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Joachim Woock<br />

Verein für Regionalgeschichte Verden e. V.<br />

Unterrichtsmaterialien<br />

zum Thema<br />

„Hexenverfolgung im Stift Verden<br />

und<br />

in den Herzogtümern Bremen-Verden“<br />

© 2009 Die Rechte der Beiträge und Abbildungen liegen bei den Autoren


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Vorwort 1<br />

Glossar 2<br />

Literatur- und Quellenverzeichnis 3<br />

Adressen 7<br />

Verein für Regionalgeschichte Verden e. V. 8<br />

Unterrichtsmaterialien<br />

1. Didaktisch-methodische Hinweise 10<br />

a) Trainingsspirale: Systematisches Lesen 12<br />

b) Arbeitsblatt Gruppenlesen mit vier Strategien 13<br />

c) Trainingsspirale: Karikaturen-Rallye (Vorwissen) 12<br />

d) Erläuterungen zu den Abbildungen M 1 – M 14 14<br />

e) Abbildungen M 1 – M 14 17<br />

f) Projektunterricht/komplexe Aufgabenstellungen 31<br />

g) Unterrichtsvorbereitung kompakt: „Ick, Beke Pipers von winbergen, Bekhenne…“ 34<br />

2. Karte der Diözese und des Stifts Verden 40<br />

3. Karte der Herzogtümer Bremen und Verden 41<br />

4. Mind Map: Lernorte in Verden: Hexenverfolgung 42<br />

5. Kleine Stadtgeschichte 43<br />

6. Stadtansicht von Verden (1663) 44<br />

7. Stadtrundgang: „Hexenverfolgung in Verden“ 45<br />

8. Stadtplan zum Stadtrundgang 50<br />

9. Fragebögen zur Hexenverfolgung mit Lösungen 51<br />

10. Elf Irrtümer über „Hexen“ 56<br />

11. Entwicklung der Hexenverfolgung in Europa 58<br />

12. Rechtsverordnungen 59<br />

13. Rolle der Frau im Hexenprozess 60<br />

14. Mind Map: Ursachen der Hexenverfolgung in Mitteleuropa 61<br />

15. Hexenproben 62<br />

16. Protokoll einer Wasserprobe in Rotenburg/Wümme 63<br />

17. Scharfrichter und Folter in Verden 65<br />

18. Prozesskosten 66<br />

19. Schwur („Urfehde“) am Grenzstein bei Stadtverweisung<br />

a) Beke Piper (Original) 70<br />

b) Verdener Kanzleischrift des 17. Jahrhunderts (Alphabet als Transkriptionshilfe) 71<br />

c) Beke Piper (Transliteration) 72<br />

20. Verhörprotokolle und Geständnisse („Urgichten“):<br />

a) Alken Bocksack (Transliteration) 73<br />

b) Catharina Panning (Transliteration) 74<br />

21. Protokoll einer Gerichtssitzung (Transliteration) 76<br />

22. Die wichtigsten Prozesse im Überblick<br />

a) Sammelprozess von 1606 77<br />

b) Hexenprozess von 1617/1618 78<br />

c) Mandat von Bischof Sigismund (Transliteration) 81<br />

d) Hexenprozess von 1647-1649 82<br />

e) Das Verbot der Hexenprozesse durch Königin Christina 85<br />

f) Verordnung von Königin Christina (Transliteration) 86<br />

g) Königin Christinas Aufforderung, ihr Verbot zu überwachen 87<br />

23. Opfer der Hexenverfolgung in der Stadt und dem Stift Verden 88<br />

24. Schneeballsystem der Beschuldigungen im Prozess von 1647-1649 97<br />

25. Das „H-Sonderkommando“ des Heinrich Himmler 98<br />

26. Statistik 99


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 1<br />

Vorwort<br />

Zum Thema „Hexen“ können wir alle etwas beitragen. Bekannt ist natürlich das alte<br />

Märchen von Hänsel und Gretel, wo die sagenhafte alte, hässliche und Kinder<br />

mordende Hexe dargestellt wird und zum Schluss den verdienten Feuertod erleidet.<br />

Immerhin zaubern kann auch Bibi Blocksberg und Gundel Gaukeley (engl. Magica<br />

de Spell) ist die dem Micky Maus-Heft-Leser bekannte Hexe. Und dann haben wir<br />

noch Bücher wie Harry Potter oder Fernsehserien wie „Charmed – Zauberhafte<br />

Hexen“… Schwieriger wird es schon, die tradierten Vorstellungen über die<br />

Hexenverfolgung, die in den Köpfen der deutschen Bevölkerung herumgeistern, zu<br />

revidieren (s. dazu den Fragenkatalog und das Informationsblatt „Elf Irrtümer über<br />

´Hexen´“). Bei einer vom Forsa Institut im Jahre 1986 durchgeführten Umfrage hielten<br />

23% der Deutschen das Anwünschen von Krankheiten für möglich, 13% die Hexerei<br />

und 21% den Krankheitszauber für denkbar.<br />

Die hier vorliegenden Unterrichtsmaterialien beziehen sich hauptsächlich auf die<br />

Hexenverfolgung in Verden. Seit 1983 beschäftigt sich der Autor, Historiker und<br />

Studienrat an den Berufsbildenden Schulen Verden (BBS) mit diesem Thema und<br />

bietet am Fachgymnasium der BBS den halbjährigen Grundkurs „Hexenverfolgung im<br />

Stift Verden“ an. Der starke Bezug zur Regionalgeschichte soll die Betroffenheit der<br />

Schülerinnen und Schüler wecken und aufzeigen, dass „Geschichte von unten“ am<br />

eigenen Ort Stoff genug bietet, Geschichtszusammenhänge deutlich zu machen.<br />

Dabei darf natürlich nicht der „Blick über den Tellerrand“ außer Acht bleiben und<br />

aktuelle Bezüge müssen hergestellt werden:<br />

• Hexenjagden in einigen afrikanischen Gebieten<br />

• Menschenrechtsverletzungen (Amnesty International)<br />

• Diskriminierung von Frauen in Deutschland bzw. Europa<br />

Diese Meta-Ebene kann aber an dieser Stelle aus Platzgründen nicht behandelt<br />

werden.<br />

Das Thema „Hexenverfolgung“ wird vom Autor im Zyklus „Verfolgung von<br />

Minderheiten im Landkreis Verden – von der Frühen Neuzeit bis zum<br />

Nationalsozialismus“ unterrichtet. So wird z. B. in einem weiteren Grundkurs das<br />

Thema „Zwangsarbeit ausländischer Arbeitskräfte im Regionalbereich Verden/Aller<br />

1939-1945“ behandelt. Eine Mappe mit Unterrichtsmaterialien mit gleichem Titel<br />

wurde alle Sek. I + II – Schulen in den Landkreisen Verden und Nienburg kostenlos zur<br />

Verfügung gestellt. Weitere Veröffentlichungen zur Verfolgung von Minderheiten im<br />

Landkreis Verden während der NS-Diktatur (Politisch Verfolgte, Juden, Sinti und Roma,<br />

Jehovas Zeugen, Behinderte, Homosexuelle) findet man auf der Homepage des<br />

Vereins für Regionalgeschichte Verden e. V.: www.regionalgeschichte-verden.de.<br />

Das Buch „´Stolpersteine´ – Biografien aus Verden. Gedenksteine für die Opfer des<br />

Nationalsozialismus“ informiert über persönlichen Schicksale der o. g. sechs<br />

Opfergruppen und wurde ebenfalls an alle Sek. I + II – Schulen im Landkreis Verden<br />

ausgeliefert. Finanziert wurde die vorliegende Publikation im Rahmen des<br />

Bundesprogramms: „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.“,<br />

mit Mitteln aus dem „Gerechtigkeitsfonds“ des Ev. luth. Kirchenkreises Verden, der<br />

Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Verden (Rosemarie Guhl) und des Landkreises<br />

Verden (Christine Borchers). Dafür recht herzlichen Dank.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 2<br />

Glossar<br />

Affirmat<br />

Amt<br />

Amtmann<br />

Balbier<br />

Bejahung (Zusatz in einem Geständnisprotokoll). Der Person wird<br />

am Tag nach dem abgegeben Geständnis die zugegebenen<br />

Vorwürfe vorgelesen, die die Person noch einmal (ohne Folter)<br />

bestätigen muss. Verneint („Negat“) die Person einzelne Punkte,<br />

wird sie so lange gefoltert, bis sie nichts mehr widerruft.<br />

Räumlicher Verwaltungsbezirk eines Territorialstaates (Behörde)<br />

Verwalter eines Amtes (Bezirk)<br />

Balbier ist die mundartliche Bezeichnung des Barbiers (Haar- und<br />

Bartpfleger). Die Barbiere standen in enger Beziehung zu den<br />

Badern und übten teilweise auch die niedere Chirurgie aus. Sie<br />

wurden später mit den Badern in einer Zunft vereinigt.<br />

Dechant, Dekan Vorsteher eines Domkapitels<br />

Domkapitel<br />

Drost (Truchseß)<br />

Feldprediger<br />

Halsgericht<br />

Kämmerer<br />

Kanoniker<br />

Lebensstrafen<br />

Leibstrafen<br />

Negat<br />

Peinliche Frage<br />

Prokurator<br />

Reskript<br />

Richtvogt<br />

S(ch)nedestein<br />

Statut<br />

Staupenschlag<br />

Stift<br />

Superintendent<br />

Syndikus<br />

Territio(n)<br />

Urfehde<br />

Urgicht<br />

Verweisung<br />

Vogt, Amtsvogt<br />

Zwicken<br />

Leitendes Gremium an (kath.) Bischofskirchen, bestehend aus dazu<br />

gewählten Geistlichen (Kanoniker,„Domherren“). Das Domkapitel<br />

übte in der Süderstadt die Gerichtsbarkeit aus.<br />

Ein an der Spitze eines Amtes stehender Beamter, der auch<br />

gelegentlich die Funktion eines Vogts wahrnahm.<br />

Pfarrer, der in einem Heer die Seelsorge ausübte<br />

Gerichtsbezeichnung mit Zuständigkeit zur Aburteilung schwerer<br />

Verbrechen, die mit Leib- und Lebensstrafen bedroht waren.<br />

Der „Stadt-Einnehmer“ führte die Rechnungsbücher (Kasse)<br />

Mitglied eines Domkapitels<br />

Todesstrafen, die durch die Art des Vollzugs verschärft sein konnten<br />

(Verbrennen, Enthaupten, Hängen, Rädern, Vierteilen usw.)<br />

Verstümmelnde Leibesstrafen, z. B. Abhauen der Hand<br />

Verneinung, Widerruf (s. Affirmat)<br />

Tortur, Folter<br />

Rechtsbeistand (kein studierter Jurist)<br />

Bescheid, Erlass, amtliches Rückschreiben<br />

Vertreter der Anklage<br />

Grenzstein<br />

Satzung<br />

Körperstrafe: Züchtigung mit Rute, Peitsche oder Stockhieben<br />

Territorium eines Bistums<br />

Er ist in den ev. Landeskirchen der geistliche Amtsträger eines<br />

Kirchenkreises mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben<br />

Stadtrichter und Rechtsberater<br />

„Schrecken“: Zeigen der Folterwerkzeuge; 1. Foltergrad<br />

Im Mittelalter Eidschwur zur Beilegung einer Fehde, durch die<br />

beide Parteien versicherten, künftig Frieden zu halten. Später dann<br />

der Schwur eines freigesprochenen Angeklagten oder Verbannten<br />

(Verweisung aus einem Herrschaftsgebiet), keine Rache an Kläger<br />

oder Richter zu üben, bzw. die untersagten Territorien zu meiden.<br />

Geständnis, Geständnisprotokoll<br />

Verurteilte Person wird aus einem Herrschaftsgebiet verbannt<br />

Landesherrlicher Verwaltungsbeamter der die Obrigkeit vertritt<br />

Verurteilte Person wird mit glühenden Zangen verletzt


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 3<br />

Literatur- und Quellenverzeichnis<br />

Regionalgeschichtliche Literatur (Stift Verden: Ämter Verden und Rotenburg)<br />

• Diercke, C./Schröder, K. (Hg.): Der letzte Hexenprozeß in Verden, in: Heimatkunde<br />

der Herzogtümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln, Stade 1880, S. 72-74<br />

• Havemann, Wilhelm: Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg,<br />

Göttingen 1857, S. 62, Anm. 1 und Eckart, R. (Hg.): Aus dem alten Niedersachsen,<br />

Bremen 1907, S. 74-76 [Mandat von Bischof Sigismund]<br />

• Hoops von Scheeßel, Jürgen/Ringe von Bartelsdorf, Heinrich (Hg.): mißbraucht &<br />

verbrannt. Die Hexenprozesse im Amt Rotenburg, Bistum Verden, Stuttgart 2009<br />

• Junck, Walter: Aus alten Akten, in: Aus dem Heimatborn (Beilage zum Rotenburger<br />

Anzeiger), Nr. 9 (1927) und Nr. 10 (1927)<br />

• Mahnke, Dietrich: Das Hexenunwesen in Verden und sein Ende, in: Stader Archiv,<br />

Neue Folge 13, Stade 1923, S. 1-28<br />

• Nerger, Karl: Verden unter schwedischer Hoheit, Verden 1986, S. 14-17 [Verbot<br />

durch Königin Christina]<br />

• Nerger, Karl: Verdener Lesebuch, Verden 1983, S. 36-40 [Scharfrichter]<br />

• Nerger, Karl: Verfassung und Verwaltung der Stadt Verden (Aller) von den<br />

Anfängen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts (1866), Verden 1981, Nr. 7/8 [Verbot<br />

durch Königin Christina]<br />

• o. V.: Wasserprobe der Hexen im XVII. Jahrhundert, in: Journal von und für<br />

Deutschland, Jg. 2, 1785, Stück 7-12, S. 548f<br />

• Pfannkuche, Christoph Gottlieb: Die aeltere Geschichte des vormaligen Bisthumes<br />

Verden, Verden 1830<br />

• Rotermund: Actenmäßige Darstellung eines merkwürdigen Hexenprocesses, in: E.<br />

Spangenberg (Hg.): Neues vaterländisches Archiv oder Beiträge zur allgemeinen<br />

Kenntnis des Königreichs Hannover, Bd. 5, H. I, Lüneburg 1824, S. 291-306<br />

• Schäfer-Burmeister, Gudrun: Gegner der Hexenverfolgung. Friedrich Spee und<br />

Christina von Schweden (Magisterarbeit an der Universität Konstanz)<br />

http://www.historicum.<strong>net</strong>/themen/hexenforschung/thementexte/magisterarbeite<br />

n/art/Gegner_der_Hexe/html/ca/57fba4e4e1/?tx_mediadb_pi1[maxItems]=14<br />

• Schlüter: Wann haben die Hexenprozesse im Bremen- und Verdenschen<br />

aufgehört?, in: Schlüter/Plaß/Gude (Hg.): Archiv des Vereins für Geschichte und<br />

Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln, Stade<br />

1869, S. 418-420<br />

• Schormann, Gerhard: Hexenprozesse in Nordwestdeutschland, Hildesheim 1977<br />

• Schormann, Gerhard: Städtische Gesellschaft und Hexenprozeß, in: Meckseper,<br />

Cord (Hg.): Stadt im Wandel. Kunst und Kultur des Bürgertums in Norddeutschland<br />

1150-1650. Landesausstellung Niedersachsen 1985. Ausstellungskatalog Bd. 4,<br />

Stuttgart-Bad Cannstatt 1985, S. 175-186<br />

• Spangenberg, Cyriaco: Chronicon, oder Lebens-Beschreibung und Thaten aller<br />

Bischöffe des Stiffts Verden, Hamburg o. J. (1720), S. 170<br />

• Voigt, Otto: Das Hexenunwesen in Verden, in: Kienzle, Robert (Hg.):<br />

Heimatkalender für den Landkreis Verden 1982, Verden 1981, S. 187-196<br />

• Voigt, Otto: Warner Erich Oporinus, Pastor an St. Andreas zu Verden 1654-1683, in:<br />

Stader Geschichts- und Heimatverein, 29. Jg., H. 3, 15.06.1954, S. 48-53<br />

• Wolters: Aus der Chronik eines Verdener Domküsters (1508-1539), in: Stader Archiv<br />

(Neue Folge), 32 (1942), S. 35-45, hier S. 38<br />

• Woock, Joachim: „…so sie angeregten Lasters verdechtig machet…“. Die letzten<br />

Hexenverfolgungen in den schwedischen Herzogtümern Bremen-Verden, in:<br />

Landkreis Verden (Hg.): Heimatkalender für den Landkreis Verden 2001, Verden<br />

2000, S. 252-278<br />

www.historicum.<strong>net</strong>/themen/hexenforschung/thementexte/regionalehexenverfolgung/art/so_sie_ang/html/ca/553613ec38/<br />

oder<br />

www.hexenforschung.historicum- archiv.<strong>net</strong>/etexte/verden.html oder<br />

www.regionalgeschichte-verden.de [Homepage Verein für Regionalgeschichte<br />

Verden e. V.]<br />

• Woock, Joachim: „Ick, Beke Pipers von winbergen, Bekhenne...“. Hexenverfolgung<br />

im Bistum Verden, in: Praxis Geschichte, H. 4, Braunschweig 1991, S. 38-43<br />

• Woock, Joachim: Hexenverfolgung – alternativer Stadtrundgang, in. Verlag Atelier<br />

http://www.landkreis-verden.de/index.cfmim Bauernhaus (Hg.): Reiterstadt<br />

Verden. StadtVerführer, Fischerhude 2000, S. 52-54<br />

• Woock, Joachim: Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern<br />

Bremen/Verden www.regionalgeschichte-verden.de [Homepage Verein für<br />

Regionalgeschichte Verden e. V.]<br />

Scharfrichter in Verden<br />

• Nerger, Karl: Der Scharfrichter, in: Kienzle, Robert (Hg.): Heimatkalender für den<br />

Landkreis Verden 1976,Verden 1975, S. 140-142<br />

• Voigt, Otto: Scharfrichter und Abdecker in der Stadt Verden. Sonderdruck aus<br />

dem Stader Jahrbuch 1978<br />

• Woock, Joachim: Die letzten öffentlichen Hinrichtungen im Raum Verden, in:<br />

Landkreis Verden (Hg.): Heimatkalender für den Landkreis Verden 1997, Verden<br />

1996, S. 42-65<br />

Zeitgenössische Literatur (Stift Verden)<br />

• Domkapitel Verden (Hg.): Apologia vnd kurze / jedoch gründliche vnd<br />

nothwendige Widerlegung vnd Verantwortung / sampt ahngehengeter<br />

protestation vnd oblation / auch vnterschiedlichen beygefügten documenten<br />

Eines Ehrwürdigen ThumbCapittuls des Hohen Stiffts Verden / Wieder Die<br />

außgesprengte / vnerfindtliche bezichtigung / Ob solte mit deme wieder die<br />

Justificirte Margareten Sievers vnd andere Hexen verübten process nichtig: vnd<br />

vnverantwortlich procediret vnd verfahren sein. Gedruckt im Jahr / M.DC.XVIII. Die<br />

Apologie umfasst 39 Seiten und ist in dem Sammelband T 570. 4 0 Helmst (33)<br />

abgedruckt (Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel). Teildruck der Apologie bei<br />

Rotermund: Actenmäßige Darstellung eines merkwürdigen Hexenprocesses, in: E.<br />

Spangenberg (Hg.): Neues vaterländisches Archiv oder Beiträge zur allgemeinen<br />

Kenntnis des Königreichs Hannover, Bd. 5, H. I, Lüneburg 1824, S. 291-306<br />

• Reinking, Theodor: responsum juris, in ardua et gravi quadam causa, concernente<br />

processum qvendam, contra sagam, nvlliter Institutum, et inde exortam<br />

diffamationem. ... [Rechtsbescheid in einem schwierigen und schweren Fall,<br />

betreffend einen gewissen Prozess gegen eine Hexe, der in keiner Weise angesetzt<br />

wurde, und die daraus entstandene Diffamierung. Wo gewisse Fragen über<br />

nächtliche Zusammenkünfte von Hexen, Tänze, über den Missbrauch der frommen<br />

Schätze ihnen, über Umwandlungen bei Personen in andere Lebewesen, über<br />

Bekenntnisse, Behauptungen und Denunzierungen genau geprüft werden und<br />

Untersuchungen des ganzen Kriminalprozesses vorgetragen werden, über


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 4<br />

angeknüpfte andere gewisse auf den gegenwärtigen speziellen Fall sich<br />

erstreckende Fragen, die sorgfältig behandelt sind. Gewidmet zu Gießen von JC<br />

im gewissen Jahr 1621], Marburg 1630<br />

• Rimphof, Heinricum: Drachen-König / das ist: Warhafftige / Deutliche / Christliche /<br />

vnd hochnothwendige Beschreybunge / deß grawsamen / hochvermaledeyten<br />

Hexen- vnd ZauberTeuffels / welcher durch Gottes sonderbahre direction,<br />

Schickunge vnd Gnade / an diesem Ort bald fürm Jahr / durch ein neunjähriges<br />

Mägdelein / wieder aller Menschen Gedancken manifestirt / vnd gantz<br />

wunderbarlich ans Liecht gebracht. Zu Salvir: vnd Rettunge vieler Christlicher /<br />

vnschuldiger / frommer Hertzen dieses Orts / auch zur Warnunge aller Hexen<br />

Patronen, Adhaerenten, Vorfechteren vnd leichtfertigen Calumnianten. Sampt<br />

einem Appendice wider Johan Seiferten von Ulm / der Zeit Schwedischen<br />

gewesenen Feldprediger. Auß hoher noth öffentlich in den <strong>Druck</strong> gegeben /<br />

Durch Heinricum Rimphof, Dompredigern vnd Superintendenten des Stiffts Verden.<br />

Rinteln 1647<br />

• Sejferten, Johan: Gewissens-Buch: Von Processen Gegen die Hexen. An Hohe<br />

Obrigkeiten in Teudtschlandt auß nothtringenden motiven geschrieben.<br />

Insonderheit Den Rähten vnd Beicht-Väteren der Fürsten / den Inqisitoren, Brandt-<br />

Meisteren / Richteren / Advocaten: Beicht-Väteren der Armen Beklagten vnd<br />

Gefangenen: Predigeren auch anderen Leuten sehr nützlich vnd nothwendig zu<br />

lesen. Anfang Ohne Nahmen in Lateinischer Spraach Außgangen / Jetzo In die<br />

Teudtsche Ubergesetzet / Durch Johan Sejferten von Ulm / derzeit Schwedischen<br />

Feld-Prediger, Bremen 1647<br />

Zeitgenössische Literatur (Nachdruck)<br />

• Kramer, Heinrich (Institoris): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum.<br />

Kommentierte Neuübersetzung, München 2003 3<br />

• Spee, Friedrich von: Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der<br />

Hexenprozesse, München 1983 2<br />

Regionalgeschichtliche Literatur (Bremen)<br />

• Cassel, Johann: Erzbischof Johan Friederichs Edict vom Proceß in Zauberei Sachen<br />

im Erzstift Bremen. A. 1603, in: Bremensia, Bd. II, Bremen 1767, S. 705-719<br />

• Jobelmann, W. H.: Hexenprozesse im Bremenschen, in: Schlüter/Plaß/Gude (Hg.):<br />

Archiv des Vereins für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und<br />

Verden und des Landes Hadeln zu Stade, H. 4, Stade 1871, S. 262f<br />

• Nuckel, Ivette: Hexenprozesse während des 16. und 17. Jahrhunderts. Ein Vergleich<br />

zwischen Bremen und Oldenburg. Oder: „Als auf dem Jodutenberg die Feuer<br />

schwelten“ (Magisterarbeit an der Universität Bremen)<br />

http://www.historicum.<strong>net</strong>/themen/hexenforschung/thementexte/magisterarbeite<br />

n/art/Hexenprozesse_w/html/ca/75b5929862/?tx_mediadb_pi1[maxItems]=14<br />

• Schröck, Gunda: „So ich aber mit dem Satan auff der Domsheide buhlte“. Von<br />

Bremer Hexenprozessen, Bremen o. J. (1984)<br />

• Schwarzwälder, Herbert: Die Geschichte des Zauber- und Hexenglaubens in<br />

Bremen, 1. Teil, in: Bremensisches Jahrbuch, 46. Bd. (1959), S. 156-233; 2. Teil, in:<br />

Bremensisches Jahrbuch, 47. Bd. (1961), S. 99-142<br />

• Weise, Erich: Das „Edikt in Zauberei-Sachen“ von 1603 und seine Anwendung<br />

durch Richter Lüder Bicker zu Altluneburg, in: Stader Jahrbuch 50 (Stader Archiv,<br />

Neue Folge, H. 40, 1950), S. 35-64<br />

Allgemeine Literatur (Auswahl)<br />

• Behringer, Wolfgang (Hg.): Hexen und Hexenprozesse, München 1995<br />

• Döbler, Hansferdinand: Hexenwahn, München 1977<br />

• Dülmen, Richard van (Hg.): Hexenwelten, Frankfurt/Main 1987<br />

• Gersmann, Gudrun: Auf den Spuren der Opfer - zur Rekonstruktion weiblichen<br />

Alltags unter dem Eindruck frühneuzeitlicher Hexenverfolgung, in: Lundt, Bea (Hg.):<br />

Vergessene Frauen an der Ruhr, Köln 1992, S. 243-272<br />

• Hauschild, Th./Staschen, H./Troschke, R.: Katalog zur Sonderausstellung „Hexen“ im<br />

Hamburgischen Museum für Völkerkunde, Hamburg 1979<br />

• Hinckeldey, Ch. (Hg.): Justiz in alter Zeit, Heilsbronn 1989<br />

• Lorenz, Sönke/Bauer, Dieter R./Behringer, Wolfgang/Schmidt, Jürgen Michael (Hg.):<br />

Himmlers Hexenkartothek. Das Interesse des Nationalsozialismus an der<br />

Hexenverfolgung, Bielefeld 1999<br />

• Moeller, Katrin/Schmidt, Burghart (Hg.): Realität und Mythos. Hexenverfolgung und<br />

Rezeptionsgeschichte, Hamburg 2003<br />

• Radbruch, Gustav (Hg.): Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532<br />

(Carolina), Ditzingen 1984 6<br />

• Roper, Lyndal: Ödipus und der Teufel. Körper und Psyche in der Frühen Neuzeit,<br />

Frankfurt am Main 1995<br />

• Schormann, Gerhard: Der Krieg gegen die Hexen, Göttingen 1991<br />

• Walz, Rainer: Der Hexenwahn im Alltag. Der Umgang mit verdächtigen Frauen, in:<br />

Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 43 (1992), S. 157-168<br />

• Wilbertz, G./Schwerhoff, G./Scheffler, J.: Umrisse und Themen der Hexenforschung<br />

in der Region, in: Dies. (Hg.): Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die<br />

Grafschaft Lippe im Vergleich, Bielefeld 1994, S. 9-25.<br />

Literatur Hexenkräuter<br />

• Haerkötter, Gerd: Hexenfurz und Teufelsdreck: Liebes-, Heil-, und Giftkräuter:<br />

Hexereien, Rezepte und Geschichten, Frankfurt am Main 1986<br />

Literatur Folterinstrumente<br />

• http://www.historicum.<strong>net</strong>/themen/hexenforschung/lexikon/alphabethisch/ag/art/Folterinstrumen/html/artikel/911/ca/28d7fb8c69/<br />

Jugendbücher (Auswahl)<br />

• Andersen, Leif: Hexenfieber, München 2002<br />

• Bayer, Ingeborg: Der Teufelskreis, Würzburg 1999<br />

• Damm, Dörte: Die Els und ich. Zwei Mädchen in den Wirren des Dreißigjährigen<br />

Krieges, Wien 2002<br />

• Engelhardt, Ingeborg: Hexen in der Stadt, München 2002<br />

• Flacke, Uschi: Die Hexenkinder von Seulberg, Hamburg 2003<br />

• Parigger, Harald: Die Hexe von Zeil, München 2004<br />

• Schröder, Rainer: Das Geheimnis der weißen Mönche, Würzburg 2004<br />

• Sutcliff, Rosemary: Das Hexenkind, München 2006<br />

• Svedelid, Olov: Die Hexe von Aggunda, München 2005


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 5<br />

Geschichtsdidaktik (Artikel)<br />

• Borries, Bodo von: Erzählte Hexenverfolgung, in: Geschichte Lernen, 3 (1988),<br />

S. 27-49<br />

• Braukmann, Werner: Hexenbild und Hexenverfolgung, in: Geschichtsdidaktik,<br />

2 (1981), S. 175-193 [8. und 9. Schuljahr]<br />

• End, Reinhard, Faller, Klaus: Hexenwahn und Hexenprozess, in: Schule und<br />

Museum, 9 (1979), S. 30-40 [Sek. I]<br />

• Haß, Ulrike: Teufelstanz. Eine Geschichte aus der Zeit der Hexenverfolgungen,<br />

Reinbek 2002 [Roman ab 7. Kl.; Tiemann, Hans-Peter/Zimmermann, Peter:<br />

Didaktische Papiere zu: Ulrike Haß: Teufelstanz; Lehrerheft Nr. 26]<br />

• Lange, Thomas: Hexenverfolgung als Unterrichtsthema. Ein regionalgeschichtlicher<br />

Stoff im Wandel von kulturgeschichtlicher Aufklärung zum ethnologischen Lernen<br />

(Erstpublikation: GWU 46 (1995), S. 402-420) http://www.hexenforschung.historicumarchiv.<strong>net</strong>/etexte/lange00.html<br />

• Keck, Rudolf (Hg.): Friedrich Spee von Langenfeld (1591-1635). Sieben didaktische<br />

Versuche zu einem dramatischen Leben. Unterrichtseinheiten für Religion,<br />

Geschichte, Deutsch und Musik – Sek. I+II, Hildesheim 1985<br />

• Rauer, Brigitte: Hexenwahn – Frauenverfolgung zu Beginn der Neuzeit – Ein Beitrag<br />

zur Frauengeschichte im Unterricht, in: Kuhn, An<strong>net</strong>te/Rüsen, Jörn (Hg.): Frauen in<br />

der Geschichte II, Düsseldorf 1982, S. 97-125<br />

• Rosenbaum, Margret: Hexenwahn und Hexenverfolgung in Mittelalter und Neuzeit,<br />

in: Hauptschulmagazin, 8 (1982), S. 15-18 [UE 6. Schuljahr]<br />

• Steidinger, Susanne: Hexenverfolgungen in der frühen Neuzeit, in: Borries, Bodo von/<br />

Kuhn, An<strong>net</strong>te (Hg.): Frauen in der Geschichte VIII, Düsseldorf 1986, S. 91-152 [Sek. I]<br />

Geschichtsdidaktik (Themenhefte)<br />

• Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), Westermann Verlag. Download des kompletten<br />

Heftes nicht möglich. Nur zwei Artikel als pdf-Dateien verfügbar:<br />

• Sönke Lorenz/H.C. Erik Midelfort: Hexen und Hexenprozesse: Ein historischer<br />

Überblick, S. 4-12: http://www.hexenforschung.historicumarchiv.<strong>net</strong>/etexte/Hexen_und_hexenprozesse.pdf<br />

• Lienert, Eva-Maria und Wilhelm: Die geschändete Ehre der Rebekka L. oder:<br />

ein ganz normaler Hexenprozeß…, S. 32-37:<br />

http://www.historicum.<strong>net</strong>/fileadmin/sxw/Themen/Hexenforschung/Themen<br />

_Texte/Unterricht/Die_geschaendete_ehre.pdf<br />

• Geschichte Lernen: Hexenverfolgung, 107 (2005), Friedrich Verlag;<br />

Download des kompletten Heftes möglich: http://www.friedrichverlag.de/index.cfm?2FEE052E0FDE43AB90C82C9664D683C6<br />

Beispiele:<br />

• Brabänder, Michael: “...erhob sich das ganze Land zur Ausrottung der<br />

Hexen”. Gründe für die Hexenverfolgung der Frühen Neuzeit, S. 20-24<br />

• Wunderer, Hartmann: Künstler und das Hexen-Stereotyp. Zu den Hexen-<br />

Darstellungen von Hans Baldung Grien, S. 52-56<br />

Fachspezifische Online-Portale<br />

• Überkonfessionelle Plattform für Religionspädagogik und Religionsunterricht der Ev.<br />

Kirche in Deutschland; Startseite: http://www.rpivirtuell.<strong>net</strong>/index.php?p=home_uebersicht<br />

[Suchbegriff „Hexenverfolgung“<br />

eingeben: es werden div. Veröffentlichungen zum Thema vorgestellt]<br />

Ausstellungen<br />

• Deutsches Historisches Museum: Hexenwahn. Ängste der Neuzeit<br />

http://www.dhm.de/ausstellungen/hexenwahn/rundgang.htm<br />

Foren<br />

• Arbeitskreis für interdisziplinäre Hexenforschung (AKIH): http://www.unituebingen.de/ifgl/akih/akih.htm<br />

[In Zusammenarbeit mit historicum.<strong>net</strong> gibt der<br />

Arbeitskreis die Reihe @KIH-eSkript heraus]<br />

• Mailing-Liste Hexenforschung des AKIH [Austausch von Forschern zur<br />

Hexenverfolgung; in Zusammenarbeit mit „historicum.<strong>net</strong>“]:<br />

http://www.historicum.<strong>net</strong>/themen/hexenforschung/mailingliste/ und<br />

http://www.listserv.dfn.de/archives/hexenforschung.html<br />

• Zeitenblicke – „Hexenforschung aktuell“ [Inter<strong>net</strong>journal], Heft 1 (2002):<br />

http://www.zeitenblicke.de/2002/01/inhalt.html<br />

• Trierer Hexenforschungen: http://www.uni-trier.de/index.php?id=16230<br />

Bildersammlungen<br />

• www.histor.ws/hexen/gal-index.htm [Das Bildarchiv enthält einige falsche<br />

Erläuterungen]<br />

• http://www.historicum.<strong>net</strong>/themen/hexenforschung/quellen/bilder/chronologisch/<br />

[Die Bildersammlung von „historicum.<strong>net</strong>“ kann nach verschiedenen Kriterien<br />

aufgerufen werden: chronologisch, systematisch, Künstler]<br />

• http://www.boudicca.de/pic0-d.htm [Bildersammlung aus dem „Wicca“-Umfeld]<br />

Filme zum Ausleihen beim Medienzentrum des Landkreises Verden:<br />

http://www.landkreis-verden.de/index.cfm<br />

(über Stichwortsuche „Medienzentrum“ Startseite anwählen)<br />

• Teufelsglaube und Hexenverbrennungen [VHS, Dokumentarfilm, 20 Min., ab Kl. 9,<br />

Best.-Nr. 4201180]<br />

• Religion und Staatsräson (1545-1648), [VHS, Best.-Nr. 4243758]<br />

• Hexenwahn und Hexenprozesse [VHS, Best.-Nr. 4253945]<br />

Filme<br />

• Die Hexe von Köln [Fernsehspiel, 118 Min., ab Kl. 10]<br />

• Der Prozess der Jeanne d´ Arc [Spielfilm, 65 Min., ab Kl. 10]<br />

• Hexen-Magie, Mythen und die Wahrheit [sehr gute Dokumentation mit aktuellen<br />

Forschungsergebnissen; ARD/MDR gesendet am 26. und 27. April 2005; DVD<br />

Listenpreis 13,99 €, bei Amazon 7,95 €)<br />

Software<br />

• Hexenprozesse in Kurmainz. „bestraffung des abscheulichen lasters der zauberey“.<br />

Hg. Vom Arbeitskreis „Hexenprozesse in Kurmainz“ unter Leitung von Ludolf<br />

Pelizaeus, Dieburg 2004, 12,00 €; Lehrerbegleitheft 1,50 € [CD-ROM mit<br />

Hintergrundinformationen und den Prozessen in Kurmainz, Hessen-Darmstadt,<br />

Rhein-Maas-Mosel-Raum und Schlesien]


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 6<br />

Inter<strong>net</strong><br />

• Dresdner Auswahlbibliografie zur Hexenverfolgung: http://rcswww.urz.tudresden.de/~frnz/dabhex/navigation.html<br />

• Universität Mainz, Links zum Thema Hexenforschung: http://www.staff.unimainz.de/pelizaeu/hex.html<br />

• Klaus Grafs Hexen-Lesezeichen: http://www.histsem.unifreiburg.de/mertens/graf/hexen.htm<br />

[Ein virtueller Spaziergang durch das Angebot<br />

wissenschaftlicher, kommerzieller und „abgedrehter“ websites]<br />

• Deutsches Historisches Museum, Links zum Thema Hexenforschung:<br />

http://www.dhm.de/ausstellungen/hexenwahn/links.htm<br />

• „Auf dem Besen durchs Web“ (diverse kommentierte Links):<br />

http://www.geschichtelernen.de/go/index.cfm?BA8E2270248B4404B945C92D344DA7EA<br />

• Die Hexenprozesse – Malefizjustiz in der Frühen Neuzeit (Dr. Dietmar Nix):<br />

www.histor.ws/hexen/index.htm [Dokumentation der Hexenverfolgungen; guter<br />

Einstieg in die Materie]<br />

• Online-Geschichtsportal: www.hexenforschung.historicum.<strong>net</strong><br />

[Lexikon, Bibliografie, Bildersammlung, Fachartikel, Mailingliste, Arbeitskreis für<br />

interdisziplinäre Hexenforschung]<br />

- Unterrichtsmaterialien:<br />

o Bechold, Christa: Männer als Opfer der Hexenverfolgung [8. Klasse<br />

Realschule]<br />

o Topalović, Elvira/Hille, Iris: Perspektivierung von Wirklichkeit(en) im<br />

Hexenprozess. Geheimbriefe und Verhörprotokolle im Vergleich<br />

[Deutschunterricht; Beitrag erschien auch in „Der Deutschunterricht“, 2007]<br />

o Lange, Thomas: Hexenverfolgung als Unterrichtsthema. Ein<br />

regionalgeschichtlicher Stoff im Wandel von kulturgeschichtlicher<br />

Aufklärung zum ethnologischen Lernen [Thema „Hexenverfolgung“ in den<br />

Schulbüchern von Kaiserreich und Weimarer Republik]<br />

o Lederer, David: Technik: Das Lesen der Geschichte<br />

[eine arbeitstechnische Einführung am Beispiel der Hexenverfolgungen]<br />

Schulprojekte und Schülerarbeiten im Inter<strong>net</strong><br />

• Haupt- und Realschule Bad Laer: Geschichts-Projekt Kl. 10 „Hexenjagd“<br />

(Osnabrück): http://www.geschichtsatlas.de/~gc28/<br />

• Will, Peter: Hexen und Hexenverfolgung [Unterrichtseinheit 9. Klasse Realschule]<br />

http://mitglied.lycos.de/PeterWill/hexen.htm<br />

• Gymnasium Syke: Projekt Hexen zum Buch „Hexen in der Stadt“ von Ingeborg<br />

Engelhardt: http://www.gymnasium-syke.de/index.php?id=978<br />

• Disposition für das Projekt Hexenverfolgung (Landeck):<br />

www.museumonline.at/1991/schools/classic/landeck/hexen/disposition.html<br />

• Hexenwahn (Quellen als Textbeispiele zur Hexenverfolgung): http://eberhardgottsmann.de/Gottsmann/schule/Hexenwahn.pdf<br />

• Online-Schulfunk des Bayerischen Rundfunks: Wolfskraut und Feuertod – Hexen und<br />

Hexenwahn. Materialsammlung zur Durchführung eines Schulprojektes zum Thema<br />

Hexen (allgem. Informationen, Literatur, Quellenbeispiel, didaktische<br />

Umsetzungsmöglichkeiten, Bild- und Audiobeiträge, Arbeitsblätter): http://www.bronline.de/wissen-bildung/collegeradio/medien/geschichte/hexen/#up/<br />

• Schülerreferat (Mittelstufe) zur Hexenverfolgung:<br />

http://www.klassenarbeiten.<strong>net</strong>/referate/geschichte/hexenverfolgung.shtml<br />

Eigene Notizen


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 7<br />

Adressen<br />

► Archive<br />

• Stadtarchiv Verden<br />

Dr. Björn Emigholz, Katie Schaardt<br />

bjoern.emigholz@verden.de<br />

Große Straße<br />

27283 Verden (Aller)<br />

Tel. 04231/12-230 und 12-329<br />

Im Stadtarchiv befinden sich mehrere Hexenprozess-Akten.<br />

• Kreisarchiv Verden<br />

Rolf Allerheiligen, Petra Wege<br />

rolf-allerheiligen@Landkreis-Verden.de<br />

Lindhooper Straße 67<br />

27283 Verden (Aller)<br />

Tel. 04231/15-200 und 15-208<br />

Im Kreisarchiv sind keine Prozessakten vorhanden, dafür steht die Ausleih-<br />

Bibliothek (Literatur zur Hexenverfolgung) zur Verfügung.<br />

• Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Stade -<br />

Am Sande 4 c<br />

21682 Stade<br />

Stade@nla.niedersachsen.de<br />

Tel. 04141/406-404<br />

Im Staatsarchiv Stade befinden sich umfangreiche Akten zur Hexenverfolgung<br />

im Stift Verden.<br />

► Geschichtsvereine im Landkreis Verden<br />

www.geschichte-im-landkreis-verden.de<br />

• Verein für Regionalgeschichte Verden e. V.<br />

www.regionalgeschichte-verden.de<br />

Dr. Joachim Woock (Vorsitzender)<br />

Labiaustraße 2<br />

27283 Verden (Aller)<br />

Tel. 04231/8 17 82<br />

joachim.woock@gmail.com<br />

• Geschichtswerkstatt Achim im Verein für Regionalgeschichte Achim e. V.<br />

www.geschichtswerkstatt-achim.de<br />

info@geschichtswerkstatt-achim.de<br />

Karlheinz Gerhold (Vorsitzender)<br />

Mohnblumenweg 15<br />

28832 Achim<br />

Tel. 04201/7 18 05<br />

► Stadtbibliotheken<br />

● Stadtbibliothek Achim DI, MI, DO 10:00 – 19:00 Uhr<br />

Am Marktplatz 1 FR + SA 9:30 – 13:30 Uhr<br />

Tel. 04202/20 47<br />

stadtbibliothek@achim.de<br />

● Stadtbibliothek Verden DI – FR 11:00 – 18:00 Uhr<br />

Holzmarkt 7 SA 10:00 – 13:00 Uhr<br />

Tel. 04231/8 07-111<br />

stadtbibliothek-verden@t-online.de<br />

► Medienzentrum Verden (ehem. Kreisbildstelle)<br />

Landkreis Verden<br />

Lindhooper Straße 67, Zimmer 0156<br />

27183 Verden<br />

www.landkreis-verden.de<br />

Um eine Medienrecherche online durchführen zu können, auf der website<br />

„Bildung und Kultur“, dann „Medienzentrum“, dann „Medienrecherche<br />

anklicken. Ausleihe allerdings nur gegen Ausweis. Formular kann herunter<br />

geladen werden und muss von der Schulleitung unterschrieben werden. Mit<br />

der Kunden-Nr. kann dann auch online die Ausleihe bestellt und verlängert<br />

werden. Zum Suchbegriff „Zwangsarbeit“ werden 17 Titel angezeigt (DVDs,<br />

VHS-Videos und das Medienpaket „Zwangsarbeit im 2. Weltkrieg“.<br />

Zu empfehlen ist die DVD „Das Heimweh des Walerjan Wróbel“ (mit<br />

Unterrichtsmaterialien und Verlinkung).<br />

● Medienausleihe/Technik:<br />

Rosite Meyer Tel. 04231/15-2 93 Fax 04231/15-1 02 93<br />

rosite-meyer@landkreis-verden.de<br />

Ausleihzeiten: DI + DO 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr<br />

● Medienpädagogischer Berater:<br />

Joachim Kruse Tel. 04231/15-6 45 Fax 04231/15-1 06 45<br />

joachim-kruse@landkreis-verden.de


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 8<br />

Verein für Regionalgeschichte<br />

Verden e. V.<br />

Der Verein wurde 1992 zunächst unter dem Namen „Förderverein Regionalgeschichte des<br />

Landkreises Verden 1933-1945 e. V.“ gegründet mit dem Ziel, die „Woche der Begegnung“<br />

im Jahre 1993, zusammen mit dem Landkreis Verden, vorzubereiten und zu begleiten.<br />

Eingeladen wurden 60 ehemalige ZwangsarbeiterInnen aus Belgien, Polen und den GUS-<br />

Ländern, die während des Zweiten Weltkrieges im Landkreis Verden arbeiten mussten. Im<br />

Jahre 2007 wurde der Förderverein umbenannt in „Verein für Regionalgeschichte Verden e.<br />

V.“. Indem die im alten Vereinsnamen einschränkende Zeitspanne der NS-Herrschaft<br />

herausgenommen wurde, möchte der Verein in seiner Namensgebung dokumentieren, dass<br />

er sich für die regionale Erforschung aller historischen Epochen offen zeigt. Der Verein ist<br />

Mitglied der „Interessengemeinschaft niedersächsischer Gedenkstätten und Initiativen zur<br />

Erinnerung an die NS-Verbrechen“.<br />

Inhalte und Ziele des Vereins:<br />

• Durchführung und Förderung der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der<br />

Geschichte des Landkreises Verden.<br />

• Die Förderung von Toleranz und Verständigung zwischen unterschiedlichen Kulturen,<br />

Religionen und Völkern durch Bildung, Erziehung und internationalen Begegnungen.<br />

• Die humanitäre Hilfe für die Opfer des Nationalsozialismus aus dem Landkreis Verden.<br />

Geschichte des Nationalsozialismus im Landkreis Verden<br />

Im Landkreis Verden wurden ZwangsarbeiterInnen hauptsächlich auf den Bauernhöfen oder<br />

in Kleinbetrieben eingesetzt. Nur in Dörverden gab es eine große Rüstungsfirma, die „Eibia<br />

GmbH für chemische Produkte“, die Schießpulver und chemische Kampfstoffe („Azin“)<br />

herstellte. Dort waren ca. 2.000 ausländische ZwangsarbeiterInnen beschäftigt.<br />

Kriegsgefangenen-Kommandos gab es in fast jeder Ortschaft. Der Landkreis Verden war des<br />

„Verteilungsgebiet“ der Stalags XC (Nienburg/Weser) und XB (Sandbostel/Bremervörde).<br />

Außen-Kommandos des KZ Neuengamme existierten im Landkreis Verden in der Stadt<br />

Verden (1944 ca. sieben Personen) und in Achim-Uphusen (ca. 300 jüdische Ungarinnen).<br />

Vereinsarbeit<br />

1. Pädagogische Arbeit<br />

Recherchen und ein Stadtrundgang zum Themenkomplex „Zwangsarbeit“ werden in Verden<br />

angeboten. Zum ersten Thema existieren drei Ausstellungen („Schießpulverfabrik Eibia“,<br />

„Zwangsarbeit im Landkreis Verden“ und „Fremdenbilder“), die bereits in mehreren Schulen<br />

gezeigt wurden. Auch eine Ortsbesichtigung des „Eibia“-Geländes in Dörverden wird<br />

angeboten, da sich dort zusätzlich Rüstungsaltlasten befinden! Geforscht und veröffentlicht<br />

wurde auch zu den Themen Berufliche Bildung, NS-Funktionsträger, NS-Justiz, „Zigeuner“<br />

(Sinti) und Hexenverfolgung im Stift/Bistum Verden (Stadtrundgang „Auf den Spuren der<br />

Hexenverfolgung“).<br />

2. Humanitäre Hilfe und Patenschaften<br />

Ehemalige ZwangsarbeiterInnen in Osteuropa erhalten individuelle finanzielle Hilfe durch<br />

den Verein oder einen „Paten“: Interessierte BürgerInnen können Pate für eine ehemalige<br />

Zwangsarbeiterin oder Zwangsarbeiter werden, die der Verein auf Wunsch vermittelt. In den<br />

Jahren 1994-1997 gab es Hilfsgütertransporte in die Ukraine.<br />

3. Einladungen<br />

Der Verein führte im September 1998 eine „Zweite Woche der Begegnung“ durch. 28<br />

ehemalige ZwangsarbeiterInnen, die 1993 noch nicht bekannt waren, wurden nach Verden<br />

eingeladen. Danach erfolgten Einladungen an einzelne Personen. Im November 2003 kamen<br />

acht „Ehemalige“ im Rahmen eines Schulprojektes und 2004 zum ersten Mal eine<br />

überlebende ungarische Jüdin aus dem Außenkommando Uphusen.<br />

4. Projekte<br />

a) Mahnmal „Zwangsarbeit im Landkreis Verden 1939-1945“<br />

Am 9. November 2003 wurde das Mahnmal, ein alter Reichsbahn-Güterwaggon, auf dem<br />

Gelände der Berufsbildenden Schulen Verden, zusammen mit ehemaligen<br />

ZwangsarbeiterInnen, eingeweiht, danach restauriert und am „Tag des offenen Denkmals“<br />

(12.09.2004) feierlich der Öffentlichkeit übergeben. Im Innern war die Ausstellung<br />

„Rekrutierung und Deportation“ zu sehen. Aber am 26. Januar 2007 – einen Tag vor dem<br />

Holocaust-Gedenktag – fiel das Mahnmal einem Brandanschlag zum Opfer. Der Verein<br />

beschloss, dass der ausgebrannte und nicht mehr zu restaurierende Waggon konserviert<br />

und als Mahnmal mit einer jetzt doppelten Symbolik: gegen die Verbrechen in der<br />

Vergangenheit und die Gefahren in der Gegenwart, am Tatort stehen bleiben soll.<br />

In einem zweiten Schritt soll ein alter Waggon gleichen Typs erworben und in einem<br />

Gebäude als zentraler Denkort (wieder mit Ausstellung im Innern) in der Innenstadt<br />

aufgestellt werden. Geplant ist ein Museums- und Bildungskonzept (feste Öffnungszeiten,<br />

Betreuung und Führungen für Schulklassen und Jugendgruppen) im Zusammenhang mit<br />

weiteren authentischen Lern- bzw. Denkorten (z. B. Sitz der Gestapo und der NSDAP-<br />

Kreisleitung, Standort der zerstörten Synagoge, jüdischer Friedhof, Gedenkstein für die<br />

verstorbenen Zwangsarbeiterkinder), die in der Stadt durch Informationsstelen kenntlich<br />

gemacht werden sollen.<br />

b) Gedenksteine für nicht mehr vorhandene Kriegsgräber<br />

Im Landkreis Verden verstarben damals 94 osteuropäische Kinder von Zwangsarbeiterinnen,<br />

doch nur vier Kindergräber existierten im Jahre 2000. Da aber Kriegsopfer ein dauerndes<br />

Ruherecht haben, erreichte der Verein bei den zuständigen Stellen, dass Gedenksteine bzw.<br />

Grabplatten mit den Namen der toten Kinder auf den Friedhöfen aufgestellt wurden: Groß<br />

Heins (für ein Kind), Westen (für zwei Kinder), Kirchlinteln (für drei Kinder), Armsen (für 18<br />

Kinder), Daverden (für 23 Kinder), Dörverden (für 27 Kinder) und Domfriedhof Verden (für 31<br />

osteuropäische und 23 westeuropäische Kinder).<br />

c) „Stolpersteine“<br />

Seit 2007 sucht der Verein für das Projekt „Stolpersteine“ des Künstlers Gunter Demnig<br />

„Paten“, die sich finanziell (95,00 € pro Stein) beteiligen wollen. Bei insgesamt drei Terminen<br />

in den Jahren 2007 bis 2009 wurden in der Stadt Verden 56 Gedenksteine ins Pflaster<br />

verlegt.<br />

Informationen<br />

Dr. Joachim Woock (Vorsitzender)<br />

Labiaustr. 2<br />

27283 Verden/Aller<br />

Tel.: 04231/8 17 82<br />

Fax: 04231/97 61 64<br />

eMail: joachim.woock@gmail.com<br />

Homepage: www.regionalgeschichte-verden.de<br />

Links: www.geschichte-im-landkreis-verden.de<br />

www.gedenkstaetten-niedersachsen.de


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 9<br />

Didaktisch-methodische Hinweise<br />

Das Thema „Hexenverfolgung“ kann in den Fächern Werte und Normen, Religion,<br />

Politik, Geschichte, Szenisches Spiel und auch in Deutsch behandelt werden. Es<br />

wurden auch schon fachübergreifendes Lernen im Englisch- und<br />

Geschichtsunterricht entwickelt (Cornelia Fürst-Kröger: Hexenprozess in Salem,<br />

Geschichte Lernen. Hexenverfolgung, H. 107, 09/2005, S. 62-65). Im hier<br />

vorliegenden Literatur- und Quellenverzeichnis sind neben geschichtsdidaktischen<br />

Artikeln zum Thema auch Hinweise zu Inter<strong>net</strong>-Foren, Bildersammlungen, Filmen,<br />

Software und Schulprojekten zu finden. Tipp: Besonders hilfreich sind die didaktischmethodischen<br />

Hinweise in den beiden Themenheften (s. Literaturverzeichnis):<br />

• Geschichte Lernen: Hexenverfolgung, H. 107, 09/2005 (im Inter<strong>net</strong>)<br />

• Praxis Geschichte: Hexen, H. 4/1991 (teilweise im Inter<strong>net</strong> veröffentlicht)<br />

Als fiktive Figuren kommen Hexen und Zauberer in gedruckten wie verfilmten<br />

Erzählungen vor. Dass aber auch nach wie vor der Glaube an Zauberkräfte<br />

mancher Menschen besteht (Inter<strong>net</strong>!), kommt dem Geschichtsunterricht in Bezug<br />

auf dieses Phänomen eine aufklärerische Aufgabe zu. Auch um die historische<br />

Hexenverfolgung ranken sich viele Mythen und Missverständnisse, die aufgeklärt<br />

werden müssen (s. Fragebogen und „Elf Irrtümer über Hexen“).<br />

Das Thema ist den SchülerInnen bekannt, es weckt Aufmerksamkeit und Interesse.<br />

Im Unterricht kann und sollte man die Faszination, die dieses Thema allgemein<br />

ausübt, nutzen. Menschen neigen in Krisensituationen dazu, Sündenböcke zu<br />

suchen, andere zu beschuldigen für die eigene unbefriedigende Situation. Am<br />

Beispiel der Denunziation wird deutlich, wie auf Grund leichtfertiger Bezichtigungen<br />

Menschen gefoltert und hingerichtet wurden. Die Verantwortung, die der Einzelne<br />

im Umgang mit sich und anderen, mit seiner Verarbeitung von Frustration hat, kann<br />

am Fallbeispiel deutlich gemacht werden. Die Verpflichtung zum Widerstand<br />

gegen Gerüchte und Gruppenzwänge wird einsichtig. So kann menschliches<br />

Handeln, seine Folgen und die Verantwortung des Einzelnen thematisiert werden.<br />

Ein Unterricht zum Thema verdeutlicht auch die Bedeutung rechtsstaatlicher<br />

Grundsätze (Demokratie, Menschenrechte, Gleichberechtigung, Gender), die den<br />

SchülerInnen helfen könnte, in aktuellen Diskussionen klare Standpunkte zu<br />

beziehen. Bedeutung und Grenzen geregelter Rechtsverfahren können an den<br />

Prozessverläufen aufgezeigt werden. Verweisen die Hexenverfolgungen auf<br />

irrationale und grausame Anteile im Menschen, so verdeutlicht die Haltung der<br />

Gegner der Verfolgungen, dass Menschen auch die Möglichkeit haben, ihrem<br />

Gefühl für Humanität und ihrer Vernunft zu folgen.<br />

Nachfolgend einige Erläuterungen zu den Gliederungspunkten 1 a) bis g):<br />

• a) + b) Um schwer verständliche Texte gut durcharbeiten zu können, bietet<br />

sich das so genannte Systematische Lesen (Trainingsspirale und Arbeitsblatt<br />

„Gruppenlesen“) an. Gerade die hier abgedruckten transkribierten<br />

Originaltexte sind nicht immer einfach zu deuten und sollten daher mit dieser<br />

Methode erschlossen werden.<br />

• c) bis e) Mit der Methode „Karikaturen-Rallye“ kann Vorwissen abgefragt<br />

werden. Da keine Karikaturen zum Thema vorhanden sind, sollen die<br />

SchülerInnen in Partner- oder Gruppenarbeit geeig<strong>net</strong>e Abbildungen<br />

interpretieren. Der Ablauf der Rallye wird anhand einer Trainingsspirale


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 10<br />

erklärt, unter d) werden Erläuterungen zu den 14 Abbildungen gegeben, die<br />

auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt sind.<br />

• f) Das Thema bietet sich natürlich für den Projektunterricht und das<br />

selbstständige Lernen an. Hilfreich sind dabei komplexe<br />

Aufgabenstellungen, die entweder von der Lehrkraft oder den SchülerInnen<br />

formuliert werden. Gute Erfahrungen habe ich auch mit dem Erstellen von<br />

Ausstellungen gemacht.<br />

• g) Meine Unterrichtseinheit „Ick, Beke Pipers von winbergen, Bekhenne…“<br />

aus der Reihe „Praxis Geschichte“ enthält neben den Kopiervorlagen auch<br />

Hinweise für die Lehrkraft. Der Einsatz dieser (gekürzten) Materialien bietet<br />

sich an, wenn nur wenig Zeit für die Vorbereitung bzw. für die Durchführung<br />

zur Verfügung steht.<br />

Die Arbeitsblätter können in allen Sozialformen (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit)<br />

angewandt werden. Bewährt hat sich die Methode „Gruppenpuzzle“. Mithilfe<br />

der unterschiedlichen Unterrichtsmethoden und Sozialformen erlangen die<br />

SchülerInnen Kommunikations- und Teamkompetenz und üben sich in der<br />

Präsentation ihrer Ergebnisse im Plenum.<br />

Zur Orientierung dienen die beiden Karten der Diözese/Stift Verden (das Stift<br />

Verden setzte sich aus den beiden Ämtern Verden und Rotenburg zusammen)<br />

und der Herzogtümer Bremen-Verden (ab 1648). Da sich die hier vorgestellten<br />

Prozesse und Fallbeispiele mehrheitlich auf die Stadt Verden beziehen, sollten<br />

auch im Unterricht kurz die Besonderheiten von Verden (Stadtteile<br />

„Norderstadt“ und „Süderende“) behandelt werden (s. 5. Kleine<br />

Stadtgeschichte). Anhand der alten Stadtansicht von Verden kann man<br />

typische Bezüge zur Hexenverfolgung in Verden (z. B. Hexentanzplätze,<br />

Gefängnisse, Gerichtsplätze) verorten. Die Mind Map gibt einen guten<br />

Überblick zu den speziellen „Lernorten“ in Verden. Zum Abschluss der<br />

Unterrichtseinheit bietet sich der Stadtrundgang „Hexenverfolgung in Verden“<br />

(Stadtplan mit einzelnen Stationen) an. Wenn der Stadtrundgang aus zeitlichen<br />

Gründen nicht durchgeführt werden kann, sollte auf jeden Fall das Verlies im<br />

Wehrturm aufgesucht werden (ca. 30 Minuten). Da der Wehrturm nicht frei<br />

zugänglich ist, müssen die Schlüssel bei der Tourist-Information, Große Straße 40,<br />

Tel. 04231/12345, gegen Unterschrift abgeholt und wieder zurückgegeben<br />

werden. Nähere Informationen siehe Stadtrundgang, 5. Station.<br />

Als Einstieg eignen sich auch die Fragebögen, um daran anschließend die<br />

Schülerinnen über die Mythen, die sich um die Hexenverfolgung ranken,<br />

aufzuklären – z. B. mit Hilfe der Abbildungen in der „Karikaturen-Rallye“ und<br />

dem Informationsblatt „Elf Irrtümer über Hexen“. Daran schließen sich<br />

Informationsblätter an, die gut in Gruppen bearbeitet werden können (11. bis<br />

17.). Ein gemeinsames Brainstorming zur Frage, wie es zur Hexenverfolgung in<br />

Europa kommen konnte, könnte zu einer Mind Map „Ursachen der<br />

Hexenverfolgung“ führen.<br />

Zu Beginn der Hexenverfolgung wurden noch einige Personen begnadigt, in<br />

dem sie gegen Kaution freigelassen und aus der Stadt oder dem<br />

Herrschaftsgebietes verbannt wurden. Am Grenzstein der Gerichtsbarkeit<br />

mussten sie dann die „Urfehde“ schwören. Unter 19.a) ist die erste Original-Seite<br />

des Schwurs von Beke Piper abgedruckt. Den SchülerInnen wird sie


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 11<br />

ausgehändigt mit dem Hinweis, den Text zu lesen. Da dies kaum möglich ist,<br />

erhalten sie als Transkriptionshilfe das Alphabet zu dieser Kanzleischrift des 17.<br />

Jahrhunderts. Die SchülerInnen erkennen, dass es für den Laien fast unmöglich<br />

ist, Schriftstücke aus dieser Zeit zu entziffern. Danach wird die „Übersetzung“<br />

(19.c) ausgegeben und der Inhalt besprochen.<br />

Unter „Urgichten“ versteht man die Geständnisse der Opfer. Die Geständnisse<br />

von Alke Bocksack und Catharina Panning werden hier buchstabengetreu in<br />

Auszügen abgedruckt. Darin werden typische Hexereivergehen zugegeben. Bei<br />

der Urgicht von Alke Bocksack kann sehr gut der Ablauf des Verhörs<br />

nachvollzogen werden. Am 4. April gesteht sie mit und ohne Einsatz der Folter.<br />

Am nächsten Tag musste ihr das Geständnis vom Vortag „gütlich“ (also ohne<br />

Folterdrohung) vorgelesen werden. Der Stadtschreiber vermerkte dann am<br />

linken Rand des Protokolls ihre Bestätigung mit „Affirmat“ (Bajahung) oder, falls<br />

sie widerrief, mit „Negat“ (Verneinung). Leug<strong>net</strong>e sie einzelne Vergehen, die sie<br />

am Tag zuvor gestanden hatte, dann wurde sie am nächsten Tag (hier: 6. April)<br />

wieder gefoltert, bis sie nicht mehr widerrief. Interessant ist bei dieser Urgicht,<br />

dass der Schreiber auch ihren Ausruf „habe es aus Schmerz und Pein gesagt“<br />

protokollierte.<br />

Unter Punkt 22 werden die wichtigsten Prozesse zusammengefasst, die wieder in<br />

Gruppen (z. B. „Puzzlegruppen“) bearbeitet werden können.<br />

Eine Zusammenstellung aller Opfer mit einer kurzen Darstellung ihrer Schicksale<br />

gibt einen guten Überblick zu den Verfolgungen in den Ämtern Verden und<br />

Rotenburg und bietet sich zur Auswertung an.<br />

Das Informationsblatt „Schneeballsystem“ zeigt, wie schnell eine einzige<br />

Aussage zu einem Sammelprozess führen konnte.<br />

Und dass sich SS-Chef Heinrich Himmler mit der Hexenverfolgung in Deutschland<br />

beschäftigte, bietet Ansätze zu weiteren Themenbereichen.<br />

Zum Schluss zeigt die Statistik für das Stift Verden, dass die meisten Opfer auch<br />

hier wieder Frauen waren.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 12<br />

Trainingsspirale: Systematisches Lesen –<br />

Trainingsspirale:<br />

Gruppenlesen<br />

Systematisches<br />

mit<br />

Lesen<br />

vier<br />

–<br />

Strategien<br />

Gruppenlesen mit vier Strategien<br />

Merkposten für<br />

Arb.- Sozialform<br />

Aktivitäten<br />

die Vorbereitung<br />

schritt<br />

Arb.- schritt 1 Sozialform<br />

PL<br />

Prinzip des Gruppenlesens erläutern Aktivitäten<br />

Merkposten und Material, für<br />

und • AB Material,<br />

Medien Vorbereitung<br />

Medien Gruppenlesen<br />

1 2 PL GA Prinzip 1. Runde: des Gruppenlesens erläutern • AB<br />

Gruppenlesen<br />

2 GA a) 1. Runde: alle TN lesen den ersten • Text<br />

Textabschnitt (2 – 3 mal) leise<br />

a) alle und TN gründlich lesen den ersten • Text<br />

b) Textabschnitt Gruppensprecher (2 – 3 liest mal) den leise<br />

und Textabschnitt gründlich laut vor<br />

b) c) Gruppensprecher Anwenden der 4 Strategien: liest den<br />

Textabschnitt laut vor<br />

c) Anwenden der 4 Strategien:<br />

▪ GR-Sprecher stellt Fragen,<br />

die aus dem Text heraus<br />

beantwortet werden<br />

▪ GR-Sprecher stellt Fragen,<br />

die können aus dem Text heraus<br />

▪ beantwortet Der Zweite formuliert werden eine<br />

können Zusammenfassung<br />

▪ Der Zweite Dritte fragt formuliert nach eine<br />

Zusammenfassung<br />

unverstandenen Wörtern<br />

▪ Der und Dritte Sätzen fragt nach<br />

▪ Der Vierte sagt vorher, was<br />

unverstandenen Wörtern<br />

und Sätzen<br />

der folgende Textabschnitt<br />

▪ Der wohl Vierte beinhaltet sagt vorher, was<br />

der folgende Textabschnitt<br />

wohl beinhaltet<br />

2. Runde:<br />

- neuer GR-Sprecher<br />

- nächster Textabschnitt wird<br />

2. Runde:<br />

- neuer gelesen GR-Sprecher<br />

- nächster Ablauf analog Textabschnitt wird<br />

gelesen<br />

- Ablauf analog<br />

3 PL Austausch (Diskussion) über den<br />

Inhalt bzw. anschließende<br />

3 PL Austausch Präsentation (Diskussion) über den<br />

Inhalt bzw. anschließende<br />

Präsentation<br />

Zeit<br />

5 min<br />

5 min<br />

Der Zeitbedarf für die Gruppenarbeit hängt vom Unfang und Schwierigkeitsgrad<br />

des Textes ab. Der Zeitaufwand für den abschließenden Austausch über den<br />

Der Textinhalt Zeitbedarf bzw. für dessen die Gruppenarbeit Präsentation hängt hängt ebenfalls vom Unfang vom und Text Schwierigkeitsgrad<br />

und der<br />

des gewählten Textes ab. Präsentationsmethode Der Zeitaufwand für ab. den abschließenden Austausch über den<br />

Textinhalt bzw. dessen Präsentation hängt ebenfalls vom Text und der<br />

gewählten Präsentationsmethode ab.<br />

Zeit<br />

J. Woock<br />

J. Woock<br />

Trainingsspirale: Karikaturen-Rallye (Vorwissen)<br />

Arb.-<br />

schritt<br />

Sozialform<br />

1 GA Stationengespräch:<br />

Z. B. liegen 7 Karikaturen<br />

verdeckt auf den Tischen, 7<br />

Zufallsgruppen werden den<br />

Karikaturen zugeord<strong>net</strong>.<br />

Teilnehmer (TN) arbeiten pro<br />

Karikatur zwei Minuten zu den<br />

Fragestellungen:<br />

a) Welches Problem wird<br />

dargestellt?<br />

b) Welcher Vorgang wird<br />

dargestellt (wie äußert sich<br />

das Problem)?<br />

c) Welche Gruppen werden<br />

dargestellt?<br />

2 GA Spezialisierung auf eine<br />

Illustration:<br />

Jede Gruppe bearbeitet per Los<br />

eine Karikatur ausführlich unter<br />

den bekannten Fragestellungen<br />

a), b) und c). Schriftliche<br />

Fixierung der Arbeitsergebnisse<br />

zu a), b) und c) auf jeweils drei<br />

Kärtchen pro Gruppe.<br />

3 PL Präsentation zu Spezialgebiet:<br />

Aktivitäten Merkposten für die<br />

Vorbereitung<br />

- 7 Karikaturen<br />

zum Thema<br />

aussuchen (DIN A-4)<br />

- Karikaturen auf<br />

Rückseite mit Ziffern<br />

1 – 7 beschriften<br />

- Flipchart mit<br />

Aufgabenstellungen<br />

Gruppen präsentieren<br />

(Stafettenpräsentation)<br />

nacheinander anhand der<br />

Kärtchen und fixieren diese an<br />

eine vorbereitete Stellwand.<br />

- Nummernkarten<br />

1 - 7<br />

- Kärtchen, Filzstifte<br />

- Nummernkarten<br />

1- 7<br />

- Stellwand<br />

- Überschrift<br />

„Karikaturen-Rallye“<br />

Karikaturen parallel<br />

zur Präsentation an<br />

Stellwand heften<br />

Zeit<br />

Min.<br />

7x2 Min.<br />

mit<br />

Wechsel:<br />

ca.<br />

20 Min.<br />

10 Min.<br />

7x2 Min.:<br />

15 Min.<br />

Es bietet sich an, pro Gruppe drei Teilnehmer zu wählen, da dann jeder eine der<br />

drei Fragen präsentiert (7 Karikaturen x 3 TN = 21 TN). Je nach Klassengröße kann<br />

man die Anzahl der Karikaturen erhöhen oder die Gruppe vergrößern. In Fächern,<br />

für die keine Karikaturen zur Verfügung stehen, bietet es sich an, geeig<strong>net</strong>e<br />

Abbildungen auszuwählen, die mithilfe der drei Fragen (oder vom Unterrichtenden<br />

selbst formulierten Fragen) beantwortet werden sollen. Zum Beispiel zum Thema<br />

„Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit“: Abbildungen vom „Hexensabbat“, vom<br />

Flug mit dem Teufel, verschiedene Abb. von „Wasserproben“, „Urfehde“ und Abb.<br />

typischer Hinrichtungsarten für Hexen.<br />

Die Rallye eig<strong>net</strong> sich auch für den Einsatz zum Ende einer Unterrichtseinheit.<br />

J. Woock


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 13<br />

GR-Lesen mit vier Strategien<br />

vorher: evtl. Einrichtung fester Lesegruppen (ideal: vier GR-Mitglieder)<br />

1. Runde<br />

a) Text(abschnitt) wird 2 – 3x leise von allen GR-Mitgliedern gelesen<br />

b) GR-Sprecher liest den Text(abschnitt) „laut 1 “ vor (GR-Mitglieder können<br />

helfen)<br />

c) Anwenden der vier Strategien<br />

1. GR-Sprecher stellt Fragen, die aus dem Text heraus beantwortet<br />

werden können.<br />

2. Im Uhrzeigersinn: nächstes GR-Mitglied formuliert eine<br />

Zusammenfassung des Textes / des Textabschnitts.<br />

3. Im Uhrzeigersinn: nächstes GR-Mitglied fragt nach unverstandenen<br />

Wörtern / Sätzen 2 .<br />

4. Im Uhrzeigersinn: nächstes GR-Mitglied wagt eine Vorhersage, was der<br />

folgende Textabschnitt wohl beinhaltet.<br />

2. Runde<br />

• Im Uhrzeigersinn: neuer GR-Sprecher<br />

• nächster Textabschnitt<br />

• Ablauf analog<br />

1 „laut“ heißt hier: Für die eigene GR gut hörbar, für die anderen GR nicht mehr verständlich<br />

2 Erst an dieser Stelle, da den Schülern sonst die Chance genommen wird, Wörter aus dem<br />

Sinnzusammenhang zu entnehmen.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 14<br />

Erläuterungen zu den Abbildungen M 1 – M 14<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

M 4<br />

M 5<br />

M 6<br />

Hexen bei der Zubereitung von Zaubersalben (Holzschnitt 1571). Das Fett für die<br />

Salbe sollen die Hexen aus dem Körperfett getöteter Säuglinge („Kinderfeiste“)<br />

hergestellt haben. Im Hintergrund reitet eine Hexe auf einem Ziegenbock, dem<br />

Teufel.<br />

Abb. aus: Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 18<br />

Drei Hexen beim Einsalben (Hans Baldung Grien, 1514). Die Hexensalbe (eine<br />

Hexe hält den „Hexenpott“ in die Höhe) sollen sich die Frauen auf die<br />

empfindlichsten Körperteile (Scham, Achselhöhlen) aufgetragen haben, damit<br />

die berauschende Wirkung möglichst schnell eintrat. Die „Hexensalbe“ stellte<br />

ein Berauschungsmittel des armen Volkes dar. Versuche mit wahrscheinlich<br />

authentischen Rezepten wurden im 20. Jahrhundert durchgeführt. Sie brachten<br />

dabei die für „Hexensalben“ charakteristischen Flugerlebnisse.<br />

Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />

S. 83<br />

Hexensalbe und Hexenflug. Diese Darstellung zeigt einen heimlichen Zeugen,<br />

der vier Hexen beim Einsalben und anschließendem Flug durch den<br />

Schornstein beobachtet.<br />

Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />

S. 37<br />

Zwei Hexen „brauen“ einen Regen (Titelblatt von Ulrich Molitor: „De<br />

Lamiis et phitonicis mulieribus“ [Von den Unholden und Hexen], Köln 1489). Es<br />

wird ein typischer „Zauberschaden“ dargestellt, indem die Hexen Schlangen<br />

und Hühner im Feuer opfern.<br />

Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />

S. 18 und Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 35<br />

„Hexensabbath“ auf dem Blocksberg<br />

(J. Praetorius, Blockes-Berges Verrichtung, Leipzig 1669). Im Mittelpunkt hockt<br />

der Teufel in Gestalt eines Ziegenbockes. Eine Hexe besiegelt mit dem<br />

obszönen Lehnskuss auf den Hintern des Teufels das Bündnis mit dem Satan. Im<br />

Vordergrund „scheißt“ der Teufel Geld in einen Topf für seine Hexen. Das Fest<br />

auf dem Blocksberg ist dadurch gekennzeich<strong>net</strong>, dass hier alle Dinge getan<br />

werden durften, die sonst durch kirchliche Moralvorstellungen untersagt waren.<br />

Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />

S. 74<br />

„Molkenzauber“ oder „Axtmelken“: Eine Hexe melkt aus einer Axt Milch, die<br />

nach gängiger Vorstellung einer Kuh, z. B. vom Nachbarn (s. Hintergrund),<br />

abgezaubert wird (Holzschnitt aus: Johann Geiler von Kaisersberg: Die Emeis<br />

(Ameise)), 1517.<br />

Abb. aus: Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 7 und Hinckeldey, Ch. (Hg.):<br />

Justiz in alter Zeit, Rothenburg o. d. Tauber 1989, S. 109


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 15<br />

M 7<br />

M 8<br />

M 9<br />

Schwur am so genannten „Schnedestein“, dem Grenzstein der Gerichtsbarkeit<br />

(Darstellung nach der Heidelberger Handschrift des Sachsenspiegels, um 1330).<br />

Als Strafmaß gab es für die Betroffenen die Verbannung oder Verweisung aus<br />

dem Herrschaftsgebiet, in dem der Verurteilte lebte. Am Grenzstein musste die<br />

Person einen Schwur leisten, keine Rache an Kläger oder Richter zu üben bzw.<br />

die untersagten Territorien zu meiden. Vgl. dazu die Ausführungen im<br />

„Stadtrundgang“.<br />

Abb. aus: Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 39 und Hinckeldey, Ch. (Hg.):<br />

Justiz in alter Zeit, Rothenburg o. d. Tauber 1989, S. 75<br />

„Die Hexenprobe“ (Stich von G. Franz, aus „Germania“ von Johannes Scherr,<br />

Stuttgart 1878). Hier wird keine realistische Wasserprobe dargestellt, da die<br />

Person nicht an Händen und Füßen gefesselt ist. Da sie sich an der Wand<br />

festhält, wird versucht, sie daran zu hindern. Richtig ist die Darstellung mit dem<br />

Sicherungsseil, mit dem die Frau wieder herausgezogen werden kann, sollte sie<br />

drohen zu ertrinken.<br />

Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />

S. 88<br />

Frau im „Ducking-stool“ (Tauchgestell). England 17.Jh. Es handelt sich<br />

dabei um keine so genannte „Wasserprobe“, sondern eine Strafe für z. B.<br />

Bäcker („Bäckertaufe“), die zu kleines Brot verkauften. In der Regel wurde für<br />

jedes fehlende Lot ein Mal getaucht.<br />

Abb. aus: Hinckeldey, Ch. (Hg.): Justiz in alter Zeit, Rothenburg o. d. Tauber<br />

1989, S. 435<br />

In Verden befand sich an der Südbrücke ein Kran mit einem Käfig aus Metall<br />

(er konnte max. zwei Personen aufnehmen), der über die Aller gedreht werden<br />

konnte. Missetäter, die Obst oder Gemüse in den Gärten gestohlen hatten,<br />

kamen in den „Schandkorb“. Am Dieb wurde dann eine lange Leine befestigt,<br />

der Käfig über den Fluss geschwenkt und der Boden des Käfigs abgeklappt,<br />

sodass die Person ins Wasser fiel und m. H. der Leine wieder herausgezogen<br />

werden konnte.<br />

Quelle: Heyken, Enno: Mister John Taylors Reisenotizen über Verden (1616), in:<br />

Kienzle, Robert (Hg.): Heimatkalender für den Landkreis Verden 1977, Verden<br />

1976, S. 54-59<br />

M 10 Eine Hexe wird einer Wasserprobe unterworfen (Titelblatt von „Witches<br />

Apprehended“, London 1613). Hier sieht man sehr gut, wie zunächst die an<br />

Händen und Füßen gefesselte Delinquentin mit einem Boot im Mühlenteich<br />

ausgesetzt wurde und sie mit zwei Seilen am Ufer gesichert wird.<br />

Gerichtspersonen und ein Gaffer beobachten das Schauspiel. Vgl. dazu die<br />

Ausführungen im „Stadtrundgang“.<br />

Abb. aus: Döbler, Hansferdinand: Hexenwahn, München 1977, S. 82 und<br />

Dülmen, Richard von: Hexenwelten, Frankfurt a. M. 1987, S. 384


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 16<br />

M 11 „Wasserprobe auf dem Kalten Wasser“ (Holzschnitt 16. Jh. ?) Die Frau<br />

schwimmt wie eine „Gans“ auf dem Wasser. Im Detail eingearbeitet: das<br />

Fesselungsschema einer Peron, die untergegangen ist. In der Zeichnung fehlen<br />

die Personen, die die Frau wieder sicher ans Ufer holen. Als Vorlage für die<br />

Abbildung diente das Titelblatt von Hermann Neuwalt: Bericht Von<br />

erforschung/prob vnd erkentnis der Zauberinnen durchs kalte Wasser,<br />

Helmstedt 1584.<br />

Abb. aus: Hinckeldey, Ch. (Hg.): Justiz in alter Zeit, Rothenburg o. d. Tauber<br />

1989, S. 239 und Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg<br />

1979, S. 47<br />

M 12 „Anne Heinrichs, zu Amsterdam verbrent Anno 1571“ (Jan Lyken, 1685). Das<br />

Verbrennen einer Person, die auf eine Leiter gebunden, aufgerichtet und dann<br />

in den bereits lodernden Holzstoß gekippt wurde, war typisch für diese Art des<br />

Hinrichtens. Der Tod trat schneller ein als die häufiger dargestellte Art, nämlich<br />

das Stehen (festgebunden an einen Pfahl) auf einem Scheiterhaufen.<br />

Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />

S. 40<br />

M 13 „Drei Frauen werden lebendig auf dem Marktplatz von Guernesey verbrannt,<br />

das Kind wird ins Feuer zurückgestoßen“ (anonymer Stich, 16. Jh.). Hier stehen<br />

die Frauen auf dem Scheiterhaufen, an einem Pfahl gebunden. Dann erst kann<br />

das Feuer entzündet werden und die Personen sterben einen langsamen,<br />

qualvollen Tod. Diese in Norddeutschland als „Schmoken“ bezeich<strong>net</strong>e Form<br />

des Verbrennens wurde, im Vergleich zum Verbrennen auf der Leiter, als<br />

Strafverschärfung angesehen. In Verden wurde 1555 der Kuhhirte Johann<br />

Hende als Hexer auf diese Weise hingerichtet.<br />

Abb. aus: Hauschild, Thomas u. a.: Hexen. Ausstellungskatalog, Hamburg 1979,<br />

S. 78<br />

M 14 „Das Zwicken mit glühender Zange auf dem Weg zur Hinrichtung“<br />

und der Flammentod auf dem Scheiterhaufen (Miniatur aus einer Handschrift<br />

um 1514). Auf einem „Schinderkarren“ wird die zum Feuertod Verurteilte zum<br />

Hinrichtungsplatz gebracht. Im Vordergrund unterhält ein Henkersknecht m. H.<br />

eines Blasebalgs ein Feuer in einem Topf, in dem die Folterzange erhitzt wird,<br />

mit der dann das Opfer auf dem Karren noch gefoltert („gezwickt“) wird. Vgl.<br />

die Kostenaufstellung des Verdener Scharfrichters.<br />

Abb. aus: Praxis Geschichte: Hexen, 4 (1991), S. 9


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 17<br />

M 1


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 18<br />

M 2


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 19<br />

M 3


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 20<br />

M 4


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 21<br />

M 5


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 22<br />

M 6


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 23<br />

M 7


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 24<br />

M 8


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 25<br />

M 9


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 26<br />

M 10


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 27<br />

M 11


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 28<br />

M 12


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 29<br />

M 13


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 30<br />

M 14


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 31<br />

Projektunterricht: Komplexe Aufgaben formulieren<br />

Die Aufgabenstellung sollte sich an den drei höchsten Stufen der Bloom´schen Taxonomie<br />

(4. Analyse, 5. Synthese, 6. Bewerten) orientieren. Die in den EPAs formulierten<br />

Operatoren geben an, was inhaltlich verlangt wird, gehen aber nicht auf die<br />

Komplexitätsebene ein! Die Anforderungsbereiche mit den drei Schwierigkeitsbereichen<br />

(I Reproduktion, II Reorganisation, III Transfer) beziehen sich auch auf Bloom (dort aber<br />

sechs Stufen).<br />

Das Formulieren komplexer Aufgaben kann auf zwei Arten vorgenommen werden:<br />

► Die Lehrkraft formuliert<br />

1. die komplexe Aufgabe, z. B.: „Beurteile die Aussichten für ein Verbot der<br />

NPD“<br />

2. strukturierte komplexe Teilaufgaben (nach Bloom), so dass die komplexe<br />

Aufgabe er- und bearbeitbar wird. Teilaufgaben bieten sich auch für<br />

arbeitsteilige Gruppenarbeit an.<br />

• Bewerte das bestehende Parteiverbotsverfahren<br />

• Entwerfe eine Gesetzesvorlage für ein Parteienverbot<br />

• Analysiere das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD<br />

• Stelle die Vor- und Nachteile eines Verbots der NPD gegenüber<br />

• Schätze das Verhalten der NPD nach einem erfolgreichen Verbot ein<br />

► Die SchülerInnen notieren in EA und vergleichen in PA und/oder GA<br />

1. Fragen zu einem vorgegebenen Projektthema, z. B. „NPD-Verbot“ („Was wollen<br />

wir zu diesem Thema wissen?“), z. B.:<br />

• Gibt es ein vorgeschriebenes Parteiverbotsverfahren?<br />

• Wer kann ein Parteienverbot beantragen?<br />

• Wie muss ein Parteienverbot begründet werden?<br />

• Wie kann sich eine Partei gegen ein Verbot wehren?<br />

• Wer entscheidet über das Verbot einer Partei?<br />

• Wer spricht das Parteienverbot aus?<br />

• Welche Vor- und Nachteile hätte ein Verbot der NPD?<br />

• Gab es in der Vergangenheit Parteiverbotsverfahren?<br />

2. Die Lehrkraft erstellt anhand der vorliegenden Fragensammlung der SuS<br />

komplexe Teilaufgaben (nach Bloom), die in Gruppen bearbeitet werden, z. B.:<br />

• Beurteile das Parteiverbotsverfahren<br />

• Stelle die Vor- und Nachteile eines Verbots der NPD gegenüber<br />

• Analysiere frühere Parteiverbotsverfahren<br />

► Variante:<br />

1. Lehrkraft nennt das Thema und formuliert die komplexe Aufgabe<br />

2. SuS formulieren die Aufgabe mit eigenen Worten<br />

3. SuS stellen sich eigene strukturierte Teilaufgaben (nicht nach Bloom)<br />

4. SuS geben zu allen/ausgewählten Teilaufgaben Indikatoren zur<br />

Zielerreichung vor („Unsere Aufgaben sind eindeutig erfüllt, wenn …“)


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 32<br />

Literatur für das Fach Geschichte:<br />

Projektarbeiten<br />

• Geschichte lernen: Projekte, Friedrich Verlag, Heft 110, 19. Jg., 03/2006<br />

• Dittmer, Lothar/Siegried, Detlef (Hrsg.): Spurensucher. Ein Praxisbuch für<br />

historische Projektarbeit, Weinheim und Basel 1997<br />

• Frevert, Ute (Hrsg.): Geschichte bewegt. Über Spurensucher und die Macht der<br />

Vergangenheit, Hamburg 2006<br />

• Borries, Bodo von: Geschichte in der gymnasialen Oberstufe. Ein Körnchen Empirie,<br />

in: Geschichte lernen, Friedrich Verlag, Heft 68 (1999), S. 4-6<br />

• Mieles, Bernhard: Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten in der Sekundarstufe II,<br />

in: Geschichte lernen, Friedrich Verlag, Heft 68 (1999), S. 50-60<br />

• Wunderer, Hartmann: „Nichts veraltet heute schneller als das Wissen“. Probleme<br />

und Profile des Geschichtsunterrichts in der gymnasialen Oberstufe, in: Geschichte<br />

lernen, Friedrich Verlag, Heft 68 (1999), S. 9-16<br />

• Horn, Christa/Först, Johannes Otto: „Dem Hunde ein Gnadenstoß, dem Menschen<br />

Keinen!“ Interdisziplinärer Projekttag zur Rassenideologie, Euthanasie und Eugenik<br />

im 20. Jahrhundert, in: Geschichte lernen, Friedrich Verlag, Heft 68 (1999), S. 17-21<br />

Bewerten und Evaluation<br />

• Geschichte lernen: Leistungen dokumentieren und bewerten, Friedrich Verlag, Heft<br />

96, 16. Jg., 11/2003<br />

[Inhalt: Projektorientierter Unterricht, Podiumsdiskussion, Portfolio,<br />

Kompetenzerwerb, Präsentationen, Facharbeit, kooperative Lernformen, historische<br />

Simulation,Feedback]<br />

• Geschichte lernen: Diagnostizieren im Geschichtsunterricht, Friedrich Verlag, Heft<br />

116, 20. Jg., 03/2007<br />

[Inhalt: Unterricht beobachten, Selbstdiagnosebögen, Kompetenzraster,<br />

Evaluierung, Stationenlernen, Diagnosemöglichkeiten bei selbstständigem Lernen]<br />

J. Woock


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 33<br />

Beispiel für komplexe Aufgabenstellungen<br />

Thema: Hexen<br />

Komplexe Aufgabenbeispiele:<br />

1. Beurteile die historische Hexenverfolgung (Hv.)<br />

2. Unterscheide die Hexenverfolgung von anderen, nicht<br />

kriegsbedingten Massenmorden<br />

3. Schätze ein, inwiefern die Hexenverfolgung auf einer spezifische<br />

Frauenfeindlichkeit basierte<br />

4. Entwickle eine Strategie, um Material zur Hv. zu erhalten<br />

5. Entwerfe eine Ausstellung zur Hexenverfolgung<br />

6. Plane einen Stadtrundgang „Auf den Spuren der Hexenverfolgung“<br />

7. Analysiere die einzelnen Aspekte der Hexenverfolgung<br />

Strukturierte Teilaufgaben (nach Bloom):<br />

• Beurteile die Aussichten/Chancen einer Frau, die als Hexe angeklagt<br />

wurde<br />

• Bewerte den Verlauf eines Hexenprozesses<br />

• Bringe den Ablauf der Folter in eine Rangfolge<br />

• Bewerte den Nutzen der so genannten „Hexenproben“<br />

• Plane eine Anklageschrift gegen Personen, die der Hexerei<br />

beschuldigt werden<br />

• Formuliere eine Streitschrift, die sich gegen die Hv. richtet<br />

• Zeige die Bestandteile der Hexenverfolgung auf<br />

• Entwerfe ein Schaubild „Beteiligte an einem Hexenprozess“<br />

• Entwickle ein Modell, das die Hexenverfolgung umfassend darstellt<br />

• Analysiere die Ursachen der Hexenverfolgung<br />

• Beurteile die Rolle der Denunzianten<br />

Strukturierte Teilaufgaben (von Schülerinnen und Schülern erarbeitet):<br />

• In welcher Zeit/in welchem Jahrhundert fand die Hv. statt?<br />

• Wurden nur Frauen verfolgt?<br />

• Welche Institutionen führten einen Hexenprozess durch?<br />

• Wer war die Verfolgungsbehörde?<br />

• Welche Strafen wurden gegen die Hexen ausgesprochen?<br />

• Wie lief eine Hexenverbrennung genau ab?<br />

• Wie wurde die „Wasserprobe“ durchgeführt?<br />

• Wie sah die typische Hexe aus?<br />

• Wie lange dauerte ein Hexenprozess?<br />

• Wie viele Personen fielen der Hexenverfolgung zum Opfer?<br />

• Wodurch wurde die Hexenverfolgung legitimiert?<br />

• Waren Hexen hauptsächlich Hebammen und kräuterkundige Frauen?<br />

• In welchen Ländern Europas war die Hv. am stärksten?<br />

• Wie lief eine Hexenverbrennung genau ab?<br />

• Wie wurde die „Wasserprobe“ durchgeführt?<br />

• In Wie welchen sah die Teilen typische Deutschlands Hexe aus? war die Hv. am stärksten?<br />

• Woran Wie lange konnte dauerte man eine Hexenprozess?<br />

oder Hexer erkennen?<br />

• Wie bildeten viele Personen sich die fielen Hexenprozesse der Hexenverfolgung in Europa aus? zum Opfer?<br />

• Gab Wodurch es für wurde Hexen die oder Hexenverfolgung Hexer eine spezielle legitimiert? Foltermethode?<br />

• Gab Waren es Hexen Gegner hauptsächlich der Hexenverfolgung? Hebammen und kräuterkundige Frauen?<br />

• In welchen Ländern Europas war die Hv. am stärksten?<br />

• Wie kam es zur Beendigung der Hexenverfolgung?<br />

• Welche Ursachen führten zur Hexenverfolgung?<br />

• In welchen Teilen Deutschlands war die Hv. am stärksten?<br />

• Woran konnte man eine Hexe oder Hexer erkennen?<br />

• Wie bildeten sich die Hexenprozesse in Europa aus?<br />

Beispiel • Gab : Komplexe es für Hexen Aufgabe oder Hexer für die eine 3./4. spezielle Klasse Foltermethode?<br />

• Gab es Gegner der Hexenverfolgung?<br />

Aufgabenstellung: Plane eine Ausstellung zum Thema Hexen<br />

• Wie kam es zur Beendigung der Hexenverfolgung?<br />

• Welche Ursachen führten zur Hexenverfolgung?<br />

Strukturierte Teilaufgaben (von Schülerinnen und Schülern formuliert):<br />

1. Welche Eigenschaften haben Hexen im Märchen?<br />

Beispiel 2. Wir : zeichnen Komplexe eine Aufgabe Hexe für die 3./4. Klasse<br />

3. Woran glaubte man früher Hexen zu erkennen?<br />

Aufgabenstellung: 4. Welche Hexengeschichten Plane eine Ausstellung kennen wir? zum Thema Hexen<br />

5. Was brauchen Hexen um zaubern zu können?<br />

Strukturierte 6. Wurden Teilaufgaben in meiner/unserer (von Schülerinnen Stadt Frauen und als Hexen Schülern verfolgt? formuliert):<br />

7. 1. Was Welche wurde Eigenschaften den Hexen haben vorgeworfen? Hexen im Märchen?<br />

8. 2. Wir zeichnen befragen eine unsere Hexe Großeltern nach Hexen<br />

3. Woran glaubte man früher Hexen zu erkennen?<br />

Indikatoren 4. Welche zur Hexengeschichten Zielerreichung: kennen wir?<br />

zu 5. 1. Tabelle Was brauchen mit mind. Hexen sieben um Eigenschaften zaubern zu können? zu Aussehen und Verhalten<br />

6. einer Wurden Hexe in meiner/unserer Stadt Frauen als Hexen verfolgt?<br />

7. Was wurde den Hexen vorgeworfen?<br />

8. Wir befragen unsere Großeltern nach Hexen<br />

zu 2. Jede/r Schüler/in hat ein Hexenbild gemalt<br />

zu 3. Hexen-Checkliste des Stadtrichters<br />

zu 4. Lesebuch mit Hexengeschichten<br />

zu Indikatoren 5. Erstellen zur eines Zielerreichung:<br />

Mobiles<br />

zu 6. 1. Stadtrundgang Tabelle mit mind. anhand sieben eines Eigenschaften Stadtplanes zu Aussehen und Verhalten<br />

zu 7. Anklageschrift einer Hexe des Stadtrichters<br />

zu 2. 8. Jede/r Aufzeichnungen Schüler/in von hat Interviews ein Hexenbild gemalt<br />

zu 3. Hexen-Checkliste des Stadtrichters<br />

zu 4. Lesebuch mit Hexengeschichten<br />

zu 5. Erstellen eines Mobiles<br />

zu 6. Stadtrundgang anhand eines Stadtplanes<br />

zu 7. Anklageschrift des Stadtrichters<br />

zu 8. Aufzeichnungen von Interviews<br />

J. Woock


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 34


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Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 41<br />

Übersichtskarte mit Verwaltungsgrenzen, um 1650.<br />

(Aus: Böhme, Klaus-Richard, Bremisch-verdische Staatsfinanzen 1645-1676, Uppsala 1967, S. 11)


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 42<br />

Süderstadt: vor dem Neuen Tor:<br />

Eitzer Straße (Gärtnerei<br />

Domfriedhof) + in Eitze<br />

Norderstadt: vor dem Nordertor +<br />

vor dem Ostertor<br />

Schwur der<br />

"Urfehde" (Stadtverweisung)<br />

"Schnedestein",<br />

Bremer Straße 11<br />

(dort Standort erst<br />

ab 1787)<br />

Norderstadt: Rathausvorplatz<br />

Süderstadt: Lugenstein<br />

Ratsfischteich (jetzt Parkhaus<br />

Brückstraße)<br />

Allerarm an der Stadtmauer (nicht<br />

schiffbar bis 1730)<br />

"Blumenwisch" (Wiese von Bgm.<br />

Blome vor der Stadtmauer)<br />

Große Straße ("Steenwegh")<br />

Kirchhof St. Nicolai<br />

Vor dem Neuen Tor: unter dem Galgen<br />

Hinrichtungsstätten<br />

Grenzsteine der<br />

Stadtgerichtsbarkeit<br />

Gerichtsstätten<br />

"Wasserprobe"<br />

Hexentanzplätze<br />

Lernorte in Verden:<br />

Hexenverfolgung<br />

Verein für Regionalgeschichte Verden e. V.<br />

J. Woock<br />

Gebäude<br />

Stiftshof, Stifthofstraße<br />

Syndikus Norderstadt, Norderstädtischer Markt 8<br />

Ankläger<br />

Syndikus Süderende, Grüne Straße 10<br />

Pastor Oporinus, Grüne Straße 21<br />

Superintendent Rimphof, Grüne Straße 19<br />

(Geburtshaus Anita Augspurg!)<br />

Brückstraße<br />

Armenhäuser<br />

Mühlentor 10 (Wwe. von<br />

Münchhausen-Stiftung)<br />

"St. Georgii" (Gelände<br />

Finanzamt)<br />

Catharina Wolpmann, Große Str. 75<br />

Franz Panning, Große Str. 71<br />

Hille Panning, Große Straße 71<br />

Angeklagte<br />

Engel Wehland, Große Str. 65<br />

Dibbeke Wulf (Wolff), Große Str. 47<br />

Ilse Einstmann, Bäckerstraße<br />

Johann Hende (Viehhirte), Alleruferweg:<br />

Reste Hirtenturm<br />

Margarethe Sievers (16 Jahre), Mühlentor 10<br />

Frau von der Hude, Große Fischerstraße<br />

Scharfrichterhaus<br />

Verlies im Wehrturm (Gedenkraum)<br />

Gefängnisse, Folterkeller<br />

Kornhaus der Norderstadt<br />

(Stifthofstraße)<br />

Stadttore<br />

Denunzianten<br />

Paul Kröger (Töpfer), Sandberg


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 43<br />

Kleine Stadtgeschichte<br />

Das heutige Verden ist aus mehreren Siedlungskernen entlang der Aller zusammengewachsen.<br />

Südlich der alten Brücke schiebt sich die alte Fischer- und Fährmannssiedlung bis unmittelbar an<br />

den Fluss heran. Als ungefähr zur Zeit Karls des Großen Verden Bischofsstadt wurde, wuchs um<br />

den Dom ein geistliches Zentrum, das mit der Flusssiedlung die so genannte Süderende bildete.<br />

Im Gegensatz zum Süderende wahrte die Norderstadt (Alte Stadt Verden) respektablen Abstand<br />

von der Aller. Für diese Kaufmannssiedlung war nicht der Fluss die Erwerbsquelle, sondern die<br />

alte Land- und Heerstraße, die hier die Aller querte und nach Norden in Richtung Bremen mit<br />

Abgabelung nach Stade und Hamburg abbog. Sie wurde zur Lebensader der Norderstadt und<br />

bildete die Große Straße („Steenwegh“, da nur die durch die Städte gehenden Landstraßen anfangs<br />

gepflastert waren). Beide Städte führte vor der Vereinigung im Jahre 1667 ihr eigenes Leben. Die<br />

Norderstadt hatte sich bereits um 1210 mit einer Ringmauer geschützt. Das Süderende fügte Ende<br />

des 14. Jh. seine Mauer der norderstädtischen halbkreisförmig an. Einziger Zugang zwischen den<br />

Siedlungen blieb das Südertor der Norderstadt. Politisch unterstanden die Bürger der Süderende<br />

anfangs den Bischöfen, und als sich diese um 1200 in ihr Schloss nach Rotenburg abgesetzt hatten,<br />

dem Domkapitel, das immer mehr an Macht gewonnen hatte. Auch die Norderstadt hatte anfangs<br />

denn Bischöfen unterstanden, aber ihr gelang es, sich zur selbstständigen Stadt, ja sogar zur<br />

freien Reichsstadt zu emanzipieren. Nach dem Dreißigjährigen Krieg, im Frieden zu Osnabrück,<br />

wurden beide Stadtteile, mit dem Herzogtum Bremen-Verden der Krone Schwedens unterstellt. Die<br />

Säkularisierung hatte für das Süderende das Ende der Herrschaft des Domkapitels zur Folge. Im<br />

Jahre 1651 wurde durch Privileg der Königin Christina aus dem Süderende die Süderstadt Verden<br />

und am 19. Juli 1667 wurden beide Städte auf Betreiben der schwedischen Regierung vereinigt.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 44<br />

Stadtansicht von Verden (1663)<br />

3<br />

18<br />

2<br />

4<br />

17<br />

16<br />

5<br />

1 19<br />

6<br />

7<br />

8<br />

20<br />

9<br />

10<br />

Legende (vgl. Stadtrundgang „Auf den Spuren der Hexenverfolgung in Verden“)<br />

1 Rathaus mit Marktplatz (Gerichtsplatz)<br />

2 Stiftshof (Sitz der bischöflichen Verwaltung des Stifts Verden);<br />

gegenüber das städtische Kornhaus (Gefängnis im Keller)<br />

3 Wehrturm (Verlies) mit Scharfrichterhaus<br />

4 Nordertor (Gefängnis)<br />

5 Schnedestein (Grenzstein)<br />

6 Syndikatshof (Stadtrichter der Norderstadt)<br />

7 Blumenwisch/Blumenwiese (Hexentanzplatz)<br />

8 Brücktor<br />

9 Ratsfischteich (Wasserprobe)<br />

10 Stadttor „Tempelforte“<br />

11 „Alte Aller“: bis ca. 1730 nicht schiffbares Flussbett;<br />

heute Hauptarm (Wasserprobe)<br />

12 Hirtenturm (Unterkunft von Johann Hende, als Zauberer verbrannt)<br />

13 Neues Tor (Gefängnis)<br />

14 Andreaskirche<br />

15 Dom und Lugenstein (Gerichtsplatz)<br />

16 Altstädter Tor (Stadttor zwischen Norderstadt und Süderende)<br />

13<br />

15<br />

14<br />

12<br />

11<br />

17 St. Nikolai Kirche und Kirchhof (Hexentanzplatz)<br />

18 Ostertor<br />

19 „Steenwegh“ = Große Straße (Hexentanzplatz)<br />

20 Stadtgraben (evtl. Wasserprobe)<br />

Weiterer Hexentanzplätze sollen sich beim Galgen der Norderstadt<br />

(Bereich Nasse Straße/Maulhoop), beim Galgen der Süderstadt (vor<br />

dem Neuen Tor an der Eitzer Straße), auf dem Weg nach Borstel und<br />

zwischen Dauelsen und Halsmühlen befunden haben.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 45<br />

Stadtrundgang „Hexenverfolgung in Verden“<br />

Die Reihenfolge der Stationen ist so gewählt, dass man die „Lern- bzw.<br />

Erinnerungsorte“ nacheinander aufsuchen kann. Besucht man alle Stationen, dann<br />

benötigt man etwa zwei Stunden. Es bietet sich an, diese alternative Stadtführung<br />

am Ende der Unterrichtseinheit zu unternehmen. Man kann aber auch den<br />

Rundgang am Anfang der Unterrichtseinheit legen (mit nur kurzen Erklärungen), um<br />

danach in Gruppenarbeit zu den einzelnen Lernorten vertiefend zu recherchieren<br />

bzw. den Schülerinnen und Schülern Material aus dieser Mappe zur Verfügung zu<br />

stellen. Der hier vorgestellte Rundgang wurde gekürzt veröffentlicht in: Verlag Atelier<br />

im Bauernhaus (Hg.): Reiterstadt Verden. StadtVerführer, Fischerhude 2000, S. 52-54.<br />

1. Station: Rathaus und Marktplatz<br />

Wir beginnen den Rundgang am Rathausvorplatz, der alten Gerichtsstätte der<br />

Norderstadt. Die Große Straße, die hier vorbeiführt, hieß früher „Steenwegh“, da es<br />

die einzig gepflasterte Straße in Verden war. Die neunjährige Anna Garbers aus<br />

der Süderstadt erzählte im Januar 1647 dem „Hexenschnüffler“ Heinrich Rimphof,<br />

der Domprediger und Superintendent war, ihre Großmutter Warncke habe sie zur<br />

Zauberei verführt und sie selbst habe mehrere ihr bekannte Einwohner bei<br />

Hexentänzen auf eben diesem „Steinweg“ gesehen. Daraufhin wurde auf<br />

Betreiben Rimphofs die Großmutter vor das peinliche Halsgericht des Domkapitels<br />

im „Süderende“ (Verden hatte damals zwei unabhängige Stadtteile mit jeweils<br />

eigener Gerichtsbarkeit) gebracht. Sie „besagte“ vier Frauen aus der Süderstadt,<br />

bevor sie selbst unter der zweiten Folter starb. Aufgrund der Folterungen nannten<br />

die Frauen neun weitere Personen, darunter angesehene Honoratioren aus der<br />

Norderstadt, deren Häuser hier in der Nähe an der Großen Straße stehen: Die Frau<br />

des amtierenden Bürgermeisters, Catharina Wolpmann (Nr. 75), der ehemalige<br />

Bürgermeister und Ratsherr Franz Panning (Nr. 71) mit seiner Tochter Hille, die<br />

Witwe des ehemaligen Bürgermeisters , Engel Wehland (Nr. 65) und die Frau eines<br />

Ratsherren, Dibbeke Wulf (Nr. 47). Franz Panning und Catharina Wolpmann<br />

wurden verhaftet, die anderen konnten noch rechtzeitig flüchten.<br />

Die beschuldigten Frauen aus dem Süderende starben unter den Händen der<br />

Folterknechte, weitere drei wurden durch das Feuer vor dem Neuen Tor der<br />

Süderstadt (Nähe Gärtnerei Domfriedhof) hingerichtet. Bei diesem Prozess<br />

versuchten bereits 1647 Vertreter der provisorischen schwedischen Regierung<br />

Bremen-Verden vergeblich, dass er eingestellt würde. Erst 1649 führte das Reskript<br />

der schwedischen Königin Christina zur Beendigung der großen Sammelprozesse:<br />

“...alle fernere Inquisition vndt proceß in dießem Hexen Vnweßen einstellet...“Mit<br />

diesen Worten wandte sich „Gnädiglich Christina von Gottes gnaden, der<br />

Schweden, Gothen vndt Wenden Designirte Königin“ in Ihrer Verfügung vom 16.<br />

Februar anno 1649 an „Vnßern besonders Lieben vndt getrewen, Bürgermeister<br />

vndt Rath der Stadt Vehrden, sampt vndt besonders.“ Durch diese Verordnung,<br />

die das zweitfrüheste Verbot von Hexenverfolgungen in Deutschland durch eine<br />

Landesregierung darstellte, gingen Verden und die schwedische Königin in die<br />

Geschichtsschreibung ein!<br />

Wir gehen weiter zum Petersiliengang, der direkt neben dem Rathaus liegt.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 46<br />

2. Station: Petersiliengang<br />

In der Frühen Neuzeit hieß die Gasse „Enge Strate“ (1614), ab 1808<br />

Petersilienstraße und 1926 wurde sie in Petersiliengang umbenannt. Auch wenn<br />

kein historischer Bezug zur Straßenbenennung hergestellt werden kann, ist es an<br />

dieser Stelle erwähnenswert, dass ab dem Mittelalter diejenigen Gassen, in denen<br />

Freudenhäuser waren, oft „Petersiliengasse“ oder ähnlich hießen – denn<br />

Petersiliensamen wurde damals als menstruationsförderndes Mittel eingenommen.<br />

Dass man mit bestimmten Pflanzensamen abtreiben konnte, war früher jeder Frau<br />

bekannt und stand sogar in mittelalterlichen Pflanzenbüchern. Der Mythos, dass<br />

Hebammen und „Weise Frauen“ als Trägerin dieses Wissens als Hexen angeklagt<br />

und umgebracht wurden, um den Erhalt von Staat und Kirche zu sichern, ist längst<br />

widerlegt. Aus der Gasse biegen wir links in die Stifthofstraße ein.<br />

3. Station: Stiftshof<br />

Gegenüber sehen wir eine Informationstafel zum historischen Stiftshof. In dem<br />

bischöflichen Verwaltungsgebäude des Stifts Verden, das auf dem Gelände des<br />

jetzigen Gefängnisses stand, werden einige Entscheidungen bezüglich der<br />

Hexenprozesse getroffen worden sein. In dieser Straße stand auch das städtische<br />

Kornhaus, dessen Kellergewölbe als Folterkammer diente. Weitere Gefängnisse<br />

befanden sich in den befestigten Stadttoren (Nordertor und Neues Tor in der<br />

Süderstadt).<br />

4. Station: Stifthofstraße/Bäckerstraße<br />

An der Ecke zur Bäckerstraße (freies Grundstück) stand das Haus des<br />

Schuhmachers Einstmann. Nach seinem Tod musste die Witwe ins Armenhaus und<br />

wurde anno 1683 (!) vom Töpfermeister Kröger beschuldigt, sein Kind totgehext zu<br />

haben. Von ihrer Unschuld überzeugt, verlangte Ilse die so genannte<br />

„Wasserprobe“. Das Gutachten der Juristen in Jena lehnte dieses Gesuch aber<br />

ab, die Anschuldigung verlief im Sande, und sie lebte noch 14 Jahre.<br />

5. Station: Scharfrichterhaus mit Wehrturm (Verlies als Gedenkraum)<br />

Wir befinden uns jetzt schon im „Piepenbrink“ und sehen das Scharfrichterhaus<br />

(Nr. 1), das mit dem alten Wehrturm mit einem Anbau verbunden ist<br />

(Informationstafel am Haus). Das Scharfrichterhaus ist vermietet und kann nicht<br />

betreten werden. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Mieter und der Stadt,<br />

kann aber das Verlies im Wehrturm besucht werden. Die Schlüssel erhält man<br />

gegen Unterschrift bei der Tourist-Information, Große Straße 40, Tel. 04231/12345<br />

(touristik@verden.de). Der Zugang zum Wehrturm führt durch den Garten<br />

(verschlossene Pforte links neben dem Scharfrichterhaus; extra Schlüssel) zum<br />

Eingang im Anbau zwischen Turm und Scharfrichterhaus (zweiter Schlüssel). Man<br />

betritt einen Flur und erkennt links die äußere Eingangstür zum Verlies im Turm (s.<br />

Titelfoto dieser Unterrichtsmaterialien). Die Tür rechts führt zum Scharfrichterhaus,<br />

das aber von den Teilnehmern des Stadtrundganges nicht betreten werden darf.<br />

Öff<strong>net</strong> man die schwere Eichentür, sieht man wie dick die Mauer des Turmes ist.<br />

Hinter der zweiten Gefängnistür befindet sich das halbunterirdische Verlies mit<br />

einer kleinen, vergitterten Fensteröffnung. Der Zustand des Raumes<br />

(Redaktionsschluss Dezember 2009) entspricht nicht dem alten Originalzustand.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 47<br />

Der eigentliche Fußboden befand sich ca. 1,60 m unterhalb des Niveaus der<br />

Türschwelle bzw. der Erdoberfläche. Der Verein für Regionalgeschichte Verden<br />

stellte im Jahre 2000 bei der Stadt Verden den Antrag, das Verlies in einen<br />

Gedenkraum für die Opfer der Hexenverfolgung umzugestalten. Der ursprüngliche<br />

Zustand soll wieder hergestellt werden, indem der später nachträglich<br />

eingezogene Holzfußboden teilweise entfernt wird. Auf Schautafeln wird der<br />

Verein an die Schicksale der Opfer erinnern. Im Jahre 2010 wird das Projekt mit<br />

finanzieller Unterstützung der Stadt umgesetzt werden.<br />

Von 1517 bis 1683 wurden insgesamt ca. 127 Personen (davon mind. 112 Frauen)<br />

in der Stadt und im Stift Verden angeklagt. 63 Frauen und neun Männer fielen<br />

dem Hexenwahn zum Opfer. Es kam auch vor, dass Angeschuldigte gegen<br />

entsprechende Auflagen wieder freigelassen wurden. Beke Piper gestand 1574<br />

unter der Folter, dass „ich mich vom Teufel leider habe verführen lassen und mit<br />

zaubern und sonst anderen bösen strafbaren Taten umgegangen..“. Sie wurde<br />

„nur“ zur Verweisung aus der Stadt verurteilt. Den Weg, den der Scharfrichter<br />

damals mit ihr ging, können wir nachvollziehen.<br />

6. Station: Nordertor und Grenzstein an der Bremer Straße 11<br />

Der Scharfrichter führte sie zum Nordertor (zwischen „Nordertor-Apotheke“ und<br />

Verdener Aller-Zeitung) hinaus an den „Schnedestein“ (Scheidestein), der ab 1612<br />

vor dem Tor an der Bremer Straße Nr. 11 stand und die Grenze der Gerichtsbarkeit<br />

der Norderstadt symbolisierte. Dort angekommen legte er sein Schwert auf den<br />

Grenzstein und die Delinquentin legte ihre „3 Forder Finger auf selbig schwert“ und<br />

schwor die „Urfehde“. Mit diesem Eid verzichtete die Freigelassene auf Rache<br />

gegenüber Ankläger und Gericht und gelobte, die Stadt nie wieder zu betreten.<br />

Beke Piper führte vier Bürgen auf, die für sie einstehen mussten, falls sie sich nicht<br />

an den Eid halten sollte. Das hätte dann für die Bürgen den Tod bedeutet. Der<br />

Schnedestein aus der Frühen Neuzeit ist leider nicht erhalten geblieben. Aber an<br />

der alten Stelle steht noch solch ein Grenzstein, der dort im Jahre 1787 (die<br />

eingemeißelte Jahreszahl ist kaum noch zu erkennen) aufgestellt wurde (Foto des<br />

Grenzsteines siehe S. 35). Der Hinrichtungsplatz (Galgen) der Norderstadt lag im<br />

Bereich Nasse Straße/Maulhoop.<br />

7. Station: Syndikatshof der Norderstadt (Informationstafel am Haus)<br />

Wir gehen zurück durch die Syndikatstraße zum Sydikatshof (man beachte die<br />

schöne Fachwerk-Rückseite des Hauses mit den Sonnensymbolen), der<br />

Dienstwohnung des Syndikus und Stadtrichters am Norderstädtischer Markt (Nr. 8),<br />

direkt neben der Post.<br />

8. Station: Hexentanzplatz „Blumenwiese“ (Blumenwisch/Hinter der Mauer)<br />

Die Straße „Blumenwisch“ trägt diesen Namen, da sie in Richtung Aller zur alten<br />

„Blomenwisch“ (Wiese des früheren Bürgermeisters Hinrich Blome) führt, die<br />

ungefähr zwischen Stadtmauer und Aller lag (heute Parkplatz). Die „Blomenwisch“<br />

war der verrufenen Hexentanzplatz der Norderstadt. Einige angeklagte Frauen<br />

gaben an, dort mit dem Teufel getanzt zu haben. Auf der Reeperbahn geht es<br />

weiter zur Brückstraße.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 48<br />

9. Station: Wasserprobe (Brückstraße/Reeperbahn)<br />

Ungefähr dort wo heute das Parkhaus steht, befand sich früher der Ratsfischteich.<br />

Vermutlich dort oder aber auch im bis ca. 1730 nicht schiffbaren zweiten Flussbett<br />

der Aller (heute der Hauptarm) oder im Stadtgraben wurde die Wasserprobe an<br />

den beklagten Frauen vollzogen. Man benötigte ja ein ruhendes Gewässer, um<br />

genau beobachten zu können, wie sich die gefesselte Person verhielt. Gingen die<br />

Angeschuldigten unter, dann waren sie unschuldig und wurden mit Stricken, die<br />

vorher an den Hüften befestigt wurden, herausgezogen. Schwammen sie aber<br />

„wie Gänse auf dem Wasser“, dann war das der Beweis, dass sie Hexen waren,<br />

denn das reine Wasser nahm die „Hexenbrut“ nicht auf, sondern stieß sie ab. Das<br />

war dann der Freibrief, die Opfer foltern zu dürfen.<br />

10. Station: Hirtenturm<br />

Der Rundgang führt uns weiter über die „Tempelpforte“ an das Ufer der Aller („Am<br />

Bollwerk“). Links lassen wir die kleinen Häuser des alten Fischerviertels liegen, die<br />

früher hier durch die Stadtmauer geschützt waren. Kurz vor dem Ende der<br />

Häuserreihe entdecken wir im Garten einen kleinen runden Turm. Dort wohnten<br />

die Hirten, die die Kühe auf der Allerinsel hüteten. Johann Hende wurde 1555 als<br />

Zauberer zum langsamen Feuertod („Schmoken“) verurteilt. Das bedeutet, dass er<br />

nicht wie sonst üblich auf eine Leiter gebunden und dann in den lodernden<br />

Holzstoß gekippt wurde, sondern dass er auf einem Scheiterhaufen stand, der<br />

dann angezündet wurde und ganz langsam niederbrannte. Am Ende des Weges<br />

stoßen wir auf die Straße „Mühlentor“.<br />

11. Station: Wohnhaus Margarethe Sievers und Armenhaus<br />

Wir gehen ein paar Schritte nach links und suchen das Haus Mühlentor 12, in dem<br />

1617 Margarethe Sievers wohnte, die mit 16 Jahren lebendig verbrannt wurde.<br />

Das Armenhaus befand sich zwei Häuser weiter (Nr. 10). Einige der hingerichteten<br />

Frauen hatten dort gewohnt.<br />

12. Station: Wohnhäuser von Oporinus und Rimphof<br />

Wir kehren um und kommen nun in die Strukturstraße zum schönsten, aber nicht<br />

ältesten Haus von Verden, dem Ackerbürgerhaus von 1577. Vorbei an der Kirche<br />

St. Andreas stoßen wir auf die Grüne Straße. Schräg gegenüber sehen wir ein<br />

Fachwerkhaus (Nr. 21). Der Pfarrer von St. Andreas in der Süderstadt, Erich Warner<br />

Oporinus, hatte hier gewohnt (Inschrift im Türbogen). Er führte von 1655-1659 einen<br />

Prozess gegen die bereits erwähnte Catharine Wolpmann und ihrem Mann (vgl. 1.<br />

Station). In dem Nachbarhaus (Nr. 19) befand sich die Dienstwohnung des 1.<br />

Predigers am Dom und Superintendenten Heinrich Rimphof (vgl. 1. Station). In<br />

dem Haus wohnte ab 1863 bis zu ihrem 21. Lebensjahr die spätere<br />

Frauenrechtlerin Anita Augspurg (heute Pfarrhaus von St. Andreas). Die am Haus<br />

angebrachte Informationstafel gibt fälschlicherweise an, dass es sich um ihr<br />

Geburtshaus handeln würde. Anita Augsburg wurde aber 1857 im Haus Mühlentor<br />

Nr. 21 geboren!<br />

13. Station: Syndikatshof der Süderstadt<br />

Wir gehen weiter Richtung Fußgängerzone zum Anita-Augspurg-Platz Nr. 10, dem<br />

Syndikatshof des Domkapitels (Informationstafel), in dem der Richter der<br />

Süderstadt wohnte.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 49<br />

14. Station: Lugenstein<br />

Wir kommen zum „Lugenstein“ vor dem Dom, dem Gerichtsplatz der Süderstadt.<br />

Die Schreibweise „Logehenstene“ (1376) weist über den germanischen<br />

Sprachraum auf Skandinavien. Dort stand der Begriff „lag“ oder „lög“<br />

(= festgelegt) für Recht und Gesetz. Der Hinrichtungsplatz der Süderstadt lag<br />

vor dem Neuen Tor an der Eitzer Straße (ungefähr Gärtnerei Domfriedhof). Wir<br />

gehen weiter durch die Fußgängerzone (Große Straße) in Richtung Rathaus.<br />

15. Station: Wohnhaus von Paul Kröger<br />

In der Fußgängerzone (Große Straße) biegen wir rechts in den kleinen Jakobigang<br />

ein (der Steinpoller in der Mitte ist kein Grenzstein!) und treffen auf die Obere<br />

Straße. Gegenüber, etwas zurückversetzt in der Straße „Sandberg“, steht ein<br />

langgestrecktes Gebäude (Nr. 21). Dort wohnte der Töpfermeister Paul Kröger, der<br />

Ilse Einstmann als Hexe beschuldigte (vgl. 4. Station). Wir gehen an dem Haus<br />

vorbei und kommen auf den Platz „Sandberg“.<br />

16. Station: Hexentanzplatz auf dem Friedhof St. Nikolai<br />

Auf dem Sandberg steht noch das Gebäude der ehemaligen Kirche St. Nikolai.<br />

Die als Hexen angeklagten Frauen gaben unter der Folter an, dass sie auf dem<br />

„Kirchhof von St. Nikolai“ ihre Hexentänze abgehalten hätten. Der alte Friedhof ist<br />

zwar nicht mehr zu lokalisieren, aber er wird sich in der Nähe der Kirche befunden<br />

haben. Wir gehen weiter durch die Nikolaistraße, überqueren die Obere Straße,<br />

und gehen durch den engen und malerischen Pollitzgang zurück in die<br />

Fußgängerzone.<br />

17. Station: Wohnhäuser der Familien Wolpmann, Panning, Wehland und Wulf<br />

Gleich links das Gebäude in der Großen Straße/Pollitzgang (Nr. 75) gehörte der<br />

Familie Wolpmann. Im Jahre 1647 wurden Catharina Wolpmann, Franz Panning<br />

mit seiner Tochter Hille (Nr. 71), Engel Wehland (Nr. 65) und Dibbeke Wulf (Nr. 47)<br />

durch Frauen aus der Süderstadt auf der Folter „besagt“ (vgl. 1. Station). Der<br />

Rundgang schließt sich, indem wir zum Rathausvorplatz zurückkehren.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 50


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 51<br />

Fach:<br />

Name:<br />

Thema: Fragebogen Hexenverfolgung Klasse: Datum:<br />

1. In welcher Zeit fanden die Hexenverfolgungen in Europa statt?<br />

Mittelalter (bis 1500) 16. /17. Jh. 18. Jh. 19. Jahrhundert<br />

2. Der Frauenanteil bei der Hexenverfolgung lag bei:<br />

50 % 60% 70 % 80% 90% 98 %<br />

3. Als Verfolgungsbehörde traten hauptsächlich auf (Mehrfachantworten möglich):<br />

Inquisition (katholische Kirche) Evangelische Kirche<br />

Weltliche Gerichte (Landesherren waren Fürsten oder unabhängige Städte)<br />

4. Die Hexenverfolgung (bezogen auf die Opfer) fand hauptsächlich statt in:<br />

ganz Europa Südeuropa Mittel- und Nordeuropa Osteuropa<br />

5. Verfolgungsfreie Länder waren (Mehrfachantworten möglich):<br />

England Deutschland Polen Griechenland Russland<br />

6. Als Strafen für Hexen waren vorgesehen (Mehrfachantworten möglich):<br />

Opfer stand, festgebunden an einem Pfahl, auf einen brennenden Scheiterhaufen<br />

Opfer wurde auf eine Leiter gebunden, die ins Feuer gekippt wurde<br />

Opfer wurde mit dem Handbeil geköpft und dann verbrannt<br />

Opfer wurde mit dem Schwert geköpft und dann verbrannt<br />

Opfer wurde aus dem Herrschaftsgebiet, in dem es wohnte, verbannt<br />

7. Mit der Wasserprobe wollte man Hexen erkennen:<br />

Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in ein Gewässer geworfen.<br />

Schwamm die Person „wie eine Gans“ auf dem Wasser, dann war sie schuldig. Ging<br />

sie unter, war sie zwar unschuldig, aber sie ertrank.<br />

Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt. Mit einem Boot fuhr man auf<br />

einen See und setzte die Person aus. Da die „Hexe“ aber mit einem Strick um die<br />

Hüften versehen war, deren Enden von Personen im Boot gehalten wurden, konnte<br />

die Angeklagte, die untergegangen war, wieder ins Boot gezogen werden.<br />

Beschuldigte saß gefesselt auf einem Stuhl, der an einem Kran befestigt war, der<br />

über einen Fluss gedreht werden konnte. Die Person wurde dreimal untergetaucht.<br />

Überlebte sie, war sie unschuldig.<br />

8. Ein Hexenprozesses<br />

war ein Schnellprozess, der in wenigen Tagen abgeschlossen war<br />

war in der Regel ein aufwändiger Prozess, der mehrere Monate dauern konnte<br />

9. Wie viele Frauen wurden europaweit als Hexen hingerichtet?<br />

max. 50.000 100.000 300.000 500.000 1 Mio. 3 Mio. 9 Mio.<br />

10. Der häufigste Beruf von Frauen, die als Hexen angeklagt wurden, war:<br />

Bäuerin Dienstbotin Hebamme Ärztin unbekannt<br />

11. Die typische Frau, die als Hexe angeklagt wurde, hatte folgende Merkmale<br />

(Mehrfachantworten möglich):<br />

alt (> 50 Jahre) jung hübsch rote Haare Warzen<br />

reich arm hässlich Leberflecke Allein stehend (Jungfer, Witwe)


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 52<br />

Fach:<br />

Name:<br />

Thema: Fragebogen Hexenverfolgung Klasse: Datum:<br />

1. In welcher Zeit fanden die Hexenverfolgungen in Europa statt?<br />

Mittelalter (bis 1500) 16. /17. Jh. 18. Jh. 19. Jahrhundert<br />

2. Der Frauenanteil bei der Hexenverfolgung lag bei:<br />

50 % 60% 70 % 80% 90% 98 %<br />

3. Als Verfolgungsbehörde traten hauptsächlich auf (Mehrfachantworten möglich):<br />

✗ Inquisition (katholische Kirche) ✗ Evangelische Kirche<br />

Weltliche Gerichte (Landesherren waren Fürsten oder unabhängige Städte)<br />

✗<br />

✗<br />

✗<br />

4. Die Hexenverfolgung (bezogen auf die Opfer) fand hauptsächlich statt in:<br />

ganz Europa Südeuropa Mittel- und Nordeuropa Osteuropa<br />

✗<br />

5. Verfolgungsfreie Länder waren (Mehrfachantworten möglich):<br />

England Deutschland Polen Griechenland Russland<br />

6. Als Strafen für Hexen waren vorgesehen (Mehrfachantworten möglich):<br />

Opfer stand, festgebunden an einem Pfahl, auf einen brennenden Scheiterhaufen<br />

✗ Opfer wurde auf eine Leiter gebunden, die ins Feuer gekippt wurde<br />

Opfer wurde mit dem Handbeil geköpft und dann verbrannt<br />

✗ Opfer wurde mit dem Schwert geköpft und dann verbrannt<br />

Opfer wurde aus dem Herrschaftsgebiet, in dem es wohnte, verbannt<br />

✗<br />

7. Mit der Wasserprobe wollte man Hexen erkennen:<br />

Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in ein Gewässer geworfen.<br />

Schwamm die Person „wie eine Gans“ auf dem Wasser, dann war sie schuldig. Ging<br />

sie unter, war sie zwar unschuldig, aber sie ertrank.<br />

✗ Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt. Mit einem Boot fuhr man auf<br />

einen See und setzte die Person aus. Da die „Hexe“ aber mit einem Strick um die<br />

Hüften versehen war, deren Enden von Personen im Boot gehalten wurden, konnte<br />

die Angeklagte, die untergegangen war, wieder ins Boot gezogen werden.<br />

Beschuldigte saß gefesselt auf einem Stuhl, der an einem Kran befestigt war, der<br />

über einen Fluss gedreht werden konnte. Die Person wurde dreimal untergetaucht.<br />

Überlebte sie, war sie unschuldig.<br />

8. Ein Hexenprozesses<br />

war ein Schnellprozess, der in wenigen Tagen abgeschlossen war<br />

war in der Regel ein aufwändiger Prozess, der mehrere Monate dauern konnte<br />

✗<br />

9. Wie viele Frauen wurden europaweit als Hexen hingerichtet?<br />

max. 50.000 100.000 300.000 500.000 1 Mio. 3 Mio. 9 Mio.<br />

✗<br />

10. Der häufigste Beruf von Frauen, die als Hexen angeklagt wurden, war:<br />

Bäuerin Dienstbotin Hebamme Ärztin unbekannt<br />

11. Die typische Frau, die als Hexe angeklagt wurde, hatte folgende Merkmale<br />

(Mehrfachantworten möglich):<br />

<br />

✗<br />

alt (> 50 Jahre) jung hübsch rote Haare Warzen<br />

reich arm hässlich Leberflecke Allein stehend (Jungfer, Witwe)<br />

✗<br />

✗<br />

✗<br />

✗<br />


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 53<br />

Fach:<br />

Name:<br />

Thema: Fragebogen Hexenverfolgung Klasse: Datum:<br />

1. In welcher Zeit fanden die Hexenverfolgungen in Europa statt?<br />

Mittelalter (bis 1500) 16. /17. Jh. 18. Jh. 19. Jahrhundert<br />

2. Der Frauenanteil bei der Hexenverfolgung lag bei:<br />

50 % 60% 70 % 80% 90% 98 %<br />

3. Als Verfolgungsbehörde traten hauptsächlich auf:<br />

Inquisition (katholische Kirche) Evangelische Kirche<br />

Weltliche Gerichte (Landesherren waren Fürsten oder unabhängige Städte)<br />

4. Die Hexenverfolgung (bezogen auf die Opfer) fand hauptsächlich statt in:<br />

ganz Europa Südeuropa Mittel- und Nordeuropa Osteuropa<br />

5. Verfolgungsfreie Länder waren (Mehrfachantworten möglich):<br />

England Deutschland Polen Griechenland Russland<br />

6. Als Strafen für Hexen waren vorgesehen (Mehrfachantworten möglich):<br />

Opfer stand, gefesselt an einem Pfahl, auf einen brennenden Scheiterhaufen<br />

Opfer wurde auf eine Leiter gebunden, die ins Feuer gekippt wurde<br />

Opfer wurde mit dem Handbeil geköpft und dann verbrannt<br />

Opfer wurde mit dem Schwert geköpft und dann verbrannt<br />

Opfer wurde aus dem Herrschaftsgebiet, in dem es wohnte, verbannt<br />

7. Mit der Wasserprobe wollte man Hexen erkennen:<br />

Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in ein Gewässer geworfen.<br />

Schwamm die Person „wie eine Gans“ auf dem Wasser, dann war sie schuldig. Ging<br />

sie unter, war sie zwar unschuldig, aber sie ertrank.<br />

Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt. Mit einem Boot fuhr man auf<br />

einen See und setzte die Person aus. Da die „Hexe“ aber mit einem Strick um die<br />

Hüften versehen war, deren Enden von Personen im Boot gehalten wurden, konnte<br />

die Angeklagte, die untergegangen war, wieder ins Boot gezogen werden.<br />

Beschuldigte saß gefesselt auf einem Stuhl, der an einem Kran befestigt war, der<br />

über einen Fluss gedreht werden konnte. Die Person wurde dreimal untergetaucht.<br />

Überlebte sie, war sie unschuldig.<br />

Eigene Deutung: ……………………………………………………………………………….<br />

…………………………………………………………………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………………………………………………….<br />

…………………………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………………………………………………………………………….


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 54<br />

8. Mit der Nadelprobe wollte man Hexen erkennen:<br />

Mit einem Messer stieß man in die Leberflecke (Muttermale) der Beschuldigten. Trat<br />

kein Blut heraus, war dies der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />

Mit einem Messer stieß man in die Leberflecke (Muttermale) der Beschuldigten. Trat<br />

Blut aus, war dies der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />

Mit einem Messer stieß man in die Warzen der Beschuldigten. Trat kein Blut, war dies<br />

der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />

9. Mit der Feuerprobe wollte man Hexen erkennen:<br />

Die Beschuldigten wurden mit Feuer gefoltert. Wenn sie offensichtlich keinen<br />

Schmerz verspürten oder ihre Brandwunden schnell heilten, waren sie Hexen(weil der<br />

Teufel ihnen Schmerzunempfindlichkeit verlieh).<br />

Den beschuldigten Frauen wurden mit einer Fackel sämtliche Körperhaare entfernt.<br />

Fand man Muttermale, dann stammten sie von den Krallen des Teufels, als er mit ihnen<br />

buhlte.<br />

Man ließ die Angeschuldigten über glühende Kohlen laufen. Hatten sie danach<br />

keine Brandwunden, waren sie Hexen.<br />

10. Mit der Tränenprobe wollte man die Hexen erkennen:<br />

Wenn die Gefolterten „nur“ schrien, aber nicht weinten, waren sie Hexen,<br />

da ihnen der Teufel Gefühllosigkeit verlieh.<br />

Wenn man bei den Gefolterten keinen Tränenfluss feststellte, waren sie Hexen.<br />

Wenn man bei den Gefolterten keinen Tränenfluss feststellte, waren sie unschuldig<br />

und wurden freigelassen (Gottesurteil).<br />

11. Ein Hexenprozesses<br />

war ein Schnellprozess, der in wenigen Tagen abgeschlossen war<br />

war in der Regel ein aufwändiger Prozess, der mehrere Monate dauern konnte<br />

12. Wie viele Frauen wurden europaweit als Hexen hingerichtet?<br />

max. 50.000 100.000 300.000 500.000 1 Mio. 3 Mio. 9 Mio.<br />

13. Der so genannte „Hexenhammer“ war ein<br />

Folterinstrument Hexenamulett Handbuch für die Hexenverfolgung<br />

14. Der häufigste Beruf von Frauen, die als Hexen angeklagt wurden, war:<br />

Bäuerin Dienstbotin Hebamme Ärztin unbekannt<br />

15. Die typische Frau, die als Hexe angeklagt wurde, hatte folgende Merkmale<br />

(Mehrfachantworten möglich):<br />

alt (> 50 Jahre) jung hübsch rote Haare Warzen<br />

reich arm hässlich Leberflecke Allein stehend (Jungfer, Witwe)<br />

16. Die Ursachen der Hexenverfolgung waren (Mehrfachantworten möglich):<br />

Frauenfeindlichkeit Hexenwahn der Kirche Seuchen<br />

Pest Hungersnöte Missernten Angst vor der Zukunft<br />

Sündenböcke (Schadenzauber) Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />

Neid, Missgunst „Kleine Eiszeit“ (Klimaverschlechterung)


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 55<br />

Fach: Name:<br />

Thema: Fragebogen Hexenverfolgung Klasse: Datum:<br />

1. In welcher Zeit fanden die Hexenverfolgungen in Europa statt?<br />

Mittelalter (bis 1500) 16. /17. Jh. 18. Jh. 19. Jahrhundert<br />

✗<br />

2. Der Frauenanteil bei der Hexenverfolgung lag bei:<br />

50 % 60% 70 % 80% 90% 98 %<br />

✗<br />

3. Als Verfolgungsbehörde traten hauptsächlich auf:<br />

Inquisition (katholische Kirche) Evangelische Kirche<br />

✗ ✗<br />

✗<br />

Weltliche Gerichte (Landesherren waren Fürsten oder unabhängige Städte)<br />

4. Die Hexenverfolgung (bezogen auf die Opfer) fand hauptsächlich statt in:<br />

ganz Europa Südeuropa Mittel- und Nordeuropa Osteuropa<br />

✗<br />

5. Verfolgungsfreie Länder waren (Mehrfachantworten möglich):<br />

England Deutschland Polen Griechenland Russland<br />

✗ ✗<br />

6. Als Strafen für Hexen waren vorgesehen (Mehrfachantworten möglich):<br />

Opfer stand, gefesselt an einem Pfahl, auf einen brennenden Scheiterhaufen<br />

Opfer wurde auf eine Leiter gebunden, die ins Feuer gekippt wurde<br />

Opfer wurde mit dem Handbeil geköpft und dann verbrannt<br />

Opfer wurde mit dem Schwert geköpft und dann verbrannt<br />

Opfer wurde aus dem Herrschaftsgebiet, in dem es wohnte, verbannt<br />

✗ ✗<br />

✗ ✗<br />

✗<br />

7. Mit der Wasserprobe wollte man Hexen erkennen:<br />

Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in ein Gewässer geworfen.<br />

Schwamm die Person „wie eine Gans“ auf dem Wasser, dann war sie schuldig. Ging<br />

sie unter, war sie zwar unschuldig, aber sie ertrank.<br />

Beschuldigte wurde an Händen und Füßen gefesselt. Mit einem Boot fuhr man auf<br />

einen See und setzte die Person aus. Da die „Hexe“ aber mit einem Strick um die<br />

Hüften versehen war, deren Enden von Personen im Boot gehalten wurden, konnte<br />

die Angeklagte, die untergegangen war, wieder ins Boot gezogen werden.<br />

Beschuldigte saß gefesselt auf einem Stuhl, der an einem Kran befestigt war, der<br />

über einen Fluss gedreht werden konnte. Die Person wurde dreimal untergetaucht.<br />

Überlebte sie, war sie unschuldig.<br />

Eigene Deutung: ……………………………………………………………………………….<br />

…………………………………………………………………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………………………………………………….<br />

………………………………………………………………………………………………………….<br />

…………………………………………………………………………………………………………..<br />

………………………………………………………………………………………………………….<br />

8. Mit der Nadelprobe wollte man Hexen erkennen:<br />

Mit einem Messer stieß man in die Leberflecke (Muttermale) der Beschuldigten. Trat<br />

✗<br />

kein Blut heraus, war dies der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />

Mit einem Messer stieß man in die Leberflecke (Muttermale) der Beschuldigten. Trat<br />

Blut aus, war dies der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />

Mit einem Messer stieß man in die Warzen der Beschuldigten. Trat kein Blut, war dies<br />

der Beweis, dass die Person eine Hexe war.<br />

9. Mit der Feuerprobe wollte man Hexen erkennen:<br />

Die Beschuldigten wurden mit Feuer gefoltert. Wenn sie offensichtlich keinen<br />

✗<br />

Schmerz verspürten oder ihre Brandwunden schnell heilten, waren sie Hexen(weil der<br />

Teufel ihnen Schmerzunempfindlichkeit verlieh).<br />

Den beschuldigten Frauen wurden mit einer Fackel sämtliche Körperhaare entfernt.<br />

Fand man Muttermale, dann stammten sie von den Krallen des Teufels, als er mit ihnen<br />

buhlte.<br />

Man ließ die Angeschuldigten über glühende Kohlen laufen. Hatten sie danach<br />

keine Brandwunden, waren sie Hexen.<br />

10. Mit der Tränenprobe wollte man die Hexen erkennen:<br />

Wenn die Gefolterten „nur“ schrien, aber nicht weinten, waren sie Hexen,<br />

da ihnen der Teufel Gefühllosigkeit verlieh.<br />

Wenn man bei den Gefolterten keinen Tränenfluss feststellte, waren sie Hexen.<br />

✗<br />

Wenn man bei den Gefolterten keinen Tränenfluss feststellte, waren sie unschuldig<br />

und wurden freigelassen (Gottesurteil).<br />

11. Ein Hexenprozesses<br />

war ein Schnellprozess, der in wenigen Tagen abgeschlossen war<br />

war in der Regel ein aufwändiger Prozess, der mehrere Monate dauern konnte<br />

✗<br />

12. Wie viele Frauen wurden europaweit als Hexen hingerichtet?<br />

max. 50.000 100.000 300.000 500.000 1 Mio. 3 Mio. 9 Mio.<br />

✗<br />

13. Der so genannte „Hexenhammer“ war ein<br />

Folterinstrument Hexenamulett Handbuch für die Hexenverfolgung<br />

✗<br />

14. Der häufigste Beruf von Frauen, die als Hexen angeklagt wurden, war:<br />

Bäuerin Dienstbotin Hebamme Ärztin unbekannt<br />

✗<br />

15. Die typische Frau, die als Hexe angeklagt wurde, hatte folgende Merkmale<br />

(Mehrfachantworten möglich):<br />

alt (> 50 Jahre) jung hübsch rote Haare Warzen<br />

✗<br />

✗ ✗<br />

reich arm hässlich Leberflecke Allein stehend (Jungfer, Witwe)<br />

16. Die Ursachen der Hexenverfolgung waren (Mehrfachantworten möglich):<br />

Frauenfeindlichkeit Hexenwahn der Kirche Seuchen<br />

✗<br />

✗<br />

Pest Hungersnöte Missernten Angst vor der Zukunft<br />

Sündenböcke (Schadenzauber) Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />

Neid, Missgunst „Kleine Eiszeit“ (Klimaverschlechterung)<br />

✗<br />

✗ ✗<br />

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Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 56<br />

Elf Irrtümer über „Hexen“<br />

1. „Die Hexenverfolgungen fanden im Mittelalter (bis 1500 n. Chr.) statt.“<br />

Die Hauptverfolgungszeit lag in der Frühen Neuzeit (Renaissance), also zwischen<br />

1500 und 1789, die Hochzeit lag in Mitteleuropa um 1650.<br />

2. „Es wurden nur Frauen als Hexen verfolgt.“<br />

Richtig: Es wurden ca. 80% Frauen und 20% Männer verfolgt. In manchen<br />

Gegenden war aber das Verhältnis auch umgekehrt (Süddeutschland,<br />

Schweiz)!<br />

3. „Die Hexenverfolgung wurde mit Hilfe der Inquisition (kath. Kirche) durchgeführt.“<br />

Die Hexenverfolgung wurde durch weltliche Gerichte (wenn der Landesherr z.<br />

B. ein Fürst war oder die Städte unabhängig vom Landesherrn waren) oder<br />

durch die Kirchen (katholische und evangelische Kirche) vorangetrieben.<br />

4. „Die Hexenverfolgungen fanden in ganz Europa statt.“<br />

In den griechisch-orthodoxen Ländern (Balkan, Griechenland, Russland) kam es<br />

zu keinen Verfolgungen (vermutlich wegen der Marienverehrung in der<br />

Griechisch-orthodoxen Kirche). In den USA kam es nur in dem Ort Salem zu<br />

einem Hexensammelprozess.<br />

5. „Die als Hexen angeklagten Frauen wurden immer lebendig verbrannt.“<br />

In der Frühzeit der Verfolgung wurden die Verurteilten „Hexen“ der Stadt oder<br />

des Dorfes verwiesen, sie durften nie wieder zurückkehren. Waren die<br />

beschuldigten Frauen noch sehr jung (bis ca. 16 Jahre), dann wurden sie zur<br />

Begnadigung geköpft und dann der Leichnam verbrannt.<br />

6. „Hexen wurden zum Verbrennen auf einen Scheiterhaufen gestellt und an<br />

einem Pfahl festgebunden, und dann der Holzstoß angezündet.“<br />

Die Verurteilten wurden im Liegen auf eine Leiter gebunden, die Leiter dann<br />

aufgerichtet und in den bereits lodernden Holzstoß gekippt. Die Ausnahme war<br />

das „Schmoken“: der Delinquent wurde auf den Scheiterhaufen gestellt und<br />

das Holz langsam angefacht.<br />

7. „Bei der so genannten ´Wasserprobe´ wurden die Frauen an Händen und<br />

Füßen gefesselt und in einen Fluss geworfen. Unschuldig waren sie, wenn sie<br />

untergingen, aber dann ertranken sie. Schuldig waren sie, wenn sie ´wie eine<br />

Gans auf dem Wasser schwammen´ (das reine Wasser stößt die Hexen ab).<br />

Dann wurden sie herausgefischt und verbrannt.“<br />

Die Wasserprobe, die hauptsächlich in Norddeutschland verbreitet war und von<br />

der Kirche als „Gottesurteil“ abgelehnt wurde, wurde auf einem ruhenden<br />

Gewässer (z. B. Mühlenteiche) dreimal durchgeführt. Die Person wurde zwar<br />

gefesselt, aber auch mit einem Strick um die Hüften versehen, deren Enden von<br />

Personen gehalten wurden, die in zwei Booten saßen. Die Enden wurden nun<br />

gelockert und beobachtet, ob die „Hexe“ weiterhin auf der Wasseroberfläche<br />

schwamm oder unterging. Ging sie unter, wurde sie mit Hilfe der Stricke wieder<br />

in ein Boot gezogen. Schwamm sie auf dem Wasser, dann war sie schuldig und<br />

es durfte mit der Folter begonnen werden.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 57<br />

8. „Hatten Frauen auffällige äußere Merkmale (z. B. rote Haare oder Warzen im<br />

Gesicht), dann war dies ein Beweis dafür, dass sie Hexen waren.“<br />

Die typische „Hexe“ war damals alt (ab 50 Jahre), allein stehend (unverheiratet<br />

oder Witwe) und arm. Äußere Merkmale (z. B. Leberflecke) wurden erst nach<br />

der Verhaftung einer als Hexe verdächtigten Frau relevant: Vor Beginn der<br />

Folter wurde die Frau entkleidet und sämtliche Körperhaare entfernt (nicht<br />

selten mit einer Fackel). Dann begann die Suche nach Leberflecken oder<br />

Muttermalen. Sie sollten die Abdrücke der Krallen des Teufels gewesen sein, die<br />

er beim Geschlechtsverkehr mit der Frau hinterlassen hatte. Mit einem Messer<br />

wurde in den Leberfleck gestoßen. Kam kein Blut aus der Wunde (obwohl es<br />

doch bei der Verletzung der Haut zu Blutungen hätte kommen müssen), dann<br />

war dies ein Zeichen dafür, dass die Frau eine Hexe war. Ärzte stellten im 20.<br />

Jahrhundert fest, dass Leberflecke tatsächlich ziemlich blutleer sind.<br />

9. „Die Hexenprozesse waren Schnellprozesse bzw. Standgerichte, die in wenigen<br />

Tagen abgeschlossen waren.“<br />

Hexenprozesse zogen sich in der Regel über viele Monate hin. Die Richter in den<br />

Kleinstädten fühlten sich häufig mit der Untersuchung der Hexenfälle<br />

überfordert. Sie reichten die Protokolle an die juristischen Fakultäten der<br />

Universitäten im Regionalgebiet ein (Raum Verden: Unis in Helmstedt, Rinteln<br />

und Rostock). Das Urteil wurde dann meistens, nach mehrmaliger<br />

Korrespondenz, von den Juristen an den Universitäten ausgesprochen.<br />

10. „Es wurden ca. neun Millionen Frauen europaweit als Hexen hingerichtet.“<br />

Aufgrund der Bevölkerungszahlen muss diese Zahl als absurd bezeich<strong>net</strong><br />

werden. Realistisch erscheint die Schätzung auf max. 50.000 Personen, mind.<br />

20.000 wurden davon in deutschen Landen hingerichtet. Stellt man sich<br />

sämtliche Opfer als einen Eisberg vor, so machen die Hinrichtungen nur die<br />

absolute „Spitze des Eisbergs“ aus. Daneben dürfte es mindestens noch einmal<br />

so viele Menschen gegeben haben, die wegen Hexerei des Landes verwiesen<br />

worden sind, und noch einmal so viele, die geringere Strafen erhielten. Die<br />

breite Basis des Bergs von Hexereiverdächtigungen dürfte jedoch überhaupt<br />

nicht vor die Gerichte gelangt sein, da es zeitweise für die Denunzianten zu<br />

riskant war, Klage zu erheben. Aber auch schon das Gerücht allein genügte,<br />

die Beschuldigten zu stigmatisieren und an den Rand der Gesellschaft zu<br />

stellen.<br />

11. „´Weise Frauen´(´Ärztinnen des Volkes´, insbesondere Hebammen) wurden auf<br />

Grund ihres geheimnisvollen Wissens (Empfängnisverhütung, Abtreibung)als<br />

Hexen vernichtet, weil Kirche und Landesherren die durch die Pest entvölkerten<br />

Gebiete schnell wieder mit Menschen füllten wollten.“<br />

Diese Verschwörungstheorie der beiden Bremer Bevölkerungswissenschaftler<br />

Heinsohn/Steiger (1979) ist längst widerlegt worden. Lokale Prozessquellen<br />

weisen keine relevante Häufung von Hebammen als Hexen nach. Denn für die<br />

Bevölkerung war nicht die „weise Frau“ bzw. die Hebamme noch die<br />

Geburtenverhinderung das Problem, sondern der Schadenzauber, den man im<br />

Krankwerden und Sterben der Menschen und Tiere reell erlebte. Von den<br />

insgesamt 127 Angeklagten im Stift Verden wurde nur einer Frau vorgeworfen,<br />

„den Mägden die Kinder abgetrieben und Kinder ersäufet“ zu haben.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 58<br />

Entwicklung der Hexenverfolgung in Europa<br />

In den Glaubensvorstellungen der Kelten, Germanen und Slawen (sowie in der<br />

Hochkultur der Römer) gab es die Überzeugung von der Kraft der Zauberei – auch<br />

mittels Zauberei Schaden an Mensch und Tier anzurichten. Der im Spätmittelalter in<br />

Deutschland weit verbreiteter „Sachsenspiegel“ sieht für Schadenzauber den<br />

Feuertod vor. Unter kirchlichen Einfluss ord<strong>net</strong> der Sachsenspiegel Zauberei zudem als<br />

„Unglauben“, also als Abfall vom christlichen Glauben, ein. Im Hamburger (1270) und<br />

Verdener (1582) Stadtrecht ist sogar noch der Passus angefügt, dass diejenigen<br />

Zauberer verbrannt werden sollen, die „auf frischer Tat ertappt“ würden. Damit wird<br />

deutlich, dass es tatsächlich Personen gegeben haben muss, die nicht nur an die<br />

Kraft des Schadenzaubers glaubten, sondern auch mit Hilfe von als „zauberisch“<br />

eingestuften Praktiken bereit waren, anderen Menschen Schaden zuzufügen. So<br />

herrschte in der mittelalterlichen Gesellschaft (auch der Gelehrten!) der Glaube, dass<br />

es Zauberer gibt und mit ihrer Hilfe auch Schaden verübt werden kann. Die<br />

theologische Lehrmeinung war der Ansicht, dass der Schadenzauber nur mittels eines<br />

Paktes mit dem Teufel praktiziert werden kann. Damit rückten die Zauberer in die<br />

Nähe von Ketzern (vgl. die Verfolgung der Katharer in Südfrankreich im 13. Jh.). Zum<br />

Ende des 14. Jh. werden die Zauberer nicht mehr als isolierte Personen, sondern als<br />

nach Ketzerart in einem sektenmäßigen Zusammenhang stehende Gruppen<br />

betrachtet, die auf ihren Versammlungen („Sabbat“) Christus verleug<strong>net</strong>en und sich<br />

in Gegenwart des Teufels allgemeiner Unzucht hingaben.<br />

Das „neue“ Delikt der Hexerei umfasste in der Frühen Neuzeit (1500-1789) fünf<br />

Elemente:<br />

1. Teufelspakt (besiegelt durch einen Kuss auf den Hintern des Teufels)<br />

2. Teufelsbuhlschaft (Unzucht mit dem Teufel)<br />

3. Flug durch die Luft zum<br />

4. Hexensabbat, auf dem Gott abgeschworen und der Teufel angebetet wurde<br />

5. Schadenzauber<br />

Für weite Teile Norddeutschlands erfolgten die größten Hexenverfolgungen während<br />

der 1590er Jahre, der Jahre 1627-1633 und der 1660er Jahre. Daran ist<br />

bemerkenswert, dass diese Prozesswellen in Zeitabständen von ungefähr einer<br />

Generation auftraten. Dies könnte etwas mit gesellschaftlichem Gedächtnis und<br />

gesellschaftlicher Erfahrung zu tun haben. Der Höhepunkt der Hexenverfolgung in<br />

Mitteleuropa ist zwischen 1560 und 1630 anzusetzen. Aber in einigen Territorien gab es<br />

auch noch in den sechziger und siebziger Jahren Verfolgungswellen. In<br />

protestantischen Gebieten hörten die Hexenhinrichtungen um 1700 auf, in den<br />

katholischen Gebieten Deutschlands dauerten sie noch relativ lange an (1775 die<br />

letzte Verbrennung einer Hexe in Kempten). Als erster Regent verbot 1642 Fürstbischof<br />

Johann Philipp von Schönborn die Hexenprozesse in Würzburg und 1647 als Mainzer<br />

Kurfürst im gesamten Erzbistum. Die Verordnung von 1649 durch die schwedische<br />

Königin Christina, die Prozesse in Verden zu beenden, stellt das zweitfrüheste Verbot<br />

von Hexenverfolgungen in Deutschland durch eine Landesregierung dar. Völlig<br />

verhindert wurden die Prozesse in den deutschen Besitzungen der Krone Schwedens<br />

damit jedoch nicht. Die vermutlich letzte Hexenbeschuldigung im Raum Verden fand<br />

1683 in Verden statt. Es wurde zwar von der Stadt ein juristisches Gutachten<br />

eingeholt, das aber von einer weiteren Verfolgung abriet.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 59<br />

Sachsenspiegel (Landrecht) um 1224/1231<br />

Rechtsverordnungen<br />

Artikel XIII, 7 (2. Buch)<br />

Welch kristen man ungeloubig ist<br />

adir mit zoubere ummeget adir mit<br />

vergiffenisse unde des verwunden<br />

wirt, den sal man uffe der hort<br />

burnen.<br />

Artikel XIII, 7 (2. Buch)<br />

Welcher Christ, Mann [oder Weib], ungläubig ist<br />

oder mit Zauberei umgeht, oder mit<br />

Vergiftung und der überwunden<br />

wird, die soll man auf einer Horde<br />

brennen.<br />

Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (Carolina)<br />

Straff der zauberey<br />

109. Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachtheyl zufügt, soll man<br />

straffen vom leben zum todt, vnnd man soll solche straff mit dem fewer thun. Wo aber<br />

jemandt zauberey gebraucht, vnnd damit niemant schaden gethan hett, soll sunst gestrafft<br />

werden, nach gelegenheit der sach, darinnen die vrtheyler radts gebrauchen sollen, wie<br />

vom radt suchen hernach geschriben steht.<br />

Anmerkungen:<br />

Lies: v = u und w = u<br />

Nur derjenige, der durch Zauberei Leuten Schaden oder Nachteil zufügt soll den Feuertod<br />

erleiden. Erst im folgenden Jahrhundert wird daraus ein Verbrechen gegen Gott. Dann<br />

genügt das Teufelsbündnis für die Verurteilung zum Feuertod und der Nachweis eines wirklich<br />

angerichteten Schadens an Mensch und Vieh ist nicht mehr benötigt.<br />

Sächsische Criminal-Ordnung von 1572<br />

So jemands in Vergessung seines christlichen Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniß<br />

aufrichtet, umgehet oder zu schaffen hat, daß dieselbe Person, ob sie gleich mit Zauberei<br />

niemands Schaden zugefügt, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft<br />

werden soll.<br />

Civitatis Verdensis Statuta (Stadtrecht von Verden von 1582; es galt bis 1852!)<br />

Statutum 151 Paragraf 151<br />

Touerer end Vorreder<br />

Zauberer und Verräter<br />

Schall me brenenn.<br />

soll man brennen.<br />

So welck Christenmann<br />

offte wiff, de vnlouich is,<br />

offte mit touerie oder mit<br />

vorgifftnus vmmegeit,<br />

vnd mitt der verschenn daet<br />

begrepenn wertt, denn schall<br />

me bernenn. Also schall<br />

me ock doenn einen Vörreder.<br />

Ein Christ, Mann<br />

oder Weib, der ungläubig ist,<br />

oder mit Zauberei oder mit<br />

Vergiftung umgeht,<br />

und auf frischer Tat<br />

ergriffen wird, den soll<br />

man brennen. Ebenso soll<br />

man auch einem Verräter tun.<br />

Anmerkung: Lies: v = u und u = v


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 60<br />

Rolle der Frau im Hexenprozess<br />

Der Begriff „Hexe“ ist abgeleitet von „hagazussa“ – übersetzt als Zaunweib,<br />

Zaungängerin oder Grenzgängerin. Die erste Abhandlung, die das Hexenkonzept<br />

einem gelehrten Publikum unterbreitete, war der 1486 erstmals veröffentlichte und in<br />

Latein geschriebene „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum“) des Dominikaners und<br />

Inquisitors Heinrich Kramer. Er war es, der die Hexenvorstellung auf Frauen verengte.<br />

Frauen neigten eher zu Hexerei als Männer, „da sie in allen Kräften der Seele wie des<br />

Körpers, mangelhaft sind“. Er verweist auf Eva, die sich von der Schlange verführen<br />

ließ. Doch die Vermutung, jede Frau sei potenziell der Hexerei verdächtig gewesen,<br />

entbehrt jeder Grundlage. Es gibt keine Hinweise, dass die Vorstellungen über Hexen<br />

unter Frauen von denen der Männer abwichen.<br />

Festzustellen ist aber, dass die Opfer zumeist Frauen waren, zu 80% in den<br />

deutschsprachigen Ländern, in England, Schottland und Skandinavien. Es gab aber<br />

auch Regionen, in denen mehr Männer als Frauen verfolgt wurden (Süddeutschland,<br />

Schweiz, Paris, Estland, Finnland). In den zeitgenössischen Traktaten tritt als<br />

Opfertypus die alte, arme, verwitwete oder unverheiratete Frau in den Vordergrund.<br />

Es gab unter den Opfern aber auch junge, verheiratete Frauen, Kinder und<br />

Jugendliche. Gerade Hebammen und „Weise Frauen“ (es gab auch „Weise<br />

Männer“) gehörten, entgegen dem häufig vorgebrachten Mythos, nicht zu den<br />

bevorzugten Opfergruppen! Und ob die Mehrzahl der Hexen arm war, ist auf Grund<br />

der Aktenlage nicht immer leicht zu klären. Die Verallgemeinerung, dass die<br />

Unterschichten bei der Verfolgung überrepräsentiert waren, muss noch überprüft<br />

werden, gehörte doch ein Großteil der Bevölkerung in den Städten und auf dem<br />

Lande den Unterschichten an. Somit wären es keine Ausnahmen, wenn nur wenige<br />

Personen aus höheren Schichten verfolgt wurden. Es fällt auf, dass am Ende einer<br />

Verfolgungswelle meist Angehörige der Oberschicht standen, die von den befragten<br />

Angeklagten denunziert wurden, um sich zu rächen oder um ein Ende der<br />

Verfolgung herbeizuführen. Wie auch in Verden, so endeten die Prozesse, wenn sich<br />

das Patriziat bedroht fühlte.<br />

Die Hexenverfolgung kann man als „Krieg gegen das weibliche Geschlecht“<br />

bezeichnen. Eine Begründung für den hohen Anteil der Frauen als Opfer ist, dass<br />

durch die Hexenverfolgung die Stellung des Mannes bzw. des Patriarchats gestärkt<br />

werden sollte. Verfolgt wurden deshalb besonders die einsam lebenden und ledigen<br />

Frauen, die den Mann nicht direkt bedrohen konnten. Man muss aber auch zur<br />

Kenntnis nehmen, dass viele Denunzianten Frauen waren. Heftige Beschimpfungen<br />

gehörten in der frühneuzeitlichen Gesellschaft zu den häufigsten Formen des<br />

Konfliktsaustrags, besonders unter Frauen. Zauberei- und Hexereibeschimpfungen wie<br />

„Zaubersche“ oder „Hexe“ konnten als konkreter Vorwurf eines genauer umrissenen<br />

Delikts (Schadenzauber, Hexentanz) dienen. Oft wurde hierüber der Weg zum<br />

Hexenprozess beschritten. Bei Streitigkeiten unter Frauen wurde auch versucht, die<br />

Gegnerin durch die Verbreitung von Gerüchten zu verleumden. Häufig wussten die<br />

Betroffenen nicht einmal, dass sie im Dorf oder der Stadt als Hexe verschrien waren.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 61<br />

Suche nach Sündenböcken (Vorwurf: Schadenzauber)<br />

Heinrich Kramer: "Hexenhammer"<br />

Herabsetzung der Stellung der Frau um die Stellung des Mannes (Patriarchen) zu stärken<br />

Frauenfeindlichkeit<br />

Kriminalisierung volkstümlicher Praktiken<br />

Denunziation bei vermeintlichem "Schadenzauber"<br />

Forderungen an die Obrigkeit nach Verfolgung<br />

Initiativen der verängstigten Bevölkerung<br />

Bildung von "Hexenausschüssen"<br />

Rechtsgelehrte<br />

Richter, Notare<br />

Schreiber<br />

Scharfrichter und Folterknechte<br />

Verdienstmöglichkeiten,<br />

Stärkung der sozialen<br />

Machtstellung Einzelner<br />

Ratsmitglieder<br />

Pastoren<br />

Beamte als "Hexenjäger"<br />

Hans Baldung Grien<br />

Albrecht Dürer<br />

Künstler regen Hexenphantasien der Bevölkerung an<br />

Hieronymus Bosch<br />

Knappheitskrisen als Folge des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648)<br />

Traktate über Hexen finden Anklang<br />

1487 Veröffentlichung des "Hexenhammers" (bis 1669<br />

erschienen 29 Auflagen)<br />

Verbreitung durch Buchdruck<br />

Nicht-sesshafte Unterschichten<br />

Xenophobie<br />

Disziplinierung von Bevölkerungsgruppen<br />

Predigten verbreiten Hexenglauben Konfessionell-religiöser Fundamentalismus<br />

Kaufleute<br />

Handwerker<br />

Konflikte zwischen städtischen Eliten (pol. Gegner)<br />

Ursachen der<br />

Hexenverfolgung in<br />

Mitteleuropa<br />

Verein für Regionalgeschichte Verden e. V.<br />

J. Woock<br />

Wasserprobe<br />

Hexenproben<br />

Feuerprobe<br />

Voll entwickelter Inquisitionsprozess<br />

Tränenprobe<br />

Rechtsprechung<br />

Folter<br />

Expandierender Justizapparat muss sich legitimieren<br />

Frauen denunzieren Frauen<br />

Konfliktbewältigung unter Frauen<br />

Soziale Spannungen<br />

Verbreitung von Gerüchten<br />

Neid und Habgier<br />

Missernten (ab 1562)<br />

Teuerung<br />

Hunger<br />

Sturmfluten<br />

Naturkatastrophen - "Kleine Eiszeit" ab 1560<br />

Überschwemmungen (1560-1562)<br />

Epidemien, Seuchen (1560-1562)<br />

Existenzängste<br />

Hagel, Frost (1626)<br />

"Jahr ohne Sommer" (1628)<br />

Zukunftsangst<br />

Lebensunsicherheit<br />

Umbruch Mittelalter - Frühe Neuzeit<br />

Kolumbus (1451-1506)<br />

Kopernikus (1473-1543)<br />

Neues Weltbild<br />

Luther (1483-1546)<br />

Kepler (1571-1630)<br />

Galilei (1564-1642)<br />

Universitäten<br />

Ausbildung von "Spezialisten", die bei<br />

Hexenprozessen überregional tätig wurden und<br />

die Hexenlehre verbreiteten<br />

Juristen<br />

Theologen<br />

Erstellen von Gutachten<br />

(Aktenversendung)<br />

Reformation + Gegenreformation<br />

Verunsicherung<br />

Gespanntes geistiges Klima


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 62<br />

Hexenproben<br />

Die „Hexenproben“ wurden von der Bevölkerung und den meisten<br />

Verfolgungsbehörden als Gottesurteil angesehen, sie sollten vom Menschen nicht<br />

beeinflussbar sein. Da die Opfer wussten, dass sie unschuldig waren, wünschten sie<br />

häufig selbst die in Norddeutschland übliche „Wasserprobe“. Wie müssen gerade sie<br />

sich von Gott verlassen gefühlt haben, wenn die Hexenprobe für sie negativ ausfiel!<br />

Wasserprobe<br />

Die Wasserprobe wurde besonders von den Kirchen als Gottesurteil abgelehnt. Im<br />

Mittelalter wurde die „Probe durchs kalte Wasser“ z. B. auch gegen verdächtige<br />

Wilderer eingesetzt, die gefesselt in einen großen Bottich voll Wasser geworfen<br />

wurden (Wasser galt als Sinnbild der Reinheit und stieß deshalb Schuldige ab: sie<br />

sanken nicht auf den Grund). Dem „Hexenbad“ lag noch zusätzlich der Gedanke zu<br />

Grunde, dass man Hexen daran erkenne könne, dass sie spezifisch leichter als<br />

„normale“ Menschen wären, da sie ja fliegen könnten. Würde man also die<br />

vermeintliche Hexe entkleiden, an Händen und Füßen zusammen fesseln und sie von<br />

einem Boot aus in ein ruhendes Gewässer gleiten lassen, dann müsste ein<br />

unschuldiger Mensch untergehen. Schwamm die Person dagegen auf dem Wasser,<br />

dann war sie als Hexe entlarvt. Damit Unschuldige nicht ertranken, wurde den<br />

Delinquenten ein Sicherungsseil um die Hüfte gebunden, damit sie wieder ins Boot<br />

zurückgeholt werden konnten. Es ist nicht überliefert, welche Kriterien für den<br />

Nachweis der Unschuld von den Gerichten festgelegt wurden. Es wurden auch die<br />

Scharfrichter verdächtigt, dass sie die Probanden so am Seil hielten, dass sie nicht<br />

sinken konnten. Vielleicht lag es auch an der Art der Fesselung, indem sie auf dem<br />

Wasser „mit dem Rücken wie kleine Schiffchen zu liegen kämen“. War mit Hilfe der<br />

Wasserprobe das Opfer für schuldig befunden worden, konnte mit der Folter<br />

begonnen werden.<br />

Feuerprobe<br />

Die Beschuldigten mussten z. B. ein glühendes Stück Eisen über eine bestimmte<br />

Entfernung tragen oder die Hand in ein Feuer halten. Tage später wurden die<br />

Wunden begutachtet. Fehlten Brandmale oder eiterten die Wunden nicht, war die<br />

Unschuld belegt.<br />

Nadelprobe<br />

Am Körper der Angeklagten wurde nach einem „Hexenmal“ (z. B. Muttermal)<br />

gesucht, das der Teufel als blutleeres Zeichen der Verbundenheit hinterlassen hatte.<br />

Mit Hilfe einer Nadel oder eines Messers wurde in diese Körperstellen hinein<br />

gestochen. Kam kein Blut, war das Opfer schuldig. Natürlich konnte bei dieser Probe<br />

leicht manipuliert werden.<br />

Tränenprobe<br />

Wenn die Person während der Folter nicht weinte, also kein Tränenfluss festgestellt<br />

werden konnte, war das ein Hinweis auf ihre Schuld, denn der Teufel hatte ihr zur<br />

Schmerzunempfindlichkeit gegenüber der Folter verholfen. Mediziner stellten im<br />

19.Jahrhundert fest, dass bei großer körperlicher Qual keine Tränen produziert<br />

werden.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 63<br />

Protokoll einer Wasserprobe in Rotenburg/Wümme<br />

Actum Hauß Rotenburg am 26. May 1665<br />

Im Beiseyn des Hrn. Drostens, Amtmanns und sämmtliche Amtsvögte . sc.<br />

Nachdem die gestrige vorgewesene drey Weiber und ihre resp. Ehemann, Söhne,<br />

Töchter und Bürgen sich freiwillig wieder eingestellet, 1 und ihre voriges Suchen wegen<br />

des Wasserbades ganz eifrig wiederholet, auch davon ganz nicht abzubringen<br />

gewesen, ist denselben solches verwilligt, jedoch von dem Gerichte vorher<br />

nochmahlen vorgehalten, wenn nun ein oder die ander unter ihnen würde oben<br />

schwimmen, und nicht zu Grunde gehen, ob sie dem dafür hielten und bekennen<br />

wollten, daß sie Hexen und Zauberinnen wehren, worauf sie alle einmüthig und mit ja<br />

antwortet, und wer oben treiben würde welches aber keine Noth hätten, weil sie<br />

Gottes Kinder wehren und nichtes den das lieben Vater unser und von Gott wüsten,<br />

so würde die Obrigkeit wohl wißen was mit derselben zu machen, bäten aber das sie<br />

mit ihren Verwandten, selbst nach dem Wasser gehen, und nicht durch die<br />

Amtsdiener hingeführet werden möchten, weiln sie doch noch zur Zeit ohnschuldig.<br />

Ist ihnen solches gestattet, und wie sie ans Wasser bey die Mühlen gekommen,<br />

haben sie sich selbst ein nach der anderen entkleidet, worauf sie von den<br />

Nachrichter Meister Hannsen 2 und seinen Leuten angenommen ins Schif geführet,<br />

und dreymahl auf die Mühlenkuhlen, Piekentief geworfen, die zwey ersten machten<br />

Hände und Füsse Kreutzweis more solito 3 über und an einandergebunden, ausser<br />

den Stricken welche sie ums Leib gehabt um sie damit wieder zurück und herauf zu<br />

holen hinauf geworfen, haben aber alle oben geschwommen wie die Gänse, also<br />

daß auch keine fast einiger Bewegung sich vermerken lassen, ob sie auch bereits von<br />

Stricken frey und ledig gewesen, murten daß sie sich selber bey den Kopf und<br />

Haaren gefasset in Meinung sich dadurch unter Wasser zu bringen aber allens<br />

vergeblich, zuletzt hat Diederich Haßstedte auf seiner Frauen anhalten wie er<br />

berichtete gebeten und begehret ihm zu vergönnen von dem Kramer Valentin einen<br />

neuen Strick zu kaufen, und damit dieselbe noch einmahl hinauf zu werfen welches<br />

auch placitiret, ist sonst aber nach wie vor dahin geschwommen, welchennach sie<br />

aufs Hauß zu bringen und einzusperren.<br />

Nachmittags seyn die Weiber eine nach der andern gerichtlich wiederum<br />

vorgefordert und ihnen vorgehalten wie das sie alle eben getrieben, und nicht<br />

einmahl unter Wasser gewesen, und weiln sie nun vorhin ihr eigen Urtheil gesprochen,<br />

so wurde auch eine jede ihre Schulde und Ohnthaten frey heraus bekennen, ihnen<br />

ihre Sünde vor Herzen laßen leid seyn und sich zu Gott bekehren. Anna Haßstedtin will<br />

nicht zustehen, saget daß sie ein Kind Gottes wehre, und kein Hexen geler<strong>net</strong>, wobey<br />

sie aber ganz wehmüthig anzusehen gewesen, und etliche tiefe Seufzer gethan.<br />

Die anderen zwei als Tibke von Bartelsdorf 4 , und Anna Ratken von Waßerfese 5 haben<br />

desgleichen geleuch<strong>net</strong> das sie von keiner Hexeren wüsten, sich ganz frech und<br />

1 Die drei Frauen hatten sich am 25. Mai wieder beim Gericht zum Verhör eingefunden. Wahrscheinlich hatten<br />

sie zuvor unter Hausarrest gestanden.<br />

2 Der Scharfrichter wurde in Rotenburg „Meister Hanß“ (ohne Familiennamen) genannt.<br />

3 More solito = nach althergebrachter Sitte<br />

4 Tibke (Hollmann) wurde in einem Prozess von 1664 von Margarethe Meinken beschuldigt. Bartelsdorf ist ein<br />

Dorf bei Scheeßel.<br />

5 Gemeint ist Westervesede, ein Dorf bei Scheeßel.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 64<br />

verwegen angestellet, also faß aus den Gesichtern und ihren Gebehrden nichts<br />

gutes zu praesumieren 6 sagen Gott müsste es ihnen zu Wrate 7 gethan haben dass sie<br />

nicht können zu Grunde gehen. Und weiln für diesnahl ein mehreres in Güte aus<br />

ihnen nicht zu bringen gewesen, ist eine jegliche wieder in ihr loch der Gefängniß<br />

gebracht worden.<br />

Hernacher sind erschienen Peter Hoeltemann 8 , Johand Berend 9 , Henrich<br />

Heitmann 10 , und Curdt Rartken 11 , als welche sich vor die vorhin ad cautionem 12<br />

verlassene nunmehro aber wieder inhaftierte, zwey Weiber 13 als Tibke Behrendts 14 ,<br />

Anna Ratkens de toties quotie coram judicio fifti 15 bürgerlich eingelassen, und ist<br />

ihnen vorgehalten, ob sie die inhaftierte beederseits in Bürger Händen wiederum<br />

loss 16 haben wollen, dessen sie sich aber ganzlich gewegert, und zur Antwort geben,<br />

es weren dieselbe nunmehr wiederum in der Obrigkeit Händen, hätten auch mit<br />

ihren Augen selbst gesehen das als inhaftierte auf Wasser geworfen sie<br />

geschwommen, es möchte die Obrigkeit nunmehr mit ihnen verfahren wie es das<br />

Recht leiden und bringen wollte.<br />

Es ist aber hingegen denenselben angedeutet, dass sie zuvörderst die über sich<br />

genommenenen Unkosten abstatten sollten. 17<br />

Actum ut supra<br />

Georg Christoph<br />

Viether 18<br />

Conrad Rheden 19<br />

Jobst Prott 20<br />

Burchardt Schmiedt 21<br />

Philip Rudolph Zemmann sc 22<br />

Not. juratus.<br />

Quelle: Wasserprobe der Hexen im XVII. Jahrhundert, Journal von und für Deutschland, Jg. 2, 1785, Stück<br />

7-12, S. 548f. Die Angaben zu den Personen in den Fußnoten stammen aus: Hoops von Scheeßel,<br />

Jürgen/Ringe von Bartelsdorf, Heinrich (Hg.): mißbraucht & verbrannt. Die Hexenprozesse im Amt<br />

Rotenburg, Bistum Verden, Stuttgart 2009, S. 243-245.<br />

6 präsumieren = annehmen, vermuten<br />

7 zu Rate?<br />

8 Peter Hoeltemann = Peter Hollmann, Tibkes Ehemann (zweite Ehe)<br />

9 Johand Behrend = Johann Behrens, Tibkes Sohn aus erster Ehe<br />

10 Henrich Heitmann = Bruder von Anna Ratkens Vater aus Westervesede<br />

11 Curdt Rartken = Schwager von Anna Ratken<br />

12 auf/gegen Kaution<br />

13 Anna Hastede war, im Gegensatz zu den beiden anderen Frauen, nicht auf Kaution entlassen worden.<br />

Entweder konnte ihre Familie nicht die Kaution zahlen oder aber es gab schon schwerwiegende<br />

Verdachtsgründe gegen sie.<br />

14 Tibke Behrendts = Tibke Behrend (ersten Ehe) = Tibke Hollmann (zweite Ehe) = Tibke von Bartelsdorf<br />

15 De toties quotie coram judicio fifti = sie (die Zeugen) sind in aller Öffentlichkeit vom Gericht.<br />

16 Bürger Händen wiederum loss = Freilassung aus dem Hausarrest, d. h. sie saßen zu der Zeit nicht im<br />

Gefängnis.<br />

17 Das Gericht deutet gegenüber den Verwandten von Tibke Hollmann und Anna Ratken an, dass, wenn sie die<br />

Gerichtskosten erstatten würden, man Gnade gegenüber den beiden Frauen walten lassen würde. Die geschah<br />

auch, denn beide Frauen wurden „nur“ zur Ausweisung aus dem Amt Rotenburg verurteilt. Anna Hastede wurde<br />

dagegen am 24. Juli 1665 verbrannt.<br />

18 Georg Christoph Viether (Wieter) war der Amtmann von Rotenburg<br />

19 Conrad Rheden war Amtsvogt von Schneverdingen<br />

20 Jobst Prott war Drost und Richter<br />

21 Burchardt Schmidt war Protokollführer<br />

22 Philip Rudolph Zemmann = Philip Rudolph Dammann war Bürgermeister von Rotenburg und Notar


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 65<br />

Scharfrichter und Folter in Verden<br />

In den Jahren 1552/53 erbaute die Stadt im Piepenbrink neben dem noch heute<br />

stehenden Wehrturm, der damals schon als Gefängnis diente, die Büttelei, das<br />

Wohnhaus für den Scharfrichter, der auch als Nachrichter oder Büttel bezeich<strong>net</strong><br />

wurde. Als „Meister“ wurde er tituliert, wenn er eine eigenhändig vollzogene<br />

Enthauptung nachweisen konnte. Seit 1553 hatte Verden dann ständig einen<br />

städtischen Scharfrichter, der auch das Privileg für das ganze Stift Verden besaß.<br />

Neben den üblichen Aufgaben des Scharfrichters (Wegschließen, Vollzug von<br />

Körperstrafen, Exekutionen, Stadtverweisung) versuchten sich die Verdener<br />

Nachrichter bei Knochenbrüchen als Chirurgen und Tierärzte zu betätigen. Der<br />

Hauptberuf war jedoch die Abdeckerei, das Enthäuten und Beseitigen von<br />

verstorbenem Vieh. Im Wehrturm befindet sich noch heute ein halbunterirdisches<br />

Verlies, in dem die Gefangenen untergebracht wurden. Zur Zeit der Hexenverfolgung<br />

wurden auch die befestigten Stadttore (Nordertor, Neues Tor) und der Keller des<br />

städtischen Kornhauses an der Stifthofstraße als Gefängnis und zum Foltern benutzt.<br />

Ein Hexenprozess begann mit der „gütlichen“ Befragung, die Antworten wurden<br />

protokolliert. Erfolgte kein Geständnis, kam die „Tortur“ zum Einsatz. Mit ihr konnte<br />

aber erst begonnen werden, wenn die in Norddeutschland übliche Wasserprobe für<br />

die Delinquenten negativ ausgefallen war.<br />

Die „peinliche Frage“ (Verhör) unterlag einer Einteilung in verschiedene Foltergrade:<br />

1. Schritt: „territio verbalis“ („Schrecken“): Der Scharfrichter oder sein Knecht<br />

zeigte die Folterinstrumente und schilderte deren Verwendung; zusätzlich<br />

wurde die Person entkleidet und ihre Haare abrasiert. Danach erhielt das<br />

Opfer ein langes Hemd oder eine Art Schürze. Danach wurde der Beklagte<br />

gefesselt. Erfolgte daraufhin noch kein Geständnis, wurde mit der „territio<br />

realis“ begonnen.<br />

2. Schritt (1. Foltergrad „gelinde Frage“): Anlegen der Daumenschrauben und<br />

Quetschen der Finger, dann wurden die Beinschrauben („Spanische Stiefel“)<br />

auf Schienbein und Waden gepresst und zusammengezogen.<br />

3. Schritt (2. Foltergrad „ziemliche Frage“): Verschiedene Formen der Streckfolter,<br />

z. B. das Auseinanderziehen der Glieder und Gelenke auf der Folterbank. Oder<br />

das „Aufziehen“, indem man den Beklagten die Hände auf den Rücken<br />

fesselte, an den Händen ein Seil befestigte, das über eine an der Decke<br />

befestigte Rolle geführt wurde. An die gefesselten Füße wurde ein Stein von bis<br />

zu 30 kg Gewicht befestigt und dann die Person hochgezogen. Das führte oft<br />

dazu, dass die Arme ausgerenkt wurden.<br />

4. Schritt (3. Foltergrad „scharfe Frage“): Hier waren prinzipiell alle<br />

gebräuchlichen Instrumente und Methoden zulässig. Häufig wurde das<br />

„Aufziehen“ mit „Staupenschlag“ (Stockhiebe oder Auspeitschen) und dem<br />

Anlegen von Daumen- und Beinschrauben kombiniert.<br />

Hatte die Person die Torturen überlebt und nicht gestanden, musste sie freigelassen<br />

werden – allerdings nicht beim Hexereivorwurf. In diesem Ausnahmefall durfte die<br />

Folter beliebig oft wiederholt werden! Im Königreich Hannover wurde die Folter erst<br />

im Jahre 1822 durch eine Verordnung König Georgs IV abgeschafft.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 66<br />

Prozesskosten<br />

Scharfrichter-Gebühren<br />

Am 24.10.1687 schloss die Stadt Verden mit dem Scharfrichter Meister Wilhem Cruse<br />

einen Vertrag über den Lohn für seine „Leistungen“:<br />

Mit „Wassersenken“ ist die Wasserprobe gemeint. Es war auch üblich, dass die Opfer auf den Weg zur<br />

Hinrichtungsstätte mit glühenden Zangen „gezwickt“ wurden.<br />

„Ohnkosten“ eines Hexenprozesses<br />

Trotz des Verbots von 1649 durch die schwedische Königin Christina führte der Pfarrer<br />

Erich Oporinus von 1655-1659 einen Prozess gegen das Ehepaar Wolpmann<br />

(Hermann Wolpmann war Bürgermeister der Norderstadt von 1641-1653). Ob dieser<br />

Prozess die Fortsetzung des Prozesses von 1649 war, in dem Catharina Wolpmann<br />

angeklagt worden war, ist nicht bekannt. Der Entrüstung des Pfarrers nach zu urteilen,<br />

scheint sein Prozess im Sande verlaufen zu sein.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 67<br />

Kosten des Sammelprozesses von 1647-1649<br />

Gemeine außgabe fl g schw.<br />

Auff den Inquisition proceß gegen<br />

Frantz Panningk vnd Catharina Wehlandts<br />

hatt Ein Ehrenvehrter Rath von anno 1647.<br />

biß intzo zur erhaltung gemeiner Stadt=<br />

Recht vndt gerechtigkeit criminalis cognitio=<br />

nis 1 Notwenglich Anwenden müßen<br />

//940// 9// 2½<br />

Die Prozesskosten der Norderstadt gegen die Inhaftierten Franz Panning und<br />

Catharina Wolpmann (Wehlandt ist ein Schreibfehler; aber auch sie war angeklagt)<br />

beliefen sich nach zwei Jahren Prozessdauer auf 940 Gulden, 9 Grote und 2½<br />

Schware. Franz Panning und Catharina Wolpmann wurden auf Grund des Verbotes<br />

durch Königin Christina im Jahre 1649 gegen eine Kaution von genau 1.000 Gulden<br />

aus der Haft entlassen. Die Stadt hatte daher an diesem Prozess nicht viel verdient.<br />

Abkürzungen: fl = Florentiner Gulden g = Grote (Groschen) schw. = Schware<br />

Umrechnung der Münzwerte: 1 Taler = 2 Gulden = 54 Grote; 1 Schware ~ 1 Pfennig<br />

Quelle: Stadtarchiv Verden, Rep. 2 Magistrat, D XXII 1,29 (Rechnungsbuch von 1649)<br />

Kosten für ein juristisches Gutachten von 1683<br />

Gemein Gelt ausgabe. fl g schw.<br />

29 7bris Vor daß informatorium Sent: Ilsen<br />

Einstmanß wegen beschuldigung der<br />

Hexerey der universitaet jena zahlt… 4//12 ―<br />

Der Eintrag im Rechnungsbuch der Stadt Verden beweist, dass noch im Jahre 1683<br />

einer Hexenbeschuldigung durch die Obrigkeit nachgegangen wurde: am 29.<br />

September wurde für das Gutachten (informatorium) „Ilse Einstmann wegen<br />

Beschuldigung der Hexerei“ der Universität Jena 4 Gulden und 12 Groschen bezahlt.<br />

Um ihre Unschuld (sie wurde vom Töpfer Paul Kröger beschuldigt, sein Kind<br />

totgezaubert zu haben) zu beweisen, forderte die Witwe Einstmann, die in einem<br />

Armenhaus lebte, die Wasserprobe. Die Antwort der Professoren war eindeutig: Der<br />

Forderung der beschuldigten Frau soll nicht nachgegeben werden, da zu diesem<br />

Zeitpunkt die Wasserprobe nicht mehr als probate Hexenprobe angesehen wurde.<br />

Aber die Gutachter trauten ihr trotzdem das Zaubereilaster zu. Nachbarn und<br />

Verwandte sollen ihren Lebenswandel beobachten und die Geistlichen sollen<br />

befragt werden, wie sie sich zu ihrem Christentum verhält. Sollte sich ihre Unschuld<br />

herausgestellt haben, dann soll der Denunziant Paul Kröger ihr eine christliche<br />

Ehrenerklärung abgeben. Außerdem soll ihm unter Strafandrohung mitgeteilt werden,<br />

dass er sich in Zukunft bei Beschuldigungen zurückhalten soll, für die er keinen Beweis<br />

hat. Es scheint auch keine weiteren Anschuldigungen gegeben zu haben, denn sie<br />

lebte noch 14 Jahre und wurde 1697 als Mitglied der Domgemeinde begraben.<br />

Quelle: Stadtarchiv Verden, Rep. 2 Magistrat, D XXII 1,62 (Rechnungsbuch von 1683)<br />

1 criminalis cognitionis = Erkenntnis des Kriminalgerichts


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 68<br />

Kostenaufstellung des Schreibers des Domkapitels im Sammelprozess (1617)<br />

gegen die Frauen Metke Ottenberg, Margarethe von A(h)lden, Margarethe Si(e)vers,<br />

Adelheit Oh(n)emann, Hibbel Bremer (Brenner), Reinersche:<br />

Verzeichnus waß auff bevehll meiner gepie=<br />

ten Hern des Erwürdigen Thumb Capitulls 2<br />

Ich in ca[us]is Criminalibus vorrichtet vnd<br />

vordie<strong>net</strong> habe anno etc. 1617. Rthlr. gro<br />

• Den 10ten February mitt drei balbieren 3<br />

auffen Newen Thore 4 zweimall gewesen<br />

vnd Metken Ottenbergs todten Corper be=<br />

sichtigt, solches prothokolliret instrumentirt 5 , dafür .36<br />

• Den 13ten Februarij auffen Newen Thore bej<br />

Margarethen von Alden Tortur 6 vnd bekendt=<br />

nuß 7 gewesen, da selbige prothocollirt vnd<br />

mundirt 8 dafür .18<br />

• Den 14 Februarij Margarethen von Alden<br />

gütliche vormahnung 9 prothocollirt vnd mundirt .12<br />

• Den 14 Februarij Margarethen Siuers o.[der] Steinhaw=<br />

ers 10 weitleuffige bekandtnusse<br />

prothocollirt vnd vmb vorschickung 11 mundirt 1 ..<br />

• Den ...ten Februarij der Ohemansche<br />

vnd Reinersche gütliche 12 bekandtnusse<br />

vnd articulis 13 prothocolliret vnd vmb Vor=<br />

schickung mundirt .36<br />

• Der Ohemansche Peinliche Tortur 14 protho=<br />

collirt den 3tn. Martij, dafür .18<br />

• Den 4ten Martij beneben 3 balbieren vnd 2<br />

scharffrichtern der Bremische Todten Corper be=<br />

sichtigt vnd die beschaffenheit prothocollirt .12<br />

• Den 4ten Martij der Ohemanschen gütliche bekandt=<br />

nuß .12<br />

2 Thumb Capitull = Domkapitel; es übte in der Süderstadt die Gerichtsbarkeit aus.<br />

3 balbieren = Barbiere; sie waren früher nicht nur Friseure, sondern auch heilkundig. Sie traten in<br />

Hexenprozessen oft als „Gutachter“ auf, um dem Gericht zu bestätigen, dass die in der Haft<br />

verstorbene Hexe nicht auf Grund der Folter umkam, sondern dass der Teufel ihr den „Hals<br />

gebrochen“ hatte.<br />

4 Newen Thore = Neues Tor (das Stadttor der Süderstadt diente als Gefängnis; Lage: Grüne<br />

Straße/Domgymnasium)<br />

5 instrumentirt = Aufsetzen eines amtliches Schreibens<br />

6 Tortur = Folter<br />

7 bekendtnuß = Bekenntnis, Geständnis, Urgicht<br />

8 mundirt = ausgefertigt (Reinschrift)<br />

9 gütliche vormahnung = Ermahnung; es handelte sich um die Befragung ohne Folter.<br />

10 Der Vater von Margarethe Sievers war von Beruf „Steinhauer“, also Steinmetz. In den Protokollen<br />

wird sie auch als Margarethe Steinhauer bezeich<strong>net</strong>.<br />

11 Vorschickung = Verschickung; gemeint ist die „Aktenverschickung“ (Aussagen der Beschuldigten)<br />

an juristischen Fakultäten zwecks Rechtsbelehrung.<br />

12 gütlich = Befragung ohne Anwendung der Folter.<br />

13 articulis = Artikel; hier: Gliederungspunkte (auch Fragenkatalog) des Folterprotokolls<br />

14 Peinliche Tortur = Folter (Pein = Schmerz, Tortur = Folter, Qual)


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 69<br />

• Den 5 Martij der Ohemansche bekandt=<br />

nuß vnd darauff erfolgete revocatio 15 .12<br />

• Den 11ten. Martij Margaretha Siuers<br />

od. Steinhawers Confrontatio 16 mitt<br />

Margarethen von Alden .24<br />

• Den 11ten. Martij auff die nacht Margre=<br />

ten von Alden vnd Marg. Steinhau=<br />

wers, gutwillige vnd Peinliche vrgicht 17 .24<br />

• Den 12ten. Martij der Ohemansche gütliche<br />

ermahndung 18 .12<br />

• Den 12ten. Martij inquisitio 19 vnd besichtigung<br />

Margreths von Alden Todten Corper .18<br />

Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade,<br />

Rep. 8, Fach 21 Nr. 9<br />

Lies: v = u w = u u= v Rthlr. = Reichstaler gro = Grote (Groschen)<br />

Stadtrechnung von 1658<br />

fl gr<br />

Den 4 dienern, deß Sie ein Weib,<br />

welcheß sich nachier Walßrohde Zur<br />

einer wahrsagerinnen außschicken<br />

lassen, Zur gefenglicher Hafft gebracht,<br />

vndt folgendeß an daß Halß Eisen<br />

geschlossen, auf Befehl verehret ― 24<br />

Quelle: Stadtarchiv Verden, Rep. 2 Magistrat, D XXII 1,38 (Rechnungsbuch von 1658)<br />

Die Frau wurde inhaftiert und an ein Halseisen geschlossen, weil sie eine Wahrsagerin<br />

in Walsrode aufgesucht hatte.<br />

15 revocatio = Widerrufung („Negat“)<br />

16 Confrontatio = Konfrontation, Gegenüberstellung<br />

17 vrgicht = Urgicht, Geständnis<br />

18 gütliche ermahndung = Ermahnung; es handelte sich um die Befragung ohne Folter<br />

19 inquisitio = Untersuchung


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Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 72<br />

Urfehde der Beke Piper von 1574<br />

Die Urfehde ist der Schwur eines freigesprochenen Angeklagten oder Verbannten<br />

(Verweisung aus der Stadt oder einem Herrschaftsgebiet), keine Rache an Kläger oder<br />

Richter zu üben bzw. die untersagten Territorien zu meiden.<br />

In Verden führte der Scharfrichter die Verurteilten mit gebundenen Händen zum Nordertor<br />

hinaus bis an den Grenzstein an der Bremer Straße. Die Kämmerer (Stadtbedienstete) ritten<br />

oder gingen mit und setzten ihren Fuß an den Schnedestein. Der Scharfrichter legte sein<br />

Schwert mit der Spitze auf den Stein und die Person, die „ausgeschleppt“ werden sollte,<br />

legte ihre „3 Forder Finger auf selbig schwert, und schwere dabey den Urpfeud und Aid“.<br />

Dann nahm der Scharfrichter die Person beim Arm „und stoßet selbige auß der Stadt<br />

Bothmäßigkeit“ (Gerichtsbarkeit). Der Scharfrichter erhielt dafür fünf Taler. Wurde man auch<br />

aus dem Amt Verden verwiesen, musste man zusätzlich noch am Scheidestein an der<br />

Lehrdebrücke bei Stemmen schwören.<br />

In Verden wurden einige Frauen, die als Hexen angeklagt waren, freigelassen und der Stadt<br />

und dem Stift Verden verwiesen. In ihrer Urfehde führte Beke Piper vier männliche Bürgen auf,<br />

die für sie einstehen mussten. Sie wären mit dem Tode bestraft worden, falls sie sich nicht an<br />

ihren Eid gehalten hätte.<br />

Lies: u = v und v = u<br />

Ick beke Pipers von winbergen Bekhenne,<br />

Ich Beke Piper von Wienbergen, bekenne<br />

mit düßer meiner gedahnnen und lifflicken baidig- mit dieser geleisteten und persönlich beeitenn<br />

Urpheide vor mick, mynenn Ehemann Olrick digten Urfehde für mich, meinen Ehemann Ulrich<br />

Piper unser beider Eruenn frunde und Jeder- Piper, unser beider Freunde und jedermenningliekenn,<br />

Nachdem Ick miek vom düuell mann. Nachdem ich mich vom Teufel<br />

leider hebbe verführen Latenn Und mit wicke- leider habe verführen lassen und mit zauwie<br />

Und sonsten Anderen bösen straffbaren<br />

bern und sonst anderen bösen strafbaren<br />

dadenn Umbgangenn, Unnde derentwegenn<br />

Taten umgegangen bin, und derentwegen ich<br />

In des Rades Von Verden gefencknuß bin<br />

in das Gefängnis des Rates von Verden<br />

Ingetagenn, ock Pynlick gefraget wordenn,<br />

gefangen genommen wurde, auch gefoltert worden.<br />

Und auch einer bekhändtnuß Und Uer- Und auch für mein Bekenntnis und Taten (?)<br />

werckungen, Peinlicke straffe ahn min<br />

eine peinliche Strafe an meinem<br />

Liff und Leuendt woll verdhie<strong>net</strong>, Alß<br />

Leib und Leben wohl verdiene. Es<br />

Hefft dennach ein Erbar Rhatt der Statt Ver-<br />

hat demnach der ehrbarer Rat der Stadt Verdenn<br />

Vmene vor Uorbede willenn miner fründe, den auf Fürbitte meiner Freunde,<br />

Unnd stederlick dat Ick henfürder von sölcken und stets dass ich in Zukunft von solchen<br />

minenn böstlickenn händelenn Unnd wercken, meinen bösen Taten und Werken<br />

möge affstahn Unnd mick beterenn, my vth<br />

möge Abstand nehmen und mich bessern, mir aus<br />

genadenn dat Leuent geschencket, Unnd die Gnade das Leben geschenkt, und die<br />

woll verdhienende Leues straffe tho dene<br />

wohl verdiente Strafe am Leben zukommen<br />

wegenn kamen Latenn, dat Ick nuhn also<br />

lasse, dass ich nun also<br />

fort, die Statt Unnd dat Stifft Verdenn rhu-<br />

fort muss, die Stadt und das Stift Verden räumenn,<br />

Unnd tho ewigen tidenn vormiden<br />

me, und bis ewigen Zeiten meiden<br />

schall, Uor welcke gnade Ick billick gemel-<br />

soll. Für diese Gnade ich dem<br />

ten Rade dancke, Vnnd uerpflichte mick derent- Rat danke und mich deshalb verpflichte<br />

wegenn, demsuluenn also nathokamende, miy demselben nachzukommen, mein<br />

Leuenst tho beterende, unnd von solckenn minen Leben zu bessern und von solchen meinen<br />

bosen straffbarenn händelenn affthostaende<br />

bösen strafbaren Handlungen Abstand nehme<br />

ock die Statt Unnd dat Stifft Verdenn tho<br />

auch die Stadt und das Stift Verden<br />

ruhmenn, Unnd tho ewigenn tidenn dar nicht<br />

räumen werde, und bis ewigen Zeiten dort nicht<br />

weder In thokamende, by verlüst mines Liues wieder hineinkommen werde bei Verlust meines Leibes<br />

Unnd Leuendes.<br />

und Lebens.<br />

Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade, Rep. 27V, Nr. 880, Bd. I,<br />

Bl. 246v-248r. (Die hier abgedruckte Urfehde ist nicht vollständig)


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 73<br />

Geständnisprotokoll (Urgicht) der Alken Bocksack von 1606 (Auszüge)<br />

Quelle: Stadtarchiv Verden, A XV 3,2<br />

Lies: v = u u = v w = u<br />

Extract prothocolli de Anno<br />

1606<br />

in psent 1 : Numero 8.<br />

B. Panningks<br />

D. Hubarini Freitageß am 4. Aprilis hatt<br />

Amptemans 2 .<br />

Alke Bobsackes 3 in Vndt außerhalb<br />

B. Badenhops. der Tortur, Wie auch hernachen<br />

H. Korten deß folgenden tages alß sie gütlich<br />

S.L. Schulten<br />

S.Joh. Schütten.<br />

darumb befragett worden Vnde am<br />

6. Aprilis bei der Tortur gestanden,<br />

Vndt bekannt.<br />

Negat 4 ,<br />

Habe eß auß<br />

schmertz und<br />

Pein gesagt.<br />

art: 14. Sie/ :die Bottsacksche: /<br />

hebe auch Vor 2. Jahren im Winter<br />

bei nachtt Zeitten auff dem Kirchhof<br />

S. Nicolai 5 einen dantz gehalten,<br />

darin Woll Ihrer bei 20. gewesen<br />

mit nahmen Beke Schachte, hinrich<br />

Twitemeiers frawe, die Grapengieße=<br />

sche, Auß der Obern straße,<br />

Lüttke Freitageß frawe Beke, die<br />

Alberitz mitt dode abgangen,<br />

Johan Lübbers frawe,<br />

die Ronneksche beide im Surende 6 ,<br />

Anne Snieders in der Brügstraße.<br />

Die olde Bredalsche in der Brügstraße, […]<br />

dirich Kannengießers frawe, Ihr<br />

Buhle habe Brun geheißen, […]<br />

Die Goßmansche, die Suckerbec=<br />

Kersche im gasthauße 7 , die olde<br />

Müllersche Zum Borstel Gasche, […]<br />

Vndt habe in solchem dantze die<br />

LÜbbersche im Surende den<br />

Vorrei [?] 8 gehalten.<br />

1 In psent = anwesend<br />

2 Amptemans = Amtmann, Verwalter eines Amtes bzw. Bezirks<br />

3 Bobsackes = in den Akten verschiedene Schreibweisen: Bocksack, Bot(t)sacksche, Bodesacksche<br />

4 Negat = Verneinung, Widerruf<br />

5 Kirchhof S. Nicolai = Hexentanzplatz auf dem Friedhof von St. Nikolai<br />

6 Surende = Süderende<br />

7 gasthauß = Armenhaus<br />

8 Vorrei… = verm. Vorreiterin, Vortänzerin, Anführerin


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 74<br />

Geständnisprotokoll („Urgicht“) der Catharina Panning von 1564 (Auszüge)<br />

Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade, Rep. 27 V, Nr. 880, Bd. I,<br />

Bl. 329-332v<br />

Lies: v = u u = v w = u<br />

Bekhandtnuß Catharina Pannings, so sie<br />

ohne Ihriege Peinlichen zwanck freiwil=<br />

lich bekhandt hatt,<br />

1. Erstlich hatt sie bekhendt, dat hilberig Timmer=<br />

mans H. Jurgenn Meyers dochter, Vnnd<br />

Matz Von Luneborchs fraw, der sie Catharina<br />

bei gewesen vor vastellauendt 1 Inn h… [?]<br />

Jurgenn Meyers hauß. In aller duuell na=<br />

menn von har Vnnd olden Peltzlappenn<br />

eine fine Murrenn gemacket, dormit sie Ge=<br />

reken Clawesings dat melckenn benoh=<br />

men, 2 dan hilberg Timmermans hedde<br />

sonderlichenn tho dem Gerekenn Clawesings<br />

frawenn einen hatt 3 gehatt, darumb hed=<br />

denn sie solckes gedahnn, Vnnd alßo vth den<br />

stender 4 In aller duuell nahmen, die melck<br />

genohmen. 5<br />

2. Tom andern dat hilberg Timmermans, sie<br />

Catharine Panningß erstlichenn tho sölchen<br />

dingenn gewordenn vnnd ock gelehret hebbe. 6<br />

3. Thom drudden, dat hern Jurgenn Meyers<br />

dochter Vnnd hilberg Timmermanns hebbe<br />

sie erstliche gelehredt, who sie wildtkenn<br />

von der hoya Burgermeister Vnnd andern<br />

dat melckenn benohmen scholde, dan d[?]<br />

Vrsachenn hedde sie solches gedahnn, wan<br />

sie melck Uon Ihme begehrt Vnd hadde<br />

keine bekhommen khönden, so hedde sie öften<br />

Schlap Bulenn, Kannengluck, dem sie sich<br />

suenn Jahr thogesecht Angeßprackenn,<br />

1 Vastellauendt = Fastelabend (Fassnacht), der Abend vor Aschermittwoch<br />

2 Catharina Panning gesteht, dass sie in aller Teufel Namen aus Haaren und alten Pelzlappen eine<br />

feine Mischung herstellte, um Gereken Clausing die Milch zu stehlen.<br />

3 hatt = vielleicht Hass<br />

4 stender = Holzständer (Balken) im Stall<br />

5 Denn Hilberg Timmermann hatte einen Hass auf Gereken Clausings Frau und darum hatte sie solches<br />

getan, nämlich aus dem Ständer im Stall in aller Teufel Namen die Milch gemolken. Hier wird der<br />

„klassische“ Melk- oder Molkenzauber beschrieben, indem die Hexe mit einer Axt oder hier mit einer<br />

Spezialmischung aus einem Ständer im Stall die Milch des Opfers zapfen kann.<br />

6 Hilberg Timmermann hatte Catharina zuerst mit solchen Dingen bekannt gemacht und auch gelehrt.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 75<br />

diesulue heftt Ihr gehulpenn dat Ihme dat<br />

mielckenn benohmen worden. 7<br />

6. Thom Sösten, dat sie Vngefherlich vf S. Mat=<br />

thias dach Vnder den galgenn gedantzt,<br />

dorbei sei gewesenn H. Jurgennn Meyers doch=<br />

ter, Hilberg Timmermanns, des stöternden<br />

Peters fruwe, Matz von Luneborgs<br />

Fruwe, Sie hebben auerst domols nichts<br />

Sonderlichs vthgericht, besondernn sie heb=<br />

Ben sich allersämptlick vp S. Wulberits<br />

Dach dorsuluest wedderumb bescheidenn. 8<br />

7. Thom Seuenden, dat gereken Clausings Kindt<br />

Iß Kranck gewesenn, dat Krudt dormit sie slaf=<br />

solckes gedahnn, hebbe ohn die duuell ohn<br />

bull gebracht, datsulue hett sie dem Jungen<br />

In aller duuell namen vor dat bedde<br />

gelecht, derun Iß he kranck geworden. 9<br />

9. Dat Cuerst Lüemans Perdt vp ein tidt<br />

sie In die sidenn geschlagenn hebbe, dar=<br />

fur hebbe sie In einem kleinenn Plunden<br />

von har Vnnd and schwartzenn Tuge, so<br />

Ihr bulschafft Ihr gebracht, Cuerst Lueman<br />

Under die haußsolenn begraben, dar<br />

von sei ihme ein Perdt gestoruenn. 10<br />

Katharina Pannincks bekhandtnuß 11 der To=<br />

uerie 12 A 0 64.<br />

Vffden 19. t Aprilis Iß Ihr dat Urthell<br />

Gesprochenn Unnd verbrandt 13<br />

7 Jürgen Meyers Tochter und Hilberg Timmermann lehrten ihr zuerst, wie sie Wildken von der Hoya und<br />

anderen die Milch stehlen konnte. Dies hatte sie getan, weil sie zuvor Milch von ihm haben wollte, die<br />

er ihr aber verwehrte. So hatte ihr Buhle (Teufel) mit Namen „Kannenglück“ (Synonym für volle<br />

Milchkannen), der sie vor einem Jahr angesprochen hatte, geholfen, Wildkens Milch zu stehlen.<br />

8 Hier werden die Hexentänze an zwei Tagen (St. Mathias-Tag, St. Wulberit-Tag) mit mehreren Frauen<br />

unter dem Galgen der Süderstadt erwähnt. Sie hätten aber nichts Besonderes angerichtet.<br />

9 Mit einem Kraut, das sie vom Teufel erhielt, hatte sie das Kind von Gereken Clausing krank gemacht,<br />

indem sie das Kraut in aller Teufel Namen vor das Bett des Kindes gelegt hatte.<br />

10 Curt Lümanns Pferd hatte sie vor einiger Zeit in die Seite getreten. Darum hatte sie eine Mischung<br />

aus Haar und schwarzem Tuch, die ihr der Teufel (Buhlschaft) gegeben hatte, unter der Türschwelle<br />

von Curt Lümann vergraben. Daraufhin ist ihm das Pferd verstorben.<br />

11 Bekhandtnuß = Bekenntnis, Geständnis<br />

12 Touerie = Toverie (Zauberei)<br />

13 Am 19. April 1564 wurde ihr das Urteil verkündet und noch am gleichen Tag wurde sie lebendig<br />

verbrannt.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 76<br />

Protokoll einer öffentlichen Gerichtssitzung auf dem Markt vor dem Verdener Rathaus<br />

Quelle: Stadtarchiv Verden, A XV 3,2<br />

In p´sent 1<br />

Gottschalk<br />

Faneckers<br />

loco des<br />

Richt<br />

Voigts.<br />

Harm<br />

Lüders<br />

oien<br />

Gerichts=<br />

Schreiber.<br />

Anno 1606 am 5. May ist ein hochnothpeinliches Halß=<br />

gericht auf dem Markte zu Verden gehalten, über die<br />

Bodesacksche 2 und die Suckerbäckersche.<br />

Daß gericht ist geheget ut moris 3 . Camerarii nomine<br />

Senatus 4 sein gewesen H. Berent Badenhop und H. Johan<br />

Schütte. Sein Beysitzer erwehlet Johann Sievers<br />

Euertt Beringk Hinrich Louver vndt Johan Backens,<br />

Michaels s. Sohn.<br />

Beklagte sein fürgestellet.<br />

Camerarii per procuratorem 5 , daß Beklagte Botsacksche<br />

wieder Gottes gebott gesündigett, damit sie daß Lebent<br />

verwirket, bitten, daß sie davor müsse ihre strafe aus=<br />

stehen. Beklagten ist zum Vorspraken 6 verod<strong>net</strong> Lutcke<br />

dreidach.<br />

Die Urgicht ist verlesen. Beken<strong>net</strong> articulos ad finem. 7<br />

Camerarii per procuratorem. Die Suckerbeckersche sei<br />

jo so schuldig alß die Bottsacksche.<br />

Beklagter ist zum Vorsprach verord<strong>net</strong> Johan Lubbers.<br />

Die Urgicht ist verlesen. Beklagte gestehet.<br />

Der Richt Vogt 8 zu den Kemrern 9 : Sie haben gehortt waß<br />

fürgefallen, sollen dem Rade 10 anzeigen daß derselbe ein<br />

Urthell der Peinlich Halßgerichtsordnung und den recht<br />

gemäß einbringe. Camerarii bringen daß Urthel ist offent=<br />

lich verlesen, inhalt daß Beklagte mit dem Feuer vom<br />

Lebent zum Tode sollen gestrafet werden.<br />

Richt Vogtt befehlt nomine reverendissimi 11 Executionem 12 .<br />

M. Aßmus 13 d Scharf Richter.<br />

Er wolle verrichten waß ihme befohlen.<br />

Bittet umb sicher geleit.<br />

1 In p´sent = anwesend: Gottschalk Fanecker als Richtvogtund Gerichtsschreiber Harm Lüders<br />

2 Schreibweise variiert in den Akten: Bot(t)sack, Bocksack, Bodesack, Bobsack<br />

3 ut moris = wie Sitte und Gebrauch<br />

4 Camerarii nomine Senatus = Kämmerer (Finanzbeamte) im Namen des Stadtrates<br />

5 Camerarii per procuratorem = Kämmerer sind durch einen Rechtsbeistand vertreten<br />

6 Vorsprak, Vorsprach = Vorsprecher, Fürsprecher. Jemand, der für die Angeklagten redet bzw. die Urgicht<br />

(Geständnis) verliest<br />

7 Beken<strong>net</strong> articulos ad finem = Artikel (hier: einzelne Vorwürfe) endgültig bestätigt<br />

8 Richt Vogt = Gerichtsvogt vertat die Obrigkeit, Herrschaft<br />

9 Kemrern = Kämmerer<br />

10 Rade = Stadtrat<br />

11 nomine reverendissimi = im Namen der Landesherrschaft<br />

12 Executionem = Exekution, Hinrichtung<br />

13 M. Aßmus = M.(eister) Aßmus der Scharfrichter


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 77<br />

Sammelprozess von 1606<br />

Der erste Sammelprozess fand im Jahre 1606 in der Norderstadt statt. Alke Bocksack,<br />

die bereits seit Jahren öffentlich als eine Zauberin ausgeschrien worden war, wurde<br />

vom Pastor Krüger im Beichtstuhl wegen ihres unchristlichen Lebenswandels<br />

abgemahnt. Durch ihr Leugnen entstand eine gegenseitige Feindschaft. Als der<br />

Pastor kurz darauf erkrankte, schrieb er das ihren Hexenkünsten zu. Ihre letzte<br />

Begegnung endete in einer Schlägerei. Alke Bocksack wurde ins Gefängnis<br />

geworfen, und man bat die Juristenfakultät in Helmstedt um ein Gutachten, wie<br />

weiter zu verfahren sei. Der Folterung wurde zugestimmt, und Alke gab im April an,<br />

mit über 20 namentlich genannten Frauen (darunter die „Suckerbäckersche im<br />

gasthauße“ 1 und Wobbeke Twitemeyer) auf dem St. Nicolai Friedhof getanzt zu<br />

haben. 2 Aus den Folterprotokollen lässt sich herauslesen, dass sie keinen fairen<br />

Prozess hatte. Auch wurde sie, als sie am Tag nach der Folter das ihr verlesene<br />

„Geständnis“ widerrief („Negat, habe eß auß schmertz und Pein gesagt“), am<br />

nächsten Tag wieder gefoltert. Danach widerrief sie nicht mehr. Einen Tag später<br />

wurde Wobbeke Twitemeyer gefoltert. Sie denunzierte weitere drei Frauen. Sie<br />

verstarb im Oktober, vermutlich während einer weiteren Folter. Trotzdem wurde auf<br />

dem Markt ein „hochnotpeinliches Halsgericht“ abgehalten, bei dem „Beklagte ist<br />

citirtt – ist dott erschienen.“ Danach wurde ihr Leichnam verbrannt. Bereits im Mai<br />

waren Alke Bocksack und die Suckerbäckersche bei lebendigem Leibe verbrannt<br />

worden. Aus einem Gutachten der Juristenfakultät in Helmstedt geht hervor, dass<br />

auch im November sieben Frauen in dem vom Rat der Norderstadt geführten<br />

Verfahren angeklagt, viele andere Frauen aber geflüchtet waren. Die Fakultät<br />

erklärte den Prozess für nichtig und ord<strong>net</strong>e die sofortige Freilassung aller inhaftierten<br />

Frauen an. Weil das Gericht sich nur mit diversen Denunziationen und der<br />

Wasserprobe begnügt hatte, ohne für jede einzelne Angeklagte Zeugenaussagen<br />

über deren Leumund einzuholen. Die Fakultät entschied: „wann die indicia nicht<br />

volkomlich erwiesen und gleichwoll aus der Marter die Missethat bekannt wurde, daß<br />

darauf niemand zu verurtheilen sei.“<br />

1 „gasthauße“ = „wo arme, alte, unvermögende Leute verpflegt werden.“ Es handelte sich hier also um ein<br />

Armenhaus.<br />

2 Die Verdener Hexen waren der weiten Reise nach dem Blocksberg enthoben. In den Folterprotokollen werden<br />

als Hexentanzplatz auch die „Blomenwisch“ (auch „Blumenwisch“; Gartenland des Bürgermeisters Hinrich<br />

Blome, 1561) an der Aller genannt.Im Dreieck von Borstel-Eitze-Weitzmühlen gibt es noch den Flurnamen<br />

„Hexenmoor“ (dort auch gleich lautender Straßenname).


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 78<br />

Hexenprozess von 1617/1618<br />

Im Jahre 1617 spielte sich im Süderende ein vom Domkapitel geführter<br />

Sammelprozess ab, der weit über die Grenzen des Stifts hinaus großes Aufsehen<br />

hervorrief, weil Mitglieder der städtischen Elite darin verwickelt waren.<br />

Im Januar 1616 hatte sich Margarethe Sievers, die 15-jährige Tochter des Steinhauers<br />

und Bürgers der Süderstadt, so gebärdet, „als wäre sie vom Teufel leibhaftig<br />

besessen.“ Vermutlich hatte das Mädchen epileptische Anfälle. Ihre verstorbene<br />

Mutter und deren Bruder sollen früher „in solche Melancholie gerathen [sein], daß<br />

man hat auf sie achten müssen.“ Die Pastoren ließen sie wiederholt vor den Altar<br />

führen, wo sie in Gegenwart der Gemeinde mit ihr beteten, und einen Lehrer mit<br />

seinen Schülern geistliche Psalmen singen ließen. Zunächst trat wohl eine Besserung<br />

ein, doch im August lief sie fort. Ihr Vater und ihre Stiefmutter meinten, der Teufel<br />

habe sie geholt. Im September zeigten sie das Verschwinden ihrer Tochter beim<br />

Domkapitel an und gaben zu Protokoll, dass Margarethe schon vor Jahren – auf<br />

Anstiften etlicher Hexen – mit dem Teufel einen Pakt geschlossen, und einige Male<br />

erneuert hätte. Im Januar 1617 wurde sie im Fürstentum Lüneburg aufgegriffen und<br />

von ihrer Stiefmutter zurück nach Verden gebracht. Sie wurde verhaftet, und in<br />

einem peinlichen Verhör behauptete sie, dass sie vom Teufel durch die Luft hinweg<br />

geführt worden sei, bei Hamburg und sogar nach Spanien. Sie bestätigte auch die<br />

Anschuldigungen ihrer Eltern, die diese nach ihrem Verschwinden dem Domkapitel<br />

angezeigt hatten. Das Domkapitel war nun davon überzeugt, genug Beweise gegen<br />

sie zu haben. Auch der Leumund von Margarethe scheint nicht der beste gewesen<br />

zu sein, wird sie doch beschrieben als ein „Mägdlein von jugend auf übel erzogen<br />

vnd zustehlen vnd andern vntugenden sich geweh<strong>net</strong>.“ Die Akten wurden am<br />

30.01.1617 der juristischen Fakultät der Universität Helmstedt vorgelegt. In einem<br />

Gutachten vom 10. Februar kamen die Juristen zu dem Urteil, dass Margarethe<br />

wegen ihrer Jugend „mit dem Schwerdt vom Leben zum Tode zurichten folgends<br />

aber deroselben Cörper anderen zum abschewlichen exempel mit fewer<br />

zuverbrennen sei.“ Aber das Domkapitel hatte noch Bedenken, das Mädchen sofort<br />

hinrichten zu lassen. In den Verhören vom 31.01. und 13.02.1617 hatte Margarethe<br />

Anna Schwerdtfeger besagt, dass sie ihren zehnjährigen unehelichen Sohn und einen<br />

anderen siebenjährigen Jungen das Zaubern gelehrt hätte. Sie konnte noch<br />

rechtzeitig flüchten, aber die drei weiteren von ihr denunzierten Frauen wurden<br />

verhaftet und der Wasserprobe unterzogen, die sie nicht bestanden. Offensichtlich<br />

war der Verdener Scharfrichter mit den Folterungen überfordert, denn das<br />

Domkapitel wandte sich an den Braunschweig-Lüneburgischen Kanzler in Celle mit


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 79<br />

der Bitte, dass der Scharfrichter „zu Winsen an der Luhe zu examinirung etlicher<br />

eingezogenen Hexen gefolget werden mögte.“ Dessen Folterungen waren dann so<br />

schlimm, dass Mettke Ottenberg, Hibbel Brenner und Margarethe von Ahlden im<br />

Gefängnis an drei unterschiedlichen Tagen tot aufgefunden wurden. Und die drei als<br />

„Gutachter“ hinzugezogenen Barbiere stellten fest, dass der Teufel den Frauen den<br />

Hals gebrochen haben musste. Das Domkapitel legte Wert darauf festzustellen, dass<br />

die Frauen vor der Tortur verstorben wären. Auf Grund dieser vier merkwürdigen<br />

Todesfälle befürchtete man, dass der Teufel auch Margarethe Sievers im Gefängnis<br />

nachstellen und sie töten könnte. Deshalb wurde sie aus dem Gefängnis „zu<br />

errettunge ihrer Seelenheyl und fähligkeit" entlassen und in ihrem Elternhaus an eine<br />

Kette angeschlossen, „woselbst sie viel consultirt wurde und Rath ertheilte.“ Das<br />

Aufsehen, das um sie gemacht wurde, schien sie so zu genießen, dass das<br />

Domkapitel jeglichen Kontakt zu ihr verbieten musste. In den vorangegangenen<br />

Verhören hatte Margarethe Sievers auch einige adelige Personen, darunter die<br />

Witwe Anna des Domdechanten Frese und deren Tochter der Zauberei beschuldigt.<br />

Das Domkapitel hielt diese Anklagen für hinlänglich begründet, um sie in die für<br />

Margarethe entworfene Urgicht aufzunehmen. Als dann am 21. März, gemäß des<br />

Helmstedter Gutachtens, das 16-jährige Mädchen im Peinlichen Halsgericht, der<br />

öffentlichen formellen Gerichtssitzung, zum Tode verurteilt wurde, kam es zu einen<br />

Zwischenfall. Denn in der verlesenen Urgicht, der gekürzten Fassung des<br />

Geständnisses, fehlten die Namen der denunzierten Patrizierfamilie. Daraufhin rief<br />

Margarethe – offenbar erbost darüber, dass man diesen vornehmen Personen nicht<br />

auch schon den Prozess gemacht hatte – die Namen laut in die Menge.<br />

Nach der Aussage von Margarethe sollten Anna Frese 1 und ihre Tochter Maria der<br />

Schwester von Bischof Sigismund einen goldenen Löffel abgezaubert, ihn bei einem<br />

Teufelsmahl benutzt und später für 40 oder 50 Taler verkauft haben. Das Essbesteck<br />

war aber tatsächlich gestohlen worden. Und der Dieb, der den Löffel an einen<br />

Goldschmied in Bremen verkauft hatte, konnte überführt werden. Er gestand die Tat,<br />

wurde mit Ruten geschlagen und abgeführt. Das Domkapitel geriet nun in arge<br />

Erklärungsnöte, denn dadurch waren die Behauptungen des Mädchens als Lüge<br />

entlarvt. Die Familie Frese reagierte dann auch sofort auf die vom Domkapitel<br />

verbreiteten Anschuldigungen. Die Gebrüder Frese ließen eine <strong>Druck</strong>schrift in der<br />

Stadt und im Stift Verden, aber auch in benachbarten Städten und Territorien<br />

veröffentlichen. Daraufhin veranlasste das Domkapitel Anfang 1618 den <strong>Druck</strong> der<br />

Widerlegungsschrift „Apologia“, in der bestritten wurde, das Verfahren unrechtmäßig<br />

1 Margarethe hatte die beiden Frauen im Februar 1617 besagt und deren Namen im März öffentlich genannt.<br />

Anna Frese verstarb dann drei Monate später.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 80<br />

geführt zu haben. Die vier ältesten Söhne und der Anwalt ihrer Schwester Marie<br />

Magdalena sprachen am 30. April 1618 bei Bischof Sigismund vor, um diesen zu<br />

überzeugen, dass Hexenprozesse mit größter Vorsicht durchgeführt werden müssten.<br />

Daraufhin erließ Sigismund eine gedruckte Anweisung mit der Aufforderung: „Drum<br />

verlangt der Anwalt, daß Alle, die hiervon sprächen oder schuldigen, zum Beweise<br />

aufgefordert oder zum ewigen Stillschweigen verurtheilt würden. – Deshalb ladet mit<br />

diesem gedruckten Mandat Philipp Sigismund jeden also Sprechenden vor sich zum<br />

9. September 1618 auf die Kanzlei in Verden.“ Dieses Machtwortes des Landesherrn<br />

hatte zur Folge, dass das Domkapitel es nicht länger wagte, die Familie Frese<br />

weiterhin zu beschuldigen.<br />

Am 23.01.1617 wurde Margarethe vernommen. Die Familie Frese erwähnte sie aber<br />

zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Aus dem Protokoll vom 31. Januar geht hervor, dass<br />

der Vater die Witwe Frese und ihre Tochter beim Domkapitel anzeigte, unter dem<br />

Hinweis, er hätte es von seiner Tochter erfahren, die in seinem Haus angekettet war.<br />

Als der Richter Margarethe dazu befragte, bekräftigte sie die Aussage ihres Vaters.<br />

Sie behauptete auch,diese beiden hätten den goldenen Löffel gestohlen. Es gab<br />

gute Gründe, warum der „Steinhawer“ Hans Sievers nicht gut auf Anna Frese zu<br />

sprechen war. Sie soll seine Bemühungen bei der Errichtung eines Grabmals für seine<br />

zuvor gestorbene Ehefrau nicht unterstützt haben. Und sie soll außerdem den Auftrag<br />

zum Anfertigen einer Gedenktafel für ihren verstorbenen Mann Dietrich nicht an<br />

Sievers, sondern an einen anderen Steinmetz vergeben haben.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 81<br />

Mandat von Bischof Philipp Sigismund vom 30. April 1618<br />

„Heute ist an unserem Hofe vor uns erscheinen der Anwalt der ehrenvesten und<br />

tugendsamen Maria Frese und des Otto Asche, Domherrn zu Bremen, Othrab, Johann und<br />

Philipp Adolph Frese, Gebrüder, und hat supplicando 1 zu erkennen gegeben: Obwohl in dem<br />

hochbeschwerlichen Justitien-Wesen 2 , die Hexen und Zauberei belangend, mit großer<br />

Vorsicht zu verfahren sei, damit man nicht aus den Schranken der Rechte schreite, indem<br />

man bei diesen nicht allein mit alten abgelebten, unbeständigen Weibern, sondern mit dem<br />

leidigen Teufel selbst zu schaffen habe, der mit seinen tausendkünstigen Listen und Tücken<br />

sich Acht sowohl bemühe, seine Teufelshuren auszurotten, als gottesfürchtige, fromme<br />

Herzen zu betrüben und unbeschuldet in Beschwer und Verdacht zu setzen, weshalb eine<br />

sorgfältige Prüfung vorgeschrieben, ehe man mit Urtheil und Recht erkenne, und daß<br />

sonderlich auf der Hexen- und Zauberinnen-Aussage von ihren Nachtfahrten, Tänzen und<br />

Verwandlung in Katzen und Wölfe nicht zu achten, sondern solches für Träume und<br />

Teufelsbetrug zu halten sei etc. Nun folgt die Geschichtserzählung: Es war ein Mägdlein von<br />

17 Jahren in dem Süderende 3 der Stadt Verden, Grete Sivers, des Steinmetzen Hans Sivers<br />

Tochter, deren Mutter und Bruder früher in solche Melancholie gerathen, daß man hat auf sie<br />

achten müssen. Diese Grete, übel erzogen und von Jugend auf zu allen Untugenden<br />

gewöhnt, war vor etlichen Jahren leibhaft vom Teufel besessen, und da sie durch das<br />

geistliche Ministerium 4 zu Verden in die Kirche geführet und dort das gemeine Gebet über<br />

sie gehalten wurde, hat der Teufel leibhaftig aus ihr gesprochen. Nachher schien es, als ob<br />

derselbe von ihr gewichen sei; aber um die Zeit von Bartholomäi 1616 hat, nach der Eltern<br />

Bericht, der Teufel das Mädchen aufgenommen, hinweggeführt und etliche Wochen in dem<br />

Lande umhergeschleift. Als sie im Fürstenthum Lüneburg wiedergefunden und durch ihre<br />

Stiefmutter nach Verden gebracht worden, hat sie auf den Teufel ausgesagt, auch ihren<br />

Eltern gestanden, daß sie eine Zauberin sei, worauf diese solches dem Domcapitel<br />

angezeigt. Das Mädchen wurde auf wenige Tage verhaftet, dann in ihrer Eltern Hause an<br />

eine Kette angeschlossen, woselbst sie viel consultirt 5 wurde und Rath erteilte. Dann wurde<br />

sie vor das peinliche Halsgericht gefordert und zum Tode verurtheilt. Sie hat aber viel<br />

ungereimte Sachen bekannt und wollte auch die Anna Frese, des Domdechanten Friedrich<br />

Frese Witwe, und deren Tochter Maria bei Teufelstänzen gesehen haben und habe ihr der<br />

Teufel gesagt, daß Letztere zu seiner Compagnie gehöre. Damals hat Anwalt im Namen der<br />

Familie Frese vom Domcapitel verlangt, das unmündige, vom Bösen verführte Mädchen zur<br />

Rede zu stellen, damit sich die Lüge kund gebe. Dennoch hat das peinliche Gericht im<br />

Süderende dieselbe, ohne Nachfrage und ohne ihr einen Defensor 6 zu gönnen, zum Tode<br />

gebracht und ihre Aussage in öffentlichen Orten, wiewohl supresso nomine 7 , bekannt<br />

gemacht. Doch wußte jeder die Namen und ist also dem ehrlichen Rufe und etlichem<br />

Wohlstande ein Schandflecken angehängt. Drum verlangt der Anwalt, daß Alle, die hiervon<br />

sprächen oder schuldigen, zum Beweise aufgefordert oder zum ewigen Stillschweigen<br />

verurtheilt würden. - Deshalb ladet mit diesem gedruckten Mandat Philipp Sigismund jeden<br />

also Sprechenden vor sich zum 9. September 1618 auf die Kanzlei in Verden.“<br />

Quelle:<br />

Wilhelm Havemann: Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, Göttingen 1857, S. 62,<br />

Anmerkung 1. Auch abgedruckt bei R. Eckart (Hrsg.): Aus dem alten Niedersachsen, Bremen 1907, S.<br />

74-76.<br />

1 supplicando = auf dem Bittweg<br />

2 Justitien-Wesen = Justiz, Gerichtsbarkeit<br />

3 Süderende = Süderstadt; Verden war bis 1667 geteilt in Norderstadt und Süderstadt<br />

4 geistliches Ministerium = gemeint ist das Domkapitel in der Süderstadt, das auch die Gerichtsbarkeit<br />

ausübte<br />

5 consultiert = um Rat gefragt<br />

6 Defensor = Verteidiger<br />

7 supresso nomine = Namen nicht bekannt gemacht (unterdrückt)


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 82<br />

Hexenprozess von 1647-1649<br />

Während des 30-jährigen Krieges (1618-1648) haben im Stift Verden keine größeren<br />

Hexenverfolgungen stattgefunden. Nach der Besetzung des Stifts durch schwedische<br />

Truppen im Februar 1645 kehrten ruhigere Verhältnisse ein, die aber ab 1647 durch<br />

einen Hexenprozess gestört wurden, der alle vorangegangenen Sammelprozesse in<br />

den Schatten stellte. Triebfeder war der Magister Heinrich Rimphof, der seit 1638<br />

erster Prediger am Dom und seit 1642 zugleich Superintendent war. Im Oktober 1646<br />

konnte er einen Hexenprozess in Gang bringen. Die neunjährige Anna Garbers<br />

erzählte ihm, ihr sei mit sieben Jahren durch ihre Großmutter Wobbeke Warneke die<br />

Zauberkunst gelehrt worden. Rimphof brachte aus dem Mädchen eine<br />

umfangreiche Hexengeschichte heraus. Er zeigte die Großmutter beim Domkapitel<br />

der Hexerei an und veranlasste im Januar 1647 zunächst ihren Beichtvater, und dann<br />

den Rat der Stadt Verden, sie zu verhören. Die Großmutter kam vor das peinliche<br />

Halsgericht des Domkapitels und verstarb während der zweiten Folterung im März<br />

1647. Sie hatte aber bereits acht Frauen aus dem Süderende genannt. Die Frauen<br />

wurden gefoltert und besagten nun fünf Personen aus Honoratiorenfamilien der<br />

Stadt, die alle eng miteinander verwandt waren: die Witwe Engel Wehland des<br />

ehemaligen Bürgermeisters mit ihrer Tochter Catharine Wolpmann, Ehefrau des<br />

amtierenden Bürgermeisters, den verwitweten Ratsherr Franz Panning, Bruder der<br />

Witwe Wehland, seine verheiratete Tochter Hilke (Hille) und Dibbeke, die Frau des<br />

Ratsherrn Johann Wulf. Von den acht verhafteten Frauen aus der Süderstadt konnte<br />

Margarethe Vöge zunächst fliehen. Aber sie wurde in Bremen ausfindig gemacht<br />

und das Domkapitel beantragte beim Rat der Stadt ihre Auslieferung. Sie wurde<br />

tatsächlich im Mai 1647 nach Verden überstellt und dort gefoltert. Ihr weiteres<br />

Schicksal, wie auch das der Elisabeth Bietenteufels, ist nicht bekannt. Da aber beide<br />

Geständnisse abgegeben hatten, werden sie hingerichtet worden sein. Drei weitere<br />

Frauen starben unter der Folter, und drei wurden verbrannt. Diese letzten Frauen<br />

fanden noch die Kraft, auf dem Weg zum Richtplatz Flüche auszustoßen und die an<br />

sie gerichteten Trostreden zu verschmähen. Eine von ihnen, Anne Simpar, rief in die<br />

Menge, dass ihre durch Tortur erpressten Aussagen unwahr wären. Der Magistrat der<br />

Norderstadt hatte im Juli 1647 Gesche Nordende verhaftet und die juristische Fakultät<br />

von Rinteln hatte sie für schuldig befunden und das Todesurteil empfohlen. 20 Tage<br />

später wurde, bei ihrem öffentlichen Halsgericht, ihre Urgicht verlesen. Auch die<br />

Beschuldigung gegen Catharina Wolpmann war darin, aber ohne Namensnennung.<br />

Gesche Nordende rief daraufhin, es möge den Reichen das gleiche widerfahren,<br />

was ihr geschähe.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 83<br />

Der Magistrat der Norderstadt war vom Domkapitel über die Anschuldigungen<br />

gegen die Patrizierfamilien informiert worden. Die Bürgerschaft verlangte, dass der<br />

Magistrat ohne Ansehen der Person richten und seine Reichen ebenso streng<br />

bestrafen solle wie das Domkapitel seine Armen. So wurden am 6. Juli 1647 Franz<br />

Panning und seine Nichte Catharina Wolpmann verhaftet. Frau Wulf konnte noch<br />

rechtzeitig fliehen. Die beiden Inhaftierten wurden streng behandelt.<br />

Familienangehörige durften nur im Beisein von Magistratspersonen mit ihnen<br />

sprechen, und Verteidiger wurden nicht zugelassen. Die betroffenen Familien<br />

Wolpmann und Panning setzten alle Hebel in Bewegung, um ihre Verwandten zu<br />

retten. Zunächst beantragten sie ihre Freilassung gegen Kaution. Da sich der<br />

Magistrat aber dadurch nicht beeindrucken ließ, beschwerte sich Ende August der<br />

Sohn von Panning bei der provisorischen schwedischen Regierung in Stade.<br />

Doch konnte dies den Beginn der Untersuchung nicht aufhalten, zumal Gutachten<br />

mehrerer juristischer Fakultäten die Beweise für hinreichend zur Eröffnung eines<br />

Prozesses hielten. Mitte September erhielten das Domkapitel und der Magistrat ein<br />

Schreiben aus Stade, das ihnen empfahl, die beiden Häftlinge gegen eine Kaution<br />

aus der Haft zu entlassen und ihnen einen Verteidiger zu ermöglichen.<br />

Zu dieser Zeit erschien in Bremen ein Buch. Verfasser war Johann Seifert, ein<br />

schwedischer Feldprediger, der während seines Aufenthalts in Bremen von den<br />

beiden Hexenprozessen in der Süder- und Norderstadt erfahren hatte. Er beschloss,<br />

energisch dagegen vorzugehen. Er übersetzte als erster die 1631 in Rinteln anonym<br />

gedruckte „Cautio Criminalis“ und ließ sein Werk am 7. September 1647 in Bremen<br />

drucken. Die „Cautio Criminalis“, von Friedrich von Spee in Latein geschrieben,<br />

kritisierte die Hexenprozesse in Deutschland. Einen erbitterten Gegner fand die<br />

Übersetzung von Seifert in Heinrich Rimphof. Bereits im Oktober 1647, sechs Wochen<br />

nach Seiferts „Gewissensbuch“, brachte Rimhof seine 566 Seiten lange<br />

Gegendarstellung in Rinteln heraus, den „Drachenkönig“.<br />

Womöglich haben sich die schwedischen Behörden von Seiferts Buch beeinflussen<br />

lassen. Am 21.09.1647 befahlen jedenfalls zwei schwedische Räte in Verden dem<br />

Domkapitel und dem Magistrat der Norderstadt, Franz Panning und Catharina<br />

Wolpmann sofort gegen Kaution freizulassen – unter Androhung einer Geldstrafe von<br />

1.000 Goldgulden. Was folgte, war ein reger Briefwechsel von Domkapitel und<br />

Magistrat mit General von Königsmarck, dem Gouverneur der Herzogtümer<br />

Bremen/Verden. Die schwedische Verwaltung begann nun einen massiven Angriff<br />

auf die städtische Gerichtshoheit, indem sie die Herausgabe aller Hexenprozessakten<br />

verlangte. Doch erst nach der Androhung einer erneuten Geldstrafe von 1.000


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 84<br />

Gulden händigte der Magistrat die Untersuchungsakten aus, die der juristischen<br />

Fakultät der Universität Rinteln vorgelegt wurden. Diese stellte in einem Gutachten<br />

vom 5.08.1648 fest, dass der Prozess aus Mangel an Indizien null und nichtig, und die<br />

Kommission daher berechtigt sei, die Angelegenheit zu untersuchen. Aber der<br />

Magistrat gab nicht so schnell auf. Ein juristisches Gutachten der Universität Helmstedt<br />

bestätigte die Gesetzlichkeit des Verfahrens. Nun fühlte sich der Magistrat im Recht<br />

und bat in einem Schreiben vom 30.11.1648 direkt an Königin Christina von<br />

Schweden darum, die Kommission aufzulösen. Die Königin ließ sich von der<br />

Kommission Bericht erstatten und befahl in ihrer bekannten Verordnung an den Rat<br />

der Norderstadt vom 16.02.1649: „… daß Ihr [...] alle fernere Inquisition vndt process in<br />

diesen Hexen Unwesen einstellet.“ Der Magistrat sollte die Gefangenen entlassen,<br />

aber ihnen wurde verboten, wegen der erlittenen Haft Klage gegen die Stadt zu<br />

führen. Mit dieser Verordnung gingen Verden und die schwedische Königin in die<br />

Geschichtsschreibung ein, stellte diese Verfügung doch das zweitfrüheste Verbot von<br />

Hexenverfolgungen in Deutschland durch eine Landesregierung dar. Nach 20<br />

Monaten Haft wurden Franz Panning und Catharina Wolpmann gegen eine Kaution<br />

zu je 500 Talern zu entlassen. Die Kosten für diesen Prozess, die sich exakt auf 940<br />

Taler, neun Grote und 2½ Pfennig beliefen, waren damit abgedeckt.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 85<br />

Das Verbot der Hexenprozesse durch Königin Christina (16.02.1649)<br />

In der Zeit des 30-jährigen Krieges (1618-1648) gab es im Stift Verden keine<br />

öffentlichen Hexenprozesse. Die Leute hatten in dieser schweren Zeit bestimmt<br />

andere Sorgen als angeblichen Hexen und Zauberern nachzuspüren. Und je länger<br />

die Hexenprozesse dauerten, desto mehr wurde ihr Missbrauch bewusst und desto<br />

schneller verfielen auch die theologischen Gründe, die man für sie anführte. Es<br />

bedurfte dann oft nur eines Machtworts der Obrigkeit, das zum Unwesen gewordene<br />

Treiben zu beenden. Doch nach der Besetzung des Stifts Verden durch schwedische<br />

Truppen (Februar 1645) allmählich wieder ruhigere Verhältnisse einkehrten, begann in<br />

Verden die Hexenverfolgung von neuem und in noch größerem Umfang als zuvor.<br />

In einem Hexenprozess, der 1647 vom Domprediger und Superintendenten Heinrich<br />

Rimphof in der Süderstadt auf Grund der Aussage einer Neunjährigen (die<br />

Großmutter hätte sie zur Zauberei verführt) angestrengt wurde, denunzierten auf der<br />

Folter sieben Frauen aus der Süderstadt (alle Frauen wurden verbrannt) auch fünf<br />

Personen, die zur Elite der Norderstadt zählten. Das Domkapitel, die Anklagebehörde<br />

der Süderstadt, hatte den Magistrat der Norderstadt offiziell über die<br />

Anschuldigungen der Norderstädter unterrichtet. Daraufhin verhaftete der Rat sofort<br />

Franz Panning und Catharine Wolpmann, während die anderen „besagten“<br />

Personen fliehen konnten. Die Angehörigen der beiden Inhaftierten setzten für deren<br />

Freilassung alle Hebel in Bewegung. Die provisorische schwedische Regierung<br />

empfahl der Norderstadt, die beiden Häftlinge gegen eine Kaution aus der Haft zu<br />

entlassen und ihnen eine angemessene Verteidigung zu ermöglichen. Doch die Stadt<br />

blieb stur. Daraufhin setzte die schwedische Regierung trotz heftiger Proteste eine<br />

besondere Untersuchungskommission ein. Daraufhin bittet der Magistrat in einem<br />

Schreiben, das direkt an die Königin von Schweden gerichtet ist, um die Auflösung<br />

der Kommission. Doch die Bitte schlägt ins Gegenteil um. Nach Befragung der<br />

Untersuchungskommission macht Christina die Sache der Angeklagten zu ihrer und<br />

verbietet die Fortführung der Hexenprozesse in Verden. Die Gefangenen sollen<br />

entlassen und rehabilitiert werden. Ansprüche gegen die Stadt werden ihnen jedoch<br />

unter Androhung exemplarischer Strafen und königlicher Ungnade des lieben<br />

Friedens willen vorenthalten. Wie ernst es der Königin mit ihrem Verbot war, zeigt sich<br />

u. a. darin, dass sie noch am gleichen Tag die Regierung in Stade von ihrem<br />

Schreiben an Bürgermeister und Rat der Norderstadt in Kenntnis setzt und von der<br />

Regierung genaue Beobachtung fordert, ob ihr Befehl auch ausgeführt wurde. Franz<br />

Panning und Catharine Wolpmann wurde gegen eine Kaution in Höhe von<br />

zusammen 1.000 Gulden aus der Haft entlassen. Dibke Wulf, die geflüchtet war,<br />

konnte erst ein Jahr später unbehelligt nach Verden zurückkehren. Die Verordnung ist<br />

das zweitfrüheste Verbot einer Landesregierung in Deutschland.<br />

Der schwedische Feldprediger Johann Seifert hatte während seines Aufenthalts in<br />

Bremen von den Hexenprozessen in Verden erfahren und beschloss dagegen<br />

vorzugehen. Er übersetzte die von Friedrich Spee verfasste Schrift „Cautio Criminalis“<br />

(Die Bedeutsamkeit beim peinlichen Gericht oder das Buch von den Prozessen<br />

gegen Hexen) 1647 ins Deutsche („Gewissensbuch“). Nur sechs Wochen später<br />

veröffentlichte sein Widersacher Heinrich Rimphof seine Gegenschrift „Der Drachen-<br />

König“.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 86<br />

Verordnung der schwedischen Königin Christina (16.02.1649)<br />

Briefumschlag: „Denen Ehrn Vesten, Fürsichtigen vndt Wolweißen, Vnßern besonders Lieben<br />

vndt getrewen, Bürgermeister vndt Rath der Stadt Vehrden, sampt vndt besonders<br />

Gnädiglich“<br />

Briefbogen:<br />

„Christina von Gottes gnaden, der Schweden, Gothen vndt Wenden Designirte Königin vndt<br />

Erb-Princessin, Großfürstin in Finlandt, Hertzogin zue Ehesten vndt Carelen, Fräwlein über<br />

Ingerman-Landt.<br />

Vnßern gnädigsten gruß vndt wohlgeneigten willen zuvor, Ernfeste Fürsichtige vndt weiße,<br />

besonders Liebe vndt getrewe, Wir haben Ewer vom 30. Novemb: des jüngst abgewichenen<br />

1648 ten Jhars an Vnß abgegangenes Vnderthenigstes Schreiben dießer Tage zue recht<br />

empfangen, vndt vernommen, was es mit deme bey Euch nun eine Zeit hero eingerissenen<br />

vndt im Schwange gegangenen Hexen Vnwesen für eine Bechaffenheit habe, Vndt waß Ihr<br />

dießfalß bey Vnß in Vnderhenigkeit suchen vndt bitten thut, Nun lassen wir zwar Ewre dießfalß<br />

habende vndt angeführte Jurisdiction 1 , Jura 2 , Privilegien 3 vndt Gerechtigkeiten an Ihren orth<br />

gestellet sein, vndt auff sich selbst beruhen, Allein weil gleichwohl dieße vndt dergleichen<br />

weit außsehende procehsen allerhandt gefehrlichkeiten vndt schädliche consequentien mit<br />

sich führen, vndt auß denen an andern orthen fürgelauffenen Exempeln, mehr alß<br />

genugsamb kundtbahr vndt am Tage ist, daß man sich dergleichen Sachen je länger je<br />

mehr vertieffet vndt in einen inextricablen 4 Labyrinth gesetzet, … Alßo vndt damit auch<br />

dergleichen Vnheil an Ewerem Orth verhütet werde, vndt nicht weiter vmb sich greiffen<br />

möge, So thun Wir auß dießen vndt andern gewissen Bewegenden Vrsachen mehr Euch<br />

hiemit gnädigst vndt ernstlich anbefehlen, daß Ihr /: jedoch wie eingangs gemeldet Ewern<br />

vndt Ewer Stadt habenden Privilegys Recht vndt Gerechtigkeit ohne einiges präjuditz 5 oder<br />

Nachtheil :/ alle fernere Inquisition vndt proceß in dießem Hexen Vnweßen einstellet, vndt die<br />

dießfalß albereit captivirte wieder relaxiret 6 vndt in integrum restituiret 7 , Damit Ihr aber von<br />

denselben auch hingegen keine Vngelegenheit oder gegen Klage vndt procehsen Euch zu<br />

befahren haben möget, So verordnen Wir hiermit gleicher gestallt, vndt wollen bey<br />

vermeidung Vnserer Höchsten Vngnade vndt Exemplarischer Straffe ernstlich, daß die<br />

Captivirte 8 oder deren angehörige wieder Euch vndt gemeine Stadt Ihrer Captur<br />

Halber einige reconvention 9 oder Klage anzustellen vndt zu attentiren 10 , noch in einige Wege<br />

Euch dießfalß zue molestiren 11 sich nicht gelüsten lassen, Sondern allerseits schiedt: vndt<br />

friedlich nach wie vor mit einander leben vndt vmbgehen sollen, Hieran Beschicht alßo Vnßer<br />

gnädigster Wille vndt Meinung, Vndt wie verbleiben Euch im vbrigen, nechst empfehlung<br />

Göttlichen Schutzes mit Königl. Hulden wohl beygethan. Datum auf Vnßerm Königl. Schloß<br />

vndt Residentz Stockhollm, den 16. Februarii Ao. 1649.<br />

Christina“<br />

Quelle: Stadtarchiv Verden, A XV 3,2 (Abschrift in: Nerger, Karl: Verfassung und Verwaltung der Stadt<br />

Verden (Aller) von den Anfängen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts (1866), Verden 1981, Nr. 7/8,<br />

8/9); Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade, Rep. 5a, Fach 338, Nr. 2b<br />

1 Jurisdiction = weltliche und geistliche Gerichtsbarkeit<br />

2 Jura = die Rechte<br />

3 Privilegien = Vorrechte<br />

4 inextricable = unentwirrbar<br />

5 präjuditz = Vorentscheidung für künftige Rechtsfälle<br />

6 relaxiret = freilassen, entlassen<br />

7 in integrum restituiret = Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; die gerichtliche Aufhebung einer zum<br />

Nachteil des Betroffenen erfolgten Entscheidung<br />

8 Captivirte; Captur = Inhaftierte; Gefangenschaft<br />

9 reconvention = Gegenklage<br />

10 attentiren = versuchen, in fremde Recht eingreifen<br />

11 molestiren = belästigen


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 87<br />

Königin Christina fordert die Regierung der Herzogtümer Bremen-Verden in Stade auf,<br />

ihr Verbot der Hexenprozesse in Verden zu überwachen<br />

Die schwedische Königin Christina hatte mit ihrer Verordnung vom 16. Februar 1649<br />

die Hexenprozesse in Verden verboten. Das Reskript der Königin Christina wird mit<br />

großer Wahrscheinlichkeit auf die Übersetzung und Popularisierung der „Cautio<br />

Criminalis“ zurückzuführen sein. Die Passage, dass man sich in ein unentwirrbares<br />

„Labyrinth“ begebe, stammt augenscheinlich aus Seiferts „Gewissensbuch“, worin z.<br />

T. sogar dieselben Ausdrücke verwandt wurden: „wo man nicht in tausendfältigen<br />

labyrinth sich verstürtzen soll. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass die<br />

betroffenen „vornehmen“ Familien konkrete Maßnahmen zur Rettung ihrer<br />

Verwandten einleiteten. Da waren nicht nur die vorhandenen finanziellen Mittel,<br />

sondern auch die Beziehungen zur schwedischen Verwaltung in Stade und zu Hans<br />

Christopher von Königsmarck, dem schwedischen Gouverneur der Herzogtümer<br />

Bremen-Verden, von Bedeutung.<br />

Wie ernst es der Königin mit ihrem Verbot war, zeigt sich u. a. darin, dass sie noch am<br />

gleichen Tag die Regierung in Stade von ihrem Schreiben an Bürgermeister und Rat<br />

der Norderstadt in Kenntnis setzt und von der Regierung genaue Beobachtung<br />

fordert, ob ihr Befehl auch ausgeführt wurde:<br />

„Christina von Gottes gnaden der Schweden, gothen vndt Wenden Designirte<br />

Königin vndt Erbprinceßin, Großfürstin in Finlandt, Hertzogin zue Ehesten vndt Carelen,<br />

Fräulein über Ingermanlandt.<br />

Unßern gnädigsten gruß vndt wohlgeneigten Willen zuvor, Edle Veste vnst<br />

Hochgelehrte, Besonders Liebe vndt getreue, Einliegendt habt Ihr zuersehen, was<br />

gestallt Wir Bürgermeistern vndt Rath der Stadt Vehrden auf Ihren an Vnß<br />

vnterthänigsten abgelassenen Bericht von Ihrem Hexen proceß, vndt annoch<br />

etzlichen Beschuldigten vndt von Ihnen inhaftirten Persohnen gnädigst rescribirt 1 vndt<br />

wieder anbefohlen, Damit nun dießer Vnßer Befehl in allem respectirt, vndt von den<br />

Rath zu Vehrden nachgelebet werde, Alß Befehlen wir Euch himit gnädiglich, daß Ihr<br />

darüber haltet vndt nichts weder von einem oder anderm Theil dawieder thun vndt<br />

fürnehmen lasset, Insonderheit auch in der Süder Stadt Vehrden mit gleicher<br />

relaxirung 2 der Alten Bürgermeisters Wittibe 3 daselbst nicht weniger verfahret, Hiervon<br />

verrichtet Ihr was Vnserm gnädigsten Willen vndt Befehl gemeß, Vndt Wir verbleiben<br />

Euch mit Königl. Huld wohl beygethan. Datum auf Unßerm Königl. Schloß vnst<br />

Residentz Stockhollm den 16. February Ao. 1649.<br />

Christina“<br />

Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv, Staatsarchiv Stade, Rep. 5a, Fach 338,<br />

Nr. 26 Abgedruckt bei: Nerger, Karl: Verden unter schwedischer Hoheit,<br />

Verden 1986, S. 77f<br />

1 rescribirt = erlassen; Reskript = Bescheid, Erlass, amtliches Rückschreiben<br />

2 relaxirung = Freilassung, Entlassung<br />

3 Wittibe (Wittebe) = Wittwe; gemeint ist hier Engel Wehland


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 88<br />

Opfer der Hexenprozesse in der Stadt Verden<br />

Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />

1517 Harteke Diekhof<br />

Elisabeth Diekhof<br />

Das Ehepaar wurde durch Bischof Christoph<br />

begnadigt und freigelassen<br />

1517 Ilsa Aus dem Stift Minden. Vorwurf Zauberei. Sie soll<br />

Totenköpfe gebraten haben. Lebendig verbrannt.<br />

1532 Gesche Stoder<br />

Wubbeken Raddings<br />

(Wübbeke Krücken)<br />

Bartold Rickens<br />

(Reincken) Frau<br />

Gude Hansischen<br />

(Hausische) aus<br />

Dauelsen<br />

Die Verlemansche<br />

Sammelprozess:<br />

„Viel Wunders getrieben mit tanzen unter dem<br />

Galgen; mit dem Teufel gebuhlet<br />

(Geschlechtsverkehr), den Mägden die Kinder<br />

abgetrieben, Kinder ersäufet.“<br />

Bis auf die Verlemansche (reiche Krämersfrau), die<br />

lebendig verbrannt wurde, starben die anderen<br />

Frauen im Gefängnis, vermutlich an den Folgen<br />

der Folter.<br />

1539 Die kurze Wubbeke<br />

Alleke, Frau von Rode<br />

Kopes aus Hutbergen<br />

Mensch und Vieh durch Schadenzauber getötet,<br />

Teufelsbuhlschaft. Beide lebendig verbrannt.<br />

1555 Johann Hende Der Kuhhirte, der seine Unterkunft im Hirtenturm an<br />

der Aller hatte, wurde als Zauberer durch<br />

langsames Feuer auf dem Scheiterhaufen<br />

(„Schmoken“) lebendig verbrannt.<br />

1555 Die Stöversche und<br />

Tochter<br />

Die Bungsche<br />

Die Ruttersche<br />

1561 Johann Heinemann<br />

Heinrich Stelzermann<br />

1564 Catharina Panning<br />

Hilbery (Hilberich)<br />

Timmermann<br />

Mette, des Matz von<br />

Lüneburgs Frau<br />

Alle vier Frauen wurden lebendig verbrannt<br />

Beide wurden lebendig verbrannt<br />

Sammelprozess im Süderende:<br />

Schadenzauber: „Kuh die Melcke genommen“,<br />

Pferd zu Tode gezaubert; Teufelsbuhlschaft, unter<br />

dem Galgen getanzt, m. H. von Kräutern ein Kind<br />

krank gemacht und getötet.<br />

Alle drei Frauen wurden lebendig verbrannt.<br />

Lebendig verbrannt<br />

1565 Die Löversche<br />

(Leuneburg)<br />

1567 Name unbekannt „Wicker“ (Zauberer). Er wurde lebendig verbrannt.<br />

1574 Beke Pipers (Strehwide) Zauberei, Teufelsbuhlschaft. Folter. Verweisung aus<br />

der Stadt und dem Stift, Kaution.<br />

1578 Margarethe Moses Verweisung der Stadt<br />

1580 Geske Andemann Verweisung der Stadt<br />

1585 Anna Hoyer (Die<br />

Prangesche)<br />

Joachim von Mölln<br />

(Kicker, Kyckers)<br />

Sammelprozess:<br />

Beide wurden von inhaftierten Frauen aus dem<br />

Süderende denunziert: „berüchtigte“ Zauberei,<br />

Hexentanz um Fastnacht. Joachim von Mölln war<br />

vermutlich ein so genannter „Kristallgucker“<br />

(Kicker), also ein Wahrsager. Beide verbrannt.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 89<br />

Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />

1585 Mehrere Unbekannte Schicksale unbekannt<br />

1585 Eilard von der Hudes<br />

Ehefrau<br />

Sie wurde von zwei inhaftierten Frauen unter der<br />

Folter denunziert. Eilard von der Hude war Syndicus<br />

(Stadtrichter des Domkapitels) im Süderende und<br />

Bischöflicher Rat. Seine Frau flüchtete und musste<br />

sich fast drei Jahre lang verstecken, begnadigt.<br />

1589 Die Ohnemansche Sie wurde der Zauberei bezichtigt und wieder<br />

freigelassen. Sie war die Mutter von Adelheit<br />

Ohnemann, die 1617 angeklagt wurde!<br />

1605 „Hexin“ Sie wurde gegen Kaution freigelassen<br />

1606<br />

Die Bocksacksche<br />

(Botsak, Bodesacksche)<br />

Die Suckerbäckersche<br />

Sammelprozess von 1606:<br />

Sie war schon seit Jahren als Zauberin verschrien.<br />

Mit dem Pfarrer, der sie 1605 beschuldigte, schlug<br />

sie sich. Sie gesteht, dass sie auf dem Friedhof von<br />

St. Nikolai mit 20 Frauen, die sie alle namentlich<br />

nennt (siehe unten), einen Hexentanz abhielt.<br />

Daraufhin wurde an sieben Frauen die<br />

Wasserprobe vollzogen. Da sie alle auf dem<br />

Wasser schwammen, waren sie schuldig und<br />

durften gefoltert werden. Die Bocksacksche und<br />

die Suckerbäckersche wurden lebendig verbrannt.<br />

Das Schicksal der anderen Frauen ist unbekannt.<br />

Becke Louwen (Lowe)<br />

Anna (Anneke) Louwen<br />

Ilse (Ilsabe) Louwen<br />

Die Hermelingsche<br />

Anneke Danker<br />

Wobbeke Twietemeyer<br />

aus Stedebergen<br />

Beke Schachte<br />

Beke Freitag<br />

Die Wittsche<br />

Die Grapengiessersche<br />

Die Albereitz<br />

Johann Lübbers Frau<br />

K. Campens Frau<br />

Obwohl das Gutachten der Universität Helmstedt<br />

die Freilassung der vier Frauen empfahl, wurden sie<br />

wahrscheinlich lebendig verbrannt.<br />

Beide Frauen wurden im Keller des städtischen<br />

Kornhauses in der Stifthofstraße inhaftiert und<br />

gefoltert. Sie gestanden, mit dem Teufel auf der<br />

Blumenwiese (Blumenwisch) an der Aller getanzt<br />

und gebuhlt zu haben. Mit einer Salbe, die sie von<br />

der Bodesackschen erhalten hatten, hatten sie das<br />

Vieh krank gemacht und getötet. Beide starben an<br />

den Folgen der Folter im Gefängnis. Die<br />

Leichname wurden verbrannt.<br />

Die Bocksacksche besagte insgesamt 20 Frauen<br />

(Suckerbäckersche, Wobbeke Twietemeyer; siehe<br />

oben) und die 18 Frauen, die hier genannt werden,<br />

flüchteten, die Schicksale sind unbekannt.<br />

Grapengießer = Kesselflicker; sie wohnte in der<br />

Oberen Straße<br />

Sie war bereits verstorben<br />

Sie soll die Vortänzerin auf dem Hexentanz von St.<br />

Nikolai gewesen sein.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 90<br />

Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />

1606 Dierich Kannengiessers<br />

Frau<br />

Anna Cannengiesser<br />

Die Flickentonnersche<br />

Die Stratemannsche<br />

Anne Snieder<br />

Die Bredalsche<br />

Catrina Flenendorff<br />

Die Gossmansche<br />

Die olde Müllersche<br />

Hinrich Holstens Frau<br />

Ilsche Bauer<br />

Die Simpousche<br />

Plonnie Piltzer<br />

Fortsetzung Sammelprozess von 1606:<br />

Sie wohnte im Süderende<br />

Sie wurde auch als die „olde“ bezeich<strong>net</strong><br />

Sie wohnte in der Brückstraße<br />

Sie wohnte in der Brückstraße<br />

Sie wurde „gütlich“ (ohne Folter) befragt. Sie<br />

gestand, sich im Haus der Bodesackschen mit<br />

anderen Frauen getroffen zu haben.<br />

Sie wurde von Ilsche Bauer besagt. Schicksal<br />

unbekannt. Identisch mit Anna Simpar (1647<br />

angeklagt)?<br />

Von Ilsche Bauer besagt. Schicksal unbekannt.<br />

1609 Name unbekannt Lebendig verbrannt<br />

1617<br />

bis<br />

1618<br />

Margarethe Sievers (15<br />

Jahre) aus dem<br />

Süderende<br />

Sammelprozess:<br />

Die Tochter eines „Steinhauers“ gebärdete sich,<br />

„als ob der Teufel in ihr stecke“. Sie war vermutlich<br />

nervenkrank und epileptisch veranlagt. Die Eltern<br />

denunzierten sie wegen Teufelspakt. Sie wurde zum<br />

Tode mit dem Schwerte begnadigt, da sie noch<br />

jung war und niemandem geschadet hatte. Nach<br />

der Enthauptung vor dem Neuen Tor (Galgen)<br />

wurde ihr Körper verbrannt. Zuvor hatte sie aber<br />

folgende vier „vornehme Personen“ besagt:<br />

Mette Ottenberg<br />

Hibbel Brenner (Bremer)<br />

Adelheit Ohnemann<br />

Margarethe von Ahlden<br />

Margarethe<br />

Schwerdtfeger<br />

Alle vier Frauen bestanden nicht die Wasserprobe.<br />

Mette Ottenberg und Hibbel Brenner starben<br />

beide unter der Folter („Teufel hat ihnen den Hals<br />

gebrochen“).<br />

Sie starb bereits beim gewaltsamen Entkleiden<br />

durch den Scharfrichter. Er wurde zusätzlich aus<br />

Winsen/Luhe angefordert, weil „wir anjetzo mit<br />

dem hoch-beschwerlichen Hexen-Werk beladen“.<br />

Sie starb im Gefängnis im Neuen Tor.<br />

Alle vier Leichname wurden unter dem Galgen des<br />

Süderendes vor dem Neuen Tor begraben.<br />

„Hat ihrem unehelichen Sohn von 10 Jahren und<br />

einem 7-jährigen Knaben aus Dörverden die<br />

Zauberei gelehrt.“ Sie konnte flüchten. Schicksal<br />

unbekannt.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 91<br />

Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />

1617<br />

bis<br />

1618<br />

Anna Frese<br />

Maria Frese (Tochter)<br />

Fortsetzung Sammelprozesse 1617/18:<br />

Sie war die Witwe des Domdechanten.<br />

Margarethe Sievers beschuldigte beide Frauen, sie<br />

hätten einen goldenen Löffel der Schwester von<br />

Bischof Sigismund weggezaubert. Die Familie Frese<br />

konnte sich durch ihren Einfluss verteidigen und die<br />

beiden Frauen wurden nicht verhaftet. Der<br />

tatsächliche Dieb wurde in Bremen gefasst und<br />

verurteilt. Mit dem Mandat ( Anweisung) von<br />

Bischof Sigismund (1618) muss das Domkapitel den<br />

1621 Gesche Harnacke<br />

geb. Meyer<br />

1647<br />

bis<br />

1649<br />

Anna Garbers (9 Jahre)<br />

aus dem Süderende<br />

Prozess beenden.<br />

Der Hexerei bezichtigt. Sie wurde wieder<br />

freigelassen.<br />

Sie war die Mutter von Dibbeke Wulf, geb.<br />

Harnacke, die 1647 beschuldigt wurde.<br />

Sammelprozess:<br />

Treibende Kraft war der 1.Domprediger und<br />

Superintendent Heinrich Rimphof.<br />

Anna Garbers erzählte Rimphof, ihr sei mit sieben<br />

Jahren durch ihre Großmutter Wobbeke Warneke<br />

die Zauberkunst gelehrt worden. Ihr Schicksal ist<br />

unbekannt. Auf Grund ihres Alters wird sie nicht<br />

inhaftiert worden sein.<br />

Wobbeke Warneke<br />

(Warncke)<br />

Elisabeth Bietenteufel,<br />

Frau des Buchbinders<br />

Anna Simpar<br />

Margarethe Vöge<br />

Sie soll Anna Garbers das Zaubern gelehrt haben.<br />

Sie gestand den Hexentanz auf der „Blumenwisch“<br />

(Blumenwiese vor der Stadtmauer) und dem<br />

Steinweg (Große Straße). Sie besagte, bevor sie<br />

während der zweiten Folter starb, vier Frauen aus<br />

dem Süderende:<br />

Sie gestand, auf dem Hexentanz zwischen<br />

Dauelsen und Halsmühlen, der Blumenwiese und<br />

auf dem Weg nach Borstel gewesen zu sein. Sie<br />

besagte auf der Folter Verdener Ratsfamilien aus<br />

der Norderstadt. Schicksal unbekannt.<br />

Auf dem Richtplatz erklärte sie ihre durch die Folter<br />

erpressten Aussagen als unwahr. Evtl. identisch mit<br />

der „Simpouschen“, die 1606 angeklagt war. Sie<br />

besagte Verdener Ratsfamilien. Lebendig<br />

verbrannt.<br />

Sie flüchtete nach Bremen, wurde aber an das<br />

Domkapitel ausgeliefert und gestand, auf der<br />

Blumenwiese, dem Steinweg, in Borstel und auf<br />

dem Blocksberg getanzt zu haben. Sie denunzierte<br />

Verdener Ratsfamilien. Schicksal unbekannt.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 92<br />

Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />

1647<br />

bis<br />

1649<br />

Catharine Meyer<br />

(Schnitker)<br />

Gesche Rönneke<br />

Ilse Ditmar<br />

Gebbeke Harden<br />

Catharine Schlez<br />

(Schwarter)<br />

Baumgartens Ehefrau<br />

Gesche Nordende<br />

Engel Wehland<br />

geb. Panning<br />

Fortsetzung Sammelprozess 1647-1649:<br />

Sie gab zu, an der Brunnenvergiftung des Verdener<br />

Bürgermeisters Johann Cordes (1640/41) mitgewirkt<br />

zu haben. Vor ihrem Tod im Gefängnis denunzierte<br />

sie noch Verdener Ratsfamilien.<br />

Den beiden Frauen wurde von inhaftierten Frauen<br />

vorgeworfen, auf den Hexentanzplätzen mit dem<br />

Teufel gebuhlt (Geschlechtsverkehr) zu haben. Auf<br />

dem Weg zum Richtplatz stießen sie „leichtfertige“<br />

Flüche aus und verschmähten die an sie<br />

gerichtete Trostreden. Beide Lebendig verbrannt.<br />

Sie bekannte sich auf der Folter als Hexe. Sie starb<br />

im Gefängnis.<br />

Sie verlangte die Wasserprobe, bestand sie aber<br />

nicht und konnte deshalb gefoltert werden. Sie<br />

bekannte sich als Hexe, tanzte mit elf Hexen und<br />

ihrem Buhle (Teufel) „Franz Morian“ auf dem<br />

Steinweg. Sie starb im Gefängnis.<br />

Ihr Buhle hieß „Hans Dupe“. Schicksal unbekannt.<br />

Ihrer Urgicht, dem Geständnis auf der Folter, ist zu<br />

entnehmen: Verleugnung der Dreifaltigkeit,<br />

Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, Anbetung des<br />

Teufels durch das Hexen-Vaterunser, Missbrauch<br />

des hl. Nachtmahls zur Beschädigung des Viehs. Ihr<br />

Todesurteil wurde von der Universität Rinteln<br />

ausgesprochen. Das Verfahren führte der<br />

Magistrat der Norderstadt. Auf dem Richtplatz<br />

sprach sie den Wunsch aus, es möge den Reichen<br />

dasselbe widerfahren, was ihr widerführe.<br />

Lebendig verbrannt.<br />

Witwe des ehemaligen Bürgermeisters Woldeke<br />

Wehland (1626-1628). Sie war die Schwester des<br />

Ratsherrn Franz Panning und die Mutter von<br />

Catharine Wolpmann. Die Familie Wehland<br />

gehörte der Zunft der Gewandschneider<br />

(Tuchhändler) und Kramer an (Große Straße 65),<br />

hatte aber auch einen Bauernhof (Hofname<br />

„Reisens“) in Borstel. Unter den Zünften galten die<br />

Tuchhändler als die vornehmste Zunft. Und da sie<br />

auch in starkem Maße Ackerbau und Viehzucht<br />

betrieben, galten sie alle als „vornehme und<br />

bemittelte Leute“. Da in der Norderstadt ein<br />

adliges Patriziat fehlte, lag die Führung der<br />

Gemeinde daher in ihren Händen. Viele<br />

Bürgermeister und Ratsherren sind aus ihren Reihen<br />

hervorgegangen. Engel Wehland stand unter der<br />

Jurisdiktion des Domkapitels (Süderstadt), konnte<br />

aber flüchten.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 93<br />

Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />

1647<br />

bis<br />

1649<br />

Catharina Wolpmann<br />

geb. Wehland<br />

44 Jahre alt, 6 Kinder<br />

Franz Panning<br />

55 Jahre, 9 Kinder,<br />

Witwer<br />

Fortsetzung Sammelprozess 1647-1649:<br />

Frau des amtierenden Bürgermeisters Hermann<br />

Wolpmann (1641-1653) und Tochter von Engel<br />

Wehland. Hermann Wolpmann war Händler<br />

(Gewandschneider, Kramer, Brauer; Große Straße<br />

75) und gehörte somit zur Elite der Norderstadt. Die<br />

Familie hatte auch einen Hof (Hofname<br />

„Pastorenhus“) in Borstel. Catharina wurde auf<br />

Grund der Aussagen von E. Bietenteufel, A. Simpar,<br />

C. Meyer und M. Vöge inhaftiert. Margarethe<br />

Vöge behauptete, sie auf dem Hexentanz<br />

(Steinweg) gesehen zu haben, ihr Buhle (Teufel)<br />

hieße „Rahepahtze Rundvoet“. Nach der Aussage<br />

von Anna Simpar hatte sie eine Spinnerin im<br />

Armenhaus vergiftet und einen Mann lahm<br />

gemacht, der nach einem halben Jahr verstarb.<br />

Gesche Rönneke behauptete, dass Catharina vor<br />

30 Jahren das Zaubern von ihrer Mutter (Engel<br />

Wehland) erlernt hätte. Die Familie setzte alle<br />

Hebel in Bewegung um sie wieder<br />

freizubekommen. Erst als Königin Christina den<br />

Prozess 1649 verbot, kam sie gegen eine Kaution<br />

von 500 Talern nach 20 Monaten Haft wieder frei.<br />

Der Prozess gegen sie wurde vom Magistrat der<br />

Norderstadt geführt.<br />

Er war der Bruder von Engel Wehland und der<br />

Vater von Hille Panning. Ob Catharina Panning,<br />

die 1564 als Hexe verbrannt wurde, eine<br />

Verwandte der Familie war, ist nicht geklärt. Franz<br />

Panning, Sohn des Ratsherrn Heinrich Panning in<br />

Walsrode, war Gewandschneider und Kramer<br />

(Große Straße 71) und gehörte deshalb zu den<br />

Honorationen der Norderstadt. Seit 1630 war er<br />

Ratsherr und drei Jahre lang Kämmerer. Sein<br />

Cousin, Franz Panning aus Düshorn, war auch<br />

Wandschneider und von 1608-1623 Bürgermeister<br />

der Norderstadt. Nach den Aussagen von M. Vöge<br />

und A. Simpar soll er als Hexenmeister mit seiner<br />

Buhlin „Anna Sophie Rundvoet“ nach Borstel und<br />

einmal auf den Blocksberg zum Hexensabbat<br />

geritten sein. Das Giftmischen lernte er vor 30<br />

Jahren von seiner Schwester Engel. Er wurde<br />

zusammen mit seiner Nichte Catharine Wolpmann<br />

inhaftiert und auch wieder mit ihr nach 20<br />

Monaten Haft gegen eine Kaution von 500 Talern<br />

1649 aus dem Gefängnis entlassen. Der Prozess<br />

gegen ihn wurde vom Magistrat der Norderstadt<br />

geführt.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 94<br />

Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />

1647<br />

bis<br />

1649<br />

Hille Panning<br />

Dibbeke Wulf(es)<br />

(Wolf)<br />

geb. Harnacke<br />

1652 Johann Meyer Schicksal unbekannt<br />

1655<br />

bis<br />

1659<br />

Ehepaar<br />

Hermann Wolpmann<br />

Catharina Wolpmann<br />

Fortsetzung Sammelprozess 1647-1649:<br />

Sie war die Tochter des Beschuldigten Franz<br />

Panning. A. Simpar sagte aus, dass ihr Buhle „Hans<br />

Hinrich“ hieß. Sie soll auch der Dibbeke das Hexen<br />

gelehrt haben. Hille Panning stand unter der<br />

Jurisdiktion des Domkapitels (Süderstadt), konnte<br />

aber flüchten.<br />

Sie war die Ehefrau des Ratsherrn,<br />

Wandschneiders, Kramers und Brauers Johann Wulf<br />

(Große Straße 47). Ihre Mutter Gesche (geb.<br />

Meyer) Harnacke wurden bereits 1621 der Hexerei<br />

verdächtigt aber wieder freigelassen. M. Vöge<br />

beschuldigte sie, auf dem Blocksberg beim Tanze<br />

gewesen zu sein und A. Simpar sagte aus, dass sie<br />

ihre beiden Säuglinge getötet hätte, indem sie<br />

„ihnen etwas vor dem Mund gestrichen“. Der<br />

Prozess gegen sie wurde vom Magistrat der<br />

Norderstadt geführt. Sie konnte noch rechtzeitig<br />

flüchten. Nach dem Verbot des Prozesses 1649<br />

durch die schwedische Königin Christina holte ihr<br />

Ehemann sie wieder zurück nach Verden. Doch<br />

der Magistrat ließ sie im Januar 1649 verhaften und<br />

verhören. Erst nach Monaten konnte Dibbeke Wulf<br />

zu ihrer Familie zurückkehren.<br />

Der Pastor von St. Andreas, Erich Warner Oporinus,<br />

führte einen Hexenprozess gegen das Ehepaar<br />

Wolpmann, obwohl durch Königin Christina 1649<br />

die Hexereiprozesse in den Herzogtümern Bremen-<br />

Verden verboten wurden. Catharina war bereits<br />

von 1647-1649 als Hexe angeklagt gewesen.<br />

Hermann Wolpmann war von 1641-1653<br />

Bürgermeister der Norderstadt. Über die Vorwürfe<br />

ist nichts bekannt, sicher ist, dass der Prozess für<br />

Erich Warner Oporinus verloren ging.<br />

1658 Name nicht bekannt Die Frau wurde inhaftiert und an ein Halseisen<br />

geschlossen, weil sie eine Wahrsagerin in Walsrode<br />

aufgesucht hatte. Schicksal nicht bekannt.<br />

1683 Ilse Einstmann,<br />

Witwe, lebte im<br />

Armenhaus<br />

Sie wurde vom Verdener Töpfermeister Paul Kröger<br />

beschuldigt, seinen bereits kranken Sohn totgehext<br />

zu haben. Von ihrer Unschuld überzeugt, verlangte<br />

Ilse Einstmann von der Stadt, dass die Wasserprobe<br />

an ihr vorgenommen würde. Das Gutachten der<br />

Juristen der Universität Jena lehnte dieses Gesuch<br />

aber ab, es kam zu keinem Prozess und Ilse<br />

Einstmann lebte noch 14 Jahre.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 95<br />

Opfer der Hexenprozesse im Stift Verden bzw. den Herzogtümern Bremen-Verden<br />

Eine vollständige Übersicht in: Hoops von Scheeßel, Jürgen/Ringe von Bartelsdorf,<br />

Heinrich (Hg.): mißbraucht & verbrannt. Die Hexenprozesse im Amt Rotenburg,<br />

Bistum Verden, Stuttgart 2009, S. 325-328. Hier wurde der Schwerpunkt auf die<br />

Sammelprozesse von 1664/65 gelegt.<br />

Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />

vor<br />

1558<br />

Zaubersche<br />

Die Frau stammte aus Jeersdorf (Scheeßel).<br />

Schicksal unbekannt.<br />

1596 Ehefrau von Harm<br />

Hopes<br />

Sie wird von Hermann Dohrmann aus Bötersen der<br />

Zauberei angeklagt. Es gibt keinen Beleg, dass sie<br />

verurteilt wurde. Sie war die Urgroßmutter von<br />

1647 6 unbekannte Mägde<br />

aus dem Amt<br />

Rotenburg<br />

1653 Alte Frau aus dem<br />

Kehdinger Land<br />

1664 Marie Brüggemann,<br />

?? Amt Rotenburg<br />

1664 Margarethe Meineken<br />

(Meinken), 17 Jahre,<br />

aus Westeresch bei<br />

Scheeßel, Amt<br />

Rotenburg<br />

Mette Meineken<br />

geb. Hopes (Hoops)<br />

Margarethe Meineken.<br />

Sie wurden vom Pastor Ernst Stahlen denunziert.<br />

Ihre Schicksale sind nicht bekannt.<br />

Sie war von einer inhaftierten Frau der Hexerei<br />

beschuldigt worden und ein Jahr lang wurde sie in<br />

schwere eiserne Fesseln gelegt. Der Ehemann und<br />

der Schwiegersohn stellten mit dem Hinweis auf<br />

das Verbot von Königin Christina (1649) den<br />

Antrag, den Fall an die Justizkanzlei in Stade zu<br />

verweisen. Schicksal unbekannt.<br />

Schicksal unbekannt<br />

Der Prozess war von Margarethes Vater Claus<br />

angestrengt worden. Er ahnte wohl nicht, welchen<br />

Ausgang die Sache nehmen würde, als er gegen<br />

Dorothea Holsten eine Klage einreichte, weil diese<br />

seiner Tochter Hexerei nachgesagt hatte, und er<br />

um Erhebung der Beweise bat.<br />

Mette Meineken war die Mutter von Margarethe<br />

und beide Frauen wurden inhaftiert. Der Mutter<br />

wurde vorgeworfen, sie hätte der Tochter das<br />

Hexen gelehrt. Beide Frauen verlangten die<br />

Wasserprobe, die für sie negativ ausfiel: „Sie fingen<br />

wie eine Gans zu treiben an“. Nachdem sich die<br />

Mutter im Gefängnis erhängt hatte, gestand<br />

Margarethe im Verhör, dass sie eine Hexe sei,<br />

leug<strong>net</strong>e aber Schadenzauber und die Teilnahme<br />

am Hexentanz. Die Akten wurden an die<br />

Universität Helmstedt geschickt, die zur Folter riet.<br />

Unter der Tortur bekannte sie alle ihr zur Last<br />

gelegten Taten. Von der Witwe des schwedischen<br />

Gouverneurs Graf Hans Christoph von Königsmarck<br />

wurde sie „zum Schwert“ begnadigt, d. h. sie<br />

wurde vor dem Verbrennen enthauptet.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 96<br />

Jahr Name Vorwürfe und Schicksal<br />

Margaretha Sonneberg<br />

Cillia Bassen<br />

Cillia Meinken<br />

Anna Fersemanß<br />

Catharina Budden<br />

Grete Heitmann<br />

N.N. (aus Westerholz)<br />

Die sieben Frauen wurden von Margarethe<br />

Meineken der Zauberei bezichtigt, inhaftiert und<br />

gegen Kaution und Verweisung des Amtes<br />

Rotenburg aus der Haft entlassen.<br />

Cathrine Otten aus<br />

Rotenburg<br />

Jochimb Wichers aus<br />

Stemmen<br />

1664 Cillie Bassen aus<br />

Wittkopsbostel<br />

Cillie Meinken aus<br />

Oldenhöfe<br />

1665 Anna Hastede<br />

Anna Ratken<br />

Tipke Hollmann<br />

(Berendts) aus<br />

Bartelsdorf<br />

1668 Margarethe<br />

aus Fintel<br />

Als Anklägerin trat Agnesen Peterßen auf.<br />

Schicksal unbekannt.<br />

Als Ankläger trat Jürgen Wichers auf.<br />

Schicksal unbekannt.<br />

Sie wurde eine Stunde vor Margarethe Meinekens<br />

Hinrichtung durch sie persönlich bei einer<br />

Gegenüberstellung beschuldigt. Sie wurde aber<br />

nicht angeklagt.<br />

Sie wurde von Margarethe Meineken beschuldigt,<br />

dem Gericht vorgeführt und vernommen, aber<br />

nicht angeklagt<br />

Die drei Frauen wurden von Margarethe Meineken<br />

als Hexen besagt. Alle Frauen forderten die<br />

Wasserprobe, die in Rotenburg auf dem<br />

Mühlenteich durchgeführt wurde, die für sie aber<br />

negativ ausfiel. Daraufhin wurden sie inhaftiert.<br />

Sie gestand Schadenzauber, Giftmord und<br />

Teufelsbuhlschaft und wurde am 24.07.1665<br />

lebendig verbrannt. Anna Ratken und Tipke<br />

Hollmann wurden aus der Haft entlassen und des<br />

Amtes Rotenburg verwiesen.<br />

Clauß Röhrß aus Schwalingen bei Tewel<br />

behauptete, „Margarethen von Fintel auf seines<br />

Vaters Hofe unter einem Eichbaum nackend<br />

(damals ein Zeichen, dass sie eine Hexe war)<br />

gesehen“ zu haben. Daraufhin strengte sie,<br />

zusammen mit ihrem Sohn, eine Beleidigungsklage<br />

gegen den Denunzianten an. Das war, wie im Fall<br />

Margarethe Meineken, nicht ungefährlich. Da<br />

Clauß Röhrß den Beweis der Hexerei aber nicht<br />

liefern konnte, endete dieser Prozess nach fast drei<br />

Jahren mit seiner Verurteilung: er wurde vom<br />

Rotenburger „Peinlichen Notgericht“ mit ewiger<br />

Verweisung bestraft. Das bedeutete, dass er nie<br />

wieder an seinen Wohnort (bzw. Gerichtsbezirk)<br />

zurückkehren durfte.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 97<br />

„Schneeballsystem“ der Beschuldigungen im Prozess von 1647-1649<br />

Anna Gabers<br />

(9 Jahre) aus dem Süderende erzählt dem Domprediger Heinrich Rimphof, dass ihre Großmutter Wobbeke<br />

ihr das Zaubern gelehrt hätte. Wobbeke Warneke wird daraufhin inhaftiert und gefoltert.<br />

Wobbeke Warneke<br />

denunziert unter der Folter, bevor sie stirbt, vier Frauen aus dem Süderende:<br />

Elisabeth Bietenteufel Anna Simpar Margarethe Vöge Catharine Meyer<br />

Schicksal unbekannt verbrannt Schicksal unbekannt verstarb im Gefängnis<br />

Die Frauen „besagen“ während der Folter fünf hochgestellte Personen aus der Norderstadt:<br />

Engel Wehland Catharine Wolpmann Franz Panning Hilke Panning Dibbeke Wulf<br />

geb. Panning geb. Wehland Ratsherr, Tochter von geb. Harnacke<br />

Witwe der ehem. Tochter von Engel Bruder von Engel Franz Panning verh. mit dem Ratsherrn<br />

Bürgermeisters, Wehland, verh. mit Wehland, Vater Johann Wulf, ihre Eltern<br />

Schwester von dem amtierenden von Hilke Panning waren früher schon einmal<br />

Franz Panning Bürgermeister Harm verdächtigt worden<br />

(Hermann) Wolpmann<br />

Engel Wehland, Hilke Panning und Dibbeke Wulf konnten flüchten. Catharine Wolpmann und Franz Panning wurden inhaftiert<br />

und 1649 gegen eine Kaution von 1.000 Gulden freigelassen, nachdem die schwedische Königin Christina den Prozess<br />

verboten hatte. Margarethe Vöge konnte zunächst nach Bremen flüchten, wurde aber an das Domkapitel ausgeliefert.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 98<br />

Das „H(exen)-Sonderkommando“ des Heinrich Himmler<br />

Auch in der Nazizeit trieb der Hexenmythos merkwürdige Blüten. Arthur Rosenberg<br />

und Mathilde Ludendorff, Führerin der „neuheidnischen Bewegung“, sahen in der<br />

römisch-katholischen Kirche die Ursache dafür, dass neun Millionen Menschen<br />

germanischen Blutes in der Zeit der Hexenverfolgung ermordet worden seien. Die<br />

Zahl hatte 1784 der Quedlinburger Stadtsyndikus Gottfried Voigt auf falscher<br />

Grundlage errech<strong>net</strong> (obwohl von der Forschung längst widerlegt, wird sie auch<br />

heute noch immer wieder zitiert). Besonders der Reichsführer SS, Heinrich Himmler,<br />

wollte beweisen, dass katholische Kirche und Judentum schuld am Tod von neun<br />

Millionen Hexen gewesen seien. Außerdem hoffte er, Reste altgermanischen<br />

Volksglaubens finden zu können. Er rief das „H-Sonderkommando“ mit dem<br />

Arbeitstitel „Die germanischen Grundlagen des Hexenwahns“ ins Leben. In der<br />

achtjährigen Tätigkeit wurden in der „Hexenkartothek“ 30.000 DIN-A 4 Karteikarten<br />

angelegt. Es sollte auch versucht werden, die einzelnen Bestandteile der jüdischchristlichen<br />

Hexenvorstellung als rassisch bedingt nachzuweisen: Sinnlichkeit,<br />

Bocksdämon usw. – Vorstellungen, die dem nordischen Menschen völlig fremd seien!<br />

Die hier abgebildete Karteikarte bezieht sich auf den Sammelprozess von 1606.<br />

Anneke Danker gestand am 16.09. unter der Folter, widerrief aber drei Tage später,<br />

als sie „gütlich“ (also ohne Folter) befragt wurde. Daraufhin wurde sie am 23.09.<br />

wieder gefoltert und sie gestand. Zwei Tage später, als ihr das Geständnis („Urgicht“)<br />

vorgelesen wurde, widerrief sie es wieder. Beim Verhör am 27.09. verstarb sie<br />

vermutlich an den Folgen der Folter.


Unterrichtsmaterialien zum Thema „Hexenverfolgung im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 99<br />

Statistik<br />

Das Stift Verden zählte nicht zu den<br />

Hauptverfolgungsgebieten in Deutschland, auch<br />

nicht in Norddeutschland. Das Stift Verden hatten im<br />

17. Jahrhundert ungefähr 5.000, Verden ca. 1.000<br />

Einwohner. Aus den erhalten gebliebenen Akten<br />

geht hervor, dass in dem Zeitraum von 1517-1683 im<br />

Stift Verden insgesamt ca. 127 Personen (davon<br />

mind. 112 Frauen) der Zauberei oder Hexerei<br />

angeklagt wurden. 63 Frauen und neun Männer<br />

wurden hingerichtet oder starben im Gefängnis. Von<br />

über 31 Personen ist das Schicksal unbekannt.<br />

Inwieweit die Hexenverfolgung auf dem platten<br />

Land eine Rolle spielte, kann für den Raum Verden<br />

nicht endgültig beantwortet werden. Die<br />

Hexenforschung entwickelte eine Stadt-Land-<br />

Theorie, die besagt, dass die meisten Opfer auf dem<br />

Land zu suchen sind, jedenfalls in Frankreich und<br />

Polen. In Deutschland wurden dagegen die Städte<br />

zu Verfolgungszentren. Dies kann nicht nur für die<br />

Stadt Verden bestätigt werden, sondern auch für<br />

benachbarte Regionen. In der Stadt Osnabrück<br />

wurden 278 Personen, dagegen im Hochstift<br />

Osnabrück „nur“ 53 Personen hingerichtet. In<br />

Minden gab es 138 Opfer, dagegen betrug die Zahl<br />

der Opfer im Stift Minden 91 Personen. Und in Lemgo<br />

mit 4.000 Einwohnern sind ca. 300 Opfer<br />

nachgewiesen, in der zugehörigen Grafschaft Lippe<br />

kam es dagegen zu 221 Prozessen. Aber keine Regel<br />

ohne Ausnahme. In Bremen loderten bereits im<br />

Jahre 1603 die letzten Scheiterhaufen für zwei<br />

Frauen. Dort wurden insgesamt nur 65 Personen der<br />

Hexerei angeklagt. Für Köln sind nur 30 Opfer belegt<br />

und in Frankfurt a. M. kam es zu überhaupt keiner<br />

Hexenverfolgung! Historiker schätzen heute, dass in<br />

Europa insgesamt max. 40.000-50.000 Menschen<br />

hingerichtet wurden, davon mind. 20.000 in Ländern<br />

mit deutscher Zunge, wo die Hexenverfolgungen<br />

ihren Schwerpunkt hatten. Allein dieser „deutsche<br />

Sonderweg“ ist schon beachtenswert. Die letzte<br />

Hinrichtung in Europa fand 1782 in der Schweiz statt.<br />

Für Norddeutschland sind drei Prozesswellen belegt:<br />

Höhepunkte um 1590, 1630 und 1660. Auch die<br />

Sammelprozesse im Stift Verden unterliegen einer<br />

periodischen Wellenbewegung.


Schreiben des Verdener Domkapitels vom 8. Mai 1647 an den Rat der Stadt Bremen, in dem es sich für die<br />

Auslieferung der Margarethe Vöge, die nach Bremen geflüchtet war, bedankt. Quelle: Staatsarchiv Bremen, D.17.a.4

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