Verpackungsvorschriften der HABA-Firmenfamilie - Wehrfritz GmbH
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1.3 Kennzeichnung Kunststoff-Verpackungen<br />
Kennzeichnen Sie die Verpackungen bitte gut lesbar nach DIN 6120, um die<br />
Trennung zu erleichtern.<br />
Beispiele:<br />
PE-LD (LDPE):<br />
Polyethylen niedriger Dichte<br />
PE-HD (HDPE):<br />
Polyethylen hoher Dichte<br />
PS:<br />
Polystyrol<br />
PP:<br />
Polypropylen<br />
PET:<br />
Polyethylenterephtalat<br />
1.4 Polybeutel<br />
Die zur Verpackung <strong>der</strong> Waren verwendeten Polybeutel müssen <strong>der</strong> Norm<br />
DIN EN 71 – 1 / Bereich Spielzeug entsprechen. Weiterhin sind folgende<br />
Punkte zwingend zu beachten:<br />
Folienstärke von 50 my.<br />
Bei Textilwaren müssen zwei durchgängige Luftlöcher (Durchmesser je<br />
max. 5 mm) zur Volumenreduzierung vorhanden sein.<br />
Die antistatischen Polybeutel müssen mit einer selbstklebenden Klappe<br />
(Adhäsionsverschluss) ausgestattet sein.<br />
Je<strong>der</strong> Polybeutel muss mit einem Warnhinweis bedruckt sein<br />
(Text siehe Anhang 5), sowie den in 1.3 genannten Recyclingsymbolen<br />
AA-1002.2 Verpackungsvorschrift Seite 3 von 15<br />
für externe Partner 18022013