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Präsentation Teil 2 - Stadt Reinbek

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RASt 06 Tabelle 4: Übersicht über Breiten- und Längenbedarf für<br />

Mobilitätsbehinderte<br />

Mobilitätsbehinderte Breite Länge<br />

blinde Person mit Langstock 1,20 m -<br />

blinde Person mit Führhund 1,20 m -<br />

blinde Person mit Begleitsperson 1,30 m -<br />

Person mit Stock 0,85 m -<br />

Person mit Armstützen 1,00 m -<br />

Person mit Rollstuhl 1,10 m -<br />

Person mit Kinderwagen 1,00 m 2,00 m<br />

Rollstuhl mit Begleitperson 1,00 m 2,50 m<br />

Aufgrund der Richtlinien ermittelt sich eine minimale lichte Gehwegbreite von :<br />

0,50 m + 0,25 m + 0,85 m = 1,60 m<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong> - Ausbau des Straßenabschnittes Soltaus Koppel von Mühlenredder bis Nr. 26/31

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