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Jugend - reitstall-schloegelhofer.at

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Wichtige Änderungen<br />

<strong>Jugend</strong>, Junioren und Junge Fahrer lt.<br />

ÖTO 2011<br />

Für die jährliche Ausstellung der Fahrerlizenzen ist nachzuweisen:<br />

4.1 Fahrerlizenz F1:<br />

• Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen Jahre oder<br />

• die positiv abgelegte Lizenzprüfung F1 oder<br />

• der Besitz der Startkarte Fahren, dem Besitz des Österreichischen Fahrabzeichen in Bronze (ÖFAB) und Nachweis von<br />

drei <strong>Jugend</strong>fahrbewerben mit folgenden Bedingungen:<br />

Dressuraufgabe mit maximal 70 Strafpunkten;<br />

Mar<strong>at</strong>hon mit mind. drei Phasen ausgefahren<br />

Hindernisfahren ausgefahren;<br />

In keinen Teilbewerb eliminiert<br />

4.2 Fahrerlizenz F2:<br />

• Der Besitz dieser Lizenz in einem der vorangegangenen Jahre oder<br />

• der Besitz der Fahrerlizenz F1 und der Nachweis von drei Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L und zwei der Klasse<br />

M mit folgenden Bedingungen:<br />

Dressuraufgabe mit maximal 70 Strafpunkten;<br />

Mar<strong>at</strong>hon ausgefahren;<br />

Hindernisfahren ausgefahren;<br />

In keinen Teilbewerb eliminiert<br />

o<br />

4.3 Sonderbestimmungen für die Ausstellung der Fahrerlizenz:<br />

Fahrwarte (FENA) sind berechtigt, die Lizenz F1 zu beantragen, ebenso Fahreleven nach positiv abgelegter 1.<br />

Zwischenprüfung.<br />

Fahrgehilfen (FENA), sowie sta<strong>at</strong>lich geprüfte Fahrinstruktoren und Fahrlehrer sind berechtigt, die Lizenz F2 zu beantragen.<br />

5. Eine Höherreihung der Lizenz aufgrund erbrachter Voraussetzungen ist auch während des Turnierjahres auf Antrag<br />

möglich. Diese Höherreihung ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung) und h<strong>at</strong> erst dann Gültigkeit, wenn die Erfassung<br />

durch den BFV auf Antrag des Lizenzinhabers erfolgt ist. Eine Höherreihung während der gesamten Dauer eines Turniers ist<br />

nicht möglich. Die jährliche Höherreihung bei erbrachten Voraussetzungen erfolgt jeweils per 1. 1. und ist kostenfrei.<br />

7. Startkarte Fahren <strong>Jugend</strong> und Junioren –Erforderlich für die Teilnahme an <strong>Jugend</strong>fahrbewerbe gemäß Abschnitt B VII<br />

teilnehmen. Die Startkarte Fahren <strong>Jugend</strong> können nur die Personen erhalten, die im Besitz des Österreichischen<br />

<strong>Jugend</strong>fahrerabzeichens in Bronze (ÖJFAB) sind.<br />

Auf Fahrertreffen können die Prüfungen A und C gemäß §700 ff durchgeführten werden. Die Anforderungen dürfen<br />

maximal der Klasse L entsprechen. Es besteht für Fahrer keine Lizenzpflicht, jedoch müssen die Teilnehmer im Besitz des<br />

Österr. Fahrerabzeichens in Bronze oder im Besitz des Österr. <strong>Jugend</strong>fahrerabzeichen in Bronze bei <strong>Jugend</strong>fahrbewerben<br />

sein. Fahrer mit höherer Lizenz als F1 werden in einer separ<strong>at</strong>en Abteilung gewertet. Im Hindernisfahren sind max. 15<br />

Hindernisse ohne Kombin<strong>at</strong>ionen für lizenzfreie Fahrer/Startkarte Fahren und max. 20 Hindernisse für F1/F2 Fahrer erlaubt.


§ 701<br />

Fahrturniere<br />

Fahrprüfungen für <strong>Jugend</strong> und Junioren<br />

Bei CANJ werden <strong>Jugend</strong>- und<br />

Juniorenfahrprüfungen<br />

ausgeschrieben. CANJ können mit CAN aller<br />

K<strong>at</strong>egorien kombiniert werden.<br />

4. Für Altersgliederung gilt als Stichtag der 31.<br />

Dezember des<br />

laufenden Kalenderjahres. Fahrer werden wie folgt<br />

eingeteilt:<br />

<strong>Jugend</strong><br />

Junioren<br />

Junge Fahrer<br />

Allgemeine Klasse<br />

Fahren<br />

Kinder § 800 <strong>Jugend</strong><br />

*/** */**<br />

*/**<br />

1-2Sp.Pferde<br />

1,2 u.4Sp.Pony 4Sp. Pferde<br />

Alter in Jahren09-11 Jahre 12-14 Jahre 14-18 Jahre 16-21 Jahre ab16 Jahre ab18 Jahre<br />

*Bei Prüfungen ohne Mar<strong>at</strong>hon müssen Fahrer mindestens 14<br />

Jahre alt sein.<br />

** In Prüfungen auf öffentlichen Straßen muss der Fahrer 16<br />

Jahre alt sein, als Stichtag gilt der Geburtstag.


§ 703<br />

Wagen<br />

In Prüfung A und C müssen alle Wagen mit Wagenl<strong>at</strong>ernen<br />

sowie Rücklichtern oder roten Reflektoren hinten<br />

ausgest<strong>at</strong>tet sein.<br />

2. Eisen- und Vollgummireifen (mit gl<strong>at</strong>ter Oberfläche) sind<br />

gest<strong>at</strong>tet. Luftbereifung ist nicht erlaubt, ausgenommen in<br />

Prüfungen der Klassen L, Kombibewerbe für Kaltblut und<br />

Haflinger, Lizenzfrei und <strong>Jugend</strong>- und Juniorenfahrprüfungen.<br />

Bei der Luftbereifung erfolgt ein Abzug in der Präsent<strong>at</strong>ionsnote.<br />

Die Mindestspurbreite (der Hinterräder am Boden gemessen) beträgt<br />

100 cm für <strong>Jugend</strong>- und Juniorenfahrprüfung<br />

Bei unterschiedlicher Spurbreite muss in der Prüfung C die<br />

Startreihenfolge (Startliste) nach Wagenbreite aufsteigend<br />

erfolgen. (für <strong>Jugend</strong> und Juniorenfahrprüfungen auch in B?) kein<br />

Mindestgewicht!?<br />

Muss derselbe Wagen in allen 3 Teilprüfungen bei <strong>Jugend</strong>- und<br />

Juniorenfahrprüfungen verwendet werden? Intern<strong>at</strong>ional nur 1<br />

Wagen!<br />

11. Der Fahrer darf das Gespann erst dann<br />

verlassen, wenn das Pferd bzw. die Pferde von<br />

einem Beifahrer gehalten werden.<br />

Beim An- und Ausspannen muss immer ein<br />

Beifahrer anwesend sein. Pferde dürfen nicht von<br />

der Kutsche aus als Handpferd geführt werden.<br />

12. Bei <strong>Jugend</strong>- und Juniorenfahrprüfung muss der<br />

Beifahrer mind. 18 Jahre alt sein und im Besitz des<br />

ÖFAB.


§ 706<br />

Pferde und Ponys<br />

1. Das Mindestalter<br />

Einspänner in Klasse L fünf Jahre<br />

3. Einspänner Ponys dürfen nicht kleiner als unbeschlagen 120 cm<br />

und beschlagen 121 cm (ausgenommen <strong>Jugend</strong>fahrbewerben)<br />

sein.<br />

§ 708<br />

Verfassungsprüfungen<br />

1. Verfassungsprüfungen sind Bestandteil des Bewerbes.<br />

Bitte üben!!!<br />

4. Für <strong>Jugend</strong> und Juniorenfahrprüfungen können für die<br />

Dressurprüfungen folgende Aufgaben ausgeschrieben werden:<br />

<strong>Jugend</strong>- und<br />

Juniorenfahrprüfung<br />

FJ1a, FJ3a und FEI1<br />

§ 723<br />

Hindernisse auf der Mar<strong>at</strong>honstrecke<br />

Klasse Anzahl der festen Hindernisse Hindernistore Anz.Tore<br />

<strong>Jugend</strong><br />

Junioren Max. 2-3 Max. 12 A-D<br />

kombiniert mit Hindernisfahren


HiNDERNISFAHREN<br />

Prüfung C<br />

§ 731<br />

Allgemeines<br />

6. Die Länge des Parcours muss 500 bis 800 m betragen.<br />

7. Die nachfolgend angegebenen maximalen Geschwindigkeiten<br />

sind für die Berechnung der EZ in Bewerben heranzuziehen:<br />

<strong>Jugend</strong>liche 9-11<br />

<strong>Jugend</strong>liche 12-18<br />

200 m / min<br />

220 m / min<br />

Bei <strong>Jugend</strong>- und Juniorenfahrbewerben sind nur<br />

Trab und Schritt als Gangart erlaubt, nach 4<br />

Galoppsprünge wird jeder weitere Galoppsprung<br />

bestraft. (1. Mal 5 Punkte, 2. Mal 10 Punkte, 3. Vorfall<br />

Ausschluss)<br />

„<br />

FAHRERABZEICHEN,<br />

LIZENZPRÜFUNGEN<br />

§ 739<br />

Erwerb des Österreichischen<br />

Fahrerabzeichens<br />

1. Österreichische Fahrerabzeichen werden in folgenden Klassen<br />

zuerkannt:<br />

Österreichisches Fahrerabzeichen in Bronze (ÖFAB)<br />

Österreichisches <strong>Jugend</strong> Fahrerabzeichen in Bronze (ÖJFAB)


§ 740<br />

Sonderprüfung für ÖFAB, ÖJFAB, ÖFABV<br />

und ÖFAS<br />

4. Die Sonderprüfung zur Erlangung des ÖJFAB besteht aus<br />

folgenden Teilprüfungen, wobei Achenbach oder Ungarischer<br />

Fahrstil gezeigt werden muss:<br />

Prüfungskandid<strong>at</strong>en müssen mindestens 9 Jahre und maximal<br />

18 Jahre alt sein.<br />

Die Prüfungskandid<strong>at</strong>en für das ÖJFAB müssen<br />

mindestens von einem Fahrwart (FENA) vorgestellt<br />

werden, der während der praktischen Prüfung neben<br />

dem Kandid<strong>at</strong>en zu sitzen h<strong>at</strong>.<br />

Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:<br />

a. Gespannkontrolle:<br />

b. Lt. Dresssuraufgabenheft für Gespanne Dressur: Zu fahren<br />

ist die Aufgabe FJ1a lt. Dressuraufgabenheft mit einem Pony<br />

Einspänner.<br />

c. Hindernisfahren: Zu fahren ist ein Hindernisparcours<br />

gemäß ÖTÖ § 731 bis 734 mit mind. 15 Hindernissen,<br />

Spurbreite plus 30 cm, 220 m / min.<br />

d. Theorie: Mündliche Prüfung, Umfang unter besonderem<br />

Augenmerk der Turnierangelegenheiten (siehe „Pferdesport,<br />

FENA-Lehrbuch)<br />

Die Sonderprüfung ÖJFAB gilt als erfolgreich abgelegt, wenn:<br />

Die Teilprüfungen Gespannkontrolle, Dressur und<br />

Theorie mit der Bewertung „bestanden“ beendet<br />

werden;<br />

Die Teilprüfung Hindernisfahren mit max. 15<br />

Strafpunkten beendet wird;<br />

Mit einem Gespann dürfen nicht mehr als drei Kandid<strong>at</strong>en pro<br />

Tag zur Prüfung antreten.<br />

e. Als Regel gilt, dass pro Tag und Richterteam ca. 12<br />

Kandid<strong>at</strong>en für das ÖJFAB geprüft werden können. Alle die


Sicherheit der Teilnehmer und Pferde betreffenden Elemente<br />

sind im Sinne der ÖTO zu behandeln. Entscheidungen trifft<br />

das Richterkollegium.<br />

f. Die gesamte Sonderprüfung ÖJFAB muss in einem Zuge<br />

durchgeführt werden. Sollte eine Teilprüfung neg<strong>at</strong>iv beurteilt<br />

werden, ist die Wiederholung frühestens nach 4 Wochen<br />

jedoch innerhalb von 3 Jahren möglich.


Vorläufige Termine Austrian Kids Cup 2011<br />

28. und 29. Mai 2011 Stadl Paura<br />

22. bis 24. Juli 2011 Roßleithen<br />

29. bis 31.Juli 2011 ÖM Allhartsberg<br />

01. bis 02. Oktober 2011 FINALE Weer in Tirol<br />

Vorläufige Termine NÖ Landesfahrcup <strong>Jugend</strong> und Junioren<br />

2011<br />

20. bis 22. Mai 2011 NÖ LM Guntersdorf<br />

29. bis 31.Juli 2011 Allhartsberg<br />

12. bis 14. August 2011 Guttenbrunn<br />

03. bis 04.September 2011 Ybbsitz Gut Theuretzbach<br />

JWT 2012<br />

Gefördertes Training 26. und 27. Juli 2011 vor ÖM bei Christian<br />

Schlögelhofer.<br />

Kadertraining August- Anfang September 2011 in Stadl Paura.


Kaderbestimmungen<br />

<strong>Jugend</strong>, Junioren und Junge Fahrer<br />

2011-2012<br />

In den Kader <strong>Jugend</strong> (12-14 Jahre) und den Kader Junioren (14 – 18 Jahre) werden die<br />

ersten drei Pl<strong>at</strong>zierten der jeweiligen Meisterschaft, und die jeweils 5 besten Fahrer(innen)<br />

der Zwischenwertung bzw. Endergebnis des Austrian Kids Cup 2011, nominiert.<br />

In den Kader Junge Fahrer (16 – 21 Jahre) werden die ersten drei Pl<strong>at</strong>zierten der<br />

Meisterschaft, und die 5 besten Fahrer(innen) Pony und Pferde berufen. Für die<br />

Nominierung in den Kader Junge Fahrer werden folgende Kriterien ausschlaggebend sein:<br />

Rangierung in Kombinierten Prüfungen der Kl. L<br />

Sieger = Anzahl Starter in der jeweiligen Prüfung + 1<br />

2. Pl<strong>at</strong>z = Anzahl Starter in der jeweiligen Prüfung<br />

3. Pl<strong>at</strong>z = Anzahl Starter in der jeweiligen Prüfung – 1<br />

4. Pl<strong>at</strong>z = Anzahl Starter in der jeweiligen Prüfung – 2<br />

usw.<br />

Faktoren für die Klassen M und S<br />

Bei Bewerben der Kl. M die Punkteanzahl x 1,5<br />

Bei Bewerben der Kl. S die Punkteanzahl x 2<br />

Bekanntgabe der Ergebnisse durch mailen der Ergebnislisten an Daniela Grafenberger<br />

(daniela.grafenberger@gmx.<strong>at</strong>)<br />

Fahrer (innen), die auf Grund ihres Alters in eine neue Altersk<strong>at</strong>egorie fallen, werden die<br />

Ergebnisse angerechnet und zusätzlich in dem jeweiligen neuen Kader geführt.<br />

Änderungen in der Zusammensetzung der Kader können aufgrund neuer Erkenntnisse<br />

durch den <strong>Jugend</strong>sprecher in Zusammenarbeit mit den Bundesfahrreferenten zu jeder Zeit<br />

vorgenommen werden.<br />

Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass die Ponys/Pferde, mit denen die Leistungen<br />

erzielt wurden, für die laufende Saison nicht mehr zur Verfügung stehen und entsprechender<br />

Ers<strong>at</strong>z nicht geschaffen werden kann oder wenn für einen Fahrer, der dem Kader noch nicht<br />

angehört, aktuelle neue Pl<strong>at</strong>zierungen in kombinierten Prüfungen der jeweiligen Klassen<br />

nachgewiesen werden können.


Österreichische Meisterschaft im Fahren Einspänner <strong>Jugend</strong><br />

1. Organis<strong>at</strong>ion siehe ÖTO § 1300ff<br />

2. Teilnahmeberechtigung am Titelbewerb<br />

2.1 Teilnahmeberechtigt sind:<br />

Fahrer im Alter von 12 bis 14 Jahren, die die österreichische Sta<strong>at</strong>sbürgerschaft sowie<br />

eine für das Austragungsjahr gültige Startkarte Fahren oder Fahrerlizenz besitzen.<br />

Alle Ponys, die im Pferderegister des BFV eingetragen sind.<br />

2.2 Jeder Fahrer ist nur mit einem Gespann teilnahmeberechtigt. Der Beifahrer muss mind. 18<br />

Jahre alt sein und im Besitz des ÖFAB.<br />

3. Titelbewerb<br />

Die Meisterschaft wird als kombinierte Prüfung, bestehend aus drei Einzelprüfungen<br />

ausgetragen:<br />

Prüfung A: Dressur (FEI1)<br />

Prüfung B: Hindernisfahren mit festen Hindernissen § 736<br />

Prüfung C: Hindernisfahren nach Fehlern<br />

Wenn nicht mind. 3 Gespanne am Titelbewerb teilnehmen wird der Titel nicht vergeben.<br />

4. Ermittlung des Österreichischen Meisters<br />

4.1 Als Österreichischer Meister im Einspänner-Fahren <strong>Jugend</strong> gilt der Fahrer, der im<br />

Titelbewerb aus allen drei Teilprüfungen zusammen die kleinste Anzahl von Fehlerpunkten<br />

erreicht h<strong>at</strong> und in keinem Teilbewerb eliminiert worden ist.<br />

4.2 Im Falle einer Punktegleichheit ist das bessere Punkteergebnis aus der Teilprüfung B<br />

maßgeblich; ist auch dieses Ergebnis gleich, dann ist das bessere Ergebnis aus der Teilprüfung<br />

A maßgeblich.<br />

5. Ehrenpreise<br />

5.1 Der Österreichische Sta<strong>at</strong>smeister erhält eine Meisterschaftsschärpe.<br />

5.2 Die drei erst pl<strong>at</strong>zierten Fahrer erhalten Meisterschaftsmedaillen.<br />

5.3 Die Beifahrer erhalten Anerkennungsmedaillen.<br />

5.4 Der BFV stellt diese Ehrenpreise bei.<br />

Österreichische Meisterschaft im Fahren Einspänner Junioren<br />

1. Organis<strong>at</strong>ion siehe ÖTO § 1300ff<br />

2. Teilnahmeberechtigung am Titelbewerb<br />

2.1 Teilnahmeberechtigt sind:<br />

Fahrer im Alter von 14 bis 18 Jahren, die die österreichische Sta<strong>at</strong>sbürgerschaft sowie<br />

eine für das Austragungsjahr gültige Startkarte Fahren oder Fahrerlizenz besitzen.<br />

Alle Pony, die im Pferderegister des BFV eingetragen sind.<br />

2.2 Jeder Fahrer ist nur mit einem Gespann teilnahmeberechtigt und kann nicht als Beifahrer bei<br />

einem weiteren Gespann mitfahren. Der Beifahrer muss mind. 18 Jahre alt sein und im Besitz<br />

des ÖFAB.<br />

3. Titelbewerb<br />

Die Meisterschaft wird als kombinierte Prüfung, bestehend aus drei Einzelprüfungen<br />

ausgetragen:<br />

Prüfung A: Dressur (FEI1)<br />

Prüfung B: Hindernisfahren mit festen Hindernissen § 736<br />

Prüfung C: Hindernisfahren nach Fehlern<br />

Wenn nicht mind. 3 Gespanne am Titelbewerb teilnehmen wird der Titel nicht vergeben.<br />

4. Ermittlung des Österreichischen Meisters<br />

4.1 Als Österreichischer Meister im Einspänner-Fahren Junioren gilt der Fahrer, der im<br />

Titelbewerb aus allen drei Teilprüfungen zusammen die kleinste Anzahl von Fehlerpunkten<br />

erreicht h<strong>at</strong> und in keinem Teilbewerb eliminiert worden ist.<br />

4.2 Im Falle einer Punktegleichheit ist das bessere Punkteergebnis aus der Teilprüfung B<br />

maßgeblich; ist auch dieses Ergebnis gleich, dann ist das bessere Ergebnis aus der Teilprüfung


A maßgeblich.<br />

5. Ehrenpreise<br />

5.1 Der Österreichische Sta<strong>at</strong>smeister erhält eine Meisterschaftsschärpe.<br />

5.2 Die drei erst pl<strong>at</strong>zierten Fahrer erhalten Meisterschaftsmedaillen.<br />

5.3 Die Beifahrer erhalten Anerkennungsmedaillen.<br />

5.4 Der BFV stellt diese Ehrenpreise bei.<br />

Österreichische Meisterschaft im Fahren Einspänner Junge Fahrer<br />

1. Organis<strong>at</strong>ion siehe ÖTO § 1300ff<br />

2. Teilnahmeberechtigung am Titelbewerb<br />

2.1 Teilnahmeberechtigt sind:<br />

Fahrer im Alter von 16 bis 21 Jahren, die die österreichische Sta<strong>at</strong>sbürgerschaft sowie<br />

eine für das Austragungsjahr gültige Fahrerlizenz besitzen.<br />

Alle Pony und Pferde, die im Pferderegister des BFV eingetragen sind.<br />

2.2 Jeder Fahrer ist nur mit einem Gespann teilnahmeberechtigt und kann nicht als Beifahrer bei<br />

einem weiteren Gespann mitfahren.<br />

3. Titelbewerb<br />

Die Meisterschaft wird als kombinierte Prüfung, bestehend aus drei Einzelprüfungen<br />

ausgetragen:<br />

Prüfung A: Dressur (F3)<br />

Prüfung B: Mar<strong>at</strong>hon<br />

Prüfung C: Hindernisfahren nach Fehlern<br />

Wenn nicht mind. 3 Gespanne am Titelbewerb teilnehmen wird der Titel nicht vergeben.<br />

4. Ermittlung des Österreichischen Meisters<br />

4.1 Als Österreichischer Meister im Einspänner-Fahren Junge Fahrer gilt der Fahrer, der im<br />

Titelbewerb aus allen drei Teilprüfungen zusammen die kleinste Anzahl von Fehlerpunkten<br />

erreicht h<strong>at</strong> und in keinem Teilbewerb eliminiert worden ist.<br />

4.2 Im Falle einer Punktegleichheit ist das bessere Punkteergebnis aus der Teilprüfung B<br />

maßgeblich; ist auch dieses Ergebnis gleich, dann ist das bessere Ergebnis aus der Teilprüfung<br />

A maßgeblich.<br />

5. Ehrenpreise<br />

5.1 Der Österreichische Sta<strong>at</strong>smeister erhält eine Meisterschaftsschärpe.<br />

5.2 Die drei erst pl<strong>at</strong>zierten Fahrer erhalten Meisterschaftsmedaillen.<br />

5.3 Die Beifahrer erhalten Anerkennungsmedaillen.<br />

5.4 Der BFV stellt diese Ehrenpreise bei.

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