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Verpackungsvorschriften der HABA-Firmenfamilie - Wehrfritz GmbH

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1.3 Kennzeichnung Kunststoff-Verpackungen<br />

Kennzeichnen Sie die Verpackungen bitte gut lesbar nach DIN 6120, um die<br />

Trennung zu erleichtern.<br />

Beispiele:<br />

PE-LD (LDPE):<br />

Polyethylen niedriger Dichte<br />

PE-HD (HDPE):<br />

Polyethylen hoher Dichte<br />

PS:<br />

Polystyrol<br />

PP:<br />

Polypropylen<br />

PET:<br />

Polyethylenterephtalat<br />

1.4 Polybeutel<br />

Die zur Verpackung <strong>der</strong> Waren verwendeten Polybeutel müssen <strong>der</strong> Norm<br />

DIN EN 71 – 1 / Bereich Spielzeug entsprechen. Weiterhin sind folgende<br />

Punkte zwingend zu beachten:<br />

Folienstärke von 50 my.<br />

Bei Textilwaren müssen zwei durchgängige Luftlöcher (Durchmesser je<br />

max. 5 mm) zur Volumenreduzierung vorhanden sein.<br />

Die antistatischen Polybeutel müssen mit einer selbstklebenden Klappe<br />

(Adhäsionsverschluss) ausgestattet sein.<br />

Je<strong>der</strong> Polybeutel muss mit einem Warnhinweis bedruckt sein<br />

(Text siehe Anhang 5), sowie den in 1.3 genannten Recyclingsymbolen<br />

AA-1002.2 Verpackungsvorschrift Seite 3 von 15<br />

für externe Partner 18022013

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