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Verpackungsvorschriften der HABA-Firmenfamilie

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<strong>Verpackungsvorschriften</strong> <strong>der</strong> <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong><br />

Stand: 27. Mai 2009<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Grundsätzliches ................................................................................................... 2<br />

1.1 Unsere Umweltpolitik als Grundlage ............................................................ 2<br />

1.2 Ökologische Verpackungsanfor<strong>der</strong>ungen .................................................... 2<br />

1.3 Kennzeichnung Kunststoff-Verpackungen ................................................... 3<br />

1.4 Konsequenzen für Lieferanten ..................................................................... 3<br />

2. Verpackung und Auszeichnung ........................................................................... 4<br />

2.1 Artikelverpackung ........................................................................................ 4<br />

2.2 Auszeichnen <strong>der</strong> Artikelverpackung ............................................................. 4<br />

2.3 Kartonmaße/ Umverpackung ....................................................................... 5<br />

2.4 Auszeichnung <strong>der</strong> Umkartons ...................................................................... 6<br />

2.5 Bilden von Transporteinheiten ..................................................................... 8<br />

2.5.1 Kleinsendungen ................................................................................ 9<br />

2.5.2 Containersendungen ......................................................................... 9<br />

2.6 Auszeichnung <strong>der</strong> Transporteinheiten ......................................................... 9<br />

2.7 Einzelversand .............................................................................................. 9<br />

2.8 Streckenartikel ............................................................................................10<br />

3. Verladung und Versand ......................................................................................10<br />

3.1 Lieferschein ................................................................................................10<br />

3.2 Avisierung ...................................................................................................11<br />

3.2.1 Europäischer Landverkehr ...............................................................11<br />

3.2.2 See-/ Luftfrachtverkehr .....................................................................11<br />

3.3 Versand ......................................................................................................11<br />

4. Allgemeines ........................................................................................................12<br />

4.1 Öffnungszeiten Wareneingang ...................................................................12<br />

4.2 Kontakt- und Lieferadressen .......................................................................12<br />

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für externe Partner 090527


1. Grundsätzliches<br />

1.1 Unsere Umweltpolitik als Grundlage<br />

Umweltschutz ist für uns ein wichtiger Bestandteil <strong>der</strong> Unternehmenspolitik <strong>der</strong><br />

<strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong>. Unsere Lieferanten werden in die Umweltpolitik unserer<br />

<strong>Firmenfamilie</strong> mit einbezogen. Die einschlägigen Umweltgesetze und Vorschriften<br />

haben hohen Stellenwert und werden eingehalten. Rohstoffeinsatz und Abfallmengen<br />

werden laufend ermittelt, bewertet und minimiert. Wir verpflichten<br />

uns, die Umweltauswirkungen in einem solchen Maß zu verringern, wie es sich<br />

mit den wirtschaftlich vertretbaren Anwendungen <strong>der</strong> besten verfügbaren Technik<br />

erreichen lässt.<br />

Sie als Lieferant unterstützen uns mit <strong>der</strong> Einhaltung unserer VVS nicht nur im<br />

Umweltschutz, son<strong>der</strong>n auch bei <strong>der</strong> Gewährleistung reibungsloser Abläufe und<br />

kontinuierlicher Verbesserung unserer Geschwindigkeit.<br />

Denn nur bei korrekten Lieferpapieren und genauer Lieferung <strong>der</strong> Waren ist ein<br />

reibungsloser Ablauf in unserem Haus garantiert, was wie<strong>der</strong>um die zügige Zahlungsabwicklung<br />

unterstützt.<br />

1.2 Ökologische Verpackungsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

Verwenden Sie keine überdimensionierten Umverpackungen, son<strong>der</strong>n nur<br />

soviel, dass <strong>der</strong> Schutz des Artikels gewährleistet ist.<br />

Verpackungen dürfen laut Verpackungsverordnung nur in Verkehr gebracht<br />

werden, wenn die Schwermetallkonzentration (Blei, Cadmium, Quecksilber<br />

und Chrom VI) kumulativ den Grenzwert von 100 Milligramm pro Kilogramm<br />

nicht überschreitet.<br />

Weiterhin dürfen die Produkte und/ o<strong>der</strong> Verpackungen keine<br />

Dimethylfumarat–Konzentration aufweisen, die höher als 0,1 mg/kg des<br />

Gewichts des Produkts o<strong>der</strong> Produktteils wiegt.<br />

Die Verpackung muss folgende Aspekte erfüllen:<br />

Kunststoff: keine PVC-Anteile<br />

Holz:<br />

keine Imprägniermittel<br />

Papier/ Pappe: keine schwermetallhaltigen Druckfarben<br />

Die Verpackung sollte folgende Aspekte erfüllen:<br />

Kunststoff: kein PUR-Schaum<br />

Holz:<br />

keine Span- und Tischlerplatten<br />

Papier/ Pappe: keine Verbundstoffe (z. B. Pappe/ Kunststoff)<br />

Größtmöglicher Anteil an recycelbaren Materialien.<br />

Verwenden Sie ausschließlich Pappe zum Ausfüllen von Hohlräumen (um<br />

Styropor zu vermeiden) und Folienverpackungen aus PE-LD-Material.<br />

Bevorzugt wird Zellstoff aus nachhaltig bewirtschafteten Waldgebieten<br />

(FSC-zertifiziert) und aus <strong>der</strong> Sulfitherstellung (kein Sulfatzellstoff).<br />

Der Lieferant steht dafür ein, dass seine Lieferungen den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung<br />

und Beschränkung chemischer Stoffe („REACH-Verordnung“) entsprechen.<br />

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1.3 Kennzeichnung Kunststoff-Verpackungen<br />

Kennzeichnen Sie die Verpackungen bitte gut lesbar nach DIN 6120, um die<br />

Trennung zu erleichtern.<br />

Beispiele:<br />

PE-LD (LDPE):<br />

Polyethylen niedriger Dichte<br />

PE-HD (HDPE):<br />

Polyethylen hoher Dichte<br />

PS:<br />

Polystyrol<br />

PP:<br />

Polypropylen<br />

PET:<br />

Polyethylenterephtalat<br />

1.4 Konsequenzen für Lieferanten<br />

Die Einhaltung <strong>der</strong> VVS wird regelmäßig und dauerhaft geprüft. Bei Nichteinhaltung<br />

<strong>der</strong> VVS werden die dadurch entstehenden Kosten an Sie weiterberechnet.<br />

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Einkaufsbedingungen.<br />

Die Versandvorschriften sind ein Teil unserer Einkaufsbedingungen.<br />

Bei Fragen zu den Versandvorschriften wenden Sie sich bitte an die in Kapitel<br />

4.2 angegebene Adresse.<br />

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2. Verpackung und Auszeichnung<br />

2.1 Artikelverpackung<br />

Je<strong>der</strong> Artikel muss einzeln o<strong>der</strong> entsprechend unserer in <strong>der</strong> Bestellung angegebenen<br />

Verkaufseinheit verpackt werden.<br />

Die Verpackung muss den Artikel schützen. An<strong>der</strong>e Artikel dürfen nicht beschädigt<br />

werden.<br />

Die Artikel sollen vor Druck-, Stoß- und Fallschäden gesichert sein.<br />

Scharfkantige und spitze Gegenstände dürfen die Verpackung nicht durchstoßen.<br />

Die Verpackung muss ausreichend verschlossen sein.<br />

Bei gefährlichen Gütern sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten<br />

und Verschlüsse mit Kin<strong>der</strong>sicherung zu verwenden (DIN 55 559). Die vorgeschriebenen<br />

Warnsymbole sind anzubringen. Flüssigkeitsbehälter sind vor<br />

Auslaufen zu sichern und entsprechend zu kennzeichnen.<br />

Die Verpackung sollte so konzipiert sein, dass auch bei eventueller Rücksendung<br />

eines Artikels durch unsere Kunden ein ausreichen<strong>der</strong> Transportschutz<br />

gewährleistet ist.<br />

Die Artikelverpackung soll nur so groß sein, wie es für den Artikelschutz nötig<br />

ist.<br />

Unansehnliche Packmittel (z. B. Zeitungspapier) dürfen nicht verwendet werden.<br />

Artikelzubehör und Artikelbeilagen (z. B. Gebrauchsanweisungen, Aufbauanleitungen)<br />

müssen beim Auspacken leicht auffindbar sein und als Erstes entnommen<br />

werden können.<br />

Die Verpackung darf nicht ohne Genehmigung geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Es erfolgt keine Gewährleistung, dass bei einer Rücksendung <strong>der</strong> Ware die<br />

angelieferten Verpackungseinheiten eingehalten werden können.<br />

2.2 Auszeichnen <strong>der</strong> Artikelverpackung<br />

Auf <strong>der</strong> Artikelverpackung müssen folgende Informationen via Aufkleber angebracht<br />

werden:<br />

- unsere Artikelnummer<br />

- unsere Artikelbezeichnung<br />

- die Größe <strong>der</strong> von uns bestellten Verpackungseinheit<br />

- die Artikelvariante (Größe/ Farbe) bei Textilien<br />

Bei Bedarf muss zusätzlich ein EAN–Code angebracht werden. Die Informationen,<br />

sowie die spezifischen Vorgaben hierzu erhalten Sie mit unserer Bestellung.<br />

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Müller<br />

Menge<br />

96 474 Rodach<br />

195 321 222 1<br />

Die Umkartons <strong>der</strong> Ware müssen zwischen folgenden Außenabmessungen liegen:<br />

Minimal: 450 mm x 300 mm x 200 mm (Länge x Breite x Höhe)<br />

Maximal: 600 mm x 400 mm x 400 mm (Länge x Breite x Höhe)<br />

Kolli-<br />

Nr.<br />

92<br />

Menge<br />

Latzhose Müller Balingen 222 blau/weiß<br />

195 222 Müller Balingen 321 222 1<br />

96 Latzhose Balingen 474 Rodach blau/weiß Kolli- 195 92 222 321 222<br />

Nr.<br />

Kolli-<br />

Nr.<br />

Latzhose blau/weiß Menge 92<br />

2.3 Kartonmaße/ Umverpackung<br />

max. Kolli<br />

jede Zwischengröße,<br />

z. B. 300x400x600<br />

min. Kolli<br />

600<br />

600<br />

450<br />

400<br />

JAKO-O<br />

300<br />

195 - 321<br />

JAKO-O<br />

195 - 321<br />

200<br />

195 - 321<br />

96 474 Rodach<br />

JAKO-O<br />

400<br />

400<br />

300<br />

Die Kartons dürfen mit Umverpackung wie folgt wiegen:<br />

Minimal: 0,5 kg<br />

Maximal: 25 kg<br />

Die Wellpappequalität muss für eine Stapelhöhe von 1200 mm geeignet sein<br />

und muss – unter Berücksichtigung des Bruttogewichts und <strong>der</strong> Transportbeanspruchung<br />

– unbeschädigt und nicht deformiert bei uns angeliefert werden.<br />

Achtung:<br />

Die angegebenen Abmessungen sind die maximal zulässigen Kartonaußenmaße<br />

(Ausnahme „Einzelversandartikel“, siehe Kapitel 2.7 und „Streckenartikel“,<br />

siehe Kapitel 2.8).<br />

Die Umverpackung darf keine unterschiedlichen Artikel enthalten.<br />

Es sind keine zusätzlichen Sammelverpackungen im Umkarton zulässig.<br />

Der Umkarton ist mit einem Klebestreifen (kein PVC, mind. 50 mm breit) über<br />

die gesamte Kartonlänge zu verschließen.<br />

Eine zusätzliche Umreifung mit einem Kunststoff-Flachband ist nicht zulässig.<br />

Um ein Festkleben des Kartoninhalts am Klebestreifen zu vermeiden und um<br />

die Ware beim Öffnen des Kartons zu schützen ist oben und unten ein<br />

Pappebogen einzulegen.<br />

Die Kartons dürfen nicht überpackt werden um ein Ausbeulen zu vermeiden.<br />

Bei Rest-/Kleinmengen dürfen Mischkartons gebildet werden. Diese bedürfen<br />

allerdings einer separaten Packliste und müssen mit einem roten Aufkleber<br />

(mindestens 300 mm x 200 mm/ Breite x Höhe) und <strong>der</strong> Aufschrift Mischkarton<br />

gekennzeichnet werden.<br />

Des Weiteren gelten die unter 2.1 genannten Vorgaben für gefährliche Güter.<br />

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Kennzeichnung auf <strong>der</strong> Umverpackung:<br />

(gut sichtbare Zeichen o<strong>der</strong> Schriftzüge)<br />

Kartons mit elektronischem Inhalt müssen auf <strong>der</strong> Umverpackung entsprechend<br />

gekennzeichnet werden.<br />

Bei Temperaturanfälligkeit des Artikels (z. B. Schokolade, Leim, Elektroteile)<br />

ist die Umverpackung zu kennzeichnen.<br />

Des Weiteren muss die Umverpackung dieser Artikel für einen Transport für<br />

den Anlieferzeitraum von Oktober bis März für Temperaturen unterhalb des<br />

Gefrierpunkts ausgelegt sein.<br />

Nicht kippen<br />

Vorsicht zerbrechlich<br />

Nur aufrecht stehend lagern<br />

hier Stellkante<br />

Elektroartikel<br />

Temperaturanfälligkeit: nicht über/unter xxx Grad lagern<br />

Beispiele:<br />

2.4 Auszeichnung <strong>der</strong> Umkartons<br />

An jedem Umkarton ist auf <strong>der</strong> Stirnseite unten links ein Stückgutetikett (14-<br />

stellig) anzubringen, das folgende Informationen enthält:<br />

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Musterlayout Stückgutetikett (Ziffern sind nicht verbindlich)<br />

WEFI/JAKO-O<br />

004170 0000355 7<br />

004-170<br />

OBSTGARTEN<br />

Habermaaß GmbH<br />

00355<br />

Menge:<br />

Karton<br />

von<br />

Unsere Artikelnummer = 6 Stellen<br />

Ihre Lieferantennummer bei uns (rechtsbündig mit Nullen) = 7 Stellen<br />

Prüfziffer *) = 1 Stelle<br />

Barcodelänge = 14 Stellen<br />

*)Der Barcode ist ein Code 2/5 Interleaved, Modulo 10, Gewichtung 3/1. Die<br />

Prüfziffer wird ermittelt, durch abwechselndes multiplizieren <strong>der</strong> Ziffern mit dem<br />

Wert 3 und 1. Beginnend von rechts mit dem Wert 3. Im Anschluss wird aus den<br />

Ergebnissen eine Quersumme gebildet. Von dieser Summe erhält man das Modulo<br />

10, indem man berechnet wie oft die Zahl 10 in dieses Ergebnis passt. Für<br />

den nächsten Schritt ist nur <strong>der</strong> verbliebene Restwert zu beachten. Die Prüfziffer<br />

ist dann die Zahl die man erhält wenn man von <strong>der</strong> Zahl 10, den Restwert <strong>der</strong><br />

Moduloberechnung abzieht.<br />

Beispiele:<br />

Artikel<br />

Lieferantennummer<br />

Ziffer 1 9 5 3 2 1 0 0 0 0 2 2 2<br />

gewichtet 3 1 3 1 3 1 3 1 3 1 3 1 3<br />

Ergebnis 3 9 15 3 6 1 0 0 0 0 6 2 6 51<br />

51 : 10 = 5,1 = Restwert = 1<br />

10 – 1 = 9 = Prüfziffer<br />

Artikel<br />

Lieferantennummer<br />

Ziffer 6 9 2 3 2 3 0 0 0 6 2 1 3<br />

gewichtet 3 1 3 1 3 1 3 1 3 1 3 1 3<br />

Ergebnis 18 9 6 3 6 3 0 0 0 6 6 1 9 67<br />

67 : 10 = 6,7 Restwert = 7<br />

10 – 7 = 3 = Prüfziffer<br />

Die Größe des Etiketts ist analog Zweckformetikett 3672.<br />

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Des Weiteren müssen folgende Informationen auf dem Etikett vermerkt sein:<br />

Artikelbezeichnung<br />

Menge an Verkaufseinheiten im Umkarton<br />

Einzelkartonnummer, sowie die Gesamtzahl <strong>der</strong> Kartons<br />

Für verschiedene Größen eines Artikels darf nicht <strong>der</strong>selbe Barcode<br />

verwendet werden<br />

Sollte ein Barcode-Etikett nicht selbst erstellt werden können, so besteht alternativ<br />

die Möglichkeit die Informationen hierzu in unserer Logistikabteilung<br />

anzufragen.<br />

Ein Weglassen des Barcodes ist nur nach Genehmigung unserer Logistikabteilung<br />

erlaubt. In diesem Fall müssen folgende Angaben (via Aufkleber o<strong>der</strong><br />

Aufdruck am Karton) am Umkarton angebracht werden:<br />

Artikel- und Bestellnummer laut unserem Auftrag<br />

Menge (angegeben werden muss die Anzahl <strong>der</strong> Verkaufseinheiten)<br />

Artikelgröße/ -farbe (bei Textilien)<br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> Kartons, sowie die Einzelkartonnummer<br />

Die Angaben müssen in schwarzen Lettern (fett), Zeichenhöhe mind. 20mm<br />

angebracht sein.<br />

2.5 Bilden von Transporteinheiten<br />

Die hier genannten Vorgaben gelten nur für den europäischen Landverkehr.<br />

Die einzelnen Umkartons sind in Transporteinheiten (Paletten) zusammenzufassen.<br />

Für die Transporteinheiten müssen Paletten entsprechend <strong>der</strong> in UIC-Norm<br />

435/2 gefor<strong>der</strong>ten Qualität verwendet werden. Vorzugsweise sollte allerdings<br />

eine Anlieferung auf EURO - Tauschpaletten erfolgen.<br />

Die Transporteinheit darf maximal 1300 mm hoch sein (inkl. Palette) und an<br />

keiner Seite überstehen/ überbaut sein.<br />

Ausnahmen bilden Modelieferungen. Hier darf von <strong>der</strong> vorgegebenen Maximalhöhe<br />

abgewichen werden.<br />

Jede Transporteinheit ist mit Folie zu umwickeln und mit einem Foliendeckel<br />

zu versehen.<br />

Das Gewicht einer Transporteinheit darf maximal 800 kg betragen.<br />

Son<strong>der</strong>heiten: „Einzelversandartikel“, siehe Kapitel 2.7 und „Streckenartikel“,<br />

siehe Kapitel 2.8<br />

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2.5.1 Kleinsendungen<br />

Bis zu einer Sendungsgröße von 10 Einzelpaketen, die alle innerhalb <strong>der</strong><br />

genannten maximalen Abmessungen liegen. Für diese Sendungen gibt es<br />

spezifische Versandanweisungen, welche in Kapitel 3 aufgeführt sind.<br />

Gewicht pro Karton: 31,5 kg max.<br />

Länge: 175 cm max.<br />

Gurtmaß: 300 cm max.<br />

Definition Gurtmaß:<br />

Gurtmaß = 1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe<br />

2.5.2 Containersendungen<br />

Der Container muss bei FCL–Sendungen entsprechend folgen<strong>der</strong> Punkte<br />

beladen werden:<br />

Eine ausgewogene Gewichtsverteilung muss vorhanden sein<br />

Die Kartons müssen entsprechend unserer Bestellnummern sortiert<br />

werden<br />

Innerhalb <strong>der</strong> einzelnen Bestellnummern ist nach Artikelnummer zu<br />

sortieren<br />

LCL – Sendungen müssen generell auf Paletten geliefert werden.<br />

2.6 Auszeichnung <strong>der</strong> Transporteinheiten<br />

Auf je<strong>der</strong> Transporteinheit ist ein Aufkleber an <strong>der</strong> Außenfolie anzubringen, <strong>der</strong><br />

folgende Informationen enthält:<br />

Absen<strong>der</strong> (inkl. Adresse)<br />

Empfänger<br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> Umkartons auf <strong>der</strong> Transporteinheit<br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> Transporteinheiten, sowie die Nummer <strong>der</strong><br />

Einzeltransporteinheit<br />

2.7 Einzelversand<br />

Ergänzende Son<strong>der</strong>regelungen für Einzelversandartikel zu den vorherigen Kapiteln.<br />

Die Information ob ein Artikel als Einzelversandartikel deklariert wird, erhalten Sie<br />

mit dem Auftrag durch unsere Einkaufsabteilung.<br />

Auf eine beson<strong>der</strong>es sichere und den Angaben entsprechende Artikelverpackung<br />

ist zu achten, da es sich gleichzeitig um die Verkaufsverpackung handelt.<br />

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Bilden von Transporteinheiten<br />

Die Transporteinheit darf maximal 1900 mm hoch sein (inkl. Palette).<br />

Sofern die Artikelbeschaffenheit nicht für die Größe einer Palette nach UIC –<br />

Norm 435/2 geeignet ist kann alternativ auch eine an<strong>der</strong>e Palette/<br />

Palettenmaße verwendet werden.<br />

2.8 Streckenartikel<br />

Ergänzende Son<strong>der</strong>regelungen für Streckenartikel zu den vorherigen Kapiteln.<br />

Die Information ob ein Artikel als Streckenartikel deklariert wird, erhalten Sie mit<br />

dem Auftrag durch unsere Einkaufsabteilung (Hinweis auf Direktlieferung zu angegebener<br />

Anschrift).<br />

Auszeichnen <strong>der</strong> Artikelverpackung<br />

Unsere Artikelnummer<br />

Unsere Artikelbezeichnung<br />

Unsere Auftragsnummer<br />

Bilden von Transporteinheiten<br />

Sofern die Artikelbeschaffenheit für das Bilden von Transporteinheiten nicht genügend<br />

ist, können die Artikel lose geliefert werden. Hierbei ist allerdings eine<br />

ausreichende Artikelverpackung zwingend notwendig, da es sich gleichzeitig um<br />

die Verkaufsverpackung handelt.<br />

In den Papieren o<strong>der</strong> auf dem Aufkleber darf Ihre Lieferantenadresse keinesfalls<br />

erscheinen.<br />

Weitere Informationen zu Streckenartikeln erhalten Sie in einer geson<strong>der</strong>ten Versandanweisung<br />

auf unserer Lieferantenplattform (siehe Kapitell 3.2.1).<br />

3. Verladung und Versand<br />

3.1 Lieferschein<br />

Je<strong>der</strong> Warensendung an die <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong> muss ein Lieferschein entsprechend<br />

unserer Vorgaben beiliegen. Der Lieferschein muss an einer Transporteinheit<br />

o<strong>der</strong> Kleinsendung deutlich sichtbar und gegen äußere Einflüsse geschützt<br />

angebracht werden.<br />

Folgende Informationen müssen darauf enthalten sein:<br />

Absen<strong>der</strong> mit kompletter Adresse<br />

Unsere Bestellnummer, sowie Auftragsnummer (soweit angegeben)<br />

Artikelnummer, bzw. Artikelvariantennummer <strong>der</strong> <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong><br />

Bezeichnung des Artikels, bzw. <strong>der</strong> Artikelvariante<br />

Angelieferte Menge (geor<strong>der</strong>te Verkaufseinheiten, sowie die Einzelmenge)<br />

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3.2 Avisierung<br />

3.2.1 Europäischer Landverkehr<br />

Jede Warensendung (ausgenommen Kleinsendungen) muss, sobald <strong>der</strong><br />

geplante Übergabetermin an den Dienstleister feststeht, <strong>der</strong> <strong>HABA</strong>-<br />

<strong>Firmenfamilie</strong> per Mail an folgende Adresse avisiert werden:<br />

wareneingang@wehrfritz.de<br />

Das Avis muss folgende Informationen enthalten:<br />

geplanter Übergabetermin an den Dienstleister<br />

geplante Anlieferadresse<br />

Anzahl <strong>der</strong> Transporteinheiten/Kleinsendungen<br />

Bestellnummern <strong>der</strong> <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong>, sowie Auftragsnummern<br />

(soweit angegeben)<br />

Ein Vordruckformular für Avisierungen finden Sie auf unserem Lieferantenportal<br />

(www.haba.de/supplier und www.wehrfritz.de/supplier) o<strong>der</strong><br />

können unter <strong>der</strong> o. g. Adresse anfor<strong>der</strong>n.<br />

Sollten binnen 24 Stunden nach <strong>der</strong> Anmeldung keine an<strong>der</strong>en Anweisungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Lieferadresse erfolgen, gelten die in Kapitel 4 gemachten<br />

Vorgaben.<br />

Eine Preisangabe darf in keinem Fall auf dem Lieferavis enthalten sein.<br />

Anlieferungen sollen mit einem rampenfähigen Fahrzeug erfolgen. Bei<br />

Nichteinhaltung müssen Wartezeiten bei <strong>der</strong> Entladung in Kauf genommen<br />

werden.<br />

3.2.2 See-/ Luftfrachtverkehr<br />

Eine Avisierung speziell durch Lieferanten soll nicht stattfinden, da hier<br />

die Anmeldung/Terminabsprache direkt mit dem Dienstleister erfolgt.<br />

3.3 Versand<br />

Sofern die <strong>HABA</strong>-<strong>Firmenfamilie</strong> als Frachtzahler vereinbart wurde, gelten folgende<br />

Vorgaben:<br />

Bei <strong>der</strong> Übergabe an den entsprechenden Dienstleister sind immer unsere<br />

Bestellnummern und – falls angegeben – Auftragsnummern als Referenz anzugeben.<br />

Die Information über den auszuwählenden Dienstleister erhalten Sie mit unserer<br />

Bestellung o<strong>der</strong> auf dem Lieferantenportal.<br />

Die Ansprechpartner <strong>der</strong> Dienstleister vor Ort erhalten Sie bei Bedarf von unserer<br />

Logistikabteilung.<br />

Dokumenten-/Musterversand:<br />

Übergabe an den von uns genannten Dienstleister<br />

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4. Allgemeines<br />

4.1 Öffnungszeiten Wareneingang<br />

Unsere Warenannahmezeiten sind:<br />

Montag – Freitag von 7:00 – 12:00 und 13:00 – 16:15 Uhr<br />

4.2 Kontakt- und Lieferadressen<br />

Kontakt Logistikabteilung:<br />

Mail: wareneingang@wehrfritz.de<br />

Bei Fragen zu den VVS wenden Sie sich bitte an die Logistikabteilung. Hier können<br />

Sie sich abweichende Regelungen vor <strong>der</strong> Lieferung schriftlich einholen.<br />

Lieferanschrift:<br />

Wehrfritz GmbH<br />

Wareneingang 4.1<br />

Werner-von-Siemens-Straße 23<br />

96476 Bad Rodach<br />

Lieferanschrift Einzelversandartikel:<br />

Außenlager Wehrfritz GmbH<br />

Altenhofer Straße 19<br />

96479 Weitramsdorf<br />

Die Rechnungsanschrift entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweiligen Bestellung.<br />

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