09.06.2014 Aufrufe

Bestattungsgebührenordnung - Gemeinde Remshalden

Bestattungsgebührenordnung - Gemeinde Remshalden

Bestattungsgebührenordnung - Gemeinde Remshalden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) 7/6<br />

Anlage zur Friedhofsatzung<br />

Bestattungsgebührenordnung<br />

Aufgrund von §§ 4 und 11 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GemO) für Baden-<br />

Württemberg und der §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-<br />

Württemberg (KAG) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 26.11.2012 die Neufassung der<br />

Bestattungsgebührenordnung beschlossen. Die Gebührenordnung tritt am<br />

01.01.2013 in Kraft.<br />

1. Verwaltungsgebühren<br />

1.1 für die Genehmigung zur Aufstellung und<br />

Veränderung eines Grabmals<br />

1.2 für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern<br />

1.21 für einen Einzelfall<br />

1.22 für eine befristete Zulassung<br />

1.3 für die Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege<br />

oder Bestattungen<br />

1.31 für den Einzelfall<br />

1.32 für die befristete Zulassung<br />

1.4 für die Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und<br />

Gebeinen<br />

20,00 €<br />

20,00 €<br />

150,00 €<br />

20,00 €<br />

150,00 €<br />

50,00 €<br />

2. Benutzungsgebühren<br />

2.1 Totengräbergebühren<br />

2.11 für ein Kindergrab und Totgeburten 384,00 €<br />

2.12 für ein Reihengrab 565,00 €<br />

2.13 für ein Wahlgrab (doppeltief) 641,00 €<br />

2.14 für ein Wahlgrab (doppelbreit) 565,00 €<br />

2.15 für ein Urnenreihengrab 246,00 €<br />

2.16 für ein Urnenwahlgrab 246,00 €<br />

2.17 für ein anonymes Urnengrab 246,00 €<br />

2.18 für eine Beisetzung im Kolumbarium<br />

194,00 €<br />

Urnenwahlnische oder Urnenreihennische)<br />

Zuschlag zu 2.11 bis 2.18 bei Bestattungen an Samstagen 40 %<br />

Zuschlag zu 2.11 bis 2.18 bei Bestattungen an Sonn- und<br />

80 %<br />

Feiertagen<br />

Ortsrecht <strong>Remshalden</strong> (Neufassung 01/2013)<br />

- 1 –


Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) 7/6<br />

2.2 Leichenträgergebühren<br />

2.21 je Träger 42,00 €<br />

Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen 40 %<br />

Zuschlag bei Bestattungen an Sonn- und Feiertagen 80 %<br />

2.3 Reihengräbergebühren<br />

2.31 Kindergrab 733,00 €<br />

2.32 Erwachsenengrab 1.748,00 €<br />

2.33 Urnengrab 1.266,00 €<br />

2.34 anonymes Urnengrab 900,00 €<br />

2.35 Kolumbarium, Urnenreihengrab 1.053,00 €<br />

2.4 Für Verleihung von besonderen<br />

Grabnutzungsrechten (Wahlgräber)<br />

2.41 für ein Wahlgrab als Einzelfläche (doppeltief) 2.958,00 €<br />

2.42 für ein Wahlgrab als Doppelgrab (doppelbreit/doppeltief) 4.835,00 €<br />

2.43 für ein Wahlgrab in Buoch, das als Doppelgrab nur<br />

2.958,00 €<br />

einfachtief belegt werden kann<br />

2.44 für ein Urnengrab je Einzelgrabfläche 1.933,00 €<br />

2.46 Kolumbarium, Urnenwahlgrab 1.481,00 €<br />

2.5 Für die Verlängerung des Nutzungsrechts<br />

- für die Dauer einer Nutzungsperiode, wie bei 2.41 bis 2.46<br />

- für eine davon abweichende Verlängerungsdauer anteilig<br />

nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur<br />

Verlängerungsdauer (angefangene Jahre werden voll<br />

gerechnet):<br />

2.51 für ein Wahlgrab als Einzelfläche (doppeltief) 169,00 €<br />

2.52 für ein Wahlgrab als Doppelgrab (doppelbreit/doppeltief) 276,00 €<br />

2.53 für ein Wahlgrab in Buoch, das als Doppelgrab nur einfach<br />

169,00 €<br />

belegt werden kann<br />

2.54 für ein Urnengrab je Einzelgrabfläche 110,00 €<br />

2.55 für ein Kinderreihengrab 104,00 €<br />

2.56 Kolumbarium, Urnenwahlgrab 84,00 €<br />

Ortsrecht <strong>Remshalden</strong> (Neufassung 01/2013)<br />

- 2 –


Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) 7/6<br />

2.6 Für sonstige Leistungen<br />

2.61 Benutzung der Leichenzelle je angefangenen Tag 71,00 €<br />

2.62 Benutzung der Aussegnungshalle 408,00 €<br />

2.63 für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von<br />

Leichengebeinen oder Urnen je Std. 28,00 €<br />

2.64 Erstbeschriftung der Verschlussplatte für das Kolumbarium<br />

374,00 €<br />

(Urnenwahlnische oder Urnenreihennische)<br />

2.65 Grabräumung inkl. Entsorgung des Grabsteins samt Sockel 199,00 €<br />

2.7 Für Bestattung Auswärtiger<br />

Zuschlag zu den Gebühren Ziffer 2.3 und 2.4 50 %<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2013 in Kraft<br />

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Bestattungsgebührensatzung vom 30.06.2003<br />

(jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft.<br />

Hinweis nach § Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO<br />

erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />

nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines<br />

Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend<br />

gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu<br />

bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Ortsrecht <strong>Remshalden</strong> (Neufassung 01/2013)<br />

- 3 –

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!