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RID-INSEKTENPULVER

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Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) Nr. 1907/2006<br />

<strong>RID</strong>-Pulver Seite 1 von 5<br />

Kennummer i011 Version 3.1<br />

Überarbeitet am 01.06.2012<br />

1. Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung und Firmenbezeichnung<br />

Produktbezeichnung<br />

<strong>RID</strong>-<strong>INSEKTENPULVER</strong><br />

Verwendung<br />

Hersteller/Lieferant<br />

Nationaler Kontakt<br />

Notfall-Telefonnummer<br />

Ein feines, weiß- bis cremefarbenes Pulver ohne wahrnehmbaren Geruch. Für den<br />

professionellen Einsatz als Insektizidpulver zur Bekämpfung einer Vielzahl von<br />

Schadinsekten in der öffentlichen Hygiene und im industriellen Umfeld in trockenen<br />

Bereichen, insbesondere zum Einsatz in Hohlräumen.<br />

Hergestellt durch Rentokil Initial Supplies, Liverpool, L33 7SR, GB<br />

Rentokil Initial GmbH,<br />

40470 Düsseldorf, Vogelsanger Weg 80<br />

Tel.: (0211) 965 86 - 0, FAX (0211) 965 86 790<br />

Auskunft über (040) 85 17 59 – 0<br />

Poison Center / Giftnotruf Berlin – phone-No. / Telefon: 030 – 19240 (24 Stunden)<br />

2. Mögliche Gefahren<br />

Einstufung gemäß Vorschrift (EG) Nr. 1272/2008 Keine Angaben<br />

Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG<br />

Nicht eingestuft/Nicht klassifiziert<br />

(siehe auch Abschnitt 15)<br />

Gefahrenbezeichnung / Elemente des Labels:<br />

R-Satz (Sätze) – voller Wortlaut siehe Abschnitt 16 Keine R-Sätze erforderlich<br />

S-Satz (Sätze) – voller Wortlaut siehe Abschnitt 16 S35, S45<br />

Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:<br />

Unter normalen Bedingungen und bei sachgemäßer Verwendung sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten.<br />

Längerer Hautkontakt mit dem Pulver führt zu einer Austrocknung der Haut und der Schleimhäute. Bei einem<br />

Kontakt mit den Augen kann es zu einer leichten Reizung kommen.<br />

Durch Inhalation des fachgerecht ausgebrachten Pulvers können leichte Atembeschwerden auftreten. Bereits<br />

existierende gesundheitliche Beeinträchtigungen können hierbei verstärkt werden.<br />

3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen<br />

45<br />

%<br />

[m/m]<br />

Name / Name gem. IUPAC/ CAS-Nr.<br />

Amorphes Siliziumdioxid<br />

EINECS: 231-545-4<br />

CAS-Nr.: 112926-00-8<br />

Einstufung Bestandteil/Inhaltsstoff<br />

gem. EG 1999/45 gem. EG Nr. 1272/2008<br />

Nicht eingestuft<br />

Nicht vorhanden<br />

REACH-Registrierungsnummer:<br />

01-2119379499-16-0046<br />

Kieselgel / Siliciumdioxid kolloidal<br />

CAS-Nummern<br />

• 112926-00-8<br />

• 7631-86-9<br />

• 63231-67-4 (Silica gel)


4. Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Nach<br />

Inhalation<br />

(beim Einatmen):<br />

Nach<br />

Augenkontakt:<br />

Nach<br />

Hautkontakt:<br />

Nach<br />

Verschlucken:<br />

Hinweise<br />

für den Arzt:<br />

Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) Nr. 1907/2006<br />

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Kennummer i011 Version 3.1<br />

Überarbeitet am 01.06.2012<br />

Patient an die frische Luft bringen, warm und ruhig halten. Falls erforderlich unterstützende<br />

Maßnahmen ergreifen und ggf. Arzt hinzuziehen.<br />

Das Auge bei geöffnetem Lidspalt mindestens 15 Minuten unter fließendem, sauberem<br />

Wasser oder mit Augenspülflasche spülen. Gesamte benetzte Oberfläche reinigen<br />

(spülen) und die verunreinigte Flüssigkeit nicht in das betroffene Auge rinnen lassen. Bei<br />

Bedarf Arzt hinzuziehen.<br />

Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und waschen. Benetzte Haut sorgfältig mit<br />

ausreichend fließendem Wasser reinigen. Falls Patient sich unwohl fühlt, Arzt hinzuziehen.<br />

Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage und falls erforderlich,<br />

unterstützende Maßnahmen vornehmen. Bei Bewusstsein des Patienten Mund mit Wasser<br />

ausspülen und ggf. Arzt hinzuziehen.<br />

Symptomatische Behandlung.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei den nationalen Giftnotrufzentralen.<br />

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />

Geeignete Löschmittel :<br />

Ungeeignete Löschmittel:<br />

Besondere Gefahren, die aus<br />

der Zubereitung resultieren<br />

Besondere Schutzausrüstung<br />

bei der Brandbekämpfung<br />

Zusätzliche Hinweise:<br />

Dieses Produkt (anorganisches Pulver) ist nicht brennbar. Ein für die<br />

Umgebung geeignetes Löschmittel wählen.<br />

Keine bekannt.<br />

Keine.<br />

Geeignete persönliche Schutzausrüstung gemäß EN469 tragen.<br />

Nicht bekannt.<br />

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:<br />

Die in Kapitel 8 genannte persönliche Schutzausrüstung verwenden.<br />

Umweltmaßnahmen:<br />

Keine besonderen Maßnahmen notwendig (Produkt besteht aus Siliziumdioxid = Bestandteil von Sand“)<br />

Verfahren zur Reinigung / Aufnahme:<br />

Verschüttetes Produkt sofort aufnehmen und in einen geeigneten Behälter zur Wiederverwendung oder<br />

anschließenden Entsorgung füllen. Reinigungsmaterial ebenfalls in geeignete Behälter geben. Kontaminierter<br />

Bereich kann mit Wasser nachgereinigt werden.<br />

7. Handhabung und Lagerung<br />

Hinweise zum sicheren Umgang:<br />

<strong>RID</strong>-Pulver mit Schutzhandschuhen ausbringen. Präparateetikett bezüglich der Umgangshinweise und<br />

Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen. Mund- und Hautkontakt vermeiden, Pulver nicht einatmen. Während der<br />

Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Nach der Arbeit Hände waschen, bei Bedarf mit Fettcreme einreiben.<br />

Angaben zu den Lagerbedingungen:<br />

Lagerung nur in Originalbehältern an einem kühlen, trockenen Platz außerhalb der Reichweite von Kindern und<br />

Haustieren und nicht in der Nähe von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln.<br />

Spezifische Endanwendungen: Insektizid.


Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) Nr. 1907/2006<br />

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Kennummer i011 Version 3.1<br />

Überarbeitet am 01.06.2012<br />

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung<br />

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz: AGW / MAK – Werte.<br />

AGW für Kieselsäuren, amorphe [EINECS-Nr. 231-545-5 / CAS-Nr. 7631-86-9]:<br />

4 mg/m 3 für die einatembare Fraktion.<br />

Europäische Union:<br />

England/UK gem. Richtlinie EC/98/24 (1 st IOELV Directive): Workplace Exposure Limit<br />

- 6 mg/m 3 (8 Std. Aufenthalt) für den einatembaren Anteil<br />

- 2,4 mg/m 3 (8 Std. Aufenthalt) für den lungengängigen Anteil<br />

Begrenzung und Überwachung der Exposition:<br />

Keine erforderlich.<br />

Persönliche Schutzausrüstung: Weitere Vorsichtsmaßnahmen sind jedoch in Erwägung zu ziehen.<br />

Augen-/Gesichtsschutz: Geeigneter Augenschutz wie z.B. eine Schutzbrille<br />

Handschutz: Laut Anweisung auf dem Etikett ist dies unter normalen Bedingungen und bei<br />

sachgemäßer Verwendung nicht erforderlich. Um einer evt. Austrocknung<br />

vorzubeugen, können aber Schutzhandschuhe erwogen werden.<br />

Haut-/ Körperschutz: Schutzanzug tragen (gemäß BVL-Richtlinie von 2006)<br />

Atemschutz: Staubmaske während der Ausbringung tragen.<br />

Kontrollen der Umweltbelastung: Verwendung ausschließlich gemäß erteilter Arbeitsanweisung. Auf<br />

Grundlage einer ökologischen Gefahreneinschätzung sind keine besonderen Einschränkungen für die<br />

Freisetzung in die Umwelt angezeigt.<br />

9. Physikalische und chemische Eigenschaften<br />

Erscheinungsbild:<br />

Aggregatzustand<br />

Farbe<br />

Geruch<br />

Zusätzliche Hinweise<br />

Flammpunkt:<br />

Entflammbarkeit::<br />

Brennbarkeit:<br />

Selbstentzündung:<br />

Dichte (geklopft):<br />

Explosionsgefahr:<br />

Löslichkeit in Wasser:<br />

Andere Lösemittel:<br />

Siedepunkt:<br />

Schmelzpunkt:<br />

pH-Wert:<br />

Oxidationsverhalten:<br />

Viskosität:<br />

feines Pulver<br />

weiß- bis cremefarbenes<br />

ohne wahrnehmbaren Geruch<br />

gebrauchsfertig, wirkt austrocknend auf der Haut<br />

nicht anwendbar, enthält keine entflammbaren Bestandteile<br />

nicht entflammbar (nicht entzündlich)<br />

nicht brennbar<br />

nicht anwendbar<br />

0,22 g/cm 3 bei 20 O C<br />

enthält keine bekannten explosiven Bestandteile<br />

in Wasser unlöslich<br />

nicht ermittelt<br />

nicht anwendbar<br />

nicht anwendbar<br />

7,65 (1%ige wässrige Lösung)<br />

keine<br />

keine Angaben


10. Stabilität und Reaktivität<br />

Reaktivität<br />

Chemische Stabilität<br />

Risiko gefährlicher<br />

Reaktionen<br />

Zu vermeidende<br />

Bedingungen<br />

Ungeeignete Materialien<br />

Gefährliche<br />

Zersetzungsprodukte<br />

11. Toxikologische Angaben<br />

Akute Toxizität:<br />

Oral<br />

Inhalativ<br />

Dermal<br />

Ätzend/Reizend<br />

Sensibilisierend<br />

Toxizität bei<br />

wiederholter<br />

Dosis<br />

Mutagenität<br />

Karzinogenität<br />

Reproduktions-<br />

Toxizität<br />

Sonstige<br />

Informationen<br />

Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) Nr. 1907/2006<br />

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Kennummer i011 Version 3.1<br />

Überarbeitet am 01.06.2012<br />

Dieses Produkt ist stabil unter normalen Handhabungs- und Einsatzbedingungen.<br />

Dieses Produkt ist stabil unter normalen Handhabungs- und Einsatzbedingungen.<br />

Unter normalen Bedingungen und bei sachgemäßer Verwendung sind keine<br />

Gefährdungen zu erwarten.<br />

Keine bekannt.<br />

Keine bekannt.<br />

Unter normalen Bedingungen und bei sachgemäßer Verwendung sind keine<br />

Gefährdungen zu erwarten.<br />

Eine gesundheitsschädliche Wirkung ist unwahrscheinlich.<br />

Eine gesundheitsschädliche Wirkung ist unwahrscheinlich.<br />

Eine gesundheitsschädliche Wirkung ist unwahrscheinlich.<br />

Verursacht keine Hautreizungen. <strong>RID</strong>-Pulver kann zu einer Austrocknung der Haut<br />

führen.<br />

Kann bei direktem Augenkontakt reizend wirken.<br />

Das Produkt enthält keine bekannten Sensibilisierungsstoffe der Haut und der Atemwege.<br />

Das Produkt enthält keine bekannten Bestandteile, die im Zusammenhang mit der Toxizität<br />

nach mehrfacher Exposition Wirkungen hervorrufen.<br />

Produkt enthält keine bekannten Bestandteile, die eine erbgutschädigenden (mutagene)<br />

oder krebserzeugenden Wirkung besitzen<br />

Produkt enthält keine bekannten Bestandteile, die eine fruchtschädigende oder<br />

fortpflanzungsgefährdende Wirkung besitzen.<br />

Synthetisches, amorphes Siliziumdioxid ist in einigen Ländern ein Lebensmittelzusatzstoff<br />

und ist umfangreich beurteilt durch die Codex Alimentarius Kommission.<br />

12. Umweltbezogene Angaben<br />

Allgemeine<br />

Informationen<br />

Ökotoxizität<br />

Persistenz und<br />

Abbaubarkeit<br />

Bioakkumulatives<br />

Potential<br />

Mobilität<br />

Ergebnisse der<br />

PBT und vPvB<br />

Bewertung<br />

Andere<br />

schädliche<br />

Wirkungen<br />

<strong>RID</strong> (amorphes Siliziumdioxid) enthält keine Substanzen, die als gefährlich für die Umwelt<br />

eingestuft sind. Bei Verwendung ausschließlich gemäß der Arbeitsanweisung ist bei einer<br />

kontrollierten Freisetzung des Produktes keine Umweltbelastung zu erwarten.<br />

Keine Angaben.<br />

<strong>RID</strong>-Pulver ist nicht biologisch abbaubar, sogar überwiegend chemisch und biologisch<br />

inert. Es stellt unter vorhersehbaren Umständen keine Gefahr für die Umwelt dar.<br />

Von einer bioakkumulativen Wirkung des Produktes wird nicht ausgegangen.<br />

Nicht ermittelt.<br />

Erfüllt nicht die Anforderungen für die Bewertung.<br />

Nicht bekannt.


Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) Nr. 1907/2006<br />

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Kennummer i011 Version 3.1<br />

Überarbeitet am 01.06.2012<br />

13. Hinweise zur Entsorgung<br />

Anfallende Mittelreste (Abfallschlüssel 200119) und Verpackungen mit schädlichen Restinhalten (Abfallschlüssel<br />

150110) sind gemäß den abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Anfallende Kleinmengen sind getrennt<br />

zu sammeln und auf direktem Weg der örtlichen Problemstoffsammlung zuzuführen. Restentleertes und<br />

unbrauchbar gemachtes Verpackungsmaterial, das keine schadstoffhaltigen Füllgüter mehr enthielt, kann auf<br />

den bestehenden Entsorgungswegen für Verpackungen entsorgt werden. Restentleerte Verpackungen für<br />

schadstoffhaltige Füllgüter im Sinne der Verpackungs-Verordnung müssen vom Hersteller und Vertreiber<br />

zurückgenommen werden.<br />

14. Angaben zum Transport<br />

Für den Köder gelten keine Beschränkungen für den Transport zu Land, zu Wasser und in der Luft.<br />

UN-Nr.: keine<br />

15. Rechtsvorschriften<br />

Gemäß Gefahrstoffverordnung nicht kennzeichnungspflichtig.<br />

Die besondere Beachtung von R- und S-Sätzen ist nicht erforderlich.<br />

16. Sonstige Angaben<br />

An Auftraggeber / Empfänger ausgegeben am: ................................<br />

Hinweise zu den verwendeten R-Sätzen:<br />

Keine R-Sätze erforderlich<br />

Abkürzungen und Akronyme: In den Sicherheitsdatenblättern werden folgende Standardabkürzungen und Akronyme verwendet.<br />

ADR – Internationaler Gütertransport von Gefahrstoffen auf der Straße<br />

ADR-HIN – ADR-Gefahrnummer<br />

AGW - Arbeitsplatzgrenzwert<br />

Anhang I DNEL oder PNEC – Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung<br />

/ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration<br />

BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitelsicherheit<br />

CAS-Nr. – Chemical Abstract Service Registrierungsnummer<br />

COSHH-Bewertung – Handhabung von gesundheitsgefährlichen Stoffen<br />

ECHA – Europäische Chemikalienagentur<br />

EG-Nr. – Nummer der Europäischen Kommission<br />

EN469 – Europ. Norm für die Beschaffenheit der zur Brandbekämpfung<br />

verwendeten Persönlichen Schutzausrüstung<br />

EN-Normen für PPE – Europ. Normen für Persönliche Schutzausrüstungen<br />

IMGD – Intern. Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen<br />

IUPAC – Internationale Union für reine und angewandte Chemie<br />

LD50 – Mittlere letale Dosis<br />

LC50 – Letale Konzentration<br />

MAK – Maximale Arbeitsplatzkonzentration<br />

REACH – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chem.<br />

Schutzhandschuhe M (=mechanischer Schutz), C (=chemischer Schutz)<br />

Richtlinie 67/548/EWG - Richtlinie für Gefahrstoffe<br />

Richtlinie 76/768/EG /geänderte Fassung) - Kosmetikrichtlinie<br />

Richtlinie 89/686/EWG – Richtlinie zu Persönlichen Schutzausrüstungen<br />

Richtlinie 91/689/EG – Richtlinie zu gefährlichen Abfällen<br />

Richtlinie 98/24/EG (1st IOELV Richtlinie) – Chemikalien Richtlinie<br />

Richtlinie 1907/2006 – REACH<br />

Richtlinie 1999/45/EG – Richtlinie zu gefährlichen Präparaten<br />

Richtlinie 2004/37/EG – Richtlinie zu Karzinogenen und Mutagenen<br />

Verordnung /EG) Nr. 648/2004 – Verordnung über Detergenzien<br />

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung<br />

UK-Datenblatt SDS No. 485 – 10.09.2009 / 485 DE – 01.02.2012<br />

Stellen Sie vor der Verwendung aller Produkte sicher, dass Sie deren Kennzeichnung gelesen und verstanden haben. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt<br />

enthaltenen Informationen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung präzise und zuverlässig. Die Informationen beziehen sich nur auf das bestimmte, in diesem<br />

Sicherheitsdatenblatt bezeichnete Material und ist nicht gültig für das Material, wenn es in Verbindung mit (einem) anderen Material(ien) oder auf eine andere, hier nicht aufgeführte Weise<br />

verwendet wird. Weder Rentokil Initial plc noch dessen Tochtergesellschaften übernehmen irgendwelche Haftung für die Verwendung dieses Produkts, wenn es für einen anderen Zweck<br />

verwendet wurde, der von der Beschreibung in diesem Sicherheitsdatenblatt abweicht. Die Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte bleiben hiervon unberührt. Der Benutzer selbst ist<br />

verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass diese Informationen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind.

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