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Reglementes - Regio League

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SEAL-OS<br />

Schweizerische Eishockey<br />

Amateur Liga<br />

Ostschweiz<br />

elektronische Fassung des <strong>Reglementes</strong> vom 10.09.2006 durch E. Membrini, Ligachef Senioren/Veteranen/Division 50+<br />

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1. ZULASSUNG<br />

Die Senioren-, Veteranen, bzw. Division 50+-Meisterschaft steht allen Clubs der <strong>Regio</strong>n Ostschweiz<br />

für je eine Mannschaft pro Leistungsklasse offen. Auch Clubs der übrigen <strong>Regio</strong>nen können<br />

zugelassen werden.<br />

2. EINTEILUNG<br />

Die Senioren- und Veteranenliga sind in Leistungsklassen eingeteilt:<br />

Senioren LKA<br />

Meisterklasse<br />

Senioren LKB Promotionsklasse 1<br />

Senioren LKC1 Promotionsklasse 2<br />

Senioren LKC2 Promotionsklasse 3<br />

Veteranen A Stärkeklasse 1<br />

Veteranen B Stärkeklasse 2<br />

Division 50+<br />

keine Unterteilung<br />

Die Gruppeneinteilung wird wie folgt vorgenommen:<br />

Senioren LKA<br />

1 Gruppe à 8 Mannschaften<br />

Senioren LKB<br />

1 Gruppe à 8 Mannschaften<br />

Senioren LKC1<br />

1 Gruppe à 8 Mannschaften<br />

Senioren LKC2<br />

übrige gemeldete Mannschaften, 1 oder 2 Gruppen<br />

Veteranen A<br />

6 Mannschaften<br />

Veteranen B<br />

übrige gemeldete Mannschaften<br />

Division 50+<br />

1 Gruppe à max. 8 Mannschaften<br />

3. AUSTRAGUNGSMODUS<br />

Die Meisterschaft innerhalb der einzelnen Gruppen wird mit Hin- und Rückspielen ausgetragen.<br />

Ueber allfällige Modusänderungen, z.B. Play-Off Spiele, entscheidet die Abteilung <strong>Regio</strong>nalliga<br />

Ostschweiz.<br />

Die Gruppenersten steigen in die nächsthöhere Leistungsklasse auf. Die Gruppenletzten werden in<br />

die nächsttiefere Leistungsklasse relegiert.<br />

4. REGIONALMEISTER<br />

Der Gruppensieger der Senioren Leistungsklasse A ist zugleich „Ostschweizer Seniorenmeister“,<br />

vorausgesetzt der Titel wird nicht in Play-Off Spielen ermittelt.<br />

Der Gruppensieger der Veteranen Leistungsklasse A ist zugleich „Ostschweizer Veteranenmeister“,<br />

vorausgesetzt der Titel wird nicht in Play-Off Spielen ermittelt.<br />

Der Gruppensieger der Division 50+-Liga ist zugleich „Ostschweizer Division 50+-Meister“,<br />

vorausgesetzt der Titel wird nicht in Play-Off Spielen ermittelt.<br />

elektronische Fassung des <strong>Reglementes</strong> vom 10.09.2006 durch E. Membrini, Ligachef Senioren/Veteranen/Division 50+<br />

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5. WANDERPREIS<br />

Der Ostschweizer Seniorenmeister bekommt den Wanderpreis für ein Jahr zugesprochen. Er ist<br />

verpflichtet diesen graviert und in geordnetem Zustand vor Beendung der Meisterschaft dem Ligaleiter<br />

zurückzugeben.<br />

Der Ostschweizer Veteranenmeister bekommt den Wanderpreis für ein Jahr zugesprochen. Er ist<br />

verpflichtet diesen graviert und in geordnetem Zustand vor Beendung der Meisterschaft dem Ligaleiter<br />

zurückzugeben.<br />

Der Ostschweizer Division 50+-Meister bekommt den Wanderpreis für ein Jahr zugesprochen. Er ist<br />

verpflichtet diesen in geordnetem Zustand vor Beendung der Meisterschaft dem Ligaleiter<br />

zurückzugeben<br />

6. SPIELBERECHTIGUNG<br />

Spielberechtigt für die Seniorenliga sind alle Spieler, welche 30 Jahre und älter sind, für den Torhüter<br />

besteht keine Alterslimite; international gilt: 35 Jahre und älter inklusive Torhüter.<br />

Spielberechtigt für die Veteranenliga sind alle Spieler, welche 40 Jahre und älter sind, der Torhüter<br />

muss 30 Jahre und älter sein.<br />

Spielberechtigt für die Division 50+-Liga sind alle Spieler, welche 49 Jahre und älter sind, Torhüter<br />

muss 40 und älter<br />

Entscheidend ist der Jahrgang bei Meisterschaftsbeginn.<br />

Ausländische Spieler sind gemäss dem Amateurliga-STQ-Reglement Art. 36.3.a, Abs. 4. zugelassen.<br />

Spieler der Nationalliga und 1.Liga sind nicht zur Senioren-, Veteranen- und Division 50+-<br />

Meisterschaft zugelassen.<br />

Spieler, die während der laufenden Meisterschaft für die 2. – 4. Liga qualifiziert sind, verlieren die<br />

Spielberechtigung für die Senioren-, Veteranen- und Division 50+-Liga.<br />

Spieler mit clubfremder Lizenz sind zur Meisterschaft zugelassen. Spielberechtigt sind sie jedoch nur<br />

für diejenige Mannschaft, für welche sie vor Meisterschaftsbeginn dem Ligaleiter schriftlich gemeldet<br />

werden.<br />

7. SCHIEDSRICHTER<br />

Gemäss Art. 8.15 der SEHV-Statuten ist die Schiedsrichter-Kommission(SRK) verpflichtet, für die<br />

Senioren Leistungsklasse A die Schiedsrichter zu stellen. Sind genügend qualifizierte Schiedsrichter<br />

vorhanden, entscheidet die SRK-OS, in Absprache mit der AL-OS, betreffend der Aufbietung von<br />

Schiedsrichtern für die übrigen Senioren Leistungsklassen (B, C1, C2).<br />

Für die Veteranen werden keine Schiedsrichter vom SEHV gestellt;<br />

die Heimmannschaft stellt beide Schiedsrichter.<br />

Für die Division 50+-Liga wird ein Schiedsrichter von der Heimmannschaft gestellt.<br />

8. SCHIEDSRICHTERSPESEN<br />

Bei allen Spielen werden die Spesen je zur Hälfte von den Clubs getragen und von beiden Clubs an<br />

die Schiedsrichter bezahlt.<br />

Die Entschädigung erfolgt gemäss offiziellem Reglement Ab 1996/97:<br />

Pro Schiedsrichter Fr. 100.--, sowie für die Reisespesen das Bahnbillet 2. Klasse von Wohn- zum<br />

Spielort retour.<br />

elektronische Fassung des <strong>Reglementes</strong> vom 10.09.2006 durch E. Membrini, Ligachef Senioren/Veteranen/Division 50+<br />

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9. SPIELREGELN<br />

Um einer, den Senioren, Veteranen bzw. Division 50+ angepasste Spielweise gerecht zu werden, sind<br />

einzelne Spielregeln des offiziellen Regelbuches geändert bzw. angepasst worden. Diese sind im<br />

Handbuch der Abteilung Schiedsrichter des SEHV aufgeführt und bilden einen integrierenden<br />

Bestandteil dieses <strong>Reglementes</strong>. Sie liegen diesem Reglement bei.<br />

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

Dieses Reglement tritt nach Unterzeichnung durch die Verantwortlichen in Kraft und ersetzt alle<br />

bisherigen Reglemente. Im Uebrigen gelten die Bestimmungen der Statuten, Reglemente und<br />

Regulative des SEHV.<br />

Zürich, 26.April 2003 / ar<br />

ABTEILUNG REGIONALLIGA OSTSCHWEIZ<br />

Der Präsident: Der Ligaleiter:<br />

Toni Thöny<br />

Albert Raz<br />

Beilage:<br />

- Spielregeln für die Senioren-/Veteranenliga<br />

elektronische Fassung des <strong>Reglementes</strong> vom 10.09.2006 durch E. Membrini, Ligachef Senioren/Veteranen/Division 50+<br />

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Schweizerischer Eishockey-Verband 1.2<br />

Abteilung Schiedsrichter 20.11.1994<br />

_________________________________________________________________________________<br />

REGELN FUER SENIORENSPIELE<br />

(Gilt auch für Veteranen und Division 50+)<br />

Um einer, den Senioren angepasste Spielweise gerecht zu werden, sind einzelne Spielregeln des<br />

offiziellen Regelbuches geändert bzw. angepasst worden. In allen hier nicht aufgeführten Regeln hat<br />

das offizielle Regelbuch des IIHF Gültigkeit.<br />

1.SCHWERPUNKTE<br />

a. Kein Körperkontakt<br />

Eine kleine oder grosse Strafe (inklusive Spieldauer Disziplinarstrafe) ist nach Ansicht des<br />

Schiedsrichters auszusprechen, wenn ein Spieler absichtlich den Gegner stösst, checkt oder<br />

versucht diesen körperlich anzugreifen.<br />

b. Kein Slap Shot<br />

Slap Shots sind nicht erlaubt. Vergehen gegen diese Regel werden mit einer kleinen Strafe<br />

geahndet.<br />

Wird ein Gegner durch einen Slap Shot verletzt, ist eine grosse Strafe (inklusive Spieldauer<br />

Disziplinarstrafe) auszusprechen.<br />

c. Kein Snap Shot<br />

Snap Shots (Schuss aus dem Handgelenk) mit mehr als 40 cm Anlauf sind nicht erlaubt.<br />

Vergehen gegen diese Regel werden mit einer kleinen Strafe geahndet.<br />

Wird ein Gegner durch einen Snap Shot verletzt, ist eine grosse Strafe (inklusive Spieldauer<br />

Disziplinarstrafe) auszusprechen.<br />

2. REGELINTERPRETATIONEN<br />

Artikel 501 – Bezeichnung der Offiziellen<br />

Zusatz: Die Schiedsrichter können das aktive Alter (Art. 8.14 Schiedsrichter-Reglement) überschritten<br />

haben. Die Lizenz wird jährlich durch die Teilnahme an einem Unterliga-Schiedsrichter-Kurs erneuert.<br />

Artikel 602 – Faustschläge oder hartes Spiel<br />

Ergänzungen:<br />

- Dieser Artikel enthält praktisch alle Situationen, welche Strafen wegen Körperkontakt auslösen.<br />

Sämtliche absichtlichen Bewegungen, die zu einem Körperkontakt führen, müssen mit einer kleinen<br />

oder grossen Strafe (inklusive Spieldauer Disziplinarstrafe) belegt werden.<br />

Die Schiedsrichter sind angewiesen, diese Regel streng zu interpretieren.<br />

Auch das Abdrängen gegen die Banden muss bestraft werden. Unabsichtlicher Körperkontakt<br />

ist jederzeit möglich und wird nicht bestraft (z.B. wenn zwei Spieler beim Wenden aufeinander<br />

prallen).<br />

- Jeder Spieler, der beginnt Faustschläge auszuteilen oder eine Schlägerei anzettelt, wird mit einer<br />

Matchstrafe bestraft. Schlägt der Gegner zurück oder setzt er die Schlägerei fort, so muss ihm<br />

ebenfalls eine Matchstrafe auferlegt werden.<br />

Note: Wenn beide Spieler gleichzeitig eine Schlägerei beginnen, sind beide Spieler mit einer<br />

Matchstrafe zu bestrafen.<br />

elektronische Fassung des <strong>Reglementes</strong> vom 10.09.2006 durch E. Membrini, Ligachef Senioren/Veteranen/Division 50+<br />

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