Spezial-Straf-Rechtsschutz - Concordia Versicherungsgruppe
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Sicherheit für Menschen<br />
´´´´´<br />
Ihr DurchsetzungsVermögen:<br />
<strong>Concordia</strong> –<br />
<strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
INFORMATION & BERATUNG<br />
<strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherungs-Aktiengesellschaft
Warum<br />
<strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<br />
<strong>Rechtsschutz</strong>?<br />
Der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> bietet<br />
Versicherungsschutz, wenn die Staatsanwaltschaft<br />
eine angeblich vorsätzlich<br />
begangene <strong>Straf</strong>tat vorwirft.<br />
In einem solchen Fall kann der übliche<br />
Allgemeine <strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>, der Teil<br />
einer jeden <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung für<br />
Firmen, Landwirte, Freiberufler, sonstige<br />
Gewerbetreibende, für Unternehmensleiter<br />
und Arbeitnehmer ist, nicht helfen.<br />
Der Allgemeine <strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> sieht den<br />
Versicherungsschutz im Grundsatz nur dann<br />
vor, wenn dem Versicherten eine fahrlässig<br />
begangene <strong>Straf</strong>tat vorgeworfen wird.<br />
Der Allgemeine <strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> ist aus<br />
diesem Grunde heute nicht mehr ausreichend.<br />
Die Staatsanwaltschaft begnügt sich bei<br />
schwerwiegenden Vorwürfen nicht mehr<br />
damit, nach entsprechenden Ermittlungen<br />
Anklage* wegen einer fahrlässig<br />
begangenen <strong>Straf</strong>tat zu erheben. Sie<br />
geht stattdessen von vornherein von einer<br />
vorsätzlich begangenen <strong>Straf</strong>tat aus,<br />
die der Beschuldigte zumindest „billigend<br />
in Kauf genommen“ hat.<br />
Bei vielen Delikten kommt ohnehin nur eine<br />
Anklage wegen Vorsatzes in Betracht, weil<br />
die jeweilige Gesetzesbestimmung allein<br />
ein vorsätzliches Verhalten als strafbar<br />
bezeichnet.<br />
Nur der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> kann hier<br />
helfen!<br />
* Ein <strong>Straf</strong>befehl steht einer Anklage gleich.<br />
Wer erhält den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<br />
<strong>Rechtsschutz</strong>?<br />
A<br />
B<br />
C<br />
D<br />
E<br />
Der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> kommt für Betriebe, Unternehmen und Praxen in Betracht,<br />
die mit ihrer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung in erster Linie sicherstellen wollen, dass die Geschäftsführer,<br />
Vorstandsmitglieder oder Inhaber bei Ausübung ihrer Berufstätigkeit nicht in<br />
langwierige, aufsehenerregende <strong>Straf</strong>- oder Bußgeldverfahren verwickelt werden. In allen anderen<br />
Rechtsangelegenheiten hilft man sich selbst oder beschäftigt hierfür eigene Juristen.<br />
In diesem Fall bieten wir den Abschluss einer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung an, die allein<br />
den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> zum Inhalt hat.<br />
Versichert sind:<br />
˜ der Betrieb<br />
˜ je nach Vereinbarung die Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Inhaber, Aufsichtsratsund<br />
Beiratsmitglieder<br />
˜ alle sonstigen Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für den Betrieb<br />
Der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> kann jedoch auch dem Grundversicherungsschutz für<br />
Gewerbe und freie Berufe, dem Pauschalen <strong>Rechtsschutz</strong> für Gewerbe und freie<br />
Berufe oder dem Landwirtschafts- und Verkehrs-<strong>Rechtsschutz</strong> hinzugefügt werden.<br />
Versichert sind:<br />
˜ der Betrieb<br />
˜ je nach Vereinbarung die Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Inhaber, Aufsichtsratsund<br />
Beiratsmitglieder<br />
˜ alle sonstigen Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für den Betrieb<br />
Selbständige, die bei der <strong>Concordia</strong> den Pauschalen <strong>Rechtsschutz</strong> für Gewerbe und<br />
freie Berufe mit Ergänzungs-<strong>Rechtsschutz</strong> abgeschlossen haben oder abschließen, erhalten<br />
ohne weiteres auch die Leistungen des <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>es.<br />
Bitte beachten: Die Leistung „Versicherungsschutz auch für Honorarvereinbarungen<br />
mit dem Verteidiger“ (siehe Leistung 9.) ist auf Wunsch besonders zu vereinbaren und<br />
erfordert einen Beitragszuschlag.<br />
Versichert sind:<br />
˜ der Betrieb<br />
˜ je nach Vereinbarung die Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Inhaber, Aufsichtsratsund<br />
Beiratsmitglieder<br />
˜ alle sonstigen Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für den Betrieb<br />
Unternehmensleiter (nämlich nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit weniger<br />
als 50 % Geschäftsanteilen sowie Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder<br />
Genossenschaften) können den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> zusätzlich zum <strong>Rechtsschutz</strong><br />
für Unternehmensleiter vereinbaren.<br />
Versichert ist:<br />
˜ der Unternehmensleiter bei seiner beruflichen Tätigkeit<br />
Arbeitnehmer und andere Nichtselbständige, die beruflich besondere Verantwortung tragen<br />
und daher Gefahr laufen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, haben bei der<br />
<strong>Concordia</strong> <strong>Rechtsschutz</strong> ebenfalls die Möglichkeit, zusätzlich zur Familien- und<br />
Verkehrs-<strong>Rechtsschutz</strong>versicherung für Lohn- und Gehaltsempfänger oder zusätzlich<br />
zur Familien-<strong>Rechtsschutz</strong>versicherung den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> abzuschließen.<br />
Versichert ist:<br />
˜ der Arbeitnehmer oder der sonstige Nichtselbständige bei seiner beruflichen Tätigkeit<br />
Bitte beachten: Die Leistung „Versicherungsschutz auch für Honorarvereinbarungen<br />
mit dem Verteidiger“ (siehe Leistung 9.) ist auf Wunsch besonders zu vereinbaren und<br />
erfordert einen Beitragszuschlag.
Unsere Leistungen im einzelnen<br />
1.<br />
Der Versicherungsfall liegt in dem Zeitpunkt vor, in dem die zuständige Behörde, zumeist die Staatsanwaltschaft,<br />
ein Ermittlungsverfahren einleitet. Es kommt darauf an, dass zu diesem Zeitpunkt die<br />
<strong>Rechtsschutz</strong>versicherung besteht. Der Versicherungsschutz kann daher auch dann in Anspruch genommen<br />
werden, wenn die angebliche <strong>Straf</strong>tat in die Zeit vor Abschluss der <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung<br />
fällt.<br />
2.<br />
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in <strong>Straf</strong>verfahren, wenn dem Versicherten ein vorsätzlich<br />
oder fahrlässig begangenes Vergehen vorgeworfen wird. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung<br />
wegen einer vorsätzlich begangenen <strong>Straf</strong>tat hat der Versicherungsnehmer die erbrachten<br />
Leistungen zu erstatten. Einem guten Verteidiger gelingt es jedoch beim Vorwurf vorsätzlicher<br />
<strong>Straf</strong>taten häufig, eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder zumindest die Verurteilung<br />
nur wegen Fahrlässigkeit zu erreichen, falls die <strong>Straf</strong>tat auch fahrlässig begangen werden kann. Der<br />
<strong>Rechtsschutz</strong>versicherer zahlt.<br />
Beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten ist der Versicherungsschutz in jedem Fall gegeben, und<br />
zwar auch dann, wenn der Versicherte wegen einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit<br />
rechtskräftig verurteilt wird.<br />
3.<br />
Die verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Anwalts zur Unterstützung der Verteidigung ist mitversichert.<br />
4.<br />
Die in der <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung üblichen Ausschlussbestimmungen gelten beim <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> nicht – mit Ausnahme des Ausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
aus dem Bereich des Kartellrechts. <strong>Straf</strong>verfahren, die im Zusammenhang mit der Planung oder<br />
Durchführung von Bauvorhaben oder im Zusammenhang mit Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-,<br />
Umlegungs- oder Enteignungsangelegenheiten stehen, sind daher versichert. Es besteht ferner Versicherungsschutz,<br />
wenn gegen Vorschriften des Steuer- oder Abgaberechts verstoßen worden sein<br />
soll.<br />
5.<br />
Die Kosten für Privatgutachten, die der Versicherte zu seiner Verteidigung in Auftrag gibt, sind in angemessener<br />
Höhe versichert.<br />
6.<br />
Wenn die Verantwortlichen für eine mögliche <strong>Straf</strong>tat noch nicht feststehen, kann der Verteidiger für<br />
das betroffene Unternehmen oder den Betrieb eine vorsorgliche Stellungnahme abgeben.<br />
7.<br />
Nach der Einleitung eines <strong>Straf</strong>- oder Bußgeldverfahrens ist damit zu rechnen, dass versicherte Personen<br />
als Zeugen vernommen werden. Diese Personen müssen besonders Bedacht darauf nehmen,<br />
dass sie sich bei ihrer Zeugenaussage nicht selbst belasten. Damit sie sich richtig verhalten, kann<br />
ein Rechtsanwalt als Beistand beauftragt werden.<br />
8.<br />
SONDERREGELUNG ZUM VERSICHERUNGSFALL<br />
VERSICHERUNGSSCHUTZ BEIM VORWURF VORSÄTZLICHER STRAFTATEN<br />
VERWALTUNGSRECHT<br />
AUFHEBUNG VON RISIKOAUSSCHLÜSSEN<br />
EIGENE GUTACHTERKOSTEN<br />
ANWALTSKOSTEN FÜR FIRMENSTELLUNGNAHME<br />
ANWALTSKOSTEN FÜR ZEUGENBEISTAND<br />
REISEKOSTEN DES VERTEIDIGERS<br />
Die Kosten der Reisen des Verteidigers an den Ort des zuständigen Gerichts oder an den Sitz der<br />
Ermittlungsbehörde sind versichert.<br />
9. VERSICHERUNGSSCHUTZ AUCH FÜR HONORARVEREINBARUNGEN MIT DEM VERTEIDIGER<br />
Die <strong>Concordia</strong> übernimmt nicht nur die gesetzlichen Gebühren des Verteidigers, sondern in angemessener<br />
Höhe auch die Gebühren, die auf einer Gebührenvereinbarung beruhen.<br />
Es kann um Ihre<br />
Existenz gehen...<br />
Mit dem <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> trifft der<br />
Betrieb die bestmögliche Vorsorge für den Fall,<br />
dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren<br />
einleitet oder Anklage erhebt<br />
– wegen Gefährdung oder Schädigung der Umwelt<br />
– wegen sonstiger Gefahren, die von der<br />
Betriebsstätte ausgehen, beispielsweise bei<br />
Unglücksfällen von Mitarbeitern, Besuchern<br />
sowie Personen, die das Gelände unbefugt<br />
betreten<br />
– wegen Schäden, die Kunden oder Verbraucher<br />
angeblich durch die Leistungen oder<br />
durch die vertriebenen Produkte erleiden<br />
(beispielsweise verdorbene Lebensmittel, gefährliche<br />
Geräte, belastete landwirtschaftliche<br />
Erzeugnisse, Kunstfehler von Freiberuflern)<br />
– wegen angeblicher Fehlentscheidungen oder<br />
eines Organisationsverschuldens der Verantwortungsträger,<br />
durch die andere geschädigt<br />
werden<br />
– wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften<br />
bei der Berufsausübung. Es kann<br />
dabei um angebliche <strong>Straf</strong>taten nach dem<br />
<strong>Straf</strong>gesetzbuch von der Körperverletzung bis<br />
hin zur Verletzung von Buchführungspflichten<br />
gehen oder um angebliche Verstöße beispielsweise<br />
gegen folgende Gesetze:<br />
Wasserhaushaltsgesetz, Gewerbeordnung,<br />
Gerätesicherheitsgesetz, Lebensmittel- und<br />
Bedarfsgegenständegesetz, Kreislaufwirtschafts-<br />
und Abfallgesetz, Bundes-Bodenschutzgesetz,Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
und Technische Anleitung zur Reinhaltung<br />
der Luft, Pflanzenschutzgesetz, Futtermittelgesetz,<br />
Tierzuchtgesetz, Fleischhygienegesetz,<br />
Umweltschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz,<br />
Chemikaliengesetz, Arzneimittelgesetz,<br />
Verfütterungsverbotsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz,<br />
Beschäftigtenschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz<br />
und die Vorschriften zum<br />
Feuerschutz und zur Unfallverhütung, usw.<br />
Eine rechtzeitige und richtige Verteidigungsstrategie<br />
stellt sicher, dass das Ansehen des Betriebes<br />
oder des Freiberuflers in der Öffentlichkeit,<br />
aber auch bei Kunden, Patienten, Lieferanten<br />
und Mitarbeitern nicht übermäßig leidet.<br />
Im Vordergrund des <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>es<br />
der <strong>Concordia</strong> steht die Zusage, dass wir den<br />
Versicherten gerade auch im Schadenfall gewissenhaft<br />
und individuell betreuen und erfahrene<br />
Rechtsanwälte benennen. Diese Anwälte werden<br />
alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen,<br />
damit das Verfahren recht bald beendet wird und<br />
keine vermeidbaren Folgen hat.
MK-RS 08/02.2004<br />
Vertragsgrundlage<br />
Versicherungssumme<br />
Geltungsbereich<br />
Kennen Sie<br />
die Höhe der<br />
RechtsanwaltsundGerichtskosten?<br />
<strong>Versicherungsgruppe</strong><br />
Karl-Wiechert-Allee 55<br />
30625 Hannover<br />
Telefon 05 11/57 01- 0<br />
Telefax 05 11/57 01- 14 00<br />
www.concordia.de<br />
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN:<br />
Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich im einzelnen aus den Allgemeinen<br />
Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung (ARB 1975/2002) und insbesondere aus<br />
den Sonderbedingungen für den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> (SSR).<br />
VERSICHERUNGSSUMMEN NACH VEREINBARUNG:<br />
Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Versicherungssumme 250.000 €<br />
je Versicherungsfall; Kautionsdarlehen bis 30.000 € sind eingeschlossen. Bei Schäden in Übersee<br />
beträgt die Versicherungssumme 155.000 €, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.<br />
TEILWEISE WELTWEITER VERSICHERUNGSSCHUTZ:<br />
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle in aller Welt, wenn die Wahrnehmung der<br />
rechtlichen Interessen in Europa einschließlich Madeira und Kanarischen Inseln oder in den außereuropäischen<br />
Anliegerstaaten des Mittelmeeres erfolgt und die gesetzliche Zuständigkeit dortiger<br />
Gerichte oder Behörden gegeben ist.<br />
Der Versicherungsschutz gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb Europas,<br />
der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, der Kanarischen Inseln und Madeiras bei beruflichen<br />
Reisen für die Dauer von bis zu sechs Wochen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.<br />
IM STRAF- UND BUßGELDVERFAHREN:<br />
Was die Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kostet, kann in etwa abgeschätzt<br />
werden:<br />
Geldbuße 100,00 €<br />
Verteidigerkosten in der I. Instanz 635,10 €<br />
Dagegen ist es im <strong>Straf</strong>verfahren äußerst schwierig, die Kosten vorauszusagen, wenn der Beschuldigte<br />
beispielsweise mit seinem Verteidiger eine Honorarvereinbarung trifft oder wenn der Ausgang<br />
des <strong>Straf</strong>verfahrens von den Ergebnissen der Sachverständigengutachten abhängt. Der Verteidiger<br />
und die Gutachter werden in angemessener Höhe bezahlt. Der Verteidiger nimmt Stundenhonorarsätze<br />
bis zu 300,00 €, und wie lange das Aktenstudium und das Einarbeiten in die oftmals schwierigen<br />
technischen Fragen dauert, ist weitgehend offen.<br />
Es ist auch folgendes zu bedenken: <strong>Straf</strong>rechtlich bedeutsame Vorgänge in einem Betrieb fallen<br />
regelmäßig in den Verantwortungsbereich mehrerer Personen. Jeder dieser Betriebsangehörigen<br />
muss einen eigenen Verteidiger beauftragen. Die gemeinschaftliche Verteidigung durch einen Anwalt<br />
ist nach der <strong>Straf</strong>prozessordnung nicht zulässig. Die Gesamtkosten für die insgesamt beauftragten<br />
Verteidiger sind dementsprechend hoch und legen den Abschluss der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>versicherung<br />
nahe.