Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung - Reply
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Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG<br />
(Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte)<br />
An dem Tag, an dem die <strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hauptversammlung</strong> beim Bundesanzeiger<br />
eingereicht wird, beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.750.561,00 und ist in<br />
4.750.561 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der <strong>Hauptversammlung</strong> eine<br />
Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 4.750.561 beträgt. Die Gesellschaft ist<br />
nicht im Besitz von eigenen Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG; andere Umstände des Ruhens von<br />
Stimmrechten sind der Gesellschaft nicht bekannt.<br />
Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong><br />
Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und <strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts ist eine<br />
Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der<br />
Adresse:<br />
<strong>Reply</strong> Deutschland AG<br />
c/o C-HV AG<br />
Gewerbepark 10<br />
92289 Ursensollen<br />
Fax: 0 96 28 / 92 99 - 871<br />
E-Mail: hv@anmeldestelle.net<br />
bis spätestens am<br />
11. Juli 2013 (24:00 Uhr MESZ)<br />
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.<br />
Zur Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und <strong>zur</strong> Ausübung des Stimmrechts ist darüber<br />
hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Kredit- oder<br />
Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache<br />
erstellte Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn<br />
des 21. Tages vor der <strong>Hauptversammlung</strong> zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag),<br />
also auf den<br />
und muss der Gesellschaft spätestens am<br />
27. Juni 2013 (0:00 Uhr MESZ),<br />
11. Juli 2013 (24:00 Uhr MESZ)<br />
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.<br />
Im Verhältnis <strong>zur</strong> Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der <strong>Hauptversammlung</strong> und die<br />
Ausübung des Stimmrechts als Aktionäre nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der<br />
vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder<br />
sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis <strong>zur</strong><br />
Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen<br />
Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den<br />
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag<br />
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder<br />
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.<br />
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