Hinweise für die Teilnehmer/innen an der Eignungsprüfung - rheinstud
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Hinweise für die Teilnehmer/innen an der Eignungsprüfung - rheinstud
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<strong>Hinweise</strong> für <strong>die</strong> <strong>Teilnehmer</strong>/<strong>innen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Eignungsprüfung<br />
Das Rheinische Stu<strong>die</strong>ninstitut führt für <strong>die</strong> Bewerber/<strong>innen</strong> um einen Ausbildungsplatz im<br />
Auftrag <strong>der</strong> kommunalen Beschäftigungsbehörden Eignungstests durch. Dazu zählen vor<br />
allem Verwaltungsfach<strong>an</strong>gestellte, Sekretär<strong>an</strong>wärter/<strong>innen</strong>, Inspektor<strong>an</strong>wärter/<strong>innen</strong> und weitere<br />
Ausbildungsberufe in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung einschließlich <strong>der</strong> technischen Berufe.<br />
Schulabgänger, <strong>die</strong> sich für einen Verwaltungsberuf interessieren, bewerben sich zunächst<br />
bei einer möglichen Anstellungskörperschaft (Gemeinden, Städte und Kreise). Diese Verwaltungen<br />
melden d<strong>an</strong>n <strong>die</strong> <strong>Teilnehmer</strong>/<strong>innen</strong> für den Eignungstest beim Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut<br />
<strong>an</strong>.<br />
Diese <strong>Hinweise</strong> und <strong>die</strong> Formulare „Erklärung zum Datenschutz“ sowie „Erklärung zur<br />
Notenübernahme“ können Sie auch von unserer Homepage www.<strong>rheinstud</strong>.de herunterladen.<br />
1. Ablauf des Eignungstests<br />
Die Bewerber/<strong>innen</strong> erhalten von <strong>der</strong> Behörde, bei denen sie sich beworben haben, eine<br />
Meldebestätigung und <strong>die</strong> Einladung zu einem Eignungstesttermin. Die Eignungstests finden<br />
in den Räumen des Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstituts für kommunale Verwaltung in Köln, Konrad-<br />
Adenauer-Str. 13, 50996 Köln (Rodenkirchen) statt. Mitunter werden weitere Eignungstesttermine<br />
vor Ort bei den Einstellungsbehörden <strong>an</strong>geboten. Auf Wunsch erhalten <strong>die</strong> <strong>Teilnehmer</strong>/<strong>innen</strong><br />
am Ende des Tests eine Teilnahmebestätigung. Reisekosten werden nicht erstattet.<br />
Wenn Sie zu einem Termin beim Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut eingeladen sind, <strong>die</strong>sen<br />
aber nicht wahrnehmen können o<strong>der</strong> das Bewerbungsverfahren zwischenzeitlich bereits<br />
beendet haben, bitten wir um eine kurze Mitteilung per Telefon 0221/93766-42<br />
(Frau Rummler) o<strong>der</strong> E-Mail <strong>an</strong>gelika.rummler@<strong>rheinstud</strong>.de.<br />
Der Test dauert für <strong>die</strong> Bewerber/<strong>innen</strong> für <strong>die</strong> Ausbildung im gehobenen Dienst insgesamt<br />
etwa 7 Stunden, für <strong>die</strong> übrigen Ausbildungsberufe etwa 6 Stunden.<br />
Der Eignungstest glie<strong>der</strong>t sich in einen psychologischen Test, <strong>der</strong> in Zusammenarbeit mit<br />
dem Institut für Personalentwicklung und Eignungsprüfung (IfP) durchgeführt wird, und in<br />
Aufgabenteile des Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstituts, in denen <strong>die</strong> sprachliche Gew<strong>an</strong>dtheit, <strong>die</strong><br />
Sicherheit <strong>der</strong> Rechtschreibung und praktisches Rechnen geprüft werden.<br />
Die <strong>Teilnehmer</strong>/<strong>innen</strong> müssen sich in jedem Fall vorab über <strong>die</strong> rechtsverbindlichen Regelungen<br />
des psychologischen IfP-Tests auf <strong>der</strong> Internetseite des Instituts für Personalentwicklung<br />
und Eignungsprüfung (IfP) unter www.verwaltungstests.de informieren. Dort finden sie<br />
auch weitere Informationen zu den Testinhalten.<br />
Wenn Sie normalerweise eine Brille beim Lesen benötigen, sollten Sie <strong>die</strong>se beim Test bereit<br />
halten, da einige Textteile aus technischen Gründen in kleinerer, blauer Schrift dargestellt<br />
sind. H<strong>an</strong>dys o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e elektronische Geräte dürfen im Testraum in keiner Weise benutzt<br />
werden. Der Ordnung halber müssen wir noch darauf hinweisen, dass <strong>die</strong>jenigen, <strong>die</strong> zu spät<br />
zum Testtermin erscheinen, nicht mehr in den laufenden Test aufgenommen werden können.
- 2 -<br />
Bringen Sie bitte zum Eignungstest mit:<br />
- Einladung <strong>der</strong> Einstellungsbehörde zum Testtermin<br />
- Ihren Personalausweis<br />
- Unterschriebene „Erklärung zum Datenschutz“ (Formular auf <strong>der</strong> letzten<br />
Seite). Bei Min<strong>der</strong>jährigen ist <strong>die</strong> Unterschrift des/<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
2. <strong>Hinweise</strong> für Bewerber/<strong>innen</strong> mit Behin<strong>der</strong>ungen (Barrierebefreiung)<br />
Das Institut für Personalentwicklung und Eignungsprüfung bietet Bewerbern und Bewerber<strong>innen</strong>,<br />
<strong>die</strong> mit einer Behin<strong>der</strong>ung leben, <strong>an</strong>, vor dem Eignungstest eventuell behin<strong>der</strong>ungsspezifische<br />
Leistungsbarrieren zu ermitteln und <strong>die</strong>se im Test weitgehend zu reduzieren.<br />
Wenn Sie <strong>die</strong>ses Angebot in Anspruch nehmen möchten, d<strong>an</strong>n rufen Sie das IfP bitte in Abstimmung<br />
mit Ihrer Behörde, möglichst bis 14 Tage vor dem ersten Test, unter <strong>der</strong> Hotline<br />
0221/221-30198 <strong>an</strong>. Die Hotlinezeiten entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> Webseite<br />
www.verwaltungstests.de / Link „Bewerber/<strong>innen</strong> mit Behin<strong>der</strong>ung“. Hör- und Sprachbehin<strong>der</strong>te<br />
ziehen zu dem Telefonat eine übersetzungsfähige Person ihres Vertrauens hinzu o<strong>der</strong><br />
finden alternative Kontaktmöglichkeiten auf <strong>der</strong> Homepage. Im Zuge des Telefonats bzw. per<br />
E-Mail-Kontakt wird d<strong>an</strong>n mit Ihnen geklärt, in welcher Weise <strong>der</strong> Test <strong>an</strong> Ihre beson<strong>der</strong>en<br />
Voraussetzungen <strong>an</strong>gepasst werden muss, damit Sie ein faires Verfahren erhalten. Zudem<br />
wird d<strong>an</strong>n <strong>die</strong> beauftragende Behörde sowie <strong>der</strong>/<strong>die</strong> jeweilige Testleiter/in darüber informiert.<br />
Die Details <strong>der</strong> Anamnese werden streng vertraulich beh<strong>an</strong>delt und keinesfalls weitergegeben.<br />
Gehören Sie zum Personenkreis <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Menschen und haben am Tage des Tests<br />
mit <strong>der</strong> Bearbeitung begonnen, ohne <strong>die</strong>ses Angebot in Anspruch genommen zu haben,<br />
k<strong>an</strong>n Ihre Behin<strong>der</strong>ung nicht mehr berücksichtigt werden. Bis zum Bearbeitungsbeginn haben<br />
Sie jedoch noch grundsätzlich <strong>die</strong> Möglichkeit, sich gegen <strong>die</strong> Testteilnahme <strong>an</strong> <strong>die</strong>sem<br />
Tage zu entscheiden. Sie könnten d<strong>an</strong>n das Anamnesetelefonat nachholen, sofern Ihnen<br />
Ihre Behörde einen neuen Testtermin einräumt. Mit Ihrer Unterschrift unter <strong>die</strong> Datenschutzerklärung<br />
erklären Sie Ihre volle Testfähigkeit unter <strong>der</strong> bis Dato abgestimmten Verfahrensweise<br />
zur Barrierebefreiung im Test.<br />
3. <strong>Hinweise</strong> für Bewerber/<strong>innen</strong>, <strong>die</strong> sich bei mehreren Verwaltungen o<strong>der</strong> für mehrere<br />
Ausbildungsberufe beworben haben<br />
Grundsätzlich k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Bewerber/<strong>die</strong> Bewerberin, wenn er/sie sich bei mehreren Behörden<br />
bewirbt, auch entsprechend den Anmeldungen mehrfach am Eignungstest teilnehmen o<strong>der</strong><br />
freiwillig bei einer erneuten Einladung auf <strong>die</strong> wie<strong>der</strong>holte Eignungstestteilnahme verzichten<br />
und dabei <strong>die</strong> Ergebnisse eines vorherigen Eignungstests für nachfolgende Bewerbungsverfahren<br />
übernehmen lassen. Diese Entscheidung k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Bewerber/<strong>die</strong> Bewerberin unabhängig<br />
von früheren Entscheidungen bei je<strong>der</strong> Bewerbung erneut treffen.
- 3 -<br />
Für <strong>die</strong> Testbest<strong>an</strong>dteile Diktat, Definitionen und Mathematik werden <strong>die</strong> Ergebnisse bei jedem<br />
weiteren Testdurchlauf neu bestimmt und in das neue Gesamtergebnis eingerechnet.<br />
Hier sind sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen im Notenergebnis möglich.<br />
Beim psychologischen Eignungstest könnte durch <strong>die</strong> Mehrfachteilnahme ein „Lerneffekt“<br />
eintreten. Um <strong>die</strong> Ch<strong>an</strong>cengleichheit aller <strong>Teilnehmer</strong>/<strong>innen</strong> zu gewährleisten, können gleiche<br />
Testteile des psychologischen Eignungstests in einer Einstellungsperiode (August bis<br />
Juli im Nachfolgejahr) nicht mehrfach gewertet werden. Wird ein Testteil mehrfach abgelegt,<br />
so wird grundsätzlich nur das Ergebnis <strong>der</strong> ersten Testteilnahme her<strong>an</strong>gezogen. Nur für den<br />
seltenen Fall einer extremen Verbesserung würde das zweite Testergebnis abzüglich eines<br />
statistisch durchschnittlichen Lerneffekts verwertet werden. Die verbindlichen Regelungen<br />
des Instituts für Personalentwicklung und Eignungsprüfung (IfP) hierzu sind unter<br />
www.verwaltungstests.de zu finden.<br />
Das Rheinische Stu<strong>die</strong>ninstitut stellt durch das Verfahren sicher, dass bei Mehrfachbewerbungen<br />
keine <strong>der</strong> entsendenden Behörden von <strong>der</strong> Bewerbung bei den jeweils <strong>an</strong><strong>der</strong>en Behörden<br />
erfährt. Dies trifft sowohl bei einer mehrfachen Testteilnahme als auch bei einer Notenübernahme<br />
zu.<br />
Sollte es erwünscht sein, können <strong>die</strong> <strong>Teilnehmer</strong>/<strong>innen</strong> nach vorheriger Anmeldung per E-<br />
Mail o<strong>der</strong> auf dem Postweg in den Räumen des Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstituts Akteneinsicht<br />
zum Testergebnis nehmen. Zur Wahrung <strong>der</strong> Vertraulichkeit k<strong>an</strong>n <strong>die</strong>se Akteneinsicht dem<br />
Testteilnehmer/<strong>der</strong> Testteilnehmerin nur persönlich gewährt werden. Hierzu ist unbedingt <strong>der</strong><br />
Personalausweis mitzubringen.<br />
Folgende Situationen sind bei Bewerbungen innerhalb einer Testsaison (1. August bis 31.<br />
Juli des Folgejahres) möglich:<br />
3.1 Ein/e Bewerber/in hat sich mehrfach für den gleichen Ausbildungsberuf bei verschiedenen<br />
Behörden beworben und wird zu verschiedenen Terminen mehrfach zu einem<br />
Test beim Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut eingeladen:<br />
Der/<strong>die</strong> Bewerber/in nimmt den ersten Termin wahr. Er/sie entscheidet, ob er/sie auch<br />
am zweiten Testtermin teilnehmen möchte. In <strong>die</strong>sem Fall braucht <strong>der</strong> Bewerber/<strong>die</strong><br />
Bewerberin nichts weiter zu ver<strong>an</strong>lassen und nimmt am zweiten Termin teil. Will <strong>der</strong><br />
K<strong>an</strong>didat/<strong>die</strong> K<strong>an</strong>didatin auf eine erneute Testteilnahme verzichten, so füllt er/sie das<br />
Formblatt „Erklärung zur Notenübernahme“ aus (das Formblatt liegt <strong>die</strong>ser Erläuterung<br />
bei) und sendet <strong>die</strong> unterschriebene Erklärung <strong>an</strong> das Rheinische Stu<strong>die</strong>ninstitut. Bei<br />
Min<strong>der</strong>jährigen ist <strong>die</strong> Unterschrift eines/r Erziehungsberechtigten dazu erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Mit Eing<strong>an</strong>g <strong>die</strong>ser „Erklärung zur Notenübernahme“ werden <strong>die</strong> Noten des ersten<br />
Eignungstesttermins für den zweiten Eignungstest übernommen und eine<br />
weitere Testteilnahme ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
3.2 Wenn zum gleichen Testtermin von verschiedenen Behörden mehrfach zum selben<br />
Ausbildungsberuf beim Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut eingeladen wird, besteht auch hier<br />
<strong>die</strong> Wahlmöglichkeit. Auch hier k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Test einmal abgelegt und das Ergebnis aufgrund<br />
einer vom <strong>Teilnehmer</strong>/von <strong>der</strong> <strong>Teilnehmer</strong>in abgegebenen „Erklärung zur Notenübernahme“<br />
verschiedenen Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dieses<br />
Verfahren gar<strong>an</strong>tiert zudem eine rasche Übermittlung <strong>an</strong> <strong>die</strong> Einstellungsbehörden.
- 4 -<br />
Diese „Erklärung zur Notenübernahme“ ist rechtzeitig vor dem Testtag beim<br />
Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut einzureichen. D<strong>an</strong>n ist eine weitere Testteilnahme<br />
nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich.<br />
An<strong>der</strong>nfalls muss <strong>der</strong> Bewerber/<strong>die</strong> Bewerberin vor dem Testtag eine <strong>der</strong> Einstellungsbehörden<br />
um eine Terminverlegung bitten, damit <strong>der</strong> Eignungstest ein weiteres<br />
Mal <strong>an</strong> einem zusätzlichen Termin abgelegt werden k<strong>an</strong>n.<br />
3.3 Ein/e Bewerber/in hat sich gleichzeitig für mehrere verschiedene Ausbildungsberufe in<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung beworben. Um den Bewerbern eine unnötige Testteilnahme<br />
zu ersparen, ist auch hier unter bestimmten Voraussetzungen eine Notenübernahme<br />
o<strong>der</strong> eine Umwertung des g<strong>an</strong>zen Tests o<strong>der</strong> von Testteilen möglich. Die Bewerber/<strong>innen</strong><br />
müssen <strong>die</strong>s vor einer zweiten Testteilnahme zunächst vom IfP für den<br />
psychologischen Testteil überprüfen lassen. Das IfP stellt dazu auf <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nten<br />
Internetseite www.verwaltungstests.de unter dem Punkt „Notenübernahme“ das<br />
Formular für eine Online-Auskunft zur Verfügung.<br />
Ob <strong>die</strong> Übernahme <strong>der</strong> übrigen Testteile (Sprache, Rechtschreibung, Mathematik)<br />
möglich ist, muss zuvor beim Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut unter <strong>der</strong> oben <strong>an</strong>gegebenen<br />
Telefonnummer Tel. 0221/93766-42 (Frau Rummler) abgeklärt werden, ob auch <strong>die</strong>se<br />
Noten – ggf. nach Anpassung – übernommen werden können.<br />
Wenn sich <strong>der</strong> <strong>Teilnehmer</strong>/<strong>die</strong> <strong>Teilnehmer</strong>in für <strong>die</strong> Notenübernahme entscheidet,<br />
ist auch hier das Formblatt „Erklärung zur Notenübernahme“ auszufüllen<br />
und <strong>die</strong> unterschriebene Erklärung <strong>an</strong> das Rheinische Stu<strong>die</strong>ninstitut zu senden.<br />
Bei Min<strong>der</strong>jährigen ist <strong>die</strong> Unterschrift eines/r Erziehungsberechtigten dazu erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Wenn das Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen zur Notenübernahme vor dem Testtermin<br />
nicht geklärt werden k<strong>an</strong>n, sollten <strong>die</strong> Testteilnehmer/<strong>innen</strong> auch zum zweiten Einladungstermin<br />
am Test teilnehmen. Am Testtag selbst lässt sich <strong>die</strong> Übertragbarkeit <strong>der</strong><br />
Noten aus einem Vortest nicht mehr prüfen. Wenn <strong>der</strong> K<strong>an</strong>didat/<strong>die</strong> K<strong>an</strong>didatin zum<br />
Test erscheint, ist <strong>die</strong> Teilnahme Pflicht.<br />
4. Anreise zum Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut<br />
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
Linie 130 über Marienburg/Gürtel/Sülz und Linie 131 über Rondorf/ Ra<strong>der</strong>thal/ Zollstock<br />
- Haltestelle Rodenkirchen Bf<br />
- Verkehr für Hin- und Rückfahrt im 20-Minuten-Takt<br />
Anreise mit <strong>der</strong> Linie 16 aus Richtung Köln-Innenstadt (Endhaltestelle Bonn-Bad Godesberg<br />
bzw. Wesseling, Sürth) o<strong>der</strong> aus Richtung Bonn (Endhaltestelle Köln-Buchheim)<br />
- Haltestelle Rodenkirchen Bf<br />
- 22 Minuten Fahrtzeit ab Dom/Hauptbahnhof<br />
- 29 Minuten Fahrtzeit ab Bonn Hauptbahnhof
- 5 -<br />
5 Minuten Fußweg zum Stu<strong>die</strong>ninstitut: Gehen Sie von <strong>der</strong> Haltestelle Rodenkirchen Bf auf<br />
<strong>die</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Straßenseite und folgen Sie <strong>der</strong> Friedrich-Ebert-Straße etwa für 200 m. Biegen<br />
Sie d<strong>an</strong>n nach rechts in <strong>die</strong> Konrad-Adenauer-Straße ein. Nach etwa 250 m gel<strong>an</strong>gen Sie<br />
durch das Eing<strong>an</strong>gstor auf <strong>der</strong> rechten Seite auf das Gelände des Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstituts<br />
für kommunale Verwaltung („<strong>rheinstud</strong>“).<br />
Auf dem Gelände des Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstituts befindet sich hinter dem Eing<strong>an</strong>gstor auf<br />
<strong>der</strong> linken Seite im rot verklinkerten Haus <strong>der</strong> Ausbildungsbereich.<br />
Anreise mit dem PKW<br />
aus Richtung Köln<br />
Am Kreuz Köln-Süd (von <strong>der</strong> A4 o<strong>der</strong> A555 kommend) fahren Sie <strong>an</strong> <strong>der</strong> Ausfahrt Bayenthal<br />
ab. Vom Verteilerkreis auf <strong>die</strong> Militärringstraße in Richtung „Zentrum/Rheinufer“. An <strong>der</strong> zweiten<br />
Ampel nach ca. 1 km biegen Sie rechts ab Richtung Rodenkirchen/Godorf auf <strong>die</strong> Konrad-Adenauer-Straße.<br />
Folgen Sie <strong>der</strong> Straße für ca. 500 m., ca. 100 m nach <strong>der</strong> Unterführung<br />
biegen Sie bitte links ab auf das Gelände des Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstituts.<br />
aus Richtung Bonn<br />
A 555 Abfahrt Rodenkirchen, links ab in <strong>die</strong> Bonner L<strong>an</strong>dstraße, <strong>an</strong> <strong>der</strong>en Ende rechts ab<br />
(Friedrich-Ebert-Straße), nach ca. 1 km <strong>an</strong> <strong>der</strong> Ampel geradeaus, nach weiteren ca. 300 m<br />
links ab in <strong>die</strong> Konrad-Adenauer-Straße, nach ca. 200 m (vor <strong>der</strong> Autobahnunterführung)<br />
rechts ab auf das Gelände des Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstituts.<br />
Für <strong>Teilnehmer</strong> /<strong>innen</strong> am Eignungstest gibt es auf dem Gelände des Rheinischen<br />
Stu<strong>die</strong>ninstituts keine ausgewiesenen Parkplätze. Nur für behin<strong>der</strong>te <strong>Teilnehmer</strong>/<strong>innen</strong><br />
stehen vor dem roten Schulungsgebäude zwei behin<strong>der</strong>tengerechte Parkplätze zur<br />
Verfügung.<br />
5. H<strong>an</strong>dhabung <strong>der</strong> Prüfungsdaten<br />
Das Rheinische Stu<strong>die</strong>ninstitut führt für <strong>die</strong> Behörden, bei denen sich <strong>die</strong> Testteilnehmer/<strong>innen</strong><br />
beworben haben, <strong>die</strong> Eignungstests durch. Es fallen dabei zwei Arten von Prüfungsdaten<br />
<strong>an</strong>:<br />
- Die Daten des psychologischen Eignungstestes werden schriftlich <strong>an</strong> das Institut für<br />
Personalentwicklung und Eignungsprüfung (IfP) übermittelt, dort ausgewertet und das<br />
Ergebnis zum Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut zurück gemeldet.<br />
- Die Daten <strong>der</strong> <strong>an</strong>wendungsbezogenen Testteile Diktat, Definitionen und Mathematik<br />
werden beim Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut bearbeitet und dort für <strong>die</strong> Dauer <strong>der</strong> Testsaison<br />
(s.u.) gespeichert.<br />
Die Prüfungsergebnisse werden ausschließlich den für <strong>die</strong> Einstellung zuständigen Stellen<br />
mitgeteilt und dort nur zur Beurteilung Ihrer Eignung für <strong>die</strong> <strong>an</strong>gestrebte Stelle verwendet.<br />
Das Rheinische Stu<strong>die</strong>ninstitut stellt durch das Verfahren sicher, dass bei Mehrfachbewerbungen<br />
keine <strong>der</strong> entsendenden Behörden von <strong>der</strong> Bewerbung bei den jeweils <strong>an</strong><strong>der</strong>en Behörden<br />
erfährt. Dies trifft sowohl bei einer mehrfachen Testteilnahme als auch bei einer Notenübernahme<br />
zu.
- 6 -<br />
Die <strong>Teilnehmer</strong>/<strong>innen</strong> können nach vorheriger Anmeldung und Terminabsprache per E-Mail<br />
o<strong>der</strong> auf dem Postweg in den Räumen des Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstituts Akteneinsicht zum<br />
Testergebnis nehmen. Zur Wahrung <strong>der</strong> Vertraulichkeit k<strong>an</strong>n <strong>die</strong>se Akteneinsicht dem Testteilnehmer/<strong>der</strong><br />
Testteilnehmerin nur persönlich gewährt werden. Hierzu ist unbedingt <strong>der</strong><br />
Personalausweis mitzubringen.<br />
Die personenbezogenen Daten <strong>der</strong> Testteilnehmer werden beim Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut<br />
für <strong>die</strong> Dauer <strong>der</strong> Testsaison (01. August bis 31. Juli des Folgejahres) gespeichert, um dem<br />
Bewerber <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Mehrfachnutzung zu geben. Nach <strong>der</strong> Testsaison werden <strong>die</strong><br />
Daten für statistische Zwecke <strong>an</strong>onymisiert und <strong>die</strong> personenbezogenen Daten werden gelöscht.<br />
Das schriftliche Verfahren des psychologischen Testteils wird vom Institut für Personalentwicklung<br />
und Eignungsprüfung bei <strong>der</strong> Stadt Köln (IfP) nach den Regeln <strong>der</strong> DIN 33430 im<br />
Auftrag <strong>der</strong> jeweiligen Einstellungsbehörde durchgeführt. Die Prüfungsdaten sind beim IfP<br />
einsehbar und werden telefonisch auch näher erläutert, nachdem <strong>die</strong> Einstellungsbehörde<br />
das grundsätzliche Ergebnis mitgeteilt hat. Die Telefonnummer und Sprechzeiten <strong>der</strong> IfP-<br />
Test-hotline sind <strong>der</strong> Website www.verwaltungstests.de zu entnehmen. Die Testdaten werden<br />
für den personenbezogenen Zugriff beim IfP nicht länger als 16 Monate, für <strong>die</strong> entpersonalisierte<br />
Statistik maximal 8 Jahre gespeichert.<br />
Sollten Sie Testteile des IfP innerhalb <strong>der</strong> letzten 12 Monate schon einmal bearbeitet haben,<br />
werden <strong>die</strong> Erstergebnisse verwendet, sofern sie nicht extrem (um mehr als 2,4 Schulnotenpunkte)<br />
schlechter als <strong>die</strong> aktuellen Leistungen sind. Trifft <strong>die</strong>s doch zu, werden <strong>die</strong> neuerlichen<br />
Leistungen zur Bewertung her<strong>an</strong>gezogen, allerdings korrigiert um den durchschnittlichen<br />
Lerngewinn, den m<strong>an</strong> aus <strong>der</strong> Bearbeitung des Tests zieht. Diese Regelung <strong>die</strong>nt <strong>der</strong><br />
Gleichbeh<strong>an</strong>dlung von Bewerbern, <strong>die</strong> den Test das erste Mal absolvieren, und würde auch<br />
greifen, wenn Sie innerhalb <strong>der</strong> kommenden 12 Monate einen neuen Test des IfP absolvieren.<br />
Zur Erhebung und Nutzung Ihrer Daten aus dem Test benötigen wir nach den Datenschutzregelungen<br />
Ihre Einwilligung. Die Erlaubnis zur Weitergabe <strong>der</strong> Prüfungsdaten k<strong>an</strong>n bis zum<br />
Ende des Testtags wi<strong>der</strong>rufen werden, was allerdings gleichbedeutend mit einem negativen<br />
Ausg<strong>an</strong>g des Zulassungsverfahrens wäre. Die Speicherung <strong>der</strong> Daten und <strong>der</strong>en Nutzung<br />
bei eventuellen Folgetests durch das IfP k<strong>an</strong>n nicht wi<strong>der</strong>rufen werden. Wir bitten um <strong>die</strong><br />
entsprechende Erklärung auf <strong>der</strong> folgenden Seite, ohne <strong>der</strong>en Unterzeichnung eine Teilnahme<br />
am Test nicht möglich ist.
Erklärung zum Datenschutz<br />
Ich habe <strong>die</strong> oben in den Abschnitten (1) bis (5) beschriebene Verfahrensweise zur Erhebung<br />
und zum Umg<strong>an</strong>g mit meinen Daten zur Kenntnis genommen und bin damit einverst<strong>an</strong>den.<br />
Außerdem erkläre ich, dass meine geistige Leistungsfähigkeit am heutigen Tage we<strong>der</strong> aus<br />
gesundheitlichen Gründen noch durch Medikamente o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e vorübergehende Umstände<br />
beeinträchtigt ist.<br />
__________________________________________________________________<br />
Ort, Datum, Unterschrift (bei Min<strong>der</strong>jährigen <strong>die</strong> bzw. <strong>der</strong> Erziehungsberechtigte)<br />
Bitte tragen Sie hier Ihren Nachnamen, Vornamen und Geburtsdatum in gut leserlicher<br />
Schrift und exakt in <strong>der</strong> Schreibweise des Personalausweises ein:<br />
Nachname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Das Rheinische Stu<strong>die</strong>ninstitut wünscht Ihnen<br />
viel Erfolg bei dem <strong>an</strong>stehenden Test.
Erklärung zur Notenübernahme<br />
Ich habe beim Rheinischen Stu<strong>die</strong>ninstitut in <strong>die</strong>ser Testsaison bereits <strong>an</strong> einem Eignungstest teilgenommen<br />
und möchte, dass meine Ergebnisse einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Behörde für ein weiteres Bewerbungsverfahren zur Verfügung<br />
gestellt werden. Ich weiß, dass ich <strong>die</strong>se Entscheidung unabhängig von früheren Entscheidungen bei je<strong>der</strong><br />
Bewerbung erneut treffen k<strong>an</strong>n.<br />
Bitte tragen Sie hier Ihren Nachnamen, Vornamen und Geburtsdatum in gut leserlicher Schrift und exakt in <strong>der</strong><br />
Schreibweise des Personalausweises ein und senden Sie <strong>die</strong>se Erklärung mit <strong>der</strong> Post <strong>an</strong> das Rheinisches<br />
Stu<strong>die</strong>ninstitut, Konrad-Adenauer-Str. 13, 50996 Köln; o<strong>der</strong> eingesc<strong>an</strong>nt mit E-Mail <strong>an</strong> <strong>an</strong>gelika.rummler@<strong>rheinstud</strong>.de;<br />
o<strong>der</strong> mit Fax 0221/9376650<br />
Nachname<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Früherer Test, von dem <strong>die</strong> Noten übernommen werden sollen:<br />
Behörde<br />
Testdatum<br />
Gewünschter Ausbildungsberuf<br />
Die Ergebnisse sollen folgende Testteilnahme ersetzen:<br />
Behörde<br />
Testdatum<br />
Gewünschter Ausbildungsberuf<br />
____________________________________________<br />
Meldenummer <strong>der</strong> neuen Einladung<br />
__________________________________________________________________<br />
Ort, Datum, Unterschrift (bei Min<strong>der</strong>jährigen <strong>die</strong> bzw. <strong>der</strong> Erziehungsberechtigte)