelmäßig<br />

in Stichproben kontrolliert werden.<br />

Laut Tierschutztransportverordnung muss für jedes Pferd ein Equidenpass vorhanden<br />

sein und bei Verbringung der Tiere immer mitgeführt werden.<br />

Auf dem Turnier legt der vorsitzende Richter fest, in welcher Prüfung die Passkontrolle<br />

durchgeführt wird. Es ist die Aufgabe des Turniertierarztes die Identität der Pferde,<br />

sowie ihren Impfschutz gegen Infuenza zu überprüfen.<br />

Der Pferdepass muss vor Ausgabe der Startnummer in der Meldestelle abgegeben<br />

werde.<br />

Der Name des Pferdes, der bei der Turniernennung angegeben wird, muss mit dem<br />

Namen im Equidenpass übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, kann der Richter das<br />

Pferd vom Start ausschließen.<br />

Seit 2000 besteht in Deutschland auf nationalen Turnieren eine Impfpflicht gegen<br />

Equine Influenza. Das Virus zerstört die Schleimhäute der oberen und unteren<br />

Atemwege und ebnet damit den Weg für Infektionen mit Bakterien. Die Erkrankung<br />

ist hochansteckend und durchseucht sehr schnell den gesamten Bestand. Die Pferde<br />

leiden an starkem trockenem, schmerzhaftem Husten, schleimigem Nasenausfluss,<br />

allgemeiner Schwäche, Muskelzittern, gestörter Darmperistaltik und Herzschwäche.<br />

Das Fieber kann auf bis zu 42°C steigen. Bei tragende Stute ist eine Fehlgeburt möglich.<br />

Vor Einführung der Impfpflicht gab es regelmäßige Seuchenzüge durch ganz<br />

Europa, die damals Millionen DM Schäden z.B. durch Unbrauchbarkeit der Pferde<br />

und an Tierarztkosten verursachten.<br />

Es ist Pflicht die Impfung im Pferdepass einzutragen, so dass der Turniertierarzt die<br />

korrekte Durchführung der Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfung überprüfen<br />

kann. Die Vorgaben dafür liefert die Leistungs-Prüfungs-Ordnung der FN.<br />

Eine Grundimmunisierung ist nötig, wenn ein Pferd noch nie geimpft worden ist,<br />

zwar regelmäßig geimpft, aber noch nie grundimmunisiert wurde oder wenn die<br />

Wiederholungsimpfung nicht in der vorgegebenen Zeit erfolgt ist.<br />

Die Grundimmunisierung besteht aus einer dreimaligen Impfung. Die ersten beiden<br />

Injektionen müssen in einem Abstand von 42-70 Tagen erfolgen. Innerhalb dieser<br />

Spanne müssen die Vorgaben des Impfstoffherstellers beachtet werden. Die dritte<br />

Impfung und jede darauf folgende Wiederholungsimpfung muss nach sechs Monaten<br />

+/- 21 Tagen durchgeführt sein.<br />

Nach diesem Impfschema bauen Pferde den besten Immunschutz gegen Influenzavirusinfektionen<br />

auf. Startberechtigt ist ein Pferd ab dem 15. Tage nach der zweiten<br />

Influenza-Impfung. Nach der dritten Impfung der Grundimmunisierung bzw . nach<br />

einer Wiederholungsimpfung darf das Pferd sieben Tage nicht starten.<br />

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