Betriebsanweisung - Bodenreinigungsmaschinen mit Fahrsitz
Betriebsanweisung - Bodenreinigungsmaschinen mit Fahrsitz
Betriebsanweisung - Bodenreinigungsmaschinen mit Fahrsitz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BETRIEBSANWEISUNG<br />
<strong>Bodenreinigungsmaschinen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Fahrsitz</strong><br />
NUMMER:<br />
BETRIEB:<br />
GEBÄUDE:<br />
DATUM:<br />
ARBEITSPLATZ:<br />
TÄTIGKEIT: Bedienen der Maschinen<br />
1. ANWENDUNGSBEREICH<br />
Bedienung der <strong>Bodenreinigungsmaschinen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Fahrsitz</strong><br />
Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />
Fab. Ecolab vom Typ: Magna, Enjoy<br />
2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT<br />
Unsachgemäße Benutzung und Wartung kann zu Unfällen führen.<br />
3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />
• Benutzung der Maschine nur ab einem Mindestalter von 18 Jahren und unter<br />
Beachtung der Bedienungsanleitung des Herstellers.<br />
• Der Benutzer der Maschine muss geschult / unterwiesen werden. Die<br />
Unterweisung muss mind. einmal jährlich wiederholt und dokumentiert werden.<br />
• Nur Maschinen benutzen, die den Gegebenheiten im Objekt entsprechen und bei<br />
denen die sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Bremse, Lenkung, etc.) geprüft<br />
wurden.<br />
• Vor jedem Einsatz ist die Reinigungsmaschine auf sichtbare Schäden zu prüfen.<br />
• Die Reinigungsmaschine darf nur so gefahren oder abgestellt werden, dass<br />
keine Gefahren für den Fahrer und für weitere Personen entstehen.<br />
• Der Fahrzeugführer hat die Fahrweise so einzurichten, dass er das Fahrzeug<br />
sicher beherrscht.<br />
• Die Maschine <strong>mit</strong> Fahrersitz oder –stand darf nur von dort aus in Bewegung<br />
gesetzt werden.<br />
• In Arbeitspausen, vor Wartungsarbeiten bzw. vor dem Umrüsten der Maschinen<br />
Antriebe abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern. Beim<br />
Abstellen der Maschine Zündschlüssel abziehen und Feststellbremse betätigen.<br />
• Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.<br />
• Den Reinigungsbereich während der Tätigkeit für Unbeteiligte sperren<br />
(Warnschilder aufstellen).<br />
• Bei batteriebetriebenen Maschinen müssen während des Ladevorganges die<br />
Vorgaben der BGI 5017 und der AGI J31Teil 2 eingehalten werden.<br />
• Beim Umgang <strong>mit</strong> der Reinigungslösung und beim Entleeren des<br />
Schmutzwasserbehälters muss geeignete Schutzkleidung (Augen- und<br />
Handschutz) getragen werden. Die Herstellerhinweise (Sicherheitsdatenblatt)<br />
müssen beachtet werden.<br />
• Verspritzen und Verschütten von Reinigungslaugen und Säuren vermeiden.<br />
Tragen Sie nur einwandfreie, geschlossene Schutzschuhe.<br />
Datum: Nr. 1/2
4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN<br />
• Der Maschinenbediener hat dem zuständigen Aufsichtführenden festgestellte<br />
Mängel unverzüglich zu melden; bei Schichtwechsel ist auch der Ablösende auf<br />
beobachtete Mängel sowie bereits getroffene Maßnahmen hinzuweisen.<br />
• Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, ist die Maschine Still zu<br />
legen und vom Netz zu trennen. Die Maschine muss als nicht betriebssicher<br />
gekennzeichnet werden.<br />
• Der Objektleiter muss über festgestellte Mängel unverzüglich informiert werden.<br />
Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />
5. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN; ERSTE HILFE<br />
• Denken Sie bei einem Unfall daran, nicht nur den Verletzten zu retten und erste<br />
Hilfe zu leisten, sondern auch die Unfallstelle abzusichern. Achten Sie<br />
besonders auch auf die Eigensicherung.<br />
• Lassen Sie auch kleinere Verletzungen sofort behandeln.<br />
• Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder dessen<br />
Vertreter.<br />
• Erste-Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert werden (Verbandverbrauch).<br />
Notruf: 112<br />
Ersthelfer: ______________________<br />
Notarzt: __________<br />
6. INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG<br />
• Die regelmäßige Wartung der Reinigungsmaschine muss gemäß der Hinweise<br />
in der Bedienungsanleitung durchgeführt werden.<br />
• Reparaturen dürfen nur von befähigten und dazu beauftragten Personen<br />
durchgeführt werden.<br />
• Der Fahrzeugführer hat die sicherheitstechnisch erforderlichen<br />
Ausrüstungsteile regelmäßig auf einwandfreie Funktion zu prüfen bzw. deren<br />
Wirksamkeit sicherzustellen.<br />
• Das Fahrzeug muss jährlich von einer befähigten Person nach TRBS 1203 vom<br />
12. Mai 2010 (z.B. Kundendienst der Fa. Kenter) geprüft werden.<br />
7. FOLGEN DER NICHTBEACHTUNG<br />
• Gesundheitliche Folgen: Verletzung, Erkrankung<br />
Datum:<br />
Verantwortlicher/Betriebsleiter:<br />
Datum: Nr. 2/2