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Spezial-Straf-Rechtsschutz - Concordia Versicherungsgruppe

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Sicherheit für Menschen<br />

´´´´´<br />

Ihr DurchsetzungsVermögen:<br />

<strong>Concordia</strong> –<br />

<strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

INFORMATION & BERATUNG<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherungs-Aktiengesellschaft


Warum<br />

<strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>?<br />

Der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> bietet<br />

Versicherungsschutz, wenn die Staatsanwaltschaft<br />

eine angeblich vorsätzlich<br />

begangene <strong>Straf</strong>tat vorwirft.<br />

In einem solchen Fall kann der übliche<br />

Allgemeine <strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>, der Teil<br />

einer jeden <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung für<br />

Firmen, Landwirte, Freiberufler, sonstige<br />

Gewerbetreibende, für Unternehmensleiter<br />

und Arbeitnehmer ist, nicht helfen.<br />

Der Allgemeine <strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> sieht den<br />

Versicherungsschutz im Grundsatz nur dann<br />

vor, wenn dem Versicherten eine fahrlässig<br />

begangene <strong>Straf</strong>tat vorgeworfen wird.<br />

Der Allgemeine <strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> ist aus<br />

diesem Grunde heute nicht mehr ausreichend.<br />

Die Staatsanwaltschaft begnügt sich bei<br />

schwerwiegenden Vorwürfen nicht mehr<br />

damit, nach entsprechenden Ermittlungen<br />

Anklage* wegen einer fahrlässig<br />

begangenen <strong>Straf</strong>tat zu erheben. Sie<br />

geht stattdessen von vornherein von einer<br />

vorsätzlich begangenen <strong>Straf</strong>tat aus,<br />

die der Beschuldigte zumindest „billigend<br />

in Kauf genommen“ hat.<br />

Bei vielen Delikten kommt ohnehin nur eine<br />

Anklage wegen Vorsatzes in Betracht, weil<br />

die jeweilige Gesetzesbestimmung allein<br />

ein vorsätzliches Verhalten als strafbar<br />

bezeichnet.<br />

Nur der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> kann hier<br />

helfen!<br />

* Ein <strong>Straf</strong>befehl steht einer Anklage gleich.<br />

Wer erhält den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>?<br />

A<br />

B<br />

C<br />

D<br />

E<br />

Der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> kommt für Betriebe, Unternehmen und Praxen in Betracht,<br />

die mit ihrer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung in erster Linie sicherstellen wollen, dass die Geschäftsführer,<br />

Vorstandsmitglieder oder Inhaber bei Ausübung ihrer Berufstätigkeit nicht in<br />

langwierige, aufsehenerregende <strong>Straf</strong>- oder Bußgeldverfahren verwickelt werden. In allen anderen<br />

Rechtsangelegenheiten hilft man sich selbst oder beschäftigt hierfür eigene Juristen.<br />

In diesem Fall bieten wir den Abschluss einer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung an, die allein<br />

den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> zum Inhalt hat.<br />

Versichert sind:<br />

˜ der Betrieb<br />

˜ je nach Vereinbarung die Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Inhaber, Aufsichtsratsund<br />

Beiratsmitglieder<br />

˜ alle sonstigen Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für den Betrieb<br />

Der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> kann jedoch auch dem Grundversicherungsschutz für<br />

Gewerbe und freie Berufe, dem Pauschalen <strong>Rechtsschutz</strong> für Gewerbe und freie<br />

Berufe oder dem Landwirtschafts- und Verkehrs-<strong>Rechtsschutz</strong> hinzugefügt werden.<br />

Versichert sind:<br />

˜ der Betrieb<br />

˜ je nach Vereinbarung die Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Inhaber, Aufsichtsratsund<br />

Beiratsmitglieder<br />

˜ alle sonstigen Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für den Betrieb<br />

Selbständige, die bei der <strong>Concordia</strong> den Pauschalen <strong>Rechtsschutz</strong> für Gewerbe und<br />

freie Berufe mit Ergänzungs-<strong>Rechtsschutz</strong> abgeschlossen haben oder abschließen, erhalten<br />

ohne weiteres auch die Leistungen des <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>es.<br />

Bitte beachten: Die Leistung „Versicherungsschutz auch für Honorarvereinbarungen<br />

mit dem Verteidiger“ (siehe Leistung 9.) ist auf Wunsch besonders zu vereinbaren und<br />

erfordert einen Beitragszuschlag.<br />

Versichert sind:<br />

˜ der Betrieb<br />

˜ je nach Vereinbarung die Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Inhaber, Aufsichtsratsund<br />

Beiratsmitglieder<br />

˜ alle sonstigen Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für den Betrieb<br />

Unternehmensleiter (nämlich nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit weniger<br />

als 50 % Geschäftsanteilen sowie Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder<br />

Genossenschaften) können den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> zusätzlich zum <strong>Rechtsschutz</strong><br />

für Unternehmensleiter vereinbaren.<br />

Versichert ist:<br />

˜ der Unternehmensleiter bei seiner beruflichen Tätigkeit<br />

Arbeitnehmer und andere Nichtselbständige, die beruflich besondere Verantwortung tragen<br />

und daher Gefahr laufen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, haben bei der<br />

<strong>Concordia</strong> <strong>Rechtsschutz</strong> ebenfalls die Möglichkeit, zusätzlich zur Familien- und<br />

Verkehrs-<strong>Rechtsschutz</strong>versicherung für Lohn- und Gehaltsempfänger oder zusätzlich<br />

zur Familien-<strong>Rechtsschutz</strong>versicherung den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> abzuschließen.<br />

Versichert ist:<br />

˜ der Arbeitnehmer oder der sonstige Nichtselbständige bei seiner beruflichen Tätigkeit<br />

Bitte beachten: Die Leistung „Versicherungsschutz auch für Honorarvereinbarungen<br />

mit dem Verteidiger“ (siehe Leistung 9.) ist auf Wunsch besonders zu vereinbaren und<br />

erfordert einen Beitragszuschlag.


Unsere Leistungen im einzelnen<br />

1.<br />

Der Versicherungsfall liegt in dem Zeitpunkt vor, in dem die zuständige Behörde, zumeist die Staatsanwaltschaft,<br />

ein Ermittlungsverfahren einleitet. Es kommt darauf an, dass zu diesem Zeitpunkt die<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>versicherung besteht. Der Versicherungsschutz kann daher auch dann in Anspruch genommen<br />

werden, wenn die angebliche <strong>Straf</strong>tat in die Zeit vor Abschluss der <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung<br />

fällt.<br />

2.<br />

Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in <strong>Straf</strong>verfahren, wenn dem Versicherten ein vorsätzlich<br />

oder fahrlässig begangenes Vergehen vorgeworfen wird. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung<br />

wegen einer vorsätzlich begangenen <strong>Straf</strong>tat hat der Versicherungsnehmer die erbrachten<br />

Leistungen zu erstatten. Einem guten Verteidiger gelingt es jedoch beim Vorwurf vorsätzlicher<br />

<strong>Straf</strong>taten häufig, eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder zumindest die Verurteilung<br />

nur wegen Fahrlässigkeit zu erreichen, falls die <strong>Straf</strong>tat auch fahrlässig begangen werden kann. Der<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>versicherer zahlt.<br />

Beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten ist der Versicherungsschutz in jedem Fall gegeben, und<br />

zwar auch dann, wenn der Versicherte wegen einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit<br />

rechtskräftig verurteilt wird.<br />

3.<br />

Die verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Anwalts zur Unterstützung der Verteidigung ist mitversichert.<br />

4.<br />

Die in der <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung üblichen Ausschlussbestimmungen gelten beim <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> nicht – mit Ausnahme des Ausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

aus dem Bereich des Kartellrechts. <strong>Straf</strong>verfahren, die im Zusammenhang mit der Planung oder<br />

Durchführung von Bauvorhaben oder im Zusammenhang mit Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-,<br />

Umlegungs- oder Enteignungsangelegenheiten stehen, sind daher versichert. Es besteht ferner Versicherungsschutz,<br />

wenn gegen Vorschriften des Steuer- oder Abgaberechts verstoßen worden sein<br />

soll.<br />

5.<br />

Die Kosten für Privatgutachten, die der Versicherte zu seiner Verteidigung in Auftrag gibt, sind in angemessener<br />

Höhe versichert.<br />

6.<br />

Wenn die Verantwortlichen für eine mögliche <strong>Straf</strong>tat noch nicht feststehen, kann der Verteidiger für<br />

das betroffene Unternehmen oder den Betrieb eine vorsorgliche Stellungnahme abgeben.<br />

7.<br />

Nach der Einleitung eines <strong>Straf</strong>- oder Bußgeldverfahrens ist damit zu rechnen, dass versicherte Personen<br />

als Zeugen vernommen werden. Diese Personen müssen besonders Bedacht darauf nehmen,<br />

dass sie sich bei ihrer Zeugenaussage nicht selbst belasten. Damit sie sich richtig verhalten, kann<br />

ein Rechtsanwalt als Beistand beauftragt werden.<br />

8.<br />

SONDERREGELUNG ZUM VERSICHERUNGSFALL<br />

VERSICHERUNGSSCHUTZ BEIM VORWURF VORSÄTZLICHER STRAFTATEN<br />

VERWALTUNGSRECHT<br />

AUFHEBUNG VON RISIKOAUSSCHLÜSSEN<br />

EIGENE GUTACHTERKOSTEN<br />

ANWALTSKOSTEN FÜR FIRMENSTELLUNGNAHME<br />

ANWALTSKOSTEN FÜR ZEUGENBEISTAND<br />

REISEKOSTEN DES VERTEIDIGERS<br />

Die Kosten der Reisen des Verteidigers an den Ort des zuständigen Gerichts oder an den Sitz der<br />

Ermittlungsbehörde sind versichert.<br />

9. VERSICHERUNGSSCHUTZ AUCH FÜR HONORARVEREINBARUNGEN MIT DEM VERTEIDIGER<br />

Die <strong>Concordia</strong> übernimmt nicht nur die gesetzlichen Gebühren des Verteidigers, sondern in angemessener<br />

Höhe auch die Gebühren, die auf einer Gebührenvereinbarung beruhen.<br />

Es kann um Ihre<br />

Existenz gehen...<br />

Mit dem <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> trifft der<br />

Betrieb die bestmögliche Vorsorge für den Fall,<br />

dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren<br />

einleitet oder Anklage erhebt<br />

– wegen Gefährdung oder Schädigung der Umwelt<br />

– wegen sonstiger Gefahren, die von der<br />

Betriebsstätte ausgehen, beispielsweise bei<br />

Unglücksfällen von Mitarbeitern, Besuchern<br />

sowie Personen, die das Gelände unbefugt<br />

betreten<br />

– wegen Schäden, die Kunden oder Verbraucher<br />

angeblich durch die Leistungen oder<br />

durch die vertriebenen Produkte erleiden<br />

(beispielsweise verdorbene Lebensmittel, gefährliche<br />

Geräte, belastete landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse, Kunstfehler von Freiberuflern)<br />

– wegen angeblicher Fehlentscheidungen oder<br />

eines Organisationsverschuldens der Verantwortungsträger,<br />

durch die andere geschädigt<br />

werden<br />

– wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften<br />

bei der Berufsausübung. Es kann<br />

dabei um angebliche <strong>Straf</strong>taten nach dem<br />

<strong>Straf</strong>gesetzbuch von der Körperverletzung bis<br />

hin zur Verletzung von Buchführungspflichten<br />

gehen oder um angebliche Verstöße beispielsweise<br />

gegen folgende Gesetze:<br />

Wasserhaushaltsgesetz, Gewerbeordnung,<br />

Gerätesicherheitsgesetz, Lebensmittel- und<br />

Bedarfsgegenständegesetz, Kreislaufwirtschafts-<br />

und Abfallgesetz, Bundes-Bodenschutzgesetz,Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

und Technische Anleitung zur Reinhaltung<br />

der Luft, Pflanzenschutzgesetz, Futtermittelgesetz,<br />

Tierzuchtgesetz, Fleischhygienegesetz,<br />

Umweltschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz,<br />

Chemikaliengesetz, Arzneimittelgesetz,<br />

Verfütterungsverbotsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz,<br />

Beschäftigtenschutzgesetz, Infektionsschutzgesetz<br />

und die Vorschriften zum<br />

Feuerschutz und zur Unfallverhütung, usw.<br />

Eine rechtzeitige und richtige Verteidigungsstrategie<br />

stellt sicher, dass das Ansehen des Betriebes<br />

oder des Freiberuflers in der Öffentlichkeit,<br />

aber auch bei Kunden, Patienten, Lieferanten<br />

und Mitarbeitern nicht übermäßig leidet.<br />

Im Vordergrund des <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>es<br />

der <strong>Concordia</strong> steht die Zusage, dass wir den<br />

Versicherten gerade auch im Schadenfall gewissenhaft<br />

und individuell betreuen und erfahrene<br />

Rechtsanwälte benennen. Diese Anwälte werden<br />

alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen,<br />

damit das Verfahren recht bald beendet wird und<br />

keine vermeidbaren Folgen hat.


MK-RS 08/02.2004<br />

Vertragsgrundlage<br />

Versicherungssumme<br />

Geltungsbereich<br />

Kennen Sie<br />

die Höhe der<br />

RechtsanwaltsundGerichtskosten?<br />

<strong>Versicherungsgruppe</strong><br />

Karl-Wiechert-Allee 55<br />

30625 Hannover<br />

Telefon 05 11/57 01- 0<br />

Telefax 05 11/57 01- 14 00<br />

www.concordia.de<br />

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN:<br />

Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich im einzelnen aus den Allgemeinen<br />

Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung (ARB 1975/2002) und insbesondere aus<br />

den Sonderbedingungen für den <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong> (SSR).<br />

VERSICHERUNGSSUMMEN NACH VEREINBARUNG:<br />

Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Versicherungssumme 250.000 €<br />

je Versicherungsfall; Kautionsdarlehen bis 30.000 € sind eingeschlossen. Bei Schäden in Übersee<br />

beträgt die Versicherungssumme 155.000 €, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.<br />

TEILWEISE WELTWEITER VERSICHERUNGSSCHUTZ:<br />

Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle in aller Welt, wenn die Wahrnehmung der<br />

rechtlichen Interessen in Europa einschließlich Madeira und Kanarischen Inseln oder in den außereuropäischen<br />

Anliegerstaaten des Mittelmeeres erfolgt und die gesetzliche Zuständigkeit dortiger<br />

Gerichte oder Behörden gegeben ist.<br />

Der Versicherungsschutz gilt auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb Europas,<br />

der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, der Kanarischen Inseln und Madeiras bei beruflichen<br />

Reisen für die Dauer von bis zu sechs Wochen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.<br />

IM STRAF- UND BUßGELDVERFAHREN:<br />

Was die Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kostet, kann in etwa abgeschätzt<br />

werden:<br />

Geldbuße 100,00 €<br />

Verteidigerkosten in der I. Instanz 635,10 €<br />

Dagegen ist es im <strong>Straf</strong>verfahren äußerst schwierig, die Kosten vorauszusagen, wenn der Beschuldigte<br />

beispielsweise mit seinem Verteidiger eine Honorarvereinbarung trifft oder wenn der Ausgang<br />

des <strong>Straf</strong>verfahrens von den Ergebnissen der Sachverständigengutachten abhängt. Der Verteidiger<br />

und die Gutachter werden in angemessener Höhe bezahlt. Der Verteidiger nimmt Stundenhonorarsätze<br />

bis zu 300,00 €, und wie lange das Aktenstudium und das Einarbeiten in die oftmals schwierigen<br />

technischen Fragen dauert, ist weitgehend offen.<br />

Es ist auch folgendes zu bedenken: <strong>Straf</strong>rechtlich bedeutsame Vorgänge in einem Betrieb fallen<br />

regelmäßig in den Verantwortungsbereich mehrerer Personen. Jeder dieser Betriebsangehörigen<br />

muss einen eigenen Verteidiger beauftragen. Die gemeinschaftliche Verteidigung durch einen Anwalt<br />

ist nach der <strong>Straf</strong>prozessordnung nicht zulässig. Die Gesamtkosten für die insgesamt beauftragten<br />

Verteidiger sind dementsprechend hoch und legen den Abschluss der <strong>Spezial</strong>-<strong>Straf</strong>-<strong>Rechtsschutz</strong>versicherung<br />

nahe.

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