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22. Eigenbetrieb Martha-Jäger-Haus Umsetzung ... - Stadt Rastatt

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das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 205.061,74 EUR abgegeben und am 23.10.2012<br />

den Auftrag erhalten.<br />

Gegenüber der Planung und Ausschreibung sind im Zuge des Baufortschrittes neue Festlegungen<br />

hinsichtlich der Kabelführungen und –befestigungen, der Anzahl der notwendigen<br />

Rauchmelder, der Unterverteiler u.a. getroffen worden.<br />

Dem Nachtragsangebot 1 vom 04.04.2013 in Höhe von 67.106,65 EUR/brutto hat der Gemeinderat<br />

in seiner Sitzung am <strong>22.</strong>04.2013 (Drucksache 2013-131) zugestimmt.<br />

Das Nachtragsangebot 2 vom <strong>22.</strong>03.2013 in Höhe von 1.775,56 EUR einschließlich 19 %<br />

Mehrwertsteuer betraf Kernbohrungen für die Leitungsführungen vom Untergeschoss bis<br />

zum 2. Obergeschoss im Neubau. Das Rechnungsprüfungsamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> hat am<br />

02.04.2013 keine Einwendungen gegenüber dem Nachtragsangebot 2 erhoben. Der Auftrag<br />

wurde am 09.04.2013 von der Verwaltung an die Firma Maier GmbH & Co. KG vergeben.<br />

Die bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlage vom <strong>Martha</strong>-<strong>Jäger</strong>-<strong>Haus</strong> soll im Zuge der<br />

Brandschutzmaßnahmen demontiert und gegen eine neue Sicherheitsbeleuchtungsanlage<br />

ausgetauscht werden. Es wurde festgelegt, dass die Leitungsverlegung und Befestigung<br />

nach den heute gültigen Vorschriften errichtet werden soll. Um die vorhandenen Brandlasten<br />

der Bestandstrassen in den Fluren zu mindern, ist geplant, dass klassifizierte Unterdecken<br />

montiert werden. Damit soll gewährleistet werden, dass in einem Brandfall die F 30-Decken<br />

(F30 = Brandlastklassifizierung) nicht durch herabfallende Kabeltrassen beschädigt werden.<br />

Die Kabel- und Leitungswege sollen in E 30-Ausführung ertüchtigt werden. Die Bestandstrassen<br />

im Untergeschoss Neubau sollen demontiert und gegen eine neu E 30-Trasse<br />

ausgetauscht werden. Für die Sicherheitsbeleuchtungskabel sollen E 30-Schellen verwendet<br />

werden. Die Bestandsleitungen, die in Einzelschellen (PVC) verlegt sind, sollen durch E 30-<br />

Schellen ersetzt werden.<br />

Der TÜV Südwest hat erst nach Öffnung der Decken festgestellt, dass die sich im Betrieb<br />

befindlichen Kabel und Leitungen nicht korrekt gegen ein Herabfallen gesichert sind. Der<br />

Rückbau von Kunststoffschellen, Bündelungen von Bestandsleitungen, Rückbau bzw. Verstärkung<br />

der Bestandstrassen durch zusätzliche Befestigungen ist vorgesehen.<br />

Im Untergeschoss Neubau verlaufen die Hauptinstallationstrassen der Gewerke Elektroinstallation<br />

sowie die Leitungen für Heizung, Lüftung und Sanitär. Die Verlegung von zusätzlichen<br />

Installationstrassen ist nicht möglich, so dass die Bestandskabelrinnen zusätzlich mittels<br />

Hängestiele und Querträger befestigt werden. Die Materialien und Befestigungen sollen<br />

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