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Naturschutzgebiet Nr. 48 - "Gaabsweiher" - Regierung von ...

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<strong>Regierung</strong><br />

<strong>von</strong> Oberfranken<br />

<strong>Naturschutzgebiet</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>48</strong> - "Gaabsweiher"<br />

Zur Schutzwürdigkeit des "Gaabsweiher" als <strong>Naturschutzgebiet</strong><br />

1. Anforderungen des BayNatSchG<br />

Nach Art. 7 BayNatSchG können <strong>Naturschutzgebiet</strong>e festgesetzt werden<br />

1. zur Erhaltung <strong>von</strong> Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender<br />

Pflanzen- oder wildlabender Tierarten,<br />

2. aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen<br />

oder<br />

3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.<br />

Nachfolgend wird dargestellt, inwieweit diese Anforderungen erfüllt werden.<br />

2. Lage, Typ, Häufigkeit<br />

Rund 2 km östlich Lichtenfels liegt unmittelbar südlich der B 173 ein Altwasser, das durch die<br />

Bahnlinie und die Straße vom Main abgeschnitten wurde und deshalb auch keine Verbindung zum<br />

Fluß mehr besitzt. Vom Typ her handelt es sich um ein Gewässer mit naturnaher Vegetation im<br />

Wasser und an den Ufern. Das Altwasser liegt im Naturraum Itz-Baunach-Hügelland.<br />

Im Maintal zwischen Kulmbach und Bamberg sind nur noch 3 Altwässer des Mains mit sehr reicher<br />

natürlicher Ausstattung vorhanden. Unter den anderen Gewässern in diesem Bereich befinden<br />

sich nur einzelne Fragmente ehemaliger Altarme, bei allen übrigen handelt es sich um Kiesbaggerseen<br />

mit einem geringen Artenpotential.<br />

In diesem Naturraum steht noch kein Gewässer unter Naturschutz. Wertvolle Gewässer, insbesondere<br />

Altwässer, sind nicht nur in diesem Naturraum, sondern insgesamt sehr selten und unter<br />

den <strong>Naturschutzgebiet</strong>en unterrepräsentiert.<br />

3. Inhalt<br />

Kernstück des Gebietes ist ein rd. 500 m langes Altwasser, das jedoch keine offene Verbindung<br />

zum Main mehr besitzt. Das Altwasser ist dicht <strong>von</strong> Gehölzen umgeben, die nicht nur den ehemaligen<br />

Ufersaum darstellen, sondern einen nahtlosen Übergang vom Wasser zu einem rd. 3 ha<br />

großen nassen bis feuchten Auenwaldrest bilden. Östlich des Altwassers mit seinem Auenwaldsaum<br />

befindet sich ein Teich mit einer breiten Verlandungszone, der mit seinem artenreichen Vegetationsbestand<br />

erheblich zur Bereicherung des Gebietes beiträgt.<br />

Im Altwasser ist an Unterwasserpflanzen reichlich Tausendblatt (Myriophyllum) und Laichkraut<br />

(Potamogeton spec.) vorhanden. Die übrige Wasserpflanzenvegetation ist wegen des dichten umgebenen<br />

Gehölzbestandes mengenmäßig wesentlich spärlicher, vom Artenbestand her jedoch<br />

bemerkenswert reichhaltig. An Schwimmblattpflanzen kommen Teichrose (Nuphar lutea) und<br />

Wasserknöterich (Polygonum amphibium), an Röhrichtarten Breitblättriger Rührkolben (Typha latifolia),<br />

Schmalblättriger Rohrkolben (Typha angustifolia), Wasserschwertlilie (Iris pseudacorus),<br />

Blumenbinse (Butomus umbellatus), Froschlöffels (Alisma plantago-aquatica), Igelkolben (Sparganium)<br />

und Großseggen (Carex spec.) vor.<br />

- 1 -


In dem Teich ist ebenfalls eine reichliche Unterwasservegetation aus Tausendblatt und Laichkraut<br />

vorhanden. An Schwimmblattpflanzen kommt hier statt der Teichrose die Seerose (Nymphaea alba)<br />

sowie ebenfalls Wasserknöterich (Polygonum amphibium) vor. Bemerkenswert ist ein reiches<br />

Vorkommen der in Oberfranken seltenen Dreifurchigen Wasserlinse (Lemna trisulca). In der breit<br />

ausgebildeten Röhrichtzone kommen Schilf (Phragmites communis), Breitblättriger Rohrkolben<br />

(Typha latifolia), Wasserschwertlilie (Iris pseudacorus), Teichbinse (Schoenoplectus lacustris),<br />

Wasserschachtelhalm (Equisetum fluviatile), Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica) und Großseggen<br />

(Carex spec.) vor.<br />

4. Folgerungen<br />

Die unter Punkt 1 zitierten Anforderungen des Art. 7 BayNat5chG werden folgendermaßen erfüllt:<br />

1. Bisher ist in Oberfranken nur ein Gewässer als Lebensstätte der dort vorkommenden Tierund<br />

Pflanzenarten als <strong>Naturschutzgebiet</strong> geschützt. Dabei handelt es sich um eine Teichgruppe.<br />

Von den wenigen noch vorhandenen Altwässern steht keines unter Schutz. Nicht<br />

nur der Rückgang bzw. der allgemein geringe Bestand dieser Lebensstätten, der darüber<br />

hinaus mit einem Schwund an Arten der Gewässer verbunden ist, macht die Erhaltung des<br />

vorhandenen Restbestandes vordringlich. In dem rund 60 Kilometer langen Abschnitt des<br />

Maintales zwischen Kulmbach und Bamberg sind nur 3 Altwässer mit einem Bestand an<br />

typischen Lebensgemeinschaften und Arten vorhanden. Der bei einer so geringen Zahl<br />

notwendige absolute Schutz kann nur durch ein <strong>Naturschutzgebiet</strong> gewährleistet werden.<br />

2. Angesichts der dargelegten geringen Zahl vergleichbarer Biotope ist der besondere Schutz<br />

aus ökologischen und wissenschaftlichen Gründen erforderlich. Die Erhaltung dient auch<br />

der naturgeschichtlichen Dokumentation naturnah verbliebener Flächen im Maintal.<br />

3. Nicht nur die hohe Seltenheit <strong>von</strong> 3 naturnah verbliebenen Altwasserresten auf rund 60 Kilometer<br />

Tallänge bzw. rund 90 Kilometer Länge des Mains macht allein schon einen<br />

Schutz erforderlich. Darüber hinaus sind aber auch die hier vorkommenden Pflanzenarten<br />

relativ selten.<br />

In der Roten Liste Bayern sind aufgeführt (Gefährdungsstufe):<br />

Butomus umbellatus (1)<br />

Iris pseudacorus (3)<br />

Nuphar lutea (3),<br />

Nymphaea alba (3).<br />

In der Roten Liste Oberfranken sind aufgeführt:<br />

Butomus umbellatus<br />

Iris pseudacorus<br />

Lemna trisulca<br />

Nuphar lutea<br />

Nymphaea alba<br />

Schoenoplectus lacustris<br />

Typha angustifolia.<br />

Unter den drei besonders schutzwürdigen Altwässern im Maintal zwischen Kulmbach und Bamberg<br />

kommt hier die größte Zahl an Arten der Roten Listen vor. Eine in Oberfranken durchgeführte<br />

Erfassung der Vegetation stehender Gewässer hat ergeben, daß <strong>von</strong> über <strong>48</strong>00 kartierten Gewässern<br />

die Arten<br />

Iris pseudacorus in 409 (8,4 %)<br />

Phragmites communis 332 (6,8 %)<br />

Schoenoplectus lacustris 104 (2,1 %)<br />

Typha angustifolia 80 (1,7 %)<br />

Nuphar lutea 61 (1,3 %)<br />

Myriophyllum 40 (0,8 %)<br />

Butomus umbellatus 30 (0,6 9b)<br />

Nymphaea alba 29 (0,6 9ö)<br />

Lemna trisulca 20 (o,4 % )<br />

- 2 -


Gewässern vorkommen, also ohnehin schon relativ selten sind. Noch sehr viel seltener ist das<br />

Vorkommen dieser Arten nebeneinander in einem Gewässer, so daß nicht nur das Vorkommen<br />

der Arten selbst, sondern der Lebensgemeinschaft als Seltenheit einzustufen ist.<br />

Angesichts eines Gesamtbestandes <strong>von</strong> rd. 76 ha Auenwald in Oberfranken ist der Auenwaldrest<br />

im Gebiet ebenfalls als Seltenheit anzusehen, wobei. hier noch der hohe Nässegrad besonders<br />

hervorzuheben ist.<br />

Unter dem Bestand an <strong>Naturschutzgebiet</strong>en in Bayern und erst recht in Oberfranken sind Gewässer<br />

völlig unterrepräsentiert. Sofern eine Schutzwürdigkeit gegeben ist, sind Gewässer vordringlich<br />

als <strong>Naturschutzgebiet</strong> auszuweisen. Dies wird auch in Stellungnahmen des Bayerischen Landesamtes<br />

für Umweltschutz und eines Arbeitskreises für <strong>Naturschutzgebiet</strong>e des Naturschutzbeirates<br />

beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gefordert. Da<br />

das Gebiet., wie vorstehend dargelegt, die Anforderungen an ein <strong>Naturschutzgebiet</strong> erfüllt, ist seine<br />

Unterschutzstellung nicht nur gerechtfertigt, sondern zugleich auch vordringlich zu betreiben.<br />

5. Schutzzweck<br />

Zweck des Gebietes ist es,<br />

1. eines der letzten Altwässer mit reichlicher Vegetation im Maintal einschließlich seiner<br />

unmittelbaren Umgebung als Lebensstätte zu erhalten,<br />

2. die dort vorkommende und besonders artenreiche Tier- und Pflanzenwelt zu schützen,<br />

3. die vorhandenen Feuchtgebiete einschließlich eines Auenwaldrestes zu bewahren.<br />

In diesem Sinne sind dem Schutzzweck entgegenstehende Einflüsse fernzuhalten. Andererseits<br />

kann es erforderlich werden, durch gezielte Pflegemaßnahmen Lebensraum und Artenbestand zu<br />

sichern.<br />

Bayreuth, den 12.2.1985<br />

REGIERUNG VON OBERFRANKEN<br />

I.A.<br />

Dr. Reichel<br />

<strong>Regierung</strong>sdirektor<br />

- 3 -

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