RID-INSEKTENPULVER
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Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) Nr. 1907/2006<br />
<strong>RID</strong>-Pulver Seite 1 von 5<br />
Kennummer i011 Version 3.1<br />
Überarbeitet am 01.06.2012<br />
1. Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung und Firmenbezeichnung<br />
Produktbezeichnung<br />
<strong>RID</strong>-<strong>INSEKTENPULVER</strong><br />
Verwendung<br />
Hersteller/Lieferant<br />
Nationaler Kontakt<br />
Notfall-Telefonnummer<br />
Ein feines, weiß- bis cremefarbenes Pulver ohne wahrnehmbaren Geruch. Für den<br />
professionellen Einsatz als Insektizidpulver zur Bekämpfung einer Vielzahl von<br />
Schadinsekten in der öffentlichen Hygiene und im industriellen Umfeld in trockenen<br />
Bereichen, insbesondere zum Einsatz in Hohlräumen.<br />
Hergestellt durch Rentokil Initial Supplies, Liverpool, L33 7SR, GB<br />
Rentokil Initial GmbH,<br />
40470 Düsseldorf, Vogelsanger Weg 80<br />
Tel.: (0211) 965 86 - 0, FAX (0211) 965 86 790<br />
Auskunft über (040) 85 17 59 – 0<br />
Poison Center / Giftnotruf Berlin – phone-No. / Telefon: 030 – 19240 (24 Stunden)<br />
2. Mögliche Gefahren<br />
Einstufung gemäß Vorschrift (EG) Nr. 1272/2008 Keine Angaben<br />
Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG<br />
Nicht eingestuft/Nicht klassifiziert<br />
(siehe auch Abschnitt 15)<br />
Gefahrenbezeichnung / Elemente des Labels:<br />
R-Satz (Sätze) – voller Wortlaut siehe Abschnitt 16 Keine R-Sätze erforderlich<br />
S-Satz (Sätze) – voller Wortlaut siehe Abschnitt 16 S35, S45<br />
Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:<br />
Unter normalen Bedingungen und bei sachgemäßer Verwendung sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten.<br />
Längerer Hautkontakt mit dem Pulver führt zu einer Austrocknung der Haut und der Schleimhäute. Bei einem<br />
Kontakt mit den Augen kann es zu einer leichten Reizung kommen.<br />
Durch Inhalation des fachgerecht ausgebrachten Pulvers können leichte Atembeschwerden auftreten. Bereits<br />
existierende gesundheitliche Beeinträchtigungen können hierbei verstärkt werden.<br />
3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen<br />
45<br />
%<br />
[m/m]<br />
Name / Name gem. IUPAC/ CAS-Nr.<br />
Amorphes Siliziumdioxid<br />
EINECS: 231-545-4<br />
CAS-Nr.: 112926-00-8<br />
Einstufung Bestandteil/Inhaltsstoff<br />
gem. EG 1999/45 gem. EG Nr. 1272/2008<br />
Nicht eingestuft<br />
Nicht vorhanden<br />
REACH-Registrierungsnummer:<br />
01-2119379499-16-0046<br />
Kieselgel / Siliciumdioxid kolloidal<br />
CAS-Nummern<br />
• 112926-00-8<br />
• 7631-86-9<br />
• 63231-67-4 (Silica gel)
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
Nach<br />
Inhalation<br />
(beim Einatmen):<br />
Nach<br />
Augenkontakt:<br />
Nach<br />
Hautkontakt:<br />
Nach<br />
Verschlucken:<br />
Hinweise<br />
für den Arzt:<br />
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Kennummer i011 Version 3.1<br />
Überarbeitet am 01.06.2012<br />
Patient an die frische Luft bringen, warm und ruhig halten. Falls erforderlich unterstützende<br />
Maßnahmen ergreifen und ggf. Arzt hinzuziehen.<br />
Das Auge bei geöffnetem Lidspalt mindestens 15 Minuten unter fließendem, sauberem<br />
Wasser oder mit Augenspülflasche spülen. Gesamte benetzte Oberfläche reinigen<br />
(spülen) und die verunreinigte Flüssigkeit nicht in das betroffene Auge rinnen lassen. Bei<br />
Bedarf Arzt hinzuziehen.<br />
Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und waschen. Benetzte Haut sorgfältig mit<br />
ausreichend fließendem Wasser reinigen. Falls Patient sich unwohl fühlt, Arzt hinzuziehen.<br />
Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage und falls erforderlich,<br />
unterstützende Maßnahmen vornehmen. Bei Bewusstsein des Patienten Mund mit Wasser<br />
ausspülen und ggf. Arzt hinzuziehen.<br />
Symptomatische Behandlung.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei den nationalen Giftnotrufzentralen.<br />
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />
Geeignete Löschmittel :<br />
Ungeeignete Löschmittel:<br />
Besondere Gefahren, die aus<br />
der Zubereitung resultieren<br />
Besondere Schutzausrüstung<br />
bei der Brandbekämpfung<br />
Zusätzliche Hinweise:<br />
Dieses Produkt (anorganisches Pulver) ist nicht brennbar. Ein für die<br />
Umgebung geeignetes Löschmittel wählen.<br />
Keine bekannt.<br />
Keine.<br />
Geeignete persönliche Schutzausrüstung gemäß EN469 tragen.<br />
Nicht bekannt.<br />
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:<br />
Die in Kapitel 8 genannte persönliche Schutzausrüstung verwenden.<br />
Umweltmaßnahmen:<br />
Keine besonderen Maßnahmen notwendig (Produkt besteht aus Siliziumdioxid = Bestandteil von Sand“)<br />
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme:<br />
Verschüttetes Produkt sofort aufnehmen und in einen geeigneten Behälter zur Wiederverwendung oder<br />
anschließenden Entsorgung füllen. Reinigungsmaterial ebenfalls in geeignete Behälter geben. Kontaminierter<br />
Bereich kann mit Wasser nachgereinigt werden.<br />
7. Handhabung und Lagerung<br />
Hinweise zum sicheren Umgang:<br />
<strong>RID</strong>-Pulver mit Schutzhandschuhen ausbringen. Präparateetikett bezüglich der Umgangshinweise und<br />
Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen. Mund- und Hautkontakt vermeiden, Pulver nicht einatmen. Während der<br />
Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Nach der Arbeit Hände waschen, bei Bedarf mit Fettcreme einreiben.<br />
Angaben zu den Lagerbedingungen:<br />
Lagerung nur in Originalbehältern an einem kühlen, trockenen Platz außerhalb der Reichweite von Kindern und<br />
Haustieren und nicht in der Nähe von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln.<br />
Spezifische Endanwendungen: Insektizid.
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8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung<br />
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz: AGW / MAK – Werte.<br />
AGW für Kieselsäuren, amorphe [EINECS-Nr. 231-545-5 / CAS-Nr. 7631-86-9]:<br />
4 mg/m 3 für die einatembare Fraktion.<br />
Europäische Union:<br />
England/UK gem. Richtlinie EC/98/24 (1 st IOELV Directive): Workplace Exposure Limit<br />
- 6 mg/m 3 (8 Std. Aufenthalt) für den einatembaren Anteil<br />
- 2,4 mg/m 3 (8 Std. Aufenthalt) für den lungengängigen Anteil<br />
Begrenzung und Überwachung der Exposition:<br />
Keine erforderlich.<br />
Persönliche Schutzausrüstung: Weitere Vorsichtsmaßnahmen sind jedoch in Erwägung zu ziehen.<br />
Augen-/Gesichtsschutz: Geeigneter Augenschutz wie z.B. eine Schutzbrille<br />
Handschutz: Laut Anweisung auf dem Etikett ist dies unter normalen Bedingungen und bei<br />
sachgemäßer Verwendung nicht erforderlich. Um einer evt. Austrocknung<br />
vorzubeugen, können aber Schutzhandschuhe erwogen werden.<br />
Haut-/ Körperschutz: Schutzanzug tragen (gemäß BVL-Richtlinie von 2006)<br />
Atemschutz: Staubmaske während der Ausbringung tragen.<br />
Kontrollen der Umweltbelastung: Verwendung ausschließlich gemäß erteilter Arbeitsanweisung. Auf<br />
Grundlage einer ökologischen Gefahreneinschätzung sind keine besonderen Einschränkungen für die<br />
Freisetzung in die Umwelt angezeigt.<br />
9. Physikalische und chemische Eigenschaften<br />
Erscheinungsbild:<br />
Aggregatzustand<br />
Farbe<br />
Geruch<br />
Zusätzliche Hinweise<br />
Flammpunkt:<br />
Entflammbarkeit::<br />
Brennbarkeit:<br />
Selbstentzündung:<br />
Dichte (geklopft):<br />
Explosionsgefahr:<br />
Löslichkeit in Wasser:<br />
Andere Lösemittel:<br />
Siedepunkt:<br />
Schmelzpunkt:<br />
pH-Wert:<br />
Oxidationsverhalten:<br />
Viskosität:<br />
feines Pulver<br />
weiß- bis cremefarbenes<br />
ohne wahrnehmbaren Geruch<br />
gebrauchsfertig, wirkt austrocknend auf der Haut<br />
nicht anwendbar, enthält keine entflammbaren Bestandteile<br />
nicht entflammbar (nicht entzündlich)<br />
nicht brennbar<br />
nicht anwendbar<br />
0,22 g/cm 3 bei 20 O C<br />
enthält keine bekannten explosiven Bestandteile<br />
in Wasser unlöslich<br />
nicht ermittelt<br />
nicht anwendbar<br />
nicht anwendbar<br />
7,65 (1%ige wässrige Lösung)<br />
keine<br />
keine Angaben
10. Stabilität und Reaktivität<br />
Reaktivität<br />
Chemische Stabilität<br />
Risiko gefährlicher<br />
Reaktionen<br />
Zu vermeidende<br />
Bedingungen<br />
Ungeeignete Materialien<br />
Gefährliche<br />
Zersetzungsprodukte<br />
11. Toxikologische Angaben<br />
Akute Toxizität:<br />
Oral<br />
Inhalativ<br />
Dermal<br />
Ätzend/Reizend<br />
Sensibilisierend<br />
Toxizität bei<br />
wiederholter<br />
Dosis<br />
Mutagenität<br />
Karzinogenität<br />
Reproduktions-<br />
Toxizität<br />
Sonstige<br />
Informationen<br />
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Kennummer i011 Version 3.1<br />
Überarbeitet am 01.06.2012<br />
Dieses Produkt ist stabil unter normalen Handhabungs- und Einsatzbedingungen.<br />
Dieses Produkt ist stabil unter normalen Handhabungs- und Einsatzbedingungen.<br />
Unter normalen Bedingungen und bei sachgemäßer Verwendung sind keine<br />
Gefährdungen zu erwarten.<br />
Keine bekannt.<br />
Keine bekannt.<br />
Unter normalen Bedingungen und bei sachgemäßer Verwendung sind keine<br />
Gefährdungen zu erwarten.<br />
Eine gesundheitsschädliche Wirkung ist unwahrscheinlich.<br />
Eine gesundheitsschädliche Wirkung ist unwahrscheinlich.<br />
Eine gesundheitsschädliche Wirkung ist unwahrscheinlich.<br />
Verursacht keine Hautreizungen. <strong>RID</strong>-Pulver kann zu einer Austrocknung der Haut<br />
führen.<br />
Kann bei direktem Augenkontakt reizend wirken.<br />
Das Produkt enthält keine bekannten Sensibilisierungsstoffe der Haut und der Atemwege.<br />
Das Produkt enthält keine bekannten Bestandteile, die im Zusammenhang mit der Toxizität<br />
nach mehrfacher Exposition Wirkungen hervorrufen.<br />
Produkt enthält keine bekannten Bestandteile, die eine erbgutschädigenden (mutagene)<br />
oder krebserzeugenden Wirkung besitzen<br />
Produkt enthält keine bekannten Bestandteile, die eine fruchtschädigende oder<br />
fortpflanzungsgefährdende Wirkung besitzen.<br />
Synthetisches, amorphes Siliziumdioxid ist in einigen Ländern ein Lebensmittelzusatzstoff<br />
und ist umfangreich beurteilt durch die Codex Alimentarius Kommission.<br />
12. Umweltbezogene Angaben<br />
Allgemeine<br />
Informationen<br />
Ökotoxizität<br />
Persistenz und<br />
Abbaubarkeit<br />
Bioakkumulatives<br />
Potential<br />
Mobilität<br />
Ergebnisse der<br />
PBT und vPvB<br />
Bewertung<br />
Andere<br />
schädliche<br />
Wirkungen<br />
<strong>RID</strong> (amorphes Siliziumdioxid) enthält keine Substanzen, die als gefährlich für die Umwelt<br />
eingestuft sind. Bei Verwendung ausschließlich gemäß der Arbeitsanweisung ist bei einer<br />
kontrollierten Freisetzung des Produktes keine Umweltbelastung zu erwarten.<br />
Keine Angaben.<br />
<strong>RID</strong>-Pulver ist nicht biologisch abbaubar, sogar überwiegend chemisch und biologisch<br />
inert. Es stellt unter vorhersehbaren Umständen keine Gefahr für die Umwelt dar.<br />
Von einer bioakkumulativen Wirkung des Produktes wird nicht ausgegangen.<br />
Nicht ermittelt.<br />
Erfüllt nicht die Anforderungen für die Bewertung.<br />
Nicht bekannt.
Sicherheitsdatenblatt gem. VO (EG) Nr. 1907/2006<br />
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Überarbeitet am 01.06.2012<br />
13. Hinweise zur Entsorgung<br />
Anfallende Mittelreste (Abfallschlüssel 200119) und Verpackungen mit schädlichen Restinhalten (Abfallschlüssel<br />
150110) sind gemäß den abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Anfallende Kleinmengen sind getrennt<br />
zu sammeln und auf direktem Weg der örtlichen Problemstoffsammlung zuzuführen. Restentleertes und<br />
unbrauchbar gemachtes Verpackungsmaterial, das keine schadstoffhaltigen Füllgüter mehr enthielt, kann auf<br />
den bestehenden Entsorgungswegen für Verpackungen entsorgt werden. Restentleerte Verpackungen für<br />
schadstoffhaltige Füllgüter im Sinne der Verpackungs-Verordnung müssen vom Hersteller und Vertreiber<br />
zurückgenommen werden.<br />
14. Angaben zum Transport<br />
Für den Köder gelten keine Beschränkungen für den Transport zu Land, zu Wasser und in der Luft.<br />
UN-Nr.: keine<br />
15. Rechtsvorschriften<br />
Gemäß Gefahrstoffverordnung nicht kennzeichnungspflichtig.<br />
Die besondere Beachtung von R- und S-Sätzen ist nicht erforderlich.<br />
16. Sonstige Angaben<br />
An Auftraggeber / Empfänger ausgegeben am: ................................<br />
Hinweise zu den verwendeten R-Sätzen:<br />
Keine R-Sätze erforderlich<br />
Abkürzungen und Akronyme: In den Sicherheitsdatenblättern werden folgende Standardabkürzungen und Akronyme verwendet.<br />
ADR – Internationaler Gütertransport von Gefahrstoffen auf der Straße<br />
ADR-HIN – ADR-Gefahrnummer<br />
AGW - Arbeitsplatzgrenzwert<br />
Anhang I DNEL oder PNEC – Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung<br />
/ Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration<br />
BVL – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitelsicherheit<br />
CAS-Nr. – Chemical Abstract Service Registrierungsnummer<br />
COSHH-Bewertung – Handhabung von gesundheitsgefährlichen Stoffen<br />
ECHA – Europäische Chemikalienagentur<br />
EG-Nr. – Nummer der Europäischen Kommission<br />
EN469 – Europ. Norm für die Beschaffenheit der zur Brandbekämpfung<br />
verwendeten Persönlichen Schutzausrüstung<br />
EN-Normen für PPE – Europ. Normen für Persönliche Schutzausrüstungen<br />
IMGD – Intern. Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen<br />
IUPAC – Internationale Union für reine und angewandte Chemie<br />
LD50 – Mittlere letale Dosis<br />
LC50 – Letale Konzentration<br />
MAK – Maximale Arbeitsplatzkonzentration<br />
REACH – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chem.<br />
Schutzhandschuhe M (=mechanischer Schutz), C (=chemischer Schutz)<br />
Richtlinie 67/548/EWG - Richtlinie für Gefahrstoffe<br />
Richtlinie 76/768/EG /geänderte Fassung) - Kosmetikrichtlinie<br />
Richtlinie 89/686/EWG – Richtlinie zu Persönlichen Schutzausrüstungen<br />
Richtlinie 91/689/EG – Richtlinie zu gefährlichen Abfällen<br />
Richtlinie 98/24/EG (1st IOELV Richtlinie) – Chemikalien Richtlinie<br />
Richtlinie 1907/2006 – REACH<br />
Richtlinie 1999/45/EG – Richtlinie zu gefährlichen Präparaten<br />
Richtlinie 2004/37/EG – Richtlinie zu Karzinogenen und Mutagenen<br />
Verordnung /EG) Nr. 648/2004 – Verordnung über Detergenzien<br />
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung<br />
UK-Datenblatt SDS No. 485 – 10.09.2009 / 485 DE – 01.02.2012<br />
Stellen Sie vor der Verwendung aller Produkte sicher, dass Sie deren Kennzeichnung gelesen und verstanden haben. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt<br />
enthaltenen Informationen sind nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung präzise und zuverlässig. Die Informationen beziehen sich nur auf das bestimmte, in diesem<br />
Sicherheitsdatenblatt bezeichnete Material und ist nicht gültig für das Material, wenn es in Verbindung mit (einem) anderen Material(ien) oder auf eine andere, hier nicht aufgeführte Weise<br />
verwendet wird. Weder Rentokil Initial plc noch dessen Tochtergesellschaften übernehmen irgendwelche Haftung für die Verwendung dieses Produkts, wenn es für einen anderen Zweck<br />
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