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Einzugsermächtigung/Kombimandat für ... - Stadt Reinbek

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Bankeinzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat<br />

(Bitte nicht faxen oder mailen, da die Originalunterschrift vorliegen muss)<br />

-<strong>Kombimandat</strong>-<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong><br />

<strong>Stadt</strong>kasse/Finanzbuchhaltung<br />

Hamburger Str. 5-7<br />

21465 <strong>Reinbek</strong><br />

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 95 001 00000021636<br />

1. Einzugsermächtigung<br />

Ich ermächtige die <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong> widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit<br />

durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.<br />

2. SEPA-Lastschriftmandat<br />

Ich ermächtige die <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong>, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.<br />

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong> auf mein Konto gezogenen<br />

Lastschriften einzulösen.<br />

Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – die<br />

Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut<br />

vereinbarten Bedingungen.<br />

Angaben zum Zahlungspflichtigen<br />

Name, Vorname<br />

Angaben zum Kontoinhaber<br />

(nur ausfüllen, falls abweichend)<br />

Name, Vorname<br />

Straße und Hausnr.<br />

Straße und Hausnr.<br />

PLZ und Ort<br />

PLZ und Ort<br />

Telefonnummer für Rückfragen (Angabe freiwillig)<br />

Telefonnummer für Rückfragen (Angabe freiwillig)<br />

Bankverbindung<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

(Wichtig: Es sind sowohl die alten als auch die neuen Kontodaten anzugeben!)<br />

IBAN (siehe Kontoauszug)<br />

DE<br />

BIC (8 oder 11 Stellen)<br />

Name des Kreditinstitutes<br />

Name des Kreditinstitutes<br />

Mandatsreferenz (wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong> mitgeteilt)<br />

Derzeitiges Kassenzeichen (Finanzadresse oder Steuernummer)<br />

Verwendungszweck (z.B. Grund-, Hunde-, Gewerbesteuer, etc.)<br />

Gewerbesteuer<br />

_____________________________________<br />

Ort, Datum<br />

__________________________________________<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Bitte beachten Sie auch die umseitigen Hinweise


Hinweise der <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung<br />

• der Grundbesitzabgaben<br />

• der Gewerbesteuer<br />

• der Hundesteuer<br />

• und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben<br />

wesentlich erleichtert.<br />

Haben Sie ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse, sollten Sie nicht zögern, sich des<br />

Lastschriftverfahrens zu bedienen.<br />

Ihre Vorteile<br />

• Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert.<br />

• Sie sparen sich die Überweisung der Forderung.<br />

• Sie müssen keine Zahlungstermine überwachen. Ihre Zahlungen erfolgen immer pünktlich.<br />

Kein Risiko<br />

Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung<br />

eine Quittung.<br />

Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift<br />

des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von acht Wochen.<br />

Was müssen Sie tun?<br />

Bitte füllen Sie das umseitige <strong>Kombimandat</strong> aus.<br />

Hierzu einige Anmerkungen:<br />

Seit 2008 wird parallel zum deutschen Lastschriftverfahren schrittweise das SEPA-<br />

Lastschriftverfahren eingeführt. Dieses neue Verfahren ist der Einstieg in den einheitlichen<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA (englisch: Single Euro Payments Area) genannt, in<br />

dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt<br />

werden. Aufgrund einer EU-Verordnung werden ab 01. Februar 2014 die neuen<br />

Bedingungen für alle Teilnehmer am europäischen Zahlungsverkehr verpflichtend.<br />

Die bisherige Einzugsermächtigung wird künftig durch das Mandat ersetzt. Um einen reibungslosen<br />

Übergang vom „alten“ Recht auf das „neue“ Recht zu ermöglichen, enthält die umseitige<br />

Einzugsermächtigung auch schon das neue SEPA-Lastschriftmandat (daher: <strong>Kombimandat</strong>).<br />

Damit wir also Ihre fälligen Zahlungen auch über den 01. Februar 2014 hinaus einziehen<br />

können, möchten wir Sie bitten, uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt das umseitige<br />

<strong>Kombimandat</strong> auszufüllen und unterschrieben zurückzugeben.<br />

Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur noch Mandate mit<br />

Originalunterschrift berücksichtigt werden dürfen.<br />

Aus diesem Grund dürfen die Mandate weder telefonisch noch als FAX oder E-Mail<br />

entgegengenommen werden.<br />

Weiter zu beachten:<br />

• Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.<br />

• Entstehen der Finanzbuchhaltung im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie<br />

zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so<br />

sind die Kosten von Ihnen zu tragen.<br />

Ergibt sich durch eine Umschreibung (durch Kauf/Erbfall etc.) des Grundbesitzes ein neues<br />

Kassenzeichen, welches Ihnen durch einen neuen Bescheid zur Kenntnis gebracht wird, wird<br />

die bestehende Einzugsermächtigung/bzw. das <strong>Kombimandat</strong> nicht übernommen.

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