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Verkaufs- preisliste - Revotool

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I. Allgemeines<br />

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag.<br />

Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich<br />

anerkannt haben.<br />

II. Angebot<br />

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.<br />

Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.<br />

2. Die zu dem Angbot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,<br />

Gewichts- und Massangaben, sind nur annähernd<br />

massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet<br />

sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen<br />

Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht<br />

vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />

3. Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und<br />

Änderungen behalten wir uns vor.<br />

III. Umfang der Lieferung<br />

1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung<br />

des Lieferers massgebend, im Falle eines Angebotes des Lieferers<br />

mit zeitlicher Bindung und fristgemässer Annahme des Angebots,<br />

sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden<br />

und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.<br />

IV. Preise<br />

1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST),<br />

einschliesslich Verpackung ab Voitsberg.<br />

2. Franco Lieferung ab einem Bestellwert von EUR 500.– netto exkl.<br />

MWSt. Ausgenommen Stationärmaschinen.<br />

3. Wird eine Terminlieferung gewünscht, verrechnen wir die effektiven<br />

Gebühren.<br />

Bei einem Warenwert der Bestellung bis zu EUR 20.–, wird ein<br />

Betrag von EUR 5.– an Bearbeitungsgebühr für Kleinstaufträge<br />

berechnet.<br />

5. Aufstellung, Montage und Verpackung von Stationärmaschinen<br />

erfolgt gegen gesonderte Berechnung.<br />

6. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen<br />

oder ein Zurückhaltungsrecht auszuüben.<br />

7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro<br />

Monat vereinbart.<br />

8. Berechnete Verpackung wird zum Selbstkostenpreis abgegeben<br />

und weder zurückgenommen noch gutgeschrieben.<br />

V. Zahlungsbedingungen<br />

1. Unsere Forderungen sind Zahlbar:<br />

innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.<br />

Montage- und Reparaturkosten sind sofort zahlbar.<br />

2. Lieferungen an uns unbekannte Firmen erfolgen per Nachnahme.<br />

3. Die Bezahlung durch Wechsel bedarf unserer vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung. Diskontspesen sind vom Besteller nach Aufgabe<br />

sofort zu überweisen.<br />

VI. Retoursendungen<br />

1. Retoursendungen von Waren, insbesondere Ersatzteilen, sind nur<br />

innerhalb von 3 Monaten ab Fakturadatum möglich.<br />

2. Bei solchen Retouren, die nicht ausdrücklich aufgrund einer Fehllieferung<br />

von uns erfolgen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr<br />

von 15% des Fakrurawertes, mindestens jedoch EUR 25.–, exkl.<br />

MWSt. pro Sendung.<br />

3. Bei Rücksendungen ist unbedingt die Angabe der Rechnungs- bzw.<br />

Lieferscheinnummer und das Ausstelldatum erforderlich.<br />

Ohne diese Angaben kann keine Gutschrift erfolgen.<br />

VII. Lieferzeit<br />

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,<br />

jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden<br />

Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der<br />

vereinbarten Anzahlung.<br />

1. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner<br />

weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Besteller mit einer<br />

fälligen Zahlung im Verzuge, so kann der Lieferer nach Androhung<br />

für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen aus allen Abschlüssen<br />

Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.<br />

Geschäftsbedingungen<br />

2. Im übrigen ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf<br />

der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft<br />

mitgeteilt ist.<br />

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im<br />

Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung<br />

sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb<br />

des Willens des Lieferers liegen oder wenn diese Umstände bei<br />

Unterlieferanten eintreten.<br />

4. Von uns genannte Lieferfristen schliessen bei Überschreitung Schadenersatzforderungen<br />

aus.<br />

5. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, sind wir<br />

berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den<br />

Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit entsprechend<br />

angemessener, verlängerter Frist zu beliefern.<br />

VIII. Gefahrenübergang und Entgegennahme<br />

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den<br />

Besteller über, auch wenn Teillieferungen Erfolgen.<br />

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller<br />

zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft<br />

auf den Besteller über.<br />

3. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des<br />

Bestellers zu versichern.<br />

4. Teillieferungen sind zulässig.<br />

IX. Eigentumsvorbehalt<br />

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur<br />

vollständigen Bezahlung aller bei uns aus der entstehenden Geschäftsverbindungen<br />

und noch entstehenden Forderungen, gleich<br />

aus welchem Rechtsgrund, vor.<br />

2. Eine Weiterveräusserung oder Verpfändung bis zur vollständigen<br />

Bezahlung der gelieferten Waren ist daher unzulässig.<br />

X. Beanstandungen und Mängelrügen<br />

1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung<br />

oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen<br />

sind Garantieansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger<br />

Mitteilung sind wir zur Nachlieferung bzw. Gewährleistung nach<br />

Abschnitt XI. verpflichtet.<br />

3. Mängel beseitigen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung<br />

oder Ersatzlieferung.<br />

XI. Garantieanspruch und Haftung für Mängel der Lieferung<br />

1. Gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG übernehmen wir für<br />

unsere gelieferten Waren eine Garantie von zwei Jahren ab dem<br />

Tag der Lieferung. Gegenüber allen anderen Kunden gilt eine Garantie<br />

von einem Jahr als vereinbart.<br />

2. Ausgeschlossen von der Mängelhaftung sind alle einer natürlichen<br />

Abnützung unterworfenen Teile, die Folgen übermässiger Beanspruchung,<br />

unsachgemässer Behandlung sowie Nichtbeachten der<br />

Betriebs- und Einweisungsanleitungen.<br />

3. Werden vom Besteller oder von Dritten irgendwelche Eingriffe an<br />

dem Gegenstand vorgenommen, lehnen wir jede Verpflichtung<br />

ab.<br />

XII. Vertragsrücktritt<br />

1. des Kunden: Ist der Kunde Konsument, so gelten für den Vertragsrücktritt<br />

die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes,<br />

insbesondere § 3 KSchG. Ist der Kunde jedoch Kaufmann, so wird<br />

für den Fall eines Rücktrittes eine Stornogebühr von 30% der<br />

Bruttoauftragssumme vereinbart.<br />

2. des Lieferers: Für den Fall unvorhergesehener Ereignisseim Sinne<br />

Ziffer VI., sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt<br />

der Leistung verändern oder auf unseren Betrieb einwirken und für<br />

den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung<br />

wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies<br />

wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder<br />

teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />

XIII. Gerichtsstand<br />

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand<br />

T h u n vereinbart.<br />

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