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Betriebsanweisung - Bodenreinigungsmaschinen mit Fahrsitz

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BETRIEBSANWEISUNG<br />

<strong>Bodenreinigungsmaschinen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Fahrsitz</strong><br />

NUMMER:<br />

BETRIEB:<br />

GEBÄUDE:<br />

DATUM:<br />

ARBEITSPLATZ:<br />

TÄTIGKEIT: Bedienen der Maschinen<br />

1. ANWENDUNGSBEREICH<br />

Bedienung der <strong>Bodenreinigungsmaschinen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Fahrsitz</strong><br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Fab. Ecolab vom Typ: Magna, Enjoy<br />

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />

Unsachgemäße Benutzung und Wartung kann zu Unfällen führen.<br />

3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />

• Benutzung der Maschine nur ab einem Mindestalter von 18 Jahren und unter<br />

Beachtung der Bedienungsanleitung des Herstellers.<br />

• Der Benutzer der Maschine muss geschult / unterwiesen werden. Die<br />

Unterweisung muss mind. einmal jährlich wiederholt und dokumentiert werden.<br />

• Nur Maschinen benutzen, die den Gegebenheiten im Objekt entsprechen und bei<br />

denen die sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Bremse, Lenkung, etc.) geprüft<br />

wurden.<br />

• Vor jedem Einsatz ist die Reinigungsmaschine auf sichtbare Schäden zu prüfen.<br />

• Die Reinigungsmaschine darf nur so gefahren oder abgestellt werden, dass<br />

keine Gefahren für den Fahrer und für weitere Personen entstehen.<br />

• Der Fahrzeugführer hat die Fahrweise so einzurichten, dass er das Fahrzeug<br />

sicher beherrscht.<br />

• Die Maschine <strong>mit</strong> Fahrersitz oder –stand darf nur von dort aus in Bewegung<br />

gesetzt werden.<br />

• In Arbeitspausen, vor Wartungsarbeiten bzw. vor dem Umrüsten der Maschinen<br />

Antriebe abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern. Beim<br />

Abstellen der Maschine Zündschlüssel abziehen und Feststellbremse betätigen.<br />

• Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.<br />

• Den Reinigungsbereich während der Tätigkeit für Unbeteiligte sperren<br />

(Warnschilder aufstellen).<br />

• Bei batteriebetriebenen Maschinen müssen während des Ladevorganges die<br />

Vorgaben der BGI 5017 und der AGI J31Teil 2 eingehalten werden.<br />

• Beim Umgang <strong>mit</strong> der Reinigungslösung und beim Entleeren des<br />

Schmutzwasserbehälters muss geeignete Schutzkleidung (Augen- und<br />

Handschutz) getragen werden. Die Herstellerhinweise (Sicherheitsdatenblatt)<br />

müssen beachtet werden.<br />

• Verspritzen und Verschütten von Reinigungslaugen und Säuren vermeiden.<br />

Tragen Sie nur einwandfreie, geschlossene Schutzschuhe.<br />

Datum: Nr. 1/2


4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN<br />

• Der Maschinenbediener hat dem zuständigen Aufsichtführenden festgestellte<br />

Mängel unverzüglich zu melden; bei Schichtwechsel ist auch der Ablösende auf<br />

beobachtete Mängel sowie bereits getroffene Maßnahmen hinzuweisen.<br />

• Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, ist die Maschine Still zu<br />

legen und vom Netz zu trennen. Die Maschine muss als nicht betriebssicher<br />

gekennzeichnet werden.<br />

• Der Objektleiter muss über festgestellte Mängel unverzüglich informiert werden.<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

5. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN; ERSTE HILFE<br />

• Denken Sie bei einem Unfall daran, nicht nur den Verletzten zu retten und erste<br />

Hilfe zu leisten, sondern auch die Unfallstelle abzusichern. Achten Sie<br />

besonders auch auf die Eigensicherung.<br />

• Lassen Sie auch kleinere Verletzungen sofort behandeln.<br />

• Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder dessen<br />

Vertreter.<br />

• Erste-Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert werden (Verbandverbrauch).<br />

Notruf: 112<br />

Ersthelfer: ______________________<br />

Notarzt: __________<br />

6. INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG<br />

• Die regelmäßige Wartung der Reinigungsmaschine muss gemäß der Hinweise<br />

in der Bedienungsanleitung durchgeführt werden.<br />

• Reparaturen dürfen nur von befähigten und dazu beauftragten Personen<br />

durchgeführt werden.<br />

• Der Fahrzeugführer hat die sicherheitstechnisch erforderlichen<br />

Ausrüstungsteile regelmäßig auf einwandfreie Funktion zu prüfen bzw. deren<br />

Wirksamkeit sicherzustellen.<br />

• Das Fahrzeug muss jährlich von einer befähigten Person nach TRBS 1203 vom<br />

12. Mai 2010 (z.B. Kundendienst der Fa. Kenter) geprüft werden.<br />

7. FOLGEN DER NICHTBEACHTUNG<br />

• Gesundheitliche Folgen: Verletzung, Erkrankung<br />

Datum:<br />

Verantwortlicher/Betriebsleiter:<br />

Datum: Nr. 2/2

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