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Vortragsfolien - QX-Club Köln

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Neuer Anlauf 2009 – Lösung<br />

Änderung von § 5 DeckRV<br />

(1), (2) unverändert<br />

(3) Bei einer gemäß §341f Abs. 2 des Handelsgesetzbuches erforderlichen<br />

Berechnung der zu erwartenden Erträge des Unternehmens ist als Rendite<br />

das über einen Referenzzeitraum von zehn Kalenderjahren errechnete<br />

arithmetische Mittel der Umlaufrenditen der Anleihen der öffentlichen Hand<br />

zugrunde zu legen. Maßgebend ist der Jahresmittelwert aus den von der<br />

Europäischen Zentralbank in der Statistik der „Zinsstrukturkurven des Euro-<br />

Währungsgebiets“ veröffentlichten Monatsendständen der Kassazinssätze<br />

für Anleihen mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren. Für das jeweils aktuelle<br />

Bilanzjahr sind die Monatsendstände der ersten neun Monate<br />

heranzuziehen. Für die Jahre 2001 bis 2009 werden als entsprechende<br />

Jahresmittelwerte 5,03%, 4,92%, 4,16%, 4,14%, 3,44%, 3,86%, 4,25%,<br />

4,23% und 3,81% angesetzt.<br />

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