Einzugsermächtigung/Kombimandat für ... - Stadt Reinbek
Einzugsermächtigung/Kombimandat für ... - Stadt Reinbek
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Bankeinzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat<br />
(Bitte nicht faxen oder mailen, da die Originalunterschrift vorliegen muss)<br />
-<strong>Kombimandat</strong>-<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong><br />
<strong>Stadt</strong>kasse/Finanzbuchhaltung<br />
Hamburger Str. 5-7<br />
21465 <strong>Reinbek</strong><br />
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 95 001 00000021636<br />
1. Einzugsermächtigung<br />
Ich ermächtige die <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong> widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit<br />
durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.<br />
2. SEPA-Lastschriftmandat<br />
Ich ermächtige die <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong>, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.<br />
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong> auf mein Konto gezogenen<br />
Lastschriften einzulösen.<br />
Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – die<br />
Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut<br />
vereinbarten Bedingungen.<br />
Angaben zum Zahlungspflichtigen<br />
Name, Vorname<br />
Angaben zum Kontoinhaber<br />
(nur ausfüllen, falls abweichend)<br />
Name, Vorname<br />
Straße und Hausnr.<br />
Straße und Hausnr.<br />
PLZ und Ort<br />
PLZ und Ort<br />
Telefonnummer für Rückfragen (Angabe freiwillig)<br />
Telefonnummer für Rückfragen (Angabe freiwillig)<br />
Bankverbindung<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
(Wichtig: Es sind sowohl die alten als auch die neuen Kontodaten anzugeben!)<br />
IBAN (siehe Kontoauszug)<br />
DE<br />
BIC (8 oder 11 Stellen)<br />
Name des Kreditinstitutes<br />
Name des Kreditinstitutes<br />
Mandatsreferenz (wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong> mitgeteilt)<br />
Derzeitiges Kassenzeichen (Finanzadresse oder Steuernummer)<br />
Verwendungszweck (z.B. Grund-, Hunde-, Gewerbesteuer, etc.)<br />
Gewerbesteuer<br />
_____________________________________<br />
Ort, Datum<br />
__________________________________________<br />
Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Bitte beachten Sie auch die umseitigen Hinweise
Hinweise der <strong>Stadt</strong> <strong>Reinbek</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung<br />
• der Grundbesitzabgaben<br />
• der Gewerbesteuer<br />
• der Hundesteuer<br />
• und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben<br />
wesentlich erleichtert.<br />
Haben Sie ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse, sollten Sie nicht zögern, sich des<br />
Lastschriftverfahrens zu bedienen.<br />
Ihre Vorteile<br />
• Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert.<br />
• Sie sparen sich die Überweisung der Forderung.<br />
• Sie müssen keine Zahlungstermine überwachen. Ihre Zahlungen erfolgen immer pünktlich.<br />
Kein Risiko<br />
Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung<br />
eine Quittung.<br />
Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift<br />
des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von acht Wochen.<br />
Was müssen Sie tun?<br />
Bitte füllen Sie das umseitige <strong>Kombimandat</strong> aus.<br />
Hierzu einige Anmerkungen:<br />
Seit 2008 wird parallel zum deutschen Lastschriftverfahren schrittweise das SEPA-<br />
Lastschriftverfahren eingeführt. Dieses neue Verfahren ist der Einstieg in den einheitlichen<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA (englisch: Single Euro Payments Area) genannt, in<br />
dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt<br />
werden. Aufgrund einer EU-Verordnung werden ab 01. Februar 2014 die neuen<br />
Bedingungen für alle Teilnehmer am europäischen Zahlungsverkehr verpflichtend.<br />
Die bisherige Einzugsermächtigung wird künftig durch das Mandat ersetzt. Um einen reibungslosen<br />
Übergang vom „alten“ Recht auf das „neue“ Recht zu ermöglichen, enthält die umseitige<br />
Einzugsermächtigung auch schon das neue SEPA-Lastschriftmandat (daher: <strong>Kombimandat</strong>).<br />
Damit wir also Ihre fälligen Zahlungen auch über den 01. Februar 2014 hinaus einziehen<br />
können, möchten wir Sie bitten, uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt das umseitige<br />
<strong>Kombimandat</strong> auszufüllen und unterschrieben zurückzugeben.<br />
Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur noch Mandate mit<br />
Originalunterschrift berücksichtigt werden dürfen.<br />
Aus diesem Grund dürfen die Mandate weder telefonisch noch als FAX oder E-Mail<br />
entgegengenommen werden.<br />
Weiter zu beachten:<br />
• Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.<br />
• Entstehen der Finanzbuchhaltung im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie<br />
zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so<br />
sind die Kosten von Ihnen zu tragen.<br />
Ergibt sich durch eine Umschreibung (durch Kauf/Erbfall etc.) des Grundbesitzes ein neues<br />
Kassenzeichen, welches Ihnen durch einen neuen Bescheid zur Kenntnis gebracht wird, wird<br />
die bestehende Einzugsermächtigung/bzw. das <strong>Kombimandat</strong> nicht übernommen.