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PDF generieren - Rechtsanwaltskammer Stuttgart

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Das Berufsrecht der Anwaltschaft<br />

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus (§ 2 Abs. 1<br />

BRAO). Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten<br />

(§ 3 Abs. 1 BRAO).<br />

Das Berufsrecht der Anwaltschaft setzt sich im wesentlchen aus folgenden Rechtsmaterien zusammen:<br />

1. Charta der Rechte des Mandanten gemäß der Annahme der Hauptversammlung der BRAK im Herbst 2001 in München.<br />

2. Nationales Berufsrecht bestehend aud der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA) und der<br />

Fachanwaltsordnung (FAO)<br />

3. Gebührenrecht bestehend aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)<br />

4. Strafrecht bestehend aus dem StGB, dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftataten (Geldwäschegesetz), der<br />

Anordnung der BRAK nach § 14 Abs. 4 S. 2 Geldwäschegesetz<br />

5. Internationales Berufsrecht bestehend aus dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), der<br />

Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO und den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)<br />

6. Berufliche Zusammenarbeit: Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz,<br />

PartGG), Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV-Ausführungsgesetz)<br />

7. Rechtsberatung: Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12.12.2007, Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) vom 19.06.2008<br />

8. Ausbildung: Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten / zur Rechtsanwaltsfachangestellten / zum<br />

Notarfachangestellten / zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten / zur Rechtsanwalts- und<br />

Notarfachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten / zur Patentanwaltsfachangestellten<br />

9. Sonstige Rechtsquellen: Beschlüsse der Satzungsversammlung, sonstige Gesetze wie das Umsatzsteuergesetz (UStG), das<br />

Teledienstegesetz (TDG) u.v.m.<br />

Die berufsrechtlichen Gesetze und Verordnungen können Sie kostenlos auf dem Internetportal der BRAK abrufen.<br />

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