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Hundesteuer Anmeldung - Gemeinde Remshalden

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Nachfolgende Steuerbefreiungen bzw. –ermäßigungen gemäß § 6 unserer<br />

<strong>Hundesteuer</strong>satzung sind erfüllt:<br />

(bitte Nachweise unbedingt beifügen!)<br />

Der Hund dient ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst<br />

hilfsbedürftiger Personen. Sonst hilfsbedürftig sind Personen, die einen<br />

Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen.<br />

Der Hund hat die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit<br />

Erfolg abgelegt und steht für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung.<br />

Der Hund hat die Begleithundeprüfung.<br />

Der Hund wird in einem Zwinger gehalten, der im Zuchtbuch eingetragen ist.<br />

Steuereinzug<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>kasse ist berechtigt, den Steuerbetrag von meinem Konto abzubuchen.<br />

Name des Bankinstituts<br />

Bankleitzahl<br />

Kontonummer<br />

Bestätigung der Angaben<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

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