Jugend - reitstall-schloegelhofer.at
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Wichtige Änderungen<br />
<strong>Jugend</strong>, Junioren und Junge Fahrer lt.<br />
ÖTO 2011<br />
Für die jährliche Ausstellung der Fahrerlizenzen ist nachzuweisen:<br />
4.1 Fahrerlizenz F1:<br />
• Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen Jahre oder<br />
• die positiv abgelegte Lizenzprüfung F1 oder<br />
• der Besitz der Startkarte Fahren, dem Besitz des Österreichischen Fahrabzeichen in Bronze (ÖFAB) und Nachweis von<br />
drei <strong>Jugend</strong>fahrbewerben mit folgenden Bedingungen:<br />
Dressuraufgabe mit maximal 70 Strafpunkten;<br />
Mar<strong>at</strong>hon mit mind. drei Phasen ausgefahren<br />
Hindernisfahren ausgefahren;<br />
In keinen Teilbewerb eliminiert<br />
4.2 Fahrerlizenz F2:<br />
• Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen Jahre oder<br />
• der Besitz der Fahrerlizenz F1 und der Nachweis von drei Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L und zwei der Klasse<br />
M mit folgenden Bedingungen:<br />
Dressuraufgabe mit maximal 70 Strafpunkten;<br />
Mar<strong>at</strong>hon ausgefahren;<br />
Hindernisfahren ausgefahren;<br />
In keinen Teilbewerb eliminiert<br />
o<br />
4.3 Sonderbestimmungen für die Ausstellung der Fahrerlizenz:<br />
Fahrwarte (FENA) sind berechtigt, die Lizenz F1 zu beantragen, ebenso Fahreleven nach positiv abgelegter 1.<br />
Zwischenprüfung.<br />
Fahrgehilfen (FENA), sowie sta<strong>at</strong>lich geprüfte Fahrinstruktoren und Fahrlehrer sind berechtigt, die Lizenz F2 zu beantragen.<br />
5. Eine Höherreihung der Lizenz aufgrund erbrachter Voraussetzungen ist auch während des Turnierjahres auf Antrag<br />
möglich. Diese Höherreihung ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung) und h<strong>at</strong> erst dann Gültigkeit, wenn die Erfassung<br />
durch den BFV auf Antrag des Lizenzinhabers erfolgt ist. Eine Höherreihung während der gesamten Dauer eines Turniers ist<br />
nicht möglich. Die jährliche Höherreihung bei erbrachten Voraussetzungen erfolgt jeweils per 1. 1. und ist kostenfrei.<br />
7. Startkarte Fahren <strong>Jugend</strong> und Junioren –Erforderlich für die Teilnahme an <strong>Jugend</strong>fahrbewerbe gemäß Abschnitt B VII<br />
teilnehmen. Die Startkarte Fahren <strong>Jugend</strong> können nur die Personen erhalten, die im Besitz des Österreichischen<br />
<strong>Jugend</strong>fahrerabzeichens in Bronze (ÖJFAB) sind.<br />
Auf Fahrertreffen können die Prüfungen A und C gemäß §700 ff durchgeführten werden. Die Anforderungen dürfen<br />
maximal der Klasse L entsprechen. Es besteht für Fahrer keine Lizenzpflicht, jedoch müssen die Teilnehmer im Besitz des<br />
Österr. Fahrerabzeichens in Bronze oder im Besitz des Österr. <strong>Jugend</strong>fahrerabzeichen in Bronze bei <strong>Jugend</strong>fahrbewerben<br />
sein. Fahrer mit höherer Lizenz als F1 werden in einer separ<strong>at</strong>en Abteilung gewertet. Im Hindernisfahren sind max. 15<br />
Hindernisse ohne Kombin<strong>at</strong>ionen für lizenzfreie Fahrer/Startkarte Fahren und max. 20 Hindernisse für F1/F2 Fahrer erlaubt.
§ 701<br />
Fahrturniere<br />
Fahrprüfungen für <strong>Jugend</strong> und Junioren<br />
Bei CANJ werden <strong>Jugend</strong>- und<br />
Juniorenfahrprüfungen<br />
ausgeschrieben. CANJ können mit CAN aller<br />
K<strong>at</strong>egorien kombiniert werden.<br />
4. Für Altersgliederung gilt als Stichtag der 31.<br />
Dezember des<br />
laufenden Kalenderjahres. Fahrer werden wie folgt<br />
eingeteilt:<br />
<strong>Jugend</strong><br />
Junioren<br />
Junge Fahrer<br />
Allgemeine Klasse<br />
Fahren<br />
Kinder § 800 <strong>Jugend</strong><br />
*/** */**<br />
*/**<br />
1-2Sp.Pferde<br />
1,2 u.4Sp.Pony 4Sp. Pferde<br />
Alter in Jahren09-11 Jahre 12-14 Jahre 14-18 Jahre 16-21 Jahre ab16 Jahre ab18 Jahre<br />
*Bei Prüfungen ohne Mar<strong>at</strong>hon müssen Fahrer mindestens 14<br />
Jahre alt sein.<br />
** In Prüfungen auf öffentlichen Straßen muss der Fahrer 16<br />
Jahre alt sein, als Stichtag gilt der Geburtstag.
§ 703<br />
Wagen<br />
In Prüfung A und C müssen alle Wagen mit Wagenl<strong>at</strong>ernen<br />
sowie Rücklichtern oder roten Reflektoren hinten<br />
ausgest<strong>at</strong>tet sein.<br />
2. Eisen- und Vollgummireifen (mit gl<strong>at</strong>ter Oberfläche) sind<br />
gest<strong>at</strong>tet. Luftbereifung ist nicht erlaubt, ausgenommen in<br />
Prüfungen der Klassen L, Kombibewerbe für Kaltblut und<br />
Haflinger, Lizenzfrei und <strong>Jugend</strong>- und Juniorenfahrprüfungen.<br />
Bei der Luftbereifung erfolgt ein Abzug in der Präsent<strong>at</strong>ionsnote.<br />
Die Mindestspurbreite (der Hinterräder am Boden gemessen) beträgt<br />
100 cm für <strong>Jugend</strong>- und Juniorenfahrprüfung<br />
Bei unterschiedlicher Spurbreite muss in der Prüfung C die<br />
Startreihenfolge (Startliste) nach Wagenbreite aufsteigend<br />
erfolgen. (für <strong>Jugend</strong> und Juniorenfahrprüfungen auch in B?) kein<br />
Mindestgewicht!?<br />
Muss derselbe Wagen in allen 3 Teilprüfungen bei <strong>Jugend</strong>- und<br />
Juniorenfahrprüfungen verwendet werden? Intern<strong>at</strong>ional nur 1<br />
Wagen!<br />
11. Der Fahrer darf das Gespann erst dann<br />
verlassen, wenn das Pferd bzw. die Pferde von<br />
einem Beifahrer gehalten werden.<br />
Beim An- und Ausspannen muss immer ein<br />
Beifahrer anwesend sein. Pferde dürfen nicht von<br />
der Kutsche aus als Handpferd geführt werden.<br />
12. Bei <strong>Jugend</strong>- und Juniorenfahrprüfung muss der<br />
Beifahrer mind. 18 Jahre alt sein und im Besitz des<br />
ÖFAB.
§ 706<br />
Pferde und Ponys<br />
1. Das Mindestalter<br />
Einspänner in Klasse L fünf Jahre<br />
3. Einspänner Ponys dürfen nicht kleiner als unbeschlagen 120 cm<br />
und beschlagen 121 cm (ausgenommen <strong>Jugend</strong>fahrbewerben)<br />
sein.<br />
§ 708<br />
Verfassungsprüfungen<br />
1. Verfassungsprüfungen sind Bestandteil des Bewerbes.<br />
Bitte üben!!!<br />
4. Für <strong>Jugend</strong> und Juniorenfahrprüfungen können für die<br />
Dressurprüfungen folgende Aufgaben ausgeschrieben werden:<br />
<strong>Jugend</strong>- und<br />
Juniorenfahrprüfung<br />
FJ1a, FJ3a und FEI1<br />
§ 723<br />
Hindernisse auf der Mar<strong>at</strong>honstrecke<br />
Klasse Anzahl der festen Hindernisse Hindernistore Anz.Tore<br />
<strong>Jugend</strong><br />
Junioren Max. 2-3 Max. 12 A-D<br />
kombiniert mit Hindernisfahren
HiNDERNISFAHREN<br />
Prüfung C<br />
§ 731<br />
Allgemeines<br />
6. Die Länge des Parcours muss 500 bis 800 m betragen.<br />
7. Die nachfolgend angegebenen maximalen Geschwindigkeiten<br />
sind für die Berechnung der EZ in Bewerben heranzuziehen:<br />
<strong>Jugend</strong>liche 9-11<br />
<strong>Jugend</strong>liche 12-18<br />
200 m / min<br />
220 m / min<br />
Bei <strong>Jugend</strong>- und Juniorenfahrbewerben sind nur<br />
Trab und Schritt als Gangart erlaubt, nach 4<br />
Galoppsprünge wird jeder weitere Galoppsprung<br />
bestraft. (1. Mal 5 Punkte, 2. Mal 10 Punkte, 3. Vorfall<br />
Ausschluss)<br />
„<br />
FAHRERABZEICHEN,<br />
LIZENZPRÜFUNGEN<br />
§ 739<br />
Erwerb des Österreichischen<br />
Fahrerabzeichens<br />
1. Österreichische Fahrerabzeichen werden in folgenden Klassen<br />
zuerkannt:<br />
Österreichisches Fahrerabzeichen in Bronze (ÖFAB)<br />
Österreichisches <strong>Jugend</strong> Fahrerabzeichen in Bronze (ÖJFAB)
§ 740<br />
Sonderprüfung für ÖFAB, ÖJFAB, ÖFABV<br />
und ÖFAS<br />
4. Die Sonderprüfung zur Erlangung des ÖJFAB besteht aus<br />
folgenden Teilprüfungen, wobei Achenbach oder Ungarischer<br />
Fahrstil gezeigt werden muss:<br />
Prüfungskandid<strong>at</strong>en müssen mindestens 9 Jahre und maximal<br />
18 Jahre alt sein.<br />
Die Prüfungskandid<strong>at</strong>en für das ÖJFAB müssen<br />
mindestens von einem Fahrwart (FENA) vorgestellt<br />
werden, der während der praktischen Prüfung neben<br />
dem Kandid<strong>at</strong>en zu sitzen h<strong>at</strong>.<br />
Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:<br />
a. Gespannkontrolle:<br />
b. Lt. Dresssuraufgabenheft für Gespanne Dressur: Zu fahren<br />
ist die Aufgabe FJ1a lt. Dressuraufgabenheft mit einem Pony<br />
Einspänner.<br />
c. Hindernisfahren: Zu fahren ist ein Hindernisparcours<br />
gemäß ÖTÖ § 731 bis 734 mit mind. 15 Hindernissen,<br />
Spurbreite plus 30 cm, 220 m / min.<br />
d. Theorie: Mündliche Prüfung, Umfang unter besonderem<br />
Augenmerk der Turnierangelegenheiten (siehe „Pferdesport,<br />
FENA-Lehrbuch)<br />
Die Sonderprüfung ÖJFAB gilt als erfolgreich abgelegt, wenn:<br />
Die Teilprüfungen Gespannkontrolle, Dressur und<br />
Theorie mit der Bewertung „bestanden“ beendet<br />
werden;<br />
Die Teilprüfung Hindernisfahren mit max. 15<br />
Strafpunkten beendet wird;<br />
Mit einem Gespann dürfen nicht mehr als drei Kandid<strong>at</strong>en pro<br />
Tag zur Prüfung antreten.<br />
e. Als Regel gilt, dass pro Tag und Richterteam ca. 12<br />
Kandid<strong>at</strong>en für das ÖJFAB geprüft werden können. Alle die
Sicherheit der Teilnehmer und Pferde betreffenden Elemente<br />
sind im Sinne der ÖTO zu behandeln. Entscheidungen trifft<br />
das Richterkollegium.<br />
f. Die gesamte Sonderprüfung ÖJFAB muss in einem Zuge<br />
durchgeführt werden. Sollte eine Teilprüfung neg<strong>at</strong>iv beurteilt<br />
werden, ist die Wiederholung frühestens nach 4 Wochen<br />
jedoch innerhalb von 3 Jahren möglich.
Vorläufige Termine Austrian Kids Cup 2011<br />
28. und 29. Mai 2011 Stadl Paura<br />
22. bis 24. Juli 2011 Roßleithen<br />
29. bis 31.Juli 2011 ÖM Allhartsberg<br />
01. bis 02. Oktober 2011 FINALE Weer in Tirol<br />
Vorläufige Termine NÖ Landesfahrcup <strong>Jugend</strong> und Junioren<br />
2011<br />
20. bis 22. Mai 2011 NÖ LM Guntersdorf<br />
29. bis 31.Juli 2011 Allhartsberg<br />
12. bis 14. August 2011 Guttenbrunn<br />
03. bis 04.September 2011 Ybbsitz Gut Theuretzbach<br />
JWT 2012<br />
Gefördertes Training 26. und 27. Juli 2011 vor ÖM bei Christian<br />
Schlögelhofer.<br />
Kadertraining August- Anfang September 2011 in Stadl Paura.
Kaderbestimmungen<br />
<strong>Jugend</strong>, Junioren und Junge Fahrer<br />
2011-2012<br />
In den Kader <strong>Jugend</strong> (12-14 Jahre) und den Kader Junioren (14 – 18 Jahre) werden die<br />
ersten drei Pl<strong>at</strong>zierten der jeweiligen Meisterschaft, und die jeweils 5 besten Fahrer(innen)<br />
der Zwischenwertung bzw. Endergebnis des Austrian Kids Cup 2011, nominiert.<br />
In den Kader Junge Fahrer (16 – 21 Jahre) werden die ersten drei Pl<strong>at</strong>zierten der<br />
Meisterschaft, und die 5 besten Fahrer(innen) Pony und Pferde berufen. Für die<br />
Nominierung in den Kader Junge Fahrer werden folgende Kriterien ausschlaggebend sein:<br />
Rangierung in Kombinierten Prüfungen der Kl. L<br />
Sieger = Anzahl Starter in der jeweiligen Prüfung + 1<br />
2. Pl<strong>at</strong>z = Anzahl Starter in der jeweiligen Prüfung<br />
3. Pl<strong>at</strong>z = Anzahl Starter in der jeweiligen Prüfung – 1<br />
4. Pl<strong>at</strong>z = Anzahl Starter in der jeweiligen Prüfung – 2<br />
usw.<br />
Faktoren für die Klassen M und S<br />
Bei Bewerben der Kl. M die Punkteanzahl x 1,5<br />
Bei Bewerben der Kl. S die Punkteanzahl x 2<br />
Bekanntgabe der Ergebnisse durch mailen der Ergebnislisten an Daniela Grafenberger<br />
(daniela.grafenberger@gmx.<strong>at</strong>)<br />
Fahrer (innen), die auf Grund ihres Alters in eine neue Altersk<strong>at</strong>egorie fallen, werden die<br />
Ergebnisse angerechnet und zusätzlich in dem jeweiligen neuen Kader geführt.<br />
Änderungen in der Zusammensetzung der Kader können aufgrund neuer Erkenntnisse<br />
durch den <strong>Jugend</strong>sprecher in Zusammenarbeit mit den Bundesfahrreferenten zu jeder Zeit<br />
vorgenommen werden.<br />
Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass die Ponys/Pferde, mit denen die Leistungen<br />
erzielt wurden, für die laufende Saison nicht mehr zur Verfügung stehen und entsprechender<br />
Ers<strong>at</strong>z nicht geschaffen werden kann oder wenn für einen Fahrer, der dem Kader noch nicht<br />
angehört, aktuelle neue Pl<strong>at</strong>zierungen in kombinierten Prüfungen der jeweiligen Klassen<br />
nachgewiesen werden können.
Österreichische Meisterschaft im Fahren Einspänner <strong>Jugend</strong><br />
1. Organis<strong>at</strong>ion siehe ÖTO § 1300ff<br />
2. Teilnahmeberechtigung am Titelbewerb<br />
2.1 Teilnahmeberechtigt sind:<br />
Fahrer im Alter von 12 bis 14 Jahren, die die österreichische Sta<strong>at</strong>sbürgerschaft sowie<br />
eine für das Austragungsjahr gültige Startkarte Fahren oder Fahrerlizenz besitzen.<br />
Alle Ponys, die im Pferderegister des BFV eingetragen sind.<br />
2.2 Jeder Fahrer ist nur mit einem Gespann teilnahmeberechtigt. Der Beifahrer muss mind. 18<br />
Jahre alt sein und im Besitz des ÖFAB.<br />
3. Titelbewerb<br />
Die Meisterschaft wird als kombinierte Prüfung, bestehend aus drei Einzelprüfungen<br />
ausgetragen:<br />
Prüfung A: Dressur (FEI1)<br />
Prüfung B: Hindernisfahren mit festen Hindernissen § 736<br />
Prüfung C: Hindernisfahren nach Fehlern<br />
Wenn nicht mind. 3 Gespanne am Titelbewerb teilnehmen wird der Titel nicht vergeben.<br />
4. Ermittlung des Österreichischen Meisters<br />
4.1 Als Österreichischer Meister im Einspänner-Fahren <strong>Jugend</strong> gilt der Fahrer, der im<br />
Titelbewerb aus allen drei Teilprüfungen zusammen die kleinste Anzahl von Fehlerpunkten<br />
erreicht h<strong>at</strong> und in keinem Teilbewerb eliminiert worden ist.<br />
4.2 Im Falle einer Punktegleichheit ist das bessere Punkteergebnis aus der Teilprüfung B<br />
maßgeblich; ist auch dieses Ergebnis gleich, dann ist das bessere Ergebnis aus der Teilprüfung<br />
A maßgeblich.<br />
5. Ehrenpreise<br />
5.1 Der Österreichische Sta<strong>at</strong>smeister erhält eine Meisterschaftsschärpe.<br />
5.2 Die drei erst pl<strong>at</strong>zierten Fahrer erhalten Meisterschaftsmedaillen.<br />
5.3 Die Beifahrer erhalten Anerkennungsmedaillen.<br />
5.4 Der BFV stellt diese Ehrenpreise bei.<br />
Österreichische Meisterschaft im Fahren Einspänner Junioren<br />
1. Organis<strong>at</strong>ion siehe ÖTO § 1300ff<br />
2. Teilnahmeberechtigung am Titelbewerb<br />
2.1 Teilnahmeberechtigt sind:<br />
Fahrer im Alter von 14 bis 18 Jahren, die die österreichische Sta<strong>at</strong>sbürgerschaft sowie<br />
eine für das Austragungsjahr gültige Startkarte Fahren oder Fahrerlizenz besitzen.<br />
Alle Pony, die im Pferderegister des BFV eingetragen sind.<br />
2.2 Jeder Fahrer ist nur mit einem Gespann teilnahmeberechtigt und kann nicht als Beifahrer bei<br />
einem weiteren Gespann mitfahren. Der Beifahrer muss mind. 18 Jahre alt sein und im Besitz<br />
des ÖFAB.<br />
3. Titelbewerb<br />
Die Meisterschaft wird als kombinierte Prüfung, bestehend aus drei Einzelprüfungen<br />
ausgetragen:<br />
Prüfung A: Dressur (FEI1)<br />
Prüfung B: Hindernisfahren mit festen Hindernissen § 736<br />
Prüfung C: Hindernisfahren nach Fehlern<br />
Wenn nicht mind. 3 Gespanne am Titelbewerb teilnehmen wird der Titel nicht vergeben.<br />
4. Ermittlung des Österreichischen Meisters<br />
4.1 Als Österreichischer Meister im Einspänner-Fahren Junioren gilt der Fahrer, der im<br />
Titelbewerb aus allen drei Teilprüfungen zusammen die kleinste Anzahl von Fehlerpunkten<br />
erreicht h<strong>at</strong> und in keinem Teilbewerb eliminiert worden ist.<br />
4.2 Im Falle einer Punktegleichheit ist das bessere Punkteergebnis aus der Teilprüfung B<br />
maßgeblich; ist auch dieses Ergebnis gleich, dann ist das bessere Ergebnis aus der Teilprüfung
A maßgeblich.<br />
5. Ehrenpreise<br />
5.1 Der Österreichische Sta<strong>at</strong>smeister erhält eine Meisterschaftsschärpe.<br />
5.2 Die drei erst pl<strong>at</strong>zierten Fahrer erhalten Meisterschaftsmedaillen.<br />
5.3 Die Beifahrer erhalten Anerkennungsmedaillen.<br />
5.4 Der BFV stellt diese Ehrenpreise bei.<br />
Österreichische Meisterschaft im Fahren Einspänner Junge Fahrer<br />
1. Organis<strong>at</strong>ion siehe ÖTO § 1300ff<br />
2. Teilnahmeberechtigung am Titelbewerb<br />
2.1 Teilnahmeberechtigt sind:<br />
Fahrer im Alter von 16 bis 21 Jahren, die die österreichische Sta<strong>at</strong>sbürgerschaft sowie<br />
eine für das Austragungsjahr gültige Fahrerlizenz besitzen.<br />
Alle Pony und Pferde, die im Pferderegister des BFV eingetragen sind.<br />
2.2 Jeder Fahrer ist nur mit einem Gespann teilnahmeberechtigt und kann nicht als Beifahrer bei<br />
einem weiteren Gespann mitfahren.<br />
3. Titelbewerb<br />
Die Meisterschaft wird als kombinierte Prüfung, bestehend aus drei Einzelprüfungen<br />
ausgetragen:<br />
Prüfung A: Dressur (F3)<br />
Prüfung B: Mar<strong>at</strong>hon<br />
Prüfung C: Hindernisfahren nach Fehlern<br />
Wenn nicht mind. 3 Gespanne am Titelbewerb teilnehmen wird der Titel nicht vergeben.<br />
4. Ermittlung des Österreichischen Meisters<br />
4.1 Als Österreichischer Meister im Einspänner-Fahren Junge Fahrer gilt der Fahrer, der im<br />
Titelbewerb aus allen drei Teilprüfungen zusammen die kleinste Anzahl von Fehlerpunkten<br />
erreicht h<strong>at</strong> und in keinem Teilbewerb eliminiert worden ist.<br />
4.2 Im Falle einer Punktegleichheit ist das bessere Punkteergebnis aus der Teilprüfung B<br />
maßgeblich; ist auch dieses Ergebnis gleich, dann ist das bessere Ergebnis aus der Teilprüfung<br />
A maßgeblich.<br />
5. Ehrenpreise<br />
5.1 Der Österreichische Sta<strong>at</strong>smeister erhält eine Meisterschaftsschärpe.<br />
5.2 Die drei erst pl<strong>at</strong>zierten Fahrer erhalten Meisterschaftsmedaillen.<br />
5.3 Die Beifahrer erhalten Anerkennungsmedaillen.<br />
5.4 Der BFV stellt diese Ehrenpreise bei.