Verpackungsvorschriften der HABA-Firmenfamilie
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<strong>Verpackungsvorschriften</strong> <strong>der</strong> <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong><br />
Stand: 27. Mai 2009<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Grundsätzliches ................................................................................................... 2<br />
1.1 Unsere Umweltpolitik als Grundlage ............................................................ 2<br />
1.2 Ökologische Verpackungsanfor<strong>der</strong>ungen .................................................... 2<br />
1.3 Kennzeichnung Kunststoff-Verpackungen ................................................... 3<br />
1.4 Konsequenzen für Lieferanten ..................................................................... 3<br />
2. Verpackung und Auszeichnung ........................................................................... 4<br />
2.1 Artikelverpackung ........................................................................................ 4<br />
2.2 Auszeichnen <strong>der</strong> Artikelverpackung ............................................................. 4<br />
2.3 Kartonmaße/ Umverpackung ....................................................................... 5<br />
2.4 Auszeichnung <strong>der</strong> Umkartons ...................................................................... 6<br />
2.5 Bilden von Transporteinheiten ..................................................................... 8<br />
2.5.1 Kleinsendungen ................................................................................ 9<br />
2.5.2 Containersendungen ......................................................................... 9<br />
2.6 Auszeichnung <strong>der</strong> Transporteinheiten ......................................................... 9<br />
2.7 Einzelversand .............................................................................................. 9<br />
2.8 Streckenartikel ............................................................................................10<br />
3. Verladung und Versand ......................................................................................10<br />
3.1 Lieferschein ................................................................................................10<br />
3.2 Avisierung ...................................................................................................11<br />
3.2.1 Europäischer Landverkehr ...............................................................11<br />
3.2.2 See-/ Luftfrachtverkehr .....................................................................11<br />
3.3 Versand ......................................................................................................11<br />
4. Allgemeines ........................................................................................................12<br />
4.1 Öffnungszeiten Wareneingang ...................................................................12<br />
4.2 Kontakt- und Lieferadressen .......................................................................12<br />
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1. Grundsätzliches<br />
1.1 Unsere Umweltpolitik als Grundlage<br />
Umweltschutz ist für uns ein wichtiger Bestandteil <strong>der</strong> Unternehmenspolitik <strong>der</strong><br />
<strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong>. Unsere Lieferanten werden in die Umweltpolitik unserer<br />
<strong>Firmenfamilie</strong> mit einbezogen. Die einschlägigen Umweltgesetze und Vorschriften<br />
haben hohen Stellenwert und werden eingehalten. Rohstoffeinsatz und Abfallmengen<br />
werden laufend ermittelt, bewertet und minimiert. Wir verpflichten<br />
uns, die Umweltauswirkungen in einem solchen Maß zu verringern, wie es sich<br />
mit den wirtschaftlich vertretbaren Anwendungen <strong>der</strong> besten verfügbaren Technik<br />
erreichen lässt.<br />
Sie als Lieferant unterstützen uns mit <strong>der</strong> Einhaltung unserer VVS nicht nur im<br />
Umweltschutz, son<strong>der</strong>n auch bei <strong>der</strong> Gewährleistung reibungsloser Abläufe und<br />
kontinuierlicher Verbesserung unserer Geschwindigkeit.<br />
Denn nur bei korrekten Lieferpapieren und genauer Lieferung <strong>der</strong> Waren ist ein<br />
reibungsloser Ablauf in unserem Haus garantiert, was wie<strong>der</strong>um die zügige Zahlungsabwicklung<br />
unterstützt.<br />
1.2 Ökologische Verpackungsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
Verwenden Sie keine überdimensionierten Umverpackungen, son<strong>der</strong>n nur<br />
soviel, dass <strong>der</strong> Schutz des Artikels gewährleistet ist.<br />
Verpackungen dürfen laut Verpackungsverordnung nur in Verkehr gebracht<br />
werden, wenn die Schwermetallkonzentration (Blei, Cadmium, Quecksilber<br />
und Chrom VI) kumulativ den Grenzwert von 100 Milligramm pro Kilogramm<br />
nicht überschreitet.<br />
Weiterhin dürfen die Produkte und/ o<strong>der</strong> Verpackungen keine<br />
Dimethylfumarat–Konzentration aufweisen, die höher als 0,1 mg/kg des<br />
Gewichts des Produkts o<strong>der</strong> Produktteils wiegt.<br />
Die Verpackung muss folgende Aspekte erfüllen:<br />
Kunststoff: keine PVC-Anteile<br />
Holz:<br />
keine Imprägniermittel<br />
Papier/ Pappe: keine schwermetallhaltigen Druckfarben<br />
Die Verpackung sollte folgende Aspekte erfüllen:<br />
Kunststoff: kein PUR-Schaum<br />
Holz:<br />
keine Span- und Tischlerplatten<br />
Papier/ Pappe: keine Verbundstoffe (z. B. Pappe/ Kunststoff)<br />
Größtmöglicher Anteil an recycelbaren Materialien.<br />
Verwenden Sie ausschließlich Pappe zum Ausfüllen von Hohlräumen (um<br />
Styropor zu vermeiden) und Folienverpackungen aus PE-LD-Material.<br />
Bevorzugt wird Zellstoff aus nachhaltig bewirtschafteten Waldgebieten<br />
(FSC-zertifiziert) und aus <strong>der</strong> Sulfitherstellung (kein Sulfatzellstoff).<br />
Der Lieferant steht dafür ein, dass seine Lieferungen den Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung<br />
und Beschränkung chemischer Stoffe („REACH-Verordnung“) entsprechen.<br />
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1.3 Kennzeichnung Kunststoff-Verpackungen<br />
Kennzeichnen Sie die Verpackungen bitte gut lesbar nach DIN 6120, um die<br />
Trennung zu erleichtern.<br />
Beispiele:<br />
PE-LD (LDPE):<br />
Polyethylen niedriger Dichte<br />
PE-HD (HDPE):<br />
Polyethylen hoher Dichte<br />
PS:<br />
Polystyrol<br />
PP:<br />
Polypropylen<br />
PET:<br />
Polyethylenterephtalat<br />
1.4 Konsequenzen für Lieferanten<br />
Die Einhaltung <strong>der</strong> VVS wird regelmäßig und dauerhaft geprüft. Bei Nichteinhaltung<br />
<strong>der</strong> VVS werden die dadurch entstehenden Kosten an Sie weiterberechnet.<br />
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Einkaufsbedingungen.<br />
Die Versandvorschriften sind ein Teil unserer Einkaufsbedingungen.<br />
Bei Fragen zu den Versandvorschriften wenden Sie sich bitte an die in Kapitel<br />
4.2 angegebene Adresse.<br />
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2. Verpackung und Auszeichnung<br />
2.1 Artikelverpackung<br />
Je<strong>der</strong> Artikel muss einzeln o<strong>der</strong> entsprechend unserer in <strong>der</strong> Bestellung angegebenen<br />
Verkaufseinheit verpackt werden.<br />
Die Verpackung muss den Artikel schützen. An<strong>der</strong>e Artikel dürfen nicht beschädigt<br />
werden.<br />
Die Artikel sollen vor Druck-, Stoß- und Fallschäden gesichert sein.<br />
Scharfkantige und spitze Gegenstände dürfen die Verpackung nicht durchstoßen.<br />
Die Verpackung muss ausreichend verschlossen sein.<br />
Bei gefährlichen Gütern sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten<br />
und Verschlüsse mit Kin<strong>der</strong>sicherung zu verwenden (DIN 55 559). Die vorgeschriebenen<br />
Warnsymbole sind anzubringen. Flüssigkeitsbehälter sind vor<br />
Auslaufen zu sichern und entsprechend zu kennzeichnen.<br />
Die Verpackung sollte so konzipiert sein, dass auch bei eventueller Rücksendung<br />
eines Artikels durch unsere Kunden ein ausreichen<strong>der</strong> Transportschutz<br />
gewährleistet ist.<br />
Die Artikelverpackung soll nur so groß sein, wie es für den Artikelschutz nötig<br />
ist.<br />
Unansehnliche Packmittel (z. B. Zeitungspapier) dürfen nicht verwendet werden.<br />
Artikelzubehör und Artikelbeilagen (z. B. Gebrauchsanweisungen, Aufbauanleitungen)<br />
müssen beim Auspacken leicht auffindbar sein und als Erstes entnommen<br />
werden können.<br />
Die Verpackung darf nicht ohne Genehmigung geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Es erfolgt keine Gewährleistung, dass bei einer Rücksendung <strong>der</strong> Ware die<br />
angelieferten Verpackungseinheiten eingehalten werden können.<br />
2.2 Auszeichnen <strong>der</strong> Artikelverpackung<br />
Auf <strong>der</strong> Artikelverpackung müssen folgende Informationen via Aufkleber angebracht<br />
werden:<br />
- unsere Artikelnummer<br />
- unsere Artikelbezeichnung<br />
- die Größe <strong>der</strong> von uns bestellten Verpackungseinheit<br />
- die Artikelvariante (Größe/ Farbe) bei Textilien<br />
Bei Bedarf muss zusätzlich ein EAN–Code angebracht werden. Die Informationen,<br />
sowie die spezifischen Vorgaben hierzu erhalten Sie mit unserer Bestellung.<br />
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Müller<br />
Menge<br />
96 474 Rodach<br />
195 321 222 1<br />
Die Umkartons <strong>der</strong> Ware müssen zwischen folgenden Außenabmessungen liegen:<br />
Minimal: 450 mm x 300 mm x 200 mm (Länge x Breite x Höhe)<br />
Maximal: 600 mm x 400 mm x 400 mm (Länge x Breite x Höhe)<br />
Kolli-<br />
Nr.<br />
92<br />
Menge<br />
Latzhose Müller Balingen 222 blau/weiß<br />
195 222 Müller Balingen 321 222 1<br />
96 Latzhose Balingen 474 Rodach blau/weiß Kolli- 195 92 222 321 222<br />
Nr.<br />
Kolli-<br />
Nr.<br />
Latzhose blau/weiß Menge 92<br />
2.3 Kartonmaße/ Umverpackung<br />
max. Kolli<br />
jede Zwischengröße,<br />
z. B. 300x400x600<br />
min. Kolli<br />
600<br />
600<br />
450<br />
400<br />
JAKO-O<br />
300<br />
195 - 321<br />
JAKO-O<br />
195 - 321<br />
200<br />
195 - 321<br />
96 474 Rodach<br />
JAKO-O<br />
400<br />
400<br />
300<br />
Die Kartons dürfen mit Umverpackung wie folgt wiegen:<br />
Minimal: 0,5 kg<br />
Maximal: 25 kg<br />
Die Wellpappequalität muss für eine Stapelhöhe von 1200 mm geeignet sein<br />
und muss – unter Berücksichtigung des Bruttogewichts und <strong>der</strong> Transportbeanspruchung<br />
– unbeschädigt und nicht deformiert bei uns angeliefert werden.<br />
Achtung:<br />
Die angegebenen Abmessungen sind die maximal zulässigen Kartonaußenmaße<br />
(Ausnahme „Einzelversandartikel“, siehe Kapitel 2.7 und „Streckenartikel“,<br />
siehe Kapitel 2.8).<br />
Die Umverpackung darf keine unterschiedlichen Artikel enthalten.<br />
Es sind keine zusätzlichen Sammelverpackungen im Umkarton zulässig.<br />
Der Umkarton ist mit einem Klebestreifen (kein PVC, mind. 50 mm breit) über<br />
die gesamte Kartonlänge zu verschließen.<br />
Eine zusätzliche Umreifung mit einem Kunststoff-Flachband ist nicht zulässig.<br />
Um ein Festkleben des Kartoninhalts am Klebestreifen zu vermeiden und um<br />
die Ware beim Öffnen des Kartons zu schützen ist oben und unten ein<br />
Pappebogen einzulegen.<br />
Die Kartons dürfen nicht überpackt werden um ein Ausbeulen zu vermeiden.<br />
Bei Rest-/Kleinmengen dürfen Mischkartons gebildet werden. Diese bedürfen<br />
allerdings einer separaten Packliste und müssen mit einem roten Aufkleber<br />
(mindestens 300 mm x 200 mm/ Breite x Höhe) und <strong>der</strong> Aufschrift Mischkarton<br />
gekennzeichnet werden.<br />
Des Weiteren gelten die unter 2.1 genannten Vorgaben für gefährliche Güter.<br />
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Kennzeichnung auf <strong>der</strong> Umverpackung:<br />
(gut sichtbare Zeichen o<strong>der</strong> Schriftzüge)<br />
Kartons mit elektronischem Inhalt müssen auf <strong>der</strong> Umverpackung entsprechend<br />
gekennzeichnet werden.<br />
Bei Temperaturanfälligkeit des Artikels (z. B. Schokolade, Leim, Elektroteile)<br />
ist die Umverpackung zu kennzeichnen.<br />
Des Weiteren muss die Umverpackung dieser Artikel für einen Transport für<br />
den Anlieferzeitraum von Oktober bis März für Temperaturen unterhalb des<br />
Gefrierpunkts ausgelegt sein.<br />
Nicht kippen<br />
Vorsicht zerbrechlich<br />
Nur aufrecht stehend lagern<br />
hier Stellkante<br />
Elektroartikel<br />
Temperaturanfälligkeit: nicht über/unter xxx Grad lagern<br />
Beispiele:<br />
2.4 Auszeichnung <strong>der</strong> Umkartons<br />
An jedem Umkarton ist auf <strong>der</strong> Stirnseite unten links ein Stückgutetikett (14-<br />
stellig) anzubringen, das folgende Informationen enthält:<br />
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Musterlayout Stückgutetikett (Ziffern sind nicht verbindlich)<br />
WEFI/JAKO-O<br />
004170 0000355 7<br />
004-170<br />
OBSTGARTEN<br />
Habermaaß GmbH<br />
00355<br />
Menge:<br />
Karton<br />
von<br />
Unsere Artikelnummer = 6 Stellen<br />
Ihre Lieferantennummer bei uns (rechtsbündig mit Nullen) = 7 Stellen<br />
Prüfziffer *) = 1 Stelle<br />
Barcodelänge = 14 Stellen<br />
*)Der Barcode ist ein Code 2/5 Interleaved, Modulo 10, Gewichtung 3/1. Die<br />
Prüfziffer wird ermittelt, durch abwechselndes multiplizieren <strong>der</strong> Ziffern mit dem<br />
Wert 3 und 1. Beginnend von rechts mit dem Wert 3. Im Anschluss wird aus den<br />
Ergebnissen eine Quersumme gebildet. Von dieser Summe erhält man das Modulo<br />
10, indem man berechnet wie oft die Zahl 10 in dieses Ergebnis passt. Für<br />
den nächsten Schritt ist nur <strong>der</strong> verbliebene Restwert zu beachten. Die Prüfziffer<br />
ist dann die Zahl die man erhält wenn man von <strong>der</strong> Zahl 10, den Restwert <strong>der</strong><br />
Moduloberechnung abzieht.<br />
Beispiele:<br />
Artikel<br />
Lieferantennummer<br />
Ziffer 1 9 5 3 2 1 0 0 0 0 2 2 2<br />
gewichtet 3 1 3 1 3 1 3 1 3 1 3 1 3<br />
Ergebnis 3 9 15 3 6 1 0 0 0 0 6 2 6 51<br />
51 : 10 = 5,1 = Restwert = 1<br />
10 – 1 = 9 = Prüfziffer<br />
Artikel<br />
Lieferantennummer<br />
Ziffer 6 9 2 3 2 3 0 0 0 6 2 1 3<br />
gewichtet 3 1 3 1 3 1 3 1 3 1 3 1 3<br />
Ergebnis 18 9 6 3 6 3 0 0 0 6 6 1 9 67<br />
67 : 10 = 6,7 Restwert = 7<br />
10 – 7 = 3 = Prüfziffer<br />
Die Größe des Etiketts ist analog Zweckformetikett 3672.<br />
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Des Weiteren müssen folgende Informationen auf dem Etikett vermerkt sein:<br />
Artikelbezeichnung<br />
Menge an Verkaufseinheiten im Umkarton<br />
Einzelkartonnummer, sowie die Gesamtzahl <strong>der</strong> Kartons<br />
Für verschiedene Größen eines Artikels darf nicht <strong>der</strong>selbe Barcode<br />
verwendet werden<br />
Sollte ein Barcode-Etikett nicht selbst erstellt werden können, so besteht alternativ<br />
die Möglichkeit die Informationen hierzu in unserer Logistikabteilung<br />
anzufragen.<br />
Ein Weglassen des Barcodes ist nur nach Genehmigung unserer Logistikabteilung<br />
erlaubt. In diesem Fall müssen folgende Angaben (via Aufkleber o<strong>der</strong><br />
Aufdruck am Karton) am Umkarton angebracht werden:<br />
Artikel- und Bestellnummer laut unserem Auftrag<br />
Menge (angegeben werden muss die Anzahl <strong>der</strong> Verkaufseinheiten)<br />
Artikelgröße/ -farbe (bei Textilien)<br />
Gesamtzahl <strong>der</strong> Kartons, sowie die Einzelkartonnummer<br />
Die Angaben müssen in schwarzen Lettern (fett), Zeichenhöhe mind. 20mm<br />
angebracht sein.<br />
2.5 Bilden von Transporteinheiten<br />
Die hier genannten Vorgaben gelten nur für den europäischen Landverkehr.<br />
Die einzelnen Umkartons sind in Transporteinheiten (Paletten) zusammenzufassen.<br />
Für die Transporteinheiten müssen Paletten entsprechend <strong>der</strong> in UIC-Norm<br />
435/2 gefor<strong>der</strong>ten Qualität verwendet werden. Vorzugsweise sollte allerdings<br />
eine Anlieferung auf EURO - Tauschpaletten erfolgen.<br />
Die Transporteinheit darf maximal 1300 mm hoch sein (inkl. Palette) und an<br />
keiner Seite überstehen/ überbaut sein.<br />
Ausnahmen bilden Modelieferungen. Hier darf von <strong>der</strong> vorgegebenen Maximalhöhe<br />
abgewichen werden.<br />
Jede Transporteinheit ist mit Folie zu umwickeln und mit einem Foliendeckel<br />
zu versehen.<br />
Das Gewicht einer Transporteinheit darf maximal 800 kg betragen.<br />
Son<strong>der</strong>heiten: „Einzelversandartikel“, siehe Kapitel 2.7 und „Streckenartikel“,<br />
siehe Kapitel 2.8<br />
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2.5.1 Kleinsendungen<br />
Bis zu einer Sendungsgröße von 10 Einzelpaketen, die alle innerhalb <strong>der</strong><br />
genannten maximalen Abmessungen liegen. Für diese Sendungen gibt es<br />
spezifische Versandanweisungen, welche in Kapitel 3 aufgeführt sind.<br />
Gewicht pro Karton: 31,5 kg max.<br />
Länge: 175 cm max.<br />
Gurtmaß: 300 cm max.<br />
Definition Gurtmaß:<br />
Gurtmaß = 1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe<br />
2.5.2 Containersendungen<br />
Der Container muss bei FCL–Sendungen entsprechend folgen<strong>der</strong> Punkte<br />
beladen werden:<br />
Eine ausgewogene Gewichtsverteilung muss vorhanden sein<br />
Die Kartons müssen entsprechend unserer Bestellnummern sortiert<br />
werden<br />
Innerhalb <strong>der</strong> einzelnen Bestellnummern ist nach Artikelnummer zu<br />
sortieren<br />
LCL – Sendungen müssen generell auf Paletten geliefert werden.<br />
2.6 Auszeichnung <strong>der</strong> Transporteinheiten<br />
Auf je<strong>der</strong> Transporteinheit ist ein Aufkleber an <strong>der</strong> Außenfolie anzubringen, <strong>der</strong><br />
folgende Informationen enthält:<br />
Absen<strong>der</strong> (inkl. Adresse)<br />
Empfänger<br />
Gesamtzahl <strong>der</strong> Umkartons auf <strong>der</strong> Transporteinheit<br />
Gesamtzahl <strong>der</strong> Transporteinheiten, sowie die Nummer <strong>der</strong><br />
Einzeltransporteinheit<br />
2.7 Einzelversand<br />
Ergänzende Son<strong>der</strong>regelungen für Einzelversandartikel zu den vorherigen Kapiteln.<br />
Die Information ob ein Artikel als Einzelversandartikel deklariert wird, erhalten Sie<br />
mit dem Auftrag durch unsere Einkaufsabteilung.<br />
Auf eine beson<strong>der</strong>es sichere und den Angaben entsprechende Artikelverpackung<br />
ist zu achten, da es sich gleichzeitig um die Verkaufsverpackung handelt.<br />
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Bilden von Transporteinheiten<br />
Die Transporteinheit darf maximal 1900 mm hoch sein (inkl. Palette).<br />
Sofern die Artikelbeschaffenheit nicht für die Größe einer Palette nach UIC –<br />
Norm 435/2 geeignet ist kann alternativ auch eine an<strong>der</strong>e Palette/<br />
Palettenmaße verwendet werden.<br />
2.8 Streckenartikel<br />
Ergänzende Son<strong>der</strong>regelungen für Streckenartikel zu den vorherigen Kapiteln.<br />
Die Information ob ein Artikel als Streckenartikel deklariert wird, erhalten Sie mit<br />
dem Auftrag durch unsere Einkaufsabteilung (Hinweis auf Direktlieferung zu angegebener<br />
Anschrift).<br />
Auszeichnen <strong>der</strong> Artikelverpackung<br />
Unsere Artikelnummer<br />
Unsere Artikelbezeichnung<br />
Unsere Auftragsnummer<br />
Bilden von Transporteinheiten<br />
Sofern die Artikelbeschaffenheit für das Bilden von Transporteinheiten nicht genügend<br />
ist, können die Artikel lose geliefert werden. Hierbei ist allerdings eine<br />
ausreichende Artikelverpackung zwingend notwendig, da es sich gleichzeitig um<br />
die Verkaufsverpackung handelt.<br />
In den Papieren o<strong>der</strong> auf dem Aufkleber darf Ihre Lieferantenadresse keinesfalls<br />
erscheinen.<br />
Weitere Informationen zu Streckenartikeln erhalten Sie in einer geson<strong>der</strong>ten Versandanweisung<br />
auf unserer Lieferantenplattform (siehe Kapitell 3.2.1).<br />
3. Verladung und Versand<br />
3.1 Lieferschein<br />
Je<strong>der</strong> Warensendung an die <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong> muss ein Lieferschein entsprechend<br />
unserer Vorgaben beiliegen. Der Lieferschein muss an einer Transporteinheit<br />
o<strong>der</strong> Kleinsendung deutlich sichtbar und gegen äußere Einflüsse geschützt<br />
angebracht werden.<br />
Folgende Informationen müssen darauf enthalten sein:<br />
Absen<strong>der</strong> mit kompletter Adresse<br />
Unsere Bestellnummer, sowie Auftragsnummer (soweit angegeben)<br />
Artikelnummer, bzw. Artikelvariantennummer <strong>der</strong> <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong><br />
Bezeichnung des Artikels, bzw. <strong>der</strong> Artikelvariante<br />
Angelieferte Menge (geor<strong>der</strong>te Verkaufseinheiten, sowie die Einzelmenge)<br />
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3.2 Avisierung<br />
3.2.1 Europäischer Landverkehr<br />
Jede Warensendung (ausgenommen Kleinsendungen) muss, sobald <strong>der</strong><br />
geplante Übergabetermin an den Dienstleister feststeht, <strong>der</strong> <strong>HABA</strong>-<br />
<strong>Firmenfamilie</strong> per Mail an folgende Adresse avisiert werden:<br />
wareneingang@wehrfritz.de<br />
Das Avis muss folgende Informationen enthalten:<br />
geplanter Übergabetermin an den Dienstleister<br />
geplante Anlieferadresse<br />
Anzahl <strong>der</strong> Transporteinheiten/Kleinsendungen<br />
Bestellnummern <strong>der</strong> <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong>, sowie Auftragsnummern<br />
(soweit angegeben)<br />
Ein Vordruckformular für Avisierungen finden Sie auf unserem Lieferantenportal<br />
(www.haba.de/supplier und www.wehrfritz.de/supplier) o<strong>der</strong><br />
können unter <strong>der</strong> o. g. Adresse anfor<strong>der</strong>n.<br />
Sollten binnen 24 Stunden nach <strong>der</strong> Anmeldung keine an<strong>der</strong>en Anweisungen<br />
bezüglich <strong>der</strong> Lieferadresse erfolgen, gelten die in Kapitel 4 gemachten<br />
Vorgaben.<br />
Eine Preisangabe darf in keinem Fall auf dem Lieferavis enthalten sein.<br />
Anlieferungen sollen mit einem rampenfähigen Fahrzeug erfolgen. Bei<br />
Nichteinhaltung müssen Wartezeiten bei <strong>der</strong> Entladung in Kauf genommen<br />
werden.<br />
3.2.2 See-/ Luftfrachtverkehr<br />
Eine Avisierung speziell durch Lieferanten soll nicht stattfinden, da hier<br />
die Anmeldung/Terminabsprache direkt mit dem Dienstleister erfolgt.<br />
3.3 Versand<br />
Sofern die <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong> als Frachtzahler vereinbart wurde, gelten folgende<br />
Vorgaben:<br />
Bei <strong>der</strong> Übergabe an den entsprechenden Dienstleister sind immer unsere<br />
Bestellnummern und – falls angegeben – Auftragsnummern als Referenz anzugeben.<br />
Die Information über den auszuwählenden Dienstleister erhalten Sie mit unserer<br />
Bestellung o<strong>der</strong> auf dem Lieferantenportal.<br />
Die Ansprechpartner <strong>der</strong> Dienstleister vor Ort erhalten Sie bei Bedarf von unserer<br />
Logistikabteilung.<br />
Dokumenten-/Musterversand:<br />
Übergabe an den von uns genannten Dienstleister<br />
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4. Allgemeines<br />
4.1 Öffnungszeiten Wareneingang<br />
Unsere Warenannahmezeiten sind:<br />
Montag – Freitag von 7:00 – 12:00 und 13:00 – 16:15 Uhr<br />
4.2 Kontakt- und Lieferadressen<br />
Kontakt Logistikabteilung:<br />
Mail: wareneingang@wehrfritz.de<br />
Bei Fragen zu den VVS wenden Sie sich bitte an die Logistikabteilung. Hier können<br />
Sie sich abweichende Regelungen vor <strong>der</strong> Lieferung schriftlich einholen.<br />
Lieferanschrift:<br />
Wehrfritz GmbH<br />
Wareneingang 4.1<br />
Werner-von-Siemens-Straße 23<br />
96476 Bad Rodach<br />
Lieferanschrift Einzelversandartikel:<br />
Außenlager Wehrfritz GmbH<br />
Altenhofer Straße 19<br />
96479 Weitramsdorf<br />
Die Rechnungsanschrift entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweiligen Bestellung.<br />
AA-1002.2 Verpackungsvorschrift Seite 12 von 12<br />
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