Verkaufs- preisliste - Revotool
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I. Allgemeines<br />
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag.<br />
Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich<br />
anerkannt haben.<br />
II. Angebot<br />
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.<br />
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.<br />
2. Die zu dem Angbot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,<br />
Gewichts- und Massangaben, sind nur annähernd<br />
massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet<br />
sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen<br />
Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht<br />
vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />
3. Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und<br />
Änderungen behalten wir uns vor.<br />
III. Umfang der Lieferung<br />
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung<br />
des Lieferers massgebend, im Falle eines Angebotes des Lieferers<br />
mit zeitlicher Bindung und fristgemässer Annahme des Angebots,<br />
sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden<br />
und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.<br />
IV. Preise<br />
1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST),<br />
einschliesslich Verpackung ab Voitsberg.<br />
2. Franco Lieferung ab einem Bestellwert von EUR 500.– netto exkl.<br />
MWSt. Ausgenommen Stationärmaschinen.<br />
3. Wird eine Terminlieferung gewünscht, verrechnen wir die effektiven<br />
Gebühren.<br />
Bei einem Warenwert der Bestellung bis zu EUR 20.–, wird ein<br />
Betrag von EUR 5.– an Bearbeitungsgebühr für Kleinstaufträge<br />
berechnet.<br />
5. Aufstellung, Montage und Verpackung von Stationärmaschinen<br />
erfolgt gegen gesonderte Berechnung.<br />
6. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen<br />
oder ein Zurückhaltungsrecht auszuüben.<br />
7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro<br />
Monat vereinbart.<br />
8. Berechnete Verpackung wird zum Selbstkostenpreis abgegeben<br />
und weder zurückgenommen noch gutgeschrieben.<br />
V. Zahlungsbedingungen<br />
1. Unsere Forderungen sind Zahlbar:<br />
innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.<br />
Montage- und Reparaturkosten sind sofort zahlbar.<br />
2. Lieferungen an uns unbekannte Firmen erfolgen per Nachnahme.<br />
3. Die Bezahlung durch Wechsel bedarf unserer vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung. Diskontspesen sind vom Besteller nach Aufgabe<br />
sofort zu überweisen.<br />
VI. Retoursendungen<br />
1. Retoursendungen von Waren, insbesondere Ersatzteilen, sind nur<br />
innerhalb von 3 Monaten ab Fakturadatum möglich.<br />
2. Bei solchen Retouren, die nicht ausdrücklich aufgrund einer Fehllieferung<br />
von uns erfolgen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr<br />
von 15% des Fakrurawertes, mindestens jedoch EUR 25.–, exkl.<br />
MWSt. pro Sendung.<br />
3. Bei Rücksendungen ist unbedingt die Angabe der Rechnungs- bzw.<br />
Lieferscheinnummer und das Ausstelldatum erforderlich.<br />
Ohne diese Angaben kann keine Gutschrift erfolgen.<br />
VII. Lieferzeit<br />
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,<br />
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden<br />
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der<br />
vereinbarten Anzahlung.<br />
1. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner<br />
weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Besteller mit einer<br />
fälligen Zahlung im Verzuge, so kann der Lieferer nach Androhung<br />
für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen<br />
Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.<br />
Geschäftsbedingungen<br />
2. Im übrigen ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf<br />
der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft<br />
mitgeteilt ist.<br />
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im<br />
Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung<br />
sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb<br />
des Willens des Lieferers liegen oder wenn diese Umstände bei<br />
Unterlieferanten eintreten.<br />
4. Von uns genannte Lieferfristen schliessen bei Überschreitung Schadenersatzforderungen<br />
aus.<br />
5. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, sind wir<br />
berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den<br />
Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit entsprechend<br />
angemessener, verlängerter Frist zu beliefern.<br />
VIII. Gefahrenübergang und Entgegennahme<br />
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den<br />
Besteller über, auch wenn Teillieferungen Erfolgen.<br />
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller<br />
zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft<br />
auf den Besteller über.<br />
3. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des<br />
Bestellers zu versichern.<br />
4. Teillieferungen sind zulässig.<br />
IX. Eigentumsvorbehalt<br />
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur<br />
vollständigen Bezahlung aller bei uns aus der entstehenden Geschäftsverbindungen<br />
und noch entstehenden Forderungen, gleich<br />
aus welchem Rechtsgrund, vor.<br />
2. Eine Weiterveräusserung oder Verpfändung bis zur vollständigen<br />
Bezahlung der gelieferten Waren ist daher unzulässig.<br />
X. Beanstandungen und Mängelrügen<br />
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung<br />
oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen<br />
sind Garantieansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger<br />
Mitteilung sind wir zur Nachlieferung bzw. Gewährleistung nach<br />
Abschnitt XI. verpflichtet.<br />
3. Mängel beseitigen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung<br />
oder Ersatzlieferung.<br />
XI. Garantieanspruch und Haftung für Mängel der Lieferung<br />
1. Gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG übernehmen wir für<br />
unsere gelieferten Waren eine Garantie von zwei Jahren ab dem<br />
Tag der Lieferung. Gegenüber allen anderen Kunden gilt eine Garantie<br />
von einem Jahr als vereinbart.<br />
2. Ausgeschlossen von der Mängelhaftung sind alle einer natürlichen<br />
Abnützung unterworfenen Teile, die Folgen übermässiger Beanspruchung,<br />
unsachgemässer Behandlung sowie Nichtbeachten der<br />
Betriebs- und Einweisungsanleitungen.<br />
3. Werden vom Besteller oder von Dritten irgendwelche Eingriffe an<br />
dem Gegenstand vorgenommen, lehnen wir jede Verpflichtung<br />
ab.<br />
XII. Vertragsrücktritt<br />
1. des Kunden: Ist der Kunde Konsument, so gelten für den Vertragsrücktritt<br />
die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes,<br />
insbesondere § 3 KSchG. Ist der Kunde jedoch Kaufmann, so wird<br />
für den Fall eines Rücktrittes eine Stornogebühr von 30% der<br />
Bruttoauftragssumme vereinbart.<br />
2. des Lieferers: Für den Fall unvorhergesehener Ereignisseim Sinne<br />
Ziffer VI., sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt<br />
der Leistung verändern oder auf unseren Betrieb einwirken und für<br />
den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung<br />
wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies<br />
wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder<br />
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />
XIII. Gerichtsstand<br />
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand<br />
T h u n vereinbart.<br />
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